Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 12. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8478 18. Wahlperiode 17.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Peter Meiwald, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8138 – Aspekte des Grundwasseranstiegs im Rheinischen Braunkohlerevier V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch den Bergbau im Rheinischen Braunkohlerevier sind massive Bodenabsenkungen – über teilweise mehrere Meter – entstanden. Ursächlich hierfür ist das Abpumpen von Grundwasser, um den Abbau von Braunkohle möglich zu machen. Bei Einstellung des Betriebs der Pumpen steigen das Grundwasser und somit auch der abgesenkte Boden wieder an. Dieser Prozess wird auch weiter vorangehen. Die Bodenabsenkungen führen oftmals zu Schäden an Gebäuden und Straßen. Der Steuerzahler trägt oftmals die Kosten – die teilweise erst Jahrzehnte später in voller Gänze auftauchen. Untersuchungen gibt es dazu von der RWE Power AG vom Konzernmitarbeiter Prof. Dr. Christian Forkel in seiner Ausarbeitung „Aspekte des Grundwasseranstiegs im Rheinischen Revier“ aus dem Jahr 2011. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Situation des nach Ende der Braunkohlentagebaue zu erwartenden Grundwasserwiederanstiegs und der daraus potenziell resultierenden Folgen ist schon verschiedentlich Inhalt von Anfragen an die Bundesregierung (z. B. Drucksache 17/787 vom 24. Februar 2010) und die jeweiligen Landesregierungen gewesen. Speziell hinsichtlich des Grundwasserwiederanstiegs im Rheinischen Braunkohlenrevier wird auf die Antwort der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 21. Juni 2013 zu der Großen Landtagsanfrage Nr. 2 der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Landtagsdrucksache 16/3340) verwiesen, die umfänglich auf diese Thematik eingeht. In diesem Zusammenhang wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Trockenlegung der Erftaue bereits deutlich vor Beginn des Bergbaus (vor mehr als 150 Jahren) beschlossen und umgesetzt wurde. Aufgrund des gesellschaftlichen Konsens in der Region zur dauerhaften Trockenhaltung der Erftaue haben die Anrainer-Kommunen die infrastrukturelle Erschließung der Erftaue und deren Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8478 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bebauung im Vertrauen auf diesen Konsens zugelassen bzw. sogar gefördert. Die zeitweilige Unterstützung dieser Trockenlegung durch die Sümpfungsmaßnahmen des Bergbaus ab den 1950er Jahren war dabei sehr willkommen. Dies wurde bei den damaligen Planungen der A 61 mit berücksichtigt. In Verbindung mit dem prognostizierten Zeitpunkt des Grundwasserwiederanstiegs (ca. 2100) und den sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. Schallschutz durch die Anlage der A 61 in Tieflage) wurde schließlich trotz der zum Ende des Jahrhunderts potenziell entstehenden Zusatzkosten die jetzige Bauausführung festgelegt. 1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die A 61 in den Teilen, in denen sie im Bereich der Bodenabsenkungen durch den Tagebau Hambach verläuft, nach Wiederanstieg des Grundwassers mehrere Meter unter Wasser stehen würde? 2. Inwiefern waren die notwendigen Pumpmaßnahmen zum Erhalt der A 61 auch Gegenstand der Planungen beim Bau der Autobahn? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Einige Teilabschnitte der A 61 zwischen Kerpen und Bergheim wurden in einer Tieflage gebaut, die unter dem natürlichen Grundwasserspiegel liegt. Wie in der Antwort der Landesregierung NRW auf die große Landtagsanfrage Nr. 2 der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Landtagsdrucksache 16/3340) dargestellt, ist dies aber nicht auf die Bodenabsenkungen des Tagebaus Hambach zurückzuführen, sondern auf die bewusste Planung des Niveaus der A 61 im Bereich bzw. teilweise unterhalb des Grundwasserspiegels. Bei einem Anstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau ohne entsprechende Gegenmaßnahmen würden diese durch das ansteigende Grundwasser beeinträchtigt werden bzw. teilweise unterhalb des Grundwasserspiegels liegen. 3. Welche Teilstrecken der A 61 sind nach Informationen der Bundesregierung genau betroffen? 4. Wie hoch würde nach Informationen der Bundesregierung die A 61 an den jeweiligen Stellen im Grundwasser liegen? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Konkrete Ergebnisse liegen der Bundesregierung bislang hierzu nicht vor. Für eine genaue Identifikation der vom Grundwasserwiederanstieg potenziell betroffenen Teilstrecken der A 61 ist eine entsprechende numerische Modellierung, wie sie von der Landesregierung NRW beabsichtigt ist, erforderlich. 5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass ein solcher Zustand des Grundwassers nur durch dauerhaftes Abpumpen des angestiegenen Grundwassers verhindert werden kann? Wenn nein, warum nicht? 6. Wer kommt nach Ansicht der Bundesregierung für die Kosten dieses dauerhaften Abpumpens des Grundwassers zum Schutz der A 61 auf? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8478 7. Wie hoch sind nach Informationen der Bundesregierung die Wassermengen, die für den Schutz der A 61 pro Jahr in Mio. m3 gepumpt werden müssen? Die Fragen 5, 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die langfristige Grundwasserhaltung ist Aufgabe des Erftverbandes. Die Durchführung der Wasserhaltungsmaßnahmen bezieht sich nur auf die Bereiche der kommunalen Bebauung und nicht auf die A 61, da der Straßenbaulastträger nicht Mitglied im Erftverband ist. Grundsätzlich böte sich – sofern auch für die A 61 Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich sind – eine kombinierte Wasserhaltung für die Trockenhaltung der kommunalen Bereiche wie auch der A 61 an. Dies wäre dann zu einem gegebenen Zeitpunkt mit dem Erftverband zu verhandeln. Eine potenzielle Beeinträchtigung der A 61 würde voraussichtlich erst in ca. 80 Jahren eintreten. Angesichts dieses Zeitraums sowie der Tatsache, dass es neben der Erweiterung der ohnehin geplanten Wasserhaltungsmaßnahmen auf die A 61 auch noch andere Maßnahmen gibt, um Schäden durch Vernässung und Überflutung zu vermeiden (z. B. das Anheben der A 61 im Zuge der in den nächsten 80 Jahre turnusmäßig mehrfach anstehenden Sanierungs- und ggf. Erweiterungsmaßnahmen dieser Infrastruktureinrichtung), erscheint eine frühzeitige Festlegung auf eine Wasserhaltung für die A 61 und ihre genaue Ausgestaltung einschließlich der Kostentragung wenig zielführend. 8. Gehen nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Grundwasserveränderungen auch Probleme mit Sulfat- und/oder Eisenockerkonzentrationen einher ? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist nicht zu erwarten, dass aus eventuellen Wasserhaltungsmaßnahmen im Bereich der A 61 Probleme mit Sulfat und/oder Eisenocker resultieren. 9. Wie hoch sind nach Informationen der Bundesregierung die Kosten, die für den Schutz der A 61 jährlich anfallen, in Mio. Euro, und wie werden sich diese in Zukunft voraussichtlich entwickeln? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 7 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333