Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8593 18. Wahlperiode 31.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8358 – Sicherheitszusammenarbeit mit Libyen und den angrenzenden Staaten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den vom Rat der Europäischen Union in einer Pressemitteilung vom 18. April 2016 zu Libyen nach der Ratstagung der Außenminister veröffentlichten Schlussfolgerungen werden „Beratungen und Kapazitätsaufbau“ in den Bereichen „Polizei und Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung, Grenzmanagement, Bekämpfung irregulärer Migration, Schleusung von Migranten und Menschenhandel “ angekündigt. Diese würden im Rahmen einer „breiter angelegten Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors“ erfolgen. Laut den Schlussfolgerungen sei die Sicherheit der Grenzen Libyens „von großer Bedeutung für die regionale und die europäische Sicherheit“. Daher werde von der Europäischen Union auch geprüft, wie die regionale Unterstützung etwa durch bestehende Tätigkeiten der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) in der Sahelzone verbessern werden könnten. In der Erklärung wird die neue Einheitsregierung unter dem Ministerpräsidenten Fayez al-Serraj begrüßt und herausgehoben, dass diese von der Zentralbank, der nationalen Ölgesellschaft und der Libyschen Investitionsbehörde anerkannt sei. Fayez al-Serraj wird Unterstützung bei der „Wiederherstellung von Frieden und Stabilität in Libyen“ zugesagt. Hierzu gehört ein „Paket substanzieller Soforthilfe “ für unterschiedliche Bereiche in Höhe von insgesamt 100 Mio. Euro Prioritäten der Finanzhilfe sollen in Zusammenarbeit mit der Regierung der nationalen Einheit und in Abstimmung mit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen UNSMIL festgelegt werden. Hierzu fand bereits am 12. April 2016 ein Treffen der UNSMIL und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland in Tunis statt. Berichten zufolge soll die britische Regierung auch die Entsendung von Truppen einer Stärke bis zu 1 000 Personen angeboten haben (The Guardian vom 16. April 2016). An dieser „Libyan International Assistance Mission“ (LIAM) sollen auch italienische Militärs teilnehmen. An einem Planungstreffen im März 2016 in Rom hätten 30 Nationen, darunter EU-Staaten, Ägypten, Marokko, Tunesien sowie Katar und Russland teilgenommen (SPIEGEL ONLINE vom 18. April 2016). Schon jetzt wird die neue Einheitsregierung durch italienische Gendarmen unterstützt, die unter anderem eine Präsidentengarde ausbildet. Das Auswärtige Amt versprach 3 Mio. Euro für „sondergeschützte Fahrzeuge“ (Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8191). Auch Ägypten wird von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8593 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der Bundesregierung unterstützt: Bei einem Staatsbesuch versprach der Vizekanzler Sigmar Gabriel Hilfe bei der Grenzsicherung (ZDFheute vom 17. April 2016). Ebenfalls anvisiert ist die Ausweitung der EU-Militärmission EUNAVFOR MED auf libysche Hoheitsgewässer, an der sich die Bundeswehr derzeit mit der Fregatte „Karlsruhe“ und dem Einsatzgruppenversorger „Frankfurt am Main“ beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/8002). Hierzu muss Libyen aber ein entsprechendes Ersuchen stellen. Laut „EU-Diplomaten“ werde die Ausweitung und Verlängerung des Einsatzes Ende Mai oder Anfang Juni 2016 entschieden (ZEIT ONLINE vom 19. April 2016). Die EU-Außenminister schlagen die Ausbildung der zum Militär gehörenden Küstenwache vor. Die Bundesregierung unterstützt entsprechende Maßnahmen bereits mit der Bundeswehr und der Bundespolizei in Tunesien (Bundestagsdrucksache 18/7724). Gespräche zur „weiteren Konkretisierung“ von Ausbildungsaktivitäten für libysche Sicherheitskräfte in Tunesien führte eine Delegation des Bundesministeriums der Verteidigung vom 11. bis zum 14. April 2016 mit Vertretern der tunesischen Regierung (Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8191). Die britische Regierung sei laut Medienberichten auch zur Ausbildung innerhalb Libyens bereit und fordert die Zusammenarbeit mit der NATO (ZEIT ONLINE vom 19. April 2016). Ein Vorschlag der französischen Regierung einer Ausweitung von EUNAVFOR MED zur Kontrolle des gegen Libyen verhängten Waffenembargos habe es wegen rechtlicher Bedenken nicht in die Schlussfolgerungen geschafft . Auch die Bundesregierung habe sich dagegen ausgesprochen (The Wall Street Journal vom 18. April 2016). Der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier habe jedoch vorgeschlagen, das Thema im Rahmen einer weiteren UN-Resolution unter Zustimmung Russlands „neu anzugehen “. In der Erklärung der Außenminister werden „alle Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe in Libyen aufs Schärfste verurteilt“. Jedoch gehen diese Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe laut einem Bericht der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX im Bereich der organisierten Kriminalität auch von Angehörigen der Polizei und des Militärs aus. Dem Bericht zufolge wird das Netzwerk von libyschen profitorientierten Fluchthelfern ausschließlich von aktiven oder ehemaligen Angehörigen der Sicherheitsbehörden angeführt. Dieses Netzwerk gleichzeitig ausbilden und bekämpfen zu wollen ist aus Sicht der Fragesteller schizophren. Unklar ist überdies, wie viele Geflüchtete in Libyen überhaupt die Überfahrt nach Europa anstreben. Der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière spricht hierzu von eine Million, der französische Innenminister von 800 000, „Brüsseler Diplomaten“ von 500 000, die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik von 450 000 und die Vereinten Nationen von 200 000 Menschen (Reuters vom 20. April 2015, AFP vom 24. März 2016, Deutsche Welle vom 6. April 2016, n-tv.de vom 18. April 2016, SPIEGEL ONLINE vom 18. April 2016). 1. Welche Regierung(-en) werden von der Bundesregierung als legitime Exekutive Libyens anerkannt, und wie wird diese Entscheidung begründet? Nach Vermittlung durch den Sondergesandten des VN Generalsekretärs für Libyen , Martin Kobler, haben die Verhandlungsdelegationen des „Politischen Dialogs “ am 17. Dezember 2015 das „Libysche Politische Abkommen“ unterzeichnet . Darin wird der Präsidialrat der libyschen Einheitsregierung namentlich festgelegt . Der UN-Sicherheitsrat hat mit Resolution 2259 (2015) alle Staaten aufgefordert , mit der libyschen Einheitsregierung als einzig legitimer Vertretung Libyens zusammenzuarbeiten. Der Europäische Rat für Auswärtige Angelegenheiten hat dies in seinen Schlussfolgerungen vom 18. April 2016 für sich bekräftigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8593 a) Inwiefern hat die Unterstützung der neuen Einheitsregierung unter dem Ministerpräsidenten Fayez al-Serraj dazu geführt, dass die Bundesregierung der Regierung in Tobruk ihre Anerkennung entzog? Die Bundesregierung anerkennt Staaten, nicht Regierungen. Sie arbeitet ausschließlich mit dem libyschen Präsidialrat sowie mit der vom Präsidialrat am 16. Mai 2016 mit der kommissarischen Führung der Amtsgeschäfte betrauten Regierung der Nationalen Verständigung zusammen. Entsprechend der Aufforderung aus VNSR Resolution 2259 (2015) hat sie die Unterstützung von und offizielle Kontakte mit der ehemaligen Regierung in Tobruk eingestellt. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie sich die beiden libyschen Zentralbanken, die nationale Ölgesellschaft und die Libysche Investitionsbehörde zu den konkurrierenden drei Regierungen in Libyen positionierten , und inwiefern diese die Einheitsregierung anerkennen? Im Zuge der Machtkämpfe zwischen den Regierungen in Tobruk und Tripolis haben sich auf Initiative der Regierung in Tobruk entsprechende Gegeninstitutionen herausgebildet. Es bestehen aktuell zwei konkurrierende Zentralbanken, zwei konkurrierende Nationale Ölgesellschaften und zwei konkurrierende Investitionsbehörden . Diejenigen Institutionen, die jeweils schon vor der Spaltung Libyens etabliert waren, also die Zentralbank, die Ölgesellschaft und die Investitionsbehörde in der Hauptstadt Tripolis, verhalten sich loyal zum Präsidialrat und zur Einheitsregierung. 2. Mit welchen Anstrengungen wird die Bundesregierung die von den EU-Außenministern angekündigten „Beratungen und [den] Kapazitätsaufbau“ in den Bereichen „Polizei und Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung, Grenzmanagement , Bekämpfung irreulärer Migration, Schleusung von Migranten und Menschenhandel“ sowohl politisch als auch konkret unterstützen? Die Bundesregierung hat ihre Bereitschaft zur Unterstützung der libyschen Einheitsregierung auch in diesen Bereichen geäußert. Über konkrete Maßnahmen zur Beratung und zum Kapazitätsaufbau in den Bereichen Polizei, Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung , Grenzmanagement und Migration wird die Bundesregierung entscheiden, sobald ihr konkrete libysche Anträge vorliegen. 3. Auf welche Weise werden sich die übrigen EU-Mitgliedstaaten, andere Regierungen oder auch Institutionen hieran beteiligen (Kommissionsdokument SWD(2014) 173 final)? Die Unterstützungsleistungen aller Akteure werden im Rahmen der internationalen Koordinierung durch die United Nations Support Mission in Libya (UNSMIL) abzustimmen sein, sobald konkrete libysche Anträge vorliegen. 4. Für welche Bereiche und konkreten Projekte wurde das „Paket substanzieller Soforthilfe“ in Höhe von insgesamt 100 Mio. Euro vereinbart? Das Paket der EU zur substanziellen Soforthilfe für Libyen konzentriert sich auf die sechs Bereiche Migration/Schutz von Migranten, gute Regierungsführung, Gesundheitswesen, Sicherheit/Mediation, Jugend/Bildung sowie Förderung der Zivilgesellschaft. Die Gesamtsumme von 100 Mio. Euro umfasst sowohl neue Projekte als auch fortlaufende Projekte mit Vertretern der libyschen Zivilgesellschaft sowie Programme mit der libyschen Regierung, die im Zuge der Krise 2014 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8593 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode suspendiert werden mussten und mit der neuen Einheitsregierung wieder aufgenommen werden sollen. Neue Projekte betreffen die Förderung der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der Gemeindeverwaltungen, den Aufbau von Versorgungs - und Informationssystemen im Gesundheitssektor sowie die sozio-ökonomische Stärkung der Jugend. Fortlaufend fördert die EU libysche Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsvertreter und stellt Mittel für die Unterstützung von Migranten, Binnenvertriebene und benachteiligte Bevölkerungsgruppen bereit, ebenso für den nationalen Wahlausschuss und die libysche verfassungsbildende Versammlung. Die Programme, die im Laufe der politischen Krise seit 2014 suspendiert werden mussten und mit der neuen Einheitsregierung wieder aufgenommen werden sollen, betreffen die Wirtschaftsförderung und Diversifizierung, den Aufbau des Arbeitsmarkts, technische und Berufsausbildung , Migrationsmanagement sowie Aktivitäten in den Bereichen Gesundheitswesen , Kommunikation/Medien, Strafvollzugsverwaltung und Küstenwache. a) Wann und wo wurde hierüber bereits beraten? Die Unterstützung der EU für Libyen speist sich aus folgenden Hauptquellen: Europäisches Nachbarschaftsinstrument (54 Prozent), Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI, 19 Prozent), Instrument für Stabilität und Friedensbeiträgen (IcSP, 17 Prozent). Daneben leistet die EU humanitäre Hilfe, die einen Anteil von 8 Prozent an den Gesamtmitteln zugunsten von Libyen ausmacht. Die EU-Mitgliedstaaten werden in den Ausschüssen der genannten Kommissions-Instrumente auf Expertenebene regelmäßig über den vorgesehenen Mitteleinsatz unterrichtet. Der Politische und Sicherheitspolitische Ausschuss des Rats wurde mehrfach, zuletzt am 9. Februar 2016 mit dem Soforthilfepaket befasst. Der Rat für Auswärtige Beziehungen wurde in seinen Sitzungen am 12. Oktober 2015 und 14. Dezember 2015 durch den zuständigen EU-Kommissar Hahn über die geplante Hilfe für Libyen unterrichtet. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Infrastrukturen (auch kritische) im Rahmen der EU- oder UN-Projekte in Tripolis (etwa Grenzsicherung, öffentliche Sicherheit, Flughafen, Häfen) Priorität haben sollen? Thematische Priorität der EU-Unterstützung für Libyen im Rahmen des mehrjährigen indikativen Programms der Kommission haben a) demokratische Regierungsführung , b) Jugend: Bürgerrechte sowie sozio-ökonomische Integration und c) Gesundheitswesen. Die materielle Stärkung der libyschen Infrastruktur ist gegenwärtig nicht Gegenstand der EU-Projekte in Libyen. Vielmehr zielt die EU auf einen Ausbau des libyschen Rechtsrahmens und den Kapazitätsaufbau der libyschen Strukturen im Umgang mit den in der Antwort zu Frage 4 erwähnten Themen. Zu VN-Projekten für kritische Infrastruktur in Tripolis hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse. 5. Durch welche regionale Unterstützung, etwa durch bestehende GSVP-Tätigkeiten in der Sahelzone, könnten die Anstrengungen der Europäischen Union bzw. der Vereinten Nationen in Libyen verbessert werden? Der Rat für Auswärtige Beziehungen vom 18. April 2016, der sich mit Libyen befasst hat, hat dazu im Absatz 9 Stellung genommen: „Ferner erkennt die EU an, dass die Sicherheit der Grenzen Libyens von großer Bedeutung für die regionale und die europäische Sicherheit ist. In diesem Zusammenhang wird die EU prüfen, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8593 wie sie ihre regionale Unterstützung, unter anderem durch bestehende GSVP-Tätigkeiten in der Sahelzone, verbessern kann.“ Insbesondere im Nachbarstaat Niger unterstützt die Mission EUCAP Sahel Niger (EU Capacity Building Mission in Niger) die nigrischen Behörden und Sicherheitskräfte im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität sowie bei der Verhinderung irregulärer Einwanderung und der Bekämpfung der damit verbundenen Kriminalität. Dazu gehören Beratungen zu einer entsprechenden Strategie und Ausbildung für die nigrischen Sicherheitskräfte, unter anderem im Bereich Grenzmanagement. Ende April 2016 hat eine Außenstelle der Mission in Agadez, einem wichtigen Drehkreuz für Migranten auf der Route nach Libyen und Algerien, seine Arbeit aufgenommen. Des Weiteren trägt das bestehende internationale , europäische und bilaterale Engagement zur Stabilisierung Malis (unter anderem. die Missionen MINUSMA (Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali), EUTM (EU Training Mission) und EUCAP Sahel Mali (EU Capacity Building Mission in Niger) sowie die französische Operation Barkhane auch zur Stärkung des gesamten Sahelraums bei. Darüber hinaus unterstützt die EU das Bestreben der G5-Sahel-Staaten (Mauretanien , Mali, Burkina Faso, Niger und Tschad), enger im Bereich Sicherheit und Grenzsicherung zusammen zu arbeiten. 6. Welche Behörden welcher Länder nahmen an dem Treffen am 12. April 2016 der UNSMIL und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland in Tunis teil (bitte die libyschen Beteiligten so konkret wie möglich benennen)? An dem Geberkoordinierungstreffen, zu dem UNSMIL und das Vereinigte Königreich am 12. April 2016 nach Tunis eingeladen hatten, nahmen eine libysche Delegation unter Leitung des stellvertretenden Präsidialratsvorsitzenden Musa al- Koni sowie des Planungsministers Taher al-Juhaimi teil, ferner hochrangige Beamte und Botschafter zahlreicher europäischer und arabischer Staaten, der USA, Kanadas, Russlands, Chinas und Südkoreas. Deutschland war durch den Botschafter sowie eine Delegation des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit vertreten. 7. Auf welche Weise ist der EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung nach Kenntnis der Bundesregierung in die Anstrengungen der Europäischen Union in Libyen eingebunden? Der Anti-Terrorismus-Koordinator der EU arbeitet zu den Aspekten der Terrorismusbekämpfung in der Entwicklung der möglichen EU-Unterstützung für Libyen eng mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst zusammen. Konkrete Maßnahmen sollen mit der libyschen Seite erörtert werden, sobald die neue Einheitsregierung ihre Ansprechpartner im Bereich der Sicherheit und der Terrorismusbekämpfung benannt hat. 8. Was ist der Bundesregierung über Mandatsumfang und Planungsstand einer im Rahmen „P3+5“ (USA, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Deutschland, Vereinte Nationen, Europäische Union) geplanten, multinationalen , militärischen Ausbildungs- und Beratungsmission LIAM bekannt? In enger Abstimmung mit den Bemühungen der „United Nations Support Mission in Libya“ (UNSMIL) fanden seit September 2015 in Rom unter Leitung des italienischen Verteidigungsministeriums vorbereitende Planungen im Rahmen P 3+5 für eine mögliche multinationale Ausbildungs- und Beratungsmission mit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8593 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dem Arbeitstitel „Libya International Assistance Mission“ (LIAM) statt. Der militärische Planungsprozess ist derzeit noch nicht abgeschlossen, auch gibt es noch keine politische Entscheidung über eine mögliche Durchführung und damit über den Mandatsumfang einer solchen Mission. Aus Sicht der Bundesregierung ist eine stringente Formulierung eigener Vorstellungen zu Gestaltung und Aufbau der libyschen Sicherheitsstrukturen durch die libysche Einheitsregierung wesentlich . Darauf aufbauend könnte sich die libysche Einheitsregierung mit einer offiziellen Bitte um Unterstützung bei der Ausbildung und Beratung der libyschen Sicherheitskräfte an die internationale Gemeinschaft wenden. a) Was ist der Bundesregierung über Pläne der britischen, französischen, italienischen und US-amerikanischen Regierung zur Entsendung von Truppen oder Gendarmerie-Einheiten im Rahmen der LIAM bekannt, und inwiefern würden diese mit den Anstrengungen der Europäischen Union verzahnt? Da der militärische Planungsprozess noch nicht abgeschlossen ist und bislang keine politische Entscheidung über die Durchführung einer solchen Mission getroffen wurde (auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen), sind noch keine konkreten Pläne, etwa bei einer auf konkrete Zusagen ausgerichteten so genannten Force Generation-Konferenz, präsentiert worden. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie sich die an einem Planungstreffen im März 2016 in Rom teilnehmenden Regierungen aus Ägypten, Katar und Russland hieran beteiligen wollen bzw. sich hierzu positionierten? Die genannten Nationen waren Teilnehmer der „Force Sensing“-Konferenz am 15. März 2016 in Rom, haben sich in diesem Rahmen allerdings nicht zu einer möglichen Beteiligung an LIAM geäußert oder in anderer Weise zu den Planungen positioniert. 9. Was ist der Bundesregierung über Pläne der Europäischen Union oder Regierungen ihrer Mitgliedstaaten bekannt, in Libyen eine Präsidentengarde aufzubauen? Es gibt keine Pläne der Europäischen Union oder von Regierungen ihrer Mitgliedstaaten zum Aufbau einer libyschen Präsidialgarde. Der libysche Präsidialrat hat am 9. Mai 2016 per Dekret eine Präsidialgarde als reguläre militärische Struktur geschaffen. Sie soll laut Dekret Armee- und Polizeieinheiten umfassen und auch individuellen Bewerbern offenstehen. a) Welche Zahl staatlicher Kämpfer ist hierfür anvisiert? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) Aus welchen polizeilichen und militärischen Einheiten oder auch Milizen soll sich diese rekrutieren? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8593 10. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Europäische Gendarmerietruppe (EUROGENDFOR) an den Vorbereitungen von Maßnahmen der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen beteiligt ist? Deutschland beteiligt sich nicht an der European Gendarmerie Force (EUROGENDFOR), der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. a) Inwiefern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Vorschläge des Europäischen Auswärtigen Dienstes, die EUROGENDFOR unter Mandat der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder der NATO (auch zur Ausbildung) in Libyen einzusetzen, und wie positioniert sie sich hierzu? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Berater sich die Hohe Vertreterin der Europäischen Union hinsichtlich etwaiger Missionen in Libyen stützt (etwa die EUROGENDFOR, den Führer der EU-Delegation , militärische Berater, polizeiliche Berater, Anti-Terrorismus-Berater , den Führer der EU Liaison and Planning Cell), und von welchen Regierungen wurden diese entsandt? Die Hohe Vertreterin stützt sich hinsichtlich etwaiger Missionen in Libyen auf die GSVP-Strukturen im Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und auf ihr Kabinett. Als ihr wichtigster Berater und Vermittler gegenüber den Mitgliedstaaten (zum Beispiel im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee – PSK) tritt der Stellvertretende EAD-Generalsekretär Pedro Serrano (Spanien) auf. Daneben hält die Hohe Vertreterin engen Kontakt mit dem Kommandeur von EUNAVFOR MED Sophia, Admiral Enrico Credendino (Italien). Leiterin der EU-Delegation in Libyen ist Nataliya Apostolova (Bulgarien), der EU Anti-Terror Koordinator ist Gilles de Kerchove (Belgien). 11. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern bzw. mit welchen Einschränkungen auch die NATO eine Bereitschaft zur Unterstützung von Maßnahmen der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen Libyen signalisiert hat bzw. entsprechende gemeinsame Vorhaben bereits diskutiert oder begonnen wurden? Im Jahr 2013 hatte die NATO auf Bitten der damaligen libyschen Regierung ihre Bereitschaft zur Unterstützung durch Beratungsmaßnahmen zur Reorganisation des libyschen Sicherheitssektors und bei der Entwicklung einer nationalen Sicherheitsstrategie erklärt. Die Staats- und Regierungschefs der NATO-Mitgliedstaaten wiederholten auf ihrem Gipfeltreffen am 4. und 5. September 2014 in Wales dieses Angebot. Grundvoraussetzung für eine NATO-Unterstützung ist eine offizielle Unterstützungsbitte der libyschen Einheitsregierung, die jedoch bislang nicht vorliegt. Bislang sind keine Unterstützungsbitten   der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen für Maßnahmen an die NATO gerichtet worden. Am 23. Mai 2016 verabschiedete der RfAB/Außenrat Schlussfolgerungen zu EUNAVFOR MED, in denen eine Ausweitung der Operation in zwei Bereichen   angekündigt wurde. Nach Beschluss der NATO-Außenminister vom 20. Mai 2016 wird die NATO ihrerseits prüfen, inwieweit sie mögliche Beiträge zur Unterstützung der EU-Aktivitäten leisten kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8593 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Welche Details zu Herstellern, Abnehmern und Zeitpunkt der Lieferung kann die Bundesregierung zu den „sondergeschützten Fahrzeugen“ für die neue libysche Einheitsregierung mitteilen (Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8191). Es ist beabsichtigt, der libyschen Regierung für ihre persönliche Sicherheit bis zu 10 sondergeschützte Fahrzeuge bereitzustellen. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) wurde als Implementierungspartner beauftragt. Die Beschaffung über die GIZ folgt den einschlägigen Vergaberichtlinien. Dies beinhaltet eine herstellerneutrale Beschaffung, das heißt, es erfolgt keine Vorfestlegung auf einen bestimmten Hersteller. Der genaue Zeitpunkt der Lieferung steht noch nicht fest. 13. Inwiefern hält die Bundesregierung eine Erweiterung des Mandats der Operation EUNAVFOR MED mittlerweile für hilfreich oder wünschenswert (Bundestagsdrucksache 18/8002), und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die an EUNAVFOR MED teilnehmenden Nationen bereits an der Umsetzung „zusätzlicher politischer, rechtlicher und militärischer Voraussetzungen“ arbeiten oder solche erwägen? Die Operation EUNAVFOR MED hat das Potential, die libysche Einheitsregierung in ihren Stabilisierungsanstrengungen zu unterstützen. Dafür muss der Auftrag und die Ausgestaltung der Operation sinnvoll angepasst werden. Beim RfAB/Außenrat am 18. April 2016 hat sich die Bundesregierung zusammen mit den europäischen Partnern dafür ausgesprochen, eine Ausweitung der Operation EUNAVFOR MED Sophia zu prüfen. Am 23. Mai 2016 verabschiedete der RfAB/Außenrat Schlussfolgerungen zu EUNAVFOR MED, in denen eine Ausweitung der Operation in zwei Bereichen angekündigt wurde. Erstens soll die Operation die libysche Küstenwache ausbilden; zweitens werden Maßnahmen zur Durchsetzung des VN-Waffenembargos auf Hoher See auf der Grundlage einer neuen VN-Sicherheitsratsresolution angestrebt. Im nächsten Schritt ist die Ausarbeitung der neuen Aufgaben notwendig. Für die Umsetzung dieser möglichen neuen Maßnahmen ist, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, in einem Ratsbeschluss die Anpassung des EU-Mandates notwendig. 14. Was ist der Bundesregierung über konkrete Pläne zur von den EU-Außenministern vorgeschlagenen Ausbildung der zum libyschen Militär gehörenden Küstenwache bekannt? Konkrete Pläne für mögliche Ausbildungsmaßnahmen liegen derzeit nicht vor. Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. a) Inwiefern ist beabsichtigt, bei Ausbildungsmaßnahmen innerhalb oder außerhalb Libyens auch die NATO zur Zusammenarbeit einzuladen? Eine Einladung der NATO zu in Frage 14 genannten möglichen EU-Ausbildungsmaßnahmen ist bislang nicht vorgesehen. b) Wie hat sich die Bundesregierung zu einem Vorschlag der französischen Regierung nach einer Ausweitung der Militärmission EUNAVFOR MED zur Kontrolle des gegen Libyen verhängten Waffenembargos positioniert ? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8593 c) Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung zur Neufassung einer UN-Resolution, und welche Maßnahmen vor oder in Libyen soll diese aus Sicht der Bundesregierung abdecken? Die Bundesregierung stimmt sich mit EU-Partnern zur Möglichkeit einer neuen VN-Sicherheitsratsresolution eng ab, um die Optionen für die völkerrechtliche Absicherung einer besseren Durchsetzung des Waffenembargos auszuloten. 15. Inwiefern ist die Bundesregierung mittlerweile bereit, die Zahl der im Rahmen von EUNAVFOR MED festgestellten verdächtigen Fluchthelfer im nicht eingestuften Teil ihrer Antwort mitzuteilen (Bundestagsdrucksache 18/8002), nachdem sich auch die Hohe Vertreterin am 18. April 2016 hierzu öffentlich äußerte, jedoch unterschiedliche Zahlen angab, und um wie viele Personen handelt es sich seit Beginn der Mission? Angaben zu Zahlen von verdächtigen Personen können sich, auch aufgrund unterschiedlicher Anwendungen des Begriffs, unterscheiden. Nach vorliegenden Erkenntnissen handelt es sich seit Beginn der Mission um 69 der Schleuserei verdächtige Personen, die im Nachgang von durch Einheiten der EUNAVFOR MED durchgeführten Seenotrettungsoperationen sowie der Übergabe der aus Seenot geretteten Personen an die zuständigen italienischen Behörden festgestellt wurden . 16. Wie viele Schiffe und Boote, die von Geflüchteten genutzt wurden bzw. genutzt werden sollten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Mission EUNAVFOR MED bis zum heutigen Tage konfisziert, zerstört, versenkt oder anderweitig unbrauchbar gemacht worden (bitte nach luftgefüllten Booten und Holz- bzw. Metallrumpf kategorisieren)? Durch der Mission EUNAVFOR MED unterstellte Einheiten wurden nach hier vorliegenden Erkenntnissen insgesamt 103 von Flüchtlingen genutzte Boote zerstört . Davon waren 85 Schlauchboote sowie 18 Holzboote. 17. Welche Einschätzung bzw. Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welche Weise die NATO die Anstrengungen der Europäischen Union in EUNAVFOR MED außerhalb und innerhalb Libyens unterstützen könnte, und inwiefern könnte hierfür das Mandat der Operation Active Endeavour modifiziert werden? Eine gegenseitige Unterstützung zwischen EUNAVFOR MED und der NATO Operation ACTIVE ENDEAVOUR besteht bisher im Rahmen der „Shared Awareness and De-confliction in the Mediterranean“ (SHADE MED). SHADE MED hat den Austausch von Informationen mit Blick auf „Best Practice“ und die Koordinierung von Maßnahmen, insbesondere auch der Seenotrettung, sowohl staatlicher als auch nicht-staatlicher Akteure im Mittelmeer zum Ziel. Die Bundesregierung begrüßt die Einrichtung des für den Golf von Aden erfolgreich praktizierten SHADE-Mechanismus für das Mittelmeer nachdrücklich. Im Übrigen wird auf die Fragen 11 und 13 verwiesen. Die Operation Active Endeavour wird zurzeit überarbeitet und in eine maritime Sicherheitsoperation ohne Bezug auf Artikel 5 NATO-Vertrag umgewandelt. Ob eine solche entkoppelte maritime Sicherheitsoperation in Nachfolge von Operation Active Endeavour weiterhin mandatspflichtig sein wird, ist nach Vorlage des Operationsplans zu bewerten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8593 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Mit welchem Ziel und mit welchem Ergebnis wurde dieses Thema bei dem G5-Treffen am 24. April 2016 in Hannover erörtert (AFP vom 25. April 2016)? Beim Treffen der Staat- und Regierungschefs Deutschlands, Frankreichs, Italiens, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika wurden Fragen der Sicherheit im Mittelmeer beraten. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat im Anschluss an ihr Treffen mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, dem Präsidenten der Französischen Republik, dem Premierminister des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie dem Ministerpräsidenten der Italienischen Republik am 25. April 2016 in Hannover ausführlich über das Gespräch unterrichtet (https://www.bundesregierung.de/ Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/04/2016-04-25-statement-merkelquint -treffen.html). Dabei ist deutlich geworden, dass die USA, Frankreich, Großbritannien und Italien sehr eng zur Bewältigung der Fluchtursachen und in der Bekämpfung der illegalen Migration kooperieren. Zu weiteren konkreten Inhalten von Gesprächen der Bundeskanzlerin und Mitgliedern des Bundeskabinetts mit Vertretern ausländischer Regierungen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. b) Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung das Mandat der NATO-Operation gegen kommerzielle Fluchthelfer in der Ägäis übertragen oder „modelliert“ werden (AFP vom 25. April 2016, Pressemitteilung The White House vom 25. April 2016)? Es ist zurzeit nicht geplant, die Aktivität des ständigen maritimen NATO-Einsatzverbandes -2 in der Ägäis zu übertragen oder zu „modellieren“. c) Was ist der Bundesregierung über Ziel und Beteiligte eines „Mediterranean Coordination Mechanism“ bekannt? Der „Mediterranean Coordination Mechanism“ ist ein von Italien eingebrachter Diskussionsvorschlag für ein Konzept zur besseren Vernetzung der Aktivitäten der EU und der NATO im Mittelmeer. 18. Welche Zahlen zu Geflüchteten, die in Libyen die Überfahrt nach Europa anstreben, sind der Bundesregierung bekannt, welche Zahlen nimmt sie selbst an, und auf welche belastbaren Quellen stützt sie sich hierzu? Die Internationale Organisation für Migration (IOM) schätzt die Zahl der Personen , die von Libyen aus die Überfahrt nach Europa anstreben, auf 100 000 bis 200 000 Personen. 19. Welche Einzelheiten zu der im Rahmen der vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) Deutschland konzipierten „Stabilisierungsfazilität für Libyen“, dem Volumen von 40 Mio. US-Dollar und entsprechenden Projekten (etwa der „Reparatur von örtlicher Infrastruktur“) sind der Bundesregierung bereits bekannt (Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8191)? Die Fazilität wurde am 12. April 2016 formal etabliert, sie wird von UNDP verwaltet . Die erste Sitzung des Steuerungsgremiums (libysche Regierung, Vereinte Nationen und wichtigste Geber, darunter Deutschland) fand am 12. Mai 2016 in Tunis unter Vorsitz von Premierminister Fayez al-Serraj statt. In der zweiten Sitzung des Steuerungsgremiums (Ende Mai 2016) soll festgelegt werden, in welche Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8593 Orten UNDP noch vor Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan eine Evaluierungsmission (Needs Assessment) entsendet, um den Bedarf festzustellen . Auf Grundlage des Berichts ist beabsichtigt, dass das Steuerungsgremium im Juni/Juli 2016 erste Projekte identifiziert. Die Durchführung der Projekte wird direkt über UNDP laufen. 20. Was versteht die Bundesregierung unter der in den Ratsschlussfolgerungen beschriebenen „breiter angelegten Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors “? Dies können etwa Maßnahmen aus den Bereichen Beratung und Kapazitätsaufbau in den Bereichen Polizei und Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung, Grenzmanagement , Bekämpfung von irregulärer Migration, Schleusung von Migranten und Menschenhandel sein. Maßgeblich ist hierbei, dass die libysche Regierung ein entsprechendes Ersuchen stellt und die Maßnahmen in Rücksprache mit Libyen erfolgen, um in Libyen nachhaltig die Etablierung eines rechtsstaatlichen Sicherheitssektors zu unterstützen. 21. Welche Aspekte müssten aus Sicht der Bundesregierung bei einer Sicherheitssektorreform in Libyen (etwa Polizeiaufbau, Reform des Innenministeriums , Trennung der Aufgaben von Polizei und Militär, Reform der Geheimdienste ) Priorität genießen? Prioritäten bei Aufbau und Reform der Sicherheitskräfte können nicht ohne Berücksichtigung der diesbezüglichen libyschen Vorstellungen aufgestellt werden. Diese sind der Bundesregierung noch nicht bekannt. a) Welche Aspekte sollen aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der Migrationskontrolle Priorität genießen? Ungeachtet der Frage, welches die diesbezüglichen libyschen Prioritäten sind, erscheinen aus humanitären Gründen folgende Aufgaben vordringlich: Rettung von Menschenleben, Schutz vor Misshandlung und Ausbeutung, Verbesserung des Rechtsstatus von Flüchtlingen und Migranten in Libyen, Grenz- und Küstenschutz , Information potenzieller Migranten über Risiken und Perspektiven einer Überfahrt nach Europa. b) Auf welche Weise sollte Libyen diesbezüglich die internationale Zusammenarbeit verbessern, und welche Vorschläge (etwa die Kooperation mit der EU-Grenzschutzagentur Frontex oder dem Europäischen Grenzüberwachungssystem Eurosur bzw. mit Interpol) wurden hierzu bereits gemacht ? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. c) Wie bewertet die Bundesregierung die Situation von Geflüchteten und Migranten in libyschen Haftanstalten, und auf welche Weise setzt sich die Bundesregierung für eine Verbesserung ein? Berichten internationaler Beobachter zufolge sind die Bedingungen von Flüchtlingen und Migranten in libyschen Haftanstalten sehr schlecht. Da viele dieser Haftanstalten sich in den Händen irregulärer Gruppen befinden, gibt es derzeit kaum Möglichkeiten der Einflussnahme, außer mittelbar durch Unterstützung von Organisationen, die zu Haftanstalten Zugang haben: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8593 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode IOM (Internationale Organisation für Migration) hat Zugang zu mehreren Haftanstalten in West- und Ost-Libyen; UNHCR hat Zugang zu acht Haftanstalten in Westlibyen (Tripolis und Umgebung); IKRK hat Zugang zu Gefängnissen und Haftanstalten in Libyen, besonders in Sabha und Misrata – kann aber, da seit Juli 2014 aus Tunis heraus agierend, keine Gefängnisbesuche vornehmen. Im Rahmen von Projekten zugunsten von Inhaftierten werden die drei genannten Organisationen von der Bundesregierung finanziell gefördert. 22. Was ist der Bundesregierung über Einzelheiten zur zivilen Planungskapazität bzw. zur Reaktivierung der vorläufig eingestellten Mission „European Union Integrated Border Assistance Mission in Libya“ (EUBAM Libyen) bekannt, bzw. inwiefern ist diese bereits umgesetzt (Bundestagsdrucksache 18/7724)? Der Rat für Auswärtige Beziehungen vom 18. April 2016 hat sich mit Libyen insgesamt befasst sowie mit den Aspekten der GSVP und hat hierzu in Absatz 9 die folgenden Ratsschlussfolgerungen verabschiedet: „Die EU ist bereit, gegebenenfalls auf Ersuchen der Regierung der nationalen Einheit den Sicherheitssektor zu unterstützen. Sollte Libyen ein entsprechendes Ersuchen stellen, so könnte eine etwaige zivile GSVP-Mission – nach Rücksprache mit Libyen – der libyschen Regierung unter anderem durch Beratung und Kapazitätsaufbau in den Bereichen Polizei und Strafjustiz, einschließlich Terrorismusbekämpfung, Grenzmanagement , Bekämpfung von irregulärer Migration, Schleusung von Migranten und Menschenhandel, im Rahmen einer breiter angelegten Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors bei ihren Anstrengungen Hilfe leisten. Diese etwaige Mission könnte auf die bestehende Planungskapazität der EUBAM Libyen (EU Integrated Border Management Assistance Mission in Libya) zurückgreifen . Zusätzlich zu der etwaigen zivilen Mission wird ebenfalls weiter geprüft, inwieweit im Rahmen der EUNAVFOR MED SOPHIA (European Union Naval Force – Mediterranean) Unterstützung geleistet werden kann, und zwar durch Verstärkung ihrer Fähigkeit, das Geschäftsmodell der Menschenschmuggler und Schleusernetze zu zerschlagen und zu mehr Sicherheit zur Unterstützung der rechtmäßigen libyschen Behörden – beispielsweise durch einen möglichen Kapazitätsaufbau für die libysche Küstenwache – und zur Umsetzung des Völkerrechts beizutragen. Die EU wird dafür sorgen, dass ihr Beitrag unter Wahrung der uneingeschränkten Eigenverantwortung Libyens den Ersuchen und Bedürfnissen der libyschen Behörden entspricht und mit der übrigen internationalen Hilfe unter der Gesamtkoordinierung durch die UNSMIL (United Nations Support Mission in Libya) abgestimmt und kohärent ist. Ferner erkennt die EU an, dass die Sicherheit der Grenzen Libyens von großer Bedeutung für die regionale und die europäische Sicherheit ist. In diesem Zusammenhang wird die EU prüfen, wie sie ihre regionale Unterstützung, unter anderem durch bestehende GSVP-Tätigkeiten in der Sahelzone, verbessern kann.“ Nach diesen Leitlinien der Mitgliedstaaten prüfen EUBAM Libyen (mittels ihrer zivilen Planungskapazität, die derzeit in Tunis angesiedelt ist) und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) mögliche Optionen für eine künftige zivile GSVP Mission. Hierüber wird voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7724 vom 26. Februar 2016 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/8593 a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Mission EUBAM Libyen nach Tripolis zurückkehren könnte bzw. auf welche Weise auf deren Ergebnissen aufgebaut werden soll (Bundestagsdrucksache 18/7724)? Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. b) Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, die Delegation der Europäischen Union wieder in Tripolis anzusiedeln? Es wird auf die Antwort zu Frage 22c verwiesen. c) Welche EU-Mitgliedstaaten erwägen nach Kenntnis der Bundesregierung die Eröffnung ihrer Botschaften in Libyen, und welche Überlegungen existieren hierzu für die deutsche Botschaft? Die EU und mehrere Mitgliedstaaten haben angekündigt, ihre Botschaften wiedereröffnen zu wollen, sobald die Sicherheitslage das zulässt. Dies trifft auch für Deutschland zu. Ein konkretes Datum lässt sich dafür noch nicht benennen. 23. Auf welche Weise könnten die Nachbarstaaten Libyens aus Sicht der Bundesregierung verstärkt in libysche Grenzsicherungsprojekte eingebunden werden, und welche Pläne sind ihr diesbezüglich bekannt? Zu den Nachbarstaaten aus dem Sahelraum wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen . Zu Ägypten auf die Antwort zu Frage 23b. Zu Tunesien auf die Antwort zur Frage 26. a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die EUROGENDFOR hierfür Unterstützung zugesagt hat? EUROGENDFOR ist ein Zusammenschluss der europäischen Staaten, die Gendarmeriekräfte unterhalten (Mitgliedsländer sind Frankreich, Italien, Niederlande , Polen, Portugal, Spanien und Rumänien. Litauen ist ein sogenanntes Partnerland , also nicht mit vollem Mitgliederstatus, die Türkei hat Beobachterstatus). Deutschland gehört nicht dazu. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, ob und inwiefern EUROGENDFOR einen Beitrag zu leisten bereit und gewillt wäre b) Auf welche Weise will die Bundesregierung Ägypten bei der Grenzsicherung unterstützen (ZDFheute vom 17. April 2016)? Die Bundesregierung hat der ägyptischen Regierung Unterstützung bei der Sicherung ihrer Grenzen nach Libyen angeboten. Eine konkrete Anfrage von ägyptischer Seite liegt derzeit nicht vor. 24. Welche Ergebnisse zeitigten die Gespräche zur „weiteren Konkretisierung“ von Ausbildungsaktivitäten für libysche Sicherheitskräfte in Tunesien durch die Bundespolizei und die Bundeswehr, die eine Delegation des Bundesministeriums der Verteidigung vom 11. bis 14. April 2016 mit Vertretern der tunesischen Regierung geführt hat (Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8191)? Vom 11. bis 14. April 2016 besuchte eine Delegation des Bundesministeriums der Verteidigung Tunesien, um auf Arbeitsebene Gespräche zu einer möglichen Kooperation mit den tunesischen Streitkräften zu führen. Dabei wurden auch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8593 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode mögliche Ausbildungsstätten besichtigt sowie rechtliche und technische Rahmenbedingungen besprochen. Die gegenseitige Absicht zur Kooperation konnte insgesamt bekräftigt werden. Die Gespräche einschl. der Prüfung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wir auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 25. Welche Forderungen oder Bitten wurden seitens der tunesischen Regierung zur Ausgestaltung oder Umsetzung der Ausbildungsaktivitäten erhoben? Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. 26. Welche weiteren Angaben zu Herstellern, Typen und Funktionsweisen kann die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Unterstützung mit elektronischen Grenzüberwachungsanlagen, mobilen Bodenaufklärungssystemen und Grenzraumüberwachungsfähigkeiten für die tunesischen Streitkräfte machen (Bundestagsdrucksache 18/7724)? Das Projekt mit Tunesien hat zum Ziel, die Überwachung eines Abschnitts der tunesisch-libyschen Grenze mit Hilfe elektronischer Systeme zu gewährleisten. Die Verhandlungen über die Ausgestaltung dieses Projekts mit der tunesischen Seite sind noch nicht abgeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt können daher keine näheren Angaben zu Herstellern, Typen und Funktionsweisen der Systeme gemacht werden. a) Mit welchen weiteren Maßnahmen wurde die deutsche „Unterstützung im Rahmen des Grenzpolizeiprojektes“ in Tunesien inzwischen verstärkt, bzw. welche Änderungen ergaben sich zur Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/7724? An Ausstattungshilfe wurde die Beschaffung von Trainerausstattungen abgeschlossen und die Aufträge für zwei Krankentransportwagen, zwei Schlauchboote und 80 Nachtsichtgeräte in die Wege geleitet. Für die 800 HESCO- Schutzsysteme an der algerischen Grenze in der Modellregion Jendouba, zwei Schulungscontainer und 26 Quads sind Beschaffungsanträge an das Beschaffungsamt weitergegeben worden. Zudem wurde mit Sanierungsmaßnahmen für ein Schulungs- und ein Übernachtungsgebäude in der Fortbildungsstätte der Nationalgarde in Oued Zarga begonnen. Neben der Ausstattungshilfe unterstützte die Bundespolizei Tunesien weiterhin im Rahmen der Ausbildungshilfe in grenzpolizeilichen Themenfeldern, unter anderem im Logistikbereich sowie bei der Qualifizierung von Trainern der Nationalgarde für künftige dienststelleninterne Fortbildung sowie von tunesischen Grenzpolizisten für das Erkennen von Urkundenfälschungen . Zudem ist die Stärkung der Mobilität der Nationalgarde durch 12 geeignete Transportfahrzeuge und die Lieferung von etwa. 1 000 HESCO- Schutzsystemen an der libyschen Grenze vorgesehen. b) Inwiefern ist die Entsendung von EU-Experten zur Erarbeitung einer tunesischen nationalen Anti-Terror-Strategie inzwischen umgesetzt oder begonnen worden, und welche Einzelheiten zur Umsetzung und zu Beteiligten des Projekts sind mittlerweile bekannt (Bundestagsdrucksache 18/7724)? Die vorgesehene Entsendung dieses EU-Experten ist nach Auskunft der befassten EU-Institutionen noch nicht erfolgt, man befindet sich noch in der Abstimmung mit den tunesischen Behörden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333