Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 23. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8564 18. Wahlperiode 26.04.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Kathrin Vogler, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8226 – Entwicklungs- und wirtschaftspolitische Maßnahmen der Bundesregierung angesichts der Flüchtlingsbewegungen in der Türkei, in Syrien und im Nordirak V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Reaktion auf die Flüchtlingsbewegungen im Nahen und Mittleren Osten und der Türkei hat die Bundesregierung in der bilateralen Kooperation mit den betroffenen Staaten eine Reihe wirtschafts- und entwicklungspolitischer Maßnahmen ergriffen, die aber aus Sicht der Fragesteller eher auf Migrationsabwehr fokussieren. Auch die Entwicklungszusammenarbeit mit Ankara soll ausgebaut werden. Die Fördergelder für die Türkei sollen nach Angaben vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller in diesem Jahr von 36 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro angehoben werden (www. bild.de/politik/inland/fluechtlingskrise/bundespolizei-weist-fluechtlinge-an-dergrenze -ab-44276740.bild.html). Trotz deutlicher Bedenken (www.amnesty.org/en/ latest/news/2015/12/turkey-eu-refugees-detention-deportation/) von Menschenrechtsorganisationen und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) gegenüber der Flüchtlingspolitik der Türkei hat die Europäische Union ein politisches Abkommen mit der Regierung der türkischen Partei AKP geschlossen, das unter anderem einen sogenannten Austausch von Flüchtlingen beinhaltet und finanzielle Zusagen im Rahmen eines Aktionsplans in Höhe von zunächst 3 Mrd. Euro zur humanitären Unterstützung von Flüchtlingen in der Türkei, an denen sich die Bundesregierung mit 427,5 Mio. Euro beteiligt . Vor allem im türkischen Grenzgebiet soll nach Angaben (www.bmz.de/de/ presse/aktuelleMeldungen/2015/maerz/150320_Deutschland-verstaerkt-Fluecht lingshilfe-fuer-Tuerkei-und-Libanon/index.html) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Schulen, berufliche Ausbildungen und die Stärkung der Infrastruktur investiert werden. Weder Bundesminister Dr. Gerd Müller noch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die im Januar dieses Jahres bei einem Treffen mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu eine engere Zusammenarbeit in der Flüchtlingspolitik vereinbarte (dpa vom 22. Januar 2016), gingen dabei auf Recep Tayyip Erdoğans Kriegspolitik gegen die Kurden noch auf menschenrechtlichen Bedenken gegenüber der Politik Ankaras ein (www.n-tv.de/ticker/UNHCR-ruft- Tuerkei-zur-Oeffnung-der-Grenzen-auf-article16959311.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8564 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Am Rande der Geberkonferenz für Syrien in London sprach sich Bundesminister Dr. Gerd Müller indes für einen „Marshall-Plan“ für das Bürgerkriegsland aus (www.heute.de/entwicklungsminister-mueller-mahnt-einhaltung-der-milliardenversprechen -fuer-kriegsopfer-in-syrien-an-42127602.html). Dazu müsse ein Koordinator eingesetzt und die Europäische Kommission beteiligt werden. Bei Gesprächen mit Regierungsvertretern in Jordanien zum Thema soll es darum gegangen sein, „legale Arbeitsmöglichkeiten für syrische Flüchtlinge zu schaffen“ (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2016/januar/160126_pm_006_ Marshallplan-fuer-Nahost-Minister-Mueller-beraet-mit-jordanischer-Regierung- Investitionen-in-Wirtschaft-Handwerk-und-Infrastruktur/index.html). Geplant sei unter anderem der Bau von Unterkünften, Schulen und Gemeindezentren. Dadurch entstünden Arbeitsplätze für Flüchtlinge und Einheimische. Auf dem Weltwirtschaftsforum 2016 in Davos brachte die jordanische Seite indes die Schaffung von Sonderwirtschaftszonen ins Spiel (www.welt.de/politik/deutschland/ article151268251/Gabriel-zweifelt-an-der-Koalition-der-Willigen.html). Ähnlich wie in Jordanien hatte sich Bundesminister Dr. Gerd Müller bereits vor der Syrien-Geberkonferenz bei einem Besuch im Nordirak (www.bmz.de/ de/presse/aktuelleMeldungen/2016/januar/160127_pm_007_Minister-Muellerim -Nordirak-Schluessel-zur-Loesung-der-Fluechtlingskrise-liegt-in-der-Region/ index.html) geäußert. Angesichts des großen Bedarfs an Infrastruktur sei ein Wirtschafts- und Investitionsprogramm die Grundlage für eine Stabilisierung der Region. Auch in Syrien schließlich sollen in Ergänzung zu bestehenden Programmen wirtschafts- und entwicklungspolitische Initiativen ergriffen werden. Ein zentrales Instrument der Arbeit der Bundesregierung in Syrien ist der seit dem Jahr 2013 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingerichtete „Syria Recovery Trust Fund“ (SRTF). Die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben innerhalb der sogenannten Gruppe der Freunde des syrischen Volkes den Vorsitz der Arbeitsgruppe für wirtschaftlichen Wiederaufbau und Entwicklung inne. In dieser Funktion beauftragten sie die KfW mit dem Aufbau des Fonds. Für die Umsetzung der Maßnahmen wurde eine „Management Unit“ eingerichtet, die im türkischen Gaziantep angesiedelt ist. Geber des Fonds sind neben den Gründern Deutschland, VAE und USA inzwischen auch Dänemark, Finnland, Schweden, Italien, Frankreich, Großbritannien , Japan, die Niederlande und Kuwait. Das Gesamtvolumen der Einzahlungen belief sich im Januar 2016 auf etwa 120,4 Mio. Euro (vgl. www.kfwentwicklungsbank .de/PDF/Entwicklungsfinanzierung/L%C3%A4nder-und- Programme/Nordafrika-Nahost/Projekt-Syrien-SRTF-2014-EN.pdf). Der SRTF dient nach eigenen Angaben „als gemeinschaftlicher Finanzierungsmechanismus der Mitgliedsstaaten der Freunde Syriens zur zivilen Unterstützung der Nationalen Koalition“. Es werden nur Projekte „in von der gemäßigten Opposition kontrollierten Gebieten“ unterstützt (ebd.). 1. Ab wann wurden oder werden die von der Bundesregierung zusätzlich bewilligten 14 Mio. Euro aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) freigegeben (www. dw.com/de/deutschland-stockt-entwicklungshilfe-f%C3%BCr-die-t%C3% BCrkei-auf/a-19000921)? Im Jahr 2016 befinden sich bereits BMZ-Projekte mit einem Volumen von über 50,0 Mio. Euro für die Unterstützung von syrischen Flüchtlingen in der Türkei in der Umsetzung bzw. in der Planung. Die angekündigte Aufstockung ist erfüllt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8564 2. Welche staatlichen und nichtstaatlichen deutschen und türkischen Entwicklungsorganisationen werden die Gelder umsetzen? Die 2016 geplanten oder bereits laufenden BMZ-Vorhaben werden durch die staatlichen Durchführungsorganisationen GIZ und KfW Entwicklungsbank und die sequa gGmbH umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt teilweise in Kooperation mit multilateralen Organisationen (UNICEF und UNDP) und mit nichtstaatlichen Organisationen wie der Welthungerhilfe. Die Organisationen kooperieren vor Ort eng mit türkischen Institutionen wie der Arbeitsagentur ISKUR, dem nationalen Bildungsministerium (MoNE) oder lokalen Nichtregierungsorganisationen. 3. In welchen Regionen werden diese Entwicklungsgelder umgesetzt (bitte einzeln auflisten)? Sind auch Entwicklungsprojekte irgendwelcher Art in den kurdischen Regionen und Städten geplant? Und wenn ja, welche, und wer führt diese durch (bitte einzeln auflisten)? Die vom BMZ finanzierten Maßnahmen konzentrieren sich bedarfsorientiert auf die Provinzen mit den meisten Flüchtlingen: Istanbul und Ankara, sowie Mersin, Adana, Hatay, Gaziantep, Kilis und Sanliurfa. Weitere Provinzen können im Projektverlauf dazu kommen; der Fokus bleibt dabei voraussichtlich auf den südlichen Provinzen sowie den beiden Metropolen. 4. Sind auch Entwicklungsprojekte in einer der folgenden Städte geplant, in denen es aufgrund der militärischen Operationen der türkischen Armee zu erheblichen Zerstörungen gekommen ist, zum Beispiel in der Altstadt Sur in Diyarbakir und Cizre? Wenn nein, weshalb nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. In welche Flüchtlingsprojekte fließen die von Deutschland anteilig finanzierten 6 Mrd. Euro in der Türkei, und welche staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen setzen diese Projekte um (bitte einzeln auflisten)? Beim EU-Türkei-Gipfel am 29. November 2015 hat die EU zugesagt, zugunsten der in der Türkei unter vorübergehendem Schutz stehenden syrischen Flüchtlinge sowie deren Aufnahmegemeinden finanzielle Hilfe in Höhe von zunächst 3 Mrd. Euro zu leisten (die sog. EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität; RFT). Die EU hat sich beim EU-Türkei-Gipfel am 18. März 2016 bereiterklärt, zusätzliche Mittel für die Fazilität in Höhe von weiteren 3 Mrd. Euro bis Ende 2018 zu mobilisieren, sobald die vorhandenen Mittel nahezu vollständig ausgeschöpft und die in der Gipfelerklärung genannten Verpflichtungen erfüllt worden sind. Nach Angaben der Europäischen Kommission sind bis zum 20. April 2016 ca. 190 Mio. Euro aus der Fazilität für Maßnahmen im Bereich Humanitäre Grundversorgung und im sozioökonomischen Bereich bewilligt worden: Humanitäre Grundversorgung: Bisher sind nach Angaben der Europäischen Kommission insgesamt ca. 90 Mio. Euro vertraglich gebunden, darunter 40 Mio. Euro über das Welternährungsprogramm (Nahrungshilfe für 735 000 Flüchtlinge ) sowie 15 weitere Projekte mit unterschiedlichen Partnerorganisationen (DIAKONIE-DE, GOAL IR, DRC-DK, WV, WHO, IMC-UK, CARE-UK, FICR CH, RI UK, Federation Handicap FR, GAC-DE, MCE-UK, IOM-CH, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8564 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode MDM–FR, Concern Worldwide) im einstelligen Mio.-Euro-Bereich mit einem Gesamtvolumen von ca. 50 Mio. Euro. Sozio-ökonomischer Bereich: Nach Angaben der Europäischen Kommission sollen auf Basis eines am 4. März 2016 unterzeichneten Vertrages mit UNICEF mit Mitteln aus der Fazilität Projekte im Bereich Bildung in Höhe 37 Mio. Euro in der Türkei umgesetzt werden (Beschulung von 110 000 Kindern). Die Europäische Kommission hat zudem am 19. April 2016 ein Projekt zur Unterstützung von aus Griechenland in die Türkei zurückgeführter Migranten im Umfang von 60 Mio. Euro auf den Weg gebracht. 6. Wer genau entscheidet über die Verwendung der zugesagten EU-Hilfsgelder ? Die Europäische Kommission verwaltet und entscheidet über die Mittel der RFT. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten der EU entscheiden im Lenkungsausschuss der RFT über die strategischen Rahmenparameter für die Mittelverwendung. 7. Welche Flüchtlingsgruppen aus welcher Region gelten als Zielgruppe? Gemäß der Vereinbarung zwischen der EU und der Türkei sind die Mittel der RFT für unter vorübergehendem Schutz stehende syrische Flüchtlinge sowie deren Aufnahmegemeinden in der Türkei vorgesehen. Sollen nun auch neu aus Griechenland in die Türkei abgeschobene Flüchtlinge mit diesen EU-Hilfsgeldern versorgt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Wenn ja, gehören dazu auch Flüchtlingslager in der Region nahe des westtürkischen Küstenorts Dikili? Hierüber liegen der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse vor. 8. Sollen auch Flüchtlinge erreicht werden, die momentan zu tausenden außerhalb von Flüchtlingslagern in türkischen Städten auf der Straße leben? Und wenn ja, wie genau, und von welcher Organisation? Ja. Auch Flüchtlinge außerhalb von Flüchtlingslagern sind Teil der oben beschriebenen Zielgruppe (vgl. die Antwort zu Frage 7). Die Projekte variieren (in Inhalt, Umfang, geographischem Bereich, durchführender Organisation, etc.), insofern ist keine pauschale Beantwortung der zweiten Teilfrage möglich. 9. Gibt es von Seiten der Europäische Union oder der Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung irgendwelche Vorgaben zur Verwendung der Hilfsgelder für Flüchtlinge? Die Fazilität finanziert humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und sonstige Hilfe für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinden durch internationale Hilfsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen sowie die Unterstützung für nationale und lokale Behörden beim Umgang mit dem Flüchtlingszustrom und bei der Bewältigung seiner Folgen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8564 Wenn ja, wo sind diese schriftlich festgehalten? Wenn nein, weshalb nicht? Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Zur RFT gibt es mehrere Dokumente, die die rechtlichen Rahmenparameter der Fazilität festlegen. Darunter für die Beantwortung dieser Frage besonders relevant : - Der EU-Türkei-Aktionsplan vom 15. Oktober 2015 (aktiviert am 29. November ) - Die EU-Türkei-Gipfel-Erklärung vom 29. November 2015 - Der Beschluss der Kommission vom 10. Februar 2016 über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei und zur Änderung des Beschlusses C(2015) 9500 der Kommission vom 24. November 2015 (der Beschluss der Kommission zur Einrichtung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei) - Der Beschlusses C(2015) 9500 der Kommission vom 24. November 2015 zur Einrichtung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei - Das „Common Understanding“ der EU-Mitgliedstaaten zur Einrichtung, zur Governance und zum Konditionalitätsregelwerk der RFT. 10. Werden mit den Hilfsgeldern auch kurdische Flüchtlinge aus Nordsyrien unterstützt ? Kurdische Flüchtlinge aus Nordsyrien zählen auch zur Zielgruppe der Fazilität. Es liegen der Bundesregierung allerdings keine Erkenntnisse darüber vor, ob kurdische Flüchtlinge aus Nordsyrien zum jetzigen Zeitpunkt mit Mitteln aus der Fazilität unterstützt werden. 11. Werden mit den Hilfsgeldern für Flüchtlinge auch neugeplante Flüchtlingsansiedlungen , zum Beispiel in der Stadt bzw. Region Gaziantep, finanziert ? Hierzu liegen der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationen vor. 12. Welche sonstigen Gelder aus dem deutschen Bundeshaushalt fließen in die Türkei (bitte detailliert die Einzelpläne des Bundeshaushalts, Projekte und beteiligten Organisationen aufführen)? Die Bundesregierung beantwortet die Frage unter dem Verständnis, dass Mittelflüsse gemeint sind, die im engeren Sinne Projekte in der Türkei oder/und Projekte für türkische Zielgruppen unterstützen. Bei den Projekten, die aus dem Titel 0501/687 32 gefördert werden, handelt es sich zum Teil um Vorhaben, die regional und cross-border umgesetzt werden, so dass die Mittel nicht in voller Höhe der Türkei zugerechnet werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8564 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Epl Kap./Tit. Laufend bzw. konkret geplant (Stand: 11.05.2016) Betrag (TEUR) Projekt Beteiligte Organisationen (2) (3) (4a) (4b) (4c) 05 0501/687 32 11.714 Humanitäre Hilfe und Unterstützung für die vom Konflikt betroffenen Menschen in Syrien und den Nachbarländern Libanon, Jordanien und Türkei; Nahrungsmittel, Hygienekits, medizinische Versorgung, Cash Transfers, Training Deutsches Rotes Kreuz 05 0501/687 32 5.300 Cash-for-Work und Nahrungsmittelhilfe, Winterfestmachung, Guthabentransfers, Informationsbereitstellung; Region Syrien, Türkei Deutsche Welthungerhilfe 05 0501/687 32 261 Nothilfe und psychosoziale Unterstützung für syrische und irakische Flüchtlinge im Südosten der Türkei; Region Südtürkei, Provinz Sanliurfa Diakonie Katastrophenhilfe 05 0501/687 32 1.210 Betrieb eines „Temporary Field Hospitals“ nahe der SYR Grenze (in Kilis) für SYR Flüchtlinge; Region Türkei, Kilis Malteser Hilfsdienst 05 0501/687 32 2.000 Einzahlung cross-border Emergency Response Fund TUR VN-OCHA 05 0501/687 32 60.000 Schutz und Versorgung von syrischen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen in Ägypten, Irak, Jordanien, Libanon, Syrien und Türkei UNHCR 05 0501/687 32 48.000 Nahrungsmittelhilfe durch cash & voucher in Jordanien, Ägypten, Irak und der Türkei (Reg EMOP 200433) World Food Programme 05 0501/687 32 675 Guthabentransfers, Psychosoziale Services , Schutz und Bildung; Region Türkei, Südtürkei Diakonie Katastrophenhilfe 05 0501/687 32 3.000 Winterfestmachung, Nahrungsmittel für syrische Flüchtlinge; Region Türkei/Syrien Deutsche Welthungerhilfe 05 0501/687 32 1.500 Cash Cards für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge ; Region Türkei Deutsche Welthungerhilfe 05 0501/687 34 731 Acting Together: Gemeinsam Unterwegs Deutscher Volkshochschulverband 05 05017687 34 316 Envisioning new trajectories for rapprochement between Armenia & Turkey Berghof Stiftung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8564 Epl Kap./Tit. Laufend bzw. konkret geplant (Stand: 11.05.2016) Betrag (TEUR) Projekt Beteiligte Organisationen (2) (3) (4a) (4b) (4c) 05 0501/687 34 758 Demokratische Dialoge zur Unterstützung der Konflikttransformation in der Türkei Berghof Stiftung 05 0501/687 34 326 Bibliotheksbus Goethe Institut 05 0501/687 34 353 Ideas Boxes Goethe Institut 05 0501/687 34 169 Creative Time Goethe Institut 05 0501/687 34 267 Sprach- und Landeskunde Goethe Institut 05 0501/687 34 6 CrossCulture Praktika - Flucht und Migration Ifa - Institut für Auslandsbeziehungen 05 0501/687 34 77 5 Stipendien (GHS), Seminare, Workshops, Aus- und Fortbildung für syrische Flüchtlinge zu Archäologie DAI, Gerda Henkel-Stiftung , NGO Anadolu Kültür , Zirve Üniversitesi 05 0501/687 34 189 TDU Syrien-Programm TDU, DAAD 05 0501/687 34 2,000 DAFI-SYR Studierende in TUR DAFI 05 0501/687 34 189 Sur Place Stipendien für Syrer an TDU Türkisch- Deutsche Universität 05 0501/687 43 39 Studie zur Haltung TUR-CEOs zum Klimawandel Bo Ankara i.Z.m. Türkei- Büro Regional Environmental Center (int. NRO) 05 0502/546 22 17 IJP Journalistenstipendien - (Johannes Rau Programm) 05 0502 685 17 26 Gruppenreise Menschenrechte Goethe Institut 05 0504/681 41 208 Tarabya-Stipendien und Jurysitzungen Goethe Institut (GI) 05 0504/687 13 19 Teil des DAAD-Gesamtantrags (1) Reportageworkshop Tiflis mit 9 Teilnehmern aus der Türkei (2) Trialog über Vergangenheit und Gegenwart DEU und TUR und ARM Studierende zu Völkermord & Vertreibung gestern & heute – insgesamt 10 DAAD 05 0504/68715 55 Restaurierung der Stoa-Mauer in Metropolis Dokuz Eylul University (DEU), Archaeometry Application and Research Center (ARKEM), Europäisches Fortbildungszentrum für das Steinmetz- und Steinbilderhauerwerk (EFBZ) 05 0504/687 15 26 Stipendien Barenboim Said Akademie 05 0504/687 16 13 Sprachkurse Imame Goethe Institut 05 0504/687 16 357 1000 neue Deutschlehrer für die Türkei Goethe Institut 05 0504/687 17 1 Friedhof Feriköy/Istanbul Generalkonsulat Istanbul Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8564 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Epl Kap./Tit. Laufend bzw. konkret geplant (Stand: 11.05.2016) Betrag (TEUR) Projekt Beteiligte Organisationen (2) (3) (4a) (4b) (4c) 05 0504/687 20 177 finanzielle Förderung Deutsche Schule Ankara Deutsche Schule Förderverein 05 0504/687 48 300 Stipendien Absolventen dt. Auslandsschulen 05 0504/687 48 40 Sur Place Stipendien 05 0504/687 48 40 Alumnimaßnahmen/Wiedereinladungen Studierender 05 0504/687 48 40 Förderung der dt. Sprache Dt. Hochschulen 05 0504/687 48 500 Lektorate 05 0504/687 48 260 Hochschuldialog mit der islamischen Welt Dt. Hochschulen 05 0504/687 48 800 Jahres- und Verlängerungsstipendien für ausl. Studierende und Wissenschaftler 05 0504/687 48 120 Hochschulsommer-/Winterkurse und Intensivsprachkurse für ausl. Studierende in Deutschland 05 0513/681 01 40 Stipendien Deutsches Archäologisches Institut, Abteilung Istanbul 07 0710/687 88 79 Rechtsstaatsförderung Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ) 09 0913/812 33 25100 Beschaffungsmaßnahme (Funkenprüfgerät) Mates Elektronik 09 0904/687 02 450 Außenwirtschaftsförderung AHK Türkei1 09 0904/687 02 63 Außenwirtschaftsförderung GTAI2 60 6092/687 02 173 Internationale Energiepartnerschaften AHK Türkei3 09 0904/687 02 71 Geschäftsanbahnung, Wasserver- und - entsorgung im kommunalen und industriellen Bereich DF eclareon GmbH4 09 0904/687 05 79 WIN EURASIA Metalworking DFG HFI5 09 0904/687 05 118 WIN EURASIA Automation DFG HFI 09 0904/687 05 81 expoMED Eurasia DFG NM 09 0904/687 05 217 Automechanika DFG MF 09 0904/687 05 94 Ibatech DFG MSI 1 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gewährt der Deutsch-Türkischen Industrie- und Handelskammer (AHK Türkei) für die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der deutschen Außenwirtschaftsförderung im Haushaltjahr 2016 aus Kapitel 0904 Tit. 687 02 eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 513 024 Euro. Davon entfallen direkt auf die AHK 450 000 Euro und 63 024 Euro auf die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung mit der Germany Trade and Invest (GTAI). Die Zuwendung wird über den direkten Zuwendungsempfänger DIHK an die AHK Türkei geleitet. 2 Siehe Fußnote 1 3 Darüber hinaus werden aus dem EKF-Titel 6092 687 02 (Internationale Energiezusammenarbeit) in 2016 für Internationale Energiepartnerschaften Mittel an die AHK Türkei zur Betreuung und Unterstützung des deutsch-türkischen Energieforum und der Energiezusammenarbeit der Türkei fließen. Im Rahmen dieser Energiezusammenarbeit gibt es darüber hinaus vier bilaterale Arbeitsgruppen. Bisher vertraglich feststehende Ausgaben für das Jahr 2016 sind 172 908 Euro für die Finanzierung der Arbeitsgruppen und derer Aktivitäten im Rahmen des deutsch-türkischen Energieforums. 4 Das Projekt erfolgt im Rahmen des Markterschließungsprogramms. 5Auslandsmesseprogramm; DFG= deutsche Durchführungsgesellschaft Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8564 Epl Kap./Tit. Laufend bzw. konkret geplant (Stand: 11.05.2016) Betrag (TEUR) Projekt Beteiligte Organisationen (2) (3) (4a) (4b) (4c) 09 0904/687 05 86 ISK Sodex DFG HFI 09 0904/687 05 115 BeautyEurasia DFG expotec 09 0904/687 05 163 Ankiros DFG HFI 09 0904/687 05 150 CeBIT Bilisim Eurasia DFG MCO 09 0904/687 05 195 Int. Buchmesse DFG LMI 09 0904/687 05 106 Logitrans DFG IEC 09 0904/687 05 138 Mining Turkey DFG expotec 09 0904/687 05 188 Solatrex DFG IEC6 09 0904/687 05 90 AHK- GR: Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Gebäuden AHK Türkei, Deutscher Industrie - und Handelskammertag 09 0904/687 05 17 Informationsreise: Energieeffizienz in der Industrie AHK Türkei, eclareon GmbH 10 1006/687 02 1.800 Deutsch-Türkische Zusammenarbeit Ökologische Landwirtschaft (12/2011 – 12/2016) 10 1006/687 02 1.300 Deutsch-Türkische Verbandspartnerschaft im Genossenschaftsbereich (4/2016 – 3/2019) 16 1602/896 05 5.191 Klimaschutzprogramm Türkei III KfW 16 1602/896 05 3.000 Kapazitätsaufbau für die Integration der Türkei in den weltweiten Kohlenstoffmarkt und Vorbereitung eines Emissionshandelssystems GIZ 16 1602/896 05 6.492 Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden in der Türkei GIZ 16 1602/896 05 2.000 Förderung von netzgebundenen Erneuerbaren Energien in der Türkei GIZ 16 1602/896 05 18.500 Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden in der Türkei KfW 16 1602/896 05 590 Klimapartnerschaften mit der Wirtschaft – Regionales Vorhaben (hier: Angaben nur für Türkei) DEG 6 Sondermesseprogramm EIE Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8564 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Von wem werden die mit deutscher Entwicklungshilfe finanzierten Schulen in der Türkei geführt, und befinden sich darunter auch nichtstaatliche Träger (www.neues-deutschland.de/artikel/999257.unterstuetzung-fuer-tuerkischeschulen .html)? Bei den vom BMZ geförderten Schulen handelt es sich um staatliche türkische Schulen und „temporary education centers“ (TECs) unter der Zuständigkeit des türkischen nationalen Bildungsministeriums (MoNE). 14. Inwieweit folgt die Bundesregierung der Auffassung, dass sich die Militäroffensive des türkischen Staates im Osten des Landes nur gegen „Terroristen“ richtet (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/tuerkei/kampf-gegenislamischen -staat-erdogan-erwartet-unterstuetzung-13723379.html)? Das erklärte Ziel der türkischen Regierung bei ihren militärischen Maßnahmen in der Südosttürkei ist die Bekämpfung der PKK. 15. Hat die Bundesregierung die Zahlung von Entwicklungsgeldern an die türkische Staatsführung an konkrete Bedingungen geknüpft? Und wenn ja, an welche? Wenn nein, weshalb nicht? Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit syrische Flüchtlinge und die aufnehmenden Gemeinden in der Türkei. Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Türkei findet keine Budgethilfe statt bzw. keine Zahlungen an die türkische Staatsführung. Die Bundesregierung nutzt den politischen Dialog mit der türkischen Seite, um die Einhaltung grundlegender Menschenrechte und Prinzipien der Demokratie und guten Regierungsführung einzufordern. 16. Wie und von wem wird die Verwendung deutscher Entwicklungsgelder in der Türkei überprüft? Alle vom BMZ finanzierten Maßnahmen unterliegen der üblichen regelmäßigen Kontrolle durch das BMZ sowie den eigenen Kontroll- und Monitoringmechanismen der anerkannten Durchführungsorganisationen. 17. Wie trägt die Bundesregierung zur Nothilfe für die Kriegsflüchtlinge aus Syrien in der türkisch-syrischen Grenzregion bei? Die Bundesregierung leistet seit Ausbruch des Syrienkonflikts humanitäre Hilfe zur Versorgung der Binnenvertriebenen in Syrien und der syrischen Flüchtlinge in den Nachbarländern. Dies beinhaltet auch Maßnahmen zur humanitären Versorgung der Menschen im syrisch-türkischen Grenzgebiet. Die Bundesregierung fördert dabei humanitäre Projekte der Vereinten Nationen, der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie humanitär tätiger Nichtregierungsorganisationen . Die geförderten Maßnahmen erfolgen bedarfsorientiert gemäß den humanitären Prinzipien und erstrecken sich vor allem auf die Sektoren Schutz, Unterkunft/Hilfsgüter, Nahrungsmittel, Gesundheit, Wasser/Sanitäres/ Hygiene und Bildung. Darüber hinaus stellt die Bundesregierung finanzielle Beiträge für die humanitären Gemeinschaftsfonds der Vereinten Nationen in der Türkei und in Syrien zur Verfügung, mit denen insbesondere lokale Hilfsorganisationen in Syrien einschließlich der türkisch-syrischen Grenzregion bei ihrer humanitären Arbeit unterstützt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8564 18. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung für eine Öffnung der Grenze zu den nordsyrischen Städten Kobane und Afrin für humanitäre Hilfe und Wiederaufbauleistungen ein? Wenn nein, weshalb nicht? Der humanitäre Zugang nach Syrien ist ständiger Gegenstand von Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der türkischen Regierung. 19. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die erzwungene Rückreise von Kriegsflüchtlingen in das syrische Kriegsgebiet durch bewaffnete Kräfte der Türkei (www.amnesty.org/en/latest/news/2015/12/turkey-eurefugees -detention-deportation)? Der Bundesregierung sind Angaben der türkischen Regierung bekannt, wonach es seit Anfang des Jahres Fälle von freiwilliger Rückkehr von Personen aus der Türkei in ihre Herkunftsländer gegeben hat. Die Vorwürfe, wonach Rückreisen etwa nach Syrien erzwungen worden sein sollen, sind der Bundesregierung bekannt . Sie lassen sich nicht im Einzelfall verifizieren, sind aber Gegenstand von Gesprächen mit der türkischen Regierung. 20. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die erzwungene Rücksendung von Flüchtlingen aus anderen Staaten durch bewaffnete Kräfte der Türkei (ebd.)? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. 21. Welche Staaten sollen in den vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller angekündigten „Marshall-Plan für Nahost“ eingebunden werden (www.bmz.de/en/press/aktuelleMeldungen/ 2016/februar/160202_pm_010_Call-for-greater-EU-commitment-Minister- Mueller-attends-meeting-of-EU-ministers-for-development-cooperation/index. html)? Die Bundesregierung hat bei der Syrienkonferenz in London am 4. Februar 2016 eine Beschäftigungsoffensive Nahost angekündigt. Zielgruppe sind grundsätzlich syrische Flüchtlinge und Menschen aus aufnehmenden Gemeinden in Jordanien, im Libanon, in der Türkei, im Nordirak und in Syrien. 22. Welche Bundesmittel sind dafür für welchen Zeitraum aus welchen Budgets veranschlagt? Das BMZ stellt 2016 dafür 200,0 Mio. Euro aus seinem Einzelplan bereit. 23. Sind weitere Staaten an dem „Marshall-Plan“ beteiligt? Wenn ja, welche, und mit welchen finanziellen Zusagen? Norwegen hat angekündigt, sich mit 30 Mio. NOK an der Beschäftigungsoffensive Nahost zu beteiligen. 24. Wie viele Arbeitsplätze sollten im Rahmen der o. g. Planungen für Flüchtlinge entstehen? Im Rahmen der Beschäftigungsoffensive sollen bis Ende 2016 mindestens 50 000 Menschen einen Job erhalten haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8564 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen , die u. a. von der jordanischen Königin Rania ins Spiel gebracht wurden (www.welt.de/politik/deutschland/article151268251/Gabriel-zweifelt-an-der- Koalition-der-Willigen.html)? Die Fragen 25, 26, 30, 31 und 34 stehen im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen der Ursprungsregeln im geltenden Assoziationsabkommen zwischen der EU und Jordanien und werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen, die die Zukunftsperspektiven syrischer Flüchtlinge in Jordanien verbessern können. Eine solche Verbesserung wird u. a. durch die Initiative der Europäischen Kommission, die präferenziellen Ursprungsregeln im geltenden Assoziationsabkommen zwischen der EU und Jordanien dahin gehend zu ändern, dass syrische Flüchtlinge in von Jordanien eingerichteten und ausgestalteten Sonderwirtschaftszonen eine Beschäftigungsmöglichkeit erhalten, vorgesehen. Die Europäische Kommission erarbeitet zurzeit eine Liste der Produkte, die in diesen Sonderwirtschaftszonen hergestellt werden und damit von der in Aussicht gestellten präferenziellen Zollbehandlung werden profitieren können. Diese Produkte sollen im Rahmen der vorgeschlagenen geänderten Ursprungsregeln des Assoziationsabkommens zwischen der EU und Jordanien in die EU exportiert werden können. 26. Wie sollen diese Sonderwirtschaftszonen nach Kenntnis und/oder Willen der Bundesregierung gestaltet sein? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. 27. Werden die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Bezug auf arbeits- und sozialrechtliche Standards in diesen Sonderwirtschaftszonen gelten? Wenn nein, weshalb nicht? Die von einem Mitgliedstaat der ILO ratifizierten Übereinkommen gelten auch in den von diesen Staaten eingerichteten Sonderwirtschaftszonen. Jordanien hat bislang 25 von insgesamt 81 ILO-Übereinkommen ratifiziert, darunter sieben von acht Kernarbeitsnormen. Diese von Jordanien ratifizierten Übereinkommen sind auch in jordanischen Sonderwirtschaftszonen einzuhalten. 28. Wie will die Bundesregierung die Einhaltung von arbeits- und sozialrechtlichen Standards für in Jordanien arbeitende Flüchtlinge gewährleisten, die in von Deutschland finanzierten Programmen und Projekten tätig sind? Das BMZ gewährleistet in allen seinen Vorhaben die Einhaltung von arbeits- und sozialrechtlichen Standards, unabhängig davon, ob Flüchtlinge oder Einheimische in diesen Projekten beschäftigt sind. Die Projekte unterliegen einem regelmäßigen Monitoring. 29. Wurde die Frage nach arbeitsrechtlichen Standards in den geplanten Sonderwirtschaftszonen mit der jordanischen Seite bereits erörtert, und wenn ja, wann, in welchem Rahmen, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, weshalb nicht? Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/8564 30. Welche Produkte sollen in den Sonderwirtschaftszonen hergestellt werden? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. 31. Sind diese Produkte auch für den Export in die Europäische Union gedacht? Wenn ja, soll es erleichterte Zugangsbedingungen bezüglich Zoll und Auflagen für diese Produkte geben, und welche? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. 32. Wie plant die Bundesregierung Jordanien einen besseren Arbeitsmarktzugang in die Europäische Union zu gewähren (www.auswaertiges-amt.de/DE/ Aussenpolitik/Laender/Aktuelle_Artikel/Syrien/160121_Syrienkonferenz_ London.html)? Die zitierte Meldung bezieht sich auf die Vereinbarungen bei der Syrienkonferenz in London, bessere Arbeitsmöglichkeiten für syrische Flüchtlinge in den Nachbarländern Syriens zu schaffen. Hierzu haben sich insbesondere die Türkei, Jordanien und der Libanon bereit erklärt. Die Bundesregierung ist im Nachgang der Konferenz im regelmäßigen Dialog mit den Nachbarstaaten Syriens, um bei der Umsetzung dieser Zusagen zu unterstützen, u. a. über die Beschäftigungsoffensive für den Nahen Osten. 33. Welche arbeits- und sozialrechtlichen Standards müssten für Importe aus Jordanien garantiert werden? Importe in die EU sind generell nicht an die Einhaltung verpflichtender arbeitsund sozialrechtlicher Standards in den Herkunftsländern geknüpft. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. 34. Plant die Bundesregierung Änderungen bei bestehenden Regelungen? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. 35. Auf welche nachprüfbaren Untersuchungen stützt sich die Aussage der Bundesregierung , dass in Jordanien „mit deutscher Unterstützung 800 000 Menschen mit Wasser versorgt werden, 200 000 Menschen mit Strom“ und dass „130 000 Flüchtlingskinder […] in den vergangenen beiden Jahren zur Schule gehen [konnten]“ (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2016/ januar/160126_pm_006_Marshallplan-fuer-Nahost-Minister-Mueller-beraetmit -jordanischer-Regierung-Investitionen-in-Wirtschaft-Handwerk-und- Infrastruktur/index.html; bitte Berichte anführen)? Die Wirkungszahlen wurden im Auftrag des BMZ von den jeweiligen Durchführungsorganisationen ermittelt. Alle von der Bundesregierung finanzierten Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterliegen dem üblichen Monitoring und Reporting. Bei Projektbeauftragung werden mit den verschiedenen Durchführungsorganisationen Zielgrößen definiert, über deren Erreichung die Durchführer regelmäßig sowie auf Anfrage berichten. 36. Sind diese Zahlen von unabhängiger dritter Seite überprüft (bitte etwaige Berichte anhängen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8564 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 37. Welche Mittel aus dem Bundeshaushalt wurden zum Erreichen dieser Ergebnisse in welchen Projekten aufgewendet? Es handelt sich um die BMZ-Vorhaben: - Wasserversorgung für syrische Flüchtlinge ( 10,0 Mio. Euro) - Stromversorgung Zaatari ( 15,0 Mio. Euro) - No Lost Generation Bildungsförderung in Zusammenarbeit mit UNICEF (15,0 Mio. Euro). 38. Welche Bundesmittel wurden für das mit deutscher Hilfe errichtete Krankenhaus und Gesundheitszentrum im Nordirak aufgewendet (www.bmz.de/ de/presse/aktuelleMeldungen/2016/januar/160127_pm_007_Minister-Muellerim -Nordirak-Schluessel-zur-Loesung-der-Fluechtlingskrise-liegt-in-der-Region/ index.html)? Die Kosten für die Erweiterung des Gulan-Krankenhauses belaufen sich auf insgesamt (Bau, Ausstattung) knapp 2 Mio. Euro. Zudem wurden in sechs Camps Gesundheitsstationen eingerichtet mit einem Gesamtvolumen von rd. 2,2 Mio. Euro. 39. Wie viele Menschen erreicht dieses Krankenhaus, und wie viele Ärzte arbeiten dort? Die Erweiterung des Gulan-Krankenhauses erreicht 250 000 Menschen in Sumel und Dohuk und dient den Camps als Anlaufstelle für Fälle, die nicht mehr in den Camps behandelt werden können. Nach der Erweiterung ist das Gulan-Krankenhaus das erste in Sumel mit einer Notfallaufnahme und Zweitversorgung. Im Gulan-Krankenhaus arbeiten rund 16 Ärzte und 30 Schwestern. Wo liegen die sieben Schulen, die im Nordirak mit deutscher Hilfe errichtet wurden, und wie viele Klassenräume haben sie jeweils (ebd.)? Die Schulen befinden sich in Qadya, Shariya, Kabarto (zwei Schulen), Chamisko, Essiyan und Bajet Kandala. Sie haben jeweils zwölf Klassenzimmer. 40. Trifft es zu, dass die Bundesregierung innerhalb Syriens Gebiete so versorgen will, dass die geschätzten 7 Millionen Binnenflüchtlinge das Land gar nicht erst verlassen müssen (Reuters, „Schwierige Suche nach Milliarden für Flüchtlingshilfe“, vom 29. Januar 2016)? Die humanitäre Hilfe der Bundesregierung erfolgt bedarfsorientiert und auf Grundlage der von den Vereinten Nationen koordinierten Bedarfserhebungen. Mit der gezielten Förderung der Hilfsprogramme der Vereinten Nationen, der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie humanitär tätiger Nichtregierungsorganisationen leistet die Bundesregierung einen substanziellen Beitrag zur Erreichung möglichst vieler hilfsbedürftiger Personen in Syrien. Ziel der humanitären Hilfe ist es dabei, den Menschen in Syrien möglichst nah ihrer Heimat die Deckung ihrer Grundbedürfnisse und ein Leben in Würde zu ermöglichen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/8564 41. Wo sollen diese Zonen liegen? Die Auswahl der Zielgruppen der humanitären Programme erfolgt auf Basis des humanitären Bedarfs in allen 14 Provinzen Syriens, eine Auswahl bestimmter „Zonen“ ist nicht vorgesehen. 42. Wie und durch wen sollen sie versorgt werden? Auf die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen. Die von der Bundesregierung geförderten humanitären Maßnahmen nutzen sämtliche Zugangsmöglichkeiten, um die Hilfsbedürftigen zu erreichen, einschließlich grenzüberschreitender (cross-border) und kampflinienüberschreitender (crossline ) Maßnahmen. 43. Welche Gespräche hat die Bundesregierung in dieser Sache mit wem geführt ? Die Bundesregierung koordiniert ihre humanitären Hilfsleistungen im Rahmen des internationalen humanitären Systems und steht in engem Austausch mit den Vereinten Nationen, dem IKRK, Nichtregierungsorganisationen und humanitären Gebern. 44. Wann und an wen sollen die von der Bundesregierung auf der Syrien-Geberkonferenz in London zugesagten 2,3 Mrd. Euro ausgezahlt werden? Die seitens der Bundesregierung in London zugesagten 2,3 Mrd. Euro kommen Vorhaben in den Nachbarstaaten Syriens (Türkei, Libanon, Jordanien und Irak) sowie in Syrien zu Gute. Der Mittelabfluss erfolgt für die für 2016 zugesagten Barmittel entsprechend den Abläufen und dem Bedarf der Organisationen vor Ort. Die Zusage der Bundesregierung beinhaltet neben Barmitteln für 2016 auch mehrjährige Zusagen, die über 2016 hinaus abfließen können. Die Mittel werden an verschiedene Akteure ausgezahlt und von diesen im Wege von Projekten umgesetzt, u.a. an die Vereinten Nationen (UNICEF, UNDP, WEP, UNHCR u. a.), an die Rotkreuz-/Rothalbmondbewegung sowie an Nichtregierungsorganisationen , an die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) sowie an die KfW. 45. Welcher Zeitraum ist für diese Zahlungen veranschlagt? Auf die Antwort zu Frage 44 wird verwiesen. 46. Welche Geldmittel hat die Bundesregierung seit der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 18/6997 in den „Syria Recovery Trust Fund“ (SRTF) eingezahlt? Die Bundesregierung hat im angegebenen Zeitraum 15 Mio. Euro in den „Syria Recovery Trust Fund“ eingezahlt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8564 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 47. Wer ist für die durchführenden Organisationen bei Projekten des SRTF vor Ort Ansprechpartner? Der Ansprechpartner auf Seiten des SRTF für die durchführenden Organisationen vor Ort ist die Management Unit, die die operativen Tätigkeiten des SRTF leitet. Sie untersteht dem Generalsekretär des SRTF, unterstützt durch den Leiter der operativen Tätigkeiten. 48. Sieht die Bundesregierung die am SRTF beteiligte „Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“ als „legitime Vertretung des syrischen Volkes“, wie es in der Selbstbeschreibung des SRTF heißt (www. srtfund.org/articles/1_overview)? Die Bundesregierung hat am 12. Dezember 2012 – gemeinsam mit mehr als 100 Staaten – die Nationale Koalition als „legitime Vertretung des syrischen Volkes “ anerkannt. 49. Woraus ergibt sich nach Meinung der Bundesregierung diese politische Legitimation ? Die Nationale Koalition ist ein breites Bündnis verschiedener politischer Gruppen und Vereinigungen der syrischen Opposition. Ihr erklärtes Ziel ist es, das Regime von Präsident Al-Assad durch ein pluralistisches und demokratisches System zu ersetzen sowie den Sicherheitsapparat zu reformieren und demokratischer Kontrolle zu unterstellen. Damit ist die Nationale Koalition aus Sicht der Bundesregierung das wichtigste und repräsentativste Forum der moderaten politischen Opposition , zumal die Nationale Koalition selbst über die Jahre von einem Alleinvertretungsanspruch abgerückt ist. 50. In welchen Orten sind Projekte des SRTF durchgeführt worden? Der SRTF hat bislang insgesamt 50 Projekte in den syrischen Provinzen Aleppo, Idlib, Hama und Dara’a durchgeführt bzw. bewilligen. Die exakten Projektstandorte werden aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht. 51. Sind Gebiete unter Kontrolle der Opposition, in denen Projekte des SRTF durchgeführt wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen wieder unter Kontrolle der Führung Baschar al-Assads? Und wenn ja, wie gehen die Bundesregierung und die anderen am SRTF beteiligten Partner damit um? Durch militärische Offensiven des Regimes wurden bislang drei Projekte des SRTF beeinträchtigt (Stand: 8. Februar 2016). Hierbei handelt es sich (1) um die Unterstützung von medizinischen Einrichtungen im Bezirk Aleppo, (2) um ein Projekt zur Erhöhung der Nahrungsmittelsicherheit durch Lieferung von Weizen und Mehl sowie (3) um die Lieferung von Krankenwagen in der Provinz Aleppo. Bei den ersten beiden Projekten wurde auf die militärischen Entwicklungen mit einer schnellen Verlagerung der Projekte an sichere Standorte, die weiterhin unter Kontrolle der Opposition sind, reagiert. Das dritte betroffene Projekt wurde eingestellt , da die Krankenwagen durch Kriegshandlungen zerstört wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/8564 52. Von welchen Oppositionsverbänden werden die Gebiete, in denen der SRTF arbeitet, nach Kenntnis der Bundesregierung militärisch kontrolliert? a) Welche Projekte hat der SRTF in Syrien bereits finanziert, in welchen Orten wurden diese umgesetzt, und welche militärischen Gruppierungen oder Allianzen kontrollierten diese Orte zum Zeitpunkt der Projektumsetzung ? Grundsätzlich arbeitet der SRTF nicht mit bewaffneten Gruppen, sondern mit zivilgesellschaftlichen Partnern und lokalen Räten zusammen. Bislang hat der SRTF folgende Projekte bewilligt bzw. bereits mit der Durchführung begonnen: In der Provinz Idlib finanziert(e) der SRTF die Wiederherstellung der Wasserund Elektrizitätsversorgung in Saraqab, die Ausstattung von Krankenhäusern mit medizinischem Bedarf und Medikamenten, ein Impfprogramm für Nutztiere an mehreren Orten, die Lagerung und das Müllern von Weizen an mehreren Standorten sowie die Beschaffung von Jutesäcken zur Weizenernte und die Ausstattung von zwei Krankenhäusern mit orthopädischem Material. Ferner wird das National Wheat Procurement Project in der Provinz unterstützt. In der Provinz Aleppo finanziert(e) der SRTF die Beschaffung von Krankenwagen an mehreren Standorten, die Wiederherstellung der Elektrizitätsversorgung in Darat Azza, medizinisches Gerät für das Krankenhaus von Darat Azza, die Ausstattung mehrerer Krankenhäuser mit medizinischem Bedarf und Medikamenten , die Wiederherstellung der Trinkwasserversorgung im Großraum Aleppo, die Lagerung und das Müllern von Weizen an verschiedenen Standorten sowie die Beschaffung von Jutesäcken zur Weizenernte, die Wiederherstellung des Starkstromnetzes an mehreren Orten, die Ausstattung von mehreren Krankenhäusern der Provinz mit orthopädischem Material, ein Projekt zur Abfall- und Trümmerentsorgung in verschiedenen Gemeinden und in Aleppo Stadt und den Ausbau der medizinischen Notfallversorgung in der Provinz. Ferner wird das National Wheat Procurement Project in der Provinz unterstützt. In der Provinz Dara’a finanziert(e) der SRTF ein Impfprogramm für Nutztiere an mehreren Orten, die Lagerung und das Müllern von Weizen an verschiedenen Orten sowie die Beschaffung von Jutesäcken und ein Projekt zur Abfallentsorgung . Ferner wird das National Wheat Procurement Project unterstützt. b) Welche Projekte plant der SRTF in Syrien derzeit, welche Orte betrifft das, und welche militärischen Gruppierungen oder Allianzen kontrollieren diese Orte derzeit? Der SRTF plant derzeit zwei Projekte in der Provinz Idlib. Die Wiederherstellung von Schulen und die Ausstattung von Gesundheitseinrichtungen mit lebensnotwendigen Medikamenten in 21 Orten. 53. Nach welchen Kriterien gelingt es dem SRTF nach Kenntnis der Bundesregierung , entsprechende Gebiete zu definieren, wenn es doch der Bundesregierung „aufgrund der wechselhaften Allianzen kaum möglich bzw. nicht sinnvoll“ erscheint, „jede einzelne Gruppe auf einer Skala von ‚moderat‘ bis ‚nicht moderat‘ dauerhaft einzuordnen“ (Bundestagsdrucksache 18/7114)? Auf die Antwort zu Frage 54 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8564 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 54. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der SRTF auch Projekte in Gebieten durchführt, die unter Kontrolle der „Al-Nusra-Front“ stehen? Auf die Antwort zu Frage 52 wird verwiesen. Der SRTF verfügt über einen mehrstufigen Kontrollmechanismus. Projektvorschläge werden zunächst von der Management Unit des SRTF geprüft, anschließend werden die Vorschläge dem Management Committee vorgelegt, das über die Projektdurchführung entscheidet. Im Management Committee sind sowohl die Nationale Koalition, die drei Gründungsstaaten Vereinigte Arabische Emirate , USA und Deutschland, die Türkei und Jordanien sowie weitere einzelne Beitragsländer vertreten. Diese prüfen wiederum mit ihren nationalen Möglichkeiten Projekte und Standorte. Sofern in diesem Prüfungsprozess eine dominante Präsenz der Al-Nusra-Front oder anderer terroristischer Gruppen festgestellt wird, werden die Projektvorschläge abgelehnt. 55. Ist die Bundesregierung in der Lage, die Ergebnisse der humanitären Hilfe in Syrien konkret zu benennen? Wie viele Menschen wurden jeweils mit Lebensmitteln, Trinkwasser, Energie und Medikamenten versorgt? Es liegen jährliche Berichte zur Umsetzung der Hilfspläne der Vereinten Nationen vor. Auf Grundlage des Abschlussberichts der Vereinten Nationen (OCHA) zur Umsetzung des Humanitären Hilfsplans für Syrien 2015 kann die Bundesregierung zu den Ergebnissen der humanitären Hilfe im Jahr 2015 folgende Angaben machen: 8 Millionen Menschen erhielten humanitäre Hilfsgüter (Non-food Items), 6,2 Millionen Menschen profitierten von Maßnahmen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie zur Verbesserung der Hygiene, 5,8 Millionen Menschen konnten monatlich mit Nahrungsmitteln versorgt werden, 1,2 Millionen Menschen wurden mit Bildungsmaßnahmen erreicht. Im Gesundheitsbereich konnten 20 Millionen medizinische Behandlungen durchgeführt werden, über 200 000 Frauen wurden von qualifizierten Geburtshelferinnen und Geburtshelfern unterstützt, 2,9 Millionen Kinder konnten gegen Polio geimpft werden. Für 2016 liegen noch keine Berichte vor. 56. Ist nach Auffassung der Bundesregierung der SRTF ein Instrument der humanitären Hilfe, der entwicklungsfördernden und strukturbildenden Übergangshilfe (ESÜH) oder der allgemeinen Entwicklungszusammenarbeit (bitte unter Bezugnahme auf die jeweiligen Grundsätze begründen)? Beim SRTF handelt es sich um ein Instrument der Stabilisierung, also ein Handlungsfeld , das darauf abzielt, durch konkrete Unterstützungsleistungen politische Prozesse der Konfliktlösung zu unterfüttern, legitime Governance-Strukturen zu stärken und Grundlagen für gesellschaftliche Aussöhnung zu legen. Im konkreten Fall soll der SRTF dazu beitragen, lokale Verwaltungsstrukturen zu stärken und so Grundlagen für eine zukünftige Friedensordnung legen. Anders als die humanitäre Hilfe ist der SRTF nicht neutral und unparteiisch, sondern derzeit ausschließlich auf die Unterstützung von Gebieten in Syrien ausgerichtet, die von der Opposition kontrolliert werden. Indem die Versorgung dieser Gebiete verbessert wird, stärkt der SRTF die Handlungsfähigkeit gemäßigter ziviler Oppositionsakteure als Alternative zu radikal-islamistischen Gesellschaftsentwürfen. Gleichzeitig werden so vom Regime unabhängige Institutionen aufrechterhalten und gestärkt . Insofern ist der SRTF nach Auffassung der Bundesregierung keinem der genannten Handlungsfelder trennscharf und eindeutig zuzuordnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/8564 57. Um welche besonderen Fachdienste/-kräfte handelt es sich bei den in Kapitel 0511, Titel 443 01 (Einzelplan 05) genannten Vertragspartnern? Kapitel 0511 Titel 443 01 umfasst Kosten des Gesundheitsdienstes für Untersuchungen der Beschäftigten des Auswärtigen Amtes im In- und Ausland sowie weitere Ausgaben aus dem Bereich Gesundheit/Fürsorge. Der Einsatz besonderer Fachdienste/-kräfte erfolgt hierbei für z. B. externe Laborleistungen und externe Analysen, externe ärztliche Unter-suchungen, externe Gutachten, Beschaffungen durch die Bundeswehr-apotheke für den Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes und dessen Regionalarztdienststellen. 58. Aus welchen Ländern stammen die in Kapitel 0512, Titel 427 29, Kapitel 0513, Titel 427 09 sowie Kapitel 0513, Titel 427 19 (Einzelplan 05) genannten Arbeitskräfte (bitte nach den im Ausgabezweck genannten Beschäftigungskategorien aufschlüsseln)? Die in der Zweckbestimmung zu Kapitel 0512 Titel 427 29 genannten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind lokal Beschäftigte der deutschen Auslandsvertretungen und kommen daher in der Regel aus den jeweiligen Gastländern. Soweit die lokalen Arbeitsgesetze es zulassen, werden auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen Ländern beschäftigt. Titel: 0513-427 09 Erläuterungen: Zu 1. Deutschland Zu 2. Ägypten, Italien, Griechenland, Türkei, Jemen Zu 3. Deutschland. Titel 0513-427 19 Erläuterungen: zu 1. Deutschland, Türkei, Tschechien zu 2. Deutschland zu 3. Ägypten, Türkei, Irak. 59. Um welche Entgelte handelt es sich bei den in Kapitel 0512, Titel 428 21 (Einzelplan 05) aufgeführten Ausgaben in Höhe von 24 000 Euro? Bei den in Kapitel 0512 Titel 428 21 (Einzelplan 05) aufgeführten Sollzahlen für 2016 in Höhe von 107,5 Mio. handelt es sich um Ausgaben für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an den Auslandsvertretungen sowie nicht entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (lokal Beschäftigte), deren Arbeitsverhältnisse mit einer Stelle im Stellenplan unterlegt sind. 60. Wo befinden sich die in Kapitel 0512, Titel 517 21 (Einzelplan 05) aufgeführten Grundstücke, Gebäude und Räume? Die im Kapitel 0512 Titel 517 21 genannten Liegenschaften befinden sich an den Dienstorten des Auswärtigen Amts in den jeweiligen Empfangsstaaten. 61. Wohin führten die in Kapitel 0512, Titel 527 21 (Einzelplan 05) aufgeführten Dienstreisen, und welchen Zweck hatten sie (bitte einzeln auflisten)? Bei den in Kapitel 0512 Titel 527 21 (Einzelplan 05) aufgeführten Dienstreisen handelt es sich um Dienstreisen, die von Beschäftigten der Auslandsvertretungen im Gastland sowie außerhalb des Gastlandes durchgeführt wurden. Angesichts Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8564 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der großen Zahl von Dienstreisen kann eine Auflistung sämtlicher Dienstreisen aller Auslandbeschäftigten nicht mit vertretbarem Aufwand erfolgen. 62. Welche Personen und Institutionen wurden im Rahmen des von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) ausgeführten und mit 3,4 Mio. Euro finanzierten Projektes (Kapitel 3201, Titel 896 03, Einzelplan 23) gefördert? Im Rahmen des von der GIZ durchgeführten BMZ-Vorhabens „Initiative zur Befähigung syrischer Zivilgesellschaft, Frauen und kommunaler Akteure“ werden derzeit syrische Nichtregierungsorganisationen (NRO), darunter insbesondere Netzwerke syrischer Frauen sowie Vertreter lokaler Selbstverwaltungsstrukturen gefördert, die entweder von der Türkei aus nach Syrien hinein arbeiten oder über ihre Netzwerke und Strukturen in Syrien selbst arbeiten. Die Förderung konzentriert sich auf die Entwicklung von Kapazitäten dieser Zielgruppen durch Ausbildungsangebote und Weiterbildungen zur Verbesserung von Basisdienstleistungen zur Daseinsvorsorge und zum Dialog untereinander. 63. In welchen Ländern fanden Maßnahmen im Rahmen dieses Programms statt? Das Vorhaben wird von Gaziantep/Türkei aus umgesetzt und durch zusätzliche Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau der deutsch-syrischen Zivilgesellschaft in Deutschland ergänzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 62 verwiesen. a) Um welche Maßnahmen handelte es sich (bitte auflisten)? Im Rahmen des Vorhabens wurden bislang für 265 Vertreter lokaler Strukturen aus sechs Provinzen Fortbildungen zu grundlegenden Konzepten lokaler Selbstverwaltung angeboten. 22 Vertreter einzelner Städte und Gemeinden Syriens haben zusammen mit Repräsentanten von NRO-Netzwerken (mit zusammen ca. 200 NRO) einen Dialogprozess begonnen, in dem gemeinsame Vorstellungen zum Leistungsspektrum kommunaler Dienstleistungen entwickelt werden. Zudem wurden syrische NRO gefördert, welche Lernmaterialien für ca. 250 lokale Selbstverwaltungsstrukturen in 10 Provinzen bereitgestellt haben. Ein Netzwerk von nach Syrien hinein arbeitenden syrischen NRO wird gezielt darin unterstützt, die vorhandenen Kapazitäten zu Projektplanung, -management und -monotoring zu steigern. Der Austausch von erworbenen praktischen Erfahrungen der NROs untereinander wird gefördert. Mit dem Ziel der Förderung von Frauen und ihrer verstärkten Beteiligung an lokalen Prozessen wurde ein Netzwerk von ca. 25 syrischen Frauen-NRO im Entstehungsprozess unterstützt. Die Frauen-NRO arbeiten im Bereich Bildung, der Unterstützung von traumatisierten Frauen und Kindern, unterstützen einkommensschaffende Maßnahmen für Frauen, und bieten Alphabetisierungs- und Sprachkurse an. Zur Unterstützung der deutsch-syrischen NRO-Landschaft kooperiert das Vorhaben mit dem Verband Deutsch-Syrischer Hilfsvereine. Der Dachverband umfasst knapp 24 Mitgliedsvereine aus verschiedensten Tätigkeitsfeldern. Diese liefern humanitäre Hilfe nach Syrien und unterstützen die medizinische Basisversorgung der Bevölkerung. Im Mittelpunkt der Kooperation steht die Vernetzung der Vereine untereinander zur Steigerung der Zusammenarbeit der Vereine sowie die Förderung des Austausches von Erfahrungen zur Erleichterung der praktischen Umsetzung von Hilfsaktivitäten in Syrien. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/8564 b) Wie viel Geld wurde dafür bislang verwendet? Bisher wurden in dem genannten Vorhaben rund 692 000 Euro verwendet (Stand: 28. April 2016). c) Wurden die Maßnahmen evaluiert, und wenn ja, durch wen? Alle von der Bundesregierung finanzierten Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterliegen dem üblichen Monitoring und Reporting. Bei Projektbeauftragung werden mit den Durchführungsorganisationen Zielgrößen definiert, über deren Erreichung die Durchführer regelmäßig sowie auf Anfrage berichten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333