Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8598 18. Wahlperiode 31.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Franziska Brantner, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8449 – Fragen zur polizeilichen Zusammenarbeit aus Anlass der jüngsten Reisen des Bundesinnenministers und des Vizekanzlers und Bundeswirtschaftsministers in die Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 30. März 2016 war der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, zu Gesprächen in der Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten und hat dem ägyptischen Staatspräsidenten Abdel Fattah al-Sisi ein Sicherheitsabkommen in Aussicht gestellt, das die Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen intensivieren soll (Nachricht des Bundesministeriums des Innern vom 31. März 2016, „Ein unverzichtbarer Verbündeter im Kampf gegen den Terrorismus“). Der Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel , hat die Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten am 17. April 2016 besucht. Dabei stand laut Presseberichten auch deutsche „Hilfe im Antiterrorkampf “ auf der Tagesordnung (Christoph Ehrhardt, FAZ, 17. April 2016, „Er ist ein beeindruckender Präsident“). Gleichzeitig ist die Situation in der Arabischen Republik Ägypten weiterhin höchst problematisch: Zivilgesellschaftliche Organisationen (wie Human Rights Watch und Amnesty International) dokumentieren seit Jahren Fälle von Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen. Gegen Hunderte Personen ergingen nach übereinstimmend als grob unfair bezeichneten Gerichtsverfahren Gefängnisstrafen oder Todesurteile. Zudem werden das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit immer stärker eingeschränkt (Human Rights Watch, www.hrw.org/middle-east/n-africa/ egypt, aufgerufen am 26. April 2016; Amnesty International, www.amnesty.de/ laenderbericht/aegypten, aufgerufen am 26. April 2016). Dabei geraten inzwischen auch Menschenrechtsorganisationen selbst zunehmend unter Druck (dpa, 23. März 2016, „Menschenrechtler geraten in Ägypten zunehmend unter Druck“). Ende April 2016 wurde bekannt, dass der Gründer und Vorsitzende der Ägyptischen Kommission für Rechte und Freiheiten (ECRF), Ahmed Abdallah , festgenommen und für zunächst zwei Wochen inhaftiert wurde (dpa, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8598 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 27. April 2916). Am 1. Mai 2016 wurde der Sitz des ägyptischen Journalistenverbands von Sicherheitskräften gestürmt, zwei regierungskritische Journalisten wurden festgenommen (AFP, Reuters, 2. Mai 2016). Überdies hat der Fall des italienischen Studenten Giulio Regeni international für Empörung gesorgt (Christoph Sydow, SPIEGEL ONLINE, 12. Februar 2016, „Tod von Italiener in Ägypten: Gefoltert, ermordet, weggeworfen“; Andrea Dernbach, DER TAGESSPIEGEL, 19. April 2016, „Ein Mord mit Botschaft“). Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bereits mit Blick auf die Lage in Mexiko festgestellt, dass Sicherheitsabkommen zwischen der Bundesregierung und anderen Staaten als grundsätzliche Bedingung vor allem die Einhaltung von menschenrechtlichen Standards gewährleisten müssen (Bundestagsdrucksache 17/13237). Das Thema Kriterien und Standards im Rahmen von Sicherheitsabkommen war auch Gegenstand der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN (Bundestagsdrucksache 18/7762) vom 25. Februar 2016. Daran knüpft die vorliegende Kleine Anfrage an. 1. Was ist der aktuelle Stand der Verhandlungen über ein mögliches Sicherheitsabkommen mit der Arabischen Republik Ägypten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8148, Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6)? Das Sicherheitsabkommen befindet sich in einem fortgeschrittenen Verhandlungsstadium und soll möglichst bald unterzeichnet werden. Es ist jedoch noch nicht unterschriftsreif. 2. Inwiefern sind nach Auffassung der Bundesregierung die Achtung der Menschenrechte sowie die Geltung demokratischer und rechtsstaatlicher Standards notwenige Voraussetzungen für eine polizeiliche Zusammenarbeit mit anderen Staaten, und inwiefern sieht die Bundesregierung diese Voraussetzung in Bezug auf die Arabische Republik Ägypten als gegeben an? Die Bundesregierung achtet bei der polizeilichen Zusammenarbeit mit anderen Staaten auf die Einhaltung der Menschenrechte sowie das Gelten demokratischer und rechtsstaatlicher Werte und Grundsätze. Neben der Sicherheitslage wird besonders die Menschenrechtslage ständig und kritisch beobachtet. Dies geschieht vor allem im Hinblick auf Kooperationsbeschränkungen. Das bedeutet, dass bei Bekanntwerden von Menschenrechtsverletzungen sowie bei Nichteinhaltung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze die polizeiliche Zusammenarbeit mit diesen Staaten reduziert beziehungsweise komplett eingestellt wird. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen in Ägypten genau und berücksichtigt diese wie bisher im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis. Die polizeiliche Zusammenarbeit mit Ägypten dient grundsätzlich dem Informationsaustausch und der Vermittlung sowie Förderung rechtsstaatlicher Werte und Grundsätze im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe (PAH). Der Informationsaustausch mit Ägypten erfolgt gemäß der gesetzlichen Vorgaben sowie rechtsstaatlichen Prinzipien unter Einhaltung der bestehenden Kooperationsbeschränkungen . Die Übermittlung insbesondere personenbezogener Daten richtet sich vorrangig nach den Vorschriften des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Die Vermittlung sowie Förderung rechtsstaatlicher Werte und Grundsätze seitens des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern und dem Auswärtigem Amt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8598 a) Welche weiteren notwendigen Voraussetzungen bestehen nach Auffassung der Bundesregierung für eine polizeiliche Zusammenarbeit mit anderen Staaten, und inwiefern erfüllt die Arabische Republik Ägypten diese vor dem Hintergrund, dass G36-Gewehre aus Deutschland abredewidrig nach Libyen weitergeleitet worden sind (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7312, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 59)? Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 2e wird verwiesen. b) Hat die Arabische Republik Ägypten nach Kenntnis der Bundesregierung die Weitergabe der G36-Gewehre aus Deutschland nach Libyen inzwischen aufgeklärt? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele in der Fragestunde im Deutschen Bundestag am 10. Juni 2015 (Plenarprotokoll 18/108, S. 10342 und 10343) wird verwiesen. Darüber hinaus kann die Frage aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form beantwortet werden. In der Antwort sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Die vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Grundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu Kooperationen mit ausländischen Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte hätte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Dies könnte zu einem Rückgang von Informationen aus diesem Bereich und damit zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch die Nachrichtendienste des Bundes führen. Aus den genannten Gründen würde die weitergehende Beantwortung in offener Form den Interessen der Bundesrepublik Deutschland schweren Schaden zufügen. Dieser Antwortteil ist deshalb gemäß der Verschlusssachenanweisung mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Geheim“ eingestuft. Auf die bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Anlage1, eingestuft als „VS-Geheim“ wird daher verwiesen.* c) Welche Erklärung hat die Arabische Republik Ägypten nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Weitergabe der G36-Gewehre aus Deutschland nach Libyen zwischenzeitlich abgegeben? d) Wenn keine Erklärung bekannt ist, wann, und in welcher Form wurde eine solche seitens der Bundesregierung gefordert, und mit welchem Ergebnis? Auf die Antwort zu Frage 2b wird verwiesen. e) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass an Sicherheitsbehörden der Arabischen Republik Ägypten gelieferte deutsche Ausstattung nicht – wie bereits geschehen – zweckentfremdend an Dritte weitergereicht wird? Ägypten wird seitens der deutschen Sicherheitsbehörden derzeit nicht durch Ausstattungshilfe unterstützt und dementsprechend wird keine Ausstattung geliefert. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8598 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Grundsätzlich gelten allgemein die strengen Anforderungen der deutschen Exportkontrolle . Unabhängig davon verfolgt die Bundesregierung mit dem jüngst eingeführten Instrument der Post-Shipment-Kontrollen bei Kleinen und Leichten Waffen die Absicht , das System der Endverbleibsicherung weiter zu verbessern. 3. Inwiefern wurde im Rahmen der Reise des Vizekanzlers und Bundeswirtschaftsministers in die Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten am 17. April 2016 – insbesondere bei seinem Gespräch mit dem ägyptischen Staatspräsidenten Abdel Fattah al-Sisi – deutsche Unterstützung in den Bereichen innerer oder äußerer Sicherheit angeboten? Es wurde grundsätzliche Unterstützung in den Bereichen Grenzsicherung, Kampf gegen den Terrorismus und illegale Migration angeboten. 4. Inwiefern wurde im Rahmen der Reise des Bundesinnenministers in die Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten am 30. März 2016 – insbesondere bei seinem Gespräch mit dem Innenminister der Arabischen Republik Ägypten, Magdi Abdel Gaffar – die zukünftige polizeiliche Zusammenarbeit angesprochen? Die zukünftige polizeiliche Zusammenarbeit wurde insbesondere im Zusammenhang mit dem in der Antwort zu Frage 1 genannten Sicherheitsabkommen angesprochen . Beide Seiten unterstrichen die Bedeutung einer möglichst guten Kooperation namentlich auf dem Feld der Terrorismusbekämpfung. Es bestand Einvernehmen , dass vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Bedrohungslage dem Informationsaustausch im bestehenden rechtlichen Rahmen große Wichtigkeit zukommt. Bezüglich polizeilicher Ausbildungs- und Ausstattungshilfe wird die Arabische Republik Ägypten ihren Bedarf konkret schriftlich darlegen und Deutschland wird daraufhin prüfen, ob und inwieweit diesem nachgekommen wird. 5. Inwiefern wurden die in Frage 2 angesprochenen Voraussetzungen für eine polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen der Reise des Bundesinnenministers in die Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten am 30. März 2016 beziehungsweise im Rahmen der Reise des Vizekanzlers und Wirtschaftsministers in die Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten am 17. April 2016 als solche benannt? Der Bundesminister des Innern unterstrich die Bedeutung von menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards für die Polizeiarbeit, insbesondere auch bei der Terrorismusbekämpfung. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie bringt in allen Gesprächen mit der ägyptischen Führung zum Ausdruck, dass die notwendige Stabilität und wirtschaftliche Perspektiven in Ägypten nur mit einer inklusiven Politik und einer Beteiligung der Zivilgesellschaft sichergestellt werden können; so auch auf seiner Ägyptenreise im April 2016. Zum Schutz der Betroffenen können die Namen von konkret angesprochenen Einzelfällen nicht genannt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8598 6. Inwiefern wurden im Rahmen der Reise des Bundesinnenministers in die Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten am 30. März 2016 beziehungsweise im Rahmen der Reise des Vizekanzlers und Bundeswirtschaftsministers in die Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten am 17. April 2016 Fälle von Kompetenzüberschreitungen, Entführungen, willkürlichen Verhaftungen , Folter und Misshandlungen durch die Sicherheitsbehörden der Arabischen Republik Ägypten angesprochen, wie sie seit Jahren von Menschenund Bürgerrechtsorganisationen dokumentiert werden (u. a. Ahmed Maher, Ahmed Douma, Mohammed Adel, Alaa Abd el Fattah, Mahienour el Masry, Bishoy Boulous, Hisham Gaafar, Ismail Iskandarani, Taher Mokhtar)? Der Bundesminister des Innern hat gegenüber jedem seiner Gesprächspartner ausführlich und unmissverständlich auf die Wichtigkeit der Menschenrechte für das Funktionieren eines geordneten Staatswesens hingewiesen und die Einhaltung menschenrechtlicher Standards durch staatliche Stellen eingefordert. 7. Wurden die Fälle von Kompetenzüberschreitungen, Entführungen, Folter und Misshandlungen durch die Sicherheitsbehörden der Arabischen Republik Ägypten gemäß Frage 6 in anderen Gesprächen mit Funktionsträgern oder sonstigen Verantwortlichen der Arabischen Republik Ägypten aufgegriffen ? 8. Wurde im Rahmen der Gespräche gemäß den Fragen 6 und 7 jeder Fall singulär behandelt, oder wurde auch die offenkundige Systematik hinter diesen Vorfällen diskutiert? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 9. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, die im Fall der grausamen Ermordung und brutalen Folterung des italienischen Studenten Giulio Regeni in Kairo auf eine Beteiligung durch staatliche Stellen der Arabischen Republik Ägypten hindeuten (vgl. The New York Times, 13. Februar 2016, S. A4, „Italian’s Death Puts a Spotlight on Perils Facing Egyptians, Too“)? Die Beantwortung dieser Frage kann nicht offen erfolgen, da sie Informationen betrifft, die der Bundesnachrichtendienst unter der Bedingung der Vertraulichkeit erhalten hat. Die Veröffentlichung und Kenntnisnahme durch Unbefugte würde zur Folge haben, dass vergleichbare Informationen der Bundesregierung künftig nicht mehr zur Verfügung gestellt werden könnten. Dies wäre schädlich für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb ist die Antwort gemäß der Verschlusssachenanweisung mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ eingestuft. Auf die bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Anlage 2, eingestuft als „VS-Vertraulich“ wird daher verwiesen.* * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8598 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Teilt die Bundesregierung die jüngste Einschätzung des Europäischen Parlaments , nach der „der Fall Giulio Regeni kein Einzelfall ist, sondern im Zusammenhang mit Folterungen, Todesfällen in Haft und Verschleppungen steht, die sich in den letzten Jahren in Ägypten ereigneten, was eindeutig ein Verstoß gegen Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Ägypten ist“; Entschließung 2016/2608(RSP) des Europäischen Parlaments vom 10. März 2016 zu Ägypten, insbesondere zu dem Fall Giulio Regeni, Abschnitt K Nummer 3? Falls ja, welche Konsequenzen hat diese Position auf die zukünftige polizeiliche Zusammenarbeit? Die Bundesregierung drückt regelmäßig öffentlich und in Gesprächen mit der ägyptischen Regierung ihre Sorge über die Menschenrechtslage in Ägypten aus. Dazu gehören auch Fälle wie der von Giulio Regeni. Vorrangiges Ziel der polizeilichen Zusammenarbeit ist die Unterstützung bei der Entwicklung rechtsstaatlicher Sicherheitsstrukturen, sowie die Stärkung des Bewusstseins für die Menschenrechte gemäß der Menschenrechtscharta der UN und rechtsstaatliche Prinzipien innerhalb der Polizei. Dem trägt jede einzelne fachliche Maßnahme Rechnung . 11. Teilt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlaments, wonach die EU-Mitgliedstaaten „sich uneingeschränkt an die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom August 2013 zur Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern und zur Sicherheitszusammenarbeit zu halten“ haben sowie „… die Ausfuhr von Überwachungsausrüstungen auszusetzen (sei), sofern es Belege dafür gibt, dass sie für Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden“ (Entschließung des Europäischen Parlaments 2016/2608(RSP) vom 10. März 2016 zu Ägypten, insbesondere zu dem Fall Giulio Regeni? a) Wenn die Bundesregierung diese Forderung nicht teilt, warum nicht? b) Wenn ja, was hat die Bundesregierung zuletzt getan, um dieser Forderung nachzukommen? Die Fragen 11, 11a und 11b werden gemeinsam beantwortet. Bei der am 10. März 2016 angenommenen nicht-legislativen Entschließung des Europäischen Parlaments handelt es sich um eine politische Willensäußerung, die die Bundesregierung sehr ernst nimmt. Eine rechtliche Verpflichtung für die Mitgliedstaaten ist daraus nicht abzuleiten. Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportpolitik. Entscheidungen für die Ausfuhrgenehmigung von Dual-Use- und Rüstungsgütern werden jeweils im Einzelfall getroffen. Dabei werden alle Aspekte des jeweiligen Falls berücksichtigt, gewichtet und abgewogen. Grundlage sind die Politischen Grundsätze der Bundesregierung aus dem Jahr 2000, der Gemeinsame Standpunkt der Europäischen Union (EU) aus dem Jahr 2008 und der Vertrag über den Waffenhandel. Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Ausfuhrgenehmigungsentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen. Die Bundesregierung hält sich dabei uneingeschränkt an die Schlussfolgerungen des Rates der EU- Außenminister zu Ägypten vom 21. August 2013. Die Bundesregierung wird die weiteren Entwicklungen in Ägypten genau verfolgen und wie bisher im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis berücksichtigen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8598 12. Teilt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlaments hinsichtlich eines „ausgearbeiteten Fahrplans mit konkreten Schritten, die die ägyptischen Staatsorgane unternehmen müssen, damit die Menschenrechtslage beträchtlich verbessert und eine umfassende Justizreform durchgeführt wird, bevor eine Neubewertung der Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom August 2013 in Betracht gezogen werden kann“ (Entschließung, siehe Frage 10)? Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass im Falle einer Neubewertung der Schlussfolgerungen des Rates in Bezug auf Ägypten vom August 2013 auch die aktuelle Menschenrechtslage reflektiert wird. 13. Teilt die Bundesregierung die weitverbreitete Kritik an der drohenden Zwangsschließung des El-Nadim-Zentrums für die Rehabilitation von Gewalt - und Folteropfern sowie am Vorgehen von offizieller Seite gegen die ägyptische Kommission für Rechte und Freiheit aufgrund von deren Mitwirkung an der Kampagne „Stoppt Verschleppung“? Die Bundesregierung verurteilt regelmäßig die kritische Situation von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Ägypten. Gemeinsam mit europäischen Partnern setzt sie sich für bessere Arbeitsbedingungen dieser wichtigen Partner beim Aufbau Ägyptens ein. 14. Wurde die Kritik gemäß Frage 13 im Zuge der Gespräche mit den ägyptischen Amtskollegen angesprochen? 15. Wurde die Forderung geäußert, die Schließungsanordnung gemäß Frage 13 rasch zu widerrufen und das Vorgehen gegen besagte Kommission einzustellen ? Falls nein, warum nicht? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Die in Frage 13 dargestellte Kritik war nicht Gegenstand der Gespräche. 16. Inwieweit haben Vorfälle im Sinne der Fragen 6, 9 und 13 konkrete Auswirkungen auf die geplante polizeiliche Zusammenarbeit? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 17. Zu welchem Zeitpunkt waren deutsche Sicherheitsbehörden über den Fall des ägyptischen Publizisten Ismail Alexandrani informiert, der aus Berlin kommend auf dem Flughafen von Hurghada festgenommen wurde (ZEIT ONLINE, 6. Januar 2016)? Bis zur Festnahme war die Person Alexandrani den deutschen Sicherheitsbehörden nicht bekannt und nicht Gegenstand eines Informationsaustausches mit den ägyptischen Behörden. Ferner wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 26 der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner auf Bundestagsdrucksache 18/6997 vom 11. Dezember 2015 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8598 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Liegen der Bundesregierung bestätigende Informationen dazu vor, dass diese Festnahme aufgrund von Aktivitäten der Botschaft der Arabischen Republik Äqypten in Berlin zustande kam, und kann die Bundesregierung ausschließen , dass auch deutsche Geheimdienst- oder Sicherheitsbehörden in diesem Fall Amtshilfe für ägyptische Stellen leisteten? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über derartige Aktivitäten vor. 19. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Inhaftierung des zuletzt in Frankfurt/Main tätigen Arztes Ahmed Said Ende 2015 auf Formen der Zusammenarbeit mit deutschen Geheimdienst- oder Sicherheitsbehörden zurückging (Frankfurter Rundschau, 13. und 29. Januar 2016)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Inhaftierung des zuletzt in Frankfurt/Main tätigen Arztes Ahmed Said auf Formen der Zusammenarbeit mit deutschen Nachrichtendienst- oder Sicherheitsbehörden zurückging. 20. Inwiefern plant die Bundesregierung, die polizeiliche Zusammenarbeit insbesondere mit der Arabischen Republik Ägypten zu intensivieren oder einzuschränken , und aus welchen Gründen? Die Arabische Republik Ägypten ist als Herkunfts- und Transitland im Bereich der illegalen Migration und der damit einhergehenden Kriminalitätsphänomene sowie aufgrund zahlreich bestehender Flugverkehrsrouten zwischen Deutschland und Ägypten für die bundespolizeiliche Aufgabenwahrnehmung von Bedeutung. Auch im Bereich der Terrorismusbekämpfung ist die Bundesregierung an einer Zusammenarbeit interessiert. Mit Blick auf die aktuelle Migrationslage beabsichtigt die Bundespolizei im Rahmen der Vorverlagerungsstrategie die Zusammenarbeit mit ägyptischen (Grenz-)Polizeibehörden durch Maßnahmen der Ausbildungs - und Ausstattungshilfe im Bereich Grenzschutz zu intensivieren. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die polizeilichen Kompetenzen der ägyptischen (Grenz-) Polizeibehörden zu stärken sowie das Verständnis einer nach demokratischen und rechtstaatlichen Grundsätzen und Menschenrechten verpflichtete Polizei zu vermitteln . Darüber hinaus wurde der ägyptischen Seite im Nachgang auf den Anschlag einer russischen Passagiermaschine zur Verbesserung der Luftsicherheit eine Intensivierung der Zusammenarbeit angeboten. Vor diesem Hintergrund wurde auch im April 2016 der Standort eines Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten der Bundespolizei in Ägypten implementiert und zum gleichen Zeitpunkt personell besetzt. Die Zusammenarbeit erfolgt immer unter der Voraussetzung, dass die in der Antwort zu Frage 2 genannten Kriterien erfüllt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 4 verwiesen. 21. Inwiefern war das Bundeskriminalamt in den Entscheidungsprozess gemäß Frage 20 einbezogen, und welche fachlichen Erwägungen wurden dabei geäußert , die für oder gegen eine polizeiliche Zusammenarbeit mit der Arabischen Republik Ägypten sprechen? Das Bundeskriminalamt wird vom Bundesministerium des Innern kontinuierlich in den Entscheidungsprozess einbezogen. Die Planung und Durchführung von Maßnahmen wird zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Bundeskriminalamt abgestimmt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8598 22. Inwiefern ist auf Seiten der Arabischen Republik Ägypten im Rahmen der Verhandlungen über ein Sicherheitsabkommen gemäß Frage 1 auch der National Security Sector; Inlandsnachrichtendienst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8148) beteiligt? Der National Security Sector ist an den Verhandlungen über den Abschluss eines Sicherheitsabkommens nur insoweit beteiligt, als er nach ägyptischem Recht auch z. T. für solche polizeilichen Aufgaben zuständig ist, die Gegenstand des Sicherheitsabkommens sind. 23. Inwiefern erfolgt bei Verhandlungen über Sicherheitsabkommen mit anderen Staaten auch eine Beteiligung des jeweiligen Inlandsnachrichtendienstes, und in wie vielen Fällen ist eine solche Beteiligung in den letzten zehn Jahren nicht erfolgt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/8148 vom 18. April 2016 wird verwiesen. In allen anderen Fällen waren in den letzten zehn Jahren Inlandsnachrichtendienste an den Verhandlungen als Verhandlungspartner nicht unmittelbar beteiligt. Ob Inlandsnachrichtendienste von den Verhandlungspartnern mittelbar eingebunden wurden, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. 24. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Frage 2 die polizeiliche Zusammenarbeit mit den einzelnen Sicherheitsbehörden der Arabischen Republik Ägypten einschließlich des National Security Service (NSS) und des General Intelligence Service (GIS)? Der polizeiliche Informationsaustausch mit ägyptischen Behörden, einschließlich des National Security Service (NSS) und des General Intelligence Service (GIS), unterliegt grundsätzlich einer strikten Einzelfallprüfung. Hauptsächlich findet eine Zusammenarbeit mit dem u. a. für die Terrorismusbekämpfung zuständigen Inlandsnachrichtendienst NSS statt. Die Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbereich der NSS-Zentrale ist insgesamt sehr gut und vertrauensvoll und hat hohe strategische Bedeutung. Der für die Gefahrenabwehr im Rahmen der Terrorismusbekämpfung zuständige Auslandnachrichtendienst GIS ist ein weiterer wichtiger Partner, mit dem eine gute Zusammenarbeit stattfindet. Der GIS hat eine Verbindungsbeamtin nach Berlin entsandt, die an der ägyptischen Botschaft in Berlin sowohl Interessen des GIS als auch des NSS vertritt. 25. Welche Sicherheitsbehörden der Arabischen Republik Ägypten haben Teilnehmerinnen oder Teilnehmer im Rahmen der Stipendiatenausbildung des Bundeskriminalamts nach Deutschland entsendet? Der NSS hat im Jahr 2015 einen Stipendiaten zur Stipendiatenausbildung des Bundeskriminalamts entsandt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8598 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Zu welchen Sicherheitsbehörden der Arabischen Republik Ägypten hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lehrgangs „Ermittlungen und Verhandlungen in Fällen von Geiselnahmen und Entführungen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7502, S. 23) nach Kenntnis der Bundesregierung enge Verbindungen? Die 25 Lehrgangsteilnehmer setzten sich ausschließlich aus Beamten der ägyptischen Behörde NSS zusammen. 27. Zu welchen Sicherheitsbehörden der Arabischen Republik Ägypten hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Sprengstoffsymposium, das zwischen dem 30. November 2015 und dem 3. Dezember 2015 durchgeführt wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7502, S. 23), nach Kenntnis der Bundesregierung enge Verbindungen? Seitens Ägyptens nahmen Sprengstoffentschärfer des „Public Security Service“ (Bereich „Civil Protection“) am Sprengstoffsymposium teil. Es nahmen ca. 300 Gäste von Polizeibehörden und Militär aus 30 Nationen am Sprengstoffsymposium teil. Ob diese Gäste Verbindungen zu Sicherheitsbehörden der Arabischen Republik Ägypten unterhalten, kann seitens der Bundesregierung nicht beurteilt werden. a) Welche konkreten Maßnahmen zur polizeilichen Zusammenarbeit, die auch die Arabische Republik Ägypten betreffen, werden aus dem in Valletta beschlossenen EU-Afrika-Treuhandfonds finanziert? Aus dem in Valletta beschlossenen EU-Afrika-Treuhandfonds werden keine Maßnahmen zur polizeilichen Zusammenarbeit, die auch die Arabischen Republik Ägypten betreffen, finanziert. b) Welche deutschen Institutionen, wie zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)GmbH, sind an der Umsetzung dieser Maßnahmen beteiligt? Auf die Antwort zu Frage 27a wird verwiesen. Deutsche Institutionen sind entsprechend auch nicht an einer Umsetzung solcher Maßnahmen beteiligt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333