Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 27. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8591 18. Wahlperiode 30.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Sigrid Hupach, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8279 – Förderung des Bundes für die Erstellung einer Kopie der Garnisonkirche Potsdam V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat am 10. April 2016 beschlossen, der Stiftung Garnisonkirche Potsdam (SGP) ein zinsloses Darlehen in Höhe von 3,25 Mio. Euro für den Nachbau des Turms der Potsdamer Garnisonkirche bereitzustellen. Der Beschluss bezieht sich explizit auf den Wiederaufbau des Turms und erwähnt keine mögliche Rekonstruktion des Kirchenschiffs. Zudem hat die SGP bekannt gegeben , dass der Nachbau des Turms reduziert realisiert wird und die Kosten für den Nachbau des Turms nur noch 26,1 Mio. Euro statt der ursprünglich geplanten 42 Mio. Euro betragen sollen. I. Rahmenbedingungen und Bewertung der Förderung des Nachbaus der Garnisonkirche Potsdam 1. Unter Maßgabe welcher Förderziele und unter Vorlage welcher Dokumente erfolgte im Jahr 2013 die Zusage der Förderung aus dem Kapitel 0452 (damals Kapitel 0405) für den Bau einer Kopie der Garnisonkirche Potsdam? Im Jahr 2013 hat die Bundesregierung in Aussicht gestellt, für die Wiedererrichtung des Turms der Garnisonkirche Potsdam bis zu 12 Mio. Euro beizusteuern, sofern die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. Die Inaussichtstellung der Bundesmittel erfolgte vor dem Hintergrund der geplanten Wiedererrichtung der Garnisonkirche Potsdam als herausragendes sakrales Bauwerk des preußischen Barocks sowie als Ort der Erinnerung und einer auch internationalen Friedens- und Versöhnungsarbeit. Zudem soll der Opfer des von Potsdam ausgegangenen Widerstandes gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft gedacht werden. Grundlage der Inaussichtstellung der Mittel im Bundeshaushalt waren Unterlagen der Stiftung Garnisonkirche Potsdam mit Angaben zu den Baukosten, zum Zeitplan und der künftigen Nutzung des Gebäudes. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8591 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Welche Rolle haben für die Bundesregierung folgende Förderziele bei der Bewilligung der Fördermittel gespielt für: a) Denkmalschutz, b) Wiederaufbau der Garnisonkirche als offene Stadtkirche, c) Wiederaufbau der Garnisonkirche als Ort der Erinnerung, d) Wiederaufbau der Garnisonkirche als Ort der Friedens- und Versöhnungsarbeit , e) Förderung kirchlicher Zwecke, f) Förderung der Religion, g) Förderung von Kunst und Kultur, h) Förderung von Toleranz und Völkerverständigung (bitte ausführlich darlegen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Unter Maßgabe welcher Förderziele erfolgten in der Vergangenheit Förderungen aus dem Titel 894 21 (Titelgruppe 02) des Kapitels 0452? Gemäß der Zweckbestimmung des aufgeführten Haushaltstitels („Zuschüsse für Investitionen“ in der Titelgruppe 02 „Kulturförderung im Inland“) erfolgen die Förderungen aus diesem Titel als Zuschüsse für Investitionen im Inland, für die ein erhebliches Bundesinteresse besteht. Die Vielfältigkeit der deutschen Kulturlandschaft spiegelt sich in den zu fördernden Maßnahmen und den damit verbundenen Förderzielen wider. Diese reichen von der anteiligen Abdeckung des Investitionsbedarfs der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dauerhaft geförderten Einrichtungen bis hin zur Förderung besonders bedeutsamer Einzelprojekte. 4. Worin liegt nach Auffassung der Bundesregierung die gesamtstaatliche Bedeutung eines Nachbaus eines nicht mehr vorhandenen Gebäudes? Diese Frage lässt sich nicht generell beantworten, sondern immer nur einzelfallbezogen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Stellt nach Auffassung der Bundesregierung der Nachbau eines nicht mehr vorhandenen Gebäudes ein Denkmal von nationaler Bedeutung dar (wenn ja, bitte ausführlich darlegen)? Die 12 Mio. Euro wurden nicht aus dem Fördertitel 894 11 „Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung , Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen“, sondern aus dem Titel 894 21 „Zuschüsse für Investitionen“ zur Verfügung gestellt. Denn der vollständige oder teilweise Nachbau eines untergegangenen Kulturdenkmals ist als Rekonstruktion selbst kein Denkmal, dem nationale Bedeutung zukommen könnte. Bei der Qualifizierung eines Denkmals als „national bedeutsames Kulturdenkmal “ im Rahmen der Denkmalförderung des Bundes handelt es sich auch nicht um die Verleihung eines Status oder die Zuerkennung der Denkmaleigenschaft , sondern lediglich um eine Fördervoraussetzung zur Aufnahme in das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Über die Denkmaleigenschaft eines Objekts entscheiden die nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8591 allein hierfür zuständigen Länder, und damit für die Stadt Potsdam das Land Brandenburg. 6. Welche Auswirkungen auf die Fördermittelzusage in Höhe von 12 Mio. Euro hat es aus Sicht der Bundesregierung, ob die SGP den vollständigen Nachbau der Garnisonkirche inklusive des Kirchenschiffes baut, oder beispielweise nur Teile wie den Turm? Die Bundesmittel werden für die Wiedererrichtung des Turms der Garnisonkirche Potsdam bereitgestellt. Die Wiedererrichtung des Kirchenschiffs ist daher keine Bedingung für eine Förderung. 7. Ist es aus Sicht der Bundesregierung mit den ursprünglichen Förderbedingungen vereinbar, dass die SGP plant, auf den Bau der Turmhaube, die Anbringung von Stuckelementen und Zierrat zu verzichten, um Baukosten zu reduzieren? 8. Welche Auswirkungen auf die Fördermittelzusage in Höhe von 12 Mio. Euro hat es aus Sicht der Bundesregierung, dass die SGP nicht mehr von insgesamt ca. 42 Mio. Euro Gesamtsumme für den Bau ausgeht, sondern aufgrund fehlender Drittmittel aktuell mit einer abgespeckten Version und Baukosten in Höhe von 26,1 Mio. Euro plant? 9. Plant die Bundesregierung angesichts der gesenkten Baukosten, ihren Anteil an der Gesamtförderung entsprechend zu reduzieren? Die Fragen 7 bis 9 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob eine Verwendung der Bundesmittel für die reduzierte Variante des Turmbaus möglich ist. Dabei wird auch zu prüfen sein, ob die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist und ob in diesem Zusammenhang auch, wie von der Stiftung Garnisonkirche beabsichtigt, Darlehen in Ansatz gebracht werden können. 10. Bewertet die Bundesregierung den Bau eines Kirchturmes ohne Kirchenschiff , in der Realisierung als unverzierten Stahlbetonturm ohne Turmhaube als förderwürdiges Denkmal von nationaler Bedeutung? 11. Unter welchen Bedingungen kann ein neues Gebäude im Allgemeinen als Denkmal von nationaler Bedeutung gelten? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 12. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der veränderten Pläne der SGP die Förderung durch den aktuellen Haushaltsbeschluss des Deutschen Bundestages ausreichend legitimiert? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 bis 9 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8591 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode II. Fördermittelnehmer Stiftung Potsdamer Garnisonkirche 13. Wann, zu welchem Zweck und durch wen bestand seit dem Jahr 2012 bis zum heutigen Tag Kontakt zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung zur SGP? Zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Stiftung Garnisonkirche Potsdam hat es auf Arbeitsebene in unregelmäßigen Abständen Schriftwechsel und mehrere Gespräche gegeben. 14. Liegt der Bundesregierung eine aktuelle Satzung der SGP vor? Wenn ja, zu welchem Datum ist die Satzung in Kraft getreten? Die der Bundesregierung vorliegende Satzung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam ist am 5. Mai 2014 in Kraft getreten. 15. Zu welchem Zeitpunkt hat die SGP Anträge auf Ausschüttung der Fördermittel aus dem Titel 894 21 des Kapitels 0452 gestellt? Liegt der Bundesregierung ein aktueller Antrag auf Ausschüttung der Fördermittel vor? Wenn nein, gibt es aktuelle Gespräche der Bundesregierung mit der SGP über eine Ausschüttung der Fördermittel? Mit Schreiben vom 22. April 2016 hat die Stiftung Garnisonkirche Potsdam bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien beantragt, die Bundesmittel in Höhe von 12 Mio. Euro für die Grundvariante des Turms verfügbar zu machen. 16. Welche Bedeutung hat es für die Bundesregierung, dass es sich beim Zuwendungsnehmer um eine private Stiftung handelt? Dieser Umstand hat für die Bundesregierung keine Bedeutung. 17. Verfolgt die SGP nach Auffassung der Bundesregierung steuerbegünstigende Zwecke im Sinne der Abgabenordnung? Wenn ja, welche Gründe belegen dies tatsächlich? Das Finanzamt Potsdam hat festgestellt, dass die Stiftung Garnisonkirche Potsdam ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung dient. Dazu zählen die Förderung der Religion, die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens . 18. Liegt der Bundesregierung ein Begleitkonzept der SGP zur Friedens- und Versöhnungsarbeit vor, und wenn ja, bitte um eine Kenntnisgabe durch die Bundesregierung? Die Evangelische Kirche hatte bereits 2001 und 2005 die konzeptionellen Grundlagen für die Friedens- und Versöhnungsarbeit gelegt und beschlossen. Auf diesen Konzepten basieren Ziele und Zwecke der Satzung der 2008 gegründeten Stiftung Garnisonkirche Potsdam. Das Raumnutzungskonzept für den Turm ist ebenfalls aus diesen Konzepten entwickelt worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8591 III. Finanzierung 19. Wie hoch muss die Mitfinanzierung Dritter genau sein, um das Kriterium der Angemessenheit zu erfüllen, welches die Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam) vom 23. Februar 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/4246 als Bedingung für die Fördermaßnahme bestätigte? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 bis 9 verwiesen. 20. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung angemessen, wenn die Mitfinanzierung durch Darlehen und Grundschuld erreicht wird? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 bis 9 verwiesen. 21. Sind der Bundesregierung Pläne bekannt, das ca. 900 qm große Grundstück im Eigentum der SGP durch Grundschuld zu beleihen und damit einen finanziellen Eigenanteil sicherzustellen? Solche Pläne sind der Bundesregierung nicht bekannt. 22. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bundesrepublik Deutschland zur Absicherung der Förderung in die Grundschuld des Grundstückes eintragen zu lassen? Für den Fall einer Förderung beabsichtigt die Bundesregierung, wie in vergleichbaren Fällen und haushaltsrechtlich vorgegeben, einen möglichen Rückforderungsanspruch des Bundes durch die Bestellung einer Grundschuld zugunsten der Bundesrepublik Deutschland abzusichern. 23. Liegt der Bundesregierung ein aktueller Finanzplan der SGP zum Bauprojekt Garnisonkirche vor? 24. Liegen der Bundesregierung die aktuellen Kostenkalkulationen der SGP zum Bau des Turms in der aktuell diskutierten Form ohne Zierrat und Turmhaube vor? Entspricht die Kalkulation gängigen Normen? Die Fragen 23 und 24 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet. Im Rahmen der Antragstellung vom 22. April 2016 (siehe Antwort zu Frage 15) hat die Stiftung Garnisonkirche Potsdam einen aktuellen Kostenplan vorgelegt, in dem sowohl die Kosten der reduzierten Wiedererrichtung des Turms als auch die Kosten der kompletten Wiedererrichtung des Turms dargestellt sind. Der Kostenplan wird derzeit von der Bundesregierung geprüft. 25. Schätzt die Bundesregierung die aktuell von der SGP geplanten Baukosten von 26,1 Mio. Euro als realistisch ein, nachdem mit dem Stand zum 31. Januar 2016 die Bundesregierung noch von Baukosten für den Turm der Garnisonkirche in Höhe von 40 Mio. Euro ausgegangen war? Konkrete Bauunterlagen zur Ermittlung der Gesamtkosten liegen derzeit noch nicht vor. Daher ist eine Bewertung der von der SGP geplanten Kosten aktuell noch nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8591 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Erachtet die Bundesregierung die Reduzierung der Baukosten während der Planungsphase als mustergültig für kommende Planungsvorhaben des Bundes? Es handelt sich bei diesem Projekt nicht um ein Vorhaben des Bundes, sondern um eine Baumaßnahme, die in alleiniger Verantwortung von der Stiftung Garnisonkirche Potsdam geplant und realisiert wird. Daher kann dieses Projekt nicht als Vorbild für Planungsvorhaben des Bundes herangezogen werden. 27. Für welchen Zeitpunkt geht die Bundesregierung davon aus, dass der Bau der Kopie der Garnisonkirche durch die Stück für Stück sich reduzierenden Baukosten insgesamt keine Kosten mehr verursachen wird? Ein solcher Zeitpunkt ist derzeit nicht absehbar. IV. Bisherige Förderung aus dem Bundeshaushalt 28. Welche Fördermittel wurden von Seiten der SGP bisher und wofür genau beim Bund beantragt? 29. Welche Fördermittel wurden von Seiten des Bundes bisher an die SGP ausgereicht (bitte nach Haushaltstiteln und Haushaltsjahren aufschlüsseln)? 30. Wofür wurden diese Fördermittel von Seiten der SGP eingesetzt? 31. Wurden bewilligte und ausgereichte Mittel entsprechend dem Zuwendungsbescheid sachgerecht abgerechnet, und wurde ihre Ausgabe belegt? Die Fragen 28 bis 31 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet. Die Stiftung Garnisonkirche Potsdam hat bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien 500 000 Euro für das Projekt „Planungsleistungen für den Wiederaufbau der Garnisonkirche Potsdam, 1. BA Turm“ beantragt. Für dieses Projekt wurden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Rahmen des sog. Denkmalschutz-Sonderprogramms IV bis zu 400 000 Euro aus dem Bundeshaushalt 2013 (Kapitel 0405 Titel 894 11) bereitgestellt und dem Land Brandenburg zugewiesen. Das Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kultur des Landes Brandenburg hat aus den bereitgestellten Bundesmitteln der Stiftung Garnisonkirche Potsdam eine Zuwendung von 400 000 Euro zur Finanzierung der Maßnahme bewilligt, da das Verwaltungsverfahren einschließlich der Bewilligung der Fördermittel aus diesem Programm sowie der Prüfung ihrer Verwendung dem Land Brandenburg obliegen. Das Verwaltungsverfahren im Land Brandenburg ist bislang noch nicht abgeschlossen. 32. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der für den Nachbau der Garnisonkirche bei der SGP eingegangenen Spenden? Stiftung und Fördergesellschaft haben nach Angaben der Stiftung Garnisonkirche Potsdam bislang Spenden in Höhe von 4,01 Mio. Euro eingeworben. 33. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft der Spenden? Nach Angaben der Stiftung Garnisonkirche Potsdam stammen die Spenden von insgesamt über 1 200 Spendern aus dem gesamten Bundesgebiet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8591 34. Hat die Bundesregierung Kenntnis über das Verhältnis von privaten Spenden zu Mittelzusagen aus direkten bzw. indirekten öffentlichen Mitteln? Die Stiftung Garnisonkirche Potsdam hat angegeben, dass durch Stiftung und Fördergesellschaft bisher insgesamt 6,6 Mio. Euro vereinnahmt worden sind. Davon stammen 4,01 Mio. Euro aus Spenden und 2,59 Mio. Euro aus öffentlichen Fördermitteln. 35. Wie hat sich das Spendenaufkommen nach Bekanntgabe der Förderung durch den Bund im Jahr 2013 entwickelt? Nach Inaussichtstellung einer möglichen Förderung durch den Bund bzw. der Zuweisung der Mittel zugunsten der Planungsleistungen an das Land Brandenburg konnten die Gespräche und Verhandlungen im kirchlichen Bereich aufgenommen und mit Beschlüssen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Landessynode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (KBO) im April 2016 zu einem erfolgreichen Ergebnis geführt werden. Damit sind wichtige Voraussetzungen für die Fortführung der Spendenakquise geschaffen worden. 36. Welchen Einfluss hatte das erfolgreiche Potsdamer Bürgerbegehren gegen den Wiederaufbau der Garnisonkirche aus dem Jahr 2014 auf das Spendenaufkommen ? Durch die im Rahmen des Bürgerbegehrens in der Öffentlichkeit aufgeworfene Frage der Auflösung der Stiftung ist die Spendenbereitschaft nicht gefördert worden . Es ist aber zu einem Anstieg der Zahl der Mitglieder in der Fördergesellschaft gekommen. 37. Ist der Bundesregierung das aktuelle Spendenkonzept der SGP und der Fördergesellschaft für den Wiederaufbau der Garnisonkirche e. V. (FWG) bekannt ? Ja. 38. Welche Maßnahmen und Ziele umfasst das Spendenkonzept, das laut Bericht der Bundesregierung vom 1. Oktober 2015 von der SGP und der FWG überarbeitet worden ist? Ziel ist die Wiedererrichtung des Turms der ehemaligen Garnisonkirche als erster Bauabschnitt bei kontinuierlicher Fortsetzung der Friedens- und Versöhnungsarbeit . Die Maßnahmen bündeln sich in zwischen Pfarramt, Fördergesellschaft und Stiftung abgestimmten Kommunikations-, Marketing- und Spendenkonzepten. 39. Wie hat sich das Spendenaufkommen entwickelt, seit das Spendenkonzept, wie von der Bundesregierung im genannten Bericht beschrieben, „konsequent und professionell umgesetzt“ wird? Das Spendenkonzept war eine wesentliche Basis für die Vorbereitung der Beschlussfassungen des Rates der EKD und der Synode der EKBO. Nach den Entscheidungen zur finanziellen Förderung des Wiederaufbaus durch die Evangelische Kirche werden Stiftung und Fördergesellschaft die Spendensammelkonzepte nun weiter umsetzen, dies umso mehr, als der Vorstand der Stiftung um einen Vorstand für Kommunikation erweitert wurde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8591 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 40. Gibt es eine Frist, bis wann der sichere Nachweis über die hinreichende Spendeneinwerbung von Seiten der SGP erbracht sein muss, um die Förderzusage des Bundes angesichts der auslaufenden Baugenehmigung noch aufrechtzuerhalten ? Eine solche Frist gibt es nicht. 41. Wie viele der bereits eingegangenen Spenden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ausgegeben und wofür? Die bisher vereinnahmten Mittel sind zum größten Teil für Bauplanungen, die Stiftungsgründung, die Anfertigung von Einzelbauteilen, die Errichtung der Nagelkreuzkapelle und die laufende Programmarbeit verausgabt worden. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333