Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8603 18. Wahlperiode 31.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8349 – Abschiebungen von Roma nach Serbien und Kosovo V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den nächsten Monaten werden in der Bundesrepublik Deutschland wieder vermehrte Abschiebungen von sog. Ausreisepflichtigen nach Serbien, Kosovo, Mazedonien und in die anderen „sicheren Herkunftsstaaten“ des Westbalkans stattfinden. Viele dieser Aktionen betreffen Angehörige von Roma-Minderheiten (https://rdl.de/beitrag/heute-abschiebung-nach-serbien-und-mazedonienviele -kinder-viele-roma-zwei-menschen-aus), die in ihren Herkunftsländern nach ihrer Rückkehr mit Diskriminierung, Erwerbs- und Wohnungslosigkeit und somit prekären und oft menschenunwürdigen Lebensverhältnissen zu rechnen haben. Die Europäische Union (EU) erkennt diese Missstände auch in ihrem aktuellen Menschenrechtsreport an und initiierte in der Vergangenheit verschiedene Vorhaben zur Verbesserung der Lebenssituation von Minderheiten wie Roma, Ashkali und Angehörigen anderer romaner Bevölkerungsgruppen. So existieren beispielsweise im Kosovo sowie in Serbien mehrere EU-finanzierte Projekte in Millionenhöhe zum Schutz der Rechte ethnischer Minderheiten wie der Roma (s. „Entwurf des EU-Jahresberichts 2014 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt“, Ratsdok. 9593/15). Glaubt man jedoch Berichten von Menschenrechtsorganisationen , so haben diese Projekte nichts an der systematischen Schlechterstellung von Roma gegenüber der Durchschnittsbevölkerung des jeweiligen Landes geändert (s. „Amnesty International Report 2015/16 – The State Of The World’s Human Rights“). Auch die von verschiedenen Mitgliedstaaten und der EU mitgetragene „Dekade der Roma-Inklusion“ von 2005 bis 2015 hatte, nach einem Statement der federführenden International Steering Committee im Jahr 2013, „im alltäglichen Leben der Mehrheit der Roma keine Auswirkungen“ (www.romadecade.org/cms/upload/file/9283_file1_to-be-or-notto -be-roma-decade-after-2015.pdf). Im Rahmen der Dekade wurde auch erstmals der „Roma Inklusions Index“ erstellt , um die Situation in den jeweiligen Ländern, bezogen auf verschiedene Felder wie Bildung, Armut oder Gesundheitsversorgung, zu evaluieren. Über den Verlauf der Dekade kann darin sogar eine Verschlechterung der Situation in Bezug auf das Armutsrisiko von Roma gegenüber der Gesamtbevölkerung festgestellt werden; beispielsweise sind 78 Prozent der serbischen Roma von Armut Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8603 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bedroht, hingegen 35 Prozent der Gesamtpopulation Serbiens. Des Weiteren berichtet noch immer durchschnittlich ein Drittel der Roma in den elf untersuchten Ländern (von Albanien über Mazedonien bis Spanien) über erlebte Diskriminierung , mit „Spitzenwerten“ von bis zu 60 Prozent und mehr in Bulgarien, Tschechien oder Ungarn (www.romadecade.org/cms/upload/file/9810_file1_romainclusion -index-2015-s.pdf). Schätzungen gehen von Erwerbslosigkeitsquoten bis zu 90 Prozent für im Kosovo lebende Roma aus, was unter anderem dazu führt, dass ein großer Teil der aus Westeuropa ausgewiesenen Rückkehrer schon nach etwa zwei Monaten den Kosovo wieder verlassen, um in angrenzenden Balkanstaaten oder wiederum in Westeuropa nach besseren Lebensbedingungen zu suchen. Deutschland trägt politische Mitverantwortung für deren prekäre Situation. Die Verfolgung und Diskriminierung der Roma im Kosovo, der im Jahr 2008 einseitig seine Unabhängigkeit proklamiert hat, ist auch eine der Folgen des aus Sicht der Fragesteller völkerrechtswidrigen NATO-Krieges gegen Jugoslawien im Jahr 1999 (Bundestagsdrucksache 18/2421). Nach dem Ende der Luftangriffe kam es zu offenen Pogromen insbesondere kosovo-albanischer Nationalisten gegen Roma in der südserbischen Provinz Kosovo. Bis zu 200 000 Serben und Roma wurden damals vertrieben. Während vor dem Krieg zirka 150 000 Roma im Kosovo lebten, sind es heute rund 35 000. In Serbien leben 40 000 bis 50 000 Roma aus dem Kosovo (www.iz3w.org/zeitschrift/ausgaben/ 340_brasilien/scherr). Erschwerend kommt besonders für Kinder und junge Menschen hinzu, dass viele die örtliche Lehrsprache nicht beherrschen, sei es, weil sie als Angehörige einer Minderheit über eine eigene Sprache verfügen, oder weil sie durch einen langfristigen Aufenthalt in Westeuropa zum Beispiel Deutsch erlernt haben und sich nicht in der Landessprache der Herkunftsländer ihrer Eltern verständigen können (http://zentralrat.sintiundroma.de/content/downloads/stellungnahmen/ Stellungnahme_Zentralrat_20100908.pdf). Trotz dieser – bekannten – Missstände existieren in Deutschland Ablehnungsquoten zwischen 99,8 Prozent für serbische und 99,5 Prozent für kosovarische Asylbewerber. Ein signifikanter Unterschied zwischen Roma und Nicht-Roma ist hierbei nicht zu erkennen (s. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2015“, Bundestagsdrucksache 18/7625), von einer Berücksichtigung der erschwerten Lebensumstände der Roma in diesen Ländern durch die Behörden ist also nicht auszugehen. 1. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtssituation für Angehörige ethnischer Minderheiten im Kosovo? Nichtalbanischen Minderheiten werden in der kosovarischen Verfassung weitgehende Rechte und politische Partizipationsmöglichkeiten eingeräumt, darunter garantierte Parlamentssitze und konstitutive Beteiligung an wichtigen Gesetzgebungsvorhaben . Die Verfassung erlaubt weitreichende Autonomie auf lokaler Ebene und sieht die Ausübung der eigenen Sprache, Religion und Kultur sowie den Zugang zu Bildungseinrichtungen in Minderheitensprachen und die Nutzung eigener Medien vor. Die in der Verfassung der Republik Kosovo und in den internationalen Menschenrechtsinstrumenten verbürgten Rechte werden in der Praxis weitgehend geschützt. Staatliche Repression gegenüber Angehörigen ethnischer Minderheiten findet nach Kenntnis der Bundesregierung in der Republik Kosovo nicht statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8603 2. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtssituation für Angehörige ethnischer Minderheiten in Serbien? Die Menschenrechtslage in Serbien entspricht insgesamt internationalen Standards . Anzeichen für systematische staatliche Verfolgungs- oder Repressionsmaßnahmen gegen Roma gibt es in Serbien nicht. Ein allgemeines Diskriminierungsverbot ist in Serbiens Verfassung und in einem speziellen Antidiskriminierungsgesetz verankert. Serbien hat die wichtigsten internationalen Abkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert, darunter das Rahmenabkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten. 3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lebenssituation der im Kosovo lebenden Roma? In der Republik Kosovo ist das Leben, unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit , vor allem durch schwierige sozio-ökonomische Umstände geprägt. Gleichwohl sind Mitglieder der Gemeinschaften der Roma, Ashkali und Kosovo- Ägypter von den schwierigen sozio-ökonomischen Umständen überdurchschnittlich häufig betroffen. Die in der Republik Kosovo lebenden Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter sind im Vergleich zur Mehrheitsbevölkerung und zu anderen ethnischen Minderheiten unterdurchschnittlich gebildet. Laut dem kosovarischen Ministerium für Bildung, Forschung und Technik partizipieren derzeit 6.086 Kinder und Jugendliche aus den Gemeinschaften der Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter am Bildungssystem der Republik Kosovo vom Kindergarten (Alter 0 bis 5 Jahre) bis zu den weiterführenden Schule (Klasse 10 bis 12). Im parallel dazu von Serbien aus in Kosovo betriebenen Bildungssystem können weitere Angehörige der Gemeinschaften der Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter vorschulische und schulische Einrichtungen besuchen. Hohe Arbeitslosigkeit ist in der Republik Kosovo weiterhin das Hauptproblem, von dem Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter aufgrund der geringen Schulbildung besonders betroffen sind. Beim Ministerium für Arbeit und Soziales der Republik Kosovo waren im Jahr 2014 2 365 Ashkali und 1 645 Roma arbeitslos gemeldet. Es waren keine Kosovo -Ägypter in der Statistik erfasst. Die Arbeitslosenstatistik der Republik Kosovo bildet den Arbeitsmarkt nicht vollständig ab. Informelle Arbeit ist in Kosovo weit verbreitet, auch bei Mitgliedern der Gemeinschaften der Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter, um Einkommen zu generieren. Die Regierung der Republik Kosovo tritt für Toleranz und Respekt gegenüber den Roma, Ashkali und Kosovo-Ägyptern ein. In der kosovarischen Öffentlichkeit wirbt die Regierung dafür, dass das kulturelle Erbe der Roma-Gemeinschaften von allen Kosovaren zu respektieren, zu schützen und zu unterstützen sei. In der Regierung der Republik Kosovo bildet das Ministerium für Minderheiten und Rückkehrer ein eigenes Ressort. Auch auf der Ebene der kommunalen Verwaltung bestehen Büros für Minderheiten und Rückkehrer. Besonders vorbildlich ist die Kosovo Police, die erfolgreich Angehörige aller Minderheitenethnien für den Polizeidienst ausbildet und einsetzt. Mit Fällen, die Gemeinschaften der Roma-, Ashkali- und Kosovo-Ägypter-betreffen, betraut die Kosovo Police häufig Polizisten, die selbst aus diesen Gemeinschaften stammen. Dadurch wird die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8603 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Hemmschwelle, zu lokalen Behörden oder zur Kosovo Police Kontakt aufzunehmen für Mitglieder der Gemeinschaften der Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter gesenkt. Die im Februar 2009 von der Regierung der Republik Kosovo verabschiedete „Strategy for the Integration of Roma, Ashkali and Egyptian Communities in the Republic of Kosovo 2009-2015“ setzte ihre Schwerpunkte auf Anti-Diskriminierung , Geschlechtergleichstellung, Bildung, Arbeit und wirtschaftliche Stärkung, Gesundheit und soziale Hilfe, Unterkunft und informelle Siedlungen, Rückkehr und Reintegration, Kultur, Medien und Information, Teilhabe und Repräsentation , Sicherheit, Kosovo Police und Justiz. Darauf aufbauend ist die „Strategy and Action Plan for Inclusion of Roma, Ashkali and Egyptian Communities in Kosovo Society, 2016-2020“ in Vorbereitung. Der bisherige Entwurf des Strategie- und Aktionsplans sieht Schwerpunkte bei Budget, Bildung, Arbeit und sozialer Wohlfahrt, Gesundheit und Unterbringung vor. 4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lebenssituation der in Serbien lebenden Roma? Roma gelten als die in Serbien am stärksten benachteiligte gesellschaftliche Gruppe und die faktisch am meisten diskriminierte ethnische Minderheit. In der serbischen Gesellschaft sind Vorbehalte und Vorurteile gegen Roma weit verbreitet . Der Schulbesuch von Roma-Kindern liegt deutlich unter dem nationalen Durchschnitt, die Arbeitslosenquote von Roma dagegen deutlich darüber. Laut VN-Schätzungen arbeiten mehr als die Hälfte der Roma, die einer Beschäftigung nachgehen, schwarz – vor allem als Sammler wiederverwertbaren Mülls. Insgesamt hat sich die Situation der Roma in den vergangenen Jahren auf niedrigem Niveau verbessert. Die serbische Regierung hat auch im Zuge des EU-Beitrittsprozesses neue Gesetze und Strategien verabschiedet, um die Lage von Serbiens drittgrößter Minderheit zu verbessern. Erste Erfolge zeigen staatliche Programme – die überwiegend von der internationalen Gemeinschaft finanziert werden – wie die Beschäftigung von Roma-Gesundheitsmediatoren, Zugang zum Gesundheitssystem auch für öffentlich nicht registrierte Personen sowie die Einstellung von pädagogischen Assistenten an Schulen. Grundsätzlich haben Roma, wie Angehörige der anderen ethnischen Minderheiten auch, Zugang zu allen staatlichen Dienstleistungen und Einrichtungen, sofern sie mit einem ständigen Wohnsitz registriert sind. Allerdings stellt diese Registrierung in der Praxis ein Hindernis dar, da Antragsteller für eine Registrierung diverse Identitätsunterlagen benötigen, etwa Geburtsurkunde, deren Beibringung vor allem für aus Kosovo geflüchtete Roma (nach serbischer Lesart Binnenvertriebene ) problematisch ist, was für sie der Zugang zu Sozialleistungen, Gesundheitsfürsorge , Bildungseinrichtungen und Wohnraum erschwert. Serbiens Regierung steuert inzwischen der „rechtlichen Unsichtbarkeit“ von Roma entgegen: Seit 2012 ist mit dem Gesetz über dauerhaften und temporären Wohnsitz die Registrierung in einem Sozialamt möglich. Diese Möglichkeit nutzen viele Roma – auch mit Hilfe von Nichtregierungsorganisationen (NROs). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8603 5. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Prävalenz ethnischer Diskriminierung gegenüber Roma im Kosovo und in Serbien vor? Über die Prävalenz im Sinne einer Kennzahl der Fallhäufigkeiten innerhalb einer Gruppe mit bestimmter Größe der Diskriminierung von Roma in Serbien oder der Republik Kosovo liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wird ergänzend auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. 6. Welche konkreten Schritte und Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen , um den Schutz der Menschenwürde der abgeschobenen Roma in ihren Herkunftsländern zu gewährleisten? Die Bundesregierung führt durch Mitarbeiter/innen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die an die Auslandsvertretungen abgeordnet sind, eine Rückkehrbeobachtung in Albanien, der Republik Kosovo und ab Juli 2016 auch in Serbien durch. Rückkehrbeobachtung wird in Kosovo bereits seit mehreren Jahren durch das BAMF durchgeführt. In Albanien ist seit dem 2. Januar 2016 ein Mitarbeiter des Bundesamtes bis vorerst einschließlich 1. Januar 2017 an der Botschaft Tirana mit dem Aufgabenschwerpunkt Rückkehrmanagement eingesetzt. In Serbien ist ab Juli 2016 der Einsatz eines Sachbearbeiters für die Dauer von zunächst sechs Monaten an der Deutschen Botschaft in Belgrad vorgesehen, hier wird an einen vorangegangenen mehrmonatigen Einsatz im Herbst 2014 angeknüpft . Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt in Kosovo darüber hinaus das Rückkehr- und Reintegrationsprojekt „URA 2“ durch. An dem Projekt, dessen Schwerpunkt die Soforthilfe für Rückkehrer/innen sowie die Unterstützung bei der Reintegration darstellt, beteiligen sich acht Bundesländer. Das Projekt unterstützt freiwillige Rückkehrer/innen und Abgeschobene entsprechend ihrem Unterstützungsbedarf, darunter auch Minderheitenangehörige. Mit den Fördermaßnahmen des Projektes werden insbesondere auch Roma betreut. Neben den regulären Maßnahmen, wie der Begleitung bei Behördengängen, der Wiedereingliederung oder Erstanmeldung von Kindern in das Schulsystem, der Suche und Anmietung von Wohnraum, Arbeitsplatzvermittlung oder Förderung von Existenzgründungen , wird bei Angehörigen einer ethnischen Minderheit auch darauf geachtet, dass die Förderung ihre spezifische Schwierigkeiten ausgleicht. So können zum Beispiel in Bedarfsfällen Maßnahmen zur Alphabetisierung und Weiterbildung gefördert werden. Die Maßnahmen im Rahmen des Projekts „URA II“ ergänzen die Reintegrationsförderung der Republik Kosovo, die bei der Förderung von Rückkehrern nicht nach Ethnien unterscheidet und Hilfen entsprechend der nationalen Reintegrationsstrategie (National Strategy for Reintegration of Repatriated Persons in Kosovo ) gewährt. 7. Welche konkreten Absprachen und Abkommen wurden mit den Regierungen vorgenommen, in denen Roma abgeschoben werden, um zukünftige Diskriminierungen zu verhindern? Es wird auf das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8603 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung über die Integration von Kindern abgeschobener Roma in die Schulsysteme in Serbien und dem Kosovo vor? Die Kinder aus Deutschland abgeschobener Roma unterliegen in Serbien der allgemeinen Schulpflicht. Nicht immer verläuft die (Re-)Integration ins serbische Schulsystem reibungslos. Manche Kinder haben nach ihrer Abschiebung Probleme , den Schulstoff an Serbiens Schulen nachzuholen, den sie verpasst haben. NROs verweisen zudem darauf, dass nicht alle Kinder aus Deutschland die nötige Schulbescheinigung mitbringen, um in Serbien adäquat (wieder) eingeschult zu werden. Für die Reintegration von rückgeführten Kindern in das kosovarische Schulsystem sind in der Republik Kosovo das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Technik, die kommunalen Bildungsdirektorate, die kommunalen Büros für Gemeinschaften und Rückkehrer und das Ministerium des Inneren zuständig. Primär stellen die kommunalen Bildungsdirektorate sicher, dass rückgeführte Kinder, insbesondere Kinder, die zu vulnerablen Gruppen gehören, Zugang zu angemessener Schulbildung haben. Bereits bei Ankunft am Flughafen in Pristina können Rückgeführte im Büro für Reintegration des Innenministeriums die notwendigen Dokumente für eine Einschulung überprüfen lassen. Über das „Case-Management“-System wird festgehalten , welche Dokumente eventuell für eine Einschulung fehlen. Nach Informationen der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) treiben Schuldirektoren die Einschulung gemeinsam mit den Bildungsdirektoraten und den Büros für Gemeinschaften und Rückkehrer voran, insbesondere bei Kindern, denen die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente fehlen. Nach Kenntnis der deutschen Botschaft in Pristina wird der tatsächlichen Teilnahme am Unterricht auch dann Priorität eingeräumt, wenn eine Einschulung formal noch nicht erfolgt ist. Das kosovarische Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Technik erließ 2012 eine Verwaltungsvorschrift zur Bildung von Teams zur Prävention und Bewältigung von Abbruch oder nicht-Registrierung für die obligatorische Ausbildung (PRTANS, Prevention and response towards abandonment and non-registration in compulsory education). Die kommunalen Büros für Gemeinschaften und Rückkehrer in der Republik Kosovo berichten über die Bildungssituation von rückgeführten Kindern. Weiterhin erstellen die kommunalen Büros für Gemeinschaften und Rückkehrer Listen mit rückgeführten Kindern, die ins Schulsystem einmünden sollen. Erfasst wird, welches Schulniveau die Kinder bisher erreicht haben und welches dem Alter entsprechend ist sowie eventuelle Vorschulbildung. Mitarbeiter/innen der Büros für Gemeinschaften und Rückkehrer besuchen Rückkehrer-Familien. Fällt dabei auf, dass ein Kind nicht zur Schule geht, wird an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Technik berichtet, damit dies entsprechende Maßnahmen ergreifen kann. Die Schuldirektoren sind dafür zuständig, besondere Bedürfnisse von rückgeführten Kindern festzustellen und eventuelle Barrieren für sie abzubauen. Die Direktoren beraten hierzu auch das Bildungsministerium und das jeweilige Büro für Gemeinschaften und Rückkehrer. 9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zukunftsperspektiven von Kindern abgeschobener Roma in Serbien und dem Kosovo? Die Zukunftsperspektiven von Kindern abgeschobener Roma sind sowohl vom konkreten Einzelfall als auch von der Entwicklung der Rahmenbedingungen in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8603 den Herkunftsländern abhängig und können von der Bundesregierung nicht prognostiziert werden. Zur allgemeinen Lage wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verweisen. 10. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wohnsituation der Roma im Kosovo vor? Die schwierige sozio-ökonomische Situation spiegelt sich auch in der Wohnsituation der Roma-, Ashkali- und Kosovo-Ägypter-Gemeinschaften wieder. Sie variiert von einfachen kleinen Reihenhäusern/Einfamilienhäusern bis zu ärmlichen Hütten ohne regelmäßige Strom- und Wasserversorgung. In der Republik Kosovo bauen oder renovieren kosovarische Ministerien, internationale Organisationen, Nicht-Regierungsorganisationen im Rahmen zahlreicher Projekte Häuser und Wohnung für Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter. Ein Beispiel ist die neue Wohnsiedlung Ali Ibra in Gjakova, die von der Kommune Gjakova, vom Büro des Premierministers, dem Ministerium für Gemeinschaften und Rückkehrer, Caritas Schweiz, Caritas Kosovo, dem Schweizer Kooperationsbüro , der Österreichischen Entwicklungshilfekooperation und dem Bezirk errichtet wurde. 11. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wohnsituation der Roma in Serbien vor? Teils leben Roma integriert in serbischen Städten oder Dörfern, z. B. im südserbischen Vranje, teils stellt ihnen der serbische Staat Sozialwohnungen zur Verfügung . Außerdem leben in Serbien geschätzt 80 000 Roma in – teils sehr ärmlichen – informellen Siedlungen. Serbien will diese Siedlungen im Zuge des EU-Beitrittsprozesses legalisieren – dies sieht auch der Aktionsplan zum EU-Verhandlungskapitel 23 (Justiz und Grundrechte) vor. Derzeit gibt es nach UNHCR-Angaben knapp 600 dieser Siedlungen mit je mehr als 100 Einwohner(inne)n. Davon gelten 44 Prozent als Slums und lediglich elf als „regulär entwickelt“. Circa 30 Prozent dieser informellen Siedlungen haben keinen Wasseranschluss, etwa 33 Prozent sind nicht ans öffentliche Stromnetz und 40 Prozent nicht ans Abwassersystem angeschlossen. 12. Welche konkreten Informationen hat die Bundesregierung über serbische und kosovarische Roma, die in informellen oder illegalisierten Wohn- und Siedlungsanlagen wohnen? Bewohner informeller Siedlungen in Serbien müssen mit Räumungen rechnen. Im Sommer 2015 forderte das Bau- und Infrastrukturministerium die Gemeinden auf, in solchen Fällen internationale Menschenrechtsstandards zu beachten. Diese Standards sollten auch in ein neues Wohngesetz einfließen. Zuvor hatte sich die Gemeinde Zemun (bei Belgrad) laut UNHCR als erste Serbiens an diese internationalen Standards bei der Zwangsräumung einer Roma-Siedlung gehalten: Die Räumung wurde aufgeschoben, bis eine Alternative für die betroffenen Familien gefunden worden war. Die informellen Wohnsiedlungen Cesmin Lug, Osterode, und zuletzt im Jahr 2013 die Siedlung Leposavic in der Republik Kosovo, wurden im Rahmen von Umsiedlungsprogrammen geräumt, mit dem Ziel, die umzusiedelnden bedürftigen Familien in Sozialwohnungen unterzubringen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8603 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Zwangsräumungen informeller Siedlungen in Serbien und Kosovo im Jahr 2015 und den Monaten Januar bis März 2016 vor? Seit Anfang 2015 gab es in Serbien fünf der Bundesregierung bekannte Fälle von Zwangsräumungen (Quelle: NGO Regional Center for Minorities, Belgrad): 1. April 2015: Belgrad, eine Romafamilie, 2. Juli 2015: Siedlung Grmec in Zemun; ca. 40 Romafamilien; Versuch einer Zwangsräumung; wegen eines Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde die Räumung gestoppt, 3. Juli 2015: Siedlung „Dr. Ivana Ribara“ in Neu-Belgrad, eine Roma-Familie betroffen, 4. März 2016: Gemeinde Vidikovac; Versuch einer Zwangsräumung; eine Romafamilie ; wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde die Räumung gestoppt, 5. April 2016: Zwangsräumung gegenüber von Airport City (Neu-Belgrad); sechs Roma-Familien. Es liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse darüber vor, ob die Republik Kosovo im Jahr 2015 und in den Monaten Januar bis März 2016 Zwangsräumungen von Bewohnern informeller Siedlungen durchgeführt hat. 14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen von Roma auf dem serbischen und kosovarischen Arbeitsmarkt im Vergleich zur Gesamtbevölkerung ? Die Arbeitslosenquote in der Gruppe der Roma ist sowohl in Serbien als auch in der Republik Kosovo höher als die Arbeitslosenquote in der Gesamtbevölkerung. Die Chancen bestimmter Personen auf dem Arbeitsmarkt hängen dabei von den individuellen Umständen ab und können von der Bundesregierung nicht pauschal für alle Mitglieder einer Bevölkerungsgruppe angegeben werden. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. 15. Wie beurteilt die Bundesregierung die große Prävalenz von segregierten Roma-Nachbarschaften in Serbien (www.romadecade.org/cms/upload/file/ 9810_file1_roma-inclusion-index-2015-s.pdf)? Derzeit bestehen in Serbien laut UNHCR fast 600 informelle, teils sehr ärmliche und segregierte Roma-Siedlungen mit über 100 Einwohnern. Die Segregation ist ein Hemmnis bei der Integration der Roma in die Gesellschaft, weshalb die Bundesregierung Serbiens Bemühungen, im Zuge des EU-Beitrittsprozesses Lage und Integration der Roma zu verbessern, unterstützt. 16. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Opfer von organisierter Kriminalität in den Roma-Gemeinschaften Serbiens und aus dem Kosovo, wie z. B. Menschenhandel, Zwangsprostitution etc. vor? Innerhalb der Roma-Gemeinde in Serbien kommt es vor, dass Kinder zum Betteln oder zu körperlicher Arbeit gezwungen werden. Zu konkreten Fällen in Serbien liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Laut Informationssystem der Kosovo Police wurde im Jahr 2014 in der Republik Kosovo kein solcher Fall bekannt. Im Jahr 2015 registrierte die Kosovo Police Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8603 drei Fälle, in denen Angehörige der Gemeinschaft der Roma (eine Person), Ashkali (zwei Personen) und Kosovo-Ägypter Opfer von Menschenhandel wurden. Es ist anzunehmen, dass es in diesem Bereich eine nicht abzuschätzende Dunkelziffer gibt. 17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Segregation auf die Lebenssituation der Roma? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 18. Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung über die finanzielle Abhängigkeit von Roma in Serbien und Kosovo von Geld-Rücküberweisungen („Remissen“) aus der EU vor? Nicht nur für Roma-Haushalte sind Geld-Rücküberweisungen der geschätzt weltweit vier Millionen Auslandsserben ein wichtiger Faktor. In Serbien übertrifft die Summe der Geld-Rücküberweisungen seit Jahren die Summe ausländischer Investitionen . Allein 2015 überwies die Diaspora nach offiziellen Angaben etwa zwei Mrd. Euro (2014: 2,6 Mrd. Euro) an Angehörige in Serbien, während 1,8 Mrd. Euro ausländische Investitionen nach Serbien flossen. Konkrete Informationen , wie viele dieser Geld-Rücküberweisungen an Roma gehen, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Republik Kosovo mit etwa 1,8 Millionen Einwohnern hat eine große Diaspora in den Ländern Westeuropas, die auf ca. 700 000 Personen geschätzt wird. Die Remissen machen etwa 17 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus (Stand 2012) und sind damit ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Republik Kosovo . Die Häufigkeit von Remissen ist bei den verschiedenen Ethnien in Kosovo unterschiedlich . Während kosovo-albanische Haushalte zu 27 Prozent Remissen von Familienangehörigen im Ausland erhalten, erhalten die Roma, Ashkali und Kosovo -Ägypter Haushalte nur zu elf Prozent Auslandszahlungen von Familienmitgliedern . Im Mittelwert erhalten kosovo-albanische Haushalte 1 970 Euro pro Jahr, Haushalte der Gemeinschaften der Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter hingegen nur 1 158 Euro pro Jahr. 19. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die Wirksamkeit der EU-geleiteten Maßnahmen zum Schutz ethnischer Minderheiten in Serbien und Kosovo zu überprüfen? Um die Integration der schätzungsweise fünf Mio. Roma in den (potenziellen) EU-Beitrittskandidaten des Westlichen Balkans und der Türkei zu verbessern, müssen diese Länder die Integration ihrer Roma-Bevölkerung intensivieren. Die EU-Kommission bewertet in ihren jährlichen Länderberichten auch das Engagement Serbiens und der Republik Kosovo in diesem Bereich. Die Bundesregierung berücksichtigt die Erkenntnisse der Länderberichte unter anderem bei der Bewertung und Abstimmung über länderspezifische Programme, zuletzt der Jahresaktionsprogramme für Serbien und für die Republik Kosovo, beide Ende 2015, an denen Deutschland als stimmberechtigtes Mitglied im Kontrollausschuss der Heranführungshilfe der EU (IPA) regelmäßig beteiligt ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8603 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Welche Programme wurden durch die Bundesregierung und die Europäische Union in Serbien und dem Kosovo aufgelegt, um die Reintegration von abgeschobenen Roma zu fördern (bitte Programme einzeln aufführen und die Mittelhöhe angeben)? Vom Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) werden folgende, noch in Vorbereitung oder Durchführung befindliche Vorhaben finanziert : Schwerpunkt in der Republik Kosovo ist die Verbesserung der Grundbildung mit einer Förderung von zwei Mio. Euro, eine Aufstockung der Mittel um weitere 3 Mio. Euro ist in Vorbereitung. In Serbien und der Republik Kosovo ist derzeit in Vorbereitung das Programm Migration für Entwicklung/Handlungsfeld Migrationsberatung, das mit etwa 1,5 Mio. Euro gefördert werden soll. Zu dem vom Bundesministerium für Inneres (BMI) finanzierten Projekt URA II wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Darüber hinaus bestehen EU-finanzierte Programme. Die Europäische Kommission unterstützt die nationalen Bemühungen Serbiens und der Republik Kosovo zur Integration zurückkehrender Roma, darunter Integrationsseminare für Roma, indem verstärkt Hilfen durch das Instrument für Heranführungshilfe IPA bereitgestellt werden, um die Beteiligung der Roma an der Formulierung, Umsetzung und Begleitung politischer Maßnahmen zu fördern. Diese Programme sind für Roma allgemein konzipiert, kommen aber auch Rückkehrern zugute. Die Europäische Kommission wird weiterhin für jedes Land nationale Folgesitzungen zu den ‚Roma-Integrationsseminaren‘ unterstützen, Schlussfolgerungen überwachen und die Mittel im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe durch eine ‚Roma-Integrationsfazilität‘ erhöhen und besser ausrichten, um die für die Republik Kosovo und Serbien vereinbarten Maßnahmen zu finanzieren und die Zusammenarbeit zu verbessern. Das Jahresaktionsprogramm für die Republik Kosovo für 2015 beläuft sich auf 78 Mio. Euro; davon sind Unterstützungen für die Reformen der Justiz in Höhe von 12 Mio. Euro und im Bereich Inneres 12 Mio. Euro vorgesehen. Das Jahresaktionsprogramm für Serbien für 2015 beläuft sich auf 196,6 Mio. Euro, davon sind Unterstützungen für die Justiz in Höhe von 12,1 Mio. Euro und für den Bereich Inneres 8,5 Mio. Euro vorgesehen. Deutschland hat als stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses an den Entscheidungen über die Länderprogramme mitgewirkt. Außerdem fördert das Auswärtige Amt Projekte in Serbien und in der Republik Kosovo, die Rückkehrer im Allgemeinen betreffen, ohne speziell auf die Verbesserung der Lage der Bevölkerungsgruppe der Roma in Serbien und in der Republik Kosovo abzustellen. 21. Welche konkreten Projekte wurden durch die Bundesregierung und die Europäische Union zur Verbesserung der Lage der Roma in Serbien und dem Kosovo aufgelegt (bitte Projekte einzeln benennen und die Mittelhöhe angeben )? Vom Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) werden folgende, noch in Vorbereitung oder Durchführung befindliche Vorhaben finanziert : Programmschwerpunkte in Serbien sind die Unterstützung des Roma Education Fund mit 2,37 Mio. Euro für verbesserte Bildungs- und Integrationschancen für Roma in Serbien, der Ausbau von Tageszentren für Straßenkinder mit 250 000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8603 Euro und die grundlegende Versorgung im Bereich Trinkwasser und Abwasser in informellen Siedlungen in Belgrad mit 140 000 Euro. Im Rahmen eines länderübergreifenden Regionalvorhabens wird mit 3 Mio. Euro die Stärkung der sozialen Grundrechte für benachteiligte Bevölkerungsgruppen gefördert. EU-finanzierte Projekte: Deutschland wirkt im Rahmen den Ausschusssitzungen des Instruments für Heranführungshilfe an den Entscheidungen über Jahresaktionsprogramme, Strategiepapiere und Sondermaßnahmen für Länder der Heranführungshilfe mit. Für die in der Antwort zu Frage 20 genannten Bereiche der Jahresaktionsprogramme der EU für Serbien und Kosovo ist direkte Mittelverwaltung durch die EU-Delegationen in den Ländern vereinbart. Über einzelne Projekte wird in den Ausschusssitzungen der Mitgliedstaaten nicht entschieden. Für konkrete Projekte bis 2011 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Lage der Roma auf Bundestagsdrucksache 17/7131 vom 22. September 2011 verwiesen. Für von der Bundesregierung finanzierte Projekte, die von NROs durchgeführt werden, wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 22. Welche konkreten Evaluierungen der Programme und Förderung für die Hilfe für die Mitglieder der Roma-Gemeinschaften wurden in den letzten Jahren durchgeführt, und welche Ergebnisse brachten die Evaluationen? Evaluiert wurde der regionale „Roma Education Fund“, an dem sich die Bundesregierung neben der EU, Weltbank und anderen beteiligt hat. Die aus dem Fonds finanzierten Maßnahmen wurden durch die KfW-Evaluierungsabteilung insgesamt als erfolgreich bewertet. Ein neuer Fonds für Serbien ist vorgesehen (siehe Antwort zu Frage 21). Zudem hat die Europäische Kommission eine Querschnittsevaluierung durchgeführt . Die Ergebnisse dieser Evaluierung sind einsehbar unter: www.evropa.gov. rs/Documents/Home/DACU/12/193/Thematic%20Evaluation%20on%20IPA%20 Support%20to%20Roma%20Communities%20-%20Final%20Report.pdf. Für die aus Mitteln des Auswärtigen Amts für den Westlichen Balkan finanzierten Projekte findet jeweils nach Abschluss eine Erfolgskontrolle statt, die feststellt , ob die jeweils gesetzten Ziele erreicht wurden. 23. Welche konkreten Schlussfolgerungen wurden aus den Evaluierungen der Programme für die Hilfe für die Mitglieder der Roma-Gemeinschaften durch die Bundesregierung gezogen? Aus der Evaluierung des „Roma Education Fund“ lässt sich schlussfolgern, dass eine so stark benachteiligte Gruppe wie die Roma gezielter Förderung bedarf. Ihre nachhaltige Gestaltung, sei es mittel- und längerfristig, sei nur dann erfolgreich, wenn sie in die landesweiten Systeme integriert wird. Nachdem in einigen südosteuropäischen Staaten in der „Decade of Roma Inclusion“ die Bereitschaft gewachsen ist, Roma stärker zu integrieren und insbesondere Bildungsrückstände abzubauen, haben sich in einigen Ländern, darunter auch Serbien, die Voraussetzungen dafür verbessert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8603 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Welche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Initiativen werden von der Bundesregierung gefördert, und in welcher Höhe (bitte nach NGOs, Programmen und Jahren aufschlüsseln)? Im Folgenden sind von der Bundesregierung finanzierte Projekte aufgeführt, die von NROs durchgeführt werden. Eine institutionelle Förderung von NROs findet nicht statt. Vom Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) werden folgende, noch in Vorbereitung oder Durchführung befindliche Vorhaben mit NROs, Sozialstrukturträgern und Bund-Länder-Kommunen-Programmen finanziert : Serbien: Strong Youngsters – Nachhaltige soziale und wirtschaftliche Stärkung von benachteiligten Jugendlichen; SOS-Kinderdörfer weltweit e. V.; 462 802 Euro. Regional: Förderung des Zugangs von Roma zu kommunalen Dienstleistungen im Westbalkan; Land Schleswig-Holstein/FUEN (Federal Union of European Nationalities) und ECMI (European Center für Minority Issues); 162 000 Euro. Republik Kosovo: Förderung der respektvollen Integration der Roma im Kosovo; Karl Kübel Stiftung; 395 325 Euro. Unterstützung von Frauen-Selbsthilfegruppen zur Umsetzung ihrer Rechte auf dem Gebiet der Gesundheit, Justiz und Sozialem für Überlebende sexueller Gewalt in Kosovo; Medica mondiale; 116 536 Euro. Aus Mitteln des Auswärtigen Amts für die Länder des Westlichen Balkans wurden folgende Projekte gefördert: 2014 – Serbien 1. Projekt „Fulfillment of the rights to life, liberty and security of vulnerable social groups towards state authorities in Serbia" –YUCOM (Lawyer‘s Committee for Human Rights).Schwerpunkt: juristische Unterstützung von Flüchtlingen zur besseren Wahrnehmung ihrer Rechte, die das serbische Antidiskriminierungsgesetz gewährt, sowie Hilfe bei der Vorbeugung und Verhinderung fortgesetzter Diskriminierung mit besonderem Fokus auf Angehörigen der Volksgruppe der Roma. (Projektdauer: 2. September 2014 bis 31. Dezember 2014 Zuwendung in Höhe von 21 550 Euro). 2. Projekt „Poverty reduction and employment opportunities enhancement of marginalized and vulnerable population groups in Serbia” (südserbische Gemeinden Nis, Pirot und Smederevo) [Laufzeit bis 2016] – HELP – Hilfe zur Selbsthilfe e.V. Schwerpunkt: Aufbau und Förderung von 165 Existenzgründern und Kleinbetrieben, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Handwerk und Dienstleistungen, durch Sachmittelzuwendungen und Trainingsangebote (zum Beispiel. Grundlagen der Geschäftsführung) sowie individuelle Beratung, Zielgruppe der Projektmaßnahmen sind Roma und andere sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/8603 1. Januar 2014 bis 31.Dezember 2014, Zuwendung in Höhe von 150 000 Euro 1.Januar 2015 bis 31. Dezember 2015, Zuwendung in Höhe von 150 000 Euro 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016, Zuwendung in Höhe von 145 000 Euro. 2015 – Serbien 1. Projekt „Förderung von Kleinstunternehmen in Serbien” (Gemeinden Vladicin Han, Kursumlija und Brus sowie den Städten Leskovac und Vranje) [Laufzeit bis 2016] – HELP – Hilfe zur Selbsthilfe e.V. Schwerpunkt: Aufbau und Förderung von 95 Existenzgründern und Kleinbetrieben, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Handwerk und Dienstleistungen, durch Sachmittelzuwendungen und Trainingsangebote (zum Beispiel zu Grundlagen der Geschäftsführung) sowie individuelle Beratung, Mitausrichtung auf Roma als sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppe. April 2015 bis 31.März 2016 Zuwendung in Höhe von 150 000 Euro. 2. Projekt “Stärkung von jungen Roma-Familien” – ADRA Deutschland e.V. Schwerpunkt: unter anderem PC-, Wirtschafts- und Berufsbildungskurse zur Schaffung und Sicherung einer wirtschaftlichen Existenzgrundlage für die Bevölkerungsgruppe der Roma sowie ihre soziale Inklusion durch eine bessere Berufsausbildung. 1. Juni 2015 bis 31.Oktober 2015 Zuwendung in Höhe von 48 431,76 Euro. 2014 – Kosovo 1. Projekt „Integrierte sozio-ökonomische Unterstützung in zwei Gemeinden“ (Fushe Kosova/Kosovo Polje und Prizren) [Laufzeit bis 2015] – Arbeiter- Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB)Schwerpunkt: Sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen, insbesondere Angehörige ethnischer Minderheiten, werden durch Trainingsmaßnahmen bei der Entwicklung einer Geschäftsidee , eines Business-Plans einschließlich Machbarkeitsstudie unterstützt. Anschließend werden den Familien Zuschüsse zur Verwirklichung ihrer Geschäftsideen zur Verfügung gestellt und so ein Beitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz geleistet. September 2014 bis 30. April 2015 eine Zuwendung in Höhe von 60 000 Euro. 2015 – Kosovo 1. Projekt „Armutsbekämpfung durch Förderung von Existenzgründungen“ (Gemeinden Pristina, Nord- und Süd-Mitrovica, Gracanice, Leposavic, Vushtrri, Prizren, Ferizaj, Gjilan) – HELP – Hilfe zur Selbsthilfe e.V. Schwerpunkt: Ausbau von Beschäftigungsmöglichkeiten, Schulung und Ausbildung sozial benachteiligter Personen und Schaffung nachhaltiger Bedingungen für einen Verbleib armer Bevölkerungsschichten in Kosovo. 1. Mai 2015 bis 31. Dezember 2015, Zuwendung in Höhe von 500 000 Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8603 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Projekt „Scholarships for Minorities and Vulnerable Groups” [Laufzeit bis 2017] Schwerpunkt: Vergabe von zehn Stipendien für Studenten am International Business College Mitrovica (IBCM) als Beitrag zur besseren Einbindung ethnischer Minderheiten und marginalisierter Bevölkerungsgruppen auf dem kosovarischen Arbeitsmarkt. Die ausgewählten Studenten gehören entweder einer Minderheit (Roma, Ashkali, Ägypter (RAE)) an oder zählen zu anderen sozial benachteiligten Gruppen. 1. Oktober 2015 bis 30. September 2017 Zuwendung in Höhe von 94 400 Euro. 2016 – Kosovo 1. Projekt „Armutsbekämpfung durch Förderung von Existenzgründungen“ (Gemeinden Pristina, Nord- und Süd-Mitrovica, Gracanice, Leposavic, Vushtrri, Gjakove, Gjilan, Peje, Podujeve) [Laufzeit bis 2017] – HELP – Hilfe zur Selbsthilfe e.V., Sitz in DeutschlandSchwerpunkt: Ausbau von Beschäftigungsmöglichkeiten , Schulung und Ausbildung sozial benachteiligter Personen und Schaffung nachhaltiger Bedingungen für einen Verbleib armer Bevölkerungsschichten in Kosovo. 1. Februar bis 31. Dezember 2016 Zuwendung in Höhe von bis zu 469 000 Euro 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Zuwendung in Höhe von bis zu 469 000 Euro. 2. Projekt „Integrierte sozio-ökonomische Unterstützung in zwei Gemeinden“ – Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB) Schwerpunkt: Sozial-benachteiligte Bevölkerungsgruppen, insbesondere Angehörige ethnischer Minderheiten, werden durch Trainingsmaßnahmen bei der Entwicklung einer Geschäftsidee, eines Business-Plans einschließlich Machbarkeitsstudie unterstützt . Anschließend werden den Familien Zuschüsse zur Verwirklichung ihrer Geschäftsideen zur Verfügung gestellt und so ein Beitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz geleistet. 1.Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 Zuwendung in Höhe von bis zu 150 000 Euro. 25. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen staatlichen , öffentlichen und privaten Trägern für die Hilfe der Mitglieder in den Roma-Gemeinschaften? Die Bundesregierung unterstützt Serbiens Bemühungen im Zuge des EU-Beitrittsprozesses , die Lage der Roma zu verbessern. Die Bundesregierung hält es, wie die Europäische Kommission in ihrem jüngsten Länderbericht (November 2015), für wichtig, dass Serbiens Regierung ihre führende (Koordinierungs-) Rolle bei der Roma-Integrationspolitik verstärkt. Die Bundesregierung weist über die Botschaft Belgrad in Gesprächen mit offiziellen Vertretern und denen von Trägerorgansiationen vor Ort stets auf die Bedeutung einer Institutionen- und Träger-übergreifenden Kooperation hin. Die Zusammenarbeit verschiedener Träger für die Unterstützung der Roma, Ashkali und Ägypter in Kosovo funktioniert nach Einschätzung der Botschaft auf lokaler Ebene häufig zufriedenstellend. Das im Büro des kosovarischen Premierministers angesiedelte Büro für Gemeinschaften (Office of Communities) dient in der Republik Kosovo als Koordinierungsstelle für öffentlich-staatliche Stellen und private Organisationen, die zur Verbesserung der Situation der Gemeinschaften der Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter tätig werden. An den vom Büro für Gemeinschaften regelmäßig veranstalteten Treffen nehmen auch Vertreter der deutschen Botschaft in Pristina teil. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/8603 26. Welche konkreten Maßnahmen wurden durch die Bundesregierung übernommen , um eine bessere Koordination und Zusammenarbeit zwischen staatlichen, öffentlichen und privaten Trägern der Hilfe für die Mitglieder der Roma-Gemeinschaften in Serbien und dem Kosovo zu erreichen? Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 27. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen NGOs und den staatlichen bzw. öffentlichen Stellen in Serbien oder der Kosovo-Region? Serbiens Regierung bindet in- und ausländische NROs vermehrt bei der konzeptionellen Arbeit ein, um die Lage der Roma zu verbessern. Beispielsweise arbeiten NROs mit am entsprechenden Roma-Aktionsplan (EU-Verhandlungskapitel 23). Dagegen überlässt Serbiens Regierung die konkrete Projekt-Arbeit überwiegend der internationalen Gemeinschaft und den von ihr finanzierten inländischen NROs. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Das zivilgesellschaftliche Engagement in der Republik Kosovo ist mit zahlreichen NROs zu unterschiedlichen Themengebieten vergleichsweise breit aufgestellt Die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen und Nicht-Regierungsorganisationen ist je nach Themengebiet unterschiedlich ausgeprägt. Im Bereich Integrationsförderung für Roma, Ashkali und Ägypter sollte die Zusammenarbeit auf zentraler Ebene nach Einschätzung der Bundesregierung weiter verbessert werden. Auf lokaler Ebene funktioniert die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Trägern dank informeller Abstimmungsprozesse häufig zufriedenstellend . Auf zentraler Ebene bemüht sich die Regierung durch die in der Antwort zu Frage 25 genannten regelmäßigen Treffen um eine Verbesserung der Koordinierung . Die EU fördert ein Projekt zur Etablierung eines Netzwerks für Bildung und Arbeit , mit dem Ziel, die Kapazitäten von NROS bei der Mitgestaltung der Arbeitsund Bildungspolitik zu stärken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333