Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 28. April 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8479 18. Wahlperiode 17.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8164 – Aktuelle Entwicklungen der ODA-Quote V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 24. Oktober 1970 hat sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Annahme der UN-Resolution 2626 (International Development Strategy for the Second United Nations Development Decade) dazu verpflichtet, die Zahlungen für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance /ODA) zu steigern und dabei eine ODA-Quote von mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erreichen. Dieses Ziel hat die Bundesrepublik Deutschland im Laufe der Jahre immer wieder in internationalen Abkommen bekräftigt, beispielsweise in den „Millennium Development Goals“ der Vereinten Nationen im Jahr 2000. Erst im vergangenen Jahr wurde das 0,7-Prozent-Ziel im „Sustainable Development Goal“ Nummer 17 erneuert festgeschrieben. Derweil haben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union schon im Jahr 2005 beschlossen, die ODA-Quote bis zum Jahr 2015 stufenweise auf 0,7 Prozent zu erhöhen. Laut Zahlen der OECD erfüllten im Jahr 2014 nur Schweden (1,09 Prozent), Luxemburg (1,06 Prozent), Dänemark (0,86 Prozent) und das Vereinigte Königreich (0,70 Prozent) diese Anforderung. Die durchschnittliche ODA-Quote aller EU-Länder verzeichnete im Jahr 2014 sogar einen Rückgang und lag bei 0,42 Prozent (www.oecd.org/dac/stats/data.htm). Die Bundesrepublik Deutschland verfehlt nach Ansicht der Fragesteller das selbst auferlegte Stufenziel deutlich und kann seit dem Jahr 2005 keine signifikante Steigerung der ODA-Quote verzeichnen. Im Jahr 2014 lag die deutsche ODA-Quote bei 0,42 Prozent und entsprach damit gerade dem EU-Durchschnitt . Von dem Ziel, bis zum Jahr 2015 0,7 Prozent des BNE in die ODA zu investieren, ist Deutschland somit auch 45 Jahre nach der UN-Resolution 2626 immer noch weit entfernt. Deutschland missachtet damit seine internationalen Verpflichtungen gegenüber den ärmsten Ländern der Welt. Die Bundesregierung selbst sendet widersprüchliche Signale hinsichtlich der ODA-Quote aus. Während der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble Ende des Jahres 2015 betonte, dass Deutschland sein Tempo zur Erreichung des 0,7-Prozent-Ziels erhöhen müsse (www.sueddeutsche.de/news/ politik/migration-schaeuble-will-militaerausgaben-und-entwicklungshilfeaufstocken -dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-151227-99-580071), gab der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8479 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Parlamentarische Staatssekretär Thomas Silberhorn in der Antwort auf die Schriftliche Frage 79 des Abgeordneten Niema Movassat auf Bundestagsdrucksache 18/6301 am 5. Oktober 2015 als Ziel für die kommenden Jahre aus, „die ODA-Quote bei mindestens 0,4 Prozent des BNE zu stabilisieren“. Zwar sprach er Anfang des Jahres 2016 auch von dem Ziel der Bundesregierung, „die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit in den kommenden Jahren weiter […] auf einem Finanzierungspfad zum ‚0,7-Prozent-Ziel‘ [zu erhöhen]“, gestand aber gleichzeitig ein, dass es dafür bislang keinen Stufenplan gebe (Antwort auf die Schriftliche Frage 37 des Abgeordneten Niema Movassat auf Bundestagsdrucksache 18/7274 vom 12. Januar 2016). Laut einer neuen Studie des Verbands Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e. V. (VENRO) auf Grundlage des Haushalts 2015 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird die deutsche ODA im Jahr 2020 maximal 0,51 Prozent des BNE betragen. Zum Erreichen des 0,7-Prozent-Pfades bis zum Jahr 2020 existiert somit eine Finanzierungslücke von 15,2 Mrd. Euro. Allein für das Jahr 2017 beträgt diese Lücke noch immer 1,5 Mrd. Euro – trotz der geplanten Erhöhung im BMZ-Haushalt um 550 Mio. Euro (http://venro.org). Sollte in den nächsten Jahren keine deutlich stärkere Erhöhung der ODA-anrechenbaren Ausgaben stattfinden, wird Deutschland auch in Zukunft die getätigten Zusagen nicht erfüllen. Zudem wird selbst die jetzige, niedrige ODA-Quote von 0,42 Prozent nur unter Anrechnung von Ausgaben erreicht, deren entwicklungspolitischer Nutzen zumindest fragwürdig ist (vgl. www.concord.se/wp-content/uploads/FINAL_ AidWatch2015.pdf, S. 6). Dazu zählen etwa Verwaltungskosten im Geberland, Schuldenerlässe, die auf Exportkreditversicherungen (sog. Hermesdeckungen) zurückgehen, erlassene Studiengebühren für Studierende aus Entwicklungsländern , Ausbildungsmaßnahmen bzw. der Bau von Ausbildungseinrichtungen für Soldatinnen und Soldaten, Polizistinnen und Polizisten, der Bau von Bundeswehrunterkünften in Afghanistan, Klimaschutzmaßnahmen und Kosten für Abschiebungen abgelehnter Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Jüngst berichtete das „Handelsblatt“ von Plänen der Bundesregierung, im Inland entstandene Kosten für Geflüchtete auf die ODA-Quote anzurechnen (www.handelsblatt.com/my/politik/deutschland/bruttonationalproduktfluechtlingsausgaben -zaehlen-als-entwicklungshilfe/13351798.html). Je nach Höhe des angerechneten Pro-Kopf-Betrags könnte diese Einbeziehung eine Steigerung der ODA auf bis zu 0,52 Prozent im Jahr 2015 und 0,6 Prozent im Jahr 2016 bewirken. Zwar dürfen solche Ausgaben nach Maßgabe des Development Assistance Committee auf die ODA-Quote angerechnet werden. Gleichzeitig widerspricht ein solches Vorgehen jedoch dem ursprünglichen Ziel, mit ODA-Geldern die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensbedingungen der Menschen in Entwicklungsländern zu fördern bzw. zu verbessern. 1. In welchem Jahr beabsichtigt die Bundesregierung, das Ziel, 0,7 Prozent des BNE für Entwicklungszusammenarbeit aufzuwenden, zu erreichen und damit das bereits im Jahr 1970 getätigte Versprechen Deutschlands einzulösen? Die Bundesregierung bestätigt ihre Position, wie sie unter anderem in der Antwort vom 12. Januar 2016 auf die Schriftliche Frage Nr. 01/007 dargelegt wurde: Danach ist es weiterhin das Ziel der Bundesregierung, ausgehend von einer ODA- Quote von mindestens 0,4 Prozent, die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit in den kommenden Jahren weiter auf einem Finanzierungspfad zum „0,7 Prozent-Ziel“ (Anteil der Official Development Assistance (ODA) am Bruttonationaleinkommen ) zu erhöhen. Bislang gibt es hierfür keinen Stufenplan. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8479 Die ODA-Leistungen Deutschlands konnten nach Angaben der OECD in den vergangenen Jahren nachweislich deutlich gesteigert werden. Die ODA-Schätzung der OECD für 2015 liegt für Deutschland bei 0,52 Prozent gegenüber 0,42 Prozent im Jahr 2014 und 0,38 Prozent im Jahr 2013. Damit ist Deutschland in absoluten Zahlen weltweit der drittgrößte Geber nach den USA und Großbritannien. 2. Hat die Bundesregierung inzwischen einen Stufenplan erstellt, der auflistet, wann und in welchem Umfang Erhöhungen der Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit geplant sind (bitte in diesem Fall den Stufenplan beifügen)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Hat die Bundesregierung inzwischen einen Stufenplan erstellt, in dem die geplante Erhöhung der ODA-Quote bis zum Erreichen des 0,7-Prozent-Ziels beschrieben ist (bitte in diesem Fall den Stufenplan beifügen)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die ODA-Quote ab dem Jahr 2018 dadurch sinken könnte, dass ab diesem Jahr eine Neubewertung konzessionärer Darlehen gilt, wodurch nur noch das Schenkungselement auf die offizielle Quote angerechnet werden kann? Nein. Die genauen Auswirkungen der genannten methodischen Änderungen lassen sich noch nicht abschließend beziffern Die Bundesregierung legt Wert darauf, dass eine neue Anrechnungsmethode ceteris paribus keine Auswirkung auf die tatsächlichen Finanzströme für Entwicklungszwecke hat. 5. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den im Rahmen dieser Neuberechnung eintretenden Rückgang der ODA-Quote Deutschlands ein? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6. Plant die Bundesregierung, konzessionäre Darlehen zukünftig generell mit einem höheren Schenkungselement zu versehen (bitte in diesem Fall die konkreten Pläne auflisten)? Ausgehend von den im Dezember 2014 durch die OECD beschlossenen Reformen wird sich ab 2018 die Methode zur Berechnung der Schenkungselemente konzessionärer Darlehen verändern. Künftig wird die Höhe des Schenkungselements auch durch eine differenziertere Betrachtung der Empfängerländer sowie des potenziellen Risikos eines Zahlungsausfalls definiert. Die OECD hat somit für alle Geberländer einen Anreiz geschaffen, besonders bedürftigen Empfängerländern (darunter auch die Least Developed Countries – LDCs) besonders günstige Konditionen zu gewähren. Pläne der Bundesregierung, konzessionäre Darlehen zukünftig generell mit einem höheren Schenkungselement zu versehen, existieren nicht. 7. Hat die Bundesregierung konkrete Pläne, in welcher Höhe und mit welchem Schenkungselement konzessionäre Darlehen in den kommenden Jahren vergeben werden sollen (bitte in diesem Fall die Pläne offenlegen)? Nein. Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2017 befindet sich derzeit in Erarbeitung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8479 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Inwiefern steht die Bundesregierung noch immer zu ihrer im Jahr 1970 niedergeschriebenen Verantwortung, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern sowie die Lebensbedingungen der Menschen in Entwicklungsländern zu verbessern, insbesondere in Anbetracht der andauernden Erhöhung nichtentwicklungsbezogener Ausgaben in der ODA? Die Bundesregierung hat im September 2015 – wie die anderen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen – die Agenda 2030 verabschiedet und bekennt sich zu den darin enthaltenen Verpflichtungen, die sich nicht nur auf die ODA, sondern darüber hinaus auf einen weitreichenden Zielekatalog der globalen Partnerschaft beziehen . Die ODA ist von der OECD definiert worden, um einen Teil der finanziellen Anstrengungen der entwickelten Länder zu messen, die unternommen werden , um die genannten Ziele zu erreichen. Bei der Meldung ihrer ODA richtet sich die Bundesregierung nach den geltenden Regeln, die von der OECD festgelegt werden. 9. Inwiefern tragen in Deutschland anfallende Verwaltungskosten, die im Jahr 2014 immerhin 5,2 Prozent der deutschen ODA ausmachten, für die Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung bzw. zur Verbesserung der Lebensbedingungen in Entwicklungsländern bei? Die ODA-Standards werden von der OECD festgelegt mit dem Ziel, ODA international transparent und vergleichbar zu machen. Die Regeln der OECD sehen die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der konkreten Planung und Durchführung von Entwicklungszusammenarbeit als Teil der ODA-Leistung an. Die Berücksichtigung dieser Leistungen bei der deutschen ODA-Quote entspricht den Vorgaben der OECD und damit auch der Praxis anderer Geberländer. 10. Inwiefern trägt der Bau von Bundeswehrunterkünften in Afghanistan, den Deutschland im Rahmen der ODA angerechnet hat, für die Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung bzw. zur Verbesserung der Lage vor Ort bei? Den Bau von Bundeswehrunterkünften in Afghanistan hat Deutschland nicht als ODA gemeldet. 11. Inwiefern trägt die „Flüchtlingshilfe im Geberland“, die im Jahr 2014 1,5 Prozent der deutschen ODA ausmachte, zur wirtschaftlichen Entwicklung bzw. zur Verbesserung der Lebensbedingungen in Entwicklungsländern bei? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Auch die Meldung von „Flüchtlingshilfe im Geberland“ während der ersten zwölf Monate des Aufenthalts entspricht den Regeln der OECD und der Praxis der Mehrzahl ihrer Mitglieder. Angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation hat Deutschland aber nicht nur im Inland, sondern auch in den Herkunftsregionen und den Nachbarländern Hilfe geleistet. So hat Deutschland anlässlich der Syrien- Konferenz in London am 4. Februar 2016 insgesamt rd. 2,3 Mrd. Euro für Soforthilfe sowie mittel- und langfristige Maßnahmen in Syrien und den Nachbarländern angekündigt und damit eine Vorreiterrolle übernommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8479 12. Inwiefern tragen Schuldenerlässe, die auf Exportkreditversicherungen (sog. Hermesdeckungen) zurückgehen und die sich Deutschland auf die ODA- Quote anrechnet, nach Meinung der Bundesregierung zur Verbesserung der Lebensbedingungen in Entwicklungsländern bei? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Die Regeln der OECD sehen die Schuldenerlasse als Teil der ODA-Leistung an. Unter bestimmten Bedingungen – etwa im Rahmen eines generellen Umschuldungspaketes , bei dem die Bundesregierung die Restschuld des Partnerlandes gegenüber dem Exporteur übernimmt – handelt es sich um eine Hilfe der öffentlichen Hand im Sinne der OECD-Regularien. Die Übernahme von Schulden aus Exportgeschäften ist dabei allenfalls ein untergeordneter Aspekt: Schuldenerlasse wie z.B. die HIPC-Initiative und die Multilateral Debt Relief Initiative haben insbesondere Ländern in Afrika den Schuldendienst erleichtert und ihnen damit Spielraum verschafft, mehr von ihren eigenen Einnahmen in die Entwicklung ihrer eigenen Länder zu investieren. 13. In welcher Höhe rechnete die Bundesregierung in den vergangenen 5 Jahren die a) erlassenen Studiengebühren für Studierende aus Entwicklungsländern in Deutschland, Die finanziellen Leistungen für Studierende aus Entwicklungsländern beinhalten bilaterale Studienförderung oder Stipendien sowie die Studienplatzkosten. Studienförderung/Stipendien in Mio. EUR 2015 noch nicht verfügbar* 2014 795,17 2013 766,41 2012 802,93 2011 784,68 *OECD legt Zahlen erst gegen Ende 2016 vor. b) Kosten für Ausbildungsmaßnahmen bzw. den Bau von Ausbildungseinrichtungen für Soldatinnen und Soldaten, Ausbildungsmaßnahmen für Soldatinnen und Soldaten sind grundsätzlich nicht als ODA anrechenbar. Eine Ausnahme ist die Ausbildung im Rahmen von Einsätzen zur Friedenserhaltung. Diese Kosten können nicht separat ermittelt werden. Sie bewegen sich im unteren einstelligen Millionenbereich. Der Bau von Ausbildungseinrichtungen für Soldatinnen und Soldaten ist nicht als ODA anrechenbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8479 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Kosten für Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern, klimarelevante ODA (bilateral + multilateral) in Mrd. EUR 2015 noch nicht verfügbar* 2014 5,9 2013 3,3 2012 3,0 2011 2,3 *OECD legt Zahlen erst gegen Ende 2016 vor. d) Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen, und Die Kosten für Flüchtlinge in Deutschland beinhalten die Unterkunft und Versorgung und seit 2015 auch die Kosten für (Grund-)Bildung. Für die Kosten der Unterkunft und Versorgung werden aktuell insbesondere die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz herangezogen. Eine reine Darstellung der Unterkunftskosten ist nicht möglich. Die nachfolgende Tabelle enthält daher die Kosten für die Versorgung, Unterkunft und (Grund-)Bildung (ab 2015). Nach den OECD-Kriterien sind Kosten für die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber nicht ODA-anrechenbar und werden daher von Deutschland auch nicht gemeldet. Flüchtlingskosten Inland in Mio. EUR 2015 Vorauss. 2.697* 2014 129,15 2013 104,54 2012 59,08 2011 61,91 *Vorläufige Zahlen. OECD legt endgültige Zahlen erst gegen Ende 2016 vor. e) Schuldenerlässe, die auf Exportkreditversicherungen (sog. Hermesdeckungen ) zurückgehen, im Rahmen der ODA an (bitte die konkreten Posten für die einzelnen Jahre auflisten)? Schuldenerlasse Exportkredite in Mio. EUR 2015 - 2014 38,31 2013 62,77 2012 373,22 2011 160,05 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8479 14. Befürwortet die Bundesregierung die im „Handelsblatt“ beschriebenen und vom CDU-Abgeordneten Eckhardt Rehberg geforderte Option, die in Deutschland entstandenen Kosten für Geflüchtete künftig noch stärker als ODA-anrechenbare Ausgaben für Entwicklungshilfe zu deklarieren? Wenn ja, warum? Deutschland orientiert sich bei der Meldung seiner Aufwendungen für Flüchtlingshilfe im Geberland an den Regeln der OECD und der Praxis ihrer Mitglieder. Deutschland wird Maßnahmen und Leistungen zu Gunsten von Geflüchteten daraufhin überprüfen, ob sie entsprechend diesen Regeln zu melden sind. 15. Inwieweit plant die Bundesregierung in diesem und den Folgejahren, in Deutschland entstandene Ausgaben für Geflüchtete generell als ODA anzurechnen (bitte gegebenenfalls geplante Höhe der Anrechnung angeben)? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. Deutschland meldet die Ausgaben nicht generell, sondern entsprechend den Regeln der OECD. Als ODA werden rückschauend die diesbezüglichen im Berichtsjahr angefallenen Kosten gemeldet. Deshalb können Summen erst im Nachhinein ermittelt werden. 16. Plant die Bundesregierung, den bisher als ODA angerechneten Betrag pro Geflüchteten zu erhöhen (bitte in diesem Fall die konkreten Pläne und Beträge auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 17. Wie stark wird sich nach Berechnung der Bundesregierung durch diese Maßnahme die ODA-Quote für das Jahr 2015 sowie in den kommenden Jahren erhöhen? Der Anteil der Inlands-Flüchtlingskosten an der deutschen ODA des Jahres 2015 beträgt 16,8 Prozent. Die zukünftige Entwicklung der ODA-Quote Deutschlands und insbesondere das Ausmaß der Inlands-Flüchtlingskosten, das stark abhängig ist von der weiteren Entwicklung der Flüchtlingszahlen, kann nicht prognostiziert werden. Die OECD hat bei der Veröffentlichung der ODA-Schätzungen 2015 einen deutlichen Anstieg der flüchtlingskosteninduzierten ODA in vielen europäischen Ländern (relativ am stärksten: Schweden) festgestellt, aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Leistungen für Entwicklungszusammenarbeit ohne Flüchtlingskosten insgesamt im Jahr 2015 real um 4 Prozent höher lagen als 2014. 18. Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Anrechnung der Kosten für Geflüchtete im Inland einen entwicklungspolitischen Nutzen für die Länder des Globalen Südens? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 19. Was hindert die Bundesregierung daran, die ODA-Quote noch in diesem bzw. im folgenden Jahr auf 0,7 Prozent zu erhöhen, insbesondere zur Bekämpfung von Fluchtursachen angesichts der aktuellen Migrationskrise? Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet. Die ODA-Quote ergibt sich als Quotient von verschiedenen, nach den Kriterien des OECD-DAC anrechenbaren öffentlichen Leistungen und dem Bruttonationaleinkommen. Die Bundesregie- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8479 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode rung hat unter Einhaltung ihrer allgemeinen haushaltspolitischen Ziele mit Beginn dieser Legislaturperiode einen deutlich wachsenden Anteil an Haushaltsmitteln für ODA und insbesondere zur Schaffung von Bleibeperspektiven in aktuellen Fluchtregionen (Herkunfts- und Aufnahmeländern) eingesetzt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 sowie 11 verwiesen. 20. Wo liegen nach Meinung der Bundesregierung die Gründe dafür, dass Deutschland auch 45 Jahre nach der Unterzeichnung der UN-Resolution 2626 das Versprechen, 0,7 Prozent des BNE für offizielle Entwicklungszusammenarbeit aufzuwenden, nicht erreicht bzw. noch nie erreicht hat? Auf die Antworten zu den Frage 8 und 19 wird verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333