Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8543 18. Wahlperiode 24.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8304 – Militärische Lageentwicklung im Syrien-Konflikt und Stand des Genfer Prozesses V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mehr als 250 000 Menschen wurden seit Beginn des Krieges in Syrien vor über fünf Jahren getötet. Rund 4,7 Millionen Syrerinnen und Syrer sind in die Nachbarländer und darüber hinaus nach Europa geflohen. Rund 8,7 Millionen Syrerinnen und Syrer gelten als Binnenflüchtlinge, die sich vor allem in Damaskus, Aleppo, Homs und Hama aufhalten. Schätzungsweise ca. 13,5 Millionen Menschen in Syrien (81 Prozent der Bevölkerung) sind derzeit dringend auf humanitäre Unterstützung angewiesen (vgl. www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/ publikation/did/fakten-zur-europaeischen-dimension-von-flucht-und-asyl-syrien/, abgerufen am 19. April 2016). Die im Herbst 2015 zusammengekommene Wiener Syrien-Konferenz hat einen Rahmenplan zur Beendigung des Syrienkriegs entworfen. Demnach sollte zunächst eine Feuerpause zwischen dem syrischen Regime und den dialogbereiten Teilen der bewaffneten Opposition vereinbart werden, um in einem nächsten Schritt politische Verhandlungen einzuleiten, die dann langfristig zur Bildung einer Übergangsregierung und zu Neuwahlen führen sollen. Eine Waffenruhe zwischen den Regimekräften und Teilen der Opposition trat am 27. Februar 2016 in Kraft und wurde bislang weitgehend eingehalten. Seitdem sind deutlich weniger Menschen gestorben und mehr Menschen konnten mit dringend benötigten Medikamenten und Lebensmitteln in zuvor belagerten Orten versorgt werden. Seit Februar 2016 sind die Gespräche der syrischen Konfliktparteien im Rahmen von „Geneva III“ (Genf 3) angelaufen. An den vom UN-Sondergesandten für Syrien, Staffan de Mistura, geleiteten Friedensgesprächen nehmen Vertreter der syrischen Regierung sowie Vertreter des im Jahr 2015 in Riad (Saudi-Arabien ) gegründeten „Hohen Verhandlungskomitees“ (High Negotiation Committee – HNC) teil, das verschiedene (islamistische und säkulare) Oppositionsgruppen repräsentiert. Die dem internationalen Terrornetzwerk Al-Kaida angehörende Islamistenmiliz „Jabhat al-Nusra“ (Al-Nusra-Front) ist von der Feuerpause und dem Verhandlungsprozess ebenso ausgeschlossen wie die Terrormiliz des sogenannten „Islamischen Staats“ (IS/ISIS). Obwohl sie in den Bodenkämpfen der effektivste Gegner des IS und militärischer Verbündeter der USgeführten westlichen Anti-IS-Allianz sind, werden auch die syrischen Kurden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8543 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der „Partei der Demokratischen Union“ (Partiya Yekitîya Demokra – PYD) bislang an den Friedensverhandlungen nicht beteiligt. Zwischenzeitlich haben die Kurden eine föderale Region „Rojava-Nordsyrien“ innerhalb der territorialen Integrität Syriens ausgerufen (vgl. www.nzz.ch/international/autonome-regionausgerufen -in-genf-unerwuenscht-schaffen-syriens-kurden-fakten-ld.8930, abgerufen am 18. April 2016). Aktuell sind heftige Gefechte in und um Aleppo entbrannt. Zehn syrische Oppositionsgruppen , darunter die im HNC vertretenen, besonders einflussreichen islamistischen Gruppierungen Jaysh al-Islam und Ahrar al-Sham haben eine militärische Großoffensive gegen die Regierungstruppen angekündigt, nachdem diese Wohnviertel der Zivilbevölkerung in den von der Opposition kontrollierten Gebieten bombardiert haben sollen. Jaysh al-Islam wird von Mohammed Allusch geführt, der bei den Genfer Friedensgesprächen der Chefunterhändler der Opposition ist (vgl. www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-rebellen-kuendigenoffensive -gegen-armee-an-a-1087712.html, abgerufen am 20. April 2016). Ein Scheitern des Genfer Prozesses wäre ein schwerer Rückschlag für die politische Lösung des Syrienkonflikts. Angesichts dessen stellt sich die Frage, wie das Verhandlungsformat fortgeführt und der Friedensprozess stabilisiert werden kann. 1. Welche syrischen Konfliktparteien sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig am Genf-3-Verhandlungsformat zur Regelung des Syrienkonflikts beteiligt, wie sieht der Gesprächsmodus (getrennte oder gemeinsame Treffen mit dem UN-Sondergesandten etc.) aus, und wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen daran üblicherweise teil (bitte nach einzelnen Gruppierungen auflisten)? Die Gespräche in Genf finden bislang als sogenannte Proximity Talks, also als Gespräche der beiden Hauptverhandlungspartner, dem syrischen Regime und der Oppositionsdelegation des Hohen Verhandlungskomitees (High Negotiation Committee – HNC) jeweils mit dem Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Syrien statt. Beide Delegationen bestehen aus bis zu 16 Mitgliedern. Das HNC stellt einen Zusammenschluss von über 30 Oppositionsgruppierungen zum Zwecke politischer Verhandlungen dar. Die Verhandlungen in Genf finden statt als getrennte Treffen der Regime- und HNC-Delegation mit dem Sondergesandten des VN-Generalsekretärs für Syrien, Staffan de Mistura, der somit zwischen den beiden Delegationen vermittelt. Weiterhin sind an den Genf-3-Gesprächen die Bündnisse der sogenannten Kairo- Gruppe und der Moskau-Gruppe, sowie ein Forum von Vertretern von Frauen und der Zivilgesellschaft beteiligt. Diese Beteiligung erfolgt ebenfalls im geschilderten Modus der „Proximity Talks“, hat aber primär beratende Funktion für den VN-Sondergesandten. Die Einladung von Parteien und deren Einbeziehung in die Verhandlungen obliegt alleine den Vereinten Nationen und ihrem Sondergesandten . 2. Welche Staaten bzw. ausländischen Regierungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Weise (offiziell oder inoffiziell) in die Genf-3- Verhandlungen involviert, und auf welcher Ebene bzw. durch wen ist die Bundesregierung am Verhandlungsprozess beteiligt (bitte erläutern)? An den Genf-3-Verhandlungen nimmt außer der syrischen keine weitere Regierung teil. Das Genf-3-Verhandlungsformat ist Resultat der vom VN-Sicherheitsrat am 18. Dezember 2015 verabschiedeten Resolution 2254. Ferner wurden als Resultat des Münchner Treffens der International Syria Support Group (ISSG) vom 11. bis 12. Februar 2016 zwei Task-Forces zur Überwachung der Waffenruhe und für humanitäre Fragen eingerichtet. Die Task-Force Waffenruhe wird Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8543 gemeinsam von den Vereinigten Staaten und Russland geleitet, während die Task-Force humanitäre Fragen von den VN geleitet wird. Deutschland ist in beiden Task-Forces dauerhaft vertreten. Ferner werden die Verhandlungen in Genf von den Mitgliedern der ISSG, darunter auch Deutschland, begleitet. Zur Wahrnehmung dieser und anderer Aufgaben hat das Auswärtige Amt einen Arbeitsstab Syrien eingerichtet. 3. Welche ethnischen und religiösen Minderheiten aus Syrien sind auf Seiten der syrischen Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung mit eigenen Vertreterinnen und Vertretern am Genf-3-Verhandlungsformat beteiligt bzw. werden dort offiziell von Mitgliedern der syrischen Regierungsdelegation vertreten? Das syrische Regime betrachtet sich selbst als einzig legitimen Repräsentanten des syrischen Volkes und nimmt für sich in Anspruch, das syrische Volk in seiner gesamten ethnischen und religiösen Pluralität zu vertreten. In der Verhandlungsdelegation des syrischen Regimes, geleitet von Botschafter Bashar Jaafari, ist nach Kenntnis der Bundesregierung, neben alawitischen und sunnitischen Mitgliedern auch ein ethnischer Kurde (Omar Ossi) vertreten. 4. Welche ethnischen und religiösen Minderheiten aus Syrien sind auf Seiten der im HNC repräsentierten syrischen Opposition nach Kenntnis der Bundesregierung mit eigenen Vertreterinnen und Vertretern am Genf-3-Verhandlungsformat beteiligt bzw. werden dort offiziell von Mitgliedern der HNC-Delegation vertreten? Die im HNC zusammengefasste syrische Opposition nimmt ebenfalls für sich in Anspruch, das syrische Volk in seiner gesamten ethnischen und religiösen Pluralität zu vertreten. Einige der im HNC vertretenen Oppositionsgruppierungen verstehen sich selbst explizit als Vertretungen von ethnischen und religiösen Minderheiten , während in anderen Gruppen Angehörige verschiedener Minderheiten vertreten sind. In der durch den HNC entsandten 16-köpfigen Verhandlungsdelegation , geleitet von Dr. Riad Hijab, sind mit George Sabra ein syrisch-orthodoxer Christ, mit Alice Mufarraj eine Drusin sowie mit Fuad Aliko und Khalaf Dahoud zwei Kurden vertreten. Ferner finden sich in der erweiterten Verhandlungsdelegation des HNC weitere kurdische sowie alawitische, turkmenische, drusische und beduinische Vertreter. 5. Welche der den Genf-3-Prozess unterstützenden Staaten haben seit Beginn des syrischen Bürgerkriegs 2011 nach Erkenntnissen der Bundesregierung – auch nachrichtendienstlicher Herkunft – in der Vergangenheit in welchem Umfang Waffen, Waffensysteme bzw. andere Rüstungsgüter an einzelne Konfliktparteien in Syrien (Regime oder Opposition) geliefert (bitte pro Jahr, nach Herkunftsland, Stückzahl je Waffen, Waffensystem, Rüstungsgut und Konfliktpartei auflisten)? Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen, weil darin Erkenntnisse enthalten sind, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlangt wurden. Dies lässt unter Umständen Rückschlüsse auf die Herkunft der Informationen zu. Die Veröffentlichung würde dazu führen, dass derartige Informationen künftig nicht mehr oder nicht mehr im bisherigen Maße gewonnen werden könnten. Zudem wurden Informationen verwendet, die im Zuge der Kooperation mit anderen Nachrichtendiensten gewonnen wurden. Eine öffentliche Bekanntgabe entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde zu einem Rückgang von Informationen aus die- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8543 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sem Bereich und damit zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch die Nachrichtendienste des Bundes führen. Eine Beantwortung in offener Form und die daraus mögliche Kenntnisnahme durch Unbefugte kann damit den Interessen der Bundesrepublik Deutschland schweren Schaden zufügen. Daher ist die Antwort zu dieser Frage als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Geheim“ eingestuft.* 6. Welche Erkenntnisse – auch nachrichtendienstlicher Herkunft – hat die Bundesregierung , ob und in welchem Umfang die in den deutschen Medien im Sommer 2015 publik gewordenen Waffenlieferungen der Türkei an die radikal -islamistischen Milizen „Ahrar al-Sham“ und die Islamische Front in Syrien dazu genutzt wurden, um Waffen an die Al-Nusra-Front weiter zu transferieren bzw. weiter zu verkaufen (vgl. www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/ tuerkischer-bombenkrieg-100.html, abgerufen am 20. April 2016)? Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Ferner wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Hat die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Waffenlieferungen an die in Frage 6 genannten Gruppierungen nach Kenntnis der Bundesregierung auch während der Aufnahme der Friedensgespräche und über die Verabredung der Feuerpause hinaus aufrechterhalten? Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Ferner wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 8. In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung Russland den angekündigten Teilabzug seiner zeitweilig zur militärischen Unterstützung der syrischen Armee entsendeten Truppen bislang umgesetzt, und ggf. auch schwere Waffensysteme aus Syrien zurückverlegt (bitte pro Stückzahl je Waffensystem auflisten)? Der Bundesregierung liegen offizielle Verlautbarungen der russischen Regierung und Medienberichte vor, denen zufolge Russland im Zuge des angekündigten Teilabzugs insbesondere Einheiten der in Syrien stationierten Kampfflugzeuge samt Personal für technische Wartung und Materialversorgung nach Russland zurückverlegt . Zugleich hat die russische Regierung erklärt, dass sie ihre Militärpräsenz in Syrien zur Fortsetzung der andauernden russischen Luftschläge aufrechterhalten und die dortigen russischen Militärstützpunkte see-, luft- und landseitig weiterhin durch eigene Streitkräfte absichern wird. 9. Zwischen welchen syrischen Konfliktparteien ist nach Kenntnis der Bundesregierung am 27. Februar 2016 die Feuerpause wirksam geworden, und wie stabil hat sich die Waffenruhe nach Kenntnis der Bundesregierung bislang erwiesen? Als Resultat der Münchner Vereinbarung vom 12. Februar 2016 der ISSG (International Syria Support Group), zu der auch Deutschland gehört, trat in Syrien eine Waffenruhe zwischen dem syrischen Regime sowie den mit diesem verbündeten Kräfte und einer größeren Anzahl bewaffneter Widerstandsgruppierungen in * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8543 Kraft. Explizit ausgeschlossen von dieser Waffenruhe sind die von den VN als Terrororganisationen gelisteten Gruppierungen. Diese Waffenruhe konnte bis Mitte April 2016 weitgehend stabil gehalten werden , obwohl es immer wieder zu schwerwiegenden Verstößen kam. Obgleich es zu eklatanten Verstößen durch beide Seiten kam, wurde in der überwältigenden Mehrzahl von Verletzungen durch das syrische Regime und seine Verbündeten berichtet. So soll es kontinuierlich Luft- und Artillerieangriffe auf Stellungen der Opposition und auch gegen die Zivilbevölkerung in den von der Opposition gehaltenen Gebieten, etwa Angriffe gegen Krankenhäuser und Einsatz von Fassbomben , gegeben haben. Hierbei sollen die Regimekräfte versucht haben, unter anderem Geländegewinne in den Provinzen Latakia und Idlib zu realisieren, sowie die Oppositionsgebiete in Aleppo und östlich von Damaskus weiter abzuschnüren . Im Verlauf des April 2016 war eine weitere Intensivierung dieser Kampfhandlungen, insbesondere im Raum Aleppo, zu beobachten, sodass in den benannten Gegenden von einer Waffenruhe nur noch begrenzt gesprochen werden kann. In Reaktion darauf vermittelten die USA und Russland Anfang Mai 2016 lokale Waffenstillstandsvereinbarungen für Aleppo, Latakia und Ost-Ghouta und bekannten sich in einem gemeinsamen Statement vom 9. Mai 2016 erneut zur landesweiten Waffenruhe und den Prinzipien der Vereinbarung von München. Schließlich enthält das Kommuniqué des Wiener ISSG-Treffens vom 17. Mai 2016 die erneute Verpflichtung aller ISSG-Mitglieder, auf die Konfliktparteien einzuwirken, die ursprünglich vereinbarte zeitlich und örtlich unbegrenzte Waffenruhe einzuhalten. 10. In welchen zuvor von Regime- oder Oppositionskräften belagerten Orten bzw. Regionen in Syrien konnte nach Kenntnis der Bundesregierung als Ergebnis der Feuerpause durch wen in welchem Umfang humanitäre Hilfe für die eingeschlossene Zivilbevölkerung geleistet werden, und welche Orte bzw. Regionen innerhalb der Waffenruhegebiete sind nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. immer noch vom Zugang zur humanitären Hilfe abgeschnitten (bitte detailliert angeben)? Im Einklang mit der VN-Sicherheitsratsresolution 2254 fordert die Münchner Vereinbarung der ISSG vom 12. Februar 2016 die uneingeschränkte Versorgung aller Bedürftigen in ganz Syrien mit humanitärer Hilfe. Das Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung Humanitärer Angelegenheiten (Office for the Coordination of Humanitarian Affairs – OCHA) hat hierzu 18 der belagerten oder schwer erreichbaren Gebiete als prioritär identifiziert. Als Folge der Münchner Vereinbarung konnten von diesen 18 Gebieten bislang zwölf mit humanitärer Hilfe versorgt werden. Hilfskonvois erreichten die Ortschaften Fuah, Kefraya, Zabadani, Madaya, Madamiyet Elsham, Kafr Batna, Ein Terma, Hammura, Jisrein , Saqba, Yarmouk und Harasta. Seit dem 10. April 2016 versorgt das Welternährungsprogramm zusätzlich rund 100 000 Menschen in den von den Truppen des Islamischen Staats (IS) belagerten Teilen der Stadt Deir ez-Zor aus der Luft. Die Aufnahme der technisch anspruchsvollen Flüge, bei denen Hilfsgüter aus 6 000 Meter Höhe mit Spezialfallschirmen abgeworfen werden, ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen Russland und den westlichen Staaten. Insgesamt konnten in diesem Jahr rund 255 000 Menschen in belagerten Gebieten temporär mit humanitärer Hilfe versorgt werden. Bislang konnten keine Hilfslieferungen in die Ortschaften Duma, Darayya, Arbin, Zamalka und Zabadin durchgeführt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8543 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Welche der im HNC vertretenen syrischen Oppositionsgruppen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit mit der Al-Nusra-Front oder dem IS kooperiert bzw. kooperieren immer noch mit einer dieser beiden Gruppierungen, die vom Genf-3-Prozess ausdrücklich ausgeschlossen sind (bitte detailliert angeben)? 12. Aus welchen Teilgruppen setzen sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Islamische Front sowie die „Südfront“ zusammen, wie ist deren jeweilige ideologische Ausrichtung (säkular/islamistisch/dschihadistisch) zu charakterisieren, und über wie viele bewaffnete Kämpfer verfügen diese Gruppierungen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (bitte detailliert angeben)? Die Beantwortung der Fragen 11 und 12 kann nicht offen erfolgen, weil darin Erkenntnisse enthalten sind, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlangt wurden . Die Kenntnisnahme dieser Informationen durch Unbefugte dürfte zur Folge haben, dass vergleichbare Informationen künftig der Bundesregierung nicht mehr zur Verfügung gestellt werden können. Dies wäre für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* 13. Über wie viele bewaffnete Kämpfer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die von der Feuerpause sowie vom Genf-3-Prozess ausdrücklich ausgenommenen Terrormilizen der Al-Nusra-Front und des IS? Nach hiesiger Einschätzung verfügt Jabhat al-Nusra (JaN) insgesamt über ca. 5 000 Kämpfer. Davon befinden sich etwa 3 500 im Norden Syriens und etwa 1 500 im Süden. Der sogenannte Islamische Staat (IS) verfügt nach hiesiger Einschätzung in Syrien und Irak über ca. 20 000 Kämpfer. Aufgrund der grenzüberschreitenden Bewegungen der IS-Kämpfer sind quantifizierte Aussagen zu IS- Kämpfern in Syrien nicht möglich. 14. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung die syrischen Regierungstruppen bzw. mit ihnen verbündete Kräfte nach Aufnahme der Friedensgespräche mit der im HNC repräsentierten Opposition gegen die Al-Nusra-Front und den IS militärisch mit welchem Ergebnis vorgegangen, und wo lagen nach Kenntnis der Bundesregierung die räumlichen Schwerpunkte der bewaffneten Auseinandersetzungen? Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen, weil darin Erkenntnisse enthalten sind, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlangt wurden. Die Kenntnisnahme dieser Informationen durch Unbefugte dürfte zur Folge haben, dass vergleichbare Informationen künftig der Bundesregierung nicht mehr zur Verfügung gestellt werden können. Dies wäre für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8543 15. In welchem Umfang fanden bzw. finden nach Kenntnis der Bundesregierung militärische Auseinandersetzungen zwischen der Al-Nusra-Front und dem IS statt, und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere die aktuelle militärische Lagesituation zwischen beiden Konfliktparteien im südlichen Teil der früheren UN-Pufferzone an den Golanhöhen, wo sich die verfeindeten radikal-islamistischen Terrormilizen unmittelbar gegenüber stehen? In der Vergangenheit fanden nach Erkenntnissen der Bundesregierung immer wieder bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen der Jabhat al-Nusra (JaN) und dem Islamischen Staat (IS) entlang ihrer gemeinsamen Fronten statt. Diese Kampfhandlungen waren und sind meist örtlich begrenzt. In Nordsyrien ist die militärische Lage zwischen JaN und IS aktuell vergleichsweise ruhig. In einigen nördlichen Regionen vermeiden JaN und IS aktiv ein gegenseitiges Aufeinandertreffen . Im Süden Syriens stellt sich die Lage derzeit anders dar. Zunächst hat der IS im Frühjahr 2016 Stellungen der JaN in Damaskus im Bereich des Yarmuk- Lagers angegriffen. Heftige Kämpfe haben in den vergangenen Wochen außerdem zwischen der mit dem IS assoziierten Liwa Shuhada al-Yarmuk und der JaN stattgefunden. 16. Wie hat nach Kenntnis der Bundesregierung die türkische Regierung bislang auf das militärische Vorrücken der von der kurdischen PYD geführten und von den USA sowie Russland unterstützten „Syrian Democratic Forces“ (SDF) über das westliche Euphrat-Ufer (Tischrin-Staudamm) hinaus bzw. auf die militärischen Geländegewinne der SDF des kurdischen Selbstverwaltungskantons Afrin reagiert, und in wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von kurdischen Kräften militärisch kontrolliertes Territorium in Syrien vom türkischen Militär unter Einsatz welcher Waffensysteme angegriffen bzw. beschossen? Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 17. In welchen Orten bzw. Regionen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die USA und Russland gegenwärtig militärische Stützpunkte in den von den SDF militärisch kontrollierten Gebieten in Syrien eingerichtet, und wie viel militärisches Personal ist dort jeweils zu welchen Zwecken stationiert (bitte einzeln auflisten)? Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen . Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich “ eingestuft.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8543 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu einer möglichen Beteiligung von politischen Vertreterinnen und Vertretern der syrischen Kurden am Genf-3-Verhandlungsformat (bitte mit Begründung erläutern)? Die Hauptverhandlungen zur Lösung des Konflikts in Syrien sollten aus Sicht der Bundesregierung weiterhin zwischen dem syrischen Regime und der Opposition, vertreten durch den HNC, stattfinden. Das in Riad gegründete HNC vereint zu diesem Zweck das bisher breiteste Spektrum der syrischen Opposition. Kurdische Vertreter sind bereits sowohl in der Delegation des syrischen Regimes, als auch über den kurdischen Nationalrat in der Delegation des HNC vertreten. Grundsätzlich sollte der politische Prozess so inklusiv wie möglich verlaufen, damit auch andere Akteure die Möglichkeit erhalten, ihre Vorstellungen über die politische Zukunft Syriens einzubringen. Die Entscheidung darüber, welche Gruppierungen zusätzlich zu den inner-syrischen Verhandlungen in Genf eingeladen werden, obliegt den Vereinten Nationen. 19. Wie hat nach Kenntnis der Bundesregierung die syrische Regierung auf die Proklamation der föderalen kurdischen Region „Rojava-Nordsyrien“ innerhalb der territorialen Integrität Syriens bislang reagiert, und welche diesbezüglichen Reaktionen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. auch auf Seiten der türkischen Regierung dazu gegeben (bitte erläutern)? Das syrische Regime hat die einseitige Proklamation der föderalen kurdischen Region „Rojava-Nordsyrien“ zurückgewiesen. Die türkische Regierung setzt sich nach wie vor für die territoriale Integrität Syriens ein und betrachtet die militärischen Aktivitäten der kurdischen Partei Partiya Yekitiya Demokrat (PYD) und der kurdischen Miliz Yekineyen Parastina Gel (YPG) südlich der türkisch-syrischen Grenze skeptisch. 20. Welche syrischen Konfliktparteien sind nach Kenntnis der Bundesregierung in die aktuellen Kämpfe in und um Aleppo verwickelt, und in welchem Umfang sind die dortige Zivilbevölkerung bzw. die in den Flüchtlingslagern der Region lebenden Menschen durch diese Kämpfe gefährdet? In die militärischen Auseinandersetzungen in und um Aleppo sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung neben syrischen Streit- und Sicherheitskräften auch die kurdische Miliz Yekineyen Parastina Gel (YPG) sowie schiitische Milizen involviert. Daneben unterstützt Russland die syrischen Regierungskräfte militärisch . Auf Seiten des bewaffneten Widerstands finden sich neben diversen lokalen Gruppierungen auch Ahrar al-Sham sowie Kräfte der al-Qaida-Regionalorganisation Jabhat al-Nusra (JaN). In den vom bewaffneten Widerstand gehaltenen sowie in den unmittelbar an den Frontlinien gelegenen Stadtvierteln von Aleppo sollen noch etwa 300 000 Menschen leben. Diese leiden an mangelhafter Versorgung aufgrund von Luftangriffen und dem Abschneiden von Versorgungswegen durch das Vorrücken der syrischen Armee. In den betroffenen Stadtteilen und umliegenden Dörfern ist zudem die Infrastruktur schwer zerstört. In den vergangenen Monaten suchten etwa 130 000 bis 150 000 Binnenflüchtlinge Schutz im syrisch-türkischen Grenzgebiet zwischen der Stadt Azaz und dem Grenzübergang Bab al-Salam. Am 14. April 2016 kam es zu Überfällen des IS auf die Flüchtlingslager östlich von Azaz (Haramin, Ikdah und Shamarin). Nur ein Teil der Binnenflüchtlinge hält sich in Flüchtlingslagern auf, die regelmäßig versorgt werden können. Die Mehrheit hält sich derzeit – zum Teil in Zelten – unter freiem Himmel auf. Eine regelmäßige Versorgung mit Nahrungsmitteln und Medikamenten findet hier nicht statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8543 21. Welche zehn syrischen Oppositionsgruppen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Erklärung unterzeichnet, in der sie eine neue militärische Offensive gegen die syrischen Regierungstruppen ankündigen, und wie hat es sich bislang ausgewirkt, dass die vom Chefunterhändler der im HNC repräsentierten Opposition, Mohammed Allusch, geführte Gruppierung Jaysh al-Islam offenbar zu den Mitunterzeichnern gehört und damit möglicherweise dauerhaft aus den Genf-3-Verhandlungen aussteigen könnte (vgl. www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-rebellen-kuendigen-offensivegegen -armee-an-a-1087712.html, abgerufen am 20. April 2016; bitte erläutern )? Bei den zehn syrischen Oppositionsgruppen handelt es nach hiesigen Erkenntnissen der Bundesregierung um Ahrar al-Sham, Jaish al-Islam, Failaq al-Sham, Harakat Sham al-Islam, Ansar al-Sham Battalions, Jaish al-Nasr, First Coastal Division, Jaish al-Izza, Jaish al-Mujahidin und die Northern Division. Zum zweiten Teil der Frage liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 22. Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen bzw. gedenkt sie zu unternehmen, um ein mögliches Auseinanderbrechen des Genf-3-Verhandlungsformats sowie ein vorläufiges Scheitern der Friedensverhandlungen abzuwenden, und mit welchen Partnern stimmt sie sich in dieser Frage ab (bitte erläutern)? Die Bundesregierung beteiligt sich an den internationalen Bemühungen um eine friedliche Lösung des Konflikts in Syrien. Eine politische Lösung für Syrien sollte durch einen intensiven internationalen Dialog aller Akteure mit Einfluss in Syrien unterstützt werden. Hierfür stimmt sich die Bundesregierung eng mit den Mitgliedern der International Syria Support Group (ISSG) ab. Aus Sicht der Bundesregierung sind eine nachhaltige Waffenruhe und die gesicherte Versorgung der gesamten syrischen Bevölkerung mit humanitärer Hilfe wichtige Faktoren für einen konstruktiven politischen Prozess. Dies besonders jetzt, da die Verhandlungen sich in einer kritischen Phase befinden. Diesbezüglich hat der Bundesminister des Auswärtigen gemeinsam mit dem französischen Außenminister am 4. Mai 2016 in Berlin Gespräche sowohl mit dem Verhandlungsführer des HNC, Dr. Riad Hijab, als auch mit dem VN-Sondergesandten, Staffan de Mistura, geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333