Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8595 18. Wahlperiode 31.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8188 – Die Ukraine zwei Jahre nach dem Umsturz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Dauerkrise in der Ukraine treibt auf einen neuen Höhepunkt zu. Zwei Jahre nach dem aus Sicht der Fragesteller verfassungswidrigen Umsturz steht die Regierung Arsenij Jazenjuks an ihrem Ende (www.german-foreign-policy.com/de/ fulltext/59310). Der Konflikt zwischen Präsident Petro Poroschenko und der bislang von ihm wegen ihres prowestlichen und wirtschaftsliberalen Kurses unterstützten Regierung Arsenij Jazenjuks war offen zutage getreten (Frankfurter Rundschau vom 19. Februar 2016) – und die Koalition ist offenkundig auch daran zerbrochen. Alles Taktieren über Fortbestehen oder tatsächlichen Zerfall der Koalition konnte seit zwei Monaten nicht über deren faktisches Ende hinwegtäuschen (www.unian.ua/politics/1270287-parubiy-u-skladi-koalitsiji-perebuvae-ponad- 226-deputativ-i-vona-isnue.html). Die Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Oligarchengruppierungen bilden den Hintergrund der Entwicklung , die mit dem – offenbar unter Druck aus dem Umfeld der Präsidentenadministration erfolgten – Rücktritt des aus Litauen stammenden und im Eilverfahren in die Ukraine eingebürgerten Wirtschaftsministers Aivaras Abromavičius in den ersten Februartagen 2016 in ihre Endphase eingetreten war (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/lage-in-der-ukraine-heisser-zornkalte -dusche-14088751.html). Der „Reform“-Minister beklagte das Beharrungsvermögen der „alten Kräfte“, zu denen er ausdrücklich die Oligarchen zählte. Deren Widerstand gegen neoliberale Reformen, wie sie der Internationale Währungsfonds (IWF) von der Ukraine verlangt, würde bis in die höchsten Staatsämter reichen. Somit war auch die Präsidentenadministration als Teil des Problems angesprochen – schließlich ist Petro Poroschenko einer der Oligarchen . Dessen Name taucht auch im Kontext der „Panama-Papiere“ über Briefkastenfirmen und Geheimgeschäfte auf (www.sueddeutsche.de/politik/panamapapers -wie-der-ukrainische-praesident-mitten-im-krieg-eine-briefkastenfirmagruenden -liess-1.2932954). Nachdem Premierminister Arsenij Jazenjuk über Wochen hinweg einen Rücktritt ausgeschlossen und versucht hatte, eine neue Koalition zusammenzubringen, reichte er schließlich am 10. April 2016 doch seinen Rücktritt ein (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/ukraineangemessener -abgang-14171114.html). Selbst wohlmeinende Beobachter kamen nicht umhin festzustellen, dass die Führung von Petro Poroschenko und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8595 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Arsenij Jazenjuk der Administration ähnelte, die sie vor zwei Jahren wegen der ihr vorgeworfenen Korruption gewaltsam abgelöst hatte (www.kyivpost. com/article/content/kyiv-post-plus/bad-moon-rising-408431.html). Der Rücktritt des Generalstaatsanwalts Wiktor Schokin, der auf Veranlassung von Präsident Petro Poroschenko erfolgte – allerdings wurde Wiktor Schokin wochenlang auf seinem Posten be- und erst Anfang April 2016 entlassen –, dürfte vor diesem Hintergrund ein Bauernopfer in der ukrainischen Regierungskrise sein, die das Potenzial hat, sich zur Staatskrise auszuweiten (www.fr-online. de/ukraine/ukraine-bizarres-spektakel-in-kiew,26429068,33809190.html). Allerdings blieb die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft vorerst unterbrochen (www.kyivpost.com/article/content/kyiv-post-plus/all-investigations-atprosecutors -office-blocked-starting-from-march-1-409173.html). Zwar hat die Ukraine im Januar 2016 das EU-Assoziierungsabkommen auch praktisch umgesetzt, d. h. die Marktöffnung ist realisiert, doch ökonomisch ist die Lage schlechter und instabiler als vor dem Jahr 2014. Die Bevölkerung in der Ukraine ist zwei Jahre nach dem „Regime-Change“ schwer enttäuscht – nicht nur von den mageren Ergebnissen, die die neue Führung vorweisen kann, sondern auch von den Intrigen des Präsidenten und Premierministers, die das Auseinanderbrechen der Koalition hervorgerufen haben und sich prinzipiell nicht von dem unterscheiden, was bis zum Jahr 2014 in der ukrainischen Politik üblich war (www.heise.de/tp/artikel/47/47513/1.html). Profiteur könnte die Radikale Partei von Oleh Ljaschko sein, die in den letzten Wahlen viele Stimmen auf sich gezogen hat, die vor 2013/2014 noch die faschistische „Swoboda“ für sich verbuchen konnte. Sie ist zu Gesprächen über eine neue Koalition bereit (www.pravda.com.ua/rus/news/2016/02/19/ 7099592/). Oleh Ljaschko dürfte dafür sorgen, dass der Einfluss von nationalistischen und faschistischen Kräften unabhängig von einer Beteiligung seiner Partei an der neuen Regierung zunehmen wird. Die Radikale Partei wird die politischen Debatten in der ukrainischen Gesellschaft bei dieser Gelegenheit weiter nach rechts verschieben. Nachdem sich Oleh Ljaschko einen Ruf als „radikaler Saubermann“ zugelegt hat, der auch vor Handgreiflichkeiten nicht zurückschreckt , hat der ukrainische Geheimdienst SBU nun Ermittlungen wegen Korruption gegen Oleh Ljaschko aufgenommen (www.segodnya.ua/politics/ pnews/sbu-vzyalas-za-lyashko-694339.html). Die Abkommen von Minsk (Minsk II) haben seit über einem Jahr nur eine sehr begrenzte Wirkung gehabt, da beide Seiten – jeweils unter Verweis auf die Gegenseite – die Vereinbarungen gebrochen haben. Seit geraumer Weile sind wieder eine Intensivierung des Kriegs im Südosten und Angriffe von beiden Seiten zu verzeichnen (www.kyivpost.com/article/content/ukraine-politics/ukrainesees -over-50-militant-attacks-on-its-positions-in-last-day-408448.html). Auf der Seite der Aufständischen werden die jüngsten Ermahnungen von Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier vor dem erneuten Zusammentreffen im „Normandie“-Format in Paris am 3. März 2016 als indirektes Eingeständnis gewertet, dass Kiew dazu „angetrieben“ werden müsse, Minsk II zu erfüllen (http://rusvesna.su/news/1456862993). Nachdem die Ukraine Ende 2014 ihren blockfreien Status aufgehoben hatte, kam es zu einer schrittweisen Annäherung von NATO und Ukraine. Inzwischen kooperieren beide Seiten beim Training und Einsatz von sogenannten Spezialkräften (www.kyivpost.com/article/content/ukraine-politics/nato-ukraine-tocooperate -in-special-operations-40 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8595 1. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass der Präsident der Ukraine, Petro Poroschenko, im Spätsommer 2014 auf dem Höhepunkt des Bürgerkrieges in seinem Land die Gründung einer Briefkastenfirma namens Prime Asset Partners Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln einleiten ließ, deren Formalitäten laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 1. September 2014 zeitgleich mit der großen Schlacht von Ilowajsk, bei der Hunderte Ukrainer starben, oder zumindest in bemerkenswerter zeitlicher Nähe zur verheerenden militärischen Entwicklung erledigt worden seien (www.sueddeutsche.de/politik/panama-paperswie -der-ukrainische-praesident-mitten-im-krieg-eine-briefkastenfirmagruenden -liess-1.2932954 und www.spiegel.de/politik/ausland/panama-papersvorwuerfe -gegen-petro-poroschenko-a-1085815.html)? Die Bundesregierung macht sich die Bezeichnung eines „Bürgerkriegs“ für den Konflikt im Donbass aufgrund der erheblichen Einflussnahme und Unterstützung der separatistischen Kräfte durch Russland nicht zu eigen. Der Bundesregierung sind Berichte aus den Medien zur Gründung einer Firma mit Sitz auf den Jungferninseln im Namen des ukrainischen Präsidenten bekannt. Die von Präsident Poroschenko mit der Überführung seiner Vermögenswerte beauftragte Kanzlei hat dargelegt, die Gründung ausländischer Offshore-Firmen sei eine gesetzmäßige und letztendlich die einzige Möglichkeit zur Ermöglichung einer internationalen Treuhänderschaft gewesen, zu der der Präsident laut Verfassung verpflichtet sei. Die gegründeten Offshore-Firmen hätten keine Einkünfte generiert und wären daher aufgrund fehlenden Buchwerts nicht in den Vermögenserklärungen des Präsidenten anzugeben gewesen. Zukünftige von der Treuhänderschaft erwirtschaftete Einkünfte würden den Firmen Poroschenkos in der Ukraine zugutekommen und damit auch in der Ukraine versteuert werden. Die Bundesregierung verfügt derzeit über keine Erkenntnisse, die diese Erklärung widerlegen würden. 2. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass die Gründung von Prime Asset Partners Limited „Teil des Prozesses “ sei, „Poroschenkos Vermögen in einen Trust zu überführen“ (www. sueddeutsche.de/politik/panama-papers-wie-der-ukrainische-praesidentmitten -im-krieg-eine-briefkastenfirma-gruenden-liess-1.2932954)? Der Bundesregierung ist die zitierte Erklärung bekannt. Ihr liegen keine Erkenntnisse vor, die belegen könnten, dass diese Behauptung nicht den Tatsachen entspricht . 3. Inwieweit hat die Bundesregierung inzwischen neuere Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die „Überführung“ von Petro Poroschenkos Vermögen in einen „Trust“ namens Prime Asset Partners Limited auf den Britischen Jungferninseln kurz nach den Präsidentschaftswahlen dabei geholfen hat, dass der ukrainische Staatschef als einziger Oligarch von den elf reichsten Ukrainerinnen und Ukrainern nicht an Vermögen verloren, sondern im Vergleich zum Vorjahr sein Vermögen um 20 Prozent gesteigert hat, wodurch es von 816 Mio. US-Dollar auf 979 Mio. US-Dollar vergrößert werden konnte (www.kyivpost.com/article/content/ukraine/ranking-ofrichest -ukrainians-published-401133.html und http://int.hromadske.tv/en/ articles/show/poroshenko_ukraine_offshore; vgl. auch Bundestagsdrucksache 18/7009)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8595 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass Vertraute des ukrainischen Präsidenten und Oligarchen Petro Poroschenko an der Gründung von Briefkastenfirmen Prime Asset Partners Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln beteiligt waren? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass Vertraute des ukrainischen Präsidenten und Oligarchen Petro Poroschenko selbst eigene Briefkastenfirmen gegründet haben? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass Julia Timoschenko, ehemalige Ministerpräsidentin der Ukraine und Geschäftsfrau, über das Unternehmen Bassington Ltd. mit dem Geldwäschenetzwerk des ukrainischen Ex-Premierministers Pawlo Lasarenko verflochten war, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass allein in den Jahren 1996 und 1997 rund 100 Mio. US-Dollar von Julia Timoschenkos Unternehmen an Pawlo Lasarenkos Helfer geflossen sind (www.tagesschau.de/ausland/panamapapers-141.html)? Der Bundesregierung sind die genannten Meldungen aus den Medien bekannt. Es liegen ihr darüber hinaus keine Erkenntnisse vor. 7. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass der jüngst zurückgetretene aber noch im Amt befindliche Wirtschaftsminister Aivaras Abromavičius im ukrainischen Programm der Deutschen Welle gefordert hat, anstelle von Premierminister Arsenij Jazenjuk solle die gegenwärtige Finanzministerin Natalija Jaresko die Regierungsgeschäfte führen (http://dw.com/p/1Hvam), und welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung daraus? Die zitierten Äußerungen sind der Bundesregierung bekannt. Der Bundesregierung ist bekannt, dass der inzwischen nicht mehr im Amt befindliche Minister Abromavičius die Tätigkeit der damaligen ukrainischen Finanzministerin Jaresko politisch unterstützt hat. Weitere Erkenntnisse liegen ihr nicht vor. 8. Inwieweit hat die gemeinsame Ukraine-Reise von Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier und seinem französischen Kollegen Jean-Marc Ayrault am 22./23. Februar 2016 konkrete Maßnahmen und Initiativen zur Lösung der Regierungskrise und der Konflikte zwischen den ukrainischen Oligarchen ausgelöst (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/ europa/gastbeitrag-kiew-muss-handeln-14083020.html)? Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier und Außenminister Jean- Marc Ayrault haben im Februar in Kiew auf eine baldige Lösung der Regierungskrise gedrängt und die Bedeutung einer entschiedenen Fortsetzung des Reformprozesses betont. Mögliche Konflikte zwischen ukrainischen Oligarchen standen nicht auf der Agenda der Gespräche. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8595 9. Inwieweit stehen die gestiegenen Energiepreise für die ukrainische Bevölkerung (www.bpb.de/internationales/europa/ukraine/212306/analyse-erdgasfuer -die-ukraine-im-winter-2015-16-wie-viel-zu-welchem-preis-von-wem) nach Ansicht der Bundesregierung im Einklang mit den „großen Fortschritten “ der „Revolution der Würde“, die nach Einschätzung des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier im Zuge der Reform des Energiesektors neben der vermeintlichen Eindämmung des „bisherigen skandalösen Missbrauchs“ erzielt worden sind (www.faz.net/aktuell/politik/ ausland/europa/gastbeitrag-kiew-muss-handeln-14083020.html)? Der Internationale Währungsfonds geht wie alle einschlägigen Experten von der ökonomischen Notwendigkeit einer schrittweisen Anpassung der Energie-Verbraucherpreise in der Ukraine an ein kostendeckendes Preisniveau aus. Es ist weithin unbestritten, dass die bisherige Praxis der Subventionierung der Verbraucherpreise für Energie erhebliche Fehlallokationen verursachte, den öffentlichen Haushalt der Ukraine in großem Ausmaß belastete und langfristig nicht durchhaltbar war. Sie eröffnete zudem zahlreiche Möglichkeiten für Korruption und illegale Bereicherung. Die Anhebung der Verbraucher-Energiepreise als wesentlicher Teil der Reform des inneren Energiemarktes bedeutet daher einen erheblichen Fortschritt in der Stabilisierung und ökonomischen Sanierung der Ukraine, der Bekämpfung von Korruptionsursachen und damit auch der Zurückdrängung des Einflusses der Oligarchen , was vom Internationalen Währungsfond explizit gewürdigt wird. Soziale Härten werden dabei durch eine direkte Subventionierung der Haushalte abgefedert . 10. Inwieweit hat sich Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier während seines jüngsten Besuchs in Kiew für die Aufhebung des Verbots der Kommunistischen Partei der Ukraine eingesetzt, die als eine der wichtigsten Oppositionsparteien massiver staatlicher Verfolgung ausgesetzt ist? Die Kommunistische Partei der Ukraine ist seit 2014 nicht mehr in der Werchowna Rada vertreten. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung liegt das Verbot der Kommunistischen Partei darin begründet, dass sie nicht den Bedingungen nachgekommen ist, die durch die im April 2015 verabschiedeten „Entkommunisierungsgesetze “ erhoben wurden. Das Thema stand nicht auf der Agenda der Gespräche von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier im Februar in Kiew. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die staatlichen Untersuchungen zu den Todesopfern des sogenannten Euromaidan von 2014 per Gesetz zum 1. März 2016 eingestellt wurden (www.unian.ua/society/ 1270737-gpu-ochikue-vnesennya-zmin-do-zakonu-dlya-prodovjennyarozsliduvannya -sprav-schodo-maydanu-v-radi-poobitsyali-vipravitisya.html)? Die strafrechtlichen Untersuchungen zu den Maidan-Ereignissen vom Winter 2013/14 (wie auch zur Katastrophe von Odessa vom 2. Mai 2014) sind nach Kenntnis der Bundesregierung nicht eingestellt, sondern einem anderen Ermittlungsorgan zugewiesen worden. Dieses durch Gesetz vom 12. November 2015 (in Kraft getreten am 1. März 2016) neu geschaffene Organ, das „Staatliche Ermittlungsbüro “, ist bislang nicht operativ tätig geworden, weil seine Leitungsspitze noch nicht ernannt wurde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8595 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Inwieweit hat sich die Bundesregierung bei der ukrainischen Führung dafür eingesetzt, dass die staatlichen Untersuchungen zu den Todesopfern des sogenannten Euromaidan nicht eingestellt, sondern nach rechtsstaatlichen Grundsätzen neu aufgenommen werden, um die Schuldigen zu ermitteln, zumal seit dem Jahr 2014 erhebliche Zweifel an den von offizieller Seite in Kiew verbreiteten Erklärungen zu den Opfern des Euromaidan laut geworden sind (www.heise.de/tp/artikel/47/47461/1.html) und selbst in den ukrainischen Strafverfolgungsbehörden eine Einstellung der Ermittlung aus formalen Gründen umstritten ist (http://en.interfax.com.ua/news/general/ 326099.html)? Die Bundesregierung hat wiederholt und nachdrücklich auf unterschiedlichen Ebenen gegenüber der Ukraine auf die Bedeutung umfassender und ergebnisorientierter Ermittlungen sowie auf die Dringlichkeit ihres möglichst baldigen Abschlusses hingewiesen. 13. Inwiefern hat sich die Bundesregierung bei der ukrainischen Staatsführung dafür eingesetzt, dass das am 2. Mai 2014 an mindestens 48 Menschen verübte Massaker von Odessa unverzüglich, gründlich und nach rechtsstaatlichen Maßstäben aufgeklärt wird, zumal der Europarat die schleppenden Ermittlungen der ukrainischen Behörden im November 2015 in scharfer Form bemängelt hat (www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-europarat-kritisiertermittlungen -zu-strassenschlachten-a-1060987.html)? Die Bundesregierung hat im Rahmen der zu Frage 12 genannten Gespräche auch auf die Notwendigkeit zur Aufklärung der Ereignisse in Odessa hingewiesen. 14. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung von der ukrainischen Regierung eingefordert, um ihrer „Erwartung, dass die zuständigen ukrainischen Stellen das Notwendige unternehmen, um festgestellte Defizite aufzuarbeiten“ Geltung zu verschaffen (Bundestagsdrucksache 18/7009)? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 15. Inwieweit ist die Antwort der Bundesregierung, sie verfüge über keine eigenen Erkenntnisse zu den Untersuchungen bezüglich des Massakers von Odessa, dahingehend zu verstehen, dass sie entweder trotz der internationalen Kritik großes Vertrauen in die ukrainischen Stellen hinsichtlich der Aufklärung hat oder das Ereignis in der Kooperation mit der Ukraine keine hinreichende Priorität besitzt, um sich eigene Kenntnisse zu verschaffen, obwohl die Untersuchungen der Ereignisse von Odessa nicht den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechen (Bundestagsdrucksache 18/7009)? Eine speziell die Untersuchung der Ereignisse in Odessa eingesetzte Gruppe von internationalen Experten, das sogenannte Internationale Beratergremium (IAP), ist im Auftrag des Europarats nach intensiver Befassung zu Ergebnissen gekommen . Die Bundesregierung hat keinen Anlass, an den Feststellungen des IAP zu zweifeln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8595 16. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung zu den Hintergründen der neuerlichen Gewalt in Odessa, die sich gegen offenkundig friedliche Demonstranten richtete, als am 2. April 2016 ein Demonstrant , der zu einer Gruppe gehörte, die sich auf dem Platz „Kulikove pole“ in Odessa versammelt hatte, um der Opfer des 2. Mai 2014 zu gedenken , durch einen Sprengkörper schwer an der Hand verletzt wurde (www. unian.net/politics/1307639-v-odesse-na-kulikovom-pole-petardoy-travmirovanuchastnik -pominalnoy-aktsii.html)? Der Bundesregierung ist die genannte Meldung der Nachrichtenagentur UNIAN bekannt. Darüber hinaus gehende Erkenntnisse liegen ihr nicht vor. 17. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung zu Aktivitäten des „Rechten Sektors“, der jüngst in Mykolajiw die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Gedenkfeier anlässlich der Befreiung der Stadt im Zweiten Weltkrieg überfallen hat (http://rusvesna.su/news/ 1459238753)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 18. Hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse zu den Tätern der Angriffe auf die öffentliche Infrastruktur – die Sprengung von Strommasten in der ukrainischen Provinz Cherson –, die laut dem Sprecher des Auswärtigen Amts kriminelle Akte darstellen und zu denen die Bundesregierung eine Aufklärung durch die ukrainischen Behörden erwartet (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/6997)? Der Bundesregierung liegen keine über die Beantwortung der Schriftlichen Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/6997 der Abgeordneten Sevim Dağdelen vom 8. Dezember 2015 hinausgehende Erkenntnisse vor. 19. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass die Reparatur der Leitungen von krimtatarischen Aktivisten be- oder verhindert und dies von Präsident Petro Poroschenko unterstützt wird (www.nytimes.com/2015/11/ 24/world/europe/crimea-tatar-power-lines-ukraine.html)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass es beim Versuch, die Leitungen zu reparieren , zu Behinderungsversuchen durch Aktivisten gekommen ist. Zu einer angeblichen Unterstützung durch Staatspräsident Poroschenko liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aufstellung eines krimtatarischen Bataillons, das auf Seiten der Kiewer Truppen zur Rückeroberung der Krim für die Ukraine eingesetzt werden soll (www.neues-deutschland .de/artikel/1000083.alkoholfreies-bataillon-fuer-die-krimtataren. html)? Die Bundesregierung verfügt über keine Kenntnisse über ein derartiges „Bataillon “. Ihr sind lediglich Vorschläge der Krimtataren bekannt, nach denen eine dem ukrainischen Innenministerium unterstellte krimtatarische Einheit mit etwa 500 bis 650 Mann an der Verwaltungsgrenze zwischen dem Gebiet Cherson und der Halbinsel Krim stationiert werden und dort primär grenzschutzähnliche Aufgaben wahrnehmen soll. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8595 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Initiative von Präsident Petro Poroschenko, den Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrat der Ukraine mit der „Reintegration“ der Krim in die Ukraine zu befassen, vor dem Hintergrund, dass der ukrainische Innenminister Arsen Awakow angekündigt hat, eine Truppe der Nationalgarde zur Rückeroberung der Krim aufzustellen (http://censor.net.ua/news/376332/avakov_gotovitsya_ spetspodrazdelenie_natsgvardii_chtoby_vernut_krym)? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass Innenminister Awakow eine „Rückeroberung “ der Krim mit einer Truppe der Nationalgarde angekündigt hat. Nach Kenntnis der Bundesregierung fand die anlässlich des zweiten Jahrestags der Krim-Annexion angekündigte Sitzung des Sicherheits- und Verteidigungsrates noch nicht statt. 22. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Verbindungen zwischen offenkundig rassistischen Fussballfans („Ultras“) von FK Dynamo Kiew und anderer ukrainischer Vereine zu Mitgliedern der nationalistischen und faschistischen sogenannten Freiwilligenbataillone, die im Donbass kämpfen (www.zeit.de/sport/2016-02/dynamo-kiew-rassismusmanchester -city-champions-league/komplettansicht)? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung gelangt , dass die Beantwortung der Frage 22 nicht offen erfolgen kann. Die Antwort ist aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthält, die Rückschlüsse auf die Führung nachrichtendienstlicher Quellen zu lassen . Der Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe von Informationen , die auf die Identität von Quellen schließen lassen, würde zum einen die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen verletzen. Zum anderen würde die künftige Anwerbung von Quellen schon durch die bloße Möglichkeit des Bekanntwerdens der Identität von Quellen insgesamt nachhaltig beeinträchtigt . Dieses würde wiederum zu einer erheblichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte würde daher für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft.* 23. Inwieweit hat die Bundesregierung inzwischen aktuellere Kenntnisse über die Vernetzung von Hooligans unter anderem der Vereine FK Dnipro Dnipropetrowsk, FK Metalist Charkiw und FK Karpaty Lwiw mit den Freiwilligenbataillonen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2559)? Der Bundesregierung liegen dazu weiterhin keine Erkenntnisse vor. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8595 24. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung einer Vertretung der NATO in Kiew vor dem Hintergrund der angespannten Beziehungen zwischen der Ukraine und Russland, für die inzwischen das entsprechende Gesetz von Präsident Petro Poroschenko unterzeichnet wurde (www.unian.ua/politics/1276639-poroshenko-shvaliv-zasnuvannyapredstavnitstva -nato-v-ukrajini.html)? Die NATO unterhält bereits seit längerem ein Informationsbüro sowie ein Verbindungsbüro in Kiew im Rahmen ihrer Partnerschaftsbeziehungen mit der NATO, die seit 1997 bestehen. Die beiden Büros wurden 2015 unter dem Namen „NATO Vertretung“ unter einem neuen Status zusammengelegt. Dieser Status wurde in einer Vereinbarung zwischen der NATO und der Ukraine geregelt, die vom ukrainischen Parlament ratifiziert wurde. Die Bundesregierung unterstützt die Zusammenarbeit zwischen der NATO und der Ukraine. 25. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Bestrebungen nationalistischer und faschistischer Gruppierungen, darunter solcher, die sich in der Tradition der Organisation Ukrainischer Nationalisten sehen, angesichts der auseinanderbrechenden Regierungskoalition einen „neuen Maidan“ auszurufen, dessen Aktivisten sogleich Gebäude besetzt (www.unian.ua/politics/ 1271705-predstavniki-tak-zvanih-radikalnih-pravihsil-mayut-zvilniti-gotelkozatskiy -na-maydani-o-1900.html) und Niederlassungen russischer Banken in der Ukraine attackiert bzw. zerstört haben und möglicherweise in der fortschreitenden Krise wie in 2013/2014 auch nicht vor Gewalt gegen Andersdenkende zurückschrecken werden (www.unian.ua/society/1272063-napadnikam-narosiyski -banki-u-lvovi-svitit-do-10-rokiv.html, www.unian.ua/society/1272180- politsiya-vvajae-napad-na-viddilennya-sberbanku-rosiji-v-mariupolihuliganstvom .html#ad-image-0 und www.unian.ua/society/1273250-za-pogromialfa -banku-ta-sberbanka-rosiji-u-kievi-zatrimali-bilorusa-z-batalonu-oun.html #ad-image-0)? Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung aufmerksam. Bestrebungen, einen „neuen Maidan“ herbeizuführen, hat es in den vergangenen Monaten mehrfach gegeben, sie haben jedoch in keinem Fall ein größeres Ausmaß angenommen. 26. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, dass nach Aussagen des ehemaligen Anführers des „Rechten Sektors “ und derzeitigen Beraters des Generalstabs der Ukrainischen Streitkräfte , Dmytro Jarosch, „unkontrollierbare Prozesse“ innerhalb des „Rechten Sektors“ ab-laufen (www.unian.ua/politics/1276700-v-pravomu-sektorividbuvayutsya -nekontrolovani-protsesi-yarosh.html), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Der Bundesregierung sind entsprechende Medienberichte bekannt. Weitergehende Erkenntnisse liegen ihr nicht vor. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung des „Rechten Sektors“ besonders aufmerksam. Gleichzeitig muss darauf hingewiesen werden, dass der „Rechte Sektor“ allenfalls geringe Unterstützung in der ukrainischen Bevölkerung erhält. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8595 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 27. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die am 24. Februar 2016 in Lwiw von Dmytro Jarosch angekündigte Gründung einer „Nationalen Bewegung ‚Staatliche Initiative Jarosch‘“ (DIJa), die schon allein aufgrund ihre Namens (das Akronym lässt sich mit „Tat“ übersetzen) zu einem Sammelbecken für mit der Führung von Petro Poroschenko und Arsenij Jazenjuk unzufriedene, militante Nationalisten werden könnte (www.ukrinform.ua/rubric-politycs/1971417-arosprezentuvav - svou-politsilu.html), und die möglicherweise durch Gewalt die instabile Situation in der Ukraine nach dem Vorbild von 2013/2014 eskalieren könnte, zumal Dmytro Jarosch eine Vereinigung seiner neuen Formation mit der „Selbstverteidigung des Maidan“, die bereits eine zentrale Rolle während des Umsturzes im Jahr 2014 gespielt hatte, für Mai 2016 angekündigt hat (www.ukrinform.ua/rubric-politycs/1971506-aros-hoce-obednatisaiz -samooboronou-majdanu.html)? Eine Vereinigung von „DIJa“ mit der „Selbstverteidigung des Maidans“ ist nach Kenntnissen der Bundesregierung bisher nicht erfolgt. Die Bundesregierung verfolgt die Situation entsprechend aufmerksam. 28. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die im westukrainischen Gebiet von Riwne andauernden Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Sicherheitsdiensten einerseits sowie (illegalen ) Bernsteinsuchern andererseits (www.ukrinform.ru/rubric-community/ 1993655-bitva-za-antar-na-meste-stolknovenij-s-policiej-tysaci-rovenskihkopatelej .html)? Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 29. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich Berichten vor, dass hinter der illegalen Förderung und dem illegalen Export von Bernstein (www.unian.net/society/1295894-jurnalistyi-rasskazali-kak-rabotaet-yantarnaya -mafiya-na-polese.html) möglicherweise auch der „Rechte Sektor“ steht, wie auch Filmaufnahmen von den Kämpfen nahelegen können (www. hromadske.tv/society/mvs-oprilyudnilo-video-sutichki-burshtinokopachiv-/)? Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 30. Über welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der politischen Positionen des neuen Chefs des „Rechten Sektors“ Andrij Tarasenko und der politisch-gesellschaftlichen Funktion der von ihm geleiteten Organisation? Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 31. Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) über den Verlust staatlicher Kontrolle über die nordwestlichen Grenzen und Grenzgebiete der Ukraine und über den damit einhergehenden Einnahmeverlust des ohnehin unterfinanzierten ukrainischen Staates vor, der sich – allein ausgehend von einzelnen Funden des polnischen Zolls – auf mehrere Millionen Euro belaufen dürfte (www.vestifinance.ru/articles/ 68722)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor, die Einschätzungen gemäß der Fragestellung erlauben könnten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8595 32. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen des illegalen Bernsteinabbaus in der Ukraine, die nach den Worten der Chefin der Nationalen Polizei der Ukraine bereits das Ausmaß einer Katastrophe zu erreichen drohen (www.ukrinform.ru/rubric-politycs/ 1993631-antarnye-vojny-dekanoidze-prosit-sobrat-sovbez.html)? Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 33. Welches sind nach Kenntnissen der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche ) die Hauptnutznießer und Hauptabnehmerländer der illegalen Bernsteinexporte aus der Ukraine? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 34. Über welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) verfügt die Bundesregierung über Angriffe auf das von Kiew gehaltene Territorium, die angeblich mit Hilfe von Drohnen vom Donbass aus erfolgen würden (www. unian.net/war/1280014-gibridnaya-voyna-ataki-dronov.html) und die aus ukrainischer Sicht eine „hybride Kriegsführung“ Moskaus darstellen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 35. Womit erklärt die Bundesregierung die „mangelnde Bereitschaft zur Umsetzung des Minsker Abkommens“ aufseiten der Kiewer Regierung (www.tagesspiegel.de/politik/ukraine-konflikt-die-waffenruhe-wird-taeglichgebrochen /13038790.html), und welche Schritte unternimmt sie, um die Bereitschaft Kiews zur Erfüllung der Minsker Vereinbarungen zu erhöhen ? Die Minsker Abkommen sind von allen Konfliktparteien noch nicht ausreichend umgesetzt. Die Bundesregierung ist insbesondere im Rahmen der Treffen und Gespräche im Normandie-Format fortlaufend bemüht, beide Seiten dazu zu bewegen , zügig konkrete Umsetzungsergebnisse zu erzielen. 36. Inwiefern hält die Bundesregierung Annahmen für berechtigt, dass der deutsche Handel mit der Ukraine, der – in den letzten Jahren extrem rückläufig – im Jahr 2015 ein Minus von 18 Prozent zu verzeichnen hatte (http://de. reuters.com/article/deutschland-russland-wirtschaft-idDEKCN0VS0XT), angesichts des im Jahr 2016 in Kraft getretenen Assoziierungsabkommens der Ukraine mit der Europäischen Union wieder eine positive Entwicklung nehmen könnte? Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts ging der wertmäßige, in Euro berechnete Umfang des deutsch-ukrainischen Außenhandels 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 11,9 Prozent zurück; diese Zahlen belegen für sich genommen noch keinen Rückgang des realen Handels. Während die ukrainischen Exporte nach Deutschland 2015 (wie schon im Vorjahr) stiegen, ging der Euro-Wert der deutschen Exporte in die Ukraine 2015 zurück. Hauptgrund hierfür dürfte der erhebliche Außenwertverlust der ukrainischen Währung sein, der deutsche Güter in der Ukraine deutlich teuerer, ukrainische Exportgüter aber (nicht nur in Deutschland) deutlich wettbewerbsfähiger macht. Im Ergebnis hat sich das ukrainische Außenhandelsdefizit gegenüber Deutschland in den letzten beiden Jahren erheblich verringert . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8595 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine, das ein tiefes und umfassendes Freihandelsabkommen umfasst und seit 1. Januar 2016 vorläufig angewendet wird, zielt auf weitreichende Reformen in der ukrainischen Wirtschaft und insbesondere eine Angleichung von Normen und Standards mit denen der EU. Dies soll, so die Erwartung der Bundesregierung, die Chancen für Handel und Austausch zwischen der EU und der Ukraine positiv beeinflussen. 37. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des im Jahr 2015 von der ukrainischen Werchowna Rada verabschiedeten und sich danach in juristischer Prüfung befindlichen Gesetzes zur Verschärfung der Strafen bei Befehlsmissachtung, das auch Waffengewalt zur Durchsetzung von Befehlen in bestimmten Situationen als äußerste Maßnahme erlaubt – also auch die Erlaubnis auf „Deserteure und Befehlsverweigerer“ zu schießen –, dessen mögliche Inkraftsetzung und Anwendung die Bundesregierung aufmerksam beobachten wollte (Bundestagsdrucksache 18/5177), und inwieweit hat die Bundesregierung aus ihren aufmerksamen Beobachtungen Kenntnisse, ob die ukrainische Justiz „die einschlägigen rechtsstaatlichen Standards“ gegenüber dem ukrainischen Journalisten Ruslan Kozaba einhält, der seit einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt, weil er nicht auf seine Landsleute schießen will und andere dazu aufrief, den Kriegsdienst im Osten der Ukraine zu verweigern und nun im Falle einer Verurteilung mit einer Haftstrafe von 12 bis 15 Jahren rechnen muss (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 27 in der Fragestunde am 4. März 2015, Plenarprotokoll 18/90)? Das genannte Gesetz ist am 12. März 2015 in Kraft getreten. Es räumt militärischen Vorgesetzten während des Kriegszustandes unter bestimmten Umständen (Verhinderung von Straftaten, Missachtung von Befehlen, Desertion) das Recht ein, unmittelbaren Zwang anzuwenden. Im äußersten Fall, wenn keinerlei andere Abhilfe gegen den Rechtsverstoß mehr möglich ist, kann – möglichst nach einem Warnschuss – auch von der Waffe Gebrauch gemacht werden. Dabei darf der Untergebene nicht getötet werden. Ruslan Kozaba wurde am 12. Mai 2016 in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt, nach ersten Erkenntnissen auf der Basis des Anklagepunkts „Behinderung der Streitkräfte“ (Artikel 114-1 des ukrainischen Strafgesetzbuches). Die Deutsche Botschaft Kiew stand während des laufenden Verfahrens in Kontakt mit dem ukrainischen Justizministerium und hat um fortlaufende Unterrichtung gebeten. Auch wenn die Bundesregierung das Verfahren gegen Ruslan Kozaba vor dem Hintergrund der Meinungsfreiheit kritisch sieht, sind ihr bisher keine Hinweise auf Verstöße gegen wesentliche Grundsätze eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens bekannt geworden. Sie wird die Bewertung des Urteils durch Experten aufmerksam beobachten und das Thema gegebenenfalls gegenüber der ukrainischen Seite ansprechen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333