Deutscher Bundestag Drucksache 18/852 18. Wahlperiode 18.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/687 – Maßnahmen zur Steigerung der Versicherungsquote bei Elementarschadensversicherungen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Schadensauswertung des Hochwassers im Jahr 2013 hat gezeigt, dass die Versicherungsquote gegen Elementarschäden nach wie vor zu gering ist und Bund und Länder deshalb massive Hilfeleistungen bei der Schadensregulierung tätigen mussten. Mit der Zunahme von Extremwetterereignissen im Zusammenhang mit der globalen Erwärmung werden in den kommenden Jahren Hochwasserschäden häufiger, in erhöhter Intensität und in bisher nicht betroffenen Regionen auftreten. Deshalb sind sowohl in den Ländern als auch beim Bund Bemühungen in der Diskussion, den Versicherungsschutz bezüglich Elementarschäden zu stärken. Sowohl eine Förderung der Eigenvorsorge von Haushalten als auch eine Pflichtversicherung für Elementarschäden sind diskutierte Optionen. In Pressemeldungen (z. B. in der OSTTHÜRINGER Zeitung vom 30. September 2013) wurde berichtet, dass der Münchner Versicherungskonzern Allianz 15 000 Hausbesitzern in Ostdeutschland eine Änderungskündigung zu den vom Konzern übernommenen DDR-Gebäudeversicherungen zukommen ließ. Die Versicherungssummen wie auch die Selbstbeteiligungen erhöhen sich bei Annahme der geänderten Verträge deutlich. Verbraucherschützer befürchten weiterhin, dass potenziell Betroffene in der Hochwasserrisikozone 4 kein Angebot für einen Elementarschutz erhalten könnten. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff kritisierte den Allianz-Konzern, dass sich solche Aktionen gegen die Bemühungen der Landesregierung richten, mehr potenzielle Flutopfer zu Elementarschadensversicherungen zu bewegen. Hausbesitzer in Ostdeutschland sind angesichts der gewachsenen Sozialstruktur häufiger von finanziellen Problemlagen betroffen. Die Wahrscheinlichkeit des Abschlusses von teuren Elementarschadensversicherungen fällt demzuDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 18. März 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. folge in Ostdeutschland geringer aus. Drucksache 18/852 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Sieht die Bundesregierung in der Kündigung der übernommenen DDR-Gebäudeversicherungen durch die Allianz Probleme, und wenn ja, welche? Die Allianz hat, wie in der Vorbemerkung ausgeführt, Änderungskündigungen ausgesprochen; d. h.: sie hat die Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses zu anderen Bedingungen angeboten (nach Pressemeldungen: Vereinbarung von Selbstbehalten in Höhe von 1 500 bzw. 3 000 Euro und Prämienerhöhungen von 100 bzw. 150 Euro jährlich). Eine Kündigung von Versicherungsverträgen ist rechtlich zulässig. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, können Versicherungsverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit eingegangen worden sind, von beiden Vertragsparteien zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden (§ 11 Absatz 2 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes – VVG). Ein weiteres gesetzliches Kündigungsrecht gewährt § 92 Absatz 1 VVG. Nach dieser Norm besteht ein Kündigungsrecht nach dem Eintritt des Versicherungsfalls. Hintergrund der Änderungskündigungen ist nach Pressemeldungen, dass sich das versicherte Risiko erhöht hat – davon geht offenbar auch Frage 6 aus – und eine Absicherung zu den alten Bedingungen nicht mehr wirtschaftlich wäre. 2. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Reaktion auf die Kündigung der übernommenen DDR-Gebäudeversicherungen? Eine besondere Reaktion auf die Kündigungen ist nicht geplant. In Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD wird die Bundesregierung jedoch die Rahmenbedingungen für eine Elementarschadenversicherung bzw. die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung prüfen. Hierfür wird sie sich verstärkt in die Arbeit der Länder-Arbeitsgruppe zum selben Thema, die gemäß Beschluss der Justizministerkonferenz vom November 2013 eingesetzt worden ist, einbringen. 3. Welche Ausstattungsdichte an Elementarschadensversicherungen existiert in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) bestand im Jahr 2013 folgende Ausstattungsdichte an Elementarschadenversicherungen , aufgeschlüsselt nach Bundesländern: Schleswig-Holstein: 15 Prozent Mecklenburg-Vorpommern: 21 Prozent Hamburg: 13 Prozent Bremen: 11 Prozent Niedersachsen: 13 Prozent Berlin: 21 Prozent Brandenburg: 28 Prozent Sachsen-Anhalt: 38 Prozent Nordrhein-Westfalen: 31 Prozent Sachsen: 42 Prozent Thüringen: 40 Prozent Hessen: 21 Prozent Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/852 Rheinland-Pfalz: 19 Prozent Saarland: 12 Prozent Bayern: 21 Prozent Baden-Württemberg: 95 Prozent. (Quelle: www.gdv.de) 4. Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf in Richtung einer besseren Ausstattungsdichte mit Elementarschadensversicherungen, und welche Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang geplant? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. Sieht die Bundesregierung einen besonderen Handlungsbedarf zur Erhöhung der Ausstattungsdichte an Elementarschadensversicherungen in Ostdeutschland? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die Prüfung bezieht sich auf das gesamte Bundesgebiet. 6. Wird die Bundesregierung angesichts der prognostizierten Zunahme von Extremwetterereignissen die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden prüfen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 7. Welche durchschnittlichen Kostensteigerungen werden nach Schätzungen der Bundesregierung auf Hausbesitzer zukommen, wenn eine Pflichtversicherung eingeführt würde? Die Frage möglicher Kosten bzw. Kostensteigerungen wird ebenfalls Gegenstand der Prüfung der Länder-Arbeitsgruppe, an der sich der Bund beteiligt, sein (siehe Antwort zu Frage 2). 8. Sieht die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken bei einer Pflichtversicherung für Elementarschäden, und wenn ja, warum? Eine Pflichtversicherung berührt sowohl auf Seiten der Versicherer als auch auf Seiten der Versicherten Grundrechte. Grundrechtseingriffe müssen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. Verfassungsrechtliche Probleme einer Pflichtversicherung werden ebenfalls von der eingesetzten Arbeitsgruppe zu erörtern sein (siehe Antwort zu Frage 2). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333