Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 12. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8501 18. Wahlperiode 19.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8064 – Mandat für die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit Mexiko V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Rat berät derzeit über das Mandat und die Verhandlungsleitlinien, mit denen er die Europäische Kommission zur Aufnahme der Verhandlungen mit Mexiko über die Modernisierung des bestehenden Globalabkommens ermächtigen wird. Die Bundesregierung bringt sich in diese Beratungen mit ein und kann am Ende entscheiden, ob sie die Europäische Kommission ermächtigen wird zu verhandeln , also dem ausgehandelten Entwurf des Mandats und der Verhandlungsleitlinien zustimmen wird. Die Verhandlungen sind insbesondere vor dem Hintergrund einer schwierigen Menschrechtslage in Mexiko kritisch zu prüfen und gegebenenfalls zu führen. Daher fragen wir die Bundesregierung, wie sie sich in den relevanten Themenfeldern mit welchem Ergebnis positioniert hat. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es sich bei dem geplanten Abkommen mit Mexiko um ein Globalabkommen handelt, das weit über ein reines Freihandelsabkommen hinausgeht, indem es Vorschriften und Kooperationsvereinbarungen zu verschiedensten Themen wie beispielsweise Demokratie, Menschenrechte , Rechtsstaatsprinzip, Kultur, Justiz und Umwelt enthält. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass das Mandat mit den Verhandlungsleitlinien noch nicht vom Rat verabschiedet wurde. Fragen zur deutschen Verhandlungsposition und dem – noch nicht verabschiedeten – Ergebnis der Verhandlungen über das Mandat werden daher gemeinsam beantwortet. Investor-Staat-Schiedstribunale (bitte alle Antworten begründen) 1. Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass in den Verhandlungen mit Mexiko keine Investor-Staat-Schiedstribunale etabliert werden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8501 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Ist im aktuellen Entwurf des Mandats und den Verhandlungsleitlinien festgelegt , dass die Europäische Kommission mit dem Ziel verhandelt, Investor- Staat-Schiedstribunale zu etablieren? 3. Falls im aktuellen Entwurf des Mandats und der Verhandlungsleitlinien vorgesehen ist, dass die Europäische Kommission mit dem Ziel verhandeln soll, Investor-Staat-Schiedstribunale zu etablieren, ist im Entwurf eindeutig festgelegt , dass das Verhandlungsergebnis nicht vom Kommissionsvorschlag für ein Investor Court System abweichen darf? Die Fragen 1, 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat sich im Handelspolitischen Ausschuss des Rates aktiv dafür eingesetzt, dass im Rahmen des überarbeiteten Globalabkommens zwischen der Europäischen Union und Mexiko ein Investitionsgericht zur Beilegung von Investitionsschutzstreitigkeiten entsprechend dem EU-Vorschlag für TTIP etabliert werden soll. Dieses Anliegen findet sich auch im Entwurf der Verhandlungsleitlinien wieder. 4. Hat sich die Bundesregierung entsprechend dem Papier „Modell-Investitionsschutzvertrag mit Investor-Staat-Schiedsverfahren für Industriestaaten unter Berücksichtigung der USA“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/M-O/modell-investi tionsschutzvertrag-mit-investor-staat-schiedsverfahren-gutachten,property= pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf) aktiv dafür eingesetzt, dass ein Investitionsschutzkapitel eine Allgemeine Ausnahmeklausel zu den Menschenrechten enthält? Der in der Frage genannte Modell-Investitionsschutzvertrag mit Industriestaaten von Prof. Krajewski sieht in Artikel 12 (Allgemeine Ausnahmen) vor, dass das Abkommen Staaten nicht daran hindern darf, notwendige Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten oder zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Bereich Menschenrechte durchzuführen, es sei denn diese Maßnahmen wären willkürlich oder ungerechtfertigt diskriminierend. Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass im Verhandlungsmandat für die Überarbeitung des Globalabkommens der EU mit Mexiko das sogenannte right to regulate (Regulierungsrecht des Gesetzgebers) explizit verankert werden soll. Staatliche Maßnahmen zur Umsetzung von Allgemeinwohlinteressen – wozu auch der Schutz der Menschenrechte zählt – werden damit keinen Anspruch auf Schadensersatzklagen unter Investitionsschutzbestimmungen begründen können . Darüber hinaus hebt der Entwurf für die Verhandlungsleitlinien unter dem Punkt „Allgemeine Grundsätze und Ziele“ mit Bezug auf das gesamte modernisierte Abkommen hervor, dass staatliche Maßnahmen zur Umsetzung von Allgemeinwohlzielen zulässig sein werden. In diesem Absatz sind auch weitere für das gesamte Abkommen gültige Aussagen zum Schutz der Menschenrechte enthalten (siehe auch die Antwort zu Frage 11). 5. Wie hat die Bundesregierung sich im Rat zu den in den Fragen 2 und 3 genannten Punkten positioniert? Auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 3 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8501 6. Wie viele US-amerikanische Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in Mexiko einen Sitz und könnten im Fall, dass sie Investitionen tätigen, über Investor-Staat-Schiedstribunale Deutschland oder die Europäische Union verklagen, falls Investor-Staat-Schiedstribunale im modernisierten Abkommen vorgesehen werden? Über die Anzahl der in Mexiko ansässigen US-amerikanischen Unternehmen liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Der Bestand US-amerikanischer Direktinvestitionen in Mexiko betrug im Jahr 2014 107,8 Mrd. US-Dollar (Quelle: US Department of Commerce: www.bea.gov/international/factsheet/factsheet.cfm? Area=213 ). 7. Wie viele mexikanische Unternehmen investieren derzeit in Europa und könnten Deutschland oder die Europäische Union verklagen, falls Investor- Staat-Schiedstribunale im modernisierten Abkommen vorgesehen werden? Über die Anzahl der in Europa und Deutschland ansässigen mexikanischen Unternehmen liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Der Bestand mexikanischer Direktinvestitionen in der EU betrug im Jahr 2014 gemäß Eurostat 28,3 Mrd. Euro, der Bestand mexikanischer Direktinvestitionen in Deutschland 407 Mio. Euro (Quelle: Eurostat: http://ec.europa.eu/eurostat/web/balance-ofpayments /data/database (bop_fdi6_pos)). Transparenz (bitte alle Antworten begründen) 8. Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien bereits festgelegt wird, dass dieses nach Annahme durch den Rat veröffentlicht werden muss, und ist die Veröffentlichung so vorgesehen? Die Bundesregierung hat sich im Handelspolitischen Ausschuss des Rates für größtmögliche Transparenz der anstehenden Verhandlungen der Europäischen Union mit Mexiko eingesetzt. Dazu zählt auch die Forderung, die Verhandlungsleitlinien nach Annahme durch den Rat zu veröffentlichen. Es obliegt dem Rat, im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Offenlegung von Verhandlungsleitlinien für eine Verhandlung den Interessen der Europäischen Union entspricht. Dazu ist ein einstimmiger Beschluss im Rat erforderlich. In Anlehnung an die Veröffentlichungen der Mandate von TTIP und CETA wird sich die Bundesregierung auch bei den Verhandlungen mit Mexiko für eine Veröffentlichung der Leitlinien einsetzen. 9. Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. in den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass EU-Textvorschläge veröffentlicht sowie konsolidierte Texte den Abgeordneten des Europaparlaments und der nationalen Parlamenten und deren Mitarbeitern zugänglich gemacht werden müssen, und ist dies im Entwurf so vorgesehen? 10. Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger zeitnah, aktiv und umfassend über die Zwischenstände der Verhandlungen informiert werden müssen, und ist dies im Entwurf so vorgesehen? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8501 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung der Ansicht, dass nur mit größtmöglicher Transparenz und zeitnaher und umfassender Information der europäischen Bürgerinnen und Bürger über den Verhandlungsverlauf Akzeptanz für das Abkommen in der Öffentlichkeit erreicht werden kann und setzt sich dafür ein. Menschenrechtsbestimmungen im Abkommen (bitte alle Antworten begründen) 11. Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass in das Abkommen Bestimmungen aufgenommen werden, die es den Vertragsparteien erlauben, Vertragsbestimmungen auszusetzen, wenn sie die Vertragsparteien daran hindern, die Menschenrechte in ihrem Land zu fördern und zu gewährleisten, und ist dies so im Entwurf vorgesehen? Die Bundesregierung hat sich aktiv dafür eingesetzt, dass Bestimmungen zur Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsstaatsförderung in das Abkommen aufgenommen werden. Dies hat Niederschlag im Entwurf der Verhandlungsleitlinien gefunden (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). So sieht der Entwurf der Verhandlungsleitlinien ausdrücklich vor, dass sich das modernisierte Abkommen an den Prinzipien der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit sowie der Menschenrechte orientieren soll und Bestimmungen enthält, die es den Vertragsparteien erlauben, Vertragsbestimmungen auszusetzen oder auch das komplette Abkommen zu suspendieren, wenn die oben genannten Prinzipien durch eine Vertragspartei verletzt werden. 12. Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass in das Abkommen eine Klausel aufgenommen wird, die eindeutig festlegt, dass keine Bestimmungen in dem Abkommen so ausgelegt werden dürfen, dass sie die Förderung und Gewährleistung der Menschenrechte in den Vertragsparteien behindern , und ist dies im Entwurf so vorgesehen? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 13. Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass sich die Vertragsparteien im Abkommen verpflichten, einen Beschwerdemechanismus einzurichten , über den sich Personen beschweren können, sofern sie im Zusammenhang mit den Handelsbeziehungen zwischen Europa und Mexiko Opfer von Menschenrechtsverletzungen werden, und ist dies so im Entwurf vorgesehen ? Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass das Abkommen auf gemeinsamen Verpflichtungen aus international anerkannten Menschenrechten aufbaut und diese von allen staatlichen Regierungsebenen auch eingehalten und effektiv geschützt werden müssen. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass das Abkommen im Falle von Menschenrechtsverletzungen teilweise oder vollständig ausgesetzt werden kann (s. Antwort zu Frage 11). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8501 14. Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass das üblicherweise vorgesehene Nachhaltigkeitskapitel, das üblicherweise Bestimmungen zu ILO- Kernarbeitsnormen (ILO: Internationale Arbeitsorganisation) enthält, sanktionsbewehrt wird und keinem rein dialogorientierten Ansatz folgt, und wird dies im Entwurf so vorgesehen? Der aktuelle Mandatsentwurf sieht vor, dass das Abkommen ein Nachhaltigkeitskapitel mit verbindlichen Vorgaben enthalten wird. Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass das Mandat entsprechend dem TTIP-Mandat hierzu weitreichende Vorgaben enthält. Zur Frage, ob das Nachhaltigkeitskapitel sanktionsbewehrt oder durch einen dialogorientierten Ansatz umgesetzt wird, enthält das Mandat wie auch das TTIP-Mandat keine Festlegung. Folgenabschätzungen (bitte alle Antworten begründen) 15. Hat sich die Bundesregierung aktiv im Rat dafür eingesetzt, dass die Folgenabschätzung der Europäischen Kommission (SWD(2015) 289 final) veröffentlicht wird? 16. Hält die Bundesregierung die Folgenabschätzung (SWD(2015) 289 final) für ausreichend und methodisch nachvollziehbar, um das Mandat und die Verhandlungsleitlinien maßgeblich zu prägen? 17. Hat sich die Bundesregierung aktiv im Rat dafür eingesetzt, dass vor Erteilung des Mandats eine Folgenabschätzung vorgelegt wird, die neben den ökonomischen auch umfassend auf umweltrelevante, soziale und menschenrechtliche Auswirkungen eingeht, und nach Ausschreibung durch die Europäische Kommission von einer unabhängigen Institution durchgeführt wird unter umfassender Einbeziehung der Zivilgesellschaft und betroffener Gruppen sowie Transparenz und öffentlicher Diskussion sowohl in der Europäischen Union als auch im Partnerland? 18. Hat sich die Bundesregierung aktiv im Rat dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass vor und nach Vertragsabschluss eine Folgenabschätzung vorgelegt wird, die neben den ökonomischen auch umfassend auf umweltrelevante, soziale und menschenrechtliche Auswirkungen eingeht, und nach Ausschreibung durch die Europäische Kommission von einer unabhängigen Institution durchgeführt wird unter umfassender Einbeziehung der Zivilgesellschaft und betroffener Gruppen , sowie Transparenz und öffentlicher Diskussion sowohl in der Europäischen Union als auch im Partnerland? Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung setzt sich für größtmögliche und umfassende Information der Öffentlichkeit ein. Die Folgenabschätzung (SWD 2015 289 final) ist auf der Internetseite der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission veröffentlicht (http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2016/march/tradoc_154396.03402 7.1.SWD_2015_289_EN%20IAR.pdf). Sie ist Teil eines Vorbereitungsprozesses, in dessen Verlauf 2015 auch eine öffentliche online-Konsultation stattgefunden hat, an der alle Interessengruppen sowie Bürgerinnen und Bürger teilnehmen konnten. Ihre Eingaben wurden bei der Erarbeitung der Folgeabschätzung berücksichtigt. Sie ist eine wichtige Komponente , die in den Verhandlungsprozess Eingang finden wird. Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen des Abkommens mittels einer unabhängigen Nachhal- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8501 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode tigkeitsprüfung parallel zu den Verhandlungen untersucht werden und ihre Ergebnisse in die Verhandlungen einfließen. Die Europäische Kommission wird dabei sicherstellen, dass alle relevanten Interessengruppen der Zivilgesellschaft in einen regelmäßigen Dialog einbezogen werden. 19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in Bezug auf die Anforderungen an ein neues Mandat zur Modernisierung des Abkommens aus den Ergebnissen des Interim Technical Reports zum bestehenden Globalabkommen mit Mexiko von Ecorys B. V. (www.fta-evaluation.com/mexico/wpcontent /uploads/sites/2/2015/06/REVISED-Mexico-ITR-ex-post-11May.pdf), die unter anderem nahelegen, dass die Ambitionen des Globalabkommens in Bezug auf Menschenrechte nicht umfassend implementiert wurden (S. 141), verschiedene ICSID-Fälle (ICSID: Internationales Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten) Menschenrechte außer Acht gelassen haben (S. 145), EU-Konzerne an Menschenrechtsverletzungen in Mexiko beteiligt waren (S. 145) und die Möglichkeit besteht, dass die Präsenz ausländischer Investoren dazu führt, dass die Regierung bei Menschenrechtsverletzungen nicht adäquat reagiert (S. 147)? Die Studie ist der Bundesregierung bekannt. Dort heißt es: “Based on the relative small but largely positive changes identified in the economic and social analysis, effects of the FTA on human rights are not found to be large, and where there are effects, these are mostly positive” (S.11). Im Übrigen liegt der Bundesregierung die Folgenabschätzung der Europäischen Kommission vor, die zu dem Schluss kommt, dass die Auswirkung des Globalabkommens auf die Menschenrechtslage nicht negativ ist. Des Weiteren weist die Folgenabschätzung darauf hin, dass das überarbeitete Freihandelsabkommen Teil eines überarbeiteten Globalabkommens wäre, in welchem Bestimmungen zur Beachtung und Kooperation in Menschenrechtsfragen prominent zum Tragen kämen . 20. Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass das Mandat bzw. die Verhandlungsleitlinien erst verabschiedet werden, wenn die finale Ex-post-Analyse zum bestehenden Globalabkommen mit Mexiko, die bei Ecorys B. V. in Auftrag gegeben wurde, vorliegt, vor dem Hintergrund, dass im Interim Technical Report (www.fta-evaluation.com/mexico/wp-content/ uploads/sites/2/2015/06/REVISED-Mexico-ITR-ex-post-11May.pdf) unter anderem bei der menschenrechtlichen Folgenabschätzung noch keine endgültigen Ergebnisse vorliegen und die Autoren noch in der Konsultationsund Beweisphase sind (S. 141ff), und wenn nein, warum nicht? Die Frage der Mandatserteilung in den ratsvorbereitenden Gremien wurde ab dem Zeitpunkt diskutiert, als die Folgenabschätzung der Europäischen Kommission vorgelegt wurde. Diese Folgenabschätzung ist eine Grundlage der Entscheidung des Rates. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8501 Dienstleistungsliberalisierung (bitte alle Antworten begründen) 21. Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass der Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht verhandelt und vom Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen wird, und sieht dies der Entwurf so vor? Die Bundesregierung hat sich aktiv dafür eingesetzt, dass die Sonderstellung der Daseinsvorsorge und die dafür nötigen Gestaltungsspielräume sowie die Vorgaben des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), einschließlich des Protokolls Nr. 26 über Dienste von allgemeinem Interesse, ausdrücklich hervorgehoben werden. Der Entwurf folgt insofern der Linie bisheriger Verhandlungsleitlinien. 22. Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass in das Kapitel zu den Bestimmungen über den Bereich der Dienstleistungen keine sogenannten Sperrklinken- und Stillhalte-Klauseln bei Marktzugang und Inländerbehandlung eingefügt werden, und sieht dies der Entwurf so vor? Die konkrete Ausgestaltung von Bestimmungen zu Marktzugang und Inländerbehandlung war nicht Gegenstand der Beratungen. 23. In welchen Bereichen sollen laut aktuellem Entwurf des Mandats und der Verhandlungsleitlinien angestrebte Dienstleistungsliberalisierungen über die Bestimmungen und den Anwendungsbereich des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) hinausgehen? Der Entwurf legt lediglich fest, dass grundsätzlich ein Verhandlungsergebnis angestrebt werden soll, das über das GATS hinausgeht. Er legt jedoch nicht konkret fest, in welchen Dienstleistungssektoren die EU oder Deutschland Verpflichtungen zu Marktzugang und Inländerbehandlung über bestehende Verpflichtungen hinaus übernehmen sollen. Ob tatsächlich über den Anwendungsbereich und die Bestimmungen des GATS hinausgegangen wird, wird von den Vorschlägen der Parteien abhängen und bleibt dem Ausgang der Verhandlungen vorbehalten. 24. Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass die Europäische Kommission mit dem Ziel verhandeln soll: a) Im Abkommen geeignete Mechanismen zu verankern, mit deren Hilfe illegale Finanzströme, Geldwäsche und Steuervermeidungsmodelle im Kapitalverkehr zwischen Mexiko und Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingedämmt oder zumindest nicht durch eine mögliche Kapitalverkehrsliberalisierung erleichtert werden? Falls ja, welche konkreten Mechanismen wären nach Ansicht der Bundesregierung geeignet? b) Konkrete Bestimmungen und Instrumente in den relevanten Kapiteln zu verankern, insbesondere den Kapiteln zu Finanzdienstleistungen und Investitionen , mit deren Hilfe Finanzströme aus Quellen der organisierten Kriminalität besser entdeckt und geahndet werden können? Falls ja, welche konkreten Bestimmungen und Instrumente wären nach Ansicht der Bundesregierung geeignet? c) Eine gemeinsame Überwachungsbehörde für illegale Finanzströme, Geldwäsche und Steuervermeidungsmodelle einzurichten? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8501 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Ist im aktuellen Entwurf des Mandats und der Verhandlungsleitlinien vorgesehen , dass die Europäische Kommission mit dem Ziel verhandeln soll: a) Im Abkommen geeignete Mechanismen zu verankern, mit deren Hilfe illegale Finanzströme, Geldwäsche und Steuervermeidungsmodelle im Kapitalverkehr zwischen Mexiko und Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingedämmt oder zumindest nicht durch eine mögliche Kapitalverkehrsliberalisierung erleichtert werden? Falls ja, welche konkreten Mechanismen werden genannt? b) Konkrete Bestimmungen und Instrumente in den relevanten Kapiteln zu verankern, insbesondere den Kapiteln zu Finanzdienstleistungen und Investitionen , mit deren Hilfe Finanzströme aus Quellen der organisierten Kriminalität besser entdeckt und geahndet werden können? Falls ja, welche konkreten Bestimmungen und Instrumente werden genannt ? c) Eine gemeinsame Überwachungsbehörde für illegale Finanzströme, Geldwäsche und Steuervermeidungsmodelle einzurichten? Das Mandat mit den Verhandlungsleitlinien wurde noch nicht vom Rat verabschiedet , sodass die Fragen 24 und 25 zur deutschen Verhandlungsposition und dem – noch nicht verabschiedeten – Ergebnis der Verhandlungen über das Mandat gemeinsam beantwortet werden. Der Entwurf für die Verhandlungsleitlinien für das Globalabkommen enthält Kooperationsverpflichtungen u. a. zur Drogenbekämpfung, zu öffentlicher Sicherheit , zu transnationaler organisierter Kriminalität und zur Korruptionsbekämpfung auch mit Blick auf die Eindämmung illegaler Finanzströme. Die konkrete Ausgestaltung von Bestimmungen zu den genannten Themen wird jedoch erst Gegenstand der Verhandlungen nach Annahme der Leitlinien durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Erteilung des Verhandlungsmandats an die Europäische Kommission werden. Weitere Aspekte (bitte alle Antworten begründen) 26. Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass die Europäische Kommission mit dem Ziel verhandeln soll, a) sanktionsbewehrte Antikorruptionsbestimmungen in das Abkommen aufzunehmen , b) dass Bestimmungen zum geistigen Eigentum nicht über die bestehenden TRIPS-Verpflichtungen (TRIPS: Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums) hinausgehen dürfen, c) dass Dritte dem Abkommen nachträglich beitreten können über einen vorgesehenen und klar geregelten Beitrittsmechanismus, d) dass die Nutzung industriepolitischer Steuerungsinstrumente, wie die Möglichkeit Exportsteuern zu erheben oder „local content“-Regelungen vorzuschreiben, durch das Abkommen nicht eingeschränkt werden sollen, und e) dass eine breite Kumulierung bei Ursprungsregeln auch für Präferenzabkommen möglich bleiben soll? 27. Ist im aktuellen Entwurf des Mandats und der Verhandlungsleitlinien vorgesehen , dass die Europäische Kommission mit dem Ziel verhandeln soll, a) sanktionsbewehrte Antikorruptionsbestimmungen in das Abkommen aufzunehmen , Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8501 b) dass Bestimmungen zum geistigen Eigentum nicht über die bestehenden TRIPS-Verpflichtungen hinausgehen, c) dass Dritte dem Abkommen nachträglich beitreten können über einen vorgesehenen und klar geregelten Beitrittsmechanismus, d) dass die Nutzung industriepolitischer Steuerungsinstrumente, wie die Möglichkeit Exportsteuern zu erheben oder „local content“-Regelungen vorzuschreiben, durch das Abkommen nicht eingeschränkt wird, und e) dass eine breite Kumulierung bei Ursprungsregeln auch für Präferenzabkommen möglich bleibt? Das Mandat mit den Verhandlungsleitlinien wurde noch nicht vom Rat verabschiedet , sodass die Fragen 26 und 27 zur deutschen Verhandlungsposition und dem – noch nicht verabschiedeten – Ergebnis der Verhandlungen über das Mandat gemeinsam beantwortet werden. a) Der Entwurf für die Verhandlungsleitlinien für das Globalabkommen enthält Kooperationsverpflichtungen u. a. zur Drogenbekämpfung, öffentlicher Sicherheit , transnationaler organisierter Kriminalität und Korruptionsbekämpfung . Dies wird von der Bundesregierung unterstützt. Im handelspolitischen Teil der Verhandlungsleitlinien ist zudem vorgesehen, handelsbezogene Korruptionsvorschriften zu verhandeln. Der genaue Inhalt solcher Korruptionsvorschriften wird im Laufe der Verhandlungen zu entwickeln sein. b) Der Entwurf nimmt im Interesse der Kohärenz Bezug auf die Verpflichtungen des TRIPS-Abkommens einerseits und weiterer multilateraler Verpflichtungen andererseits. c) Der Entwurf für die Verhandlungsleitlinien sieht die Möglichkeit zum nachträglichen Beitritt von anderen interessierten Ländern zum Abkommen vor. d) Das von der Bundesregierung unterstützte Ziel der Verhandlungen ist unter anderem die Abschaffung von Exportzöllen sowie im Rahmen der Behandlung nichttarifärer Handelshemmnisse auch die Adressierung von Lokalisierungsanforderungen . Dabei sieht der Entwurf für die Verhandlungsleitlinien zum Schutz der inländischen Industrie vor unfairen Handelspraktiken die Möglichkeit der Erhebung von Zöllen im Rahmen der handelspolitischen Schutzinstrumente vor. e) Die Bundesregierung hat sich aktiv dafür eingesetzt, dass die Anwendung der Kumulierungsbestimmungen des Ursprungsprotokolls, wie sie bereits heute in Präferenzabkommen der EU mit Drittstaaten geregelt ist, in die Verhandlungsleitlinien aufgenommen wird. Eine Ursprungskumulierung für Waren aus Drittländern der Region, die ebenfalls ein Freihandelsabkommen mit der EU haben, wird somit in Erwägung gezogen. Außerdem sollen die Ursprungsregeln im Sinne der besseren Nutzbarkeit durch Kleine und Mittlere Unternehmen vereinfacht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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