Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 20. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8546 18. Wahlperiode 24.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8223 – Vectoring-II-Entscheidung der Bundesnetzagentur und mögliche Einflussnahme der Telekom V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im April 2016 übermittelte die Bundesnetzagentur ihren Vorschlag für die Regulierung der „letzten Meile“ und das Vectoring an die Europäische Kommission und das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK). Der von der Bundesnetzagentur übermittelte Vorschlag stieß dabei auf teils deutliche öffentliche Kritik (bspw. „Vectoring im Nahbereich de facto ohne Wettbewerb – Bundesnetzagentur überlässt Ausbau fast vollständig der Telekom“, Pressemitteilung des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. – VATM – vom 8. April 2016). Angesichts der Bedeutung, die die Bundesregierung dem Breitbandausbau in Deutschland beimisst und des Wettbewerbs im Telekommunikationsmarkt ist es wichtig, der Frage nachzugehen, inwieweit die Bundesregierung Stellung zum Vorschlag der Bundesnetzagentur bezogen hat. 1. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Bundesnetzagentur? 2. Inwieweit geht nach Kenntnis der Bundesregierung der überarbeitete Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur zur Regulierung der sogenannten letzten Meile der Telekom Deutschland GmbH und zum Ausbau der sogenannten Nahbereiche mit Vectoring ausführlich auf die vorgetragenen Forderungen und Argumente der Wettbewerber ein und greift deren konstruktiven Vorschläge auf (Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 7. April 2016)? 3. Welche Position bezog die Bundesregierung in der Vergangenheit gegenüber der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Vectoring-II-Entscheidung, und wie begründete die Bundesregierung seinerzeit diese Position (sofern keine Position bezogen wurde, warum nicht)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8546 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Beschlusskammern der Bundesnetzagentur sind unabhängige Spruchkörper. Die Bundesregierung bewertet laufende Regulierungsverfahren nicht. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich die Bundesnetzagentur in dem umfangreichen und komplexen Verfahren umfassend mit der Frage befasst, ob und in welcher Form bzw. unter welchen Bedingungen Vectoring im Nahbereich zulässig ist. Sie hatte dabei den unterschiedlichen Zielsetzungen des Telekommunikationsgesetzes Rechnung zu tragen (u.  a. Wahrung der Nutzer- und Verbraucherinteressen , die Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs und die Förderung nachhaltig wettbewerbsorientierter Märkte, die Beschleunigung des Ausbaus von hochleistungsfähigen öffentlichen Telekommunikationsnetzen der nächsten Generation; § 2 TKG). Sie hat im Verfahren allen Beteiligten mehrfach die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben und sich eingehend mit den Forderungen und Argumenten der Wettbewerber auseinandergesetzt. 4. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Kritik vom VATM (bspw. „Vectoring im Nahbereich de facto ohne Wettbewerb – Bundesnetzagentur überlässt Ausbau fast vollständig der Telekom“, Pressemitteilung des VATM vom 8. April 2016) hinsichtlich des Entscheidungsvorschlags der Bundesnetzagentur ? Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen. 5. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Kritik von Unternehmen (siehe bspw. „EWE: Bundesnetzagentur entscheidet gegen die Bürger“, Pressemitteilung der EWE Tel GmbH vom 8. April 2016) hinsichtlich des Entscheidungsvorschlags der Bundesnetzagentur? Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen. 6. Inwieweit sollte die Bundesnetzagentur aus Sicht der Bundesregierung Anmerkungen der Europäischen Kommission mit in die Entscheidungen einbeziehen (bitte begründen)? Die Bundesnetzagentur hat die Anmerkungen der Europäischen Kommission aufgrund gesetzlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung weitestgehend zu berücksichtigen (§ 12 TKG). 7. Inwieweit sieht die Bundesregierung den Bedarf, die Empfehlungen der Europäischen Kommission gegenüber der Bundesnetzagentur als verbindlich für die Bundesnetzagentur festzulegen (bitte begründen)? Empfehlungen der Europäischen Kommission sind ihrer Rechtsnatur nach keine verbindlichen Vorgaben; dafür stehen der Europäischen Kommission Verordnungen (unmittelbar in der gesamten EU gültiges Recht) oder Richtlinien (in mitgliedstaatliches Recht umzusetzende Bestimmungen) zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8546 8. Welchen spürbaren Sanktionsmechanismus hat die Telekom für den Fall der Nichteinhaltung der Investitions- und Ausbauzusagen vorgeschlagen? 9. Inwieweit sind aus Sicht der Bundesregierung diese Sanktionsmaßnahmen ausreichend? Die Fragen 8 und 9 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Ausbauzusage der Telekom Deutschland GmbH ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.1 Danach können sich die Pönalen insgesamt auf bis zu 224 Mio. Euro belaufen, wobei die Telekom auch bei Zahlung von Strafen nicht von ihrer Ausbauverpflichtung befreit wird. Die Beurteilung des Sanktionsmechanismus obliegt der Bundesnetzagentur in der Abwägung im Rahmen der Entscheidung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 10. Warum wird die Telekom zur Überwachung ihrer Ausbauverpflichtung einem strengen Monitoring durch die Bundesnetzagentur unterworfen, und was heißt das im Einzelnen? Die Telekom Deutschland GmbH unterwirft sich selbst einem Monitoring. Damit räumt sie – unabhängig von einem Vertragsschluss – der Bundesnetzagentur umfangreiche Auskunfts- und Zugangsrechte ein, die zur Überprüfung der Erfüllung der Selbstverpflichtung erforderlich sind. Dies ist ein Aspekt, den die Bundesnetzagentur in der Abwägung im Rahmen der Entscheidung berücksichtigt hat. 11. Welche Kriterien sollten aus Sicht der Bundesregierung für das angekündigte virtuelle Vorleistungsprodukt angelegt werden, um dessen Hochwertigkeit festzustellen? 12. Auf welcher Grundlage sollte aus Sicht der Bundesregierung die Höhe einer Entschädigung für durch den Vorschlag der Vectoring-Entscheidung von Schaltkästen verdrängte Konkurrenten der Telekom festgelegt werden? 13. Inwieweit trägt der Entscheidungsvorschlag aus Sicht der Bundesregierung zum Ausbau von Glasfaserleitungen bei, und wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht? 14. Wäre aus Sicht der Bundesregierung ein „Windhundverfahren“ im Sinne der ersten Vectoring-Entscheidung statt des aktuellen Vorschlags der Entscheidung der Bundesnetzagentur möglich gewesen, und welches wären aus Sicht der Bundesregierung die Vor- und Nachteile eines „Windhundverfahrens“ als erneute Entscheidung für den Vectoring-Ausbau? Die Fragen 11 bis 14 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Diese Fragen betreffen Teile des Beschlussentwurfs der Bundesnetzagentur. Die Beschlusskammern der Bundesnetzagentur sind unabhängige Spruchkörper. Die Bundesregierung bewertet laufende Regulierungsverfahren nicht. 1 www.bundesnetzagentur.de/cln_1412/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK3-GZ/ 2015/2015_0001bis0999/BK3-15-0004/BK3-15-0004_Aktualisierte_Investitions-_Ausbauzusage_12.02.2016.html?nn=355930. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8546 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Wie bewertet die Bundesregierung die Vectoring-Technologie hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit dieser Technologie und ihrer physikalischen Grenzen? Die Bundesregierung sieht Vectoring – unabhängig von der Ausgestaltung der aktuellen Entscheidung der Behörde – als einen Zwischenschritt auf dem Weg zu Gigabitnetzen, durch den schnelle Internetanschlüsse rasch verfügbar werden. 16. Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Deutsche Telekom AG ihre Zusage zum Netzausbau von einer entsprechenden Entscheidung der Bundesnetzagentur abhängig gemacht hat, und sieht die Bundesregierung hierdurch die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur gefährdet? Die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur wird aus Sicht der Bundesregierung nicht gefährdet. Mit ihrer Zusage geht die Telekom Deutschland GmbH ausschließlich einseitige Verpflichtungen ein. Daraus folgt kein Anspruch auf eine bestimmte Gewichtung der Zusage oder ein bestimmtes Abwägungsergebnis in der Regulierungsverfügung. 17. Welche Gespräche, schriftlichen Informationsaustausche und Treffen fanden zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Bundesnetzagentur statt, deren Gegenstand die Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur war (bitte nach Datum, Ort sowie Teilnehmer aufschlüsseln)? 18. Welche Gespräche, schriftlichen Informationsaustausche und Treffen fanden zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung oder des Bundeskanzleramtes und der Bundesnetzagentur statt, deren Gegenstand die Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur war (bitte nach Datum, Ort sowie Teilnehmer aufschlüsseln)? Die Fragen 17 und 18 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die nachfolgenden Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Die erfassten Termine sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt: Datum Art Ort Teilnehmer BMWi 09.02.2015 Gespräch Bonn StS Machnig, BMWi Vizepräsident Hr. Dr. Eschweiler, BNetzA 24.08.2015 Gespräch Bonn StS Machnig, BMWi Präsident Hr. Homann, BNetzA Vizepräsident Hr. Dr. Eschweiler, BNetzA 02.10.2015 Gespräch Berlin StS Machnig, BMWi Vizepräsident Hr. Dr. Eschweiler, BNetzA 19. Welche Gespräche, schriftlichen Informationsaustausche und Treffen fanden zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Deutschen Telekom AG statt, deren Gegenstand die Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur war (bitte nach Datum, Ort sowie Teilnehmer aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8546 20. Welche Gespräche, schriftlichen Informationsaustausche und Treffen fanden zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung oder des Bundeskanzleramtes und der Deutschen Telekom statt, deren Gegenstand die Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur war (bitte nach Datum, Ort sowie Teilnehmer aufschlüsseln)? Die Fragen 19 und 20 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung pflegt aufgabenbedingt Kontakte zu einer Vielzahl von Unternehmen , ohne diese systematisch zu erfassen. Eine lückenlose Aufstellung von sämtlichen Kommunikationsvorgängen einschließlich der tatsächlichen Gesprächsinhalte kann daher nicht übermittelt werden. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu Kontakten mit Unternehmensvertretern gekommen ist. Inwieweit dies tatsächlich der Fall war, kann aus den o.  g. Gründen nicht nachgehalten werden. Die nachfolgenden Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Die erfassten Termine sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt: Datum Art Ort Teilnehmer BMWi 09.02.2015 Gespräch Bonn StS Machnig, BMWi Hr. van Damme, Vorstandsmitglied der DTAG 28.08.2015 Gespräch Bonn StS Machnig, BMWi Hr. van Damme, Vorstandsmitglied der DTAG 24.09.2015 Telefonat – StS Machnig, BMWi Hr. van Damme, Vorstandsmitglied der DTAG 01.10.2015 Telefonat – BM Gabriel, BMWi Hr. Höttges, Vorstandsvorsitzender der DTAG 20.10.2015 Gespräch Berlin StS Machnig, BMWi Hr. van Damme, Vorstandsmitglied der DTAG BMVI 08.06.2015 Gespräch Berlin PSt’in Bär, BMVI, MdB Dr. Thomas Kremer, Deutsche Telekom AG BK-Amt 05.09.2015 Gespräch Evian BM Altmaier, BK Hr. Höttges, Vorstandsvorsitzender der DTAG 22.04.2016 Telefonat – BM Altmaier, BK Hr. Höttges, Vorstandsvorsitzender der DTAG 25.04.2016 Telefonat – BM Altmaier, BK Hr. Höttges, Vorstandsvorsitzender der DTAG Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8546 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen etc. der Deutschen Telekom nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur oder des Bundeskanzleramtes in dieser Legislaturperiode teil? Wann und wo fanden diese Zusammenkünfte statt, und was war Gegenstand der Treffen (bitte nach Datum, Veranstaltung, Ort und Name der Vertreter aufschlüsseln)? Die nachfolgenden Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Auf die allgemeine Anmerkung in der Antwort zu den Fragen 19 und 20 wird verwiesen. Die erfassten Termine sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt: Datum Veranstaltung Ort Teilnehmer BMWi 24.06.2014 Telekom-Veranstaltung „Mobile Solution Day“, Darmstadt PSt’in Zypries, Keynote 01.07.2014 Veranstaltung anl. Jubiläum Telekom Innovation Laboratories : 10 Jahre Konzern-F&E mit Open Innovation Berlin PSt’in Zypries, Gast 06.09.2014 Lange Nacht der Startups Berlin PSt’in Zypries, Gast 03.11.2014 MSC-Deutsche Telekom-Cyber-Security-Summit „Cyber and Information Warfare“ Bonn PSt’in Zypries, Rede 04.02.2015 Gespräch zu Standardisierung Industrie 4.0 Berlin PSt Beckmeyer BMVI 20.02.2014 Öffentliche Veranstaltung „Treff im Atrium“ Berlin BM Dobrindt PSt’in Bär 22. Inwieweit plant oder hat die Bundesregierung hinsichtlich des Vorschlags der Bundesnetzagentur Kontakt zum GEREK aufgenommen, und was ist oder war das Ziel dieser Kontaktaufnahme? Die Bundesregierung hat einen Kontakt weder aufgenommen noch ist eine Kontaktaufnahme geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333