Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8502 18. Wahlperiode 19.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8098 – Haltung der Bundesregierung zur Gülen-Bewegung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem Jahr 2013 findet in der Türkei ein Machtkampf zwischen der Regierung der Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung AKP und der Bewegung des im US-Exil lebenden pensionierten Imam Fethullah Gülen (Gülen-Bewegung bzw. Hizmet-Bewegung) statt. Nach einem Korruptionsermittlungsverfahren im Dezember 2013, in dem mehrere Regierungsmitglieder verwickelt waren, beschuldigte der damalige Ministerpräsident und jetzige Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan die in Justiz und Polizei einflussreichen Gülen-Anhänger, einen Parallelstaat aufgebaut und einen Putsch gegen seine Regierung betrieben zu haben. Seitdem wurden tausende Justizangestellte und Polizeibeamte versetzt, ihres Postens enthoben oder in den Ruhestand geschickt. Hunderte mutmaßliche Gülen-Anhänger einschließlich Journalisten, hochrangigen Polizeibeamten und Unternehmern kamen seitdem in Untersuchungshaft. Der Gülen-Bewegung zugerechnete Unternehmen wurden per Gerichtsbeschluss unter Aufsicht staatlicher Treuhänder gestellt, darunter die Asya-Bank sowie mehrere Medienhäuser einschließlich der auflagenstärksten regierungskritischen Tageszeitung der Türkei , Zaman. Gegen Fethullah Gülen, dessen Auslieferung die türkische Justiz von den USA beantragt hat, sowie 121 seiner mutmaßlichen Anhänger begann im Februar 2016 ein Prozess, in dem Präsident Recep Tayyip Erdoğan, Ministerpräsident Ahmet Davutoğlu und Geheimdienstchef Hakan Fidan persönlich als Kläger auftreten. Den Angeklagten wird die Bildung einer „bewaffneten terroristischen Vereinigung zum Sturz der Regierung“, Spionage, illegale Abhörmaßnahmen gegen zahlreiche Politiker, Journalisten und Unternehmer sowie die Fälschung von Beweisen in Gerichtsverfahren vorgeworfen (www.jungewelt. de/2016/02-03/028.php; www.welt.de/politik/ausland/article152969118/Die-Angstvor -Erdogans-Diktator-Justiz-geht-um.html). Die Gülen-Bewegung kooperierte bis Ende des Jahres 2013 mit der AKP-Regierung . Kritikerinnen und Kritiker beschuldigten die Gülen-Bewegung, ihren damaligen Einfluss auf Polizei und Justiz zur massenhaften Inhaftierung politischer Gegnerinnen und Gegner – von Gülen-kritischen Journalisten über prokurdische Kommunalpolitiker bis zum früheren Generalstabschef – genutzt und dazu Ermittlungsverfahren manipuliert, Beweise gefälscht und ihre Medien zur politischen Diffamierung missbraucht zu haben (www.swp-berlin.org/fileadmin/ contents/products/studien/2013_S23_srt.pdf; www.nzz.ch/feuilleton/medien/die- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8502 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode psychische-belastung-war-enorm-1.18582876; www.spiegel.de/politik/ausland/ guelen-bewegung-in-der-tuerkei-die-unheimliche-macht-des-imam-a-754909. html). Andere Vorwürfe gegenüber der Gülen-Bewegung lauten auf sektenähnliche Strukturen und Gehirnwäsche gegenüber jungen Anhängerinnen und Anhängern in den Wohnheimen der Gemeinde (www.zeit.de/politik/deutschland/ 2013-12/guelen-bewegung-deutschland). Die Gülen-Bewegung ist außerhalb der Türkei in rund 140 Ländern mit einem Netzwerk von Bildungseinrichtungen, Medien und Unternehmen vertreten. In Deutschland betreiben Fethullah Gülen nahestehende Träger über 150 Nachhilfezentren , rund 20 Schulen, viele Kitas sowie unter dem Dach der World Media Group AG Print- und Onlinezeitungen, Radio- und Fernsehsender, das Forum für Interkulturellen Dialog Berlin (FID e. V.) und ähnliche Vereine (http://ezw-berlin. de/html/3_174.php). In der Vergangenheit kam es zwischen der Bundesregierung, einzelnen Bundesministerien oder Regierungsmitgliedern sowie der Gülen-Bewegung zugerechneten Institutionen zu Kooperationen. So begründete die Bundesregierung mehrere zumindest bis zum Jahr 2013 durchgeführte gemeinsame Veranstaltungen mit dem der Gülen-Bewegung zugerechneten Bundesverband der Unternehmervereinigungen e. V. (BUV) mit dessen damaligen guten Kontakten zu türkischen Ministerien, Behörden und wichtigen wirtschaftlichen Akteuren und Multiplikatoren in der Türkei. Zur Zusammenarbeit kam es auch mit der der Gülen-Bewegung in der Türkei nahestehenden Konföderation Türkischer Industrieller und Geschäftsleute (TUSKON) und es bestanden Kontakte mit FID e. V. in Berlin (Bundestagsdrucksachen 17/13787, 18/829). Der als Gülen-Anhänger geltende und von der türkischen Justiz mit Haftbefehl gesuchte Staatsanwalt Zekeriya Öz, der das Korruptionsermittlungsverfahren gegen führende AKP-Politiker eingeleitet hatte, floh im August letzten Jahres nach Deutschland (www.taz.de/!5220264/). 1. Hat sich die Haltung der Bundesregierung gegenüber der Gülen-Bewegung oder ihr nahestehenden Vereinigungen oder Personen oder Initiativen seit dem Jahr 2014 vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der Türkei verändert , und wenn ja, in welcher Weise? Die Haltung der Bundesregierung gegenüber der Gülen-Bewegung und ihr nahestehende Vereinigungen, Personen und Initiativen hat sich aufgrund der Entwicklungen in der Türkei nicht verändert. 2. Waren die Gülen-Bewegung sowie die ihr gegenüber von der türkischen Regierung und Justiz getätigten Vorwürfe der Bildung einer terroristischen Vereinigung, Bildung eines Parallelstaates, Spionage, Vorbereitung eines Putsches, illegaler Abhörmaßnahmen und der Manipulation von Ermittlungs - und Strafverfahren jemals Thema bilateraler Treffen zwischen der Bundesregierung oder Bundesbehörden und der türkischen Regierung, dem türkischen Präsidenten und türkischen Behörden? Wenn ja, inwieweit, wann, und in welchem Rahmen wurden die Gülen-Bewegung betreffende Fragen thematisiert? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8502 3. Haben die türkische Regierung oder türkische Behörden der Bundesregierung oder Bundesbehörden nach dem Jahr 2013 Informationen und Materialien über die Gülen-Bewegung übergeben, und wenn ja, wann, und welcher Art? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Türkische Regierungsvertreter haben Vertretern der Bundesregierung in der Vergangenheit zu verschiedenen Anlässen Dokumente zur Gülen-Bewegung übermittelt , so zuletzt Ende 2015, die sich auf Aktivitäten und Anhänger der Bewegung in der Türkei und in Deutschland beziehen. 4. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der türkischen Regierung , wonach es sich bei der Gülen-Bewegung oder zumindest bei Teilen dieser Bewegung um eine terroristische Vereinigung handele, die den türkischen Staat unterwandert, einen Putsch gegen die AKP-Regierung geplant, sich der Spionage und illegaler Abhörmaßnahmen schuldig gemacht und Beweise in Strafverfahren manipuliert habe? Die Gülen-Bewegung ist in der EU und damit auch in Deutschland nicht als terroristische Vereinigung gelistet. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 5. Welche konkreten Schlussfolgerungen in ihrem Umgang mit der türkischen Regierung und türkischen Behörden zieht die Bundesregierung aus der Einstufung der Gülen-Bewegung oder von Teilen der Gülen-Bewegung als terroristische Vereinigung durch die türkische Justiz und Regierung? Im Zuge des Vorgehens türkischer Behörden gegen Anhänger der Gülen-Bewegung beobachtet die Bundesregierung zunehmende Einschnitte in Rechtsstaatlichkeit sowie Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei. Sie verfolgt die innenpolitischen Entwicklungen in der Türkei weiterhin sehr genau und spricht Missstände auf den genannten Gebieten gegenüber türkischen Regierungsvertretern offen an. 6. Inwieweit sieht die Bundesregierung die von der türkischen Regierung und türkischen Behörden gegen die Gülen-Bewegung, ihre zugeschriebenen Vereinigungen und mutmaßlichen Anhängerinnen und Anhänger eingeleiteten Maßnahmen einschließlich der Versetzung Tausender Beamten ohne konkrete Beweise sowie der auf Gerichtsbeschluss hin erfolgten Übernahme von Unternehmen und Medienkonzernen unter staatliche Treuhänderschaft im Einklang mit den im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses von der Türkei eingeforderten demokratischen, rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Prinzipien stehen? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aufgrund der genannten Verfolgungsmaßnahmen bezüglich des EU-Beitrittsprozesses der Türkei? Der Türkei-Bericht (Fortschrittsbericht) der Europäischen Kommission vom 10. November 2015 geht auf die von der türkischen Regierung gegen die Gülen- Bewegung ergriffenen Maßnahmen mit kritischem Tenor ein. Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung und sieht diese Entwicklungen nicht im Einklang mit Standards der Europäischen Union. So sagte Bundesaußenminister Dr. Frank- Walter Steinmeier am 31. März 2016 öffentlich: „Ich finde, dass wir von einem Partnerland der Europäischen Union erwarten können, dass es unsere gemeinsa- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8502 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode men europäischen Werte teilt“. Im Rahmen des ergebnisoffenen Beitrittsprozesses setzt sich die Bundesregierung insbesondere für eine Öffnung der Verhandlungskapitel 23 und 24 ein, die diese Themen behandeln und daher einen systematischen und kritischen Dialog mit der Türkei dazu erlauben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Inwieweit kann die Bundesregierung eine politisch motivierte Verfolgung von Anhängerinnen und Anhängern Fethullah Gülens in der Türkei durch die türkische Regierung oder türkische Behörden erkennen? Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen . Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzwürdig sind Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Dies kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich “ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme durch die Berechtigten hinterlegt.* 8. Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass Anhängerinnen und Anhänger von Fethullah Gülen aufgrund drohender Verfolgung in der Türkei nach Deutschland geflohen sind? Die Bundesregierung führt keine Aufstellungen oder Verzeichnisse über die Verbindungen von Personen zu einzelnen politischen Bewegungen in der Türkei, die in Deutschland nicht als Terrororganisation eingestuft sind. 9. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Anhängerinnen und Anhänger von Fethullah Gülen aufgrund von Verfolgung in der Türkei in der Bundesrepublik Deutschland politisches Asyl beantragt haben? Wenn ja, wie viele Anhängerinnen und Anhänger der Gülen-Bewegung haben in Deutschland politisches Asyl beantragt (bitte nach Jahren seit dem Jahr 2013 aufschlüsseln)? Das Asylverfahren stellt immer eine Einzelfallprüfung dar, in dessen Verlauf der Antragsteller während der Anhörung Gelegenheit hat, die persönlichen Gründe für seinen Asylantrag darzulegen. Diese unterscheiden sich von Fall zu Fall. Generell erfolgt keine statistische Erfassung von individuellen Asylgründen beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Daher liegen keine Informationen vor, wie viele Antragsteller aus der Türkei die Tatsache, dass sie Anhänger der Gülen-Bewegung sind, als Asylgrund genannt haben. Da es sich bei der Gülen-Bewegung weder um eine Religion noch um eine Ethnie handelt, gibt es auch keine Möglichkeit, deren Anhänger statistisch zu identifizieren. Darüber hinaus ließe auch das keinen Aufschluss darüber zu, ob eine Anhängerschaft oder andere Motive als Fluchtgrund angeführt wurden. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8502 10. Haben die türkische Regierung oder türkische Justizbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Bundesregierung oder bundesdeutschen Behörden auf offiziellem oder inoffiziellem Wege die Auslieferung von nach Deutschland geflohenen oder bereits hier lebenden Gülen-Anhängerinnen und -Anhängern erbeten? Wenn ja, wann haben die Bundesregierung bzw. deutsche Behörden bezüglich welcher Personen aufgrund welcher Vorwürfe wie auf dieses Ansinnen reagiert? Die Türkei hat der Bundesrepublik Deutschland Auslieferungsunterlagen zu zwei Gesuchten übermittelt, die der Gülen-Bewegung nahestehen sollen. Der Botschaft der Republik Türkei in Berlin wurde nach eingehender Prüfung mitgeteilt, dass nicht festgestellt werden konnte, dass sich die Gesuchten in Deutschland aufhalten. 11. Inwieweit haben Gülen-nahe Personen oder Vereinigungen sich seit Ende des Jahres 2013 bezüglich der Verfolgungsmaßnahmen gegen die Gülen-Bewegung in der Türkei an die Bundesregierung gewandt und gegebenenfalls um Beistand gebeten? Vertreter der Bundesregierung haben verschiedentlich Gespräche mit Vertretern und Anhängern der Gülen-Bewegung geführt. Dabei kamen auch die Maßnahmen der türkischen Regierung gegen die Gülen-Bewegung zur Sprache. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 12. Welche konkreten Schlussfolgerungen in ihrem Umgang mit der Gülen-Bewegung oder ihr zugerechneten Vereinigungen oder Personen in der Türkei, in Deutschland sowie in anderen Ländern zieht die Bundesregierung aus der Einstufung der Gülen-Bewegung oder von Teilen der Gülen-Bewegung als terroristische Vereinigung durch die türkische Justiz und Regierung? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 13 verwiesen. 13. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, wonach der nach eigenen Angaben an den Thesen Fethullah Gülens orientierte Bildungsberatungsverein Academy e. V. sowie die durch diesen Verein ausgerichteten jährlichen bundesweiten Pangea-Mathematikwettbewerbe der Gülen-Bewegung zuzurechnen sind (www.verfassungsschutz-bw.de/site/lfv/get/documents/IV.Dachmandant/ Datenquelle/PDF/2014_Aktuell/LfV-Bericht_zur_Guelen-Bewegung_Juli_ 2014.pdf)? Bei der Gülen-Bewegung handelt es sich nicht um ein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Demnach liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, um die in der Fragestellung wiedergegebene Einschätzung bewerten zu können. Bereits seit dem Jahr 2014 wird der bundesweite Pangea-Mathematikwettbewerb durch den Verein Pangea Wettbewerbe e. V. organisiert. Durch die Zusammensetzung des Gremiums des Vereins (http://pangea-wettbewerb.de/5283-2/) ist die Gewähr gegeben, dass die Ziele des Wettbewerbs – bei allen Schülerinnen und Schülern Freude und Interesse an mathematischen Aufgaben zu wecken – verfolgt werden. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse vor, nach denen der Pangea Mathematikwettbewerb in inhaltlicher Nähe zur Gülen-Bewegung steht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8502 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Dauert die im Jahr 2013 erfolgte Übernahme der Schirmherrschaft über den Pangea-Mathematikwettbewerb durch die Bundesministerin für Bildung und Forschung Prof. Dr. Johanna Wanka auch für den laufenden Pangea-Wettbewerb an (http://pangea-wettbewerb.de/schirmherrschaft/)? b) Inwieweit gibt es gegebenenfalls Überlegungen von Seiten der Bundesregierung oder der Bundesministerin für Bildung und Forschung, die Schirmherrschaft über den Pangea-Wettbewerb abzugeben, und wenn ja, aus welchem Grund? Die Fragen 13 a und 13 b werden zusammen beantwortet. Für den Wettbewerb im Jahr 2015 wurde neben der Bereitstellung eines Grußwortes letztmalig die Schirmherrschaft für den bundesweiten Pangea-Mathematikwettbewerb durch die Bundesministerin für Bildung und Forschung übernommen. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen nach Schirmherrschaften werden immer wieder andere Initiativen berücksichtigt und andere, über mehrere Jahre bestehende Schirmherrschaften beendet. 14. Welche Kooperationen zwischen der Bundesregierung und dem BUV gab es seit dem Jahr 2014 (bitte Zeitpunkt und Art der Kooperation, beteiligte deutsche Regierungsstellen und Höhe möglicher finanzieller Förderungen angeben )? Seit dem fraglichen Zeitpunkt hat keine Kooperation zwischen der Bundesregierung und dem Bundesverband der Unternehmervereinigungen e. V. (BUV) stattgefunden . Der BUV hat – wie andere Verbände auch – an Vorbereitungssitzungen zum Deutsch-Türkischen Energieforum teilgenommen. Daneben gab es zwei Treffen mit dem BUV: Am 30. November 2015 hat die Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Beauftragte für den Mittelstand, Iris Gleicke, auf Einladung des BUV an einem Round-Table im Haus der Commerzbank in Berlin teilgenommen. Diskutiert wurden Fragestellungen zur Mittelstandspolitik, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge sowie Fachkräftesicherung. Auf der Jahresversammlung des BUV am 2. März 2015 hat Staatssekretärin Iris Gleicke die Eröffnungsrede gehalten. 15. Hält die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der Türkei mit dem verschärften Machtkampf zwischen der AKP-Regierung und der Gülen-Bewegung sowie der massiven Verfolgung von Anhängerinnen und Anhängern Gülens und ihm nahestehender Institutionen einschließlich Wirtschaftsverbänden und Unternehmen weiterhin an ihren früheren Feststellungen fest, wonach der BUV ein „kompetenter und leistungsfähiger Partner“ sei, der über „sehr gute Kontakte zu den türkischen Ministerien und Behörden sowie zu anderen wichtigen wirtschaftlichen Akteuren und Multiplikatoren in der Türkei“ verfüge (Bundestagsdrucksachen 17/13787, 18/829)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die Zweifel an der Kompetenz des Bundesverbandes der Unternehmervereinigungen e. V. (BUV) begründen . Da seit dem Jahr 2014 keine Kooperationen über die üblichen Verbandskontakte mehr stattgefunden haben, liegen der Bundesregierung zum aktuellen Verhältnis des BUV zu türkischen Ministerien, Behörden und sonstigen Akteuren keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8502 a) Wenn nein, wie stuft die Bundesregierung den BUV und dessen Kontakte in die Türkei heute ein, und welche Schlussfolgerungen leitet sie gegebenenfalls daraus für ihren Umgang mit dem BUV ab? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. b) In welchen möglichen Fällen hat die Bundesregierung Kooperationsangebote des BUV seit dem Jahr 2014 negativ beschieden, und wenn ja, welche , und inwieweit spielte der seit Ende des Jahres 2013 veränderte Umgang der türkischen Regierung mit der Gülen-Bewegung bei möglichen Ablehnungen eine Rolle? Kooperationsangebote des Bundesverbandes der Unternehmervereinigungen e. V. (BUV) erfolgten unter Umständen im Rahmen von öffentlichen Wettbewerbsverfahren bei Ausschreibungen und Projektförderungen. Es ist davon auszugehen , dass Angebote des BUV, die nicht wettbewerbsfähig waren und/oder den Ausschreibungskriterien nicht entsprachen, negativ beschieden wurden. c) Inwieweit sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen zwischen der türkischen Regierung und der Gülen-Bewegung einen Anlass, ihre Zusammenarbeit mit dem BUV zu überdenken? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 16. Welche Kooperationen zwischen der Bundesregierung und der TUSKON aus der Türkei gab es seit dem Jahr 2014 (bitte Zeitpunkt und Art der Kooperation , beteiligte bundesdeutsche Regierungsstellen und Höhe der finanziellen Förderung angeben)? Eine offizielle Kooperation der Bundesregierung mit der Konföderation Türkischer Industrieller und Geschäftsleute (TUSKON) hat nicht stattgefunden. Die Bundesregierung kann nicht ausschließen, dass TUSKON bei Veranstaltungen auf türkischer Seite mitgewirkt hat, Anhaltspunkte dafür liegen der Bundesregierung nicht vor. 17. Inwieweit kann die Bundesregierung mögliche Nachteile für die deutsche Wirtschaft in der Türkei bei einer fortdauernden Kooperation mit dem BUV und TUSKON erkennen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 18. Welche Kontakte oder Kooperationen zwischen der Bundesregierung und der als offizielle Ansprechpartnerin der Hizmet-Bewegung auftretenden Stiftung Dialog und Bildung oder ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gab es wann seit dem Jahr 2014? Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung haben seit 2014 verschiedentlich Gespräche mit Vertretern der Stiftung Dialog und Bildung geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8502 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Welche Kontakte oder Kooperationen zwischen der Bundesregierung und den im Bund Deutscher Dialog-Institutionen zusammengefassten Vereinen wie FID e. V. in Berlin und Frankfurt, der Interkulturellen Dialog e. V. in Köln, Begegnungen e. V. in Stuttgart, IDIZEM e. V. in München und Ruhrdialog e. V. in Essen gab es wann seit dem Jahr 2014? Die Bundesregierung fördert im Rahmen des interreligiösen Dialogs ein Projekt, an dem mittelbar das Forum für interkulturellen Dialog e. V. beteiligt ist. Seit dem Jahr 2014 haben mehrere Gespräche zwischen Vertretern der Bundesregierung und Personen, die im „Bund Deutscher Dialog-Institutionen“ vertretenen Organisationen angehören, stattgefunden. 20. Welche Kooperationen zwischen der Bundesregierung und der World Media Group AG oder einer der von ihr herausgegebenen bzw. produzierten Medien , wie der Tageszeitung Zaman, den Fernsehsendern Ebru TV und Samanyolu TV, der Internetzeitung Deutsch-Türkisches Journal (DTJ-Online ) oder der von ihr gegründeten World Media Akademie einschließlich der Schaltung von Anzeigen und Werbung, gab es seit dem Jahr 2014 (bitte Zeitpunkt und Art der Kooperation, beteiligte Regierungsstellen und Höhe der finanziellen Förderung bzw. Kosten der geschalteten Anzeigen und Werbespots angeben)? Die Bundesregierung kooperiert weder mit der genannten Mediengruppe noch mit ihren Ablegern, auch hat sie keine Anzeigen oder Werbung geschaltet. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333