Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 13. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8477 18. Wahlperiode 17.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Katharina Dröge, Friedrich Ostendorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8135 – Geplanter Zollabbau für Agrarprodukte im Rahmen von TTIP V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit der Elften Verhandlungsrunde zu einer Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) liegen konkrete Angebote für Zollsenkungen zwischen der Europäischen Union und den USA vor. Das Zollangebot der Europäischen Union an die USA sieht dabei deutliche Zollsenkungen insbesondere im Bereich landwirtschaftlicher Produkte und Lebensmittel vor. Bereits in der Antwort der Bundesregierung vom 10. April 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1118) wurde deutlich, dass diese vor allem im landwirtschaftlichen Bereich voraussichtlich zu einer deutlichen Steigerung der US-Agrarimporte in die Europäische Union und nach Deutschland führen könnten. Zu den konkreten Auswirkungen der Angebote für Zollsenkungen stellen sich folgende Fragen. 1. Welche Chancen bzw. Risiken für die deutsche Landwirtschaft und einzelner landwirtschaftlicher Branchen (im Sinne der Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte, nicht Lebensmittelwirtschaft oder Agrartechnik) sieht die Bundesregierung bei Realisierung der angebotenen Zollsenkungen im Rahmen von TTIP? Chancen und Risiken bei komplexen Handelsverhandlungen abzuschätzen, ist nur mit ökonomischen Modellrechnungen annähernd möglich. Diese Berechnungen erfordern einen hohen Aufwand an Rechnerleistung und Programmierung. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, diese für jedes Zollangebot zu berechnen. Im Vorfeld von Verhandlungen lässt daher die Bundesregierung eine vollständige Liberalisierung modellieren, um so anhand eines extremen Szenarios Hinweise auf möglicherweise sensible Produktbereiche zu erhalten. Dies ist auch im Hinblick auf die Verhandlungen zu TTIP erfolgt. Über die Ergebnisse hat die Bundesregierung zuletzt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8033, insbesondere in der darin enthaltenen Antwort zu Frage 12, ausführlich informiert. Auch aufgrund der relativ geringen Effekte , die in der dort dargestellten Studie des Thünen-Institutes im Falle einer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8477 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode vollständigen Liberalisierung sowohl für den Agraraußenhandel als auch die Agrarproduktion in Deutschland berechnet wurden, werden weitere Analysen derzeit für nicht erforderlich gehalten. 2. Teilt die Bundesregierung die Skepsis des Deutschen Bauernverbandes e. V. (www.bauernverband.de/ttip-mindestschutz-fuer-standards-und-sensibleprodukte -gewaehrleisten) und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e. V. (www.abl-ev.de/fileadmin/Dokumente/AbL_ev/Welthandel/2015- 03_TTIP_und_CETA_Angriff_auf_b%C3%A4uerliche_Landwirtschaft.pdf) im Hinblick auf die Auswirkungen von TTIP auf die deutsche Landwirtschaft , und welches sind aus Sicht der Bundesregierung sensible Produkte, für die auf einen weitgehenden Zollabbau verzichtet werden sollte (bitte vollständige Auflistung)? Aus den in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8033, insbesondere in der darin enthaltenen Antwort zu Frage 12 dargestellten Gründen steht die Bundesregierung den Verhandlungen grundsätzlich offen gegenüber. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der Europäischen Kommission dafür ein, dass sensible Produktbereiche ausreichend geschützt werden. Aus Sicht der Bundesregierung kommen Fleisch, Milcherzeugnisse, Stärke, Zucker und Ethanol dafür in Frage. Dabei sind defensive und offensive Interessen beim Zollabbau für Agrargüter abzuwägen. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Umweltschutzstandards gewahrt bleiben. 3. Finden sich im vorgelegten Zollsenkungsangebot der Europäischen Union Produkte, die die Bundesregierung von den Liberalisierungsverpflichtungen gerne ausnehmen möchte, und wenn ja, welche sind das (bitte vollständig auflisten)? Die Bundesregierung sieht die deutschen Interessen durch die bisherige Verhandlungsführung der Europäischen Kommission gewahrt. 4. Könnte es aus Sicht der Bundesregierung im weiteren Verhandlungsverlauf noch zu weitreichenderen Zollsenkungsangeboten, insbesondere auch in den Bereichen Fleisch bzw. Wurstwaren und Milch(-produkten), kommen? Für welche Produkte aus diesen Warengruppen wäre dies für die Bundesregierung akzeptabel, für welche nicht, und unter welchen Voraussetzungen? Die Frage weiterer Zollsenkungsangebote ist eng mit offensiven Interessen der EU verknüpft. Weitere Zugeständnisse wird die Bundesregierung im Lichte möglicher Angebote der USA prüfen. Dabei müssen Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8477 5. Erwartet die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung ein Entgegenkommen der USA bei den geographischen Indikationen als Voraussetzung für die Realisierung des vorgelegten Zollsenkungsangebots der Europäischen Union im Rahmen von TTIP, und falls ja, wie konkret sieht dieses aus? Die EU verfolgt in den TTIP-Verhandlungen einen besseren Schutz europäischer Herkunftsangaben, und strebt hierfür eine tragfähige Lösung an. Die Frage weiterer Zollsenkungen hängt von einem insgesamt ausgewogenen Verhandlungsergebnis ab. 6. Welche Bereitschaft zur Anerkennung des Schutzes von geographischen Indikatoren haben die USA nach Kenntnis der Bundesregierung bislang erkennen lassen, und für welche deutsche Spezialitäten würde die Bundesregierung ggf. auf eine Verankerung des Schutzstatus in TTIP verzichten? Der Schutz geographischer Herkunftsbezeichnungen ist bisher in den USA ausschließlich im Markenrecht verankert. Das EU-System zum Schutz geographischer Herkunftsbezeichnungen unterscheidet sich hiervon und ist ein Schutz nach eigenem Recht. Es wird daher derzeit versucht, auszuloten, wo Gemeinsamkeiten und damit Kompromissmöglichkeiten liegen. 7. Welche Studien sind der Bundesregierung zu den Auswirkungen von Zollsenkungen im Rahmen des geplanten TTIP-Abkommens auf die deutsche und europäische Landwirtschaft (nicht Lebensmittelwirtschaft oder Agrartechnik ) bekannt, und welche Schlüsse zieht sie aus deren Ergebnissen (bitte einzeln auflisten)? Der Bundesregierung sind folgende Studien bekannt: Pelikan J. und Banse M. (2014): Auswirkungen regionaler Freihandelsabkommen auf die deutschen und europäischen Agrarmärkte, Thünen Working Paper 17 Szenario: Abschaffung aller Zölle und Zollquoten Die EU erhebt höhere Agrarzölle als die USA. Die Produktionsänderungen im Agrarbereich sind in Deutschland und in der EU gering. Der deutsche Agrarsektor wird von den insgesamt geringen Veränderungen innerhalb der EU überdurchschnittlich stark von dem Produktionsrückgang betroffen sein. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Ressourcen aus dem Agrarbereich in den Industriesektor gehen. Hier kommt es in Deutschland im europäischen Vergleich zu einem überdurchschnittlich starken Produktionszuwachs . Ein nennenswerter Effekt der Liberalisierung wird bei Weizen und anderem Getreide erwartet, mit einer Anbaueinschränkung in Deutschland in Höhe von 3,1 Prozent. (EU 1,5 Prozent). Dies verwundert zunächst, da die EU gerade im Getreidesektor in vielen Studien als international wettbewerbsfähig eingestuft wird. Allerdings haben die USA derzeit im Getreidebereich einen besonders niedrigen Außenschutz und werden als sehr wettbewerbsfähig beschrieben. Der Export und die Produktion von Ölsaaten werden in der EU und in Deutschland voraussichtlich ausgedehnt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8477 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Für Deutschland werden keine positiven Auswirkungen (bzgl. Produktionsoder Exportsteigerung) für Milchprodukte erwartet. Bei Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch kommt es zu einem leichten Produktionsrückgang. Pelikan J. und Deblitz C. (2013): Auswirkungen eines Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU auf die Wettbewerbsfähigkeit der Rindfleischproduktion , Posterbeitrag, GAP nach 2013-Tagung, Stellungnahmen für das BMEL Der Verzicht auf Wachstumsförderer erhöht die US-Produktionskosten um ca. 10 Prozent. Im Jahr 2012 und in den Jahren danach waren die kosten- und preisbedingten Exportanreize für US-Erzeuger nur gering. Es wird ein Produktionsrückgang in Deutschland von weniger als einem Prozent erwartet. Bureau J.-C., Disdier A.-C., Emlinger C., Fourè C, Felbermeyr G., Fontagnè L., Jean S. (2014): Risks and opportunities for the EU Agri-food sector in a possible EU-US Trade agreement, Europäisches Parlament Der Agrarsektor ist im Handel zwischen der EU und den USA verglichen mit dem Industriebereich nur von geringer Bedeutung. Eine Reduktion von NTMs (Non-Tariff Measures – Maßnahmen, die keine Zölle sind) um 25 Prozent steigert die EU-Exporte in die USA um 40 Prozent und die Importe aus den USA um 120 Prozent (bezogen auf das Jahr 2025). Handelsgewinne durch die Abschaffung der Zölle sind sehr gering. Die Wertschöpfung im Agrarbereich wird nur gering beeinflusst. Sie sinkt um 0,5 Prozent in der EU und steigt um 0,4 Prozent in den USA. Die EU-Exporte von Milchprodukten, verarbeiteten Produkten, Zucker und Biodiesel steigen. Negative Effekte (Zunahme der Importe, Rückgang der Produktion) in der EU gibt es insbesondere bei Rindfleisch. Auch bei Geflügel, Ethanol und Getreide ist eine Zunahme der Importe aus den USA zu erwarten. Bei Aufhebung des Importverbots von chlorbehandeltem Geflügel werden zusätzliche Importe in Höhe von 200 bis 300 Millionen US-Dollar erwartet. Beckman J., Arita S., Mitchel L. und Burfisher M. (2015): Agriculture in the Transatlantic Trade and Investment Partnership: Tariffs, Tariff-Rate Quotas, and Non-Tariff Measures. USDA, ERS No. 198 Szenario 1: Abschaffung aller Zölle und Zollquoten Die Agrarexporte der USA in die EU steigen um 5,5 Milliarden US-Dollar, die Exporte der EU um 0,8 Milliarden US-Dollar. Importe der EU steigen am meisten bei Rindfleisch und Milchprodukten. Die EU exportiert mehr pflanzliche Öle und Käse in die USA. Produktionsänderungen in der EU sind gering. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8477 Szenario 2: Abschaffung ausgewählter NTMs, zusätzlich zu den Zöllen und den TRQs (Tariff-Rate Quotas) Die Agrarexporte der USA in die EU steigen zusätzlich zu Szenario 1 um 4,1 Milliarden US-Dollar, die Exporte der EU um 1,2 Milliarden US-Dollar. Die USA kann Exporte und Importe gegenüber Szenario 1 verdoppeln. Die US-Exporte von Schweine- und Geflügelfleisch nehmen hier stark zu. Szenario 3: Abschaffung von NTMs und Wirkung auf die Nachfrage der Konsumenten Annahme: Konsumenten bevorzugen nach der Abschaffung der NTMs (z. B. Abschaffung des Importverbots von chlorbehandeltem Geflügel in der EU) inländisch produzierte Güter. Effekte auf der Nachfrageseite könnten den Effekt der Abschaffung von NTMs ausgleichen. Josling T. und Tangermann S. (2015): Transatlantic Food and Agricultural Trade Policy, 50 years of Conflict and Convergence Vergleich von drei Studien: Fontagne et al. (2013), Ecorys (2009) und Bureau et al. (2014) Agrarzölle in der EU sind deutlich höher als in den USA. NTMs in der EU sind ähnlich hoch wie in den USA. NTMs sind stärkere Handelsbarrieren als Zölle im Agrarhandel zwischen der EU und den USA. NTMs im Agrarbereich sind höher als im Industrie- oder Dienstleistungssektor . 8. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Betriebe bzw. Betriebszweige in Deutschland und Europa ggf. von den angebotenen Zollsenkungen im Agrarbereich, so wie sie sich im Moment darstellen, profitieren würden (bitte aufschlüsseln, wie sich die voraussichtlichen Profite nach Betriebszweigen darstellen)? Auf die Antwort zu Frage 1 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8033, insbesondere die darin enthaltenen Antworten zu den Fragen 12 und 16 wird verwiesen. 9. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Betriebe bzw. Betriebszweige in Deutschland und Europa bei einer Realisierung der angebotenen Zollsenkungen im Agrarbereich verlieren würden (bitte aufschlüsseln, wie sich die voraussichtlichen Verluste nach Betriebszweigen darstellen)? Auf die Antwort zu Frage 1 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8033, insbesondere die darin enthaltenen Antworten zu den Fragen 12 und 16 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8477 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Würde sich nach Auffassung der Bundesregierung die Situation bei den Betriebsaufgaben in Deutschland und Europa bei Realisierung der angebotenen Zollsenkungen verschärfen, und wenn ja, in welchen Bereichen? Auf die Antwort zu Frage 1 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8033, insbesondere die darin enthaltenen Antworten zu den Fragen 12, 13 und 17 wird verwiesen. 11. Wie steht die Bundesregierung den Vorschlägen der Europäischen Union für ein Auslaufen der Zölle auf lebende Tiere (nach kurzen Übergangsfristen), die zum Zweck der Schlachtung in die Europäische Union importiert werden sollen, gegenüber, und welche Steigerungen erwartet sie bei diesen Importen nach Deutschland und Europa (bitte einzeln nach Tierarten auflisten)? Die von der Forschung verwendeten Gleichgewichtsmodelle zur Abbildung des internationalen Handels erlauben keine derart disaggregierte Analyse. Nur auf dieser Basis wäre aber eine seriöse Beantwortung der Frage möglich. Daher liegen der Bundesregierung hierzu keine Angaben vor. 12. Wie lang ist die Transportdauer lebender Tiere zwischen der Europäischen Union und den USA nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Hauptimport - bzw. Exportstaaten sowie jeweiligen Tierarten und Transportdauer auflisten)? Konkrete Informationen über die Transportart und die Transportdauer der genannten Tiertransporte zwischen der Europäischen Union und den USA liegen der Bundesregierung nicht vor. 13. Ist eine Zunahme des Transports lebender Tiere zwischen der Europäischen Union und den USA aus Sicht der Bundesregierung mit den Tierschutz-Bemühungen der Bundesregierung vereinbar? 14. Welche konkreten Vereinbarungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in TTIP getroffen, um den Tierschutz bei Überseetransporten nicht nur zu verankern, sondern auch effektiv dessen Umsetzung zu kontrollieren (nicht nur am Ort der Entsendung, sondern auch auf der Strecke)? Welche Kontrolldichte ist bzw. welche Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen sind geplant, und wie, und an welcher Stelle werden diese im TTIP-Vertrag nach Kenntnis der Bundesregierung verankert? Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen (EU-Tierschutz-Transportverordnung ) wurde in der Europäischen Union ein hohes Tierschutzniveau im Hinblick auf Tiertransporte erreicht. Auch auf internationaler Ebene konnte mit den Tierschutzstandards der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) (Terrestrial Animal Health Code (2015), Section 7 – Animal Welfare, Chapter 7.2 bis 7.4 – Transport of Animal (siehe auch unter www.oie.int/international-standard-setting/ terrestrial-code/access-online/) ein gemeinsames Verständnis über den Tierschutz beim Transport von Tieren erlangt werden. Ziel der Bundesregierung ist bei den Verhandlungen im Rahmen des TTIP, dass dieses hohe Tierschutzniveau erhalten bleibt. Entsprechend unterstützt die Bundesregierung die Position der Europäischen Kommission, die im Rahmen der TTIP-Verhandlungen unterstrichen hat, dass unter anderem auch der Tierschutz als besonderes Gut angesehen wird und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8477 damit eines hohen Schutzniveaus bedarf. So wurde vorgeschlagen, Tierschutzaspekte im Kapitel über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen aufzunehmen. 15. Wie ist die von der Europäischen Union angebotene Herabsetzung der Zölle auf Walfleisch aus Sicht der Bundesregierung mit dem internationalen Walfang -Moratorium vereinbar? Mit welchen (zusätzlichen) Importmengen an Walfleisch nach Deutschland und Europa rechnet die Bundesregierung im Falle einer Realisierung der von der Europäischen Union angebotenen Zollsenkung? Zölle sind nach Auffassung der Bundesregierung kein geeignetes Mittel zur Förderung des Artenschutzes. Der bestehende Meistbegünstigungszoll von 6,4 Prozent wäre nicht geeignet, einen solchen Schutzzweck zu erfüllen. Unabhängig von dem internationalen Walfangmoratorium ist die Einfuhr von Walen in die Europäische Union zu primär kommerziellen Zwecken nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels, die die Bestimmungen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) in Europäisches Recht umsetzt, untersagt. Darüber hinaus ist die Einfuhr von Walerzeugnissen bereits nach der Verordnung (EWG) Nr. 348/81 des Rates vom 20. Januar 1981 über eine gemeinsame Regelung für die Einfuhr von Walerzeugnissen nur dann gestattet, wenn sie nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden. 16. Welche Tierschutzbestimmungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung bei der „Produktion“ von Froschschenkeln in den USA, und wie ist die angebotene Zollsenkung auf dieses Produkt nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Tierschutz vereinbar? Welche Steigerungen der Importmengen (nach Deutschland bzw. Europa) erwartet die Bundesregierung im Falle der Realisierung des vorliegenden Zollsenkungsangebots? Zu den Tierschutzbestimmungen bei der Produktion von Froschschenkeln in den USA liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Im Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 13 bis 14 verwiesen. Zölle sind nach Auffassung der Bundesregierung kein geeignetes Mittel zur Förderung des Tier- oder Artenschutzes. Die USA sind nach der EU der zweitgrößte Nettoimporteur von Froschschenkeln auf dem Weltmarkt (vgl. auch Altherr, S., Goyenechea, A. and Schubert, D. (2011): Canapés to extinction - the international trade in frogs’ legs and its ecological impact. A report by Pro Wildlife, Defenders of Wildlife and Animal Welfare Institute (eds.), Munich (Germany), Washington, D.C. (USA) – https:// awionline.org/sites/default/files/products/wild-canapestoextinction.pdf). Es wird vor diesem Hintergrund nicht mit einer Steigerung der Importe in die EU durch den Zollabbau gerechnet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8477 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Für welche Thunfischarten hat die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung 16-prozentige Zollsenkungen angeboten, und sind darunter in ihrem Bestand gefährdete Arten? Wenn ja, welche Steigerungen an Importen (nach Deutschland und in die Europäische Union) erwartet die Bundesregierung im Fall einer Realisierung des vorliegenden Zollangebots, mit welchen Auswirkungen auf die Populationen ? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden für folgende drei Arten des Roten Thuns Zollsenkungen angeboten: Atlantischer Thunfisch (Thunnus thynnus), Pazifischer Thunfisch (Thunnus orientalis) und südlicher Roter Thunfisch (Thunnus maccoyii). Die International Union for the Conservation of Nature (IUCN) stuft diese Arten in der oben gewählten Reihenfolge als stark gefährdet (endangered), gefährdet (vulnerable) und vom Aussterben bedroht (critically endangered) ein. Die Bestände dieser Arten werden von verschiedenen internationalen Kommissionen gemanagt, in denen die EU, die USA oder beide Staatengemeinschaften Mitglied sind. Das Management erfolgt unabhängig von Handelsabkommen und mögliche Importe sind durch die im Zuge dessen vereinbarten Anlandungen begrenzt . Es ist davon auszugehen, dass eine Neugestaltung von Zollabgaben keinen Einfluss auf die fischereiliche Sterblichkeit in den angesprochenen Beständen hat. Zölle wären auch nicht das geeignete Mittel zum Fischereimanagement. In den Jahren 2011 bis 2014 wurden in die EU aus Drittstaaten folgende Mengen des Roten Thuns importiert: 2011: 147 Tonnen, 2012: 216 Tonnen, 2013: 202 Tonnen, 2014: 168 Tonnen. Bei diesen Angaben handelt es sich um Lebendgewichtsangaben . Mit einer Veränderung der Handelsströme ist auch aufgrund der oben gemachten Angaben zum Management der Bestände nicht zu rechnen. Die Entwicklung von Angebot und Nachfrage und damit von Handelsströmen von Fisch und Fischprodukten ist im Übrigen von vielen weiteren Faktoren abhängig , deren Dynamik und Einfluss derzeit nicht vorhergesehen werden können. 18. Welche Vorkehrungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von TTIP gegen eine Zunahme des illegalen Handels mit nach internationalen Konventionen geschützten Pflanzen und Tierarten (beispielsweise als illegale Beiladung) getroffen? Ein zwischen den Verhandlungspartnern konsolidierter Verhandlungstext zu dieser Thematik liegt noch nicht vor. Nach Artikel 12 des Vorschlags der Europäischen Kommission zum Nachhaltigkeitskapitel von TTIP vom 6. November 2015 betonen die Parteien ihre Verpflichtung, den illegalen Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten und deren Teilen und Erzeugnissen zu bekämpfen und erkennen die Bedeutsamkeit der in diesem Bereich bestehenden internationalen Regeln und Vereinbarungen an, insbesondere das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES). Zu diesem Zweck sollen die Parteien unter anderem CITES und andere relevante Instrumente sowie relevante nationale Regelungen und Maßnahmen, auch in Bezug auf das organisierte Verbrechen und unerlaubte Finanzströme, wirksam umsetzen und soweit angemessen zusammenarbeiten, auch mit anderen interessierten Akteuren, sowie unter anderem Monitoring, Strafverfolgung und justizielle Zusammenarbeit fördern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8477 19. Welcher zusätzliche Personal- und Kostenbedarf bei den Kontrollbehörden (u. a. Zoll, aber auch Veterinärämter) wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei Realisierung der prognostizierten Steigerungen des Handelsvolumens im Falle einer Realisierung von TTIP in Deutschland und der Europäischen Union anfallen, und wie steht die Bundesregierung einer Beteiligung der Händler und Hersteller an den Kontrollkosten gegenüber? Für den Zoll lässt sich im jetzigen Stadium noch keine Aussage treffen, ob und ggfs. in welchem Umfang zusätzlicher Personal- und Kostenbedarf entstehen werden. Im Hinblick auf Zollkontrollen ist anzumerken, dass ein größeres Handelsvolumen nicht notwendigerweise zu einem höheren Kontrollaufwand führt, da Kontrollen grundsätzlich risikoorientiert erfolgen. 20. Welche Steigerungen an US-Importen nach Deutschland und Europa erwartet die Bundesregierung im Falle einer Realisierung des vorliegenden Zollsenkungsangebots auf Fisch(-ereiprodukte)? Welche Auswirkungen erwartet sie von ggf. steigenden Importen auf die europäische Fischerei und die Preise? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 21. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung im Falle einer Realisierung der vorliegenden Zollsenkungen auf Fisch(-ereiprodukte) auf die derzeit bestehenden Handelsströme und -strukturen, insbesondere mit Produzentinnen und Produzenten in Entwicklungsländern? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 22. Welche Nachhaltigkeitsbestimmungen, inklusive Kennzeichnungsregeln, gelten nach Kenntnis der Bundesregierung bei Fisch(-ereiprodukten) in den USA, und welche Überlegungen gibt es, im Rahmen von TTIP gemeinsame Nachhaltigkeitsstandards bei Fisch(-ereiprodukten) zu verankern? Die Bestimmungen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen der USA sind im „Sustainable Fisheries Act“ (www.nmfs.noaa.gov/sfa/sustainable_ fishereries_act.pdf) festgelegt. Sie werden durch die National Oceanic and Atmospheric Administration (NOAA) überwacht. Zu Kennzeichnungsbestimmungen im Hinblick auf „nachhaltige Fischerei“ in den USA liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Überlegungen der EU zu Vereinbarungen mit den USA im Hinblick auf die Fischerei sind in Artikel 14 des Vorschlags der EU für ein Kapitel betreffend Handel und nachhaltige Entwicklung unter http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/ 2015/november/tradoc_153923.pdf veröffentlicht. 23. Für welche Gemüse(-produkte) erwartet die Bundesregierung bei Realisierung des vorliegenden Zollangebots die größten Steigerungen an US-Importen nach Deutschland und Europa? Welche Auswirkungen erwartet sie hierdurch auf die jeweiligen Erzeugung (-sstrukturen) und Preise? 24. Für welche Gemüse(-produkte) erwartet die Bundesregierung bei Realisierung des vorliegenden Zollangebots die größten Veränderungen bei den bisherigen Importbeziehungen aus Drittstaaten in die Europäische Union (bitte mögliche Rückgänge nach Ländern bzw. Waren aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8477 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Für welche Gemüse(-produkte) erwartet die Bundesregierung bei Realisierung des vorliegenden Zollangebots die größten Veränderungen bei den bisherigen innereuropäischen Importen nach Deutschland (bitte mögliche Rückgänge nach Ländern bzw. Waren aufschlüsseln)? Die Fragen 23, 24 und 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Generell sind Regelungen in Freihandelsabkommen nicht alleine die wesentlichen Bestimmungsfaktoren für die Entwicklung der Handelsströme. Hierbei spielen auch Wechselkursrelationen, die Entwicklung der Energiepreise oder die Wettbewerbsstellung der verschiedenen Feldfrüchte zueinander eine wichtige Rolle. Zollsenkungen im Rahmen des Freihandelsabkommens mit den USA dürften geringe Auswirkungen auf die Importe von Obst und Gemüse sowie Kartoffeln haben . Denn zum einen sind die Zollsätze auf diese Produkte bereits heute relativ gering. Und zum anderen ist das Exportpotenzial der USA vor allem bei frischem Obst und Gemüse als gering einzustufen. Derzeit werden in erster Linie Zitrusfrüchte (z. B. Grapefruits) und Schalenfrüchte in die EU exportiert. Gravierende Produktionsänderungen in der europäischen und deutschen Obst- und Gemüsewirtschaft sind somit nicht zu erwarten. Für Obst und Gemüse insgesamt wird bei vollständiger Liberalisierung auf Basis der vom Thünen-Institut erstellten Studie für Deutschland eine Zunahme der Produktion um 0,1 Prozent erwartet, für die EU sind die Effekte 0 Prozent. 26. Welche Steigerungen an US-Importen nach Deutschland und Europa erwartet die Bundesregierung im Falle einer Realisierung des vorliegenden Zollsenkungsangebots auf Kartoffeln um 14,4 Prozent, und mit welchen Konsequenzen für die Erzeugung(-sstrukturen) und Preise rechnet sie? 27. Welches sind die bisherigen Hauptimporteure (Drittstaaten) für Kartoffeln in die Europäische Union und nach Deutschland, und welche Rückgänge wären bei den bisherigen Lieferländern zu erwarten (bitte nach Ländern aufschlüsseln )? Die Fragen 26 und 27 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Antworten zu den Fragen 11, 23, 24 und 25 wird verwiesen. Kartoffeln sind in den Berechnungen des Thünen-Instituts in der Produktgruppe Obst und Gemüse enthalten. 28. Für welche Obst(-produkte) erwartet die Bundesregierung bei Realisierung des vorliegenden Zollangebots die größten Steigerungen an US-Importen nach Deutschland und Europa? Welche Auswirkungen erwartet sie hierdurch auf die jeweiligen Erzeugung (-sstrukturen) und Preise? 29. Für welche Obst(-produkte) erwartet die Bundesregierung bei Realisierung des vorliegenden Zollangebots die größten Veränderungen bei den bisherigen Importbeziehungen aus Drittstaaten in die Europäische Union (bitte mögliche Rückgänge nach Ländern bzw. Waren aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8477 30. Für welche Obst(-produkte) erwartet die Bundesregierung bei Realisierung des vorliegenden Zollangebots die größten Veränderungen bei den bisherigen innereuropäischen Importen nach Deutschland (bitte mögliche Rückgänge nach Ländern bzw. Waren aufschlüsseln)? 31. Welche Steigerungen an US-Importen nach Deutschland und Europa erwartet die Bundesregierung im Falle einer Realisierung des vorliegenden Zollsenkungsangebots auf Ananas um 5,8 Prozent, und mit welchen Konsequenzen für die Erzeugung(-sstrukturen) und Preise rechnet sie? Welche Rückgänge wären dadurch bei den bisherigen Hauptimportländern (Drittstaaten) in die Europäische Union zu erwarten? 32. Welches sind die bisherigen Hauptimporteure (Drittstaaten) für Ananas in die Europäische Union und nach Deutschland, und welche Rückgänge wären bei den bisherigen Lieferländern zu erwarten (bitte nach Ländern aufschlüsseln )? Die Fragen 28, 29, 30, 31 und 32 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf die Antworten zu den Fragen 11, 23, 24 und 25 wird verwiesen. 33. Für welche Getreide(-produkte) erwartet die Bundesregierung bei Realisierung des vorliegenden Zollangebots die größten Steigerungen an US-Importen nach Deutschland und Europa? Welche Auswirkungen erwartet sie hierdurch auf die jeweiligen Erzeugung (-sstrukturen) und Preise? 34. Für welche Getreide(-produkte) erwartet die Bundesregierung bei Realisierung des vorliegenden Zollangebots die größten Veränderungen bei den bisherigen Importbeziehungen aus Drittstaaten in die Europäische Union (bitte mögliche Rückgänge nach Ländern bzw. Waren aufschlüsseln)? 35. Für welche Getreide(-produkte) erwartet die Bundesregierung bei Realisierung des vorliegenden Zollangebots die größten Veränderungen bei den bisherigen innereuropäischen Importen nach Deutschland (bitte mögliche Rückgänge nach Ländern bzw. Waren aufschlüsseln)? Die Fragen 33 bis 35 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Der Zollabbau im Getreidebereich dürfte zu zusätzlichen Importen vor allem von Mais und Weizen in die EU führen, da die USA hier leichte Vorteile gegenüber der EU haben, die aber auch durch Wechselkurseffekte überlagert werden können . Zudem konkurrieren die USA hier mit anderen wettbewerbsfähigen Exportnationen wie Russland, der Ukraine oder Argentinien. Nach Berechnungen des Thünen-Instituts zum vollständigen Zollabbau ist mit einem Produktionsrückgang bei Weizen von 3,1 Prozent in Deutschland und 1,5 Prozent für die EU insgesamt zu rechnen. Für „anderes Getreide“ insgesamt wird mit einem Rückgang von 0,3 Prozent für Deutschland und 0,1 Prozent für die EU insgesamt gerechnet. Dagegen dürfte der Ölsaatenanbau sowohl in Deutschland (+0,8 Prozent) als auch in der EU (+0,6 Prozent) ausgedehnt werden. Teilweise würde dieser Produktionsanstieg durch die Substitution mit dem Weizenanbau ermöglicht. In den Modellrechnungen wird der Produktionsrückgang bei Weizen damit auch durch die zunehmenden Exportmöglichkeiten für Ölsaaten erklärt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333