Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 11. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8463 18. Wahlperiode 13.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8288 – Risiken des globalisierten Lebensmittelhandels – Konsequenzen aus den aktuellen Europolermittlungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Pressemitteilung des europäischen Polizeiamtes Europol vom 30. März 2016 sind im Rahmen der internationalen „Operation Opson V“ 10 000 Tonnen und 1 Million Liter gefälschte Lebensmittel sichergestellt worden. So entdeckten die Behörden in Italien 85 Tonnen Oliven, die unerlaubt mit Kupfer-Sulfat-Lösung eingefärbt wurden. In Griechenland und Großbritannien wurden Getränke mit gefälschten Etiketten beschlagnahmt und im Sudan wurde mit Düngemitteln gestreckter Zucker entdeckt. Der kriminelle Lebensmittelbetrug stellt somit auch eine erhebliche gesundheitliche Gefahr für die Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Die EU ist größter Agrarimporteur der Welt. Lebensmittel aus globalen Warenketten sind in Deutschland nur sehr schwer vollständig kontrollierbar. Besonders bei verarbeiteten Waren mit zahlreichen Zutaten ist die Betrugsgefahr hoch. Das verdeutlichte der Pferdefleischskandal von Anfang 2013, als europaweit in zahlreichen Fertiggerichten statt Rinder- Pferdefleisch gefunden wurde. Der Umfang des Betrugs im globalen Lebensmittelhandel bewege sich im Bereich von Prostitution und Drogenhandel, erklärte der Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel, auf einem Kongress zum Thema Lebensmittelsicherheit (vgl. www.welt.de/wirtschaft/ article137810044/Auf-der-Jagd-nach-den-globalen-Essens-Faelschern.html). Inwieweit Deutschland von kriminellem Lebensmittelbetrug betroffen ist, wurde nicht bekannt, da hier nur einige wenige Fischarten kontrolliert wurden. Nach Einschätzung des Leiters der Abteilung für Lebensmittelsicherheit im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bilden aufgedeckte Fälle im zunehmend globalisierten Lebensmittelhandel nur die Spitze eines Eisbergs (vgl. www.welt.de/wirtschaft/article137810044/Auf-der-Jagd-nachden -globalen-Essens-Faelschern.html). Die Parlamentarische Staatsekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Maria Flachsbarth, erklärte zudem am 13. April 2016 in der 54. Sitzung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft im Deutschen Bundestag, dass die Wahrscheinlichkeit für Betrug durch globale Warenströme gestiegen sei. Demgegenüber erklärte Bundesminister Christian Schmidt in einer Pressemitteilung vom Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8463 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 31. März 2016, dass das System der Lebensmittelüberwachung funktioniere, da im Rahmen der „Operation Opson V“ gefälschte Lebensmittel sichergestellt worden seien. Auch der Interessenverband der Lebensmittelwirtschaft in Deutschland, BLL (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.), sieht nach den Betrugsfunden keinen Handlungsbedarf, das Kontrollsystem zu verbessern (Pressemitteilung des BLL vom 31. März 2016). In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben , dass Grundlage der Lebensmittelsicherheit in Europa die eigenverantwortlichen Kontrollen der Lebensmittelunternehmen sind, deren Wirksamkeit von den Behörden überwacht werden soll. Experten beklagen seit Jahren die unzureichende Ausstattung der Überwachungsbehörden in Deutschland. Insbesondere nach Lebensmittelskandalen wurde auf eine unzureichende Zusammenarbeit der Behörden der Bundesländer und des Bundes, einen unzureichenden Informationsaustausch sowie auf Koordinationsmängel hingewiesen. Zudem könnten die Überwachungsbehörden ihrer Überwachungspflicht aufgrund von Personal- und Ausstattungsmängeln nicht hinreichend nachkommen (siehe Gutachten des Präsidenten des Bundesrechnungshofs als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, „Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes – Schwerpunkt Lebensmittel “ von Oktober 2011). Das System der Lebensmittelsicherheit in Deutschland fußt auf EU-Recht, das im Wesentlichen mit dem Lebensmittelund Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in nationales Recht umgesetzt wurde. Obwohl in Deutschland die Bundesländer die Lebensmittelüberwachung durchführen , ist der Bund für die Umsetzung und Einhaltung der EU-Vorgaben einschließlich der damit zusammenhängenden Berichtspflichten zuständig. Zudem muss er laufend die Wirksamkeit durch Kontrollverfahren überprüfen und koordiniert die Zusammenarbeit mit den Ländern. In diesem Sinne muss er zum gesundheitlichen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher unverzüglich tätig werden, wenn die Lebensmittelüberwachung in den Bundesländern nicht hinreichend effizient erfüllt werden kann. 1. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die „Opson“-Operationen von Europol/Interpol vorbereitet und durchgeführt, wie ist Deutschland dabei eingebunden, und wie wird entschieden, was im Einzelnen im Bundesgebiet kontrolliert wird? Die OPSON-Operationen werden von Europol und Interpol koordiniert. Den beteiligten Mitgliedstaaten (MS) wird überlassen, auf welche Waren/Lebensmittel die jeweilige nationale Operation ausgerichtet werden soll und wie diese geplant, durchgeführt und finanziert wird. Für die Operation OPSON V wurde das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als leitende nationale Kontaktstelle für Europol benannt. Das BVL koordiniert die Zusammenarbeit der teilnehmenden Landes- und Bundesbehörden und übermittelt den abgestimmten nationalen Umsetzungsplan mit den geplanten Kontrollaktivitäten sowie die Ergebnisse der Operation an Europol. 2. An welchen internationalen Aktionen von Europol/Interpol zur Aufdeckung von Lebensmittelbetrug im Rahmen der „Operationen Opson I bis V“ war Deutschland in welchem Umfang beteiligt? Welche Bundesländer und welche Bundeseinrichtungen waren mit wie vielen Beamten an den jeweiligen Operationen I bis V beteiligt, und welche Lebensmittel wurden dabei je Operation kontrolliert? Das Bundeskriminalamt (BKA) führte im Rahmen der Operationen OPSON I bis IV lediglich anlassbezogen einen Informationsaustausch mit Europol durch. An Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8463 den Operationen OPSON II, III und V waren zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörden aus Bayern, Hamburg, Hessen und Thüringen beteiligt. Hamburg , Hessen und Thüringen waren mit ihrer Teilnahme an OPSON V das erste Mal an einer Operation beteiligt. Bayern hat als einziges Bundesland zuvor bereits an OPSON II und III teilgenommen. Neben dem BVL als nationale Kontaktstelle waren an der Planungs- bzw. Durchführungsphase von OPSON V die Bundesfinanzdirektion Südost und das Zollkriminalamt beteiligt. Das Ziel der deutschen Beteiligung bei der OPSON V-Operation war die Kontrolle von importiertem Fisch aus Asien, um festzustellen, ob hochpreisige Fischarten wie Red Snapper und Japanischer Aal durch preiswertere (Rotbarsch) oder geschützte Arten (Europäischer Aal) ersetzt wurden. Angaben zur Anzahl der an den Operationen beteiligten Beamten auf Landesebene liegen der Bundesregierung nicht vor. Der Arbeitsaufwand im BVL für die Operation OPSON V beträgt seit April 2015 bisher 40 Personentage (PT) eines Beamten im höheren Dienst. Über die Anzahl der in diesem Zusammenhang beim BKA eingesetzten Kräfte liegen keine Informationen vor. 3. Welche Mengen an gefälschten Lebensmitteln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland und insgesamt jeweils sichergestellt, und wie stellten sich die Fälschungen der Lebensmittel im Einzelnen dar? Derzeit liegen der Bundesregierung keine Informationen zu den im Rahmen von der Operation OPSON V international sichergestellten Mengen von Lebensmitteln vor. Ein detaillierter Ergebnisbericht zu OPSON V wird von Europol voraussichtlich im dritten Quartal 2016 veröffentlicht werden. In Deutschland wurden im Zuge der Operation OPSON V keine gefälschten Lebensmittel festgestellt. 4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach jeder „Opson“-Operation zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit ergriffen, und wie hat sie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen überprüft? Die Lebensmittelüberwachung und die Durchführung der OPSON-Operationen ist Aufgabe der Bundesländer. Der Bund unterstützt die Landesbehörden im Rahmen der OPSON-Operationen bei der Durchführung von Maßnahmen beratend und koordinierend. 5. Welche weiteren Maßnahmen will die Bundesregierung nach der aktuellen „Operation Opson V“ ergreifen, um die Lebensmittelsicherheit zum gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam zu verbessern? Sobald der Bericht von Interpol und Europol über die Operation Opson V vorliegt , wird die Bundesregierung in ihrer Zuständigkeit über Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern entscheiden. 6. Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Aufdeckungsquote bzw. der Anteil nicht entdeckter Betrugswaren in Deutschland? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Menge nicht entdeckter Betrugswaren vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8463 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie hoch muss die Aufdeckungsquote sein, um zu belegen, dass das jetzige System der Lebensmittelüberwachung hinreichend funktioniert, um den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten? Die Lebensmittelüberwachung ist Aufgabe der Bundesländer. Hierzu liegen dem Bund keine Daten vor. 8. Bei welchen Lebensmitteln ist die Betrugsgefahr am größten? Eine Auswertung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften in einem Zeitraum von 1980 bis 2010, die dadurch gekennzeichnet waren, dass diese vorsätzlich und mit der Absicht eines finanziellen Gewinns begangen wurden sowie Angaben von Einzelhandels- und Branchenverbänden legen nahe, dass insbesondere bei Olivenöl, Fisch, Bio-Lebensmitteln, Milch, Getreide, Honig, Ahornsirup, Kaffee, Tee, Gewürzen (Safran, Chili) und bei bestimmten Obstsäften ein hohes Betrugsrisiko besteht. 9. Welche Faktoren führen dazu, dass besonders globalisierte Warenströme von Lebensmitteln anfällig für irreführende oder betrügerische Praktiken sind? 12. Vor welchen Problemen stehen die Lebensmittelunternehmen und nationalen Kontrollbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der verzweigten und globalen Warenströme für Lebensmittel? Die Fragen 9 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Mit zunehmendem internationalen Handel und verzweigten Warenströmen wird die Rückverfolgbarkeit von Produkten für die Lebensmittelüberwachung immer komplexer. Aufgrund dieser Komplexität und der Vielzahl möglicher Beteiligter sowohl auf Seiten der Wirtschaft, als auch auf Behördenseite, ist die Aufdeckung von betrügerischen Praktiken zum Teil erschwert. Dies führt zu einer erhöhten Anfälligkeit für entsprechende Manipulationen. Die Lebensmittelunternehmer als primär Verantwortliche für die Lebensmittelsicherheit müssen der Verpflichtung nachkommen, den globalen Warenströmen mit geeigneten betrieblichen Eigenkontrollen gerecht zu werden. 10. Wie haben sich die Lebensmittelimporte aus Drittstaaten und aus den EU- Mitgliedstaaten nach Deutschland seit dem Jahr 1990 insgesamt entwickelt (bitte nach Jahren und nach Drittstaat und EU-Mitgliedstaat auflisten), und was sind die wichtigsten 20 Importlebensmittel (bitte in Tonnen und Euro angeben)? Im Zolltarif und somit auch in der Außenhandelsstatistik werden Waren unterschieden , deren Verwendungszweck (Lebensmittel, Futtermittel, Rohstoff für die chemische Industrie oder Verwendung zur Energieerzeugung) bei der Einfuhr teilweise noch nicht feststeht. Die folgende zusammenfassende Übersicht bezieht sich daher nicht auf Lebensmittel, sondern auf die üblicherweise verwendete Produktgruppe „Güter der Land- und Ernährungswirtschaft“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8463 Einfuhr von Gütern der Land- und Ernährungswirtschaft (Mio. €) Ursprungsland 1991 2000 2010 2015 vorl. Welt insgesamt 34.766 41.484 63.308 74.519 EU1) insgesamt 23.468 28.812 43.637 50.034 dar. Niederlande 7.922 8.378 12.690 13.559 Frankreich 4.946 4.703 5.515 5.879 Italien 3.157 3.519 4.955 5.646 Spanien 1.471 2.671 3.437 4.558 Polen 489 725 2.762 4.450 Drittländer insgesamt 11.298 12.672 19.671 24.485 dar. Brasilien 873 1.476 3.022 3.358 USA 1.388 1.529 1.508 2.706 Türkei 510 744 1.049 1.693 VR China 363 572 1.370 1.548 Schweiz2) 237 490 1.035 1.433 1) 1991: EU-15, 2000-2015: EU-28; 2) 1991: Schweiz u. Liechtenstein Quelle: Statistisches Bundesamt Ausführliche Übersichten zur Entwicklung der ernährungswirtschaftlichen Importe nach Ursprungsländern veröffentlicht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) u. a. im Statistischen Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Detaillierte Ergebnisse stellt das Statistische Bundesamt in der Datenbank GENESIS-Online bereit. Bei den Angaben zur Entwicklung der Importwerte ist zu beachten, dass diese auch von der Preisentwicklung beeinflusst werden. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes stieg das Volumen der Importe von Gütern der Ernährungswirtschaft zwischen 2010 und 2015 um 7,3 Prozent. Die Bestimmung der 20 wichtigsten Importlebensmittel ist davon abhängig, wie differenziert die Importe betrachtet werden. Im Zolltarif sind für Agrar- und Ernährungsgüter rund 2 400 Warennummern (KN-Positionen) enthalten. Daraus werden in der folgenden Übersicht diejenigen 20 Warennummern mit den (nach vorläufigen Daten) höchsten Einfuhrwerten im Jahr 2015 dargestellt, soweit es sich dabei um Waren handelt, die zumindest zu einem bedeutenden Anteil als Lebensmittel verwendet werden. Bei einer stärkeren Zusammenfassung einzelner Waren würde sich die Reihenfolge der Erzeugnisse ändern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8463 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Importwerte und -mengen ausgewählter Lebensmittel 2015 Warennummer Bezeichnung Mio. € 1 000 t 0901 11 00 Kaffee, nicht geröstet und nicht entkoffeiniert 2.798 1.077 0702 00 00 Tomaten, frisch oder gekühlt 1.167 751 0201 30 00 Fleisch von Rindern, ohne Knochen 1.093 137 1801 00 00 Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet 1.053 375 0803 9010 Bananen, frisch 871 1.388 1001 99 00 Weichweizen (ohne Weizen zur Aussaat) 787 4.185 0802 12 90 Mandeln ohne Schale, frisch oder getrocknet 772 92 0709 60 10 Gemüsepaprika ohne brennenden Geschmack, frisch 699 396 1804 00 00 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl 677 118 2106 90 98 Lebensmittelzubereitungen a.n.g. 641 174 0802 22 00 Haselnüsse ohne Schale, frisch oder getrocknet 633 64 0806 10 10 Tafeltrauben, frisch 602 331 0203 11 10 Tierkörper von Hausschweinen, frisch oder gekühlt 587 449 0401 20 99 Milch, Milchfettgehalt 3-6 GHT, in Umschließungen über 2 l Inhalt 572 1.780 2106 90 92 Lebensmittelzubereitungen,< 1,5 GHT Milchfett o.ä. enthaltend 571 118 0901 21 00 Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert 552 76 0407 21 00 Hühnereier, frisch 498 399 0305 41 00 Lachs, geräuchert, einschl. Lachsfilets 497 42 2202 10 00 Wasser, einschl. Mineralwasser, mit Zucker, anderen Süßungsmitteln oder Aromastoffen 497 721 2008 19 19 Schalenfrüchte und andere Samen, auch vermischt 487 49 GHT: Gewichtshundertteile Quelle: Statistisches Bundesamt 11. Wie werden sich die Lebensmittelimporte aus Drittstaaten und aus den EU- Mitgliedstaaten nach Deutschland in den nächsten Jahren entwickeln? Bei welchen Lebensmitteln werden weitere Importzunahmen erwartet? Die Entwicklung der Importe von Lebensmitteln bzw. von Ernährungsgütern wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Dazu gehören zunächst die Entwicklung der heimischen Nachfrage und der inländischen Erzeugung, darüber hinaus die Wettbewerbsfähigkeit verschiedener Produktionsstandorte, im Handel mit Drittländern auch handelsbeeinflussende Faktoren tarifärer und nicht-tarifärer Art, zudem Verbraucherpräferenzen für bestimmte Erzeugnisse bzw. Herkünfte und anderes mehr. Konkrete Prognosen für die künftige Entwicklung der Lebensmittelimporte , insbesondere zu Importzunahmen einzelner Lebensmittel, sind daher nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8463 13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder die Überwachungsaufgaben im erforderlichen Maß durchgeführt werden, um ein Höchstmaß an gesundheitlichem Verbraucherschutz und die Erfüllung des europäischen Lebensmittelrechts zu gewährleisten? Mit der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz wurde ein gemeinschaftlicher Rechtsrahmen für die Lebensmittelüberwachung geschaffen. Um eine bundesweit einheitliche Rechtsanwendung der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Bundesländern zu gewährleisten, werden insbesondere mit der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher, futtermittelrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV RÜb)“ verbindliche Vorgaben , u. a. zu der Anzahl der erforderlichen Probennahmen, des Systems zur Ermittlung von Frequenzen für Regelkontrollen sowie der Durchführung amtlicher Kontrollen für die zuständigen Behörden der Bundesländer festgelegt. Unter den Voraussetzungen des Artikels 84 Absatz 3 bis 5 des Grundgesetzes (GG) besteht für die Bundesregierung die Möglichkeit der Aufsicht hinsichtlich der Ausführung der Bundesgesetze durch die Bundesländer. 14. Welche Konsequenzen ergeben sich für ein Bundesland, wenn es seinen Kontrollpflichten, die sich aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher, futtermittelrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung – AVV RÜb) ergeben , nicht ausreichend nachkommt? Die Bundesländer als vollziehende Gewalt sind an Gesetz und Recht gebunden (Artikel 20 Absatz 3 GG). Werden Bundesgesetze durch die Bundesländer nicht dem geltenden Recht gemäß ausgeführt, so besteht nach Artikel 84 Absatz 3 GG für die Bundesregierung die Möglichkeit, Beauftragte zu den obersten Landesbehörden zu entsenden. Mit Zustimmung der obersten Landesbehörden oder falls diese Zustimmung versagt wird, mit Zustimmung des Bundesrates, könnten Beauftragte auch zu den nachgeordneten Behörden entsandt werden. Werden Mängel , die die Bundesregierung bei der Ausführung der Bundesgesetze in den Bundesländern festgestellt hat, nicht beseitigt, so beschließt der Bundesrat auf Antrag der Bundesregierung oder des Bundeslandes, ob das Land das Recht verletzt hat. Gegen den Beschluss des Bundesrates kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden (Artikel 84 Absatz 4 GG). 15. Wer kontrolliert die Einhaltung des mehrjährigen nationalen Kontrollplanes (MNKP), der durch die Bundesländer gemäß § 10 AVV RÜb erstellt wird? Welche Konsequenzen ergeben sich für ein Bundesland, wenn es den MNKP nur unzureichend erfüllt? Die strategischen und länderübergreifenden Zielsetzungen des MNKPs werden von der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) beschlossen. Die Prüfung der Einhaltung dieser allgemeinen strategischen Ziele sowie die notwendigen Aktualisierungen werden ebenfalls in der Zuständigkeit der Bundesländer vorgenommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8463 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Wer kontrolliert die Einhaltung des bundesweiten Überwachungsplans (BÜp), der gemäß § 11 AVV RÜb zwischen den Ländern die Durchführung der amtlichen Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften durch die zuständigen Behörden abstimmt? Welche Konsequenzen ergeben sich für ein Bundesland, wenn es den Überwachungsplan nur unzureichend erfüllt? Der Bundesweite Überwachungsplan (BÜp) ist ein für jeweils ein Jahr festgelegter Plan über die zwischen den Bundesländern abgestimmte Durchführung von amtlichen Kontrollen. Er kann Programme zu Produkt- und Betriebskontrollen oder eine Kombination aus beiden enthalten. Da aufgrund regionaler Unterschiede nicht alle Fragestellungen für alle Bundesländer gleich relevant sind, entscheiden die Bundesländer eigenständig, an welchem dieser Programme sie sich mit wie vielen Proben bzw. Betriebskontrollen beteiligen (unter Berücksichtigung des Mindestumfanges gemäß § 11 Absatz 1 AVV RÜb). Die im Rahmen des BÜp erhobenen Daten werden dem BVL übermittelt, so dass dort die Überprüfung der Vollständigkeit der von den Bundesländern übermittelten Daten vorgenommen wird. Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 17. Welche Bundesländer haben in den letzten zehn Jahren den durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erstellten jährlichen Arbeitsplan in welchem Maß erfüllt bzw. nicht erfüllt (bitte nach Bundesland und Jahr auflisten)? Das BVL koordiniert bundesweite Kontrollprogramme, wie beispielsweise den Nationalen Rückstandskontrollplan, das Zoonosen-Monitoring nach AVV Zoonosen Lebensmittelkette, das Monitoring nach §§ 50-52 LFGB und AVV Monitoring , den Bundesweiten Überwachungsplan nach § 11 AVV Rahmenüberwachung und die Koordinierten Programme der Europäischen Union nach Artikel 53 der VO (EG) Nr. 882/2004. Eine Übersicht zur Planerfüllung der Monitoring-Untersuchungen durch die Bundesländer in den Jahren 2006 bis 2015 ist als Anlage beigefügt. Eine Übersicht zur Planerfüllung für weitere bundesweit koordinierte Programme liegt nicht vor. 18. Wie haben sich nach Erkenntnis der Bundesregierung die Lebensmittelkontrollen in den Bundesländern als Reaktion auf die Zunahme des globalen Lebensmittelhandels entwickelt? Wie schlägt sich diese Veränderung in den Überwachungs- und Kontrollplänen nieder? Gemäß § 22 AVV RÜb übermitteln die Bundesländer dem BVL jährlich die Daten über die amtlichen Kontrollen von Betrieben sowie die Ergebnisse der entnommenen amtlichen Proben von Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen . Das BVL veröffentlicht eine Auswertung dieser Daten im Jahresbericht nach Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Rückschlüsse auf Veränderungen des globalen Lebensmittelhandels lassen sich aus den der Bundesregierung vorliegenden Daten nicht direkt ziehen. Mit der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 der Kommission vom 24. Juli 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf verstärkte amtliche Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs und zur Änderung der Entscheidung 2006/504/EG wird auf den globalen Handel reagiert, indem auffällig gewordene Produkte bei der Einfuhr verstärkt kontrolliert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8463 19. Welche Abteilung beschäftigt sich beim Zoll mit der Aufdeckung von Lebensmittelbetrug , und wie viele Beamte und Stellen sind für die Aufgabe der Lebensmittelkontrolle zuständig? Die Zollverwaltung wirkt bei der Überwachung von lebensmittel- und tiergesundheitsrechtlichen Bestimmungen lediglich mit, die originäre Zuständigkeit liegt bei den Bundesländern (siehe Antworten zu den Fragen 4 und 7). Sie wirkt daneben ferner bei der Überwachung der Einhaltung weiterer sogenannter Verbote und Beschränkungen (VuB) mit, wie zum Beispiel im Bereich des Artenschutzes oder der Produktsicherheit. Der dafür bei der Zollverwaltung erforderliche Personaleinsatz wird nicht auf einzelne VuB-Bereiche aufgeschlüsselt, so dass darüber keine Aussagen getroffen werden können. 20. Wie häufig kontrollierte der Zoll in den Jahren 2010 bis 2015 Lebensmittel, in welchen Mengen wurden dabei irreführende bzw. betrügerische Waren sichergestellt, und was waren die häufigsten Täuschungs- und Betrugspraktiken ? Die Anzahl durchgeführter Zollkontrollen speziell für Lebensmittel wird bei der Zollverwaltung nicht erfasst. 21. Wann und wie soll der im Rahmen des BfR-Symposiums „Risiken entlang globaler Lebensmittel-Warenketten“ von Spitzenbeamten des BMEL vorgeschlagene „Nationale Sachverständigenrat für Lebensmittelsicherheit“ gegründet werden, und was sollen seine Aufgaben sein? Der Expertenbeirat „Lebensmittelbetrug“ wurde am 27. Oktober 2015 erstmals einberufen und ist beim BVL angesiedelt. Seine Aufgabe besteht darin, das BVL und das BMEL in Fragen, die in Zusammenhang mit Lebensmittelbetrug stehen, zu beraten. 22. Mit welchen Maßnahmen stellt sich Deutschland den Herausforderungen in der Lebensmittelüberwachung und -sicherheit, die durch die Zunahme des globalisierten und verzweigten Warenhandels im Lebensmittelbereich entstehen ? Als Konsequenz aus den gestiegenen Anforderungen an die amtliche Lebensmittelüberwachung etabliert die Mehrzahl der Bundesländer interdisziplinäre und überregional agierende Kontrolleinheiten. Diese verfügen über produkt-, branchen - und unternehmensspezifischen Sachverstand. Durch diese Kontrolleinheiten wird ein noch höherer Spezialisierungsgrad in der amtlichen Überwachung ermöglicht, so dass den komplexer gewordenen Strukturen der produzierenden Lebensmittelwirtschaft mit einer angemessenen Kontrollstrategie durch die amtliche Lebensmittelüberwachung begegnet werden kann. 23. Mit welchen nationalen und internationalen Strafen müssen die Inverkehrbringer von gefälschten Lebensmittelprodukten rechnen, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass diese Sanktionen eine ausreichende Höhe und Wirkung haben, um eine wirksame Abschreckung für zukünftige Betrugsversuche zu bewirken (bitte Antwort begründen)? Lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsverstöße werden nach § 59 Lebensmittelund Futtermittelgesetzbuch (LFGB) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Betrug wird nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8463 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die im Rahmen der Revision der EU-Kontroll-Verordnung u. a. vorgesehene Regelung , bei Verstößen in betrügerischer Absicht die finanziellen Sanktionen national so auszugestalten, dass sie sich an dem angestrebten wirtschaftlichen Vorteil orientieren, ist in Deutschland bereits umgesetzt. Im Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG) besteht die Möglichkeit, die durch die Tat erlangten wirtschaftlichen Vorteile abzuschöpfen. So soll die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das gesetzliche Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden. Adressat der Geldbuße sind Personen aus dem Unternehmen, die Aufsichtsmaßnahmen unterlassen oder Pflichtverletzungen begangen haben, sowie das Unternehmen als solches . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8463 Pl an er fü llu ng d er U nt er su ch un ge n zu m M on ito rin g de r J ah re 2 00 6‐ 20 15   20 06   20 07   20 08   20 09   20 10   20 11   20 12   20 13   20 14   20 15   An za hl Er fü llu ng   (S ol l)  (% )  An za hl Er fü llu ng   (S ol l)  (% )  An za hl Er fü llu ng   (S ol l)  (% )  An za hl Er fü llu ng   (S ol l)  (% )  An za hl Er fü llu ng   (S ol l)  (% )  An za hl Er fü llu ng   (S ol l)  (% )  An za hl Er fü llu ng   (S ol l)  (% )  An za hl Er fü llu ng   (S ol l)  (% )  An za hl Er fü llu ng   (S ol l)  (% )  An za hl Er fü llu ng   (S ol l)  (% )  BB   BE BW BY HB HE HH M V NI N W RP SH SL SN ST TH   14 5  97 ,9   19 0  94 ,7   60 0  87 ,2   70 0  94 ,3   30   83 ,3   34 0  87 ,6   90   97 ,8   95   98 ,9   45 0  70 ,4   10 35   88 ,9   22 5  79 ,1   15 5  87 ,7   60   10 0, 0  24 5  93 ,9   14 5  86 ,2   13 0  98 ,5   15 0  96 ,7   20 0  95 ,5   62 5  90 ,2   69 5  96 ,3   40   97 ,5   35 5  86 ,5   10 0  90 ,0   11 0  99 ,1   48 5  87 ,8   10 45   93 ,9   23 5  97 ,9   16 5  78 ,8   65   86 ,2   25 0  80 ,4   15 0  98 ,7   14 0  90 ,0   15 5  93 ,5   20 0  97 ,0   62 5  96 ,2   70 5  91 ,6   85   90 ,6   35 5  89 ,6   10 5  86 ,7   12 0  99 ,2   48 5  97 ,7   10 45   88 ,5   24 0  97 ,9   16 5  99 ,4   65   75 ,4   25 5  89 ,0   15 5  10 0, 0  14 5  98 ,6   15 8  93 ,0   19 0  97 ,4   64 4  93 ,9   72 1  93 ,5   35   10 0, 0  37 2  73 ,4   10 5  81 ,9   98   89 ,8   49 5  91 ,9   10 78   96 ,3   23 0  91 ,3   18 5  95 ,1   54   10 0, 0  25 1  64 ,5   16 0  96 ,3   14 0  88 ,6   26 6  86 ,1   36 6  86 ,9   12 89   98 ,1   14 84   94 ,3   55   89 ,1   69 0  93 ,6   17 3  80 ,9   16 6  99 ,4   95 3  88 ,9   21 81   95 ,2   45 0  92 ,0   30 7  66 ,1   88   97 ,7   47 2  92 ,4   25 6  98 ,4   24 3  10 0, 0  30 7  86 ,3   40 7  85 ,0   12 95   77 ,1   15 07   98 ,3   78   89 ,7   71 9  95 ,5   20 7  85 ,5   20 5  99 ,0   96 1  85 ,7   21 68   93 ,0   48 6  91 ,8   33 4  74 ,3   12 2  93 ,4   52 2  91 ,2   29 0  93 ,1   26 8  94 ,0   28 7  74 ,2   38 7  91 ,5   12 77   85 ,4   14 87   96 ,7   68   94 ,1   70 9  98 ,2   19 2  75 ,5   18 0  8, 3  93 6  75 ,7   21 43   90 ,0   47 0  89 ,6   31 9  89 ,7   11 2  89 ,3   48 7  92 ,8   27 5  93 ,1   25 8  84 ,1   26 2  91 ,2   36 2  93 ,1   11 50   70 ,6   13 97   95 ,5   58   77 ,6   67 8  87 ,9   17 6  67 ,0   17 5  88 ,0   94 3  80 ,3   20 36   92 ,4   45 5  97 ,4   29 7  86 ,5   10 3  80 ,6   46 2  88 ,3   26 0  96 ,5   24 8  89 ,9   31 2  94 ,2   41 1  94 ,9   12 96   87 ,0   15 31   95 ,6   79   59 ,5   73 4  94 ,6   21 2  95 ,3   21 5  97 ,7   95 1  83 ,9   21 69   90 ,4   48 1  97 ,9   33 9  86 ,7   12 7  86 ,6   51 6  92 ,8   28 0  87 ,9   28 7  89 ,9   30 9  93 ,9 41 7  96 ,9 13 20   90 ,2   15 32   97 ,7 93   98 ,9 73 4  96 ,7 21 8  88 ,1 20 5  97 ,6 10 95   90 ,9 22 07   86 ,0 49 0  99 ,2 34 8  89 ,1 12 7  98 ,4 51 3  96 ,1 30 5  98 ,7 29 3  99 ,3 BB   BE BW BY HB HE HH M V NI N W RP SH SL SN ST TH   G es am t   46 35   88 ,5   48 10   91 ,7   49 05   93 ,0   49 16   90 ,8   94 39   92 ,9   98 76   89 ,9   95 87   87 ,5   90 62   87 ,6   99 40   91 ,0   10 20 6  94 ,8   G es am t   A nl ag e zu r F ra ge 1 7 de r K le in en A nf ra ge 1 8/ 82 88 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333