Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8581 18. Wahlperiode 30.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8057 – Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der Türkei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die türkische Polizei ist berüchtigt für die Brutalität, mit der sie gegen regimekritische Demonstrantinnen und Demonstranten vorgeht. So hat sie beispielsweise im Juni 2015 die jährliche „Gay-Pride“-Demonstration in Istanbul mit Wasserwerfern und Tränengas verhindert (www.spiegel.de/politik/ausland/gaypride -istanbul-wasserwerfer-gegen-schwulenparade-a-1041079.html). Im November 2015 hat die türkische Polizei eine Studentendemonstration in Istanbul mit Gummigeschossen und Tränengas aufgelöst und zahlreiche Demonstranten festgenommen (www.zeit.de/news/2015-11/06/tuerkei-polizei-in-istanbulgeht -brutal-gegen-studentenproteste-vor-06164802). Auch gegen Demonstrationen zum Internationalen Frauentag ging die türkische Polizei mit äußerster Brutalität vor (www.taz.de/!5284241/). Die Gefahr, von einem Mann erschossen , erstochen oder totgeprügelt zu werden, ist für eine Frau größer, als bei einem Autounfall oder an Krebs zu sterben. Gewalt gegen Frauen sei die Haupttodesursache von Frauen zwischen 15 und 44 Jahren in der Türkei (https://netzfrauen.org/2016/03/07/weltfrauentag-tuerkei-mit-traenengas-undgummigeschosse -gegen-frauen-demo/). Auch Amnesty International berichtete bereits für das Jahr 2015 über eine besorgniserregende Menschenrechtssituation in der Türkei. So seien auch zwei Jahre nach der brutalen Niederschlagung der Proteste im Konflikt um den Gezi- Park die meisten Verantwortlichen für die Misshandlung und Tötung von Demonstrierenden immer noch straffrei. Dagegen verurteilte ein Gericht in Istanbul im Oktober 2015 244 Demonstrationsteilnehmer/-innen. „Statt die vielen Fälle exzessiver Polizeigewalt endlich unabhängig zu untersuchen und die Täter vor Gericht zu stellen, wurden durch ein im März verabschiedetes Gesetz die Befugnisse der Polizei ausgeweitet. Willkürliche Verhaftungen und der Gebrauch von Schusswaffen wurden erleichtert.“ (www.amnesty.de/2015/5/29/tuerkeiatmosphaere -der-einschuechterung-vor-den-wahlen). Selbst die Europäische Kommission, die in der Vergangenheit nicht gerade als Kritikerin der regierenden AKP aufgefallen ist, hat im November 2015 einen kritischen Bericht zur Lage in der Türkei verfasst (Europäische Kommission, Türkei-Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8581 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die Strafen für die 244 im Zusammenhang mit den Gezi-Protesten Verurteilten zwischen 15 Tagen sowie 14 Monaten liegen, wobei ein Teil der Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt oder in Geldstrafen umgewandelt wurden (www.zeit.de/politik/ ausland/2015-10/tuerkei-hauptverfahren-gezi-proteste-haftstrafen)? Die Haftstrafen für die im Zusammenhang mit den Gezi-Protesten Verurteilten lagen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen zwei Monaten und 15 Tagen sowie 14 Monaten und 16 Tagen. 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum der Prozess gegen vier der insgesamt 255 Angeklagten in ein anderes Verfahren ausgegliedert worden sein soll (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-244-gezidemonstranten -zu-haftstrafen-verurteilt-a-1059389.html)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde das Verfahren von vier Angeklagten vom Hauptverfahren getrennt, da die Verteidigung dieser Angeklagten noch ausstand . Ein Abschluss ohne Anhörung gemäß Absatz 3 Artikel 247 türkische Strafprozessordnung ist nicht möglich, es sei denn, es ergeht ein Freispruch (Absatz 2 Artikel 193 türkische Strafprozessordnung). 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass das Hauptverfahren politisch motiviert war, weil es nach über zwei Jahren ausgerechnet eineinhalb Wochen vor der Neuwahl zum Parlament in der Türkei endete (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-244-gezi-demonstrantenzu -haftstrafen-verurteilt-a-1059389.html), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die eine Einstufung des Verfahrens als politisch motiviert erlauben würden. Sie beobachtet die innenpolitischen Entwicklungen in der Türkei aber sehr aufmerksam. Dies gilt insbesondere für die Unabhängigkeit der Justiz, deren Bedeutung sie in ihren Gesprächen mit der türkischen Regierung hervorhebt und etwaige Missstände offen anspricht. 4. Wie viele Demonstrantinnen und Demonstranten sind nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt im Zusammenhang mit den Gezi-Protesten im Jahr 2013 vor Gericht gestellt worden, und wie viele wurden a) verurteilt und b) freigesprochen? Die Fragen 4a und 4b werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wurden insgesamt 255 Personen angeklagt, von denen 244 verurteilt wurden. Sieben Angeklagte wurden freigesprochen, bei vier Angeklagten ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8581 5. Wie viele Angehörige der türkischen Polizei wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen der acht Menschen, die ums Leben kamen, der mehreren tausend Demonstranten, die verletzt wurden – mehrere verloren ihr Augenlicht , weil sie Tränengaskartuschen der Polizei getroffen hatten – vor Gericht gestellt, und wie viele wurden a) verurteilt und b) freigesprochen? Die Fragen 5a und 5b werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Pressemeldungen und Auskünften des Menschenrechtsvereins İnsan Hakları Derneği zufolge wurden vier Strafverfahren eingeleitet, in zwei Fällen ergingen Urteile, gegen die Rechtsmittel eingelegt wurden, die beiden anderen Verfahren sind noch anhängig, wobei in einem dieser zwei Verfahren der Angeklagte kein Polizist ist. Eine Person betreffend ist die Ermittlungsphase noch nicht abgeschlossen , bezüglich einer weiteren Person wurden die Ermittlungen eingestellt. Von insgesamt sechs angeklagten Polizisten wurden drei verurteilt. Zwei Polizisten wurden freigesprochen. 6. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) hat es im Zeitraum zwischen 2013 und 2015 im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Türkei gegeben (bitte vollständig unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Inhalte bzw. Gegenstände der Projekte, Kosten für die deutsche Seite unter Einbeziehung von Projekten des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung auflisten)? Es wird verwiesen auf die in Anlage 1 zu Frage 6 beigefügten Tabellen. Die Aufstellungen der erfragten Maßnahmen sind daneben teilweise bereits im Rahmen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland auf Bundestagsdrucksache 18/7502 vom 11. Februar 2016 (siehe Antwort zu Frage 10), erfolgt. Deshalb wird außerdem auf die Vorbemerkungen und jeweiligen Antworten der Bundesregierung verwiesen. 7. Welche der in Frage 1 aufgeführten Maßnahmen hatten den Umgang mit Großlagen, Demonstrationen oder „Terrorismus-“ und Aufstandsbekämpfung u. Ä. zum Gegenstand? Die Maßnahmen und deren jeweiliger Gegenstand sind der zu Frage 6 erstellten Tabelle 1 zu entnehmen. Die in Tabelle 2 in erster und letzter Zeile genannten Maßnahmen hatten außerdem die in der Frage genannten Themen zum Gegenstand . Darüber hinaus wird verwiesen auf die in Anlage 2 zur Frage 7 beigefügte Tabelle zur Ausbildung von Sicherheitskräften. 8. Welche Maßnahmen im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Türkei sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die nächsten zwei Jahre geplant bzw. werden derzeit erörtert (bitte vollständig unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Kosten für die deutsche Seite unter Einbeziehung von Projekten des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung auflisten)? Es wird auf die in Anlage 3 zu Frage 8 beigefügte Tabelle 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8581 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Jahr 2016 sind im Rahmen des Aktionsplans 2016 weitere Konsultationen zu den Themenkomplexen Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Terrorismusbekämpfung auf Arbeitsebene geplant. Bezüglich der Rahmen der bundespolizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe/Polizeilichen Kooperationen 2016/2017 für die bilaterale Zusammenarbeit mit der Türkei bislang beabsichtigten Maßnahmen wird auf die in Anlage 3 zu Frage 8 beigefügte Tabelle 2 (Maßnahmen Ausstattungshilfe/polizeiliche Kooperationen) verwiesen. 9. In welchem Umfang wurden von der Bundesregierung Mittel für Ausbildungshilfen für die türkische Polizei im Jahr 2015 aufgewandt, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Mittel bereitgestellt (bitte entsprechend den Jahren auflisten)? Im Jahr 2015 beliefen sich Ausbildungshilfen des Bundeskriminalamtes auf 14 639,79 Euro. Die Kosten wurden jeweils über den Haushalt des Bundeskriminalamtes , Titel 0624 6871, finanziert. Die Kosten der Twinning-Projekte der Europäischen Union wurden vollumfänglich aus deren Haushaltsmitteln getragen. Im Jahr 2015 wurden im Rahmen der bundespolizeilichen Ausbildungshilfe zugunsten der türkischen polizeilichen Partnerbehörden insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 4 844,30 Euro aus dem Kapitel 0610 Titel 687 07 bereitgestellt. 10. In welchem Umfang wurden von der Bundesregierung Mittel für Ausstattungshilfen für die türkische Polizei 2015 aufgewandt, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Mittel bereitgestellt (bitte entsprechend den Jahren auflisten)? Im Jahr 2015 wurden von der Bundesregierung keine Haushaltsmittel für Ausstattungshilfen für türkische Polizeibehörden aufgewandt. 11. Welche Ausrüstung, die auch militärisch relevant sein könnte und somit in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 – genannt wird sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln, und somit in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 – aufgeführt wird, ist in den Jahren von 2013 bis 2015 aus Deutschland in die Türkei exportiert worden (bitte entsprechend nach Umfang und Warenwert der Ausrüstungsgegenstände sowie unter Angabe der Hersteller auflisten)? Die Benennung des Herstellers der jeweiligen Güter ist nicht möglich, da diese Angabe nicht zum erfassten Datenspektrum gehört und nicht für die Einstufung des Gutes relevant ist. Daten über die tatsächlich in die Türkei exportierte Ausrüstung liegen nicht vor. Bezüglich der Ausrüstung im Sinne der Frage, die in den Jahren 2013 bis 2015 aus Deutschland in die Türkei genehmigt wurde wird auf die Tabellen in Anlage 4 zu Frage 11 verwiesen (gelistet nach Jahren 2013 bis 2015): Tabelle 1 – Rüstungsgüter Tabelle 2 – Dual-Use-Güter Tabelle 3 – Antifolter. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8581 12. Inwieweit ist es für die Bundesregierung relevant, ob von Deutschland an die Türkei gelieferte militärische Ausrüstung sowie Polizeiausrüstung an die Türkei im Zusammenhang mit der sogenannten Terrorbekämpfung insbesondere im Südosten der Türkei in den mehrheitlich von Kurden bewohnten Gebieten zur Niederschlagung von Protesten zur Anwendung gebracht wird? Die Bundesregierung hat die türkische Regierung mehrfach dazu aufgerufen sicherzustellen , dass die türkischen Sicherheitskräfte in ihrem Vorgehen gegen Kämpfer der Terrororganisation PKK verhältnismäßig vorgehen und rechtsstaatliche Vorgaben einhalten. Sie hat außerdem angemahnt, die Zivilbevölkerung zu schützen und schnellstmöglich zu Friedengesprächen zurückzukehren. 13. Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6480 dahingehend zu verstehen, dass die Bundesregierung nicht ausdrücklich ausschließen kann, dass von den an die türkische Polizei in den Jahren von 2010 bis 2012 gelieferten 600 Scharfschützengewehren der Marken Steyr SSG 08 und SSG 04 sowie an die türkischen Streitkräfte gelieferten HK G28 in den mehrheitlich von Kurden bewohnten Gebieten der Türkei im Rahmen der sogenannten Terrorbekämpfungsmaßnahmen eingesetzt werden? Der Bundesregierung liegen keine umfassenden Informationen über die durch die türkischen Sicherheitskräfte im Vorgehen gegen Kämpfer der PKK verwendeten Waffen vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die über 600 aus Deutschland in den Jahren von 2011 bis 2012 in die Türkei gelieferten Scharfschützengewehre der Marke Steyr SSG 08 durch das exportierende Unternehmen Kilic Feintechnik GmbH modifiziert worden waren (Bundestagsdrucksache 18/6480, Frage 21)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber, ob die 600 aus Deutschland in den Jahren 2011 bis 2012 in die Türkei gelieferten Scharfschützengewehre der Marke Steyr SSG08 durch das exportierende Unternehmen Kilic Feintechnik GmbH modifiziert worden waren. 15. Inwieweit wird die Bundesregierung entgegen der derzeitigen Praxis (Bundestagsdrucksache 18/6480, Antwort zu Frage 31) die Ausfuhr der Scharfschützengewehre nur unter der Auflage genehmigen, dass die gelieferten Waffen nicht in bestimmte Regionen der Türkei wie die mehrheitlich von Kurden bewohnten Gebiete geliefert bzw. eingesetzt werden dürfen? Nach erfolgter Ausfuhr können die Bestimmungsziele von ausgeführten Rüstungsgütern nicht mehr nachträglich durch Genehmigungsauflagen eingeschränkt werden. Für künftige Genehmigungsentscheidungen über Ausfuhranträge gilt, dass diese weiterhin nach den konkreten Umständen des Einzelfalls im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der Kriterien der politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, des Gemeinsamen Standpunktes des Rates zur Kontrolle von Rüstungsexporten sowie des Vertrags über den Waffenhandel getroffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8581 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Worin konkret sieht die Bundesregierung maßgebliche Unterschiede zwischen der Türkei, dem Iran und Saudi-Arabien, die ein Verbot der Ausfuhr von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung in einen Drittstaat als eine restriktive Maßnahme, mit der die EU auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen reagiert, zwar gegenüber der Islamischen Republik Iran, aber nicht gegen die Türkei oder Saudi-Arabien rechtfertigen (Bundestagsdrucksache 17/14402, Antwort zu Frage 15)? Verbote der Ausfuhr von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung in einen Drittstaat sind eine restriktive Maßnahme, mit der die EU in der Vergangenheit auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in der Islamischen Republik Iran reagiert hat. Entsprechende Ratsbeschlüsse zu Saudi-Arabien und der Türkei bestehen nicht. 17. Waren Einheiten der türkischen Polizei an Schulungen mit der GSG 9 der Bundespolizei in den Jahren von 2013 bis 2015 beteiligt, und wenn ja, wie viele Polizeiangehörige welcher Einheiten, und welche Inhalte wurden bei diesen Schulungen vermittelt? In den Jahren 2013 bis 2015 waren keine Einheiten der türkischen Polizei an Schulungen mit der GSG 9 der Bundespolizei beteiligt. 18. Wie viele und welche Angehörige der türkischen Streitkräfte waren und sind an welchen Ausbildungsprogrammen, wie beispielsweise dem Lehrgang internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst (LGAI), an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr in den Jahren von 2012 bis 2015 beteiligt (bitte entsprechend den Jahren mit Lehrgangsbereichen getrennt auflisten )? Im angefragten Zeitraum nahm ein Angehöriger der türkischen Streitkräfte am Lehrgang Generalstabs- und Admiralstabsdienst National (LGAN) 2013/2014 teil. Darüber hinaus fand im angefragten Zeitraum keine Ausbildung von Angehörigen der türkischen Streitkräfte in Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr statt. 19. Wie viele als bilaterale Verbindungsbeamte eingesetzte Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) bzw. der Bundespolizei sind aktuell in der Türkei tätig (bitte nach Ort und Zeit auflisten)? Die Bundespolizei setzt seit 2001 einen grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten der Bundespolizei (GVB) in Ankara ein. Dieser wird seit dem 7. März 2016 durch einen weiteren GVB unterstützt. Vom Bundeskriminalamt sind zurzeit jeweils ein Verbindungsbeamter in Istanbul und Ankara eingesetzt. 20. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Feststellung, dass die Versammlungsfreiheit in der Türkei gesetzlich und in der Praxis übermäßig eingeschränkt wird, insbesondere durch die unverhältnismäßige Gewaltanwendung bei Polizeieinsätzen während Demonstrationen und fehlende Sanktionen gegen Strafverfolgungsbeamte (Europäische Kommission, Türkei-Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft)? Die Bundesregierung verfolgt die innenpolitische Entwicklung in der Türkei aufmerksam und stellt Defizite in einigen Bereichen der Rechtsstaatlichkeit fest. Dies gilt insbesondere für die breite Definition von Terrorismus und der daraus resultierenden weiten Auslegung von diesbezüglichen Straftatbeständen. Darüber hinaus verfolgt die Bundesregierung mit Sorge zunehmende Einschränkungen der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8581 Meinungsfreiheit in der Türkei, die sich auch in Einschränkungen der Versammlungsfreiheit äußern können. 21. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Feststellung, dass das Strafrecht und die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Terrorismus noch nicht mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Einklang stehen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Praxis gewahrt werden muss (Europäische Kommission, Türkei-Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft)? 22. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es nach der Erweiterung der Befugnisse der Behörden durch das Gesetzespaket zur inneren Sicherheit aus dem Jahr 2015 und die dazugehörigen Durchführungsvorschriften in der Praxis zu weiteren Einschränkungen im Demonstrationsrecht gekommen ist (Europäische Kommission, Türkei-Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft)? 23. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es nach der Erweiterung der Befugnisse der Behörden durch das Gesetzespaket zur inneren Sicherheit aus dem Jahr 2015 und die dazugehörigen Durchführungsvorschriften in der Praxis zu weiteren Einschränkungen im Internet gekommen ist (Europäische Kommission, Türkei-Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft)? 24. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass gegen Transgender -Personen weiterhin willkürlich Bußgelder verhängt, Hausdurchsuchungen angesetzt werden und polizeiliche Gewalt ausgeübt wird (Europäische Kommission, Türkei-Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft)? 25. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass öffentliche Bedienstete nach wie vor kein Streikrecht haben und die türkische Regierung nichts unternommen hat, um die große Bandbreite der Kategorien von öffentlichen Bediensteten zu verringern, denen es untersagt ist, sich gewerkschaftlich zu organisieren, und die somit von Tarifverträgen ausgeschlossen sind (Europäische Kommission, Türkei-Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft)? 26. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Verschiebung von Streiks durch die Regierung und die Zwangsschlichtung bei Dienstleistungen, die nicht die Grundversorgung betreffen, das Streikrecht ernsthaft beeinträchtigt haben und die Polizei nach wie vor mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen friedliche gewerkschaftliche Aktionen vorgeht (Europäische Kommission, Türkei-Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft)? Die Fragen 21 bis 26 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung teilt die Feststellungen der Europäischen Kommission in ihrem Fortschrittsbericht vom 10. November 2015. 27. Inwieweit vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die polizeiliche, justizielle und militärische Zusammenarbeit mit der Türkei in ihrer Gesamtheit die rechtsstaatliche und demokratische Entwicklung des Landes in den letzten fünf Jahren befördert hat (Bundestagsdrucksache 17/14402)? Die Bundesregierung betrachtet eine Zusammenarbeit mit anderen Staaten auf den in der Frage genannten Feldern als eine Möglichkeit, die rechtstaatliche und demokratische Entwicklung in diesen Staaten zu fördern und somit einen positi- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8581 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ven Einfluss auf die innenpolitische Entwicklung zu nehmen. Als NATO-Bündnispartner leistet die Türkei in enger Nachbarschaft zu den Konfliktregionen des Nahen und Mittleren Osten einen substanziellen Beitrag zur bündnisgemeinsamen Verteidigung. Darüber hinaus ist die Türkei ein wichtiger Partner Deutschlands in Bereichen wie der Terrorismusbekämpfung und der kontrollierten Migration . Insofern hat die Bundesregierung Interesse an einer engen Zusammenarbeit mit der Türkei auf oben genannten Feldern und geht davon aus, dass dies die rechtsstaatliche und demokratische Entwicklung des Landes grundsätzlich befördert . 28. Was ist der Bundesregierung über die Definition des Begriffs „Terrorismus“ durch türkische Sicherheitsbehörden bekannt? Die Definition von „Terror“ findet sich in Artikel 1 des türkischen Antiterrorgesetzes . Die Übersetzung lautet wie folgt: „Terror umfasst alle Arten von Handlungen , die eine Straftat darstellen, eines oder mehrerer Mitglieder einer Organisation , die mit Zwang und Gewalt durch Anwendung von Mitteln des Drucks, der Verbreitung von Angst und Schrecken, der Einschüchterung oder der Drohung mit dem Ziel unternommen werden, die in der Verfassung niedergelegten Eigenschaften der Republik und die politische, rechtliche, soziale, laizistische und wirtschaftliche Ordnung zu verändern, die unteilbare Existenz von Staatsgebiet und Staatsvolk zu zerstören, die Existenz des türkischen Staates und der türkischen Republik zu gefährden, die staatliche Autorität zu schwächen oder zu vernichten oder an sich zu reißen, die Grundrechte und -freiheiten zu beseitigen, die innere und äußere Sicherheit des Staates, die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Gesundheit zu stören.“ 29. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern türkische Behörden auch Streiks oder nicht genehmigte Demonstrationen als „Terrorismus“ bezeichnen ? Auch Demonstrationen können unter das türkische Antiterrorgesetz fallen (Artikel 7, Absatz 2), nämlich dann, wenn Gewalt, Zwang oder Drohungen beinhaltende Methoden einer Terrororganisation durch die Propaganda legalisiert oder angepriesen bzw. wenn dazu animiert wird, diese anzuwenden. Darüber hinaus macht sich nach Artikel 7, Absatz 2 als Mitglied oder Unterstützer einer Terrororganisation strafbar, wer während einer Demonstration Embleme, Fotos oder Zeichen einer Terrororganisation trägt, entsprechende Parolen ruft oder entsprechende Uniformen trägt. 30. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan den Terrorismus-Begriff im türkischen Strafrecht breiter fassen lassen will, um ein härteres Vorgehen gegen Journalisten, Abgeordnete und Leiter von Nichtregierungsorganisationen zu ermöglichen (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-recep-tayyip-erdogan-will-terrorismusbreiter -definieren-a-1082444.html)? Die Bundesregierung hat Kenntnis von einer Ansprache Staatspräsident Erdoğans, die er nach dem Terroranschlag in Ankara vom 13. März 2016 hielt, in der er seine Auffassung zu Terroisten und Terrorismus darlegte und ankündigte, das türkische Strafrecht entsprechend zu ändern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8581 31. Welche 72 Kriterien sind in der Visa-Roadmap zwischen der Europäischen Union und der Türkei vereinbart worden (Bundestagsdrucksache 18/7841, Antwort auf die Schriftliche Frage 27; bitte auflisten)? Die EU-Visa-Roadmap enthält die folgenden 72 Kriterien: 1. Die Türkei sollte die Ausstellung maschinenlesbarer biometrischer Reisedokumente gemäß den ICAO-Standards und nach den von der ICAO empfohlenen Verfahren sowie die schrittweise Abschaffung nicht ICAO-konformer Pässe und die schrittweise Einführung internationaler Pässe mit biometrischen Daten mit Lichtbild und Fingerabdrücken entsprechend den EU-Standards , insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates, fortsetzen . 2. Einführung geeigneter administrativer Maßnahmen zur Gewährleistung von Integrität und Sicherheit des Prozesses der Personalisierung, Ausstellung und Validierung internationaler Pässe und anderer Ausgangsdokumente. 3. Einführung von Schulungsprogrammen und Verabschiedung von Ehrenkodizes zur Korruptionsbekämpfung für Beamte aller Behörden, die mit Visa, Ausgangsdokumenten oder Pässen befasst sind. 4. Unverzügliche und systematische Meldung verlorener und gestohlener Pässe an die Interpol/LASP-Datenbank. 5. Gewährleistung hoher Sicherheitsstandards bei Ausgangsdokumenten und Personalausweisen und Festlegung strenger Verfahren für ihre Verwendung und Ausstellung. 6. Regelmäßiger Austausch von Musterpässen und Visumformularen, Unterrichtung über gefälschte Dokumente und Zusammenarbeit mit der EU bei der Dokumentensicherheit. 7. Festlegung und Durchführung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Integrität und Sicherheit des Personenstands- und Meldeverfahrens einschließlich der Integration und Vernetzung der einschlägigen Datenbanken und Abgleich der gescannten Daten mit dem Zivilstandsregister unter besonderer Beachtung von Änderungen bei den grundlegenden personenbezogenen Daten . 8. Durchführung bedarfsgerechter Grenzkontrollen und Grenzüberwachung an allen Landesgrenzen, speziell entlang der Grenzen zu den EU-Mitgliedstaaten , in einer Weise, die zu einer deutlichen und nachhaltigen Senkung der Zahl von Personen führt, denen es gelingt, illegal in die Türkei ein- oder aus ihr auszureisen. 9. Annahme und wirksame Umsetzung von Rechtsvorschriften zum Personenverkehr an den Außengrenzen sowie zur Organisation der Grenzbehörden und ihrer Zuständigkeiten gemäß dem von der Türkei am 27. März 2006 verabschiedeten „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Strategie für integriertes Grenzmanagement der Türkei“ und im Einklang mit den im Schengener Grenzkodex und im Schengen-Katalog der EU festgelegten Grundsätzen und bewährten Verfahren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8581 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Durchführung der erforderlichen Haushalts- und anderen administrativen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass an den Grenzübertrittstellen und entlang aller Landesgrenzen, insbesondere an den Grenzen mit den EU-Mitgliedstaaten , geschulte und qualifizierte Grenzschutzmitarbeiter (in ausreichender Zahl) eingesetzt werden und dass funktionsfähige Infrastruktur, Ausstattung und IT-Technologie verfügbar ist; hierzu zählt auch eine stärkere Nutzung von Überwachungstechnik, insbesondere von mobilen und ortsfesten elektronischen Geräten, Videoüberwachung, Infrarotkameras und anderen Sensorsystemen. 11. Vertiefung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Grenzschutzmitarbeitern und Einrichtungen, dem Zoll und den anderen Strafverfolgungsbehörden zur Verbesserung der Fähigkeit zur Sammlung von Informationen, zur effizienten Nutzung der personellen und technischen Ressourcen und zu einem koordinierten Vorgehen. 12. Einführung von Schulungsprogrammen und Verabschiedung von Ehrenkodizes zur Korruptionsbekämpfung für die Mitarbeiter von Grenzschutz und Zoll sowie sonstige mit dem Grenzmanagement befasste Beamte. 13. Wirksame Umsetzung der mit FRONTEX unterzeichneten Vereinbarung, unter anderem durch Ausarbeitung gemeinsamer Kooperationsinitiativen und durch Austausch von Daten und Risikoanalysen. 14. Gewährleistung, dass das Grenzmanagement im Einklang mit dem internationalen Flüchtlingsrecht und unter uneingeschränkter Achtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung in einer Weise erfolgt, die Menschen, welche internationalen Schutz benötigen, den wirksamen Zugang zu Asylverfahren ermöglicht. 15. Gewährleistung einer adäquaten Zusammenarbeit mit den angrenzenden EU- Mitgliedstaaten insbesondere mit dem Ziel, den Schutz der Grenzen mit den EU-Mitgliedstaaten zu verstärken. 16. Mehr Schulungen zur Dokumentensicherheit für das Konsular- und Grenzpersonal der Türkei sowie Ausbau und Nutzung des türkischen Visa-Informationssystems . 17. Beendigung der regulären Praxis der Ausstellung von Visa an den Grenzen für Staatsangehörige bestimmter nicht der EU angehörender Länder, speziell für Länder, die ein hohes Migrations- und Sicherheitsrisiko für die EU darstellen . 18. Verwendung der neuen türkischen Visummarken mit besseren Sicherheitsmerkmalen und Einstellung der Verwendung der Visumstempel. 19. Einführung von Visa für den Flughafentransit. 20. Änderungen der Vorschriften, anhand deren die Türkei Staatsangehörigen aus den Ländern die Einreise in ihr Hoheitsgebiet gestattet, aus denen illegale Einwanderer in großer Zahl in die EU einreisen; hierdurch soll Personen der Zugang erschwert werden, die mit dem Ziel in die Türkei einreisen wollen, danach illegal die EU-Außengrenzen zu überschreiten. 21. Fortsetzung der Angleichung der Visumpolitik der Türkei sowie ihrer Rechtsvorschriften und Verwaltungskapazitäten an den EU-Besitzstand, insbesondere gegenüber den Ländern, die wichtige Quellen der illegalen Einwanderung in die EU darstellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8581 22. Nichtdiskriminierender visumfreier Zugang der Staatsangehörigen aller EU- Mitgliedstaaten zum Hoheitsgebiet der Türkei. 23. Annahme und wirksame Umsetzung von Rechtsvorschriften zur Verantwortung der Beförderungsunternehmen einschließlich der Festlegung von Sanktionen . 24. Annahme und wirksame Umsetzung von Rechtsvorschriften und Durchführungsbestimmungen im Einklang mit dem EU-Besitzstand und mit den Standards der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und ihrem Protokoll von 1967 ohne jede geografische Einschränkung unter Gewährleistung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und unter Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Grundsatzes, wonach jede Person , die internationalen Schutz benötigt, die Möglichkeit haben muss, einen Asylantrag zu stellen und Schutz gemäß dem Flüchtlingsstatus oder eine Form des subsidiären Schutzes zu erhalten; ferner muss der UNHCR die Möglichkeit erhalten, sein Mandat in türkischem Hoheitsgebiet ohne Einschränkungen wirksam auszuüben. 25. Einrichtung einer Stelle, die speziell für die Verfahren zur Feststellung des Flüchtlingsstatus zuständig ist – wobei die Möglichkeit bestehen muss, vor einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf in faktischer und rechtlicher Hinsicht einzulegen – und die Schutz und Unterstützung von Asylsuchenden und Flüchtlingen sicherzustellen hat; Gewährleistung ausreichender Arbeitskapazitäten dieser Stelle und Schulungen des Personals. 26. Bereitstellung adäquater Infrastruktur und ausreichender personeller und finanzieller Mittel, um eine menschenwürdige Aufnahme und den Schutz der Rechte und der Würde der Asylsuchenden und Flüchtlinge zu gewährleisten. 27. Personen, denen der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, sollten die Möglichkeit erhalten, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten; ihnen sollte der Zugang zu den öffentlichen Diensten, der Genuss sozialer Rechte und die Integration in der Türkei ermöglicht werden. 28. Annahme und Umsetzung von Rechtsvorschriften zur Sicherstellung einer wirksamen Migrationssteuerung mit – an die Standards der EU und des Europarates angeglichenen – Bestimmungen für Ein- und Ausreise sowie kurzund langfristige Aufenthalte von Ausländern und ihren Familienangehörigen wie auch für die Aufnahme, die Rückführung und die Rechte von Ausländern , die illegal in die Türkei eingereist sind oder sich illegal dort aufhalten. 29. Einrichtung und Inbetriebnahme eines Mechanismus zur Beobachtung der Migrationsströme mit Daten sowohl zur regulären als auch zur illegalen Migration ; Einrichtung von Stellen, die für die Erfassung und Analyse von Daten über die Migrationsströme und -bestände zuständig sind; Erstellung eines Lagebilds der illegalen Migrationsströme auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie der verschiedenen Herkunftsländer der illegalen Einwanderer, einschließlich Risikoanalysen und Nutzung von Intelligence-Informationen. 30. Vorgehen gegen die Faktoren, die die illegale Zuwanderung begünstigen („Pull-Faktoren“), und Ausbau der Kapazität zur Untersuchung von Fällen organisierter Schleuseraktivitäten oder von Beihilfe zur illegalen Einwanderung . 31. Wirksame Bemühungen um den Abschluss und die Anwendung von Rückübernahmeabkommen mit den Ländern, aus denen illegale Einwanderer in großer Zahl in die Türkei oder die EU-Mitgliedstaaten einreisen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8581 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 32. Gewährleistung ausreichender finanzieller und personeller Ressourcen für eine wirksame Migrationssteuerung einschließlich adäquater Schulungsprogramme . 33. Gewährleistung der effektiven Ausweisung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger aus türkischem Hoheitsgebiet. 34. Festlegung der Bedingungen für eine freiwillige Rückkehr von Drittstaatsangehörigen , die ausgewiesen werden und die bereit sind, diese Modalität zu nutzen. 35. Bereitstellung adäquater Infrastruktur (unter anderem von Auffanglagern) und Ausbau der Einrichtungen, die für die effektive Ausweisung illegal aufhältiger und/oder durchreisender Drittstaatsangehöriger aus türkischem Hoheitsgebiet zuständig sind, wobei umfassende rechtliche Unterstützung, sozialer und psychologischer Beistand sowie menschenwürdige und faire Haftbedingungen und Rückführungsmaßnahmen für die Rückkehrer sicherzustellen sind. 36. Fortsetzung und vollständige Umsetzung der nationalen Strategie und des nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (insbesondere der grenzübergreifenden Aspekte) unter Bereitstellung adäquater personeller und finanzieller Ressourcen. 37. Unterzeichnung und Ratifizierung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie Annahme und wirksame Umsetzung von Rechtsvorschriften – wozu auch an die Standards dieser Konvention und an den EU-Besitzstand angeglichene Bestimmungen gehören – zur Verhütung des Menschenhandels, zur Verfolgung von Menschenhändlern und zum Schutz und zur Unterstützung ihrer Opfer. 38. Bereitstellung adäquater Infrastruktur und ausreichender personeller und finanzieller Ressourcen, um eine menschenwürdige Aufnahme und den Schutz der Rechte und der Würde der Opfer des Menschenhandels zu gewährleisten und ihre soziale und berufliche Wiedereingliederung zu unterstützen. 39. Ratifizierung der Konvention des Europarates über Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (SEV Nr. 198) und Umsetzung ihrer Bestimmungen in nationales Recht; Annahme und wirksame Anwendung von Rechtsvorschriften , um den Anforderungen dieser Konvention sowie den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche“ (Financial Action Task Force – FATF) zur Errichtung eines Systems zum Einfrieren von Vermögenswerten und zur Festlegung einer Definition der Terrorismusfinanzierung nachzukommen. 40. Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates über Computerkriminalität und Annahme von Rechtsvorschriften und Durchführung von Maßnahmen , um die Umsetzung dieses Übereinkommens zu ermöglichen. 41. Weitere Umsetzung der nationalen Strategie und des nationalen Aktionsplans gegen Drogen und Drogensucht und Ausbau der Zusammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD). 42. Weitere Umsetzung der nationalen Strategie und des nationalen Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung und der Empfehlungen der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) (Begutachtungsrunde I, II und III). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/8581 43. Umsetzung und Anwendung der internationalen Übereinkünfte zur justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, insbesondere der Übereinkommen des Europarates über die Auslieferung (SEV Nr. 24 von 1957, einschließlich der noch nicht implementierten Zusatzprotokolle von 1975, 2010 und 2012), über die Rechtshilfe in Strafsachen (SEV Nr. 30 von 1959, einschließlich des noch nicht implementierten Zusatzprotokolls von 2001) und über die Überstellung verurteilter Personen (SEV Nr. 112 von 1983, einschließlich des noch nicht implementierten Zusatzprotokolls von 1997). 44. Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen von Richtern und Staatsanwälten mit den EU-Mitgliedstaaten und mit den Ländern in der Region. 45. Aufbau von Arbeitsbeziehungen mit Eurojust. 46. Weitere Umsetzung des Haager Übereinkommens von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung und Beitritt zum Haager Übereinkommen von 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern sowie zum Haager Übereinkommen von 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen . 47. Wirksame justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit allen EU-Mitgliedstaaten , den Bereich der Auslieferung eingeschlossen, unter anderem durch den Ausbau direkter Kontakte zwischen den Zentralbehörden. 48. Gewährleistung einer wirksamen und effizienten Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung zwischen den einschlägigen nationalen Einrichtungen – insbesondere den Grenz-, Polizei- und Zollbeamten durch eine umfassende Zusammenarbeit ihrer Dienststellen im Bereich des Intelligence- und Informationsaustauschs – sowie der Zusammenarbeit mit den Justizbehörden . 49. Vertiefung der Zusammenarbeit der regionalen Strafverfolgungsbehörden und Umsetzung der bilateralen und multilateralen Übereinkünfte über die operative Zusammenarbeit, unter anderem durch zeitgerechte Weitergabe der einschlägigen Informationen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten. 50. Verbesserung der operativen und speziell der ermittlungsbezogenen Qualität und Kapazität der Strafverfolgungsbehörden, um schwerwiegende sowie grenzüberschreitende Kriminalität, wozu auch Identitäts- und Reisedokumentenbetrug zählt, effizienter bekämpfen zu können. 51. Wirksame Zusammenarbeit mit OLAF und Europol beim Schutz des Euro gegen Geldfälschung. 52. Verstärkung der Kapazitäten der türkischen Ermittlungsbehörde für Finanzkriminalität (MASAK) und Ausbau ihrer Zusammenarbeit mit anderen Finanzermittlungsstellen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. 53. Fortsetzung der Umsetzung der strategischen Vereinbarung mit Europol. 54. Abschluss und uneingeschränkte sowie effektive Umsetzung einer Vereinbarung über operative Zusammenarbeit mit Europol. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8581 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 55. Unterzeichnung, Ratifizierung und Umsetzung der einschlägigen internationalen Übereinkünfte, insbesondere des Übereinkommens des Europarates von 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten und seines Zusatzprotokolls Nr. 181. 56. Annahme und Umsetzung von – den EU-Standards entsprechenden – Rechtsvorschriften für den Schutz personenbezogener Daten, insbesondere was die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde anbelangt. 57. Gewährleistung, dass die Freizügigkeit der türkischen Staatsangehörigen keinen ungerechtfertigten Einschränkungen unterliegt; hierzu zählen auch diskriminierende Maßnahmen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. Erforderlichenfalls Durchführung entsprechender umfassender Ermittlungen. 58. Information über die Voraussetzungen und Modalitäten des Erwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit. 59. Information über die Bedingungen für die Änderung personenbezogener Daten . 60. Gewährleistung des uneingeschränkten und effektiven Zugangs aller Bürger – Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderungen, Minderheiten, Binnenvertriebene und andere schutzbedürftige Gruppen eingeschlossen – zu Reiseund Ausweisdokumenten. 61. Gewährleistung des uneingeschränkten und effektiven Zugangs der in der Türkei aufhältigen Flüchtlinge und Staatenlosen zu Ausweisdokumenten. 62. Bereitstellung zugänglicher Informationen über die Registrierungsbestimmungen für Ausländer, die in der Türkei wohnen möchten, und Gewährleistung einer gerechten und transparenten Anwendung der entsprechenden Rechtsvorschriften. 63. Ausarbeitung und Umsetzung wirksamer Maßnahmen gegen die soziale Ausgrenzung der Roma, ihre Marginalisierung und Diskriminierung beim Zugang zu Bildung und zum Gesundheitswesen sowie zur Beseitigung ihrer Schwierigkeiten beim Zugang zu Personalausweisen, Wohnraum und Beschäftigung sowie bei der Teilhabe am öffentlichen Leben. 64. Ratifizierung der Zusatzprotokolle Nr. 4 und Nr. 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). 65. Überarbeitung – im Einklang mit der EMRK und mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), mit dem EU-Besitzstand und mit den Gepflogenheiten der EU-Mitgliedstaaten – des rechtlichen Rahmens im Bereich organisierte Kriminalität und Terrorismus sowie seiner Auslegung durch die Gerichte, die Sicherheitskräfte und die Strafverfolgungsbehörden , um das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Verfahren und auf freie Meinungsäußerung, auf Versammlungsund Vereinigungsfreiheit in der Praxis sicherzustellen. 66. Vollständige und wirksame Erfüllung der Rückübernahmeverpflichtungen gegenüber den Mitgliedstaaten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/8581 67. Ratifizierung des am 21. Juni 2012 paraphierten Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und der Türkei. 68. Vollständige und wirksame Anwendung sämtlicher Bestimmungen des Rückübernahmeabkommens EU-Türkei mit einer soliden Erfolgsbilanz, die deutlich macht, dass die Rückübernahmeverfahren in Bezug auf alle Mitgliedstaaten ordnungsgemäß funktionieren. 69. Einführung und Anwendung interner Verfahren, die die rasche und wirksame Identifizierung und Rückführung von türkischen Staatsangehörigen, Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen ermöglichen, die die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet eines der Mitgliedstaaten oder für die Anwesenheit oder den Aufenthalt in dem betreffenden Hoheitsgebiet nicht oder nicht mehr erfüllen, und die die Durchbeförderung von Personen, die in ihr Herkunftsland zurückgebracht werden sollen, im Geiste der Zusammenarbeit erleichtern. 70. Aufstockung der Kapazitäten der zuständigen Behörden, um Rückübernahmeersuchen innerhalb der im Rückübernahmeabkommen angegebenen Fristen bearbeiten und die Zahl der unerledigten Ersuchen senken zu können, auch was Ersuchen im Zusammenhang mit Drittstaatsangehörigen angeht. 71. Gewährleistung, dass Rückübernahmeersuchen unter Einhaltung der innerstaatlichen und der EU-Datenschutzanforderungen bearbeitet werden. 72. Erstellung detaillierter Rückübernahmestatistiken und zeitnahe Übermittlung dieser Statistiken an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission. 32. Welche der 72 Kriterien der Visa-Roadmap zwischen der EU und der Türkei sind a) erfüllt, Nach dem 3. Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission vom 4. Mai 2016 (KOM (2016 (161)) sind von den in der Antwort zu Frage 31 genannten Kriterien die folgenden erfüllt: Nr. 2 bis Nr. 41, Nr. 43 bis Nr. 46, Nr. 48 bis Nr. 53, Nr. 55, Nr. 57 bis Nr. 64, Nr. 66 bis Nr. 67, Nr. 69 bis Nr. 72. b) nicht erfüllt, nach dem 3. Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission sind von den in der Antwort zu Frage 31 genannten Kriterien die folgenden Kriterien nicht erfüllt: Nr. 42, Nr. 54 und Nr. 65. c) teilweise erfüllt (bitte mit Hinweis darauf, worin noch Differenzen bestehen)? Nach dem 3. Fortschrittsbericht sind die folgenden Kriterien laut Europäischer Kommission teilweise oder nahezu erfüllt: - Nr. 1 ist „nahezu erfüllt“, da die Ausstellung biometrischer Pässe nach EU- Standards erst ab Oktober 2016 erfolge. - Nr. 47 ist „teilweise erfüllt“, da wegen der Nichtanerkennung Zyperns durch die Türkei keine Zusammenarbeit mit dem EU-Mitgliedsstaat Zypern erfolge und die Zusammenarbeit der Türkei mit anderen Mitgliedstaaten nicht zufriedenstellend sei. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8581 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode - Nr. 56 ist „teilweise erfüllt“, da das neue türkische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten nicht den EU-Datenschutzstandards entspreche, insbesondere in Hinblick auf die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde und die Geltung des Gesetzes für Strafverfolgungs- und Justizbehörden. - Nr. 68 ist „teilweise erfüllt“, da türkische Behörden, vor allem türkische Konsulate , das Abkommen bisher nicht immer ordnungsgemäß umsetzten und die Bestimmungen zur Rückübernahme Drittstaatangehöriger erst ab Juni 2016 gelten. 33. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das E-Visum-System nach wie vor eine Diskriminierung von Antragstellern aus der Republik Zypern darstellt, da diese die Länderoption „Griechisch-zyprische Verwaltung von Süd-Zypern“ wählen müssen (Europäische Kommission, Türkei- Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft)? Auf die Antwort zu den Fragen 21 bis 26 wird verwiesen. Nichtdiskriminierender visumfreier Zugang der Staatsangehörigen aller EU-Mitgliedstaaten zum Hoheitsgebiet der Türkei ist als Kriterium Nr. 22 eine der Bedingungen für die Visumfreiheit der Türkei. 34. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber (auch nachrichtendienstliche ), dass sich der Ex-Berater des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan seit September 2015 zusammen mit zwei weiteren türkischen Staatsangehörigen wegen geheimdienstlicher Tätigkeiten für den türkischen Geheimdienst MIT (Millî İstihbarat Teşkilâtı) vor Gericht verantworten muss und bei Eröffnung des Haftbefehls in Karlsruhe der türkische Generalkonsul höchstpersönlich anwesend war (www.handelsblatt.com/ politik/international/tuerkischer-geheimdienst-mit-erdogan-is-watching-us/ 12914932.html)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 5c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5742 vom 10. August 2015 verwiesen. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Koblenz wurde inzwischen gegen alle drei Angeklagten gemäß § 153a der Strafprozessordnung vorläufig eingestellt und wird bei Erfüllung der Auflagen beziehungsweise Weisungen endgültig eingestellt werden. 35. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) darüber, dass der MIT bzw. weitere türkische Geheimdienste ihre Aktivitäten im Zuge des Krieges gegen die kurdische Bevölkerung in der Türkei auch in Deutschland gegen Kurdinnen und Kurden, türkische Oppositionelle intensiviert bzw. ausgeweitet hat? Die Bundesregierung hat keine Ausweitung oder Intensivierung nachrichtendienstlicher Aktivitäten der Türkei in Deutschland in den letzten Monaten festgestellt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/8581 36. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), wonach für das Jahr 2016 das MIT-Budget um 47 Prozent auf rund 1,6 Mrd. Türkische Lira (ca. 500 Mio. Euro) angehoben werden soll, wobei 100 Mio. Lira für neues Personal und etwa 200 Mio. Lira für die Luftüberwachung , etwa mit Drohnen, bestimmt sein sollen (www.handelsblatt.com/ politik/international/tuerkischer-geheimdienst-mit-erdogan-is-watching-us/ 12914932.html)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Informationen vor. 37. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass für den MIT in Deutschland bis zu 6 000 Mitarbeiter und Informanten arbeiteten (www.handelsblatt.com/politik/international/tuerkischergeheimdienst -mit-erdogan-is-watching-us/12914932.html)? Die Bundesregierung kann diese Angaben nicht bestätigen. 38. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass nicht die syrische Armee, sondern dschihadistische Milizen den „Sarin-Gas-Angriff“ in Ghouta am 21. August 2013 ausgeführt haben, wobei der türkische Geheimdienst über türkische Mittelsmänner das Gas an extremistische Gruppen in Syrien geliefert haben soll (www.heise.de/tp/artikel/ 46/46414/1.html)? Die Beantwortung der Frage 38 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.* 39. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass der US-amerikanische Geheimdienst CIA und der türkische Geheimdienst MIT an der Grenze zu Syrien ein gemeinsames Zentrum aufgebaut haben, und was sind nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher ) die Aufgaben dieses Zentrums (www.washingtonpost. com/world/national-security/undercover-teams-increased-surveillance-andhardened -borders-turkey-cracks-down-on-foreign-fighters/2016/03/06/baa4b a3a-e219-11e5-8d98-4b3d9215ade1_story.html)? Gegenstand der Frage 39 und des zweiten Teils der Frage 41 sind solche Informationen , die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und das Informationsrecht des Deutschen Bundestages * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8581 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gegenüber der Bundesregierung werden durch gleichfalls Verfassungsrecht genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zum Kenntnisstand, zur Leistungsfähigkeit , zur Ausrichtung, zur Arbeitsweise und zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten , womit letztlich der gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes – die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außenund sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes jedoch unerlässlich. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte sind für die Beurteilung des Kenntnisstands und den Arbeitsweisen von ausländischen Partnerdiensten so relevant, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. 40. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) über Details der beim Besuch des ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko in der Türkei am 9. März 2016 vereinbarten militärischen Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der Türkei (www.hurriyetdailynews. com/turkey-ukraine-boost-ties-amid-growing-tension-with-russia-.aspx? PageID=238&NID=96250&NewsCatID=510)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/8581 41. Stützten sich die Warnhinweise auf einen unmittelbar bevorstehenden Terroranschlag gegen die deutsche Botschaft in Ankara oder das deutsche Generalkonsulat in Istanbul auf die Erkenntnisse anderer Nachrichtendienste, und wenn ja, auf welche? Bezüglich des ersten Teils der Frage 41 gilt, dass im Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste Einzelheiten über die Ausgestaltung der Kooperation vertraulich behandelt werden. Die vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten. Dies umfasst neben der Zusammenarbeit als solcher auch Informationen zur konkreten Ausgestaltung sowie Informationen zu Fähigkeiten anderer Nachrichtendienste . Eine öffentliche Bekanntgabe der Zusammenarbeit anderer Nachrichtendienste mit Nachrichtendiensten des Bundes entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde nicht nur die Nachrichtendienste des Bundes in grober Weise diskreditieren , infolgedessen ein Rückgang von Informationen aus diesem Bereich zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch die Nachrichtendienste des Bundes führen könnte. Darüber hinaus können Angaben zu Art und Umfang des Erkenntnisaustauschs mit ausländischen Nachrichtendiensten auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte der Nachrichtendienste des Bundes zulassen. Es bestünde weiterhin die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der anderen Nachrichtendienste gezogen werden können. Aus den genannten Gründen würde eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher sind die Antworten zu den genannten Fragen ganz oder teilweise als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.* Gegenstand des zweiten Teils der Frage 41 sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und das Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zum Kenntnisstand, zur Leistungsfähigkeit, zur Ausrichtung, zur Arbeitsweise und zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten , womit letztlich der gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes - die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außenund sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8581 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode (§ 1 Absatz 2 BNDG) - nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes jedoch unerlässlich. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte sind für die Beurteilung des Kenntnisstands und den Arbeitsweisen von ausländischen Partnerdiensten so relevant, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/8581 Anlage 1) zu Frage 6 Tabelle 1 Maßnahme Kooperationspartner Ort Zeitraum Inhalte Kosten Twinning Projekt „Strengthening Capacities against Cybercrime “ Vertreter der türkischen Polizei und Justiz, Generalkommando der Gendarmerie, TNP Istanbul, Ankara/ Türkei, Deutschland 19.- 22.02.2013 25.- 28.02.2013 10.- 21.03.2014 16.11.2015 Überprüfung und Bewertung bereits vorhandener Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und Lehrpläne zur Qualifizierung von IT-Forensikern Arbeitsbesuch Informationsaustausch im Bereich Cybercrime EU-finanziert Arbeitstreffen Financial Intelligence Unit (FIU) Türkei (MASAK) Ankara/ Türkei 13.03.2013 Unterzeichnung Memorandum of Unterstanding (MoU) über den Informations-austausch bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung 1.775,02 Euro Treffen im Rahmen des EU- Projekts „Fight against trafficking from/to Afghanistan with the ECO member states“ Turkish Academy of Drugs and organized crime” (TADOC) Ankara/ Türkei 19.- 20.03.2013 07.- 10.10.2013 Darstellung der aktuellen Arbeitsumgebung und Aufgabenfelder Diskussion über Ansichten , Chancen und Aufbau eines forensischen Netzwerkes in der Region EU-finanziert Besuch Präsident BKA beim türkischen Botschafter in Berlin Botschafter der Türkei Berlin 08.04.2013 Aktuelle Lage in der Türkei und Auswirkung auf die innere Sicherheit in Deutschland Bekämpfung der PKK in Deutschland und Auswirkung auf die deutsch-türkische Zusammenarbeit Sachstand zum NSU- Prozess keine Deutsch- Türkische Konsultationen Türkischer Geheimdienst İstihbarat Meckenheim 10.- 11.04.2013 Intensivierung und Optimierung der bilateralen Zusammenarbeit im Bereich PMK 2.083,67 Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8581 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode EU-TAIEX-Programm zum Themenbereich „Vermögensabschöpfung “ Richter des türkischen Obersten Gerichtshofes, Ministerial -vertreter, Vertreter der türkischen Staatsanwalt -schaft Wiesbaden 17.04.2013 Studienbesuch zum Thema „Vermögensab -schöpfung“ EU-finanziert , im Einzel-nen Kosten nicht bekannt Treffen im Rahmen des Projekts HYPER- ION (Hyperspectral imaging IED and explosives reconnaissance system) Türkische Sicherheits -behörden Ankara/ Türkei 14.- 16.05.2013 Sprengstoffdetektion zur schnellen forensischen Analyse von Tatorten nach Bombenanschlägen EU-finanziert , im Einzelnen Kosten nicht bekannt (Projekt -leitung: Schweden) Deutsch-türkische Konsultationen Leiter General-sicherheitsdirek -tion (GSD) Ankara/ Türkei 02.- 04.06.2013 Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität Bekämpfung der PKK in der Türkei und Auswirkung auf die innere Sicherheit in Deutschland Ermittlungsverfahren zum NSU Gesamt ca. 8.500 Euro Reise-kosten (Delegation 7 Personen) Twinning Projekt „Implementation capacity of Turkish Police to prevent disproportinate use of force“ Österreichische Sicherheitsaka-demie (senior project leader), türkische Polizei Ankara, Antalya, Diyarbakır, Adana, Bursa, Istanbul / alles Orte in der Türkei 06.- 10.05.2013 13.- 17.05.2013 20.- 24.05.2013 27.- 31.05.2013 03.- 07.06.2013 10.- 14.06.2013 17.- 21.06.2013 24.- 28.06.2013 tactical communication crowd control use of force leadership EU-finanziert , im Einzel-nen Kosten nicht bekannt (Projekt -leitung: Österreich) Besuch Staatssekretär der Türkei, Abteilungsleiter für Nachrichtendienste der GSD Berlin 09.09.2013 Besuch GTAZ Für DEU keine über den Dienstbetrieb hinaus -gehende Kosten Besuch Hauptabteilung zur Bekämpfung des Schmuggels Wiesbaden 23.- 25.09.2013 Gründung einer gemeinsamen Arbeits- Für DEU keine über den Dienst- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/8581 und der OK (KOM) gruppe zur Bekämpfung des Betruges durch türkische Call- Center betrieb hinaus -gehende Kosten . Besuch Polizeiattaché der türkischen Botschaft Wiesbaden 29.11.2013 Rauschgiftbekämpfung Betrugsdelikte Für DEU keine über den Dienstbetrieb hinaus -gehende Kosten Twinning Projekt „Strengthening Witness Capacities“ General-kommando der Gendarmerie , TNP Türkei Deutschland 17.- 21.03.2014 03.- 05.03.2015 Lehrgang Zeugenschutz Abschlussveranstaltung EU-finanziert Deutsch-türkische Konsultation Türkischer Geheimdienst İstihbarat Meckenheim 13.- 14.05.2014 Intensivierung und Optimierung der bilateralen Zusammenarbeit im Bereich PMK 14.443,52 Euro Arbeitsgruppentreffen Terrorismusbekämpfung im Rahmen des 2. deutsch-türkischen strategischen Dialogs Türkische Sicherheits -behörden Istanbul/ Türkei 19.06.2014 Festigung und Intensivierung der Zusammenarbeit und des Informationsaus - tauschs Verbesserung der operativen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus durch PKK und DHKP-C Nicht bekannt , da von türkischer Seite ausgerichtet Informationsaustausch Hauptabteilung zur Bekämpfung des Schmuggels und der OK (KOM) Wiesbaden 17.- 19.11.2014 Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität 258,28 Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8581 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Dienstreise Vizepräsident BKA Stellv. Leiter Generalsicher -heitsdirektion Ankara/ Türkei 20.- 21.04.2015 Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität Internationale Zusammenarbeit Bekämpfung der PKK in Deutschland Friedensprozess zwischen PKK und der Türkei Flüchtlingssituation in der Türkei Gesamt ca. 5.215 Euro Reisekosten (Delegation 4 Personen) Deutsch-türkische Konsultation Türkischer Geheimdienst İstihbarat Meckenheim 20.- 24.04.2015 Intensivierung und Optimierung der bilateralen Zusammenarbeit im Bereich PMK 14.639,79 Euro Arbeitsbesuch Türkischer Geheimdienst İstihbarat Berlin 16.- 18.09.2015 Vorstellung GIZ Darstellung Internetauswertung und operative Sachbearbeitung im Internet im Bereich des islamistischen Terrorismus Für DEU keine über den Dienstbetrieb hinaus -gehende Kosten Tabelle 2 Sonstige polizeiliche Zusammenarbeit • Ausbildungsmaßnahmen • Teilnahme an Übungen • Ausstattungsmaßnahmen Ort Datum Teilnehmer ABH / ASH Kosten Bilateraler Erfahrungsaustausch Arbeit mit und in der Bereitschaftspolizei Deutschland 14.-19.04.2013 8 ABH 9.950,22 Euro Bilaterales Seminar Aufbau und Fortbildung im Projekt „Community Police“ (Gemeindepolizei) Deutschland 13.-15.05.2013 4 ABH 5.020,10 Euro Bilateraler Erfahrungsaustausch Arbeit mit und in der Bereitschaftspolizei Türkei 21.-25.05.2013 8 ABH 2.549,52 Euro Anlage 2) zu Frage 7 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/8581 Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl ausl. Sicherheits -kräfte Anzahl deutsche PVB Kosten Schulung Lehr- und Methodenkompetenz Polizeiliche Kommunikationsstrategien 09.-13.11.2015 Ankara 20 Türkische Nationalpolizei 2 3.109,16 Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8581 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 3) zu Frage 8 Tabelle 1 (polizeiliche Zusammenarbeit) Maßnahme Kooperationspartner Ort Zeitraum Inhalte Kosten Besuch des Leiters der GSD im BKA Leiter Generalsicherheitsdirektion (GSD) Berlin 21.01.2016 Flüchtlingssituation in der Türkei Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität Bekämpfung der PKK Für Deutschland keine über den Dienstbetrieb hinausgehende Kosten Besuch des stellv. Polizei -leiters von Istanbul im BKA Stellv. Polizeileiter Istanbul Wiesbaden 12.02.2016 Terrorismusbekämpfung , insbesondere im Zusammenhang mit dem Anschlag am 12.01.2016 in Istanbul Für Deutschland keine über den Dienstbetrieb hinausgehende Kosten Arbeitsbesuch von Vertretern der GSD im BKA zu den dt.-türk. Konsultationen Vertreter Generalsicher -heitsdirektion (GSD) Berlin 13.- 16.03.2016 Bekämpfung der Organisierten Kriminalität , der Rauschgiftkrimi -nalität, und der Schleusungskriminalität Terrorismusbekämpfung Auslieferungsverfahren Asyl- und Aufenthaltsrecht 1.086,64 Euro Besuch Hauptabteilung Cybercrime der GSD Wiesbaden 20.- 23.03.2016 Vorstellung Kooperationsmodel - le, Strategie und Organisations -strukturen Für Deutschland keine über den Dienstbetrieb hinausgehende Kosten Besuch des Leiters GSD im BKA Leiter Generalsicher -heitsdirektion (GSD) Berlin 4. Quartal 2016 bzw. 1. Quartal 2017 Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität Für Deutschland keine über den Dienstbetrieb hinausgehende Kosten Tabelle 2 (Maßnahmen Ausstattungshilfe/polizeiliche Kooperationen) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/8581 Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum, Ort Anzahl ausl. Sicherheitskräfte Geschätzte Kosten Schulung Lehr- und Methodenkompetenz Polizeiliche Kommunikationsstrategien und Konfliktmanagement 2016, Türkei 10, Türkische Nationalpolizei 4.000,00 Euro Schulung Lehr- und Methodenkompetenz Polizeiliche Kommunikationsstrategien und Konfliktmanagement 2017, Türkei 10, Türkische Nationalpolizei 4.000,00 Euro Evaluierung Grenzüberwachung (See) Bedarfsfeststellung 2016, Türkei N.N, Türkische Nationalpolizei 5.000,00 Euro Schiffssicherung/Maritimes Notfallmanagement /Seenotrettung 2016, Türkei N.N, Türkische Nationalpolizei 2.000,00 Euro Seenotrettung 2017, Türkei 10, Türkische Nationalpolizei 4.000,00 Euro Maritime Polizeitaktiken- und Einsatz 2017, Türkei 10, Türkische Nationalpolizei 4.000,00 Euro Grundlehrgang Dokumenten- und Urkundensicherheit 2016, Türkei 10, Türkische Nationalpolizei 3.000,00 Euro Grundlehrgang Polizeiliche Identitätsprüfung 2016, Türkei 10, Türkische Nationalpolizei 2200,00 Euro Grundlehrgang Dokumenten- und Urkundensicherheit 2017, Türkei 10, Türkische Nationalpolizei 2200,00 Euro Grundlehrgang Polizeiliche Identitätsprüfung 2017, Türkei 10, Türkische Nationalpolizei 2200,00 Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8581 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 4) zu Frage 11: Rüstungsgüter – Teil IA der Ausfuhrliste Jahr 2013 AL-Position Anzahl der Genehm. Wert in € Güterbeschreibung Gesamt 395 84.095.484 - A0001 87 898.168 Revolver, Pistolen, Jagdgewehre, Sportgewehre, Sportpistolen , Jagdselbstladeflinten, Waffenzielgeräte und Teile für Maschinengewehre, Pistolen, Jagdgewehre - A0002 2 3.518 Teile für Geschütze - A0003 31 726.355 Munition für Granatpistolen, Granatmaschinenwaffen, Gewehre, Jagdwaffen, Sportwaffen, Revolver, Pistolen und Flinten - A0004 12 13.255.025 Pyrotechnische Munition, Abfeuereinrichtungen und Teile für Flugkörper, Abfeuereinrichtungen, Flugkörperabwehrsysteme - A0005 37 4.410.770 Laserentfernungsmesser, Prüfausrüstung, Justierausrüstung und Teile für Feuerleiteinrichtungen, Waffenzielgeräte , Rohrwaffenrichtgeräte, Bordwaffen-Steuersysteme , Zielentfernungsmesssysteme, Ortungssysteme - A0006 44 13.701.204 LKW, Anhänger und Teile für Panzer, Panzerhaubitzen, gepanzerte Fahrzeuge, amphibische Fahrzeuge, LKW, Landfahrzeuge - A0007 15 3.739.895 Laborchemikalien, Schutzbelüftungsanlagen, Schutzausrüstung , Dekontaminationsausrüstung, Dekontaminationsmittel , Detektionsausrüstung und Teile für Schutzbelüftungsanlagen , Dekontaminationsausrüstung, Detektionsausrüstung - A0008 14 58.871 Sprengstoff, Laborchemikalien, Aluminiumpulver und Analysechemikalien - A0009 41 2.229.318 Schiffskörperdurchführungen und Teile für Kampfschiffe , U-Boote, Schiffe, Versorger, Unterwasserortungsgeräte - A0010 37 6.818.918 Tankausrüstung und Teile für Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber , Transportflugzeuge, Hubschrauber, unbemannte Luftfahrzeuge, Triebwerke, Bordausrüstung, Tankausrüstung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/8581 AL-Position Anzahl der Genehm. Wert in € Güterbeschreibung - A0011 38 3.719.521 Elektronische Ausrüstung, Kommunikationsausrüstung, Ortungsausrüstung, Navigationsausrüstung, Lenkausrüstung , Datenverarbeitungsausrüstung, Messausrüstung, Prüfausrüstung, Bauelemente, Stromversorgungsausrüstung und Teile für Kommunikationsausrüstung, Ortungsausrüstung , Navigationsausrüstung, HF-Peilsysteme , Datenverarbeitungsausrüstung, Baugruppen, Stromversorgungsausrüstung - A0013 7 10.604.394 Panzerplatten, Minenschutzanzüge, ballistische Einschübe und Teile für Körperpanzer - A0014 1 4.026 Teile für Zieldarstellungsgeräte - A0015 9 5.557.500 Bildverstärkerausrüstung und Teile für Bildverstärkerausrüstung , Wärmebildausrüstung, Infrarotausrüstung - A0016 8 1.903.300 Gussstücke und unfertige Erzeugnisse - A0017 8 1.036.482 Tauchgeräte, Tarnfarben, Stromerzeugungsaggregate und Teile für Tauchgeräte, Tarnfarben, Stromerzeugungsaggregate - A0018 13 3.219.009 Herstellungsausrüstung für militärische Ausrüstung - A0021 9 6.275.783 Software für Detektionsausrüstung, zur Modellierung von Teilen, Entwicklung von Gefechtskopfteilen, Radarteile , Getriebeerprobung, Simulationen und militärische Ausrüstung - A0022 22 5.933.427 Technologie für militärische Ausrüstung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8581 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr 2014 AL-Position Anzahl der Genehm. Wert in € Güterbeschreibung Gesamt 336 72.445.432 - A0001 80 5.256.941 Gewehre mit KWL-Nummer, Maschinengewehre, Scharfschützengewehre , Revolver, Pistolen, Jagdgewehre, Sportgewehre, Jagdselbstladeflinten, Rohrwaffen-Lafetten , Mündungsfeuerdämpfer, Waffenzielgeräte und Teile für Gewehre mit KWL-Nummer, Maschinengewehre , Scharfschützengewehre, Revolver, Pistolen, Jagdgewehre - A0002 3 103.934 Anbaugeräte und Teile für Maschinenkanonen, pyrotechnische Werfer - A0003 24 8.041.768 Munition für Jagdwaffen, Sportwaffen, Revolver, Pistolen , Scheinzielpatronen und Teile für Revolvermunition, Pistolenmunition - A0004 10 3.540.434 Teile für Torpedos, Raketen, Flugkörper, Abfeuerausrüstung und Flugkörperabwehrsysteme - A0005 21 2.209.334 Feuerleiteinrichtungen, Zielentfernungsmesssysteme, Prüfausrüstung, Justierausrüstung und Teile für Feuerleiteinrichtungen , Waffenzielgeräte, Rohrwaffenrichtgeräte, Bordwaffen-Steuersysteme, Zielzuordnungssysteme, Zielentfernungsmesssysteme , Prüfausrüstung - A0006 44 4.557.260 LKW und Teile für Panzer, Panzerhaubitzen, gepanzerte Fahrzeuge, Bergungsfahrzeuge, LKW, Amphibienfahrzeuge , Antennenträger - A0007 9 3.649.991 Laborchemikalien, Schutzbekleidung, Detektionsausrüstung und Teile für Schutzbelüftungsanlagen, Detektionsausrüstung - A0008 10 1.301 Laborchemikalien und Analysechemikalien - A0009 31 7.445.826 Unterwasserortungsgeräte, Schiffskörperdurchführungen und Teile für U-Boote, Kampfschiffe, Schiffe, U-Boot- Dieselmotoren, Unterwasserortungsgeräte, Schiffskörperdurchführungen - A0010 29 2.251.909 Teile für Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber, Flugzeuge , Hubschrauber, unbemannte Luftfahrzeuge und Triebwerke Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/8581 AL-Position Anzahl der Genehm. Wert in € Güterbeschreibung - A0011 28 7.767.095 Elektronische Ausrüstung, Datenverarbeitungsausrüstung, Bauelemente, Lenkausrüstung und Teile für elektronische Ausrüstung, Kommunikationsausrüstung, Ortungsausrüstung , Navigationsausrüstung, Stromversorgungen - A0013 5 1.720.012 Panzerplatten und Körperpanzer - A0014 3 3.975.993 U-Boot-Simulator und Teile für Flugsimulatoren - A0015 9 2.856.815 Bildverstärkerausrüstung, Wärmebildausrüstung und Teile für Bildverstärkerausrüstung, Wärmebildausrüstung - A0016 4 276.112 Gussstücke und unfertige Erzeugnisse - A0017 6 392.631 Tarnfarben, mobile Stromerzeugungsaggregate und Teile für Tauchgeräte, mobile Stromerzeugungsaggregate - A0018 11 15.225.909 Herstellungsausrüstung und Teile für Herstellungsausrüstung für militärische Ausrüstung - A0021 7 1.529.058 Software für militärische Ausrüstung - A0022 27 1.643.109 Technologie für militärische Ausrüstung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8581 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr 2015 AL-Position Anzahl der Genehm. Wert in € Güterbeschreibung Gesamt 270 38.965.369 - A0001 54 2.735.113 Gewehre mit KWL-Nummer, Maschinengewehre, Revolver , Pistolen, Scharfschützengewehre, Jagdgewehre, Sportgewehre, Jagdselbstladeflinten, Magazine, Mündungsbremsen , Waffenzielgeräte und Teile für Gewehre mit KWL-Nummer, Maschinengewehre, Jagdgewehre - A0002 4 283.006 Anbaugeräte und Teile für Geschütze und Anbaugeräte - A0003 13 1.397.820 Munition für Granatpistolen, Granatmaschinenwaffen, Jagdwaffen, Sportwaffen, Revolver, Pistolen und Teile für Revolvermunition, Pistolenmunition - A0004 9 166.563 Teile für Bomben, Flugkörper, Torpedos und Flugkörperabwehrsysteme - A0005 19 868.320 Feuerleiteinrichtungen, Zielentfernungsmesssysteme und Teile für Feuerleiteinrichtungen, Waffenzielgeräte, Rohrwaffenrichtgeräte, Bordwaffen-Steuersysteme, Zielzuordnungssysteme , Zielentfernungsmesssysteme - A0006 25 830.251 LKW, Tarnlichtschalter und Teile für Panzer, gepanzerte Fahrzeuge, LKW - A0007 7 6.817.852 Chemikalien, ABC-Schutzausrüstung, Detektionsausrüstung und Teile für Schutzbelüftungsanlagen, Dekontaminationsausrüstung , Detektionsausrüstung - A0008 9 2.497 Laborchemikalien - A0009 43 4.374.789 Schiffskörperdurchführungen und Teile für U-Boote, Kampfschiffe, Schiffe, Unterwasserortungsgeräte - A0010 25 3.533.183 Triebwerke und Teile für Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber , Flugzeuge, Hubschrauber, Triebwerke, Luftbetankungsausrüstung - A0011 37 6.985.104 Elektronische Ausrüstung, Kommunikationsausrüstung, Radarüberwachungssystem, Datenverarbeitungsausrüstung , Prüfausrüstung, Navigationsausrüstung, Lenkausrüstung , Stromversorgungen und Teile für elektronische Ausrüstung, Kommunikationsausrüstung, Radarüberwachungssystem , Torpedoabwehr, Datenverarbeitungsausrüstung , Ortungsausrüstung, Navigationsausrüstung - A0013 4 5.494.591 Panzerplatten und Körperpanzer-Schutzplatten für Schutzwesten - A0014 2 1.402.378 Teile für Flugsimulatoren - A0015 5 2.008.932 Bildverstärkerausrüstung, Wärmebildausrüstung und Teile für Bildverstärkerausrüstung, IR-Detektoren - A0016 6 298.867 Aluminium Profile Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/8581 AL-Position Anzahl der Genehm. Wert in € Güterbeschreibung - A0017 1 250.000 Windkanalmodell - A0018 3 92.563 Geschwindigkeitsmessrohr und Herstellungsausrüstung für Flugzeugteile und Kleinwaffenteile - A0021 10 806.674 Software für militärische Ausrüstung - A0022 16 616.866 Technologie für militärische Ausrüstung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8581 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 4) zu Frage 11: Dual-Use-Güter – Teil IB und Teil IC Jahr 2013 AL-Position Anzahl der Genehm. Wert in € Güterbeschreibung Gesamt 424 135.236.921 - C0C001-01 7 4.822 Natürliches und abgereichertes Uran, sowie Material damit - C0C001-02 2 2.174 Thorium und andere Materialien mit Thorium - C0C003-04 10 6.882 Andere Deuteriumverbindungen - C1A004B 1 13.700 Schutzanzüge für ABC-Stoffe - C1A004C 3 786.247 Nachweisausrüstung und Bestandteile - C1A006A 1 562.638 Teile für Ausrüstung für das Unschädlichmachen von Spreng- und Brandvorrichtungen - C1B001C 1 1.662.500 Web- oder Interlacing-Maschinen - C1B118A 21 6.810.432 Durchlaufmischer und Bestandteile - C1B119 2 590.653 Strahlmühlen und Bestandteile - C1C001B 7 7.095 Nicht transparente Werkstoffe für Absorption - C1C001C 9 2.263 Eigenleitfähige polymere Werkstoffe für Absorption - C1C002C1C 2 32.250 Titanlegierungspulver - C1C002C1D 1 1.641 Aluminiumlegierungspulver - C1C003A 1 1.113 Magnetische Metalle - C1C0011D 1 6.400 Nitroguanidin - C1C202A 4 549.280 Aluminiumlegierungen - C1C227 2 104 Calcium - C1C228 3 240 Magnesium - C1C229 3 352 Hochreines Wismut - C1C230 11 11.135 Beryllium - C1C231 6 4.783 Hafnium und Erzeugnisse - C1C240A 4 892 Nickelpulver - C1C350-42 1 88 Ammoniumhydrogendifluorid - C1C351D 10 10.185 Alflatoxine - C1D101 1 190 Software zur Anpassung einer Schmelzpumpe - C2B001A 25 19.014.703 Werkzeugmaschinen für Drehbearbeitung - C2B001B1 16 16.194.823 Werkzeugmaschinen für Fräsen - C2B001B2 69 25.149.476 Werkzeugmaschinen für Fräsen - C2B001C 6 1.389.150 Werkzeugmaschinen für Schleifen - C2B003 1 1.100.000 Maschinen zur Bearbeitung von Stirnzahnrädern - C2B006A 5 558.918 Koordinatenmessmaschinen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/8581 AL-Position Anzahl der Genehm. Wert in € Güterbeschreibung - C2B006B1 1 14.700 Längenmesseinrichtungen - C2B008C 3 124.096 Schwenkrundtische - C2B009 1 512.905 Drück- und Fließdrückmaschinen - C2B109B 1 102.581 Bestandteile für Fließdrückmaschinen - C2B116A 1 267.700 Vibrationsprüfsysteme - C2B119 1 29.000 Auswuchtmaschinen - C2B201A 24 3.844.187 Werkzeugmaschinen für Fräsen - C2B201B 5 2.619.771 Werkzeugmaschinen für Schleifen - C2B226A 8 227.984 Vakuum- oder Schutzgas-Induktionsöfen - C2B227A 1 765.000 Lichtbogenöfen - C2B350A 1 139.000 Reaktoren mit Rührer - C2B350A 1 53.000 Reaktoren ohne Rührer - C2B350B 2 307.844 Rührer für Reaktoren - C2B350C 1 71.263 Lagertanks - C2B350D 1 19.260 Wärmetauscher - C2B350G 9 198.300 Ventile - C2B350I-01 4 534.774 Pumpen und Bestandteile - C2B350I-03 6 231.246 Magnetkupplungspumpen - C2B351A 2 117.682 Gas-Monitoring-System und Detektoren - C2B352B 1 45.917 Fermenter - C2B352D 12 1.533.207 Kreuz-Stromfilter und Bestandteile - C2B352E 1 1.569.423 Gefriertrocknungsanlagen - C2B352F2 6 1.553.940 Sicherheitswerkbänke und Arbeitsboxen - C2D002 33 2.104.819 Software für CNC-Steuerungen - C3A001A02 2 14.695 IC, mit erweitertem Temperaturbereich - C3A001A05 3 85.725 A/D und D/A – Wandler - C3A001A07 1 67.296 Logikschaltkreise - C3A001B2 1 24.072 Integrierte Mikrowellen Leistungsverstärkerschaltungen - C3A201A 3 131.026 Kondensatoren - C3A225 1 34.000 Frequenzumwandler und Bestandteile - C3A228B 3 21.026 Getriggerte Schaltfunkenstrecken - C3A231 1 52.000 Neutronengeneratorsysteme - C3A233A 24 1.702.000 Plasma - Massenspekrometer - C3B001A2 1 53.760 Bestandteile für MOCVD-Reaktoren - C3B001F 1 264.430 Lithographieanlagen - C3D003 1 0 Physik-basierende Simulationssoftware - C4A003E 1 7.430 A/D – Wandler Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8581 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode AL-Position Anzahl der Genehm. Wert in € Güterbeschreibung - C5A002A1 4 914.206 Kryptographieausrüstung und Bestandteile - C5D002C1 3 36.197 Software für Informationssicherheit - C6A002B 1 340.000 Mono- und Multispektrale Bildsensoren - C6A003B3 1 40.433 Kameras mit Bildverstärkerröhren - C6A003B4 4 505.817 Kameras mit Focal-Plane-Arrays - C6A005A 38 33.256.960 Nicht abstimmbare Dauerstrichlaser und Bestandteile - C6A005B 1 2.993.000 Nicht abstimmbare gepulste Laser - C6A005D1 5 416.140 Halbleiterlaser und Bestandteile - C6A005E2 3 210.000 Bauteile für Laser und Spiegel - C6A008E 1 400.000 Radarsysteme mit elektronisch gesteuerten Antennengruppen - C7A001A 1 46.000 Linearbeschleunigungsmesser - C9A012 5 377.980 Unbemannte Luftfahrtzeuge und Bestandteile - C9B001A 1 1.780.000 Ausrüstung zum Gießen mit gerichteter Erstarrung oder mit monokristalliner Erstarrung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/8581 Jahr 2014 AL-Position Anzahl der Genehm. Wert in € Güterbeschreibung Gesamt 441 144.558.932 - C0C001-01 9 6.690 Natürliches und abgereichertes Uran, sowie Material damit - C0C001-02 1 350 Thorium und andere Materialien mit Thorium - C0C003-04 15 15.151 Andere Deuteriumverbindungen - C0C004 1 25.847 Graphit - C1A004B 2 10.682 Schutzanzüge für ABC-Stoffe - C1A005 2 973.050 Nichtmilitärische Körperpanzer - C1A006A 1 325.000 Ausrüstung für das Unschädlichmachen von Sprengund Brandvorrichtungen und Bestandteile - C1B001C 1 1.730.000 Web- oder Interlacing-Maschinen - C1B118A 28 9.076.526 Durchlaufmischer und Bestandteile - C1B119 1 114.000 Strahlmühlen und Bestandteile - C1C001B 5 8.300 Nicht transparente Werkstoffe für Absorption - C1C001C 6 5.817 Eigenleitfähige polymere Werkstoffe für Absorption - C1C002C1C 3 290.400 Titanlegierungspulver - C1C002C1D 1 99.000 Aluminiumlegierungspulver - C1C006D 1 51 Elektronikkühlflüssigkeiten - C1C107A 2 46.580 Feinkörnige Graphite für Flugkörper - C1C117B 1 60 Molybdän und Legierungen - C1C202A 8 165.484 Aluminiumlegierungen - C1C210A 1 870.000 Aramid oder Kohlenstoff-Fasern - C1C227 1 190 Calcium - C1C228 2 193 Magnesium - C1C229 2 937 Hochreines Wismut - C1C230 11 16.342 Beryllium - C1C231 3 2.300 Hafnium und Erzeugnisse - C1C232 1 800 Helium-3 - C1C234 1 318 Zirkoniumverbindungen und Erzeugnisse - C1C240A 8 1.116 Nickelpulver - C1C350-44 1 96.336 Natriumhydrogendifluorid - C1C350-50 1 44 Natriumsulfid - C1C351D 8 18.950 Alflatoxine - C1C351D 2 1.375 Cholera Toxin - C2B001A 30 53.444.771 Werkzeugmaschinen für Drehbearbeitung - C2B001B1 10 5.945.451 Werkzeugmaschinen für Fräsen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8581 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode AL-Position Anzahl der Genehm. Wert in € Güterbeschreibung - C2B001B2 53 23.739.601 Werkzeugmaschinen für Fräsen - C2B001C 4 847.719 Werkzeugmaschinen für Schleifen - C2B001E1C 1 402.952 Werkzeugmaschinen mit Laserstrahlen - C2B006A 6 1.437.846 Koordinatenmessmaschinen - C2B006B1 1 6.950 Längenmesseinrichtungen - C2B008C 1 96.000 Bestandteile für Schwenkrundtische - C2B009 2 2.550.000 Drück- und Fließdrückmaschinen - C2B109B 1 185.000 Bestandteile für Fließdrückmaschinen - C2B201A 26 4.125.712 Werkzeugmaschinen für Fräsen - C2B201B 3 2.387.833 Werkzeugmaschinen für Schleifen - C2B226A 7 267.037 Vakuum- oder Schutzgas-Induktionsöfen - C2B227A 1 2.150.000 Lichtbogenöfen - C2B230 1 5.813 Druckmessgeräte - C2B350A 2 91.200 Reaktoren ohne Rührer - C2B350D 4 109.748 Wärmetauscher und Bestandteile - C2B350E 1 120.900 Absorptionskolonnen - C2B350G 13 361.242 Ventile - C2B350I-01 5 80.527 Pumpen - C2B350I-03 2 182.250 Magnetkupplungspumpen - C2B350I-05 2 26.709 Mebranpumpen - C2B351A 3 305.764 Gas-Monitoring-System und Detektoren - C2B352B 3 916.036 Fermenter - C2B352C 2 985.300 Separatoren und Dekanter - C2B352D 12 913.315 Kreuz-Stromfilter und Bestandteile - C2D002 37 887.646 Software für CNC-Steuerungen - C3A001A02 3 503.880 IC, mit erweitertem Temperaturbereich - C3A001A05 1 21.480 A/D und D/A – Wandler - C3A001B2 5 382.119 Integrierte Mikrowellen Leistungsverstärkerschaltungen - C3A001B4 1 20.000 Halbleiter-Mikrowellen-Verstärker - C3A001G 1 14.688 Thyristoren und Thyristorenmodule - C3A228B 3 15.400 Getriggerte Schaltfunkenstrecken - C3A231 1 88.828 Neutronengeneratorsysteme - C3A233A 18 1.157.000 Plasma - Massenspekrometer - C3B001A2 1 2.200.000 MOCVD-Reaktoren - C3B001F 1 112.950 Lithographieanlagen - C5A002A1 3 16.018 Kryptographieausrüstung und Bestandteile - C5D002C1 1 16.500 Software für Informationssicherheit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/8581 AL-Position Anzahl der Genehm. Wert in € Güterbeschreibung - C6A003B4 7 230.688 Kameras mit Focal-Plane-Arrays - C6A005A 57 17.382.161 Nicht abstimmbare Dauerstrichlaser und Bestandteile - C6A005B 1 2.914.000 Nicht abstimmbare gepulste Laser - C6A005D1 1 213.930 Halbleiterlaser und Bestandteile - C6A005E2 1 9.605 Bauteile für Laser und Spiegel - C6A006A 3 44.818 Magnetometer - C6E201 1 1 Technologie für Verwendung spezieller Ausrüstung - C7A003D 1 514.300 Trägheitsmessgeräte - C9A012 3 83.465 Unbemannte Luftfahrtzeuge - C9B001A 1 2.050.000 Ausrüstung zum Gießen mit gerichteter Erstarrung oder mit monokristalliner Erstarrung und Bestandteile - C9B005 1 12.290 Bestandteile für Online-Überwachung - C9D001 1 79.600 Software zur Optimierung von Flugbahnen in der Raumfahrt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8581 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr 2015 AL-Position Anzahl der Genehm. Wert in € Güterbeschreibung Gesamt 427 130.936.559 - C0C001-01 8 8.900 Natürliches und abgereichertes Uran, sowie Material damit - C0C001-02 1 300 Thorium und andere Materialien mit Thorium - C0C003-02 1 1.500 Schweres Wasser - C0C003-04 36 60.490 Andere Deuteriumverbindungen - C0E001 1 12.000 Technologie für Kategorie 0 - Güter - C1A002B 2 21.484 Verbundwerkstoffe oder Laminate - C1C004C 1 22.199 Nachweisausrüstung - C1A004D 1 26.668 Nachweisausrüstung für Explosivstoffrückstände - C1B118A 28 8.103.554 Durchlaufmischer und Bestandteile - C1B119 1 9.700 Strahlmühlen und Bestandteile - C1C002C1A 2 36.707 Nickellegierungspulver - C1C002C1C 1 22.000 Titanlegierungspulver - C1C007A 1 11.775 Ausgangsmaterialien aus Boriden des Elements Titan - C1C202A 6 473.402 Aluminiumlegierungen - C1C210A 1 6.840 Aramid oder Kohlenstoff-Fasern - C1C227 3 283 Calcium - C1C228 1 95 Magnesium - C1C229 2 250 Hochreines Wismut - C1C230 15 22.230 Beryllium - C1C231 9 14.891 Hafnium und Erzeugnisse - C1C240A 15 1.902 Nickelpulver - C1C350-50 1 615 Natriumsulfid - C1C351D 1 565 Staphylococcus-Aureus-Enterotoxine - C1C351D 6 6.693 Alflatoxine - C1C351D 2 520 Cholera Toxin - C1C351D 1 536 T-2-Toxin - C1C351D 1 270 HAT-2-Toxin - C1D101 1 18.272 Software für Doppelschneckenextruder - C2B001A 31 27.588.348 Werkzeugmaschinen für Drehbearbeitung - C2B001B1 13 10.635.551 Werkzeugmaschinen für Fräsen - C2B001B2 34 17.849.569 Werkzeugmaschinen für Fräsen - C2B001C 5 2.348.572 Werkzeugmaschinen für Schleifen - C2B001E1C 1 324.764 Werkzeugmaschinen mit Laserstrahlen - C2B001F 1 1.947.400 Tieflochbohrmaschinen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/8581 AL-Position Anzahl der Genehm. Wert in € Güterbeschreibung - C2B006A 16 1.459.258 Koordinatenmessmaschinen - C2B006B1 1 6.450 Längenmesseinrichtungen - C2B008C 1 48.000 Schwenkspindeln - C2B109B 1 10.283 Bestandteile für Fließdrückmaschinen - C2B201A 43 22.584.709 Werkzeugmaschinen für Fräsen - C2B201B 5 4.795.097 Werkzeugmaschinen für Schleifen - C2B206A 1 208.511 Koordinatenmessmaschinen - C2B226A 7 499.606 Vakuum- oder Schutzgas-Induktionsöfen - C2B230 3 183.877 Druckmessgeräte - C2B231 1 20.700 Vakuumpumpen - C2B350A 1 179.000 Reaktoren mit Rührer - C2B350A 1 35.000 Rührer für Reaktoren - C2B350D 5 6.077.100 Wärmetauscher und Bestandteile - C2B350I-01 1 22.718 Pumpen - C2B351A 4 332.434 Gas-Monitoring-System und Detektoren - C2B352B 1 72.931 Fermenter - C2B352C 1 555.000 Separatoren und Dekanter - C2B352D 14 333.411 Kreuz-Stromfilter - C2B352E 1 2.300.000 Gefriertrocknungsanlagen - C2D001 1 1.050 Software für NC - Programmierung - C2D002 45 874.740 Software für CNC-Steuerungen - C2D351 1 0 Software für Katalysator - Abgastest - C3A001A02 3 7.202 IC, mit erweitertem Temperaturbereich - C3A001A05 8 95.007 A/D und D/A – Wandler - C3A001A11 1 1.250 Auf Verbindungshalbleitern basierende IC - C3A001A13 1 2.737 IC für Direct Digital Synthesizer - C3A001B2 1 1.983 Integrierte Mikrowellen Leistungsverstärkerschaltungen - C3A001B7 1 16.264 Mischer und Umsetzer zur Frequenzbereichserweiterung - C3A002C 1 37.260 Funkfrequenz – Signalanalysatoren - C3A201A 1 144.500 Kondensatoren - C3A225 1 650.000 Frequenzumwandler oder Generatoren - C3A228B 1 13.625 Getriggerte Schaltfunkenstrecken - C3A233A 18 1.374.000 Plasma - Massenspekrometer - C3B001A3 1 113.960 Bestandteile für Molekularstrahlepitaxie – Ausrüstung - C3D002 1 30.800 Software für Entwicklung von Leucht- und Fotodioden - C3D225 2 10.281 Software für Frequenzumwandler oder Generatoren - C4A001A1 1 32.725 Rechner mit erweitertem Temperaturbereich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8581 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode AL-Position Anzahl der Genehm. Wert in € Güterbeschreibung - C5A002A1 7 225.187 Kryptographieausrüstung und Bestandteile - C5D002C1 3 1.473 Software für Informationssicherheit - C6A003B4 2 95.440 Kameras mit Focal-Plane-Arrays - C6A005A 13 14.227.300 Nicht abstimmbare Dauerstrichlaser - C6A005B 1 2.914.000 Nicht abstimmbare gepulste Laser - C6A005E2 2 56.799 Bauteile für Laser und Spiegel - C6A006A 1 14.964 Magnetometer - C6E201 1 1 Technologie für Verwendung spezieller Ausrüstung (Servicetechniker ) - C7B103B 1 152.500 Testumgebung für Satellitennavigationsempfänger - C8A002O2 3 375.770 Propeller und Energieerzeugungssysteme für Schiffe - C9A012 2 35.746 Unbemannte Luftfahrtzeuge - C9B106A 2 127.065 Umweltprüfkammern für die Simulation von Flugbedingungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/8581 Anlage 4) zu Frage 11: Antifolter Folgende Ausrüstung, die in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung – EG NR. 1236/2005 aufgeführt wird, wurde in den Jahr 2013 bis 2015 genehmigt: Jahr 2013 Antifolter-Nummer Anzahl der Genehm. Wert in € Güterbeschreibung Gesamt 6 225.390 - VF332 1 50 Pelargonsäurevanillylamid [Zur Analyse der Skoville- Einheit in roter Paprika] - VF333 1 84.480 Oleoresin Capsicum [Einsatz in der Lebensmittelindustrie zur Aromatisierung von Soße] - VF341 1 1.760 Pentobarbital-Natrium [Referenzmaterial zur Verwendung als Kalibriersubstanz in der HPLC] - VF341 3 139.100 Thiopental und Thiopental-Natrium [Verwendung in der pharmazeutischen Produktion] Jahr 2014 Antifolter-Nummer Anzahl der Genehm. Wert in € Güterbeschreibung Gesamt 4 67.902 - VF332 1 200 Pelargonsäurevanillylamid [Für die Entwicklung von Verfahren in der Saatgut-Priming-Technik] - VF341 1 102 Amobarbital [Referenzmaterial für die chemische Labor -Analytik] - VF341 2 67.600 Thiopental-Natrium [Verwendung in der pharmazeutischen Produktion] Jahr 2015 Antifolter-Nummer Anzahl der Genehm. Wert in € Güterbeschreibung Gesamt 5 127.595 - VF332 2 195 Pelargonsäurevanillylamid [Für Studien an der Photodynamischen Krebstherapie und an Phthalocyaninen] VF341 3 127.400 Thiopental-Natrium [Verwendung in der pharmazeutischen Produktion] Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333