Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8632 18. Wahlperiode 01.06.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8173 – Die Türkei im Spannungsfeld der EU-Politik gegenüber Aserbaidschan und Armenien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Inmitten der aktuellen Spannungen mit Russland erklärte der türkische Premierminister Ahmet Davutoğlu, die Türkei werde alles tun, um das abtrünnige Bergkarabach zu befreien, da die Türkei und Aserbaidschan „eine Familie“ seien. Offensichtlich ging es Ahmet Davutoğlu darum, von der aserbaidschanischen Regierung Unterstützung gegen Russland zu erhalten. Diese jedoch hielt sich bislang mit Äußerungen zurück, da sie Russland nicht verärgern will (www.tagesschau. de/ausland/russland-tuerkei-117.html). Nicht zuletzt, weil Russland „deutlich bemüht “ ist, beschwichtigend auf die Konfliktparteien bei der Auseinandersetzung in Bergkarabach einzuwirken. Aserbaidschan streitet mit Armenien um die Region Bergkarabach. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan habe mit seiner Ankündigung, Aserbaidschan „bis zum Letzten“ zu unterstützen, die Rhetorik jedoch verschärft (www.deutschlandfunk.de/berg-karabach-konflikt-zwischenrussland -und-tuerkei-wirft.694.de. html?dram:article_ id=350159). Nicht ohne Risiko ist es, dass die Türkei seit längerem versucht, Georgien über eine strategische Partnerschaft in die „Einkreisung“ Armeniens gegen Russland einzubinden (http://eurasianews.de/blog/militaerische-schachzuegeim -suedkaukasus-tuerkei-bindet-georgien-und-aserbaidschan-gegen-armenienund -russland-ein/). Armenien ist eingeklemmt zwischen der Türkei und dessen engen Verbündeten Aserbaidschan und Georgien. Diese Kooperation beinhaltet gemeinsame militärische Übungen zum Schutz der Öl- und Gaspipelines, die von Aserbaidschan über Georgien in die Türkei verlaufen. Die georgische Verteidigungsministerin Tina Khidasheli bestätigte, dass im Rahmen dieser strategischen Partnerschaft gemeinsame Übungen stattfinden (www.tagesschau.de/ausland/ russland-tuerkei-117.html). Der Verteidigungshaushalt Aserbaidschans betrug im Jahr 2014 nach offiziellen Angaben ca. 3,8 Mrd. US-Dollar (ca. 15,8 Prozent des Staatshaushaltes) und im Jahr 2015 ca. 4,2 Mrd. US-Dollar (entspricht ca. 17 Prozent des Staatshaushaltes ). Der Verteidigungshaushalt Armeniens betrug im Jahr 2014 ca. 473 Mio. US-Dollar (entspricht ca. 15,5 Prozent des Staatshaushaltes) und im Jahr 2015 ca. 480 Mio. US-Dollar (ca. 16,5 Prozent des Staatshaushaltes). Aufgrund von Wechselkursschwankungen und Unklarheiten, welche Ausgabenarten in den Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8632 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Verteidigungshaushalt eingerechnet worden sind, sind diese Angaben mit erheblichen Unsicherheiten behaftet (Bundestagsdrucksache 18/7979). Kontrolle über Georgien, Armenien und Aserbaidschan bedeutet Kontrolle über den Korridor zwischen den öl- und gasreichen Ländern des Kaspischen Beckens und dem Schwarzen Meer und damit nach Europa. Bereits seit dem Jahr 1992 sind Armenien und Russland militärisch verbündet, beide Staaten sind Mitglieder in des von Russland angeführten Verteidigungsbündnisses „Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit“ sowie der Eurasischen Wirtschaftsunion. Nach dem Ende des Pipeline-Projekts „South Stream“, richtet die Europäische Union ihren Fokus derzeit auf Aserbaidschan. Von dort soll Gas mittels der Transanatolischen Pipeline (TANAP) und der Transadriatischen Pipeline (TAP) von Aserbaidschan über Georgien, die Türkei, Griechenland und Albanien nach Italien gepumpt werden (www.sueddeutsche.de/politik/oel-und-gas-warum-europanicht -an-aserbaidschan-vorbeikommt-1.2262892). Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, sprach vom „Südlichen Gaskorridor der EU“ als „einem wesentlichen Bestandteil der EU-Strategie zur Energiesicherheit“ (www.presseportal.de/pm/115057/327 5272). 1. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Russland deutlich bemüht ist, im Einklang mit der Europäischen Union, UNO und Aussagen des deutschen Bundesministers des Auswärtigen, im aktuellen Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan um Bergkarabach, auf beide Seiten beschwichtigend einzuwirken und eine weitere militärische Eskalation zu verhindern, wohingegen der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan mit seiner Aussage, er würde Aserbaidschan „bis zum Letzten“ unterstützen , die Rhetorik verschärft hat (www.deutschlandfunk.de/bergkarabach -konflikt-zwischen-russland-und-tuerkei-wirft.694.de.html?dram: article_id=350159)? Die Russische Föderation stellt mit dem Diplomaten Igor Popov einen der drei Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe. Als solcher ist sie intensiv bei allen Vermittlungsbemühungen beteiligt. Auch bei den bilateralen Besuchen des russischen Premierministers Medwedjew sowie des russischen Außenministers Lawrow in Baku und Eriwan war der Bergkarabach-Konflikt Gegenstand der Gespräche . Die Republik Türkei ist als einfaches Mitglied der Minsk-Gruppe nicht an den Vermittlungsbemühungen der Ko-Vorsitzenden beteiligt und nimmt vor diesem Hintergrund im Hinblick auf den Bergkarabach-Konflikt nicht die Rolle eines überparteilichen Vermittlers ein. 2. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über den/die Auslöser für die aktuellen gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Armenien und Aserbaidschan um Bergkarabach und die Rolle der Türkei? Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse über die Umstände , die die gewaltsame Auseinandersetzung zwischen der Republik Armenien und der Republik Aserbaidschan Anfang April 2016 ausgelöst haben. Diese Frage ist Gegenstand gegenseitiger Vorwürfe der Konfliktparteien. Auch über eine mutmaßliche Rolle der Türkei verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8632 3. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die Rolle der Türkei in der Organisation der Eurasischen Strafverfolgungsbehörden mit militärischem Status (TAKM), die als Teil der Assoziation der Europäischen und Mediterranen Gendarmerien und Polizeikräfte mit Militärstatus (FIEP) gesehen werden soll, und der neben der Türkei auch Aserbaidschan , Kirgistan und Kasachstan angehören (http://eurasianews.de/blog/ militaerkooperation-zwischen-der-tuerkei-aserbaidschan-und-zentralasiatischenstaaten -soll-verstaerkt-werden/)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 4. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über den Technologietransfer und die gemeinsame Produktion von Verteidigungsprodukten von Aserbaidschan und der Türkei (http://eurasianews.de/ blog/tuerkischer-generalstabschef-ruft-zu-staerkerer-militaerkooperation-derturkstaaten -auf/)? Im Jahr 2011 unterzeichneten Aserbaidschan und die Türkei eine Vereinbarung zur gemeinsamen Produktion von 107 mm- und 122 mm-Raketenartilleriesystemen . Erkenntnisse, ob und gegebenenfalls wie diese Vereinbarung umgesetzt wurde, liegen nicht vor. Das türkische Rüstungsunternehmen ASELSAN hat im November 2014 erklärt, dass es zu Investitionen und Technologietransfer nach Aserbaidschan bereit wäre. Bereits seit 1998 existiert eine Tochterfirma der ASELSAN mit Sitz in Baku. 5. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die militärische Ausrichtung des im März 2016 stattgefundenen Manövers „TurAz Qartali“ der aserbaidschanischen und türkischen Luftstreitkräfte in der Türkei (http://eurasianews.de/blog/gemeinsam-gegen-armenien-tuerkei-undaserbaidschan -fuehren-militaermanoever-in-konya-durch/)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 6. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die militärische Ausrichtung des Manövers „TurAz Șahini“ der aserbaidschanischen und türkischen Luftstreitkräfte in der Türkei (http://eurasianews. de/blog/gemeinsam-gegen-armenien-tuerkei-und-aserbaidschan-fuehrenmilitaermanoever -in-konya-durch/)? Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen . Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8632 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Welle gemeinsamer militärischer Übungen der drei Staaten Türkei, Aserbaidschan und Georgien mit dem Wandel der militärischen Balance zwischen Armenien und Aserbaidschan korrespondiert, weil ein Großteil der Grenzen Armeniens tangiert ist (http://eurasianews.de/blog/militaerische-schachzuege-im-suedkaukasustuerkei -bindet-georgien-und-aserbaidschan-gegen-armenien-und-russland-ein/)? Gemeinsame militärische Übungen der drei Staaten Aserbaidschan, Georgien und Türkei sind Ausdruck der engen Zusammenarbeit dieser Staaten auch auf militärischem Gebiet. 8. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Spannungen zwischen der Türkei und dem Iran bezogen auf den Syrien-Konflikt hinsichtlich der Ausrichtung der Politik der Türkei gegenüber Armenien und Aserbaidschan? Während zwischen Armenien und der Türkei keine diplomatischen Beziehungen bestehen, unterhält die Türkei mit Aserbaidschan gute und mit Iran belastbare politische Beziehungen. Im Rahmen des aktuellen Konflikts um Berg-Karabach sagte Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan laut Medienberichten: „Wir werden Aserbaidschan bis zum Ende unterstützen.“ 9. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Spannungen zwischen der Türkei und dem Iran bezogen auf den Syrien-Konflikt hinsichtlich der Ausrichtung der Politik des Iran gegenüber Armenien und Aserbaidschan? Zwischen Armenien und Iran bestehen traditionell gute Beziehungen, die sich in den vergangenen Monaten intensiviert haben. 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die am 7. Dezember 2015 offiziell begonnenen Verhandlungen der Europäischen Union mit Armenien über ein neues Abkommen, nachdem die gemeinsame Vorstudie („scoping exercise“) über eine neue rechtliche Vereinbarung (Rahmenabkommen), die mit den Verpflichtungen Armeniens als Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion kompatibel ist, erfolgreich abgeschlossen wurde und der Rat der Europäischen Union am 12. Oktober 2015 die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik ermächtigt hat, mit Armenien diesbezügliche Verhandlungen zu führen (www.wko.at/Content.Node/service/aussenwirtschaft/fhp/EU- Armenien-Neues-Abkommen---Verhandlungsbeginn-151207.html)? Der Europäische Auswärtige Dienst und die Europäische Kommission informieren den Rat regelmäßig über den Fortgang der Verhandlungen über ein neues Rahmenabkommen zwischen der EU und Armenien. Noch befinden sich die Verhandlungen in einer sehr frühen Phase. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, bis wann die Verhandlungen über das neue Rahmenabkommen planmäßig abgeschlossen sein sollen ? Es wurde kein Datum für das Ende der Verhandlungen festgelegt. EU-seitig wird eine zumindest vorläufige Finalisierung der politischen Kapitel bis zum Jahresende angestrebt. Die Wirtschaftskapitel sollen im Anschluss verhandelt werden. Mit einem Abschluss der Verhandlungen wird nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2017 gerechnet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8632 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die von der Europäischen Union angestrebten Ziele des neuen Abkommens bezüglich der sektoralen Zusammenarbeit im Bereich der Energie? Laut Verhandlungsmandat zielt das neue Abkommen auf eine Verbesserung der Energieversorgungssicherheit durch die Diversifizierung der Energiequellen und -transportwege unter Berücksichtigung der Möglichkeit, dass Armenien letztlich den Beitritt zum Vertrag über die Energiegemeinschaft beantragt. Die Verwendung erneuerbarer Energiequellen und Energieeffizienz sollen gefördert werden. Des Weiteren sollen die regionale Zusammenarbeit im Energiebereich ausgebaut und gleiche Bedingungen in Bezug auf die Umwelt und die nukleare Sicherheit bei einem hohen Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr angestrebt werden. Die Zusammenarbeit bei der zivilen Nutzung der Kernenergie soll sich im Rahmen des Abkommens vor allem auf die nukleare Sicherheit und entsprechende armenische Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kernkraftwerk Medzamor konzentrieren. 13. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim Besuch der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und Aserbaidschan angesprochen worden (http://eeas. europa.eu/top_stories/2016/010316_visits-azerbaijan_en.htm)? Die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik der EU, Federica Mogherini, besuchte am 29. Februar 2016 Aserbaidschan. Dabei wurde eine Vielzahl von Themen besprochen, darunter auch Verhandlungen über ein neues Rahmenabkommen zwischen der EU und Aserbaidschan, das das bestehende Partnerschafts - und Kooperationsabkommen ersetzen soll. 14. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Außenminister Aserbaidschans, Elmar Mammadyarov, vor über sechs Monaten in Brüssel einen Entwurf für ein Abkommen „Strategische Partnerschaft EU-Aserbaidschan“ übergeben hat, und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis zu Differenzen über den Inhalt des vorgeschlagenen Abkommens (www.tt.com/home/11120717-91/aserbaidschan-will-abkommen-mit-eu-nacheigenem -entwurf.csp)? Der Außenminister Aserbaidschans, Elmar Mammadyarov, hat am Rande des letzten Gipfels der Östlichen Partnerschaft in Riga im Mai 2015 der EU einen Textentwurf für ein neues Abkommen zwischen der EU und Aserbaidschan übergeben . Nach einer EU-internen Prüfung des Textentwurfs laufen derzeit Sondierungsgespräche mit Aserbaidschan, bei denen es unter anderem darum geht, die jeweiligen Vorstellungen über Zielrichtung und Reichweite eines möglichen Abkommens abzugleichen. Aus Sicht der EU sollte es sich um ein möglichst umfassendes Abkommen handeln, das ein breites Themenspektrum, einschließlich Demokratie und Menschenrechte, abdeckt und über das bisherige Partnerschaftsund Kooperationsabkommen hinausgeht. Der Europäische Auswärtige Dienst hat angekündigt, dem Rat voraussichtlich noch vor der Sommerpause ein Verhandlungsmandat vorzulegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8632 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Aserbaidschan eine Assoziierung mit der Europäischen Union ablehnt (www.tt.com/home/111 20717-91/aserbaidschan-will-abkommen-mit-eu-nach-eigenem-entwurf.csp)? Zwischen Juli 2010 und 2012 hatte die EU mit Aserbaidschan über ein Assoziierungsabkommen verhandelt. Diese Verhandlungen wurden ohne Ergebnis eingestellt , weil Aserbaidschan zunehmend weniger Interesse an einer Assoziierung mit der Europäischen Union zeigte. Den im letzten Jahr übergebenen eigenen Textentwurf betitelte Aserbaidschan dann auch mit „Abkommen über eine strategische Partnerschaft“. 16. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass wegen eines Streits mit dem OSZE-Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) im Vorjahr keine Beobachtermission der OSZE bei der Parlamentswahl zustande kam, weil es „unmöglich“ gewesen sei, eine „wirksame und glaubwürdige Wahlbeobachtung durchzuführen“ (www.tt.com/ home/11120717-91/aserbaidschan-will-abkommen-mit-eu-nach-eigenementwurf .csp)? Das OSZE-Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) hatte auf Einladung der aserbaidschanischen Regierung geplant, die Parlamentswahlen am 1. November 2015 mit einer ODIHR Wahlbeobachtungsmission gemäß der ODIHR-Wahlbeobachtungsmethodologie zu beobachten. ODIHR hatte dazu vom 12. bis 14. August 2015 eine Vorausmission (needs assessment mission ) entsandt, die zusätzlich zu einem Kernteam von Experten 30 Langzeitwahlbeobachter und 350 Kurzzeitwahlbeobachter als Bedarf ermittelte. Aserbaidschan hatte darauf mit einer substantiellen Einschränkung reagiert, die es ODIHR nicht ermöglichte, die Wahlen nach der üblichen und anerkannten Methodologie zu beobachten . Eine Absage der Beobachtung lag daher nahe. Ein Eingehen auf die von Aserbaidschan verfügten Einschränkungen hätte negative Präzedenzwirkung für andere Beobachtungsmissionen bedeutet und das von der Bundesregierung nachdrücklich unterstützte Instrument der OSZE-Wahlbeobachtung geschwächt. Am 11. September 2015 sagte ODIHR daher die geplante Beobachtung der Parlamentswahlen ab. Im Zuge dieser Entscheidung von ODIHR, die mit dem damaligen OSZE-Vorsitzland Serbien abgestimmt war, hat auch die Parlamentarische Versammlung der OSZE ihre Wahlbeobachtungsmission in Aserbaidschan abgesagt . 17. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Europarat, dem Aserbaidschan angehört, im Jahr 2015 seine Zusammenarbeit mit Baku in Menschenrechtsfragen mit Blick auf eine wachsende Zahl inhaftierter Menschenrechtsaktivisten und eine „dramatische Verschlechterung“ der Menschenrechtslage beendete (www.tt.com/home/11120717-91/aserbaidschanwill -abkommen-mit-eu-nach-eigenem-entwurf.csp)? Nach Kenntnis der Bundesregierung trifft dies nicht zu. Die von den Fragestellern zitierte Meldung dürfte sich auf eine Pressemitteilung des Generalsekretärs des Europarats vom 7. Oktober 2015 beziehen, die jedoch den Sachverhalt nicht zutreffend wiedergibt. Der Generalsekretär hatte darüber informiert, dass die Teilnahme von Vertretern des Europarats an einer 2014 von Aserbaidschan eingesetzten aserbaidschanischen „gemeinsamen Arbeitsgruppe“ zu Menschenrechtsfragen , die erklärtermaßen den Dialog zwischen Vertretern der Zivilgesellschaft und der staatlichen Seite fördern sollte, angesichts einer weiteren Verschlechterung der Menschenrechtlage in dem Land beendet würde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8632 18. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung beim Besuch der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, die Wiederaufnahme der ausgesetzten Dialogformate aus dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen angesprochen worden ? Beim Besuch der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik der EU in Aserbaidschan war auch die Wiederaufnahme der ausgesetzten Dialogformate aus dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ein Thema. Der Präsident Aserbaidschans hatte sich hierfür offen gezeigt. 19. Welche konkreten Maßnahmen beinhaltet nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheitssektorreform der aserbaidschanischen Streitkräfte bezogen auf die Anpassung an NATO-Standards im Rahmen der aktuellen beschlossenen Zwei-Jahres-Periode des Individuellen Partnerschaftsaktionsplans – IPAP (www.nato.int/cps/en/natohq/topics_49111.htm)? Mit Blick auf den Sicherheitssektor fokussiert der aktuelle IPAP-Fortschrittsbericht besonders auf eine Ausrichtung der aserbaidschanischen Streitkräfte an NATO-Standards wie stärkere demokratische Kontrolle und Stärkung der zivilen Komponente des Verteidigungssektors. Derzeitiger Schwerpunkt der Sicherheitssektorreform in Aserbaidschan ist die Verbesserung der Ausbildung der aserbaidschanischen Streitkräfte und die Modernisierung der Lehr- und Ausbildungsinhalte . 20. Welche ausgewählten Bereiche bzw. Einheiten sollen im Rahmen der „Partnership for Peace“ (PfP) der NATO und Aserbaidschan dahingehend angepasst werden, dass sie interoperabel sind mit den NATO-Staaten (www. nato.int/cps/en/natohq/topics_49111.htm)? Interoperabilität ist ein übergreifendes Ziel der Kooperation zwischen NATO und Partnern, das auf der engen Zusammenarbeit im Rahmen von Einsätzen beruht. Bei den aserbaidschanischen Landstreitkräften ist beispielsweise das aserbaidschanische Peacekeeping-Bataillon Hauptkomponente zur Teilnahme an friedenserhaltenden Missionen. 21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob durch den IPAP der NATO mit Aserbaidschan, den NATO-Truppen Rechte eingeräumt werden, wie a) sich bei Bedarf frei durch Aserbaidschan bewegen zu können, b) nicht dem aserbaidschanischen Recht zu unterliegen, und c) zeitlich befristet aserbaidschanische militärische Infrastruktur benutzen zu dürfen? Die Fragen 21 bis 21c werden zusammengefasst beantwortet. Der IPAP ist ein partnerschaftspolitisches Grundlagendokument, das gemeinsame Ziele der Zusammenarbeit zwischen Aserbaidschan und der NATO im Rahmen Partnerschaft für den Frieden (PfP) definiert, jedoch keine rechtlichen Regelungen vornimmt oder Rechte einräumt. Das Truppenstatut für die Staaten der Partnerschaft für den Frieden ist ein Standardabkommen, dem einzelne PfP-Staaten beitreten können und das den Status der Truppen wechselseitig regelt. Dieses verweist in Artikel I auf die grundsätzliche Anwendung der Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts durch die PfP-Staaten. Entsprechend Artikel IX NATO- Truppenstatut prüft der Aufnahmestaat Reiseerleichterungen wohlwollend, er Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8632 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode übernimmt die Verantwortung, geeignete Maßnahmen zu treffen, benötigte Liegenschaften , Einrichtungen und Leistungen zur Verfügung zu stellen. Entsprechend Artikel II NATO-Truppenstatut hat die Truppe die Pflicht, das Recht des Aufnahmestaates zu achten. 22. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Armenien nicht Mitglied der NATO werden will (www.nato.int/cps/en/natohq/topics_48893.htm)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, denen zufolge Armenien eine NATO-Mitgliedschaft anstrebt. 23. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über den Inhalt des von einer NATO-Delegation Anfang März 2016 in Eriwan diskutierten neuen Pakets für die Partnerschaft NATO – Armenien im Rahmen des IPAP (http:// artsakhpress.am/eng/news/39473/armenia-nato-collaboration-discussed-inyerevan .html)? Gegenstand der bilateralen Gespräche zwischen einer NATO-Delegation und Armenien Anfang März 2016 waren der Planning und Review Prozess (PARP) und die Partnerschaftsziele 2016 für Armenien – nicht ein neuer Individueller Partnerschaftsaktionsplan . 24. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob durch den IPAP der NATO mit Armenien, den NATO-Truppen Rechte eingeräumt werden, wie a) sich bei Bedarf frei durch Armenien bewegen zu können, b) nicht dem armenischen Recht zu unterliegen, und c) zeitlich befristet armenische militärische Infrastruktur benutzen zu dürfen ? Die Fragen 24 bis 24c werden zusammengefasst beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. 25. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung des Visaerleichterungsabkommens mit Armenien, das seit Januar 2014 in Kraft ist (www.consilium.europa.eu/de/policies/eastern-partnership/armenia/)? Das Visumerleichterungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien wurde mit dem Tag des Inkrafttretens im Rahmen der Grenzkontrolle umgesetzt. In der Praxis funktioniert die Zusammenarbeit mit den armenischen Stellen gut. 26. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung des Rückübernahmeabkommens mit Armenien, das seit Januar 2014 in Kraft ist (www.consilium.europa.eu/de/policies/eastern-partnership/armenia/)? Nach Information der für die Feststellung und Durchsetzung der Ausreisepflicht zuständigen Bundesländer wird das EU-Rückübernahmeabkommen von Armenien vollständig umgesetzt, derzeit bestehen keine Probleme in der Anwendung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8632 27. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung des Visaerleichterungsabkommens mit Aserbaidschan, das seit September 2014 in Kraft ist (www.consilium.europa.eu/de/policies/eastern-partnership/ azerbaijan/)? Das Visumerleichterungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan wurde mit dem Tag des Inkrafttretens im Rahmen der Grenzkontrolle umgesetzt. In der Praxis funktioniert die Zusammenarbeit mit den aserbaidschanischen Stellen allgemein gut, lediglich in Einzelfällen wurde in der Vergangenheit allerdings von Schwierigkeiten berichtet. 28. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung des Rückübernahmeabkommens mit Aserbaidschan, das seit September 2014 in Kraft ist (www.consilium.europa.eu/de/policies/eastern-partnership/ azerbaijan/)? Nach Information der für die Feststellung und Durchsetzung der Ausreisepflicht zuständigen Bundesländer wird das EU-Rückübernahmeabkommen von Aserbaidschan seit Mitte 2015 angewendet, die praktische Umsetzung läuft gut. Darüber hinaus befinden sich die Bundesregierung und Aserbaidschan in Gesprächen zum Abschluss eines bilateralen Durchführungsprotokolls zum EU-Rückübernahmeabkommen . 29. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Armenien und Aserbaidschan syrische Flüchtlinge aufgenommen haben, und sofern dies der Fall ist, wie viele wurden bisher aufgenommen? Laut Angaben des UNHCR-Büros in Armenien von November 2015 soll die Zahl der Flüchtlinge aus Syrien, die sich derzeit in Armenien befinden, zwischen 16 000 und 17 000 liegen. Insgesamt sollen seit Ausbruch des Krieges in Syrien etwa 20 000 armenisch-stämmige Flüchtlinge aus Syrien nach Armenien gekommen sein. Mittlerweile dürfte jedoch eine signifikante Zahl in andere Staaten weitergereist sein. Laut Angaben des UNHCR-Büros in Baku hat Aserbaidschan bisher keinen syrischen Staatsbürgern Asyl gewährt. 30. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Regierungen der Türkei und Aserbaidschans als stabile und verlässliche Partner hinsichtlich des Baus der TANAP? Die Trans-Anatolian Natural Gas Pipeline (TANAP) ist ein Gemeinschaftsprojekt der Unternehmen SOCAR (58 Prozent), BOTAŠ (30 Prozent) und BP (12 Prozent ), das auf Basis einer am 26. Juni 2012 geschlossenen Vereinbarung der Regierungen der Türkei und Aserbaidschans und eines am gleichen Tag unterzeichneten und in der Folge vom türkischen Parlament ratifizierten sogenannten „Host Government Agreement“ realisiert wird. Informationen, die darauf hindeuten könnten, dass eine der beteiligten Seiten von dem Vorhaben abrücken möchte, liegen der Bundesregierung nicht vor. 31. Welche Einnahmen entstehen Aserbaidschan durch den Bau der Pipelines, und inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis Auswirkungen des Baus von TANAP auf die Stabilisierung der aserbaidschanischen Regierung und der Menschenrechtslage? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über die zwischen dem TANAP- Konsortium und den Endabnehmern vereinbarten Preise für das ab 2018 über Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8632 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode TANAP zu liefernde Erdgas und kann somit keine Aussagen zu den erwarteten Einnahmen treffen. Über das staatseigene Unternehmen SOCAR ist Aserbaidschan zu 58 Prozent am TANAP-Konsortium beteiligt. Die Gesamtinvestitionen für den Bau des Südlichen Gaskorridors werden mit etwa 45 Milliarden US-Dollar angegeben. Im Jahr 2016 sollen für TANAP ca. 2,6 Milliarden US-Dollar ausgegeben werden. Die Bundesregierung kann ebenfalls keine Aussage zum Zusammenhang zwischen dem Bau von TANAP und der Stabilisierung der Menschenrechtslage in Aserbaidschan treffen. Die durch den Betrieb angestrebten Mehreinnahmen aus Gasexporten würden dem Staatshaushalt Aserbaidschans gutgeschrieben. Daraus wurden und werden Ausgaben für Infrastruktur oder die sozialen Absicherungssysteme bestritten. Umfrageergebnisse können dahingehend interpretiert werden, dass diese Maßnahmen sich positiv auf die Unterstützung der Regierung durch die Bevölkerung ausgewirkt haben. 32. Welche Einnahmen entstehen der Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Bau der Pipelines, und inwieweit sieht die Bundesregierung Auswirkungen des Baus von TANAP auf die Stabilisierung der türkischen Regierung bzw. ihres Präsidenten und der Menschenrechtslage? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse hierzu vor. 33. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die sicherheitspolitische Lage in den Gebieten, durch welche die TANAP verlaufen wird? Im Zuge der Eskalation des Konflikts zwischen der PKK und den türkischen Sicherheitskräften kommt es seit Juli 2015 vermehrt zu Gefechten vor allem im Südosten der Türkei. Durch Anschläge der PKK wurden bisher mehr als 380 türkische Sicherheitskräfte und bis zu 300 Zivilisten getötet. Die PKK trägt ihren Kampf zunehmend auch in westliche Gebiete der Türkei. Daneben besteht weiterhin eine grundsätzliche Bedrohung durch Anschläge der Terrormiliz IS vor allem in westlichen und touristischen Zentren des Landes. 34. Inwiefern hat nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher ) der kürzlich wieder eskalierte Bergkarabach-Konflikt Auswirkungen auf den Bau von TANAP? Der geplante Leitungsverlauf von der georgisch-türkischen Grenze bis zur türkisch -griechischen Grenze bietet, soweit für die Bundesregierung erkennbar, keine Anhaltspunkte für einen möglichen Bezug zum Bergkarabach-Konflikt. 35. Welche Auswirkungen auf die sicherheitspolitische Lage in den betroffenen Ländern wird der Bau der TANAP nach Kenntnis der Bundesregierung haben , vor allem vor dem Hintergrund der seit Jahren steigenden Rüstungsausgaben Aserbaidschans? Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, hierzu eine Prognose abzugeben, da die sicherheitspolitische Situation in der Region von zahlreichen Faktoren beeinflusst wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8632 36. Welche Auswirkungen hat der Bau der TANAP unter Umgehung Armeniens nach Kenntnis der Bundesregierung auf die armenisch-aserbaidschanischen und die armenisch-türkischen Beziehungen? Die TANAP verläuft gemäß der vorliegenden Streckenplanung zwischen den beiden Grenzübertrittspunkten nach Georgien und Griechenland ausschließlich auf türkischem Gebiet. Für die armenisch-aserbaidschanischen und die armenischtürkischen Beziehungen sind jedoch in erster Linie andere Fragen wie zum Beispiel der Bergkarabach-Konflikt oder die Massaker an der armenischen Bevölkerung im Osmanischen Reich maßgeblich. 37. Welche Auswirkungen auf Flora und Fauna der durchquerten Regionen wird der Bau von TANAP bzw. TAP nach Kenntnis der Bundesregierung haben? Inwiefern sind davon besonders die Querungen der Meerenge im Ägäischen Meer (TANAP) und der Adria (TAP) betroffen? Die für den Bau erforderlichen Planfeststellungsverfahren beinhalten in allen beteiligten Staaten (Georgien, Türkei, Griechenland, Albanien, Italien) u. a. auch Umweltverträglichkeitsprüfungen, die nach dem jeweils geltenden nationalen Recht, im Fall von Griechenland und Italien unter Berücksichtigung von EU- Bestimmungen durchgeführt werden. Soweit bekannt, wurden von den jeweiligen Betreibergesellschaften entsprechende Berichte eingereicht, in Albanien und in Italien (decreto VIA, mit Auflagen) sind bereits abschließende Bescheide ergangen . 38. Inwieweit sind der Bundesregierung Maßnahmen des Eigentümerkonsortiums bekannt, um die Auswirkungen auf die Umwelt möglichst gering zu halten, und inwiefern wurden bzw. werden die Belange der Bevölkerung hier angemessen berücksichtigt? Diese sog. ESIA Berichte (Environment and Social Impact Study) können auf den jeweiligen Websites (www.tanap.com/tanap-project/people-and-nature/, www.tap-ag.com/our-commitment/to-the-environment) eingesehen werden. 39. Inwieweit sind der Bundesregierung die genauen Eigentümerstrukturen von TANAP bzw. TAP bekannt? Wenn ja, wie sehen diese aus (bitte aufschlüsseln)? Die TANAP Natural Gas Transmission Company ist nach eigener Darstellung ein Gemeinschaftsunternehmen von SOCAR (58 Prozent), BOTAŠ (30 Prozent) und BP (12 Prozent). Eigentümer der in Baar/Schweiz ansässigen Trans Adriatic Pipeline AG sind nach Angaben des Unternehmens BP (20 Prozent), SOCAR (20 Prozent ), Snam S.p.A. (20 Prozent), Fluxys (19 Prozent), Enagás (16 Prozent) und Axpo Holding (5 Prozent). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8632 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 40. Inwiefern entsprechen die Eigentumsverhältnisse bei TAP den Entflechtungsregelungen des dritten Liberalisierungspaketes zum Energiebinnenmarkt der Europäischen Union (hier vor allem „Ownership Unbundling“), und welche etwaigen Ausnahmeregelungen von der Binnenmarktregulierung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit welcher Begründung für TAP vorgenommen? Nach einer Entscheidung der Regulierungsbehörden von Griechenland, Albanien und Italien aus dem Jahr 2013, die aufgrund einer 2012 durchgeführten Marktstudie gemäß Artikel 36 EU-Gas-Richtlinie 2009/73/EC erfolgte und die von der Europäischen Kommission und der Europäischen Energiegemeinschaft bestätigt wurde, kann die ursprüngliche Kapazität von TAP (10 bcm/a1) für 25 Jahre nach Inbetriebnahme von mehreren Regelungen gemäß EU-Gas-Richtlinie 2009/73/EC, darunter Ownership Unbundling und Drittzugang, ausgenommen werden. Entsprechend dem Antrag soll diese Kapazität in dieser Zeit ausschließlich für Lieferungen aus dem Gasfeld Shah Deniz II in Aserbaidschan vorgehalten werden. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für eventuelle Erweiterungskapazität und Rückstrom und unterliegt der Auflage, ab Betriebsbeginn jährlich nicht vertraglich gebundene Kapazität auf der gesamten TAP-Strecke Drittanbietern zur Verfügung zu stellen und diese Kapazität im Falle einer Auslastung auszubauen. 41. Wie wird eine Gleichbehandlung bei der Beurteilung der TAP mit anderen Projekten zum Bau von Importpipelines bezüglich der Anforderungen des dritten Liberalisierungspaketes zum Energiebinnenmarkt der Europäischen Union sichergestellt, vor allem vor dem Hintergrund der kritischen Diskussion des Nord-Stream-2-Projektes in Brüssel und einzelnen EU-Mitgliedstaaten ? Die Bundesregierung geht davon aus, dass alle Infrastrukturprojekte im Energiebereich die relevanten nationalen, europäischen und internationalen Rechtsvorschriften erfüllen müssen und damit eine entsprechende Gleichbehandlung gewährleistet ist. 42. Über welche Kapazitäten werden TANAP bzw. TAP nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen (bitte in Mio. m3 aufschlüsseln)? TANAP wird laut Angaben der Betreibergesellschaft mit einer Kapazität von 16 bcm/a errichtet, wobei spätere Erweiterungen auf 23 bcm/a, 31 bcm/a und 60 bcm/a in Abhängigkeit von der am Ausgangspunkt verfügbaren Gasmenge möglich sein sollen. Die Kapazität von TAP ist nach Angaben der Betreibergesellschaft mit 10 bcm/a und einer Erweiterungsmöglichkeit auf 20 bcm/a ausgelegt . 43. Welchen Beitrag kann nach Kenntnis der Bundesregierung die durch diese Pipelines transportierte Menge von Erdgas für die europäische Versorgungssicherheit leisten? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Diversifizierung der Energieversorgung (Energiequellen, Lieferanten und Versorgungswege) einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, dauerhaft wettbewerbsfähige Preise von in die EU eingeführten Energierohstoffen zu gewährleisten. Als wesentliche Teile des Südlichen Korridors werden TANAP und TAP den leitungsgebundenen Transport von 1 Milliarden Kubikmeter pro Jahr Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/8632 Erdgas aus Aserbaidschan und, im Falle des Baus entsprechender Anschlussleitungen , aus den Ländern Zentralasiens und des Nahen Ostens in die EU ermöglichen . 44. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Projekt hinsichtlich der in Europa angestrebten Diversifizierung der Lieferquellen bei? Auf die Antwort zu Frage 43 wird verwiesen. 45. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verträge über Erdgaslieferungen über TAP bereits unterzeichnet wurden? Die Bundesregierung geht davon aus, dass im Fall von TAP, wie bei Infrastrukturprojekten dieser Größenordnung üblich, Vorverträge mit Lieferanten (Shah Deniz Konsortium) und Abnehmern (bekannt: Uniper, Axpo) zur Auslastung der Kapazität der Pipeline in der Aufbauphase abgeschlossen wurden. Weitere Erkenntnisse dazu liegen der Bundesregierung nicht vor. 46. Welche Kapazitäten werden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht am Bau der Pipelines beteiligten Unternehmen zur Verfügung stehen? Gemäß der in der Antwort zu Frage 40 erwähnten Entscheidung der Regulierungsbehörden von Griechenland, Albanien und Italien aus dem Jahr 2013 soll die ursprüngliche Kapazität von TAP (10 bcm/a) für 25 Jahre nach Inbetriebnahme vom Drittzugang gemäß EU Gas Richtlinie [2009/73/EC] ausgenommen werden. Unabhängig davon haben die Betreiber mehrfach ihre Bereitschaft erklärt , Lieferungen von Drittanbietern zuzulassen, wobei aber keine konkreten Mengenangaben oder Eintrittspunkte genannt wurden. 47. Ist der Bundesregierung bekannt, ob am Einspeisepunkt Kipi freie Kapazitäten für andere Anbieter zur Verfügung stehen? Es wird auf die Antwort zu Frage 40 verwiesen. Grundsätzlich kann ab Betriebsbeginn Kapazität beantragt werden. 48. Wie wirkt sich das auf das seit kurzem wiederbelebte Projekt des Italy-Greece -Interconnectors – Poseidon aus (vgl. www.euractiv.com/section/energy/ news/gazprom-revives-poseidon-adriatic-link/)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Unternehmen Gazprom, Edison und DEPA am 24. Februar 2016 ein Memorandum of Understanding betreffend den Bau eines Interkonnektors Italien-Griechenland/Poseidon (ITGI Poseidon) unterzeichnet haben. Der Bundesregierung liegen bislang keine Hinweise darauf vor, dass diese Unterzeichnung Einfluss auf die Planungen zum Bau von TAP oder TANAP gehabt hat. 49. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, welche Kosten beim Bau von TANAP bzw. TAP entstehen? Die Baukosten von TANAP werden von der Betreibergesellschaft mit 10-11 Mrd. US-Dollar beziffert. Die Europäische Kommission beziffert die Investitionskosten von TAP mit insgesamt 5,6 Mrd. Euro (http://europa.eu/rapid/pressrelease _IP-16-541_de.htm). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8632 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 50. Wie ist die Finanzierung dieser Pipelines nach Kenntnis der Bundesregierung geregelt (Eigen-/Fremdkapital)? Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor. 51. Welche Mittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung über EU-Finanzierungsquellen , bspw. durch die Förderung im Rahmen der „Projects of Common Interest“, durch Kredite der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und durch die Europäische Investmentbank, zur Verfügung gestellt? TAP ist im Rahmen der Leitlinien der EU für die transeuropäische Energieinfrastruktur als Vorhaben von gemeinsamem Interesse anerkannt worden. Die Europäische Investmentbank (EIB) prüft derzeit einen Finanzierungsantrag des TANAP-Konsortiums mit einem Volumen von einer Milliarde Euro. Ein weiterer Antrag des TANAP-Konsortiums soll der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) vorliegen. Details dazu sind der Bundesregierung nicht bekannt. 52. Kann nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschlossen werden, dass den griechischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern Kosten für die Pipeline entstehen? Die steuerliche Behandlung von TAP in Griechenland wurde in einer Vereinbarung der Regierung mit dem Betreiberkonsortium geregelt, das u.a. eine steuerliche Sonderbehandlung von TAP für 25 Jahre ab Beginn des Betriebs der Pipeline vorsieht. Die Europäische Kommission hat nach Prüfung dieser Vereinbarung am 3. März 2016 bekannt gegeben, dass sie mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen vereinbar ist. 53. Ist der Bundesregierung bekannt, auf welche Art und Weise das Betreiberkonsortium von TAP sich Zugriff auf die benötigten Landflächen in Griechenland gesichert hat? Welche Vertragsformen wurden hier verwendet (Verpachtung, Kauf etc.)? Ist der Bundesregierung bekannt, ob in diesem Zusammenhang Enteignungen aufgetreten sind? Der Bundesregierung liegen hierzu keine detaillierten Informationen vor. Nach Angaben des Betreiberkonsortiums wurden für den überwiegenden Teil der beim Bau benötigten Flächen Leasingverträge geschlossen. Ein Ankauf erfolgte danach nur in den Fällen, in denen Flächen permanent benötigt werden (z. B. für Verdichterstationen, Blockventile). 54. Welche finanziellen Vorteile ergeben sich aus dem Bau von TAP für Griechenland ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 55. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zu erwartenden Transiteinnahmen für Griechenland aus dem Erdgastransport? Gemäß dem im Jahr 2013 zwischen der griechischen Regierung und der Betreibergesellschaft geschlossenen Host Country Agreement werden von Griechen- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/8632 land keine Transitgebühren erhoben (siehe Antwort der Europäischen Kommission auf die Schriftliche Frage E-008160-13 von Nikolaos Chountis – abrufbar unter www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2013-0081 60& language=EN 56. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass bulgarische Behörden an einer „Wiederbelebung“ des South-Stream-Pipeline-Projektes arbeiten (www.jamestown.org/single/?tx_ttnews%5Bswords%5D=8fd5893941d 69d0be3f378576261ae3e&tx_ttnews%5Bany_of_the_words%5D=Turkey% 20Abkhazia&tx_ttnews%5Btt_news%5D=45229&tx_ttnews%5BbackPid% 5D=7&cHash=e869fb0def071df03f5d7bd948cd3707)? Der russische Präsident Wladimir Putin hatte am 1. Dezember 2014 bekannt gegeben , dass South Stream nicht weiterverfolgt wird. Die Bundesregierung hat Presseveröffentlichungen zur Kenntnis genommen, nach denen es Gespräche zwischen Gazprom AG und Bulgarische Energieholding EAD über eine mögliche Wiederaufnahme des Projektes gegeben haben soll. Belastbare Informationen liegen dazu aber nicht vor. 57. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Einmischung der Türkei in die Frage der Restauration der Aziz-Moschee im georgisch-muslimischen Adscharien (www.jamestown.org/single/?tx_ttnews%5Bswords%5D=8fd5893941 d69d0be3f378576261ae3e&tx_ttnews%5Bany_of_the_words%5D=Turkey% 20Abkhazia&tx_ttnews%5Bpointer%5D=3&tx_ttnews%5Btt_news%5D= 45079&tx_ttnews%5BbackPid%5D=7&cHash=611c9f62c667a2cd9b7f9e 8ec2bf46e4)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine „Einmischung der türkischen Regierung“ in die Frage der Restaurierung der Aziz-Moschee oder weiterer Moscheen in Georgien vor. Es bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung aber enge Verbindungen der sunnitisch-muslimischen Gemeinden in Georgien, insbesondere in Adscharien, zu türkischen religiösen Stiftungen. Da es in Georgien keine Möglichkeiten gibt, weiterführende Islamstudien zu betreiben, gehen viele georgische Sunniten zur Ausbildung in die Türkei, georgische Schiiten dagegen in den Iran. 58. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Forcierung der abchasisch -türkischen Beziehungen unter Bruch der georgischen Souveränität durch die türkische Regierung in den vergangenen Jahren (www.jamestown. org/single/?tx_ttnews%5Bswords%5D=8fd5893941d69d0be3f378576261ae 3e&tx_ttnews%5Bany_of_the_words%5D=Abkhazia&tx_ttnews%5Bpointer% 5D=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=44437&tx_ttnews%5BbackPid%5D= 7&cHash=00a4655d39e107dc2ec907407eae8d58)? Die Türkei erkennt die abtrünnige georgische Region Abchasien nicht als unabhängigen Staat an, sondern bekennt sich zur territorialen Integrität Georgiens. Sie unterhält keine formalen Beziehungen zu Abchasien. Die größte Diaspora ethnischer Abchasen befindet sich in der Türkei. Diese pflegt wirtschaftliche, soziale und kulturelle Beziehungen zur Region Abchasien. Aufgrund von Verpflichtungen aus dem russisch-abchasischen „Abkommen über Bündnis und Strategische Partnerschaft“ hat Abchasien die von Russland gegen die Türkei nach Abschuss einer russischen Militärmaschine verhängten Sanktionen teilweise übernommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333