Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 11. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8462 18. Wahlperiode 13.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Valerie Wilms, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8161 – Fischerei in Natura-2000-Gebieten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Nord- und Ostsee sollen nach den einschlägigen EU-Naturschutzrichtlinien zu etwa 32 Prozent der Fläche (in der ausschließlichen Wirtschaftszone – AWZ) unter Schutz stehen und Teil des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 sein. Ziel der Schutzgebiete ist es, einen „günstigen Erhaltungszustand “ geschützter Lebensraumtypen und Arten zu erreichen und langfristig zu sichern. Doch bisher existieren diese Gebiete nach Auffassung der Fragesteller nur auf dem Papier. Weiterhin findet in diesen wertvollen Gebieten, z. B. Kiesund Sandabbau statt, auch die Fischerei ist nicht eingeschränkt. Die Flächen wurden bisher weder rechtlich unter Schutz gestellt, noch wurden die benötigten Managementpläne erstellt. Gegen das Fehlen der Verordnungen klagten mehrere Umweltverbände und die Europäische Union leitete ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Zuständig und verantwortlich ist der Bund für die in der AWZ gelegenen Gebiete . Zwar wurden die acht Fauna-Flora-Habitat- und zwei Vogelschutzgebiete im Mai 2004 der Europäischen Kommission gemeldet und im Jahr 2007 anerkannt , allerdings hat das bisher keine Konsequenzen für den Schutz der Meerestiere und die Umwelt gehabt. Die dafür nötigen Rechtsvorschriften wurden noch nicht erlassen und entsprechende Erhaltungsmaßnahmen in Form von Managementplänen fehlen. Die Schutzgebietsverordnungen, die den Schutzzweck definieren und grundsätzliche Regelungen treffen, was erlaubt und was verboten ist, sind nun nach langer Verzögerung und einem Vertragsverletzungsverfahren erstellt worden. Seit der Meldung der Gebiete an die Europäische Union bis heute konnten in den ausgewiesenen Gebieten uneingeschränkte Aktivitäten, wie z. B. Kies- und Sandabbau und Fischerei fortgesetzt werden. Auch in den nun erarbeiteten Schutzgebietsverordnungen gibt es keine Regelung zur Berufsfischerei. Diese Fischerei-Regelungen müssen auf der europäischen Ebene abgestimmt werden. Dazu ist es erforderlich, entsprechende Maßnahmenvorschläge zu entwickeln und den Mitgliedstaaten vorzulegen, die fischereiliche Interessen in den betreffenden Gebieten haben. Deutschlands Maßnahmenvorschlag wurde bisher nur für die Nordsee erarbeitet und war kürzlich in der Verbändeanhörung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8462 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche Fangmengen wurden aus den Natura-2000-Gebieten im Zeitraum der Jahre 2004 bis 2015 gefischt (bitte nach Haupterwerb-, Nebenerwerbund Freizeitfischern je nach Schutzgebiet auflisten)? Rechtsgrundlage für die Meldung von Fangmengen sind die Durchführungsverordnungen zur Gemeinsamen Fischereipolitik der EU. Die verpflichtenden Meldungen sind nicht positionsgenau, sondern erfolgen auf Basis sogenannter statistischer Rechtecke (Kantenlängen 0,5° x 1° geogr. Breite x Länge, entsprechend ca. 30 x 35 sm). Daher ist eine exakte Zuordnung von Fangmengen zu den Natura 2000-Gebieten nicht möglich. Regulären Zugang zu gebietsgenauen Fangmengen anderer Nationen hat die Bundesregierung nicht. Der Bundesregierung liegen daher keine Angaben über die Gesamtfangmengen in den Natura 2000-Gebieten, sondern lediglich über die Fangmengen deutscher Fangschiffe vor. Im Rahmen der Forschungsaktivitäten des Thünen-Instituts sind allerdings für die Jahre 2005 bis 2008 im Rahmen eines EU-Forschungsprojektes Schätzungen der Fangmengen in den Natura 2000-Gebieten der Nordsee für die beteiligten Nationen Dänemark, Niederlande und Deutschland gemacht worden. Diese stellen die einzigen systematischen auf die Natura 2000-Gebiete bezogenen Abschätzungen von Fangmengen dar. Sie sind allerdings auf die dort vorherrschenden Zielarten Scholle, Seezunge und Nordseegarnele beschränkt. Erweitert wurde die Information durch einen Datensatz für die dänische Sandaalfischerei. Daten zu anderen pelagischen Fischereien (im Freiwasser), insbesondere auf Sprotte und Hering, sind in den mehrjährigen Datensätzen nicht enthalten, da die pelagische Fischerei nicht im Konflikt mit den Schutzgütern steht. Für die Ostsee gibt es solche Schätzungen nicht. In Bezug auf die Freizeitfischerei führt das Thünen-Institut seit dem Jahr 2002 Erhebungen der von Anglern entnommenen Mengen einzelner Arten in Nordund Ostsee durch. Im Rahmen der Verordnung über die Erhebung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik, erfolgt die regelmäßige Erhebung für einzelne Arten. Diese Daten liegen aufgeteilt nach Fangmethoden und statistischen Rechtecken vor (2005 bis 2015), d. h. eine exakte Zuordnung von Fangmengen zu den Natura 2000-Gebieten ist nicht möglich. Der Bundesregierung liegen daher keine Angaben über die geschätzten Angler-Fänge in den Natura 2000-Gebieten vor. Aus den Beprobungsdaten des Thünen-Instituts lässt sich ableiten , dass die Natura 2000-Gebiete nur in der Ostsee und dort nur in geringem Umfang von Angelkuttern genutzt werden. Daten zur räumlichen und zeitlichen Verteilung von Privatbooten liegen nicht vor. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Zahlen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8462 Fang in Tonnen (Plattfische [Scholle, Seezunge], Nordseegarnelen [Krabben] und Industriefischerei auf Sandaal) pro Natura 2000-Gebiet, Jahr und Gerät (und Ziel) für Fahrzeuge aus DE, DK und NL Gebiet Jahr Gerät, Ziel Fang (Tonnen) Borkum-Riffgrund 2005 1820,55 Baumkurre, Garnelen 2,79 Baumkurre, Plattfische 107,53 Kiemennetze, Plattfische 0,11 Schleppnetze, Plattfische 4,20 Schleppnetze, Sandaal 1705,93 2006 622,63 Baumkurre, Garnelen 9,00 Baumkurre, Plattfische 88,73 Kiemennetze, Plattfische 0,58 Schleppnetze, Plattfische 0,30 Schleppnetze, Sandaal 524,01 2007 75,56 Baumkurre, Garnelen 10,26 Baumkurre, Plattfische 61,66 Kiemennetze, Plattfische 3,47 Schleppnetze, Plattfische 0,17 2008 1220,77 Baumkurre, Garnelen 13,22 Baumkurre, Plattfische 97,25 Kiemennetze, Plattfische 1,30 Schleppnetze, Plattfische 0,37 Schleppnetze, Sandaal 1108,63 Doggerbank 2005 3108,03 Baumkurre, Plattfische 177,58 Kiemennetze, Plattfische 0,09 Schleppnetze, Plattfische 51,07 Schleppnetze, Sandaal 2879,29 2006 12595,23 Baumkurre, Plattfische 82,47 Kiemennetze, Plattfische 0,54 Schleppnetze, Plattfische 67,52 Schleppnetze, Sandaal 12444,73 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8462 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2007 2253,61 Baumkurre, Plattfische 5,56 Kiemennetze, Plattfische 0,15 Schleppnetze, Plattfische 18,70 Schleppnetze, Sandaal 2229,19 2008 5139,01 Baumkurre, Plattfische 57,53 Kiemennetze, Plattfische 0,30 Schleppnetze, Plattfische 39,42 Schleppnetze, Sandaal 5041,77 Sylter Außenriff 2005 15111,30 Baumkurre, Garnelen 2049,72 Baumkurre, Plattfische 587,57 Kiemennetze, Plattfische 0,66 Schleppnetze, Plattfische 153,18 Schleppnetze, Sandaal 12320,19 2006 6515,98 Baumkurre, Garnelen 1415,92 Baumkurre, Plattfische 668,52 Kiemennetze, Plattfische 0,14 Schleppnetze, Plattfische 160,16 Schleppnetze, Sandaal 4271,23 2007 4822,77 Baumkurre, Garnelen 2921,27 Baumkurre, Plattfische 685,48 Kiemennetze, Plattfische 0,28 Schleppnetze, Plattfische 107,41 Schleppnetze, Sandaal 1108,33 2008 3087,30 Baumkurre, Garnelen 1771,93 Baumkurre, Plattfische 510,49 Kiemennetze, Plattfische 0,02 Schleppnetze, Plattfische 96,88 Schleppnetze, Sandaal 707,97 Vogelschutzgebiet Östliche Deutsche Bucht 2005 12592,08 Baumkurre, Garnelen 2500,40 Baumkurre, Plattfische 31,67 Kiemennetze, Plattfische 0,02 Schleppnetze, Plattfische 16,76 Schleppnetze, Sandaal 10043,23 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8462 2006 5643,40 Baumkurre, Garnelen 1958,65 Baumkurre, Plattfische 35,86 Schleppnetze, Plattfische 8,72 Schleppnetze, Sandaal 3640,18 2007 4883,83 Baumkurre, Garnelen 3710,81 Baumkurre, Plattfische 48,05 Kiemennetze, Plattfische 0,28 Schleppnetze, Plattfische 16,37 Schleppnetze, Sandaal 1108,33 2008 3183,22 Baumkurre, Garnelen 2372,80 Baumkurre, Plattfische 56,17 Schleppnetze, Plattfische 23,81 Schleppnetze, Sandaal 730,44 2. Welche bodenberührenden Fanggeräte kamen und kommen wie oft in den Natura-2000-Gebieten zum Einsatz (bitte nach Fanggerät und Jahr aufschlüsseln )? Zur Häufigkeit der Verwendung der verschiedenen mobilen grundberührenden Fanggeräte liegen der Bundesregierung keine Angaben vor, da es keine gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung dieser Daten gibt. Den deutschen Behörden liegen die Positionsmeldungen inländischer und ausländischer Schiffe in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) aus der satellitengestützten Überwachung durch das Vessel Monitoring System (VMS) vor. Es liegen keine Informationen über die ausländischen Fahrzeuge in der deutschen AWZ bezüglich Anlandemengen (Art und Gewicht) oder verwendetem Gerät vor. Das Thünen -Institut hat für die Ausarbeitung und Bewertung von Fischereimanagementmaßnahmen in den Natura 2000-Gebieten der Nordsee den internationalen Fischereiaufwand als Index für die Häufigkeit der Befischung abgeschätzt. Um den Aufwand pro Gerät für die ausländischen Fahrzeuge zu schätzen, wurde das im Fischereiregister der EU gemeldete primäre Gerät eines Fischereifahrzeuges verwendet , um den beobachteten Positionen (VMS) der Schiffe ein Gerät zuzuordnen und den zeitlichen Aufwand zu schätzen. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Fahrzeuge auch ein als sekundär im Flottenregister eingetragenes oder ein ganz anderes Fanggerät verwendet haben, sind die Daten der ausländischen Fischereifahrzeuge mit einer Unsicherheit bezüglich der Trennung der Aktivität verbunden. Für die deutsche Fangflotte wurde das verwendete Gerät den Logbüchern entnommen. Für die Ausarbeitung von Fischereimanagementmaßnahmen in der Ostsee laufen derzeit vergleichbare Analysen. Die Auswertung ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Zahlen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8462 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aufwand in Stunden für die Natura 2000-Gebiete Sylter Außenriff, Östliche Deutsche Bucht, Borkum-Riffgrund und Doggerbank pro Jahr und Gerät für EU- Fahrzeuge Sylter Außenriff Jahr 2012 2013 2014 G er ät Baumkurre (>300 PS) 82 35 102 Baumkurre (<300 PS) 37027 20266 16409 Waden 344 49 48 Dredgen 150 138 0 Kiemen- & Verwickelnetze 418 20 25 Schleppnetze 3062 4573 1586 Reusen 3571 4859 6491 Vogelschutzgebiet Östliche Deutsche Bucht 2012 2013 2014 G er ät Baumkurre (>300 PS) 0 0 0 Baumkurre (<300 PS) 43694 27709 18130 Waden 116 24 48 Dredgen 94 98 0 Kiemen- & Verwickelnetze 400 0 25 Schleppnetze 2673 2524 734 Reusen 0 0 0 Borkum-Riffgrund 2012 2013 2014 G er ät Baumkurre (>300 PS) 0 0 12 Baumkurre (<300 PS) 74 103 24 Waden 86 6 8 Dredgen 0 0 0 Kiemen- & Verwickelnetze 0 21 0 Schleppnetze 0 79 0 Reusen 0 0 0 Doggerbank 2012 2013 2014 G er ät Baumkurre (>300 PS) 1417 1052 530 Baumkurre (<300 PS) 16 70 237 Waden 228 196 211 Dredgen 0 0 0 Kiemen- & Verwickelnetze 423 129 1712 Schleppnetze 424 468 626 Reusen 0 0 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8462 3. Wie viele Schleppstriche wurden im Jahr 2014 in den Natura-2000-Gebieten durchgeführt (bitte je nach Schutzgebiet auflisten)? Rechtsgrundlage für die Meldung von Fischereiaktivitäten sind die Durchführungsverordnungen zur Gemeinsamen Fischereipolitik der EU. Die verpflichtenden Meldungen zu der Anzahl von Fangvorgängen erfolgen nicht positionsgenau, sondern erfolgen auf Basis sogenannter statistischer Rechtecke. Daher ist eine Zuordnung von Schleppstrichen zu den Natura 2000-Gebieten nicht möglich. Für die Ausweisung von Fischereimanagementmaßnahmen werden die Abschätzungen des Fischereiaufwandes nach Fanggeräten (siehe Antwort zu Frage 2) als Grundlage herangezogen. 4. Wie viele Schleppstriche wurden im Durchschnitt in den Jahren 2004 bis 2015 in den Natura-2000-Gebieten durchgeführt? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Wie viele Kilometer Stellnetze wurden in den jeweiligen Natura-2000-Gebieten im Jahr 2014 aufgestellt? Daten zur Länge der eingesetzten Stellnetze im Jahre 2014 liegen der Bundesregierung nicht vor, da sie zum damaligen Zeitpunkt noch nicht erhoben wurden. Die Fischer waren nach den gesetzlichen Vorgaben im Jahr 2014 nicht zu einer entsprechenden Eintragung im Fischereilogbuch verpflichtet. Die Pflicht, Angaben zum Fanggerät, wie Länge und Höhe des eingesetzten Stellnetzes, in das Fischereilogbuch einzutragen, wurde erst mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1962 der Kommission vom 28. Oktober 2015 (ABl. EU L 287), der Änderung der Durchführungsverordnung zur Kontrollverordnung (EU) Nr. 404/2011 (ABl. EU L 112), zum Ende des Jahres 2015 eingeführt. 6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, mit welcher Größe von Maschenöffnungen und welchen Filamentstärken die Stellnetze ausgerüstet sind? Die EU-Verordnungen für die Nord- und Ostsee zu technischen Maßnahmen zur Erhaltung der Fischereiressourcen enthalten Vorgaben, in welcher Fischerei welche Maschengrößen zu verwenden sind. Die eingesetzten Maschengrößen in der Stellnetzfischerei in den sogenannten statistischen Rechtecken, die im Natura 2000-Gebiet der Ostsee liegen, variieren je nach Zielfischart. Für die Heringsfischerei liegen diese zwischen 32 und 80 Millimetern , für die Dorsch- und Plattfischfischerei (z. B. Flunder, Scholle, Steinbutt und Scharbe-Kliesche) beginnt die Maschenweite bei 110 Millimetern und endet bei 240 Millimetern. In den statistischen Rechtecken der Natura 2000-Gebiete der Nordsee findet die Stellnetzfischerei auf Kabeljau mit Maschenöffnungen zwischen 140 und 160 Millimetern statt, die Seezungenfischerei zwischen 94 und 110 Millimetern. Gesetzliche Grundlagen für die Erfassung der Filamentstärken sind hingegen nicht vorhanden, sodass der Bundesregierung keine entsprechenden Kenntnisse vorliegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8462 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Verfügt die Bundesregierung über Zahlen und Daten zur jeweiligen Stand-, Tages- und Jahreszeit der Stellnetze in den Natura-2000-Gebieten? Um die jahreszeitliche Verteilung der fischereilichen Aktivitäten in der Nordsee international zu bewerten, wurde in Ermangelung umfassender, mehrjähriger internationaler Daten für die deutschen Gewässer auf einen Datensatz aus einem EU-finanzierten Forschungsprojekt zurückgegriffen. Dies ist nötig, da den deutschen Behörden keine Informationen über die ausländischen Fahrzeuge in der deutschen AWZ bezüglich Anlandemengen (Art und Gewicht) oder verwendetem Gerät vorliegen. Die Daten liegen nur für die Nordsee und nur für die Länder Dänemark, Niederlande und Deutschland vor; sie umfassen die Jahre 2005 bis 2008 und sind außerdem auf die Zielarten Scholle und Seezunge beschränkt. Die Fischereiaktivität mit Kiemen- und Verwickelnetzen pro Monat (Jahreszeit) ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass sich die Fischereiaktivität bei passiven Geräten (Kiemen- und Verwickelnetzen etc.) auf die Zeit bezieht , die der Fischer benötigt, das Netz auszusetzen oder zu heben. Dies ist nicht die Standzeit (Verweildauer im Meer) des Netzes. Im Natura 2000-Gebiet Borkum-Riffgrund wurde Fischereiaktivität mit Kiemenund Verwickelnetzen in den Monaten April bis Juli beobachtet. Im Natura 2000-Gebiet Doggerbank wurde Fischereiaktivität mit Kiemen- und Verwickelnetzen in den Monaten April bis Dezember beobachtet. Im Natura 2000-Gebiet Sylter Außenriff wurde Fischereiaktivität mit Kiemenund Verwickelnetzen ganzjährig beobachtet. Im Natura 2000-Gebiet Östliche Deutsche Bucht wurde Fischereiaktivität mit Kiemen- und Verwickelnetzen in den Monaten April und Juni beobachtet. Von den in der Ostsee aktiven 1 166 deutschen Fischereifahrzeugen sind 1 100, also fast 95 Prozent kürzer als 12 Meter (Stand 2016). Dazu gehören nahezu alle Fahrzeuge, die mit passiven Geräten (z. B. Stellnetzen, Langleingen) fischen. Für diese Fahrzeuge liegen - mangels gesetzlicher Verpflichtung - keine VMS-Daten vor. Da Fahrzeuge in den Logbüchern die genaue Fangposition nicht angeben müssen, sondern nur die Kennung eines statistischen Rechteckes von 0,5° x 1° (geogr. Breite x Länge, ca 30 x 35 sm) Kantenlänge, in dem die Fänge getätigt wurden, liegen keine räumlichen Daten in höherer Auflösung über die Fangaktivitäten dieser Fahrzeuge vor und eine Zuordnung zu den Natura 2000-Gebieten ist nicht möglich. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Zahlen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8462 Fischereiaktivität mit Kiemen- und Verwickelnetzen in Stunden pro Natura 2000- Gebiet, Jahr und Monat für Fahrzeuge aus DE, DK und NL Gebiet Jahr Monat Fischereiaktivität (Stunden) Borkum-Riffgrund 2005 6,0 5 2,4 6 3,6 2006 47,9 5 8,2 6 27,8 7 11,9 2007 89,5 5 25,5 6 64,0 2008 34,3 4 16,6 7 17,7 Doggerbank 2005 18,6 6 5,1 7 2,2 8 0,3 9 2,7 10 7,4 11 1,0 2006 88,8 4 1,7 5 1,0 6 11,8 7 3,6 8 10,7 9 55,0 12 5,0 2007 15,4 7 2,7 9 11,7 10 1,0 2008 64,2 8 34,5 9 29,7 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8462 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sylter Außenriff 2005 23,4 1 2,0 4 3,0 5 6,1 6 8,3 10 1,0 11 3,0 2006 5,0 2 0,9 4 2,0 12 2,0 2007 4,4 4 4,4 2008 0,4 5 0,4 Östliche Deutsche Bucht 2005 3,0 6 3,0 2007 4,4 4 4,4 8. Wie viele Kilometer Stellnetze kamen im Schnitt in den Jahren 2004 bis 2015 in den einzelnen Natura-2000-Gebieten zum Einsatz? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 9. Kamen in den Natura-2000-Gebieten alternative Fanggeräte bereits zum Einsatz ? Wenn ja, welche? Alternative, ökosystemgerechte Fanggeräte zur Vermeidung von Beifängen geschützter Arten, insbesondere mariner Säugetiere und Seevögel, wurden im Rahmen von Forschungsvorhaben eingesetzt. Ein Großteil dieser Untersuchungen wurde dabei im küstennahen Bereich der Ostsee in Kooperation mit kommerziellen Fischern durchgeführt. Im Rahmen eines Forschungsprojekts des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) wurden Fischfallen als alternatives Fanggerät in den Natura 2000-Gebieten Adlergrund und Pommersche Bucht in der deutschen AWZ der Ostsee eingesetzt. In den statistischen Rechtecken der Natura 2000-Gebiete der Nordsee wurden neben Schlepp- und Stellnetzen auch Korbreusen (Taschenkrebse und Hummer) und Dredgen (Muschelfischerei) eingesetzt. Ferner ist erwähnenswert, dass die Fischerei auf Nordseegarnelen und Plattfische (Seezunge und Scholle) nicht ausschließlich mit konventionellen Baumkurren betrieben wurde, sondern auch von Fischereifahrzeugen, die mit Impulsstrom (sog. Elektrofischerei) auf Fischfang gingen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8462 In den statistischen Rechtecken der Natura 2000-Gebiete der Ostsee wurden neben Schlepp- und Stellnetzen auch Korbreusen (Dorsch, Hering und Aal) sowie weitere Fallen wie Fangbauten und Fischzäune (Hering und Süßwasserfischarten) eingesetzt. Darüber hinaus kamen Grundlangleinen (Dorsch, Aal und Süßwasserfischarten ), Treiblangleinen (Aal) und in geringem Umfang weitere Fanggeräte wie Handangeln, Fanggeräte mit Haken und sogenannte nicht bedeckte stationäre Reusen zum Einsatz. 10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Schweinswale seit dem Jahr 2004 in Stellnetzen verendet sind? Wie viele tote Schweinswale wurden als Beifang direkt gemeldet? Die Bundesregierung meldet nach den Vorgaben der einschlägigen Verordnung (EG) Nr. 812/2004 des Rates vom 26. April 2004 zur Festlegung von Maßnahmen gegen Walbeifänge in der Fischerei jährlich die Beifänge an marinen Säugern wie Schweinswalen. Seit dem Jahr 2004 wurden im Rahmen der entsprechenden Beprobungen keine Beobachtungen gem. Artikel 4 und 5 der o. g. Verordnung zu in Stellnetzen verendeten Schweinswalen gemacht. Die Europäische Kommission führt in ihrer Mitteilung vom 21. September 2011 über die Durchführung einzelner Bestimmungen der Verordnung 812/2004 u. a. aus, dass ihr Ziel, die Vorbeugung unbeabsichtigter Fänge von Walen in Fanggeräten , noch nicht vollständig erreicht sei. Als Grund dafür nennt sie u. a. die nach wie vor unzureichenden Populationsdaten zur Abschätzung der einzelnen Bestände . Bezüglich der Schweinswale in der Ostsee weist die Kommission unter Berufung auf den Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) darauf hin, dass hier Beifänge offenkundig seien und eine Subpopulation als gefährdet angesehen werde. Hinweise auf die Zahl beigefangener Schweinswale lassen sich vor diesem Hintergrund allenfalls aus den Untersuchungen toter, gestrandeter Schweinswale ableiten (siehe Antwort zu Frage 11). 11. Wie viele Schweinswale wurden als Totfunde an den Küsten seit dem Jahr 2004 gezählt? Wie viele wiesen eindeutige Hinweise zu fischereilichem Beifang auf? a) Das Monitoring toter gestrandeter Schweinswale wird in Deutschland im Auftrag der Küstenbundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg -Vorpommern durchgeführt. Die Anzahl der jährlich registrierten Schweinswaltotfunde an der deutschen Nordseeküste variierte im Zeitraum 2004 bis 2014 zwischen 96 und 225 Tieren, insgesamt wurden in diesem Zeitraum 1 877 tote Schweinswale gefunden. An der deutschen Ostseeküste wurden im Zeitraum 2004 bis 2015 jährlich zwischen 54 und 176 tote Schweinswale registriert. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 1 275 Totfunde dokumentiert . Aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten ergeben sich die in den nachfolgenden Tabellen aufgeführten Zahlen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8462 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anzahl der Schweinswaltotfunde an der deutschen Nordseeküste von Niedersachsen (NI) und Schleswig-Holstein (SH) in den Jahren 2004-2015. Quelle: ASCOBANS Annual National Reports Nordsee NI SH Gesamt 2004 43 114 157 2005 53 160 213 2006 79 125 204 2007 65 147 212 2008 54 108 162 2009 6 159 165 2010 38 58 96 2011 61 112 173 2012 83 142 225 2013 67 91 158 2014 49 63 112 2015 56 Keine Angabe Anzahl der Schweinswaltotfunde an der deutschen Ostseeküste von Schleswig- Holstein (SH) und Mecklenburg-Vorpommern (MV) in den Jahren 2004-2015. Quelle: ASCOBANS Annual National Reports Ostsee SH MV Gesamt 2004 31 23 54 2005 46 19 65 2006 56 46 102 2007 106 58 164 2008 114 28 142 2009 123 53 176 2010 91 33 124 2011 74 34 108 2012 60 21 81 2013 97 33 130 2014 98 31 129 2015 81 44 125 b) Da die pathologische Bestimmung der Todesursache je nach Verwesungsgrad der gefundenen Tiere mit einem hohen Unsicherheitsfaktor behaftet ist, existieren nur Schätzungen des Anteils der Schweinswale, die durch Beifang gestorben sind. Beispielsweise wurde der Anteil der durch Beifang gestorbenen Schweinswale, bezogen auf die Kadaver in einem guten bis moderaten Zustand , in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2002 bis 2007 von Meeressäugetierexperten auf ca. 50 Prozent bis 60 Prozent geschätzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/8462 12. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die tatsächliche Anzahl der durch die Fischerei getöteten Schweinswale? Aufgrund des in der Antwort zu Frage 10 dargestellten Sachverhalts ist derzeit keine Abschätzung der tatsächlichen Anzahl der getöteten Schweinswale möglich. 13. Liegen der Bundesregierung Zahlen vor über die durch Stellnetze zu Tode gekommenen Seevögel (bitte sowohl nach Art als auch in der zeitlichen Folge seit dem Jahr 2004 auflisten)? Eine genaue Quantifizierung der Seevogelbeifänge in der Stellnetzfischerei in den deutschen Meeresgebieten ist nicht möglich, da keine Auskunftspflicht der Fischer besteht und keine kontinuierlichen Beifang- und Totfund-Monitoringprogramme existieren. Es liegen jedoch Daten aus einzelnen wissenschaftlichen Untersuchungen zum Beifang von Seevögeln vor. In einem Forschungsprojekt im Auftrag des BfN (BELLEBAUM 2011) wurden im Zeitraum 2006 bis 2009 insgesamt 526 Seevogelbeifänge in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns und der angrenzenden deutschen AWZ im Rahmen stichprobenartiger Untersuchung in der Stellnetzfischerei dokumentiert. Basierend auf den ermittelten Beifangraten wurde der jährliche Beifang durch Stellnetzfischer aus Mecklenburg -Vorpommern auf ca. 17 300 bis 19 800 Seevögel im Zeitraum November bis Mai hochgerechnet. Den größten Anteil der Beifänge machten Tauchenten (Tafelente, Reiherente, Bergente und Schellente) sowie Meeresenten (Eiderente, Eisente, Trauerente und Samtente) aus. In einer Pilotstudie des Thünen-Instituts für Ostseefischerei in Kooperation mit der Fischereigenossenschaft Freest wurden von den insgesamt drei beteiligten Kuttern in 2 Jahren (2011 bis 2012) insgesamt 134 Seevögel in Stellnetzen beigefangen . Eisenten machten dabei den größten Teil der beigefangenen Seevögel aus. Eine entsprechende Hochrechnung wie bei der o. g. Studie von BELLE- BAUM erfolgte nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333