Deutscher Bundestag Drucksache 18/851 18. Wahlperiode 17.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Diana Golze, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/514 – Aufträge des Bundesministeriums der Verteidigung sowie privater Rüstungsfirmen an öffentliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch Medienberichte wurde im November 2013 bekannt, dass das US-Verteidigungsministerium seit Jahren militärisch motivierte Forschungsaufträge an öffentliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland in Auftrag gibt bzw. im Rahmen von Kooperationen finanziert. Durch die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 18/241), liegt nun – zumindest für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen – eine Übersicht über die bekannten Kooperationen mit ausländischen Verteidigungsministerien vor. Nicht unterrichtet ist die Öffentlichkeit jedoch über den aktuellen Stand der Aufträge des deutschen Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), genauso fehlt eine Übersicht über existente Kooperationen hinsichtlich militärischer Projekte von öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit privaten Rüstungskonzernen. Mit der hier angestrebten aktuellen Übersicht möchten die Fragestellerinnen und Fragesteller diese Lücke schließen und streben eine der Öffentlichkeit zugängliche Informationsquelle hinsichtlich einer militärisch und wehrtechnisch verwertbaren Forschung an. Die Fragestellerinnen und Fragesteller erwarten daher von der Bundesregierung eine öffentlich frei zugängliche Antwort, die nicht wie die Antwort auf eine ähnliche Kleine Anfrage im Jahre 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3337) der Geheimhaltung unterliegt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 12. März 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Aus Sicht der Bundesregierung ist klarzustellen, dass verteidigungsbezogene Forschung in Deutschland nicht Bestandteil der allgemeinen öffentlichen Forschungsförderung ist, sondern als Ressortforschung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) durchgeführt wird. Drucksache 18/851 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Eine moderne und an den Einsatzerfordernissen ausgerichtete Ausrüstung ist essentiell für die effektive Auftragserfüllung der Bundeswehr und den bestmöglichen Schutz der Soldaten. Die hierfür notwendigen technologischen Grundlagen müssen im Rahmen wehrtechnischer Forschung erarbeitet werden. Eine Beteiligung von öffentlichen Forschungseinrichtungen an wehrtechnischer Forschung ist aus Sicht der Bundesregierung nicht zu beanstanden. Die Freiheit von Forschung und Wissenschaft und das Bekenntnis zur Bundeswehr sind im Grundgesetz verankert. Grundsätzlich strebt die Bundesregierung Transparenz im Bereich der öffentlich finanzierten Forschung an. Die Grenzen der Transparenz werden jedoch dann erreicht, wenn die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland einer Veröffentlichung entgegenstehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aus der Summe der veröffentlichten Informationen Rückschlüsse auf wehrtechnische Interessenschwerpunkte und damit letztlich Fähigkeitslücken der Bundeswehr gezogen werden können. 1. Welche Drittmittel- bzw. Forschungsaufträge hat das BMVg seit 2010 an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die nicht Einrichtungen der Bundeswehr sind, erteilt (bitte jeweils Projektname – bitte so genau wie möglich, nicht bloß als „Zuwendung“ oder „Zuwendungsbescheid “, Projektnummer bzw. Identifizierungsnummer, finanziellen Umfang , Forschungseinrichtung und Fakultät bzw. Fachbereich angeben sowie nach beauftragten Institutionen und Nationen bzw. Bundesländern sortieren )? Die gewünschte Übersicht über alle Forschungsaufträge des BMVg an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen seit dem Jahr 2010 stellt aufgrund der geforderten Detailinformationen eine schutzwürdige Zusammenstellung dar, da sie detaillierte Rückschlüsse auf vorliegende Fähigkeitslücken in Bezug auf die Ausrüstung der Bundeswehr zulässt. Aufgrund der damit verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die sicherheitsempfindlichen Belange der Bundeswehr kann dem Wunsch nach einer öffentlich frei zugänglichen Liste mit Forschungsaufträgen des BMVg auch unter Berücksichtigung des parlamentarischen Fragerechts nicht entsprochen werden. Selbstverständlich können die gewünschten Informationen zur Einsichtnahme in der dafür verantwortlichen Stelle des Deutschen Bundestags gesondert hinterlegt werden, soweit dies gewünscht wird. 2. Welche Zusammenarbeit der wehrwissenschaftlichen Dienststellen des BMVg oder der vom BMVg grundfinanzierten Forschungseinrichtungen mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen, die nicht Einrichtungen der Bundeswehr sind, hat seit dem Jahr 2010 stattgefunden (bitte jeweils Projektname, Projektnummer bzw. Identifikationsnummer, finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fachbereich angeben sowie nach Forschungseinrichtung sortieren)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über militärische, wehrtechnisch relevante oder „Dual-Use“-Forschungsaufträge von privaten Firmen an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die nicht Einrichtungen der Bundeswehr sind? Die Bundesregierung ist in den Aufsichtsgremien der außeruniversitären For- schungseinrichtungen entsprechend deren jeweiligen Aufgabenbestimmungen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/851 in unterschiedlicher Weise vertreten und somit über deren Forschungsausrichtung insgesamt orientiert – nicht allerdings über alle Einzelprojekte. Hochschulen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. 4. Exportiert das BMVg oder eine andere Stelle der Bundesregierung Ergebnisse bzw. Erkenntnisse, die durch die in den Fragen 1 und 2 genannten Forschungsaufträge gewonnen wurden, an andere Länder? Wenn ja, an welche Länder? Vom BMVg beauftragte Forschungseinrichtungen arbeiten im Rahmen von internationalen Forschungskooperationen des BMVg mit ausländischen Forschungseinrichtungen zusammen. Die dabei erarbeiteten Ergebnisse stehen den jeweiligen Kooperationspartnern zur Verfügung. Ein einseitiger Wissenstransfer (Export) findet nicht statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Werden vom BMVg Forschungsaufträge an ausländische Hochschulen oder Forschungseinrichtungen vergeben bzw. Forschungskooperationen mit ausländischen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen finanziert (falls ja, bitte jeweils Projektname, Projektnummer bzw. Identifikationsnummer, finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fachbereich angeben sowie nach Forschungseinrichtung sortieren)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass an mindestens vier der Hochschulen, an die das BMVg Aufträge erteilt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14706), Zivilklauseln in den Statuten der Hochschulen festgeschrieben sind? Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, Schlussfolgerungen und Konsequenzen zu ziehen. Die Freiheit von Forschung und Lehre ist ein hohes Gut, das unter dem Schutz des Grundgesetzes steht. Auftragsforschung ist Ausdruck einer autonomen Entscheidung der Hochschulen im Rahmen des ihnen zustehenden Selbstverwaltungsrechts. Im Übrigen liegen die Hochschulen im Zuständigkeitsbereich der Länder. 7. Werden seitens der Bundesregierung bzw. dem BMVg vor einer Auftragsvergabe an eine Hochschule bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtung Informationen eingeholt, ob an der jeweiligen Institution eine Zivilklausel existiert? Falls ja, inwiefern beeinflusst dies die Auftragsvergabe? Nein. Für alle Hochschulen und von der Bundesregierung geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen gilt die grundgesetzlich garantierte Freiheit von Wissenschaft und Forschung. Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben unabhängig in der Festlegung ihres Forschungsprogramms und unterliegen keinen politischen Weisungen. Die Einrichtungen sind zu einem verantwortlichen Umgang mit der Forschungsfreiheit verpflichtet . Die ethische Bewertung von Drittmittelaufträgen liegt im Verantwortungs- bereich des/der jeweiligen Wissenschaftlers/-in und der Einrichtungen. Wissen- Drucksache 18/851 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode schaftler/-innen sind verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes , des Außenwirtschaftsgesetzes und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen einzuhalten. Die staatlichen Vertreter in den jeweiligen Aufsichtsgremien wirken daraufhin, dass diese Grundsätze in den Instituten als Grundlage der Forschungstätigkeit eingehalten werden. Hochschulen liegen im Zuständigkeitsbereich der Länder. 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsaufträge, finanziert aus Etats des US-Verteidigungsministeriums oder anderer ausländischer Verteidigungsministerien, die mit der Begründung einer existierenden Zivilklausel in den Statuten, von Hochschulen oder Forschungseinrichtungen abgelehnt wurden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die Stärkung der Wehrwissenschaften , also die Stärkung der militärisch relevanten Forschung an öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen, als zukunftsweisenden Kurs? Eine Beteiligung von Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen an wehrtechnischer Forschung ist aus Sicht der Bundesregierung nicht zu beanstanden , zumal dies auch der zivilen Forschung zusätzliche Impulse für Innovation und Leistungserweiterung erschließen kann. Die Freiheit von Forschung und Wissenschaft und das Bekenntnis zur Bundeswehr sind im Grundgesetz verankert . 10. Wie steht die Bundesregierung zum Transparenzgebot von öffentlich finanzierter Forschung bzw. bezüglich öffentlich finanzierter Einrichtungen ? Für die Bundesregierung hat das Thema Transparenz von öffentlich finanzierter Forschung einen hohen Stellenwert. Es existieren schon jetzt verschiedene Instrumente , die Transparenz herstellen und es der Öffentlichkeit ermöglichen, sich einen Überblick über die Finanzierungsquellen von Wissenschaft und Forschung zu verschaffen: dazu zählen u. a. der Förderkatalog, das Förderportal des Bundes, das Forschungsportal sowie die Förderberatung „Forschung und Innovation “ des Bundes. Für die verteidigungsbezogene Ressortforschung des BMVg werden die Grenzen der Transparenz erreicht, wenn sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr berührt werden. 11. Ist die Bundesregierung im Sinne des Transparenzgebots bereit, die Hochschulen bezüglich Forschungsprojekten, die von der Bundeswehr bzw. dem BMVg finanziert werden, von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung zu den Einzelheiten der Projekte, wie Inhalt, Auftraggeber, finanzieller Umfang, zu entbinden (falls nein, bitte begründen)? Eine generelle Entbindung der Hochschulen von bestehenden Verschwiegenheitsverpflichtungen im Zusammenhang mit Forschungsprojekten der Bundeswehr ist nicht möglich. Es sind stets Einzelfallbetrachtungen notwendig, um festzustellen, ob und inwieweit Sicherheitsbedenken einer Veröffentlichung entgegenstehen . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/851 12. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass DFG-Gelder (DFG = Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V.) direkt oder indirekt (beispielsweise im Rahmen von Kooperationen, Clustern oder über DFG-finanzierte Stellen oder Projekte) für die Bearbeitung der vom BMVg in Auftrag gegebenen Projekten an öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen verwendet werden? Die Mittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) werden zweckgebunden für konkrete Forschungsprojekte bewilligt, die bei der DFG beantragt und dort begutachtet und entschieden werden. Die Entscheidung über wissenschaftliche Zusammenarbeit unterliegt der Forschungsfreiheit des/der einzelnen Wissenschaftlers /Wissenschaftlerin im Rahmen der geltenden Gesetze. 13. Sind Forschungsaufträge aus dem BMVg Bestandteil der Forschung im Rahmen von Clustern (bitte Name des Clusters, beteiligte Institutionen und Firmen sowie finanziellen Rahmen angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammenarbeit der Technischen Universität München in einem Cluster mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)? Die Technische Universität München (TUM) und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) sind neben der Universität der Bundeswehr München (UniBwM) und dem Verein Bauhaus Luftfahrt e. V. Mitglieder des eingetragenen Vereins Munich Aerospace Fakultät für Luft- und Raumfahrt e. V., welcher am 9. Juli 2010 gegründet wurde. Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Luft- und Raumfahrt. Am 30. März 2012 erklärten TUM, UniBwM, Bauhaus Luftfahrt sowie die Industriepartner EADS (Airbus Group), IABG (Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH) und der Freistaat Bayern ihre Absicht, einen gemeinsamen Forschungscampus in Ottobrunn zu errichten. Das DLR unterstützt den Campus im Rahmen von Projekten, ohne selbst Teil des aufgeführten Konsortiums zu sein. Im Jahr 2013 einigten sich die Partner auf den Namen „Ludwig Bölkow Campus“ (LBC). Zu dessen Betrieb gründete die EADS im Sommer 2013 eine Gesellschaft mit gleichlautendem Namen (LBC GmbH). Seit Ende 2013 arbeiten Vertreter aller Parteien an einem Kooperationsvertrag zwischen LBC GmbH und Munich Aerospace e. V., welcher die Abstimmung der Aktivitäten am Campus – insbesondere hinsichtlich Forschung und Entwicklung sowie Weiterbildung und Lehre – regeln soll. 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ziele der „strategischen Partnerschaft“ zwischen dem Fraunhofer-Institut für Naturwissenschaftlich -Technische Trendanalysen (INT) und der RheinischWestfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen im Rahmen einer Professur zu Sicherheitsforschung an der Fakultät für Maschinenwesen , hinsichtlich der militärisch und wehrtechnisch relevanten Forschung am INT und dessen Beteiligung am Fraunhofer-Verbund Verteidigung und Sicherheit (VSS)? Die Fraunhofer-Gesellschaft verfolgt als eingetragener Verein zur Förderung der angewandten Forschung das Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse für die Anwendung nutzbar zu machen und ihre Forschungsergebnisse allen relevanten gesellschaftlichen Gruppierungen zur Verfügung zu stellen. Um die notwendige Verankerung des Vereins in der akademischen Welt sicherzustellen, hat es sich Drucksache 18/851 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode als sinnvoll erwiesen, die Leitung eines Fraunhofer-Instituts mit einem Universitäts -Lehrstuhl zu kombinieren. Im Zuge der Nachfolgeregelung an der Spitze des Fraunhofer-Instituts für Naturwissenschaftlich-Technische Trendanalysen INT wurde im Rahmen eines gemeinsamen Berufungsverfahrens von Rheinisch -Westfälischer Technischer Hochschule (RWTH) Aachen und FraunhoferGesellschaft der neugeschaffene Lehrstuhl für Technologieanalyse und -vorausschau in der Sicherheitsforschung an der Fakultät für Maschinenwesen erstmals besetzt. Das Lehr- und Forschungsprogramm des Lehrstuhls ist auf die methodischen und erkenntnistheoretischen Grundlagen der Zukunftsforschung ausgerichtet . Es wurde darauf ausgelegt, angehenden Ingenieurinnen und Ingenieuren Hilfsmittel an die Hand zu geben, um zukünftige Entwicklungen und Auswirkungen der durch sie bearbeiteten Technologien abschätzen zu können. 16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über militärisch oder wehrtechnisch relevante Forschung, die im Rahmen des Forschungsverbundes „Maritime Sicherheit“ durchgeführt wird, insbesondere hinsichtlich der Übernahme des Bereichs „Abwehr von Eindringlingen und Piraterie“ durch die Rheinmetall Defence Electronics GmbH als „Leadpartner Ressourcensicherheit “? Welche Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind in diesem Zusammenhang Auftragnehmer bzw. Kooperationspartner bei militärisch oder wehrtechnisch relevanten Forschungskooperationen? Im DLR-Forschungsverbund „Maritime Sicherheit“ wird keine wehrtechnische Forschung betrieben. Es existiert weder ein Bereich „Abwehr von Eindringlingen und Piraterie“ noch hat eine Übernahme eines solchen Bereichs durch „Rheinmetall Defence Electronics als ‚Leadpartner Ressourcensicherheit‘ “ stattgefunden. 17. Inwiefern befürwortet die Bundesregierung die Ansiedelung einer Außenstelle des Fraunhofer ICT– Mitglied im Fraunhofer-Verbund Verteidigungs - und Sicherheitsforschung (VVS) – und dem ebenfalls wehrwissenschaftlich orientierten Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) im Rahmen des Innovationsparks Augsburg direkt neben der Universität Augsburg gerade hinsichtlich des Engagements privater Rüstungsunternehmen , wie z. B. Cassadian bzw. Premium AEROTEC GmbH, im Innovationspark? Ist die Bundesregierung im Sinne des Transparenzgebots bereit, die Universität Augsburg bezüglich Forschungsprojekten, die von der Bundeswehr bzw. dem BMVg finanziert werden und in Kooperation zwischen Fraunhofer-Institut bzw. DLR und Universität bearbeitet werden, von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung zu den Einzelheiten der Projekte, wie Inhalt, Auftraggeber, finanzieller Umfang, zu entbinden (falls nein, bitte begründen)? Die Außenstelle des Fraunhofer-Instituts für Chemische Technologie (ICT) – das „ICT-FIL“ (Funktionsintegrierter Leichtbau) – wird seit dem Jahr 2009 mit Mitteln des Sitzlandes Bayern, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Stadt Augsburg gefördert und aufgebaut. Das ICT-FIL hat heute ca. 50 Mitarbeiter. Das wissenschaftliche Ziel dieser Einrichtung ist es, Hochleistungs -Faserverbundwerkstoffe – wie sie heute bei Luft- und Raumfahrt eingesetzt werden – im Sinne des Leichtbaus für den „großserienfähigen“ Einsatz weiter zu entwickeln. Die Haupteinsatzgebiete dieser Werkstoffe liegen insbesondere im Bereich der Mobilität und des Maschinen- und Anlagenbaus. Das Fraunhofer-ICT ist – neben dem Fraunhofer-Verbund Verteidigungs- und Sicher- heitsforschung (VVS) – Mitglied im Fraunhofer-Verbund „Werkstoffe, Bauteile, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/851 Materials“ und verfügt über wertvolle Kenntnisse im Bereich der Werkstoffforschung . Das DLR ist eine gemeinnützige Großforschungseinrichtung, die in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Energie, Verkehr und Sicherheit weit überwiegend zivil ausgerichtete Forschung betreibt; die Durchführung wehrtechnischer Forschungsprojekte macht daher aus dem DLR kein „wehrwissenschaftlich orientiertes “ Forschungszentrum. Das DLR unterhält ein Zentrum für Leichtbauproduktionstechnologie (ZLP), das an den Standorten Stade und Augsburg angesiedelt ist. Das ZLP in Augsburg wurde im Mai 2013 eröffnet und ist Teil des Augsburger Innovationsparks. Ziel der DLR-Forschung in Augsburg ist es, einen durchgängigen, automatisierten Produktionsprozess im Industriemaßstab für CFK-Bauteile (Kohlenstofffaserverstärkter Kunststoff) zu entwickeln. Der Einsatzbereich der ZLP-Produktionstechnologie erstreckt sich auf die Luftfahrt -, Raumfahrt-, Verkehrs- und Energieforschung. Seit der Gründung bewegen sich alle Forschungsarbeiten im ZLP Augsburg ausschließlich im zivilen Anwendungsbereich. Bezüglich der Entbindung von Verschwiegenheitspflichten wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Forschungsprojekt „EMSIN“ an der Universität Hannover und dessen Verwertung? Das Forschungsprojekt „Elektromagnetischer Schutz für Verkehrsinfrastrukturen (EMSIN)“ wurde im Rahmen des Programms der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit“ innerhalb der deutsch-israelischen Kooperation vom BMBF gefördert. Das Projekt lief vom 1. April 2010 bis zum 31. März 2013. Die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover gehörte zu den fünf deutschen Projektpartnern. Ziel des Projekts EMSIN war die Untersuchung eines verbesserten Schutzes von zivilen Infrastrukturen wie Flughäfen vor elektromagnetischen Störungen. Hierzu wurden potenzielle Störfelder analysiert und Möglichkeiten der frühzeitigen Erkennung von elektromagnetischen Störungen durch Sensoren untersucht. Die im Rahmen des Forschungsvorhabens gewonnenen Erkenntnisse fließen in die weitere wissenschaftliche Arbeit an der Universität Hannover ein. Eine direkte Umsetzung der Ergebnisse im Hinblick auf kommerzielle Sensorsysteme ist nicht möglich. 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, über Forschungsprojekte im Auftrag von der Rheinmetall AG an der Universität Hannover? Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. Hochschulen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den wissenschaftlichen Beitrag der Hochschule für angewandte Wissenschaften – FH Ingolstadt am Drohnen-Forschungsprojekt „SAGITTA“? Hält die Bundesregierung die Teilnahme der öffentlichen Hochschule an einem Forschungsprojekt für potenziell kampffähige Drohnen für rechtmäßig (bitte begründen)? Das Open Innovation Projekt SAGITTA ist als rein industriefinanziertes Projekt eingerichtet. Über die öffentlich zugänglichen Informationen hinaus liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse über die Beiträge der beteiligten Hochschulen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Drucksache 18/851 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den vom FraunhoferInstitut für Chemische Technologie (ICT) organisierten Kongress über sogenannte Nichtletale Waffen (NLW) zur Aufstandsbekämpfung? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass im Rahmen des Kongresses auf der Basis bisher gesammelter „Einsatzerfahrungen“, von z. B. Blendschockgranaten oder Reizgas, im Rahmen von militärischen und polizeilichen Operationen , etwa zur Niederschlagung von Krisenprotesten in Westeuropa oder zur Bekämpfung innenpolitischer Opponenten in den Ländern des globalen Südens (German-Foreign-Policy Newsletter vom 31. Mai 2013), neben dem ICT und den verschiedenen Dienststellen der Bundeswehr, auf der mehrtägigen Veranstaltung auch einige öffentliche Hochschulen, die nicht Hochschulen der Bundeswehr sind, vertreten waren? Das angesprochene „Symposium on Non-Lethal Weapons“ wird nicht vom Fraunhofer-ICT, sondern von der „European Working Group on Non-Lethal Weapons“ (EWG-NLW) organisiert. Das Fraunhofer-ICT ist Mitglied dieser Arbeitsgruppe und unterstützt lediglich die EWG-NLW bei der Veranstaltung des Symposiums. Das Programm des Symposiums wird in Inhalt und Abfolge vom Programmkomitee der EWG-NLW verantwortet. Weitere Informationen zur EWG-NLW können der Internetseite www.non-lethal-weapons.com entnommen werden. Seitens des BMVg haben Fachleute aus nachgeordneten Dienststellen teilgenommen. Das Ziel des Symposiums ist der Austausch zwischen Forschern und Nutzern zum Themenbereich Nichtletale Wirkmittel auf internationaler Ebene. Die am Symposium präsentierten Vorträge haben die Entwicklung und Nutzung von Technologien bzw. Systemen zum Inhalt, die das Leben des Aggressors schonen sollen. 22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungskooperationen zwischen der Kraus-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG (KMW) oder Rheinmetall AG und der Universität Kassel? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Hochschulen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. 23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungskooperationen zwischen Atlas Elektronik, einer gemeinsamen Firma von Thyssen Krupp AG und EADS, die auf U-Boote und Unterwasserwaffensysteme spezialisiert ist, und der Technischen Universität (TU) Darmstadt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Hochschulen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. 24. Welche Möglichkeit und Notwendigkeit sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass im Rahmen des Programms für zivile Sicherheitsforschung alle vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und einigen weiteren Bundesministerien bewilligten Projekte ein Förderkennzeichen erhalten, mit dem man sich das dazugehörige Projekt, dessen Zuwendungsempfänger, die ausführende Stelle, das Thema, die Laufzeit sowie die Fördersumme anzeigen lassen kann, eine solche offen zugängliche Datenbank auch für die durch das BMVg in Auftrag gegebenen Forschungsaufträge einzuführen? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit und keine Notwendigkeit, eine offen zugängliche Datenbank über die Forschungsaufträge des BMVg einzuGesamtherstellung : H. 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