Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8451 18. Wahlperiode 12.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulle Schauws, Luise Amtsberg, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8225 – Integration geflüchteter Frauen und Mädchen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Geflüchtete Mädchen und Frauen sind besonders schutzbedürftig. Damit ihre gesellschaftliche Integration gelingt, bedarf es spezifischer Angebote, die ihre besondere Situation berücksichtigen und angemessen adressieren. Die BAMF-Kurzanalyse (BAMF: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) „Qualifikationsstruktur, Arbeitsmarktbeteiligung und Zukunftsorientierungen“ aus dem Jahr 2016 hat ergeben, dass sich nach Deutschland geflüchtete Frauen in einer vergleichsweise schlechten Bildungssituation befinden. Sie haben häufiger als Männer keine Schule besucht. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gelingt ihnen nur in sehr geringem Ausmaß und deutlich seltener als geflüchteten Männern. Um das Zusammenleben erfolgreich zu gestalten, ist die gesellschaftliche und berufliche Integration von Frauen und Mädchen unabhängig von Herkunftsland und Bleibeperspektive von außerordentlicher Bedeutung. Integrationskurse, Schule, Ausbildung und Erwerbsarbeit haben sich als Instrumente für eine gelungene Integration bewährt, müssen aber fortentwickelt werden und an neue Entwicklungen und die besondere Situation von geflüchteten Frauen und Mädchen angepasst werden. Aufarbeitung der Situation 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die spezifische Situation von nach Deutschland geflüchteten Frauen und Mädchen, und worauf basieren diese Kenntnisse? Bisher liegen – wie für Flüchtlinge insgesamt – keine umfassenden Erkenntnisse über die Lebenssituation von geflüchteten Frauen und Mädchen vor. Erste konkrete Erkenntnisse sind in der Kurzanalyse des Forschungszentrums Migration, Integration und Asyl des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 01/2016 (BAMF-Kurzanalyse) enthalten, auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller hingewiesen wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8451 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sie basiert auf dem Projekt „Integration von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen“. Die bislang vorliegenden Erkenntnisse aus dieser Untersuchung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Bei den in der Kurzanalyse betrachteten Herkunftsländern Afghanistan, Irak und Syrien machen Frauen jeweils etwa ein Drittel der Studienteilnehmer aus. Dabei handelt es sich überwiegend um verheiratete Frauen, die mit ihrem Ehemann und häufig auch mit Kindern im Haushalt leben. Frauen aus den betrachteten Herkunftsländern weisen einen deutlich geringeren schulischen und beruflichen Bildungsstand auf als Männer aus diesen Ländern. Dies gilt insbesondere für Frauen aus dem Irak, die zu 35,1 Prozent keine Schule besucht haben und bei denen 82 Prozent (noch) keine berufliche Qualifikation erworben haben. Auch das Ausmaß der Erwerbstätigkeit in Deutschland unterscheidet sich signifikant zwischen männlichen und weiblichen Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen. Frauen sind in deutlich geringerem Maße am Arbeitsmarkt aktiv (11,5 Prozent vs. 49,8 Prozent), was insbesondere wiederum für Frauen aus den drei genannten Herkunftsländern gilt, wo der Anteil jeweils bei unter 10 Prozent liegt. Die möglichen Ursachen dieser deutlichen Differenzen werden momentan noch untersucht. Die Mehrzahl der befragten geflüchteten Frauen möchte jedoch arbeiten, wenn auch in etwas geringerem Ausmaß als Männer (über alle Herkunftsländer hinweg: 78,8 Prozent vs. 92,3 Prozent). Ebenfalls ausgeprägt ist bei beiden Geschlechtern die dauerhafte Bleibe- und Einbürgerungsabsicht in Deutschland. Jeweils über drei Viertel der afghanischen, irakischen und syrischen Studienteilnehmerinnen äußern entsprechende Absichten . 2. Plant die Bundesregierung, Studien für eine bessere Faktenlage über die Lebenssituation von geflüchteten Frauen und Mädchen in Deutschland in Auftrag zu geben, und wenn ja, wann, und mit welcher Fragestellung, und wenn nein, warum nicht? Das Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) führt derzeit bereits Projekte zu Flüchtlingen durch, in denen auch die Lebenssituation von Frauen und teilweise Mädchen betrachtet werden: Projekt „Integration von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen“: Die Ende des Jahres 2013 gestartete Studie „Integration von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen“ hat das Ziel, die Lebenssituation von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen ab 18 Jahren aus sechs Herkunftsländern (Afghanistan , Eritrea, Irak, Iran, Sri Lanka und Syrien) zu untersuchen. Es handelt sich um die erste repräsentative Befragung von Flüchtlingen, die das Asylverfahren mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen haben und wahrscheinlich dauerhaft bleiben werden. Erhoben wurde in einer bundesweiten, schriftlichen Befragung von knapp 3 000 Personen im Sommer 2014 neben allgemeinen Integrationsindikatoren auch die Inanspruchnahme von Angeboten der Integrationsförderung, wie Sprachkursen und Beratungsstellen. Erste Resultate im Rahmen einer im Januar 2016 veröffentlichten Kurzanalyse zeigen u. a. eine relativ geringe Erwerbsbeteiligung , aber eine hohe Dankbarkeit und Motivation der befragten Flüchtlinge zur gesellschaftlichen Teilhabe in Deutschland. Die Vorlage des ausführlichen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8451 Forschungsberichtes ist für Mitte 2016 geplant. Der Forschungsbericht wird geschlechtsspezifische Differenzierungen zu allen weiteren in der Studie erhobenen Sachverhalten enthalten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Projekt „IAB-BAMF-SOEP-Flüchtlingsstichprobe“: Ein zweites großes, quantitativ ausgerichtetes Forschungsprojekt zur Flüchtlingszuwanderung ist die Ende des Jahres 2015 gestartete IAB-BAMF-SOEP-Flüchtlingsstichprobe . Dabei handelt es sich um ein Kooperationsprojekt des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB), der forschungsbasierten Infrastruktureinrichtung Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) und des BAMF-FZ. Im Mittelpunkt steht die Lebenssituation schutzsuchender Menschen in Deutschland, also auch von Asylbewerbern im laufenden Verfahren, Personen mit subsidiärem Schutz, anderen Schutzformen oder mit Duldung. Geplant ist eine zunächst auf drei Jahre angelegte längsschnittliche Befragung von seit dem Jahr 2013 in Deutschland angekommenen Schutzsuchenden. Sie soll verallgemeinerbare Daten zur Steuerung und Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt und in das Bildungssystem liefern. Darüber hinaus werden Informationen zur Sprache, zur Wohnsituation, zur familiären Situation, zur gesellschaftlichen Partizipation und zu Kontakten zu Deutschen sowie zur Herkunftsgruppe erhoben. Weiterhin steht die Wirksamkeit von unterschiedlichen Förderprogrammen im Fokus. Die besondere Situation von weiblichen Flüchtlingen wird ebenfalls Thema sein. Die erste Befragungswelle mit rund 2 000 Zielpersonen wird im zweiten Quartal des Jahres 2016 ins Feld gehen, Ergebnisse werden im Jahr 2017 vorliegen. Im Rahmen dieser Studie entsteht eine in Deutschland einzigartige, umfassende Datenquelle zur Lebenssituation von Flüchtlingen. Resettlement-Studie: Ein weiteres, qualitatives Begleitforschungsprojekt zu sog. Resettlement-Flüchtlingen wird seit 2014 im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI) sowie des BAMF (Resettlement/Humanitäre Aufnahme) durchgeführt. Untersucht werden mittels Leitfadeninterviews sowohl der Verfahrensablauf als auch der Integrationsprozess der Flüchtlinge im Resettlement-Programm in der ersten Zeit nach der Ankunft. Befragt werden insgesamt ca. 100 Personen, die in den Jahren 2012 und 2014 in Deutschland aufgenommen worden sind. Erste Ergebnisse (u.a. zu aufenthaltsrechtlicher Situation, Wohnsituation, berufliche Orientierung und Arbeitsmarktpartizipation, Spracherwerb und Rolle der Integrationsförderung vor Ort) liefern ein umfassendes Bild zur Lebenssituation der Resettlement-Flüchtlinge ca. eineinhalb Jahre nach ihrer Ankunft in Deutschland. Ergänzend zu den zuvor beschriebenen quantitativen Erhebungen bietet diese Studie vertiefte Erkenntnisse zu Lebenslage und Integrationsstrategien von geflüchteten Personen. Die darauf basierenden praktischen Empfehlungen zur frühzeitigen Integrationsförderung sind über die untersuchte Gruppe hinaus auch für andere Flüchtlinge mit Bleibeperspektive relevant. SoKo: Dem BAMF stehen anonyme Daten aus den sog. SoKo-Befragungen (= „Soziale Komponente“) zur Verfügung. Hierbei werden erwachsenen Antragstellern im Rahmen ihrer Antragstellung über die asylrelevanten Stammdaten hinaus auf freiwilliger Basis auch Fragen zu Schulbildung, Sprachkenntnissen und letzter beruflicher Tätigkeit gestellt. Der größte Vorteil liegt in dem Volumen der Befragung: Im Jahr 2015 machten über 220 000 Personen Angaben zu ihrer Schulbildung, was rund 73 Prozent aller erwachsenen Antragsteller entspricht. Nachteile liegen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8451 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode darin, dass Repräsentativität und Validität der Daten hinter rein wissenschaftlichen Befragungen etwas zurückbleiben. Dennoch liefern die Angaben aus SoKo Hinweise auf die Sozialstruktur der Asylbewerber, die anderweitig nicht verfügbar sind. Geschlechtsspezifische Analysen sind auch hier möglich und geplant. Im Übrigen hat der Gesetzgeber im Rahmen des Datenaustauschverbesserungsgesetzes (§ 3 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1a Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1) beschlossen, künftig im Ausländerzentralregister – AZR (§§ 15, 18a, 18b, 24a des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG)) von allen Asylerstantragstellern „Daten zur Durchführung von Integrationsmaßnahmen und zum Zwecke der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung“ zu speichern, und zwar zu a) Schulbildung, b) Studium, c) Ausbildung, d) Beruf und e) Sprachkenntnissen . 3. Welche Defizite hat die Bundesregierung bei der Integration von nach Deutschland geflüchteten Frauen und Mädchen festgestellt, und wie reagiert sie hierauf? Gesicherte Erkenntnisse über die spezifische Situation der seit 2015 nach Deutschland geflüchteten Frauen und Mädchen (Bildungshintergrund, Arbeitsmarktqualifikationen , familiäre Situation; belastenden Erlebnisse, Zukunftsorientierung ) liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Da Frauen – vor allem aus muslimisch geprägten Kulturen – in Deutschland oftmals mit Einschränkungen in der eigenen Lebensgestaltung und Bewegungsfreiheit leben, bietet das BAMF, besonders um diese Personengruppe zu erreichen, zudem seit langem im Rahmen der Projektförderung niederschwellige Seminarmaßnahmen zur Integration ausländischer Frauen (sog. niederschwellige Frauenkurse ) an. Die Kurse, die Frauen ab Vollendung des 16. Lebensjahrs besuchen können, orientieren sich an der Lebenswelt von Migrantinnen und berücksichtigen deren individuellen Bedürfnisse. Sie unterscheiden sich in ihrer Zielsetzung von den Sprach- und Orientierungskursen vor allem durch ihre Niederschwelligkeit . Die Frauen sollen ermutigt werden, ihre Lebenssituation zu reflektieren, realistische Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln und erste Schritte aus einer häufig als unbefriedigend erlebten Situation zu tun. Durch wohnortnahe Angebote und geringen Zeitaufwand ist ein Kursbesuch auch für Mütter kleiner Kinder möglich. Die niederschwelligen Frauenkurse haben auch Brückenfunktion zu weiteren Integrationsfördermaßnahmen, die Frauen sollen motiviert werden, weiterführende Integrationsangebote in Anspruch zu nehmen. Seit Beginn des Jahres 2016 sind die Kurse generell für Asylbewerberinnen aus den Herkunftsländern Iran, Irak, Syrien und Eritrea geöffnet. 4. Welche Screeningverfahren im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit durchgeführt, um die spezifischen Bedarfe von besonders schutzbedürftigen Frauen und Mädchen im Rahmen der Erfassung als Asylsuchende und bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zu erkennen, und inwiefern wird die Bundesregierung diese Erkenntnisse bei den anstehenden Integrationsprozessen berücksichtigen ? 5. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Regelungen für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge – hier insbesondere das Clearingverfahren zur Feststellung des besonderen Schutzbedarfs –, die sich aus der EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU ergeben, in nationales Recht umzusetzen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8451 Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Der Kreis der besonders schutzbedürftigen Personen wird durch Artikel 21 der Richtlinie 2013/33/EU festgelegt. Nach Artikel 22 Absatz 1 Satz 3 der Richtlinie kann die Beurteilung der besonderen Bedürfnisse schutzbedürftiger Personen bei der Aufnahme in die bestehenden einzelstaatlichen Verfahren einbezogen werden. Nach Artikel 22 Absatz 2 muss die in Absatz 1 vorgesehene Beurteilung nicht in Form eines Verwaltungsverfahrens erfolgen. Ein besonderes Screeningverfahren oder Clearingverfahren wird durch die Richtlinie demnach nicht vorgeschrieben. Zuständig für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens sind die Länder. Unbeschadet dessen prüft die Bundesregierung derzeit, ob noch bundesrechtlicher Umsetzungsbedarf besteht. In Bezug auf das ausdifferenzierte Clearingverfahren für unbegleitete minderjährige Ausländer wird ergänzend auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 65 bis 81 der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5564 vom 15. Juli 2015 verwiesen. Integrationskurse 6. Wie viele Frauen haben seit dem Jahr 2015 an einem Integrationskurs teilgenommen (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)? Die nachfolgenden Tabellen enthalten die neuen Kursteilnehmerinnen im Jahr 2015 nach Monaten und Bundesländern (Wohnort). Insgesamt haben 91.083 Frauen im Jahr 2015 einen Integrationskurs neu begonnen. Für das Jahr 2016 liegen noch keine Daten vor. Januar Februar März April Mai Juni Juli Baden- Württemberg 1.259 1.206 1.279 1.208 932 1.294 633 Bayern 1.207 1.032 1.307 1.111 898 1.133 746 Berlin 685 689 562 577 574 535 158 Brandenburg 54 65 106 48 69 82 21 Bremen 136 131 130 50 105 119 55 Hamburg 443 283 429 264 263 236 133 Hessen 624 665 843 622 568 723 418 Mecklenburg- Vorpommern 38 33 55 47 48 49 29 Niedersachsen 577 571 407 520 392 539 240 Nordrhein- Westfalen 2.020 2.037 1.772 1.578 1.487 1.315 342 Rheinland-Pfalz 368 293 328 288 317 377 173 Saarland 91 52 73 55 80 66 55 Sachsen 191 143 178 129 137 175 58 Sachsen- Anhalt 51 62 48 58 48 57 64 Schleswig- Holstein 192 163 214 145 162 198 53 Thüringen 110 107 55 75 128 102 46 Unbekannt 1.045 1.040 1.039 459 287 212 111 Summe 9.091 8.572 8.825 7.234 6.495 7.212 3.335 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8451 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode August September Oktober November Dezember Jahr 2015 Baden-Württemberg 181 2.069 1.657 1.486 356 13.560 Bayern 302 2.158 1.530 1.235 349 13.008 Berlin 341 875 529 580 130 6.235 Brandenburg 98 76 108 61 24 812 Bremen 33 158 106 165 56 1.244 Hamburg 186 363 248 300 96 3.244 Hessen 241 1.231 720 889 229 7.773 Mecklenburg- Vorpommern 46 79 83 52 11 570 Niedersachsen 192 880 432 841 237 5.828 Nordrhein-Westfalen 2.427 2.536 1.730 1.915 573 19.732 Rheinland-Pfalz 117 635 211 473 168 3.748 Saarland 5 122 70 132 25 826 Sachsen 121 241 114 153 48 1.688 Sachsen-Anhalt 69 98 110 75 32 772 Schleswig-Holstein 152 301 159 180 83 2.002 Thüringen 50 116 134 75 19 1.017 Unbekannt 89 237 517 2.584 1.404 9.024 Summe 4.650 12.175 8.458 11.196 3.840 91.083 7. Wie viele seit dem Jahr 2015 nach Deutschland geflüchtete Frauen haben einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs? Einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs haben nach § 44 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Ausländer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten und erstmals einen der in § 44 AufenthG genannten Aufenthaltstitel erhalten. Ein Teilnahmeanspruch besteht nicht bei erkennbar geringem Integrationsbedarf, wenn der Ausländer bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt sowie bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen , die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen. Eine nach diesen Kriterien anspruchsberechtigte Person erhält entweder eine Teilnahmeberechtigung /-verpflichtung durch die Ausländerbehörde (ABH) oder bei Vorliegen eines Leistungsbezugs nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch alternativ eine Verpflichtung durch den Träger der Grundsicherung (TGS). Den Anteil der Frauen innerhalb der im Jahr 2015 für diese Statusgruppen ausgesprochenen Teilnahmeberechtigungen enthält die nachfolgende Tabelle: Männlich Weiblich Summe ALG II – Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 12.895 9.730 22.625 Neuzuwanderer (bestätigt durch ABH) 11.470 8.248 19.718 Neuzuwanderer (verpflichtet durch ABH) 61.455 42.988 104.443 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8451 Dabei ist zu beachten, dass sich unter den ALG II-Beziehern nur teilweise nach § 44 Absatz 1 AufenthG anspruchsberechtigte Personen befinden. Der genaue Anteil wird statistisch nicht erfasst. Wie viele der im Jahr 2015 aus den genannten Statusgruppen teilnahmeberechtigten Frauen einen Fluchthintergrund aufweisen, ist nicht bekannt. Für Asylbewerber bzw. Asylbewerberinnen aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive wurden die Integrationskurse mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz im Oktober 2015 geöffnet. Damit können sie im Rahmen verfügbarer Kursplätze gemäß §44 Absatz 43 Satz 2 Nr. 1 AufenthG zur Teilnahme zugelassen werden. Einen rechtlichen Anspruch auf Teilnahme haben nach § 44 Absatz 1 AufenthG Asylberechtigte und anerkannt Schutzberechtigte. a) Wie viele dieser Frauen nehmen derzeit an einem Integrationskurs teil (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Aus den dort genannten Gründen können nur die Anteile der Frauen innerhalb der neuen Kursteilnehmer des Jahres 2015 nach Statusgruppen und Bundesländern ermittelt werden. Eine Aufschlüsselung nach Monaten ist wegen teilweise zu kleiner Werte aus Datenschutzgründen nicht möglich. Dabei ist zu beachten, dass sich unter den ALG II-Beziehern nur teilweise nach § 44 Absatz 1 AufenthG anspruchsberechtigte Personen befinden. Der genaue Anteil ist nicht bekannt. Wie viele der im Jahr 2015 aus den genannten Statusgruppen teilnahmeberechtigten Frauen unter den neuen Kursteilnehmern des Jahres 2015 einen Fluchthintergrund aufweisen, ist ebenfalls nicht bekannt. Für das Jahr 2016 liegen noch keine Daten hierzu vor. Anzahl neuer Kursteilnehmer 2015 m w Summe Baden-Württemberg ALG II – Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 610 684 1.294 Neuzuwanderer (bestätigt durch ABH) 419 413 832 Neuzuwanderer (verpflichtet durch ABH) 3.625 3.689 7.314 Summe 4.654 4.786 9.440 Bayern ALG II – Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 1.066 773 1.839 Neuzuwanderer (bestätigt durch ABH) 349 328 677 Neuzuwanderer (verpflichtet durch ABH) 4.136 3.804 7.940 Summe 5.551 4.905 10.456 Berlin ALG II – Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 584 521 1.105 Neuzuwanderer (bestätigt durch ABH) 285 237 522 Neuzuwanderer (verpflichtet durch ABH) 2.836 1.919 4.755 Summe 3.705 2.677 6.382 Brandenburg ALG II – Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 121 90 211 Neuzuwanderer (bestätigt durch ABH) 161 93 254 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8451 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anzahl neuer Kursteilnehmer 2015 m w Summe Neuzuwanderer (verpflichtet durch ABH) 340 268 608 Summe 622 451 1.073 Bremen ALG II – Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 86 74 160 Neuzuwanderer (bestätigt durch ABH) 74 49 123 Anzahl der Kursteilnehmer 2015 m w Summe Neuzuwanderer (verpflichtet durch ABH) 810 407 1.217 Summe 970 530 1.500 Hamburg ALG II – Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 603 567 1.170 Neuzuwanderer (bestätigt durch ABH) 252 189 441 Neuzuwanderer (verpflichtet durch ABH) 1.147 858 2.005 Summe 2.002 1.614 3.616 Hessen ALG II – Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 670 576 1.246 Neuzuwanderer (bestätigt durch ABH) 553 342 895 Neuzuwanderer (verpflichtet durch ABH) 2.711 2.224 4.935 Summe 3.934 3.142 7.076 Mecklenburg-Vorpommern ALG II – Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 186 75 261 Neuzuwanderer (bestätigt durch ABH) 116 75 191 Neuzuwanderer (verpflichtet durch ABH) 487 171 658 Summe 789 321 1.110 Niedersachsen ALG II – Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 468 390 858 Neuzuwanderer (bestätigt durch ABH) 333 288 621 Neuzuwanderer (verpflichtet durch ABH) 2.598 1.917 4.515 Summe 3.399 2.595 5.994 Nordrhein-Westfalen ALG II – Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 2.429 2.011 4.440 Neuzuwanderer (bestätigt durch ABH) 1.003 630 1.633 Neuzuwanderer (verpflichtet durch ABH) 7.623 6.089 13.712 Summe 11.055 8.730 19.785 Rheinland-Pfalz ALG II – Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 271 196 467 Neuzuwanderer (bestätigt durch ABH) 364 339 703 Neuzuwanderer (verpflichtet durch ABH) 1.404 978 2.382 Summe 2.039 1.513 3.552 Saarland ALG II – Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 64 59 123 Neuzuwanderer (bestätigt durch ABH) 84 157 241 Neuzuwanderer (verpflichtet durch ABH) 1.334 217 1.551 Summe 1.482 433 1.915 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8451 Anzahl neuer Kursteilnehmer 2015 m w Summe Sachsen ALG II – Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 136 105 241 Neuzuwanderer (bestätigt durch ABH) 250 227 477 Neuzuwanderer (verpflichtet durch ABH) 643 408 1.051 Summe 1.029 740 1.769 Sachsen-Anhalt ALG II – Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 79 36 115 Neuzuwanderer (bestätigt durch ABH) 219 125 344 Anzahl der Kursteilnehmer 2015 m w Summe Neuzuwanderer (verpflichtet durch ABH) 485 230 715 Summe 783 391 1.174 Schleswig-Holstein ALG II – Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 207 148 355 Neuzuwanderer (bestätigt durch ABH) 43 23 66 Neuzuwanderer (verpflichtet durch ABH) 1.380 817 2.197 Summe 1.630 988 2.618 Thüringen ALG II – Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 153 119 272 Neuzuwanderer (bestätigt durch ABH) 81 67 148 Neuzuwanderer (verpflichtet durch ABH) 440 285 725 Summe 674 471 1.145 Unbekannt ALG II – Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 951 694 1.645 Neuzuwanderer (bestätigt durch ABH) 379 317 696 Neuzuwanderer (verpflichtet durch ABH) 2.338 1.938 4.276 Summe 3.668 2.949 6.617 Summe ALG II – Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 8.684 7.118 15.802 Neuzuwanderer (bestätigt durch ABH) 4.965 3.899 8.864 Neuzuwanderer (verpflichtet durch ABH) 34.337 26.219 60.556 Summe 47.986 37.236 85.222 b) Wie viele dieser Frauen nehmen oder nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht an einem Integrationskurs teil, und aus welchen Gründen (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)? Hierzu liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Bundestagsdrucksache 18/5606 vom 21. Juli 2015 wird verwiesen. Zudem lassen sich aus der Integrationsgeschäftsdatei des BAMF die Gründe für einen Nichteintritt oder einen Kursabbruch verpflichteter Teilnehmer nicht entnehmen , da diese Gründe weder erhoben noch gespeichert werden dürfen. Aussagen zu der Frage, wie viele Verpflichtete, die den Integrationskurs nicht begonnen haben, bzw. dies ohne zureichende Begründung getan haben, können allein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8451 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode die verpflichtenden Ausländerbehörden und Träger der Grundsicherung treffen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/5693). 8. Wie viele seit dem Jahr 2015 nach Deutschland geflüchtete Frauen wurden zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. a) Wie viele dieser Frauen nehmen derzeit an einem Integrationskurs teil (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 7a verwiesen. b) Wie viele dieser Frauen nehmen und nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht an einem Integrationskurs teil, und aus welchen Gründen (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 7b wird verwiesen. 9. Wie viele seit dem Jahr 2015 nach Deutschland geflüchtete Frauen haben einen nachrangigen Zugang zu den Integrationskursen, wie viele dieser Frauen haben die Zulassung zu einem Integrationskurs beantragt, und wie viele dieser Frauen nehmen derzeit an einem Integrationskurs teil (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)? Seit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes am 24. Oktober 2015 können auch Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive (Syrien, Irak, Iran, Eritrea) sowie Geduldete mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG und Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG im Rahmen verfügbarer Kursplätze auf Antrag zur Teilnahme am Integrationskurs nach § 44 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 bis 3 AufenthG zugelassen werden. Bis zum 28. April 2016 haben 175 660 Personen auf Basis dieser Rechtsvorschrift eine Zulassung zu einem Integrationskurs beantragt. Der Anteil der Frauen wird im Rahmen der Antragstellung nicht statistisch erfasst, sondern erst bei tatsächlichem Kursbeginn. Insgesamt haben 9 556 Personen (davon 1 697 Frauen) seit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes mit einem Integrationskurs begonnen, allerdings ist zu berücksichtigen, dass aufgrund statistischer Nacherfassungen die Zahl der neuen Teilnehmenden zum aktuellen Zeitpunkt tatsächlich höher sein dürfte. Die Verteilung auf die Bundesländer zeigt die nachfolgende Tabelle. Eine Aufschlüsselung nach Monaten ist wegen teilweise zu kleiner Werte aus Datenschutzgründen nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8451 Kursbeginne Geschlecht Bundesland m w Gesamtergebnis BB 169 36 205 BE 903 196 1.099 BW 804 180 984 BY 1.518 278 1.796 HB 54 15 69 HE 751 173 924 HH 189 44 233 MV 87 26 113 NI 251 54 305 NW 1.024 243 1.267 RP 423 85 508 SH 467 89 556 SL 237 60 297 SN 305 77 382 ST 253 67 320 TH 424 74 498 Gesamtergebnis 7.859 1.697 9.556 10. In welcher Weise wird der Vermittlung von Grundwerten in den Integrationskursen , zu denen die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Gewaltfreiheit gehören, ein nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern „hoher Stellenwert“ zugemessen (Tagesspiegel vom 6. März 2016)? Der Integrationskurs schließt mit einem in der Regel 60 Unterrichtseinheiten (UE) umfassenden Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Geschichte , Kultur und Rechtsordnung in Deutschland ab (Intensivkurs: 30 UE). In der Integrationskursverordnung (IntV) werden diese Inhaltsbereiche in § 3 Absatz 1 Nummer 2 präzisiert und weiter definiert. Ziel des Orientierungskurses ist demnach die Vermittlung „insbesondere auch der Werte des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit , Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit.“ Im Curriculum für einen bundesweiten Orientierungskurs sind die Prinzipien der Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie die Gewaltfreiheit als zu behandelnde Inhalte mehrmals aufgeführt. Gemäß dem Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs sind die Kursträger dazu angehalten, die Teilnehmenden bereits im Sprachkurs auf die Themenbereiche des Orientierungskurses vorzubereiten. Im Rahmen der Integrationskurse können Kursträger jederzeit inhaltliche Schwerpunkte setzen und somit auf spezifische Wünsche und Bedürfnisse in der Kursgruppe eingehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8451 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Werden Informationen zu Rechten von Frauen und Mädchen im Rahmen der Integrationskurse erläutert und vermittelt? Wenn ja, in welchem Umfang? Zu den konzeptionellen Grundlagen der Vermittlung von frauenspezifischen Themen in Integrationskursen wird auf die Antwort zur Frage 10 verwiesen. 12. Ist das BAMF bei der Überarbeitung der Orientierungskurse im Hinblick auf eine Intensivierung des Aspekts der Gleichberechtigung von Mann und Frau bereits zu einem Ergebnis gekommen (Tagesspiegel vom 6. März 2016)? Wenn ja, zu welchem? Wenn nein, wann wird es ein Ergebnis geben? Gemäß Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses vom 13. April 2016 für das neue Integrationsgesetz soll der Umfang des Orientierungskurses von 60 auf 100 UE erhöht werden und künftig schwerpunktmäßig Inhalte zur Wertevermittlung enthalten. Der Aspekt der Gleichberechtigung von Mann und Frau wird dabei einen hohen Stellenwert einnehmen. 13. Wer ist in die Überarbeitung der Orientierungskurse einbezogen, bzw. welche nichtstaatlichen und staatlichen Stellen beraten das BAMF bei der Überarbeitung ? Das BAMF hat die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg mit der Überarbeitung des Curriculums für einen bundesweiten Orientierungskurs beauftragt. Ein überarbeitetes Curriculum für 100 UE wird dem BAMF bis Mitte Juni 2016 vorliegen. Falls beschlossen wird, den Orientierungskurs auf 100 UE zu erweitern , wird die Neufassung des Curriculums der vom BMI eingerichteten Bewertungskommission zur Begutachtung vorgelegt. 14. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung die Anzahl der Menschen, die bereits bei ihrer Ankunft in Deutschland a) in lateinischer Schrift, b) in einer anderen Schrift alphabetisiert sind (bitte mit der Schrift nach Jahren ab dem Jahr 2013 und für das Jahr 2016 nach Monaten, den zehn häufigsten Herkunftsstaaten sowie nach Geschlecht und Relation zur Gesamtzahl der Menschen angeben)? c) Falls der Bundesregierung dazu keine Daten vorliegen, warum nicht? d) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Daten zu erhalten bzw. (fortlaufend) zu aktualisieren? Die Fragen 14 bis 14d werden gemeinsam beantwortet. Dem BAMF-FZ liegen hierzu noch keine Erkenntnisse vor. Im Rahmen der IAB- BAMF-SOEP-Flüchtlingsstichprobe werden jedoch auch Informationen zu schrift-sprachlichen Kenntnissen von Flüchtlingen erhoben, die darüber Aufschluss geben können. Entsprechende Daten sind auch in der Studie „Integration von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen“ enthalten, befinden sich jedoch noch in der Auswertung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/8451 15. Inwiefern sind die Daten zu den Fragen 14a und 14b nach Ansicht der Bundesregierung für konkrete Integrationsmaßnahmen relevant, z. B. für die Einteilung des Zugangs nach Sprachniveaus (bitte begründen)? Das BAMF bietet bereits seit 2005 Alphabetisierungskurse für Zugewanderte an. Durch das vom Goethe-Institut entwickelte Einstufungssystem für die Integrationskurse ist gewährleistet, dass jede/r Zugewanderte in den für ihn/sie passenden Kursabschnitt eingestuft und ihm/ihr die für ihn/sie passende Kursart empfohlen wird. Nach Auffassung der Bundesregierung reicht das derzeitige Kursangebot für die in Frage 14 aufgeführten Zielgruppen grundsätzlich aus. In Ergänzung dazu wird derzeit ein Modul erarbeitet, welches sich speziell an die Gruppe der Zweitschriftlerner richtet und somit zu einer noch besseren Außendifferenzierung der Alphabetisierungskurse beitragen kann. 16. Wie viele geflüchtete Männer und Frauen nehmen an den Integrationskursen in Teilzeit teil (bitte für die Jahre 2014, 2015 und in Monaten für das Jahr 2016 aufschlüsseln)? Die Anzahl der männlichen bzw. weiblichen neuen Kursteilnehmer in Vollzeitbzw . Teilzeitkursen der Jahre 2014 und 2015 enthält die nachfolgende Tabelle: 2014 2015 Teilzeit* Vollzeit Summe Teilzeit* Vollzeit Summe Männlich 36.205 25.598 61.803 51.117 37.198 88.315 Weiblich 46.463 34.173 80.636 52.758 38.325 91.083 Summe 82.668 59.771 142.439 103.875 75.523 179.398 * unter 25 Wochenstunden Wie viele der genannten Personen hiervon einen Fluchthintergrund aufweisen, ist nicht bekannt. Für das Jahr 2016 liegen noch keine ausreichend belastbaren statistischen Daten vor. 17. Wie viele Männer und Frauen nehmen in welcher Relation an den Integrationskursen aufgrund von Kinderbetreuungsverpflichtungen in Teilzeit teil (bitte für die Jahre 2014, 2015 und in Monaten für das Jahr 2016 aufschlüsseln )? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Nach Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zum 1. August 2013 wurde zum 30. September 2014 die Förderung der integrationskursbegleitenden Kinderbetreuung eingestellt. Im Jahr 2014 waren durchschnittlich pro Monat rund 1 800 Kinder in einer integrationskursbegleitenden Kinderbetreuungsmaßnahme betreut worden. Die Zahl der durchschnittlich in einem Monat betreuten Kinder in einer integrationskursbegleitenden Kinderbetreuungsmaßnahme war seit dem Jahr 2011 kontinuierlich gesunken (2011: rd. 4 000; 2012: rd. 3 100; 2013: rd. 2 500). Es liegen keine Erkenntnisse über die Gründe für diese Entwicklung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8451 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Für wie viele Kinder wurde bei der Teilnahme von Müttern und Vätern an einem Integrationskurs ein Betreuungsplatz angefragt (bitte nach Geschlecht und den Jahren 2014, 2015 und 2016 aufschlüsseln)? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen . 19. Für wie viele Kinder stehen Betreuungsplätze während der Teilnahme an Integrationskursen zur Verfügung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 20. In welcher Form werden die Kinder betreut, z. B. in Kitas, durch qualifiziertes Fachpersonal o. Ä.? 21. Wie viele Mütter und Väter konnten aufgrund von fehlenden Betreuungsmöglichkeiten bisher keinen Integrationskurs besuchen oder mussten ihre Teilnahme verschieben (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 19, 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet. Das subsidiäre Betreuungsangebot von Kindern während der Integrationskurse der Eltern wurde zum 30.September 2014 eingestellt. Dies erfolgte im Zuge des zum 1. August 2013 eingeführten Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege von Kindern ab dem ersten Lebensjahr. 22. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Kommunen, Kreise und kreisfreien Städte eine Kinderbetreuung für die Teilnahme an den Integrationskursen außerhalb des Regelangebots finanzieren? Wenn ja, hat die Bundesregierung Kenntnis über den Anteil der Frauen, die dort einen Integrationskurs absolvieren? Dazu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 23. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die bis zum Jahr 2014 über das BAMF finanzierte integrationskursbegleitende Kinderbetreuung gut und ausreichend durch den Rechtsanspruch und die damit einhergehenden staatlichen Regelangebote an Kitaplätzen und Tagesmüttern ersetzt wurde? Belastbare gegenteilige Erkenntnisse liegen dazu nicht vor. Nach § 10 Absatz 2 der am 4. Mai 2016 durch das Bundeskabinett beschlossenen Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über die berufsbegleitende Sprachförderung soll das BAMF die Teilnahme an einem Kurs durch ein Kinderbetreuungsangebot unterstützen, soweit in der Regel für drei betreuungsbedürftige Kinder kein örtliches Angebot zur Verfügung steht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 24. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um möglichen Vorbehalten der Eltern zu begegnen, die es aus ihren Herkunftsländern nicht gewohnt sind, ihre Kinder außerhalb der Familie betreuen zu lassen? Um den Zugang zu Regelbetreuungsangeboten zu ermöglichen und um Vorbehalte der Eltern abzubauen, haben sich niedrigschwellige Betreuungsangebote, sog. Brückenangebote bewährt. Es gibt in den Ländern unterschiedliche Angebote , die Kindern vor dem Schuleintritt und ihren Familien den Zugang zur institutionellen Kindertagesbetreuung erleichtern: Eltern-Kind-Gruppen, mobile Angebote und Angebote in Kooperation mit Familienzentren, halboffene Gruppen, Spielgruppen und ähnliche Angebote. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/8451 Im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ stellt die Zusammenarbeit mit den Familien ein Schwerpunkt-Thema dar. Das Programm unterstützt seit Anfang 2016 die alltagsintegrierte sprachliche Bildung in Kitas. Das Programm richtet sich hauptsächlich an Kindertageseinrichtungen, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit besonderem sprachlichem Förderbedarf besucht werden, darunter viele Kinder mit Fluchterfahrung . Von 2016 bis 2019 stellt der Bund jährlich bis zu 100 Mio. Euro für die Umsetzung des Programms zur Verfügung. Damit wurden rund 4 000 zusätzliche halbe Fachkraftstellen in Kindertageseinrichtungen und in der Fachberatung geschaffen . Bildung 25. Welche integrations- und bildungspolitischen Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass nach Deutschland geflüchtete Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts oft weniger bis gar keine Bildung im Vergleich zu ihren männlichen Altersgenossen in ihrem Herkunftsland genossen haben? Der Bundesregierung liegen keine validen Daten zum Bildungsstand geflüchteter Frauen und Mädchen im Vergleich zu männlichen Altersgenossen aus ihren jeweiligen Herkunftsländern vor. Um dem Integrationsgedanken Rechnung zu tragen, hält es die Bundesregierung für geboten, in erster Linie Angebote vorzuhalten, die sich an Frauen und Männer gleichermaßen richten. Ausnahmen davon bilden jedoch die speziell für Frauen eingerichteten Frauenintegrationskurse nach § 13 Absatz 1 Satz 2 IntV und die niederschwelligen Seminarmaßnahmen für ausländische Frauen. Sowohl für Männer als auch für Frauen, denen in ihrem Heimatland aus den unterschiedlichsten Gründen eine ausreichende Schulbildung verwehrt geblieben ist, werden die 960 UE umfassenden Alphabetisierungskurse nach § 13 Absatz 1 Satz 3 IntV angeboten. In allen Integrationskursarten und damit auch im Alphabetisierungskurs existiert darüber hinaus bei Bedarf jederzeit die Möglichkeit, nur aus Frauen bestehende Teilnehmergruppen zusammenzustellen. 26. Inwiefern wird die Bundesregierung spezifische Angebote für die Integration von Frauen und Mädchen schaffen, wie z. B. spezifische Alphabetisierungskurse für Mädchen im schulfähigen Alter, und wie werden nach Kenntnis bzw. Auffassung der Bundesregierung die Schulen bei der Alphabetisierung von Mädchen unterstützt? Zum ersten Teil der Frage wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Die Schaffung konkreter Integrationsangebote und Bereitstellung ggf. notwendiger Maßnahmen zur Alphabetisierung, insbesondere für Mädchen im schulpflichtigen Alter, obliegt den Ländern. Die Alphabetisierung stellt neben der Vermittlung der deutschen Sprache eine gesonderte Aufgabe dar. In der Bildung hat die Genderforschung Tradition, angefangen bei der spezifischen Mädchenförderung in den Schulen, beispielsweise in Bezug auf Naturwissenschaften und Technik. Mittlerweile unterstreichen Auswertungen koedukativer Bildungs- und Erziehungskonzepte den Erfolg dieser Maßnahmen weitgehend . Heute, da die Sprachkompetenz sehr ins Blickfeld rückt, wird bereits über Benachteiligung von Jungen in der schulischen Bildung gesprochen. Zukunftsfä- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8451 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode hige Konzepte können sich also nicht schlicht auf Frauenförderung oder Mädchenförderung konzentrieren, sondern müssen unterschiedliche Entwicklungen und unterschiedliche Notwendigkeiten von Kindern und Jugendlichen beiderlei Geschlechts in verschiedenen Altersphasen in Betracht ziehen. Neue Bildungsund Unterrichtskonzepte müssen mit den Unterschieden und der Individualität zielgenauer umgehen als in der Vergangenheit. 27. Was hält die Bundesregierung vom Vorschlag der Beauftragten für Migration , Flüchtlinge und Integration Staatsministerin Aydan Özoğuz, Selbsthilfegruppen und Frauencafés anzubieten (AFP vom 7. März 2016)? Der Vorschlag der Beauftragten zielt auf die besondere Förderung von geflüchteten Frauen ab. Eine Flucht ist mit besonderen gesundheitlichen und zum Teil lebensbedrohlichen Risiken verbunden. Neben fluchttypischen Gefahren und Risiken kommen bei Frauen geschlechtsspezifische Risiken hinzu. Geflüchtete Frauen haben häufig bereits im Herkunftsland Gewalt erfahren. Und auch nach der Ankunft in Deutschland sind die Bedingungen, gerade für Frauen, oft schwierig . Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration fördert daher im Jahr 2016 Projekte zur Stärkung und Unterstützung geflüchteter Frauen sowie zur Forschung zur Situation geflüchteter Frauen in Deutschland. Darüber hinaus können solche Maßnahmen u. a. auch im Rahmen von bundesgeförderten gemeinwesenorientierten Projekten vor Ort angestoßen werden. 28. Plant die Bundesregierung andere spezifische Angebote für die Integration von Frauen und Mädchen zu schaffen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Aus Sicht der Bundesregierung ist es wichtig, den geflüchteten Frauen und Mädchen Brücken zur Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben in Deutschland zu bauen. Hierbei spielen die Migrantinnen(selbst-)organisationen eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung fördert den Aufbau der bundesweiten, herkunftsübergreifenden Dachorganisation der Migrantinnenorganisationen (DaMigra). Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) führt die EAF Berlin (Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V.) im Jahr 2016 das Projekt „It’s our turn! Politik braucht Vielfalt. Politik braucht Dich!“ durch. Ziel des Projekts ist eine Ermutigung zu politischer Teilhabe von jungen Frauen durch bessere Kenntnis der politischen Praxis und Mitbestimmung. Geflüchteten jungen Frauen soll eine bessere Integration durch Erfahrungsaustausch ermöglicht werden. Das Projekt hat Modellcharakter und soll auf andere Träger und Organisationen übertragbar sein. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 25 und 27 verwiesen. Die in der Antwort zu Frage 25 erwähnten niederschwelligen Frauenkurse werden fortgeführt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/8451 29. Wird die Bundesregierung die Bundesländer bei der Aufgabe unterstützen, das pädagogische Schulpersonal nicht nur unter dem Aspekt der Interkulturalität , sondern auch unter dem Aspekt der Gendersensibilität aus- und weiterzubilden ? 30. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern in den öffentlichen Bildungsinstitutionen die Benachteiligung geflüchteter Schülerinnen nach Artikel 10 der UN-Frauenrechtskonventionen auffangen? Und wie sehen konkrete gendersensible Unterrichtskonzepte aus? Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet. In Artikel 10 verpflichtet die UN-Frauenrechtskonvention die Vertragsstaaten, im Bildungsbereich die Gleichberechtigung der Geschlechter durchzusetzen. Aus-, Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals der Schulen obliegen entsprechend unseres föderalen Systems ebenso den Ländern wie die Entwicklung konkreter Unterrichtskonzepte . Angebote zur reflektierten Koedukation und Gendersensibilität finden nach Kenntnis der Bundesregierung Eingang in die Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer. 31. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und wo bestehende Ergebnisse der gendersensiblen Didaktik-Forschung in die Praxis übernommen werden? Die Umsetzung didaktischer Konzepte in Einrichtungen des öffentlichen Bildungswesens ist Angelegenheit der Länder. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in einzelnen Ländern Handreichungen für die gendersensible Arbeit an Schulen erarbeitet, die u. a. Unterrichtsbeispiele und Hinweise auf Praxisprojekte enthalten. Darüber hinaus finden Ansätze gendersensibler Didaktik in Maßnahmen der Weiterbildung von Lehrenden an Hochschulen Eingang. Arbeitsmarkt 32. Welche spezifischen Angebote plant die Bundesregierung wann und in welchem Umfang für die Integration geflüchteter Frauen und Mädchen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt? Eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration bietet Frauen unabhängig von ihrer Lebens - und Familiensituation den Weg zu gesellschaftlicher Integration, wirtschaftlicher Selbstständigkeit und Unabhängigkeit. Frauen und Mädchen sollen daher ebenso wie Männer und Jungen an Maßnahmen zur Förderung der Erwerbsaufnahme teilhaben. Frauen und insbesondere Mütter brauchen dabei besondere Angebote der Unterstützung, damit sie an Erwerbsfähigkeit und -tätigkeit herangeführt werden können. Der Ansatz des ESF-Bundesprogramms (Europäischer Sozialfonds) „Stark im Beruf – Frauen mit Migrationshintergrund steigen ein“ bewährt sich auch für geflüchtete Frauen (s. Antwort zu den Fragen 33 und 34). Die Arbeitsmarktintegration ist außerdem besonders für allein eingereiste Frauen existenziell. Die Bundesregierung plant daher mit einem Projektstart spätestens zum 1. September 2016 mit einer Projektlaufzeit von zwei Jahren ein „Gleichstellungspolitisches Modellprogramm zur Arbeitsmarktintegration von weiblichen Flüchtlingen, insbesondere Alleinreisender“. Es wird eine verstärkte Berücksichtigung praktischer Kompetenzen (durch berufliche Tätigkeiten oder in Form von unbezahlter Arbeit in Familie/Haushalt informell erworben) beinhal- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8451 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ten, da ca. 80 Prozent der Flüchtlinge über keine formalen Qualifikationen verfügen . Der Feststellung von Kompetenzen und Potenzialen kommt daher eine Schlüsselrolle bei der Arbeitsmarktintegration zu. Das geplante Modellprogramm wird in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und anderen Partnern (z. B. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände – BDA) durchgeführt , soll am Standort Berlin erprobt werden und ist auf den besonderen Unterstützungsbedarf der Zielgruppe zugeschnitten. Eine intensive Nachbetreuung soll Hürden nach erfolgter Ausbildungs- bzw. Arbeitsaufnahme (Vereinbarkeitsprobleme, interkulturelle Fragen etc.) beseitigen und den Integrationserfolg nachhaltig sichern. Eine Evaluation des Projektes ist vorgesehen. Eine Zwischenevaluation ist für ca. September 2018 vorgesehen. Die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die besondere Förderung von Frauen ist sowohl im Rechtskreis SGB II als auch im Rechtskreis SGB III als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. In diesem Rahmen müssen auch die Belange geflüchteter Frauen in der Integrationsarbeit der Agenturen für Arbeit und Jobcentern besondere Berücksichtigung finden. Denn eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration bietet Frauen unabhängig von ihrer Lebens- und Familiensituation den Weg zu gesellschaftlicher Integration, wirtschaftlicher Selbstständigkeit und individueller Unabhängigkeit. Die Bundesregierung begrüßt daher, dass geflüchteten Frauen die Maßnahme „Perspektive für geflüchtete Frauen“ zur Verfügung gestellt wird. Da diese Maßnahme der beruflichen Orientierung dienen soll und das eigene Rollenverständnis stark berührt, ist für einen Teil der geflüchteten Frauen ein solches geschlechtsspezifisches Angebot sinnvoll. Für Gestattete mit einer guten Bleibeperspektive, für Geduldete, die nicht einem Beschäftigungsverbot unterliegen, und für Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel soll der Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem SGB III befristet bis Ende des Jahres 2018 und in Abhängigkeit vom Aufenthaltsstatus vom Voraufenthalt erleichtert werden. Dies hilft auch jungen geflüchteten Frauen und Mädchen. 33. Wann startet das Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF) „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“, und mit wie vielen erreichten geflüchteten Müttern rechnet die Bundesregierung? Das ESF-Bundesprogramm „Stark im Beruf“ ist am 1. Februar 2015 gestartet. Rund 90 Projektstandorte unterstützen Mütter mit Migrationshintergrund auf dem Weg in den Arbeitsmarkt. Durch das Programm werden Mütter mit Zuwanderungsgeschichte zu allen arbeitsmarktrelevanten Fragen umfassend und niederschwellig beraten und informiert. Dies umfasst auch eine Kompetenzerfassung und ein Coaching; sie werden bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt; ihr (Wieder-)Einstieg wird von der beruflichen Orientierung über den Beginn eines Praktikums, einer Ausbildung bis zur ersten Phase einer Beschäftigung begleitet. In der ersten Förderphase bis Ende des Jahres 2018 werden rd. 7 500 Mütter mit Migrationshintergrund durch die Projekte bundesweit bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz unterstützt und beraten werden. Geflüchtete Mütter sind bereits Teil der Zielgruppe – wenngleich ein quantitativ geringerer – und werden von mindestens der Hälfte der Projekte mit adressiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/8451 Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben ist eine Erhebung des Flüchtlingsstatus im ESF-Programm nicht verpflichtend vorgesehen. Daher können keine verlässlichen Aussagen über die Anzahl von Müttern mit Fluchtgeschichte getroffen werden. 34. Welche Träger werden das ESF-Programm „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ umsetzen? Das Programm wird bundesweit von rd. 90 Trägern umgesetzt. Unter diesen befinden sich Bildungsträger, Migranten(selbst)organisationen, kommunale Träger, Migrationsberatungen, Vereine und Unternehmen aus der Sozialwirtschaft. „Stark im Beruf“ hat eine strategische Kooperation mit der BA angelegt. Jeder Standort muss eine Kooperation mit einem Jobcenter/einer Agentur für Arbeit vorweisen. Weitere für die Zielgruppe relevante Akteure wie Träger von Integrations - und Sprachkursen, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Jugendämter , Gleichstellungsbeauftragte sowie Unternehmen werden von den Projektträgern in die Umsetzung einbezogen. Die Liste der Projektträger und Standorte ist auf der Internetseite www.starkimberuf.de veröffentlicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333