Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 25. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8569 18. Wahlperiode 27.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralph Lenkert, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8440 – Kenntnisstand zur Einführung des Kältemittels R1234yf V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Kältemittel R1234yf soll mangels Alternative ab dem Jahr 2017 verpflichtend in allen Klimaanlagen in Neuwagen eingesetzt werden. Ein bei der Europäischen Kommission anhängiges Komitologieverfahren ist nach aktueller Kenntnis noch nicht abgeschlossen und sein Verlauf öffentlich nicht bekannt. Dementsprechend liegt weiterhin keine abschließende Risikobewertung nach der Europäischen Chemikalienverordnung (REACH) für das Kältemittel vor. Konkrete Statistiken zu gesundheitlichen Auswirkungen durch Verbrennung des Kältemittels bei Pkw-Bränden sind bislang nicht bekannt. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Es besteht keine Verpflichtung, in Neuwagen ab dem 1. Januar 2017 das Kältemittel R1234yf einzusetzen. Es ist auch nicht zutreffend, dass es keine Alternative zu R1234yf gibt. Zumindest ein deutscher Hersteller wird ab diesem Termin Neufahrzeuge mit dem Kältemittel R744 (CO2) anbieten. 1. Wie viele der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge enthalten zum Stichtag 31. März 2016 das Kältemittel R1234yf (bitte nach Bundesland, Anzahl der Fahrzeuge und Typ aufschlüsseln)? Der Bestand der am 31. März 2016 registrierten Fahrzeuge mit dem Kältemittel R1234yf beträgt 813.628 Fahrzeuge. Die beigefügte Tabelle (Anlage 1) enthält eine Aufschlüsselung nach Bundesland, Anzahl der Fahrzeuge und Typ (Bitte auch die methodischen Hinweise in der Fußzeile der Tabelle beachten.) Weltweit sind laut Aussagen auf der Seite www.1234fakten.de des R1234yf-Herstellers Honeywell ca. 8,85 Millionen Pkw auf den Straßen unterwegs. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8569 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des bei der Europäischen Kommission anhängigen Komitologieverfahrens zur Risikobewertung des Kältemittels nach der EU-Chemikalienverordnung? Wann ist mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 der Kleinen Anfrage „Einsatz des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen von Pkws“, Bundestagsdrucksache 18/5569, vom 4. August 2015 verwiesen. Hierin hatte die Bundesregierung ausgeführt , dass der im REACH-Regelungsausschuss verabschiedete Durchführungsbeschluss auf einen Mutagenitätstest beschränkt ist. Die Kommission hatte anlässlich der Sitzung mitgeteilt, dass sie über weitere deutsche Informationsforderungen zu einem späteren Zeitpunkt diskutieren werde. Seit der Sitzung am 7. und 8. Juli 2015 ist der Stoff jedoch nicht mehr im REACH- Regelungsausschuss behandelt worden. Aus dem Protokoll vom 25. September 2015 über die Sitzung des REACH-Regelungsausschusses am 7. und 8. Juli 2015 ergibt sich, dass sich die Kommission auch nicht verpflichtet sieht, dem Ausschuss einen weiteren Entwurf eines Durchführungsbeschlusses zur Nachforderung der weiteren von Deutschland vorgeschlagenen Informationen vorzulegen. 3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Einsatzmöglichkeiten von R1234yf in anderen mobilen Klima- und Wärmepumpensystemen als in Pkw? 4. Welche konkreten mobilen Anwendungen von R1234yf in Klima- oder Wärmepumpensystemen außer in Pkw sind der Bundesregierung bekannt? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Außer Pkw und Pkw-ähnlichen Nutzfahrzeugen sind auch andere Fahrzeuge oftmals mit (Kompressions-)Klimaanlagen ausgestattet. Dazu gehören Lkw, straßenzugelassene Bau- und Nutzfahrzeuge, Busse, Schienenfahrzeuge, kleine Flugzeuge und Schiffe. Obwohl vor einigen Jahren der Einsatz von R1234yf u. a. für Busse und Schienenfahrzeuge in Fachkreisen diskutiert wurde, ist der Bundesregierung kein aktueller Anwendungsfall von R1234yf zur Klimatisierung in anderen Fahrzeugen als Pkw und Pkw-ähnlichen Nutzfahrzeugen in Deutschland bekannt . In jedem Fall müssten die entsprechenden Sicherheitsstandards, die beim Umgang mit brennbaren Kältemitteln gelten, eingehalten werden. In den USA gibt es, anders als in Deutschland, eine behördliche Kältemittelzulassung . R1234yf ist dort bisher nur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zugelassen , eine Ausweitung auf von Pkw abgeleitete schwerere Nutzfahrzeuge bis 6 350 Kilogramm (14 000 Pounds) wurde Ende März 2016 von der amerikanischen Umweltbehörde EPA vorgeschlagen. In mobilen Anwendungen außer in Pkw sind nach Kenntnis der Bundesregierung Wärmepumpen bisher nur vereinzelt in Bussen oder Zügen getestet worden; hier wurde als Kältemittel allerdings R744 (Kohlenstoffdioxid) verwendet, da R1234yf für die Wärmepumpen unter dem Gefrierpunkt thermodynamisch nur eingeschränkt geeignet ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8569 5. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Einsatzmöglichkeiten von R1234yf als Kältemittel in ortsfesten/stationären Klima- und Wärmepumpensystemen ? 6. Welche konkreten ortsfesten/stationären Anwendungen von R1234yf in Klima- oder Wärmepumpensystemen sind der Bundesregierung bekannt? Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Kältemittel R1234yf wird in der Kältetechnik als Einzelstoff oder in Mischungen vorwiegend als Ersatz für das Kältemittel R134a, das ein hohes Treibhauspotential hat, eingesetzt. Die Bundesregierung führt keine anlagenbezogene Übersicht über die installierten Klima- oder Wärmepumpensysteme in Deutschland. Der Bundesregierung liegen die auch der Fachpresse zu entnehmenden Informationen zum Einsatz von R1234yf vor. Danach wird R1234yf im Klimabereich als Kältemittelersatz für R134a für Luftentfeuchtungsanlagen angeboten. Bei Wärmepumpen wird der Einsatz von R1234yf wegen dessen Brennbarkeit und der geringeren Leistungszahl gegenüber R134a als weniger sinnvoll angesehen. Sowohl für die Klimatisierung als auch für Wärmepumpen werden von den Kältemittelherstellern Mischungen mit dem ungesättigten Fluorkohlenwasserstoff R1234ze(E) bevorzugt vorgeschlagen. In der überwiegenden Zahl der Kälte- und Klimaanwendungen sind mittel- bis langfristig nachhaltige Lösungen, die mit nicht-halogenierte Stoffen auskommen, verfügbar. 7. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheitsbestimmungen entsprechend dem Sicherheitsdatenblatt für den Umgang mit R1234yf in ortsfesten/stationären Anwendungen im Allgemeinen und insbesondere im Havariefall für Rettungskräfte realisiert? Der Arbeitgeber, bei dem eine Anlage unter Verwendung des Kältemittels R1234yf betrieben wird, hat gemäß § 13 Absatz 5 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw. § 11 Absatz 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sicherzustellen, dass betriebsfremden Rettungsdiensten für den Fall einer Havarie die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu gehören insbesondere Informationen zum dem dort eingesetzten Gefahrstoff R1234yf. Auf Basis dieser Informationen hat der Rettungsdienst seine Mitarbeiter, die im konkreten Fall zum Einsatz kommen, zu schützen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen nach der GefStoffV zu ergreifen. Die Feuerwehren wurden – im Zusammenhang mit der Nutzung von R1234yf in Autoklimaanlagen – durch Merkblätter des DVF bzw. der vfdb sensibilisiert, in Einsätzen im Zusammenhang mit R1234yf einen entsprechenden Eigenschutz durch Tragen erweiterter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zu realisieren. Entsprechende Angaben finden sich in dem Sicherheitsdatenblatt für R 1234yf, so dass – vorausgesetzt die oben beschriebenen Vorabinformation der Einsatzkräfte erfolgten – die entsprechenden Schutzmaßnahmen (hier Atem- und Körperschutz ) getroffen werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8569 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welche Ergebnisse erbrachten die Informationen zu Realunfällen (Hinweise auf HF/COF2-Emissionen, Schäden an Klimaanlagen mit Kältemittelaustritt ) bei den relevanten Verbänden, die die Bundesregierung gemäß der Antwort zu Frage 3 auf die Kleine Anfrage „Kenntnisse über die Risiken des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen“ auf Bundestagsdrucksache 18/3793 der Fraktion DIE LINKE. geplant hatte, einzuholen? Die Abfrage der Bundesregierung bei relevanten Verbänden ergab, dass dort keine Vorfälle oder Unfallereignisse bekannt sind, welche auf mögliche Risiken, insbesondere für Insassen sowie Rettungskräfte, bei der Verwendung von R1234yf in PKW-Klimaanlagen hindeuten. Im Zusammenhang mit dem Klimaanlagen -Service in Kfz-Betrieben sind keine Unfallereignisse gemeldet worden. 9. Wie sehen nach Kenntnis der Bundesregierung konkret die Erfassungsbögen aus (auch digital), mit denen im Stichprobenverfahren im Rahmen des GIDAS-Projektes (German In-Depth Accident Study) die Unfallerhebung durchgeführt wird? Sollte es keine Erfassungsbögen geben, auf welche Weise wird die Unfallerhebung konkret durchgeführt? Die Unfallaufnahme im Rahmen des GIDAS Projektes erfolgt nicht – wie die Erhebung der amtlichen Unfalldaten durch die Polizei – mittels standardisierter vorgefertigter Erfassungsbögen. Die Informationen werden durch ein professionell geschultes Unfallaufnahmeteam erhoben und in eine Datenbank eingegeben. Die Unfälle werden täglich in jeweils zwei sechsstündigen Zeitintervallen aufgenommen, wobei die Zeitintervalle wochenweise variiert werden. Pro Unfall werden etwa 2 500 Einzeldaten zu den am Unfall beteiligten Fahrzeugen, zur Infrastruktur, zum Unfallablauf, zur Rettungskette und zu den Verletzungen der beteiligten Personen dokumentiert. Das Unfallaufnahmeteam besteht aus einem Koordinator, einem Mediziner und zwei Technikern. Zur Unfallaufnahme werden verschiedene Methoden verwendet . Beobachtungen dienen dazu, Unfallmerkmale (z. B. Zahl der Beteiligten, Zahl der Verletzten, Art der Fahrzeugschäden) sowie „begleitende“ Merkmale (z. B. Wetter, Umgebung, Fahrzeugdaten) festzustellen und zu dokumentieren. Am Unfallort oder auch später können Messungen durchgeführt werden, um z. B. die Profiltiefe der Reifen oder die Deformationstiefen von Beschädigungen am Fahrzeug zu bestimmen. Die Verletzungsschwere der Beteiligten wird nach internationalem Standard als MAIS-Wert (Maximum Abbreviated lnjury Scale) festgelegt. Weitere Informationen werden durch die analytische Auswertung der Unfallakten erlangt. Darüber hinaus werden mündliche Befragungen der Unfallbeteiligten durchgeführt, um Daten wie z. B. die Unfallursache herzuleiten. 10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Zusammenfassungen oder Jahresberichte der Erhebungen aus dem GIDAS-Projekt (GIDAS: German In-Depth Accident Study)? Wenn ja, welchen Inhalt haben diese (bitte um jährliche Nennung ab 2010 bis zur aktuellen Verfügbarkeit), bzw. wo sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung öffentlich und kostenlos einsehbar? Nein, es existieren keine Zusammenfassungen oder Jahresberichte der Erhebungen aus dem GIDAS Projekt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8569 11. Wie hoch wäre nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtmenge (in Tonnen) des Kältemittels im Jahre 2017, das in Verkehr gebracht würde, legte man die Pkw-Verkaufszahlen von 2015 zu Grunde? Die Masse an Kältemittel ist nach den europäisch harmonisierten Typgenehmigungsvorschriften nicht anzugeben und liegt der Bundesregierung daher nicht vor. Wegen der großen unterschiedlichen Kältemittelfüllmengen in den betroffenen Fahrzeugen ist auch eine grobe Abschätzung der Kältemittelmenge mit großen Unsicherheiten verbunden. Hinzu kommt, dass auch nicht bekannt ist, wie viele Pkw in 2017 mit anderen Kältemitteln als R1234yf zugelassen werden. Ausgehend von den üblichen Kältemittelfüllmengen (ca. 400 bis 1.200 Gramm) und der Pkw-Zulassungszahl 2015 von 3,21 Millionen ergäbe sich eine nur sehr eingeschränkt aussagekräftige Kältemittelmenge zwischen 1 200 und 3 600 Tonnen R1234yf, die im Jahre 2017 in den Verkehr gebracht werden würde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333