Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8548 18. Wahlperiode 25.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8387 – Perspektiven des bilateralen Verhältnisses mit Kuba vor dem Hintergrund der Annäherung zwischen Havanna und Washington V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Angesichts der Annäherung (www.whitehouse.gov/the-press-office/2016/02/ 20/weekly-address-new-chapter-cuba) der US-Regierung unter Präsident Barack Obama an die sozialistische Führung in Havanna strebt auch die Bundesregierung mehr Engagement in Kuba an: Im Juli 2015 besuchte (www. auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Aktuelle_Artikel/Kuba/150707_ BM_besucht_Kuba.html) der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank- Walter Steinmeier, den Karibikstaat, im Januar 2016 folgte (www.bmwi. de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=748068.html) der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, (beide SPD). Begleitet waren diese Reisen von deutscher Seite von Beteuerungen, das bilaterale Verhältnis zu verbessern (http://de.reuters.com/article/deutschland-kuba-idDEKBN0UM1WR20160108). Diese Signale seitens der Bundesregierung sind auch zu begrüßen, weil die Bundesregierung in den vergangenen Jahren im europäischen Kontext eine Normalisierung des Verhältnisses zu Kuba nach Auffassung der Fragesteller behindert hat (https://amerika21.de/2014/02/97380/eu-sucht-gespraech-mit-kuba). Dennoch bleibt die jüngste Entwicklung nicht ohne Widersprüche. So nimmt die Bundesregierung trotz der beschriebenen intensiveren Kontakte mit Kuba eine weitgehend passive Rolle ein, wenn es darum geht, die illegale Durchsetzung US-amerikanischer Blockadegesetze gegen Kuba im Rechtsraum der Europäischen Union Einhalt zu gebieten (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/081/1808185.pdf). Zugleich versucht die Bundesregierung, die wirtschaftspolitische Aufbruchsstimmung in Kuba auch für deutsche Unternehmen zu nutzen. Diese Haltung hat in der Reise von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel Ausdruck gefunden, der in Begleitung von rund 60 Wirtschaftsvertretern nach Kuba reiste. Weitgehend unklar bleibt indes, wie die Bundesregierung mit dem sozialistischen Kuba innerhalb der Strukturen der Vereinten Nationen und/oder Internationalen Organisationen kooperieren will. Vor allem auf dem Gebiet der humanitären Hilfe hat Kuba sich viel Respekt erarbeitet (http://medicc.org/ns/?p=1025), eine Zusammenarbeit etwa in der medizinischen Katastrophenhilfe, aber auch anderen sozialpolitischen Programmen, würde sich anbieten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8548 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung nach den Besuchen des Bundesaußenministers Dr. Frank-Walter Steinmeier und des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel in Kuba, und wie haben sich diese Besuche nach Meinung der Bundesregierung auf das bilaterale Verhältnis ausgewirkt? Die Besuche vom Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier und des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel haben aus Sicht der Bundesregierung zu einer spürbaren Intensivierung der bilateralen Beziehungen und der Vertiefung des Dialogs zwischen beiden Ländern geführt. 2. Welche Vereinbarungen wurden während und ggf. nach dem Besuch von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier im Juli 2015 in Havanna getroffen? Beim Besuch von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier wurde eine Gemeinsame Erklärung über die Grundlagen der bilateralen Beziehungen unterzeichnet . Beide Seiten verständigten sich zudem über die Einrichtung regelmäßiger Konsultationen der Außenministerien sowie über die Aufnahme von Verhandlungen über ein Kulturabkommen sowie die Gründung eines Büros der deutschen Wirtschaft in Havanna. 3. In welchen Bereichen arbeiten Deutschland und Kuba im Rahmen der Vereinten Nationen und/oder internationalen Organisationen zusammen? Die bilaterale Zusammenarbeit in den VN/Internationalen Organisationen zwischen Deutschland und Kuba befindet sich auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Kuba gehörte zu denjenigen Staaten, die am 21. Mai 2015 die von der Bundesregierung gemeinsam mit Irak formulierte Resolution „Saving the cultural heritage of Iraq (A/69/L.71)“ in die VN-Generalversammlung mit einbrachten. Bei den vorbereitenden Gesprächen zu den Klimaverhandlungen im Rahmen der Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitäts-Konvention (COP) lud Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier die kubanische Delegation im September 2014 in New York zu einem Treffen „Climate Protection: Why We Need Agents of Change“ ein. An dem Side-event nahmen 150 hochrangige Vertreter teil. Die Bundesregierung ist an der Zusammenarbeit und Konsensfindung mit Kuba ebenso wie mit anderen Staaten aus der Region interessiert. Dies wird jedoch durch die teilweise sehr unterschiedlichen Positionen, die Kuba und die Bundesregierung in vielen internationalen Themen vertreten, erschwert. 4. Wie will die Bundesregierung die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel geforderten „sicheren Rahmenbedingungen“ (http://de.reuters.com/ article/deutschland-kuba-writschaft-gabriel-idDEKBN0UL0IZ20160107) für deutsche Investitionen auf Kuba herstellen? Die Bundesregierung spricht in ihren bilateralen Gesprächen mit Vertretern der kubanischen Regierung regelmäßig diejenigen Sachverhalte an, die ihr von Unternehmerseite als Hindernisse für ein verstärktes Engagement auf Kuba geschildert werden. Dies sind zum Beispiel die ausschließliche Personalvermittlung über die staatliche Arbeitsagentur, komplexe Vorverfahren für die Teilnahme an Ausschreibungen oder extreme Einfuhrsteuern bei Fahrzeugen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8548 5. Wie will die Bundesregierung dazu beitragen, dass die deutsche Wirtschaft, wie der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags e. V., Dr. Martin Wansleben, konstatierte, in Kuba nicht weiter unter ihren Möglichkeiten bleibt (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/sigmar-gabrielin -kuba-deutsche-wirtschaft-hofft-auf-millionengeschaefte/12796618.html)? Die Bundeseigene Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH Germany Trade and Invest (GTAI) informiert unter anderem online regelmäßig über wirtschaftsrelevante Aspekte zu Kuba. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hält für Markterkundung, Handel und Investitionen auf Kuba diverse außenwirtschaftliche Förderinstrumente bereit, darunter das Auslandsmesseprogramm des Bundes (jährliche Förderung eines deutschen Gemeinschaftsstandes auf der Messe FIHAV), die Exportförderinitiativen Erneuerbare Energien und Energieeffizienz (Unternehmerreisen nach Kuba 2013, 2014 2015 und erneut im Herbst 2016) sowie das Markterkundungsprogramm (Unternehmerreise Biotechnologie 2015 sowie erneute Reise im Frühjahr 2017). Exportkreditgarantien als Instrument der Absicherung politischer und wirtschaftlicher Risiken können bei Exporten nach Kuba im Rahmen von revolvierenden Plafonds nach Kuba übernommen werden, ebenso können Garantien zur Absicherung von Auslandsinvestitionen für Kuba in Anspruch genommen werden. Auch die geplante Zusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit Kuba dürfte das Engagement der deutschen Wirtschaft entsprechend positiv beeinflussen. 6. Welche Wirtschaftsverbände und Unternehmer haben Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Januar 2016 nach Kuba begleitet? Institutionen/Verbände: Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. HAVER & BOECKER OHG; Lateinamerika-Initiative der Deutschen Wirtschaft ; Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer VDMA Germany Trade & Invest Bundesverband Musikindustrie e. V. Auslandshandelskammer Zentralamerika Karibik Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e. V. Euler Hermes AG Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GIZ GmbH Netzwerk Zukunft der Industrie Deutscher Industrie- und Handelskammertag DIHK Hauptverband der Bauindustrie; BAUER Spezialtiefbau GmbH. Wirtschaftsdelegation: CON-IMPEX GmbH & Co. KG Nordzucker AG HUMAN Gesellschaft für Biochemica und Dignostica mbH Merck KGaA Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8548 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode TOLLENSE Fahrzeugwerk und Umwelttechnik GmbH actrevo GmbH Chriwa Holding GmbH Heitkamp & Thumann Group AAD Trading GmbH Senior Manager Porenbeton in der SKM Gruppe, SKM GmbH MELAG Medizintechnik oHG NetCon Solutions AG Volkswagen AG DS International, Spanien, Türkei, Drees & Sommer Projektmanagement und bautechnische Beratung GmbH Herrenknecht AG Hirschmann Laborgeräte GmbH & Co. KG Bevecon Management GmbH ABB AG Division Energietechnik-Systeme" SCHULZ Systemtechnik GmbH Drägerwerk AG & Co. KGaA Schubert & Salzer GmbH Umtec Silo- und Schüttgutengineering GmbH ProMinent GmbH KOWO Industrie Vertretung Cuba Grob Aircraft AG Module Handelsagentur GmbH Förde Reederei Seetouristik GmbH & Co. KG ESTA Apparatebau GmbH & Co. KG; IHK Ulm Landmaschinen u. Transporttechnik Vertriebsgesellschaft Siemens AG Nova Reisen GmbH, Honorarkonsul der Republik Trinidad & Tobago Pflüger International GmbH PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG Gustav Obermeyer GmbH & Co. KG W.E.M. Wirtschaftsförderung-Events-Management WALTERWERK KIEL GmbH & Co. KG DEGUMA-SCHÜTZ GmbH Klaus Sigl Licht GmbH Laumayer KG Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8548 Sartorius AG Rödl & Partner Messer Group GmbH NRGgroup GmbH (Energy-Group Holding) Dresdner Lackfabrik novatic GmbH & Co. KG. 7. Welcher Zeitplan ist zur Eröffnung eines „deutschen Büros zur Förderung von Handel und Investition“ in Havanna geplant? Elementare Voraussetzung für die Eröffnung des Büros ist der Abschluss einer völkerrechtlichen Vereinbarung (Statusabkommen). In der am 7. Januar 2016 unterzeichneten Gemeinsamen Absichtserklärung über Verhandlungen zur Einrichtung eines deutschen Büros zur Förderung von Handel und Investitionen in Kuba haben beide Seiten vereinbart, die entsprechenden Gespräche mit Nachdruck voranzutreiben und schnellstmöglich zum angestrebten Abschluss zu bringen. Einschlägige Verhandlungen sind angelaufen, gegenwärtig prüft die kubanische Seite allerdings noch eine Reihe von formalen Voraussetzungen für eine Bürogründung . a) Wer wird Träger dieses Büros sein? Das Büro soll vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag getragen werden. b) Welches Aufgabenprofil liegt für dieses Büro vor? Das Büro soll die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen deutschen und kubanischen Unternehmen fördern. 8. Welchen Stand hat das geplante Kulturabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kuba? Beim Besuch von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier in Kuba am 16./17. Juli 2015 wurde Kuba die unverzügliche Aufnahme von Verhandlungen über ein Kulturabkommen angeboten, ein entsprechendes Musterabkommen hatte die Bundesregierung bereits vorab übermittelt. Die Bundesregierung hat außerdem ihre Bereitschaft erklärt, auch kurzfristig eine Delegation zu direkten Gesprächen über das Abkommen nach Havanna zu entsenden . Seitdem wurde das Kulturabkommen bei mehreren Gelegenheiten auf offizieller Ebene hochrangig durch Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung gegenüber kubanischen Gesprächspartnern angesprochen. 9. Wann soll eine Vertretung des Goethe-Instituts e. V. in Havanna eröffnet werden? Liegt ein Aufgabenprofil für das Goethe-Institut e. V. in Havanna vor, und welche Inhalte sind für die Arbeit definiert? Die gegenwärtige vorsichtige Öffnung Kubas bietet die Chance, die kulturelle Zusammenarbeit spürbar voran zu bringen, zumal das Interesse für Deutschland, seine Kultur und Sprache in Kuba groß ist, weshalb in Havanna möglichst bald ein eigenständiges Goethe-Institut eingerichtet werden soll. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8548 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das Goethe-Institut ist hier bereits jetzt mit einem Mitarbeiter vertreten, der jedoch aufgrund statusrechtlicher Fragen in die Deutsche Botschaft integriert ist. 10. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, der nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 rechtswidrigen Durchsetzung der Wirtschaftsblockade der USA gegen Kuba im Rechtsraum der EU entgegenzutreten? Die Bundesregierung verweist hier auf ihre Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4083 vom 23. Februar 2015, auf Bundestagsdrucksache 18/4474 vom 26. März 2015 und auf Bundestagsdrucksache 18/8185 vom 19. April 2016. 11. Über welche entsprechenden Fälle hat die Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 Kenntnis bekommen? Die Bundesregierung hat in den Jahren 2015 und 2016 von insgesamt drei Fällen Kenntnis erlangt, bei denen eine mögliche Berufung auf US-Sanktionsbestimmungen gegen Kuba und eine damit verbundene Verletzung der Bestimmungen der Verordnung (EG) 2271/96 vorliegen könnte. Zu den ersten beiden Fällen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8185 vom 19. April 2016. Im dritten Fall hat ein Unternehmen aus Sachsen die Bundesregierung mit Schreiben vom 22. April 2016 darüber informiert, dass sein Konto beim Online-Zahlungsdienstleister PayPal unter Verweis auf Handelsbeschränkungen gegen Kuba von diesem gesperrt wurde. 12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um deutsche Unternehmen vor der rechtswidrigen Durchsetzung der Wirtschaftsblockade der USA gegen Kuba zu schützen? Die Bundesregierung hat die Verabschiedung der Verordnung (EG) 2271/96 unterstützt , die sich auch gegen Rechtsakte der Vereinigten Staaten von Amerika richtet, mit denen extraterritoriale Sanktionen gegen Kuba umgesetzt werden. Die Verordnung schützt dabei nicht nur die Rechte von Unternehmen, sondern auch von natürlichen Personen. Die Bundesregierung prüft die von Unternehmen oder Privatpersonen erhaltenen Hinweise auf eine mögliche im Sinne der Verordnung (EG) 2271/96 verbotene Beschränkung ihrer Rechte unter Verweis auf extraterritoriale US-Sanktionen gegen Kuba und leitet diese an die zuständigen Ermittlungsbehörden sowie an die Europäische Kommission weiter. 13. Inwieweit steht die extraterritoriale Anwendung der US-amerikanischen Blockade gegen Kuba dem Ansinnen der Bundesregierung und der Europäischen Union entgegen, die wirtschaftlichen Kontakte mit Havanna zu verbessern ? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass die extraterritorialen US-Sanktionen gegen Kuba gegen die deutschen Interessen und die Interessen der Europäischen Union verstoßen, die wirtschaftlichen Beziehungen mit Kuba etwa im Bereich Handel und Investitionen auszubauen. Diese Haltung kommt in der Verordnung (EC) 2271/96 zum Ausdruck. Gleichzeitig begrüßt die Bundesregierung die bisherigen Schritte der US-Regierung, die Beziehungen zu Kuba zu normalisieren und dabei die Sanktionen schrittweise aufzuheben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8548 14. In welcher Weise wird sich die Bundesregierung angesichts des juristischen Vorgehens der USA gegen deutsche Unternehmen wegen wirtschaftlicher Aktivitäten in oder mit Kuba im Gegenzug dafür einsetzen, dass US-amerikanische Akteure und/oder Institutionen wegen der rechtswidrigen Durchsetzung der US-Blockade im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland zur Verantwortung gezogen werden? Die Verordnung (EG) 2271/96 sowie die Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts legen fest, ob und welche Handlungen von Personen oder Unternehmen unter Berufung auf US-Sanktionsbestimmungen gegen Kuba einen Rechtsverstoß begründen, gegen den Behörden oder Justiz vorgehen. Die Bundesregierung lehnt grundsätzlich die extraterritoriale Anwendung von Sanktionsrecht ab. Aktuell sind der Bundesregierung aber keine Fälle der extraterritorialen Anwendung von Sanktionsrecht bekannt, in denen US-Regierungsoder Justizbehörden gegen deutsche Unternehmen vorgehen oder vorgegangen sind, die wirtschaftliche Aktivitäten in oder mit Kuba unterhalten. 15. Wie bewertet die Bundesregierung die sogenannte Aktualisierung des wirtschaftlichen und sozialen Systems in Kuba? Die Bundesregierung bewertet alle Maßnahmen positiv, die auf eine Öffnung des politischen und wirtschaftlichen Systems Kubas zielen. Sie begrüßt insbesondere die Absicht, privater Eigeninitiative größeren Spielraum zu gewähren und die Möglichkeiten für ausländische Investitionen zu erweitern. 16. Welche Erwartungen hat die Bundesregierung an die Umsetzung der Beschlüsse des Parteitages der regierenden Kommunistischen Partei Kubas im April 2016? Die Bundesregierung beobachtet die politische Entwicklung in Kuba und insbesondere die Umsetzung der erforderlichen politischen und wirtschaftlichen Reformen genau. Sie hofft dabei auf die erfolgreiche, rasche Umsetzung der für die weitere Öffnung Kubas notwendigen politischen und wirtschaftlichen Maßnahmen . 17. Welche Pläne hat die Bundesregierung für eine mögliche Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba? Seit Mitte 2015 führen Deutschland und Kuba Gespräche über Inhalte und Rahmenbedingungen der EZ. Ein Schwerpunkt der Zusammenarbeit soll auf erneuerbaren Energien und Energieeffizienz liegen. Darüber haben beide Seiten anlässlich des Besuchs des kubanischen Außenministers Bruno Rodríguez am 10. Mai 2016 vereinbart, auch im Bereich Landwirtschaft zusammenzuarbeiten. Zurzeit werden konkrete Projekte im Energiebereich geprüft. Erste Zusagen sind noch 2016 möglich. 18. Beabsichtigt die Bundesregierung, Projekte zur ländlichen Entwicklung Kuba umzusetzen? Wenn ja, mit welchen Schwerpunkten? Die Bundesregierung beabsichtigt, mit Kuba unter anderem im Bereich Landwirtschaft zusammenzuarbeiten. Dies wurde während des Besuchs des kubanischen Außenministers Rodríguez am 10. Mai 2016 vereinbart. Konkrete Planungen liegen noch nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8548 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Wie will die Bundesregierung die kubanische Wirtschaft dabei unterstützen, bestehende strukturelle Defizite zu überwinden, und inwieweit kann bei bilateralen Wirtschaftskontakten die Wertschöpfung im Land gewährleistet werden? Die Bundesregierung hat der kubanischen Regierung Angebote gemacht, Führungspersonal in Managementfragen zu schulen oder bei der Umstellung des Währungssystems zu beraten. Die Entscheidung hierüber liegt allein bei der kubanischen Regierung. Die Frage der Wertschöpfung ist eine unternehmerische Frage, auf die die Bundesregierung keinen Einfluss hat. 20. Sind, auch im Zusammenhang mit dem Besuch des kubanischen Außenministers Bruno Rodríguez Parrilla im Mai 2016 in Deutschland, bilaterale Verträge zwischen Deutschland und Kuba geplant? Wenn ja, welche? Die Bundesregierung und die kubanische Regierung führen Gespräche über ein Rahmenabkommen zur Entwicklungszusammenarbeit. Der Zeitpunkt der Unterzeichnung steht noch nicht fest. 21. In welchen Bereichen der bilateralen Kooperation und/oder des wirtschaftlichen Engagements in Kuba sieht die Bundesregierung Synergien und/oder überdurchschnittliches Potential? Das wirtschaftliche Engagement und die Möglichkeiten einer flankierenden Begleitung durch die Bundesregierung sind an die von der kubanischen Regierung geäußerten Bedürfnisse ausgerichtet. So hat die kubanische Seite beispielsweise die Sektoren Medizintechnik/Biotechnologie und Tourismus als prioritär für internationale Kooperationen identifiziert und die Notwendigkeit der Energieerzeugung aus anderen Quellen als fossile Energieträger hervorgehoben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat hierauf mit den in der Antwort zu Frage 5 aufgezeichneten Maßnahmen reagiert. 22. Welche Programme zur Förderung des wirtschaftlichen Engagements in Kuba plant die Bundesregierung? Die Bundesregierung plant keine speziell auf Kuba ausgerichteten Programme. Sie sieht die gegenwärtigen außenwirtschaftlichen Förderinstrumente als ausreichend und geeignet an. 23. Wie wird sich die o. g. Entwicklung auf die Politik der Europäischen Union gegenüber Kuba auswirken, und welche Akzente will die Bundesregierung bei einer etwaigen Neuausrichtung setzen? Die Europäische Union stellt ihre Beziehungen zu Kuba mit dem Abkommen über politischen Dialog und Kooperation auf eine neue Grundlage. Aus Sicht der Bundesregierung ist neben dem Ausbau der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen allgemein vor allem die Vertiefung des Dialogs über Menschenrechtsfragen von zentraler Bedeutung. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333