Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 30. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8599 18. Wahlperiode 31.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Kerstin Andreae, Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8313 – Zeitplanung der Bundesregierung zur Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Enak Ferlemann, im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages am 13. April 2016 ist ein Gesetz zur Errichtung einer Bundesfernstraßengesellschaft in Arbeit. Zudem ist laut dem Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann, ebenfalls unter Federführung des BMVI, ein Gesetzentwurf für eine Grundgesetzänderung zur Ermöglichung einer Bundesfernstraßengesellschaft bereits ausgearbeitet. Unklar ist, wann und in welcher Form eine Abstimmung zwischen den zuständigen Ressorts Bundesministerium der Finanzen (BMF) und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erfolgt, welchen Zeitplan die Bundesregierung für die Behandlung der jeweiligen Gesetzgebungsverfahren (Grundgesetzänderung sowie Bundesfernstraßengesellschaft -Errichtungsgesetz) vorsieht, insbesondere wann eine Einbringung in den Deutschen Bundestag geplant ist. 1. Ist der Entwurf der Grundgesetzänderung zur Ermöglichung einer Bundesfernstraßengesellschaft bereits fertiggestellt, und falls ja, seit wann ist dies der Fall? Falls nicht, bis wann ist die Fertigstellung geplant? 2. Ist der Entwurf für eine Grundgesetzänderung dem BMWi und dem BMF zugeleitet worden? Wenn ja, wann ist dies geschehen, und ist der Entwurf bereits mit diesen Bundesministerien final abgestimmt? Wenn nein, bis wann soll die Abstimmung erfolgen? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8599 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Formulierungsvorschlag für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes soll nach hausinterner Abstimmung den beteiligten Ressorts zugeleitet werden. Ein konkretes Datum kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden. 3. Ist der Gesetzentwurf für eine Grundgesetzänderung bereits einzelnen Verbänden , Bundestags- oder Landtagsfraktionen, einzelnen Bundestags- und/ oder Landtagsabgeordneten oder Landesregierungen und Ministerien zugeleitet worden? Wenn ja, wem wurde der Gesetzentwurf wann zugeleitet, und nach welchen Kriterien wurden die Empfänger des Entwurfs ausgewählt? Nein. 4. Wie sieht der aktuelle Zeitplan für den Entwurf der Grundgesetzänderung zur Ermöglichung der geplanten Bundesfernstraßengesellschaft aus (insbesondere Einbringung in den Deutschen Bundestag), und inwiefern haben sich hier Verzögerungen zur Ursprungsplanung ergeben? 5. Wie sieht der aktuelle Zeitplan für den Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Bundesfernstraßengesellschaft aus (insbesondere Einbringung in den Deutschen Bundestag), und haben sich hier Verzögerungen zur Ursprungsplanung ergeben? Wenn ja, worauf gehen diese Umplanungen im Einzelnen zurück? Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es ist beabsichtigt, die für die Reform der Auftragsverwaltung im Bereich der Bundesautobahnen notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen noch in der 18. Legislaturperiode umzusetzen. Der konkrete Zeitplan für die beiden Gesetzgebungsvorhaben ist Gegenstand der politischen Willensbildung. 6. Wie ist der Zeitplan für die Verhandlungen mit den Bundesländern hinsichtlich der Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft im Rahmen der allgemeinen Beratungen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen (im Folgenden kurz „Verhandlungen“) und der für die Grundgesetzänderung zur Ermöglichung der geplanten Bundesfernstraßengesellschaft notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundesrat? Das Ergebnis der laufenden Beratungen zum Thema Neuordnung der Bund-Länder -Finanzbeziehungen ist abzuwarten. 7. Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung, wenn es in der laufenden Wahlperiode nicht zu einer Einigung bei den Verhandlungen , insbesondere im Hinblick auf den Bereich der Gemeindeverkehrsfinanzierung , kommt? Im Hinblick auf den Bereich der Gemeindeverkehrsfinanzierung haben Bund und Länder sich am 24. September 2015 geeinigt, die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen ungekürzt über 2019 hinaus fortzuführen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8599 8. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Ländern im Vorfeld dieser Verhandlungen die Ergebnisse der Analysen des „Bundesfernstraßen-Gutachtens“ (vgl. Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/5703) oder aus weiteren von BMVI, BMWi, BMF oder Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbh (VIFG), Bundesrechnungshof, Behörden oder Unternehmen des Bundes beauftragten Untersuchungen zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, welche Ergebnisse aus diesen Untersuchungen sollen, wem und bis wann zur Verfügung gestellt werden? Eine Veröffentlichung ist beabsichtigt. Ein genauer Zeitpunkt kann derzeit noch nicht mitgeteilt werden. 9. Bis wann ist aus Sicht der Bundesregierung, eine Einigung zwischen Bund und Ländern im Rahmen dieser Verhandlungen spätestens notwendig, damit die entsprechenden Gesetzgebungsverfahren (Grundgesetzänderung, Bundesfernstraßengesellschaft -Errichtungsgesetz) noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden können? Wie ist der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung für die tatsächliche Etablierung einer Bundesfernstraßengesellschaft, und ab wann ist geplant, dass die Bundesfernstraßengesellschaft die ihr übertragenen Aufgaben operativ durchführt (Angabe bitte gestaffelt nach Aufgaben auflisten)? a) Wie bzw. auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu der Ansicht , dass die Einhaltung dieses Zeitplans für die Etablierung der Bundesfernstraßengesellschaft machbar ist, und welche Risiken sieht die Bundesregierung für diesen Zeitplan? b) Inwiefern ist eine Einbindung bzw. Integration der VIFG und Deutschen Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) in die Bundesfernstraßengesellschaft geplant? Wenn ja, wie sieht hierfür derzeit der Zeitplan aus? Die Bundesregierung strebt eine zügige Einigung mit den Ländern über eine Reform der Bundesfernstraßenverwaltung im Bereich der Bundesautobahnen an. Auf die Antworten zu den Fragen 4 bis 6 wird verwiesen. Der Zeitplan für die Etablierung der Gesellschaft sieht vor, dass in der nächsten Legislaturperiode durch den Bund und die Gesellschaft auf Basis der dann bestehenden gesetzlichen Regelungen die notwendigen Vorarbeiten zu erledigen sein werden, um schnellstmöglich die Arbeitsfähigkeit der Gesellschaft herzustellen. Die Frage der Einbindung der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH oder auch der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH in das geplante Reformvorhaben wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu behandeln sein. Zum Zeitplan wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen . 10. Sind bei der Erstellung des Entwurfs für eine Änderung des Grundgesetzes zur Vorbereitung der Errichtung einer Bundesfernstraßengesellschaft bereits Erkenntnisse aus dem in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5703, Antwort zu Frage 21) genannten Gutachten der Rechtsanwälte Graf von Westphalen (Hamburg) (im Folgenden „Bundesfernstraßen-Gutachten“) berücksichtigt worden, und wenn ja, welche? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8599 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Welche Erkenntnisse sind ggf. aus weiteren Beratungsaufträgen oder Gutachten berücksichtigt worden, und wenn ja, aus welchen Beratungsaufträgen oder Gutachten (bitte mit Nennung des Auftragsgegenstands, Auftragnehmers und Beginn sowie des vorgesehenen Endes des Auftrags sowie Form der Ergebnisvorlage)? 12. Wie ist der gegenwärtige Bearbeitungsstand beim „Bundesfernstraßen-Gutachten “, und inwiefern wird bereits mit Zwischenberichten gearbeitet? Die Fragen 10 bis 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur liegt derzeit eine gutachterliche Stellungnahme der Kanzlei Graf von Westfalen zur Reform der Bundesauftragsverwaltung der Bundesfernstraßen vor. Der Entwurf des Formulierungsvorschlags des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes wurde in Kenntnis dieses Gutachtenentwurfes sowie des Zwischenberichts erstellt. 13. Wann ist die Abgabe der finalen Zwischen- und Endberichte geplant? 14. Wie war der ursprünglich vorgesehene Bearbeitungszeitraum des „Bundesfernstraßen -Gutachtens“, und wie ist der aktuelle geplante Bearbeitungszeitraum ? Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Abgabe des Abschlussberichts ist derzeit für das laufende Jahr geplant. 15. Welche Themen bzw. Fragestellungen sollen jeweils in den einzelnen Berichten enthalten sein? Inwiefern sind Zwischen- und Endberichte oder deren Entwürfe bereits abgegeben worden, und welche Themen beinhalten diese jeweils? Gegenstand der gutachterlichen Untersuchungen sind im Wesentlichen Struktur und Aufgaben einer bundeseigenen Gesellschaft für den Bereich der Bundesautobahnen . 16. Wie war die ursprünglich vorgesehene Vergütungssumme, und warum konnte diese im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5703 nicht mitgeteilt werden? 17. Wie hoch ist das gegenwärtige Auftragsvolumen des „Bundesfernstraßen- Gutachtens“? Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Vergütung erfolgt teilweise zum Pauschalfestpreis und teilweise nach Aufwand , so dass eine endgültige Vergütungssumme zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8599 18. Erfolgte die Vergabe des Gutachtenauftrages freihändig oder in einem wettbewerblichen Verfahren? Bei Vergabe via wettbewerblichem Verfahren bitte beantworten, wie viele Unternehmen bzw. Kanzleien zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden und wie viele Angebote tatsächlich eingereicht wurden? Der Auftrag über die „Rechtliche Beratung bei Grundsatzfragen der Reform der Auftragsverwaltung“ erfolgte in einem wettbewerblichen Verfahren. Es sind zwei Kanzleien zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert worden. Von beiden Kanzleien ist ein Angebot eingereicht worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333