Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8633 18. Wahlperiode 01.06.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8389 – Neue Vermittlungsinitiativen im Bergkarabach-Konflikt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fraktion DIE LINKE. hat im Januar 2016 in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7409 die angespannte Situation im armenisch-aserbaidschanischen Konflikt um die Region Bergkarabach im Südkaukasus sowie die Bedeutung einer intensiveren Konfliktvermittlung unter dem diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands (OSZE: Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) thematisiert. Diese Notwendigkeit wird durch die jüngsten Ereignisse auf dramatische Weise verdeutlicht: In der Nacht vom 1. auf den 2. April 2016 begannen entlang der gesamten Waffenstillstandslinie („Line of Contact“) um Bergkarabach die bislang heftigsten Kämpfe zwischen armenischen und aserbaidschanischen Streitkräften. Die Gefechte unter Einsatz schwerer Waffen dauerten vier Tage an. Die Konfliktparteien beschuldigten sich gegenseitig , für diese schwerste Verletzung des Waffenstillstands seit 1994 verantwortlich gewesen zu sein. Verschiedene Quellen sprechen von weit mehr als 90 Getöteten, darunter auch Zivilistinnen und Zivilisten sowie Dutzenden Vermissten auf beiden Seiten (vgl. www.swp-berlin.org/publikationen/kurzgesagt /waffenstillstand-im-konflikt-um-berg-karabach-bleibt-bruechig.html, abgerufen am 25. April 2016). Auf Initiative des russischen Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE vereinbarten die Generalstabschefs beider Konfliktparteien am 5. April 2016 auf einem Dringlichkeitstreffen in Moskau eine sofortige Waffenruhe. Die russische Regierung hat zudem neue Vermittlungsinitiativen angekündigt, um zu substanziellen Fortschritten bei der Konfliktlösung zu gelangen, da der gegenwärtige Status quo nicht mehr länger tragbar sei (vgl. http://vestnikkavkaza.net/news/Sergey- Lavrov-Russia-makes-new-proposals-on-Nagorno-Karabakh-settlement.html, abgerufen am 25. April 2016). Dabei soll es um konkrete Umsetzungsschritte bei den von beiden Konfliktparteien als Lösungsrahmen akzeptierten sogenannten Madrider Basisprinzipien gehen, die in einer ersten Stufe die Rückgabe der von Armenien besetzten Gebiete außerhalb Bergkarabachs unter aserbaidschanische Kontrolle vorsehen. Für Aserbaidschan sind die humanitären und politischen Kosten des Konflikts vor allem mit diesen Gebieten verbunden, weil aus ihnen der Großteil der aserbaidschanischen Binnenvertriebenen, ca. 710 000 Menschen (aus den besetzten Gebieten Vertriebene sowie aus Schutzgründen von der Line of Contact Umgesiedelte), stammt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8633 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kleine Anfrage zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/2816). Auch die Bundesregierung betrachtet die Rückgabe zumindest eines Teils dieser besetzten Gebiete als zentrale Voraussetzung, damit Aserbaidschan im Gegenzug der ortsansässigen armenischen Bevölkerung in Bergkarabach verbindliche Sicherheitsgarantien gewährt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 18/2816). Russland erwägt, in diesem Kontext offenbar den Iran stärker in den Friedensprozess einzubeziehen, da das Land aufgrund seiner guten Beziehungen zu beiden Konfliktparteien eine neutrale Haltung einnimmt und bei möglichen Statusveränderungen als Garantiemacht in Frage käme (vgl. www.neues-deutschland.de/artikel/1008205.dreieinigkeit-ueber-bergkarabach .html, abgerufen am 25. April 2016). Bislang konnten sich die Konfliktparteien nicht auf eine ständige Waffenstillstandsbeobachtung durch unabhängige OSZE-Teams einigen. Gegenwärtig wird die Line of Contact lediglich von sechs OSZE-Beobachtern „überwacht“, die vom Persönlichen Beauftragten des amtierenden Vorsitzenden der OSZE für den Bergkarabach-Konflikt, Botschafter Andrzej Kasprzyk, sporadisch entsandt werden und ihre Besuche vorher ankündigen müssen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/7979). Vor dem Hintergrund des aktuellen OSZE-Vorsitzes Deutschlands hat die Bundesregierung den Konfliktparteien in einem Sieben-Punkte-Plan konkrete vertrauens - und sicherheitsbildende Maßnahmen, wie die zeitnahe Einrichtung einer direkten Krisen-Hotline zwischen den Regierungen in Jerewan und Baku, vorgeschlagen (vgl. www.swp-berlin.org/publikationen/kurz-gesagt/waffenstillstandim -konflikt-um-berg-karabach-bleibt-bruechig.html, abgerufen am 25. April 2016). Angesichts dessen, stellen sich Fragen, wie die verschiedenen aktuellen Vermittlungsansätze auf den unterschiedlichen Ebenen abgestimmt bzw. miteinander verknüpft werden können, und wie die Bundesregierung hierzu im Rahmen des deutschen OSZE-Vorsitzes beizutragen gedenkt. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Antworten zu den Fragen 4, 6, 7 und teilweise 17 werden in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Zur Begründung: Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung nicht offen erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die Rückschlüsse auf die Führung nachrichtendienstlicher Quellen zulassen. Der Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe von Informationen , die auf die Identität von Quellen schließen lassen gegenüber Unbefugten, würde zum einen die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen verletzen . Zum anderen würde die künftige Anwerbung von Quellen schon durch die bloße Möglichkeit des Bekanntwerdens der Identität von Quellen insgesamt nachhaltig beeinträchtigt. Dieses würde wiederum zu einer erheblichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte würde daher für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antworten zu den Fragen 8 und 16 können ebenfalls nicht offen erfolgen. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beant- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8633 wortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Einstufung der Antworten auf die genannten Fragen als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist aber im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen würde Informationen zur Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Zudem können sich in diesem Fall Nachteile für die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten ergeben. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. 1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der bei den jüngsten Kampfhandlungen Anfang April 2016 getöteten bzw. verwundeten Soldaten beider Konfliktparteien (bitte nach Konfliktpartei und Nationalität angeben)? Gemäß den der Bundesregierung bekannten Angaben beider Konfliktparteien wurden bei den Kampfhandlungen Anfang April 152 Soldaten getötet, darunter 68 aus der Republik Aserbaidschan, und 122 Soldaten aus den armenischen Streitkräften beziehungsweise aus den „Selbstverteidigungskräften“ der sog. Republik Bergkarabach verletzt. Zur Zahl der verletzten Soldaten liegen keine Informationen aus Aserbaidschan vor. 2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der bei den jüngsten Kampfhandlungen Anfang April 2016 getöteten bzw. verwundeten Zivilistinnen und Zivilisten beider Konfliktparteien (bitte nach Konfliktpartei und Nationalität angeben)? Gemäß den der Bundesregierung bekannten Angaben beider Seiten wurden bei den Kampfhandlungen Anfang April sechs aserbaidschanische Zivilisten getötet und 26 verletzt. In Bergkarabach und den umliegenden Gebieten wurden vier Zivilisten getötet und 72 verletzt. 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Verletzungen des humanitären Kriegsvölkerrechts bei den jüngsten Kampfhandlungen Anfang April 2016 (bitte für die jeweilige Konfliktpartei angeben)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass sich die Konfliktparteien gegenseitig vorwerfen , bei den Kampfhandlungen vom 2. bis zum 5. April 2016 das Humanitäre Völkerrecht verletzt zu haben. Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8633 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Zivilistinnen und Zivilisten an der Line of Contact sowie aus den von den jüngsten Kampfhandlungen Anfang April 2016 betroffenen Gebieten evakuiert (bitte nach Konfliktpartei und Nationalität angeben)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* 5. In welchem Umfang konnten nach Kenntnis der Bundesregierung die zuvor im Zusammenhang mit den jüngsten Kampfhandlungen aus den betroffenen bzw. gefährdeten Orten evakuierten Zivilistinnen und Zivilisten ggf. bereits wieder dorthin zurückkehren (bitte nach Konfliktpartei und Nationalität angeben )? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Nach Angaben des Büros des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) in Eriwan sind seit der Eskalation der Kampfhandlungen Anfang April etwa 800 bis 1 100 Personen aus Bergkarabach in die Republik Armenien geflohen (aus Talish, Martakert, in geringerem Umfang aus Stepanakert und Martuni). Auch innerhalb von Bergkarabach und den umliegenden Gebieten könnten laut UNHCR unbestätigten Angaben des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes zufolge bis zu 3 000 Personen in von der Kontaktlinie entferntere Gebiete geflohen sein; hierzu hat UNHCR mangels eigener Präsenz in Bergkarabach jedoch keine eigenen Erkenntnisse . Der UNHCR hat ebenfalls keine Erkenntnisse darüber, wie viele der geflüchteten Personen wieder zurückgekehrt sind. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu Evakuierungen von Zivilisten auf der aserbaidschanischen Seite der Kontaktlinie vor. Nach Medienberichten sollen teilweise Frauen und Kinder zu weiter von der Kontaktlinie entfernt lebenden Verwandten gezogen sein, während die Männer in den Siedlungen geblieben seien. Es gibt auch Medienberichte, wonach die Einwohner der betroffenen Gebiete teilweise zwischen ihren Arbeitsstätten (tägliche Feld- und andere Arbeit) und ihrer Zufluchtsstätte bei Verwandten pendeln sollen. 6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von beiden Konfliktparteien während der jüngsten Kampfhandlungen Anfang April 2016 eingesetzten schweren Waffensysteme (bitte nach Konfliktpartei und Waffensystem auflisten)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, ob unmittelbar vor den militärischen Truppenbewegungen beider Konfliktparteien bei den jüngsten Kampfhandlungen Anfang April 2016 möglicherweise ein intensiver Scharfschützenbeschuss an der Line of Contact stattfand, und welche Konfliktpartei ist hierfür ggf. verantwortlich gewesen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8633 8. Welche Konfliktpartei kontrolliert nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die militärstrategisch bedeutsamen, topografischen Anhöhen „Lala İlahi“ (Rayon Füzuli), „Seysulan“ und „Talish“ (Rayon Tartar)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* 9. Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem in letzter Zeit intensiver gewordenen Scharfschützenbeschuss sowie den jüngsten Kampfhandlungen Anfang April 2016 durch die Konfliktparteien möglicherweise auch Landminen neu ausgelegt oder anderweitige militärische Befestigungsmaßnahmen durchgeführt, um etwaige Geländegewinne bzw. durch Truppenbewegungen bedingte Verschiebungen der Line of Contact abzusichern (bitte nach Konfliktpartei angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der materiellen Schäden an zivilen Wohnhäusern, Schulen, Kindergärten, Gesundheitszentren , der Trinkwasserversorgung sowie sonstigen Infrastruktureinrichtungen in den von den jüngsten Kampfhandlungen betroffenen Gebieten? Es gibt aserbaidschanische Mitteilungen über zerstörte und teilweise zerstörte Gebäude . Internationalen Beobachtern wurden mehrere beschädigte Gebäude in der Ortschaft Terter und bei Agdam gezeigt. In Bergkarabach und den umliegenden Gebieten sind unter anderem die Ortschaften Talish und Martakert von Zerstörungen von Wohnhäusern und ziviler Infrastruktur betroffen. 11. In welchem Umfang konnten seit der Vereinbarung der Waffenruhe am 5. April 2016 bei den Kampfhandlungen zuvor getötete Soldaten überführt sowie gefangen genommene Soldaten ausgetauscht werden, und wie viele Personen (Soldaten, Zivilistinnen und Zivilisten) gelten derzeit immer noch als vermisst (bitte nach Konfliktpartei und Nationalität angeben)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die sterblichen Überreste von 32 Soldaten überführt, davon nach Angaben der Seiten 19 Soldaten der aserbaidschanischen Streitkräfte und 13 Soldaten der Streitkräfte Armeniens beziehungsweise der „Selbstverteidigungskräfte“ der sogenannten Republik Bergkarabach. Kriegsgefangene hat es den der Bundesregierung vorliegenden Angaben beider Seiten zufolge nicht gegeben; diesen Angaben nach gelten derzeit auch keine Personen als vermisst. 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob bzw. in welchem Umfang die am 5. April 2016 vereinbarte Waffenruhe durch die Konfliktparteien tatsächlich eingehalten wird, und wie viele Personen (Soldaten, Zivilistinnen und Zivilisten) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitdem bei etwaigen erneuten Verletzungen der Waffenruhe getötet oder verwundet (bitte nach Konfliktpartei und Nationalität angeben)? Die Waffenruhe wurde nach Erkenntnissen, die der Bundesregierung vorliegen, zunächst nicht eingehalten. Nach dem 5. April 2016 gab es demzufolge auf Seiten der Streitkräfte Armeniens und der „Selbstverteidigungskräfte“ der sogenannten Republik Bergkarabach 25 Tote und neun Verletzte und auf Seiten der Streitkräfte * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8633 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aserbaidschans sieben Tote und einen Verletzten. Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es zusätzlich zwei tote und sieben verletzte aserbaidschanische Zivilisten . Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat beide Seiten im Anschluss an ein Treffen mit dem aserbaidschanischen Außenminister Elmar Mammadyarow am 11. Mai 2016 aufgerufen, in einem ersten Schritt die aktuelle Waffenruhe zu stabilisieren, damit schließlich die politischen Gespräche zur Erarbeitung einer nachhaltigen Lösung fortgesetzt werden können. Seit dem Treffen der Staatspräsidenten am 16. Mai 2016 in Wien hat sich die Lage an der Kontaktlinie den der Bundesregierung vorliegenden Informationen zufolge beruhigt. 13. Konnte mit der Initiative für eine sofortige Waffenruhe des russischen Ko- Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE nach Einschätzung der Bundesregierung verhindert werden, dass sich die jüngsten Kampfhandlungen Anfang April 2016 zu einem zwischenstaatlichen Krieg ausweiteten, bzw. in welchem Umfang hatten die Konfliktparteien während ihrer bewaffneten Auseinandersetzungen nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. bereits damit begonnen, zusätzliche Truppen zu massieren sowie weitere schwere Waffensysteme an die Line of Contact zu verlegen? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben sich die Generalstabschefs Armeniens und Aserbaidschans unter Vermittlung des russischen Generalstabschefs am 5. April 2016 mündlich auf eine Beachtung der Waffenruhe geeinigt. Nach Einschätzung der Bundesregierung war diese Vereinbarung maßgeblich für die Beruhigung der Situation an der Kontaktlinie. Zu der Frage, ob die Seiten während ihrer bewaffneten Auseinandersetzung damit begonnen hatten, Truppen oder schwere Waffensysteme an die Kontaktlinie zu verlegen, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die inhaltlichen Schwerpunkte der von Russland angekündigten, neuen Vermittlungsinitiative für Fortschritte bei der politischen Lösung des Bergkarabach-Konflikts, und wie haben sich die Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung bislang zu den aktuellen Vermittlungsvorschlägen Russlands positioniert (bitte erläutern )? Nach Kenntnis der Bundesregierung basieren die russischen Vermittlungsbemühungen auf Prinzipien, die am 24. Juni 2011 ausgearbeitet wurden bei einem Treffen der Staatspräsidenten Armeniens, Aserbaidschans und der Russischen Föderation in Kasan, seinerzeit konnte über die Prinzipien jedoch keine Einigung erzielt werden. Die gemeinsame Erklärung der drei Staatspräsidenten über die Ergebnisse ihres Treffens enthält keine näheren Informationen zu den genannten Prinzipien. Die Regierungen Armeniens und Aserbaidschans begrüßen grundsätzlich die Bemühungen der Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe, einschließlich Russlands. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass Teile der Beantwortung der Frage 14 nicht in offener Form erfolgen können. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des Bundesnachrichtendienstes und insbesondere seinen Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Der Schutz vor allem der technischen Aufklärungsfähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes im Bereich der Fernmeldeaufklärung stellt für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes einen überragend Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8633 wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS- Grad „Geheim“ eingestuft. 15. Welchen Stellenwert nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere ein stärkeres Monitoring der Line of Contact durch die OSZE sowie die (ggf. schrittweise) De-Okkupation der bislang durch armenische Streitkräfte kontrollierten sieben Bezirke außerhalb Bergkarabachs und deren mögliche Rückgabe an Aserbaidschan in den jüngsten russischen Vermittlungsvorschlägen und Diskussionen innerhalb der Minsk-Gruppe der OSZE ein? Bei einem Treffen der Ko-Vorsitzländer der Minsker Gruppe auf Ebene der Außenminister mit den Staatspräsidenten von Armenien und Aserbaidschan am 16. Mai 2016 in Wien haben die Seiten sich unter anderem auf eine Erhöhung der Anzahl der Beobachter im Büro des Persönlichen Beauftragten des amtierenden OSZE-Vorsitzenden, Botschafter Andrzej Kasprzyk, verständigt, was ein häufigeres Monitoring an der Kontaktlinie erlauben würde. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat diese Entwicklung in einer Erklärung vom 16. Mai 2016 begrüßt. Im Rahmen des deutschen OSZE-Vorsitzes unterstützt die Bundesregierung das Sekretariat der OSZE in Wien bei der Umsetzung des Vorschlags. Die Rückgabe der unter armenischer Kontrolle befindlichen umliegenden Gebiete gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zu den von den Ko-Vorsitzländern vorgeschlagenen Grundprinzipien für eine politische Lösung. 16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Bereitschaft beider Konfliktparteien, die Einhaltung des Waffenstillstands an der Line of Contact künftig stärker überwachen zu lassen und hierfür ggf. auch die ständige Anwesenheit von zivilen OSZE-Beobachtungsteams zuzulassen (bitte erläutern)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 15 verwiesen.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8633 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Armenien bzw. das international nicht anerkannte De-Facto-Regime in Bergkarabach gegenwärtig tatsächlich bereit wäre, die sieben besetzten aserbaidschanischen Distrikte außerhalb Bergkarabachs (ggf. unter Abzug eines sicheren Verkehrskorridors zwischen Armenien und Bergkarabach) gemäß den Madrider Basisprinzipien an Aserbaidschan zurückzugeben , oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischenzeitlich auch diese Gebiete für unilaterale armenische Staatsbildungs- bzw. Anschlussbestrebungen beansprucht (bitte erläutern)? Die seit 2007 entwickelten Madrider Basisprinzipien sind vertraulich und der Bundesregierung nur aus Verlautbarungen der Ko-Vorsitzenden und aus Pressemeldungen bekannt. Demnach wäre die Rückkehr der Bergkarabach umgebenden Gebiete unter aserbaidschanische Kontrolle ein Element einer umfassenden Verhandlungslösung zur Beilegung des Bergkarabach-Konflikts. Die armenische Regierung hat wiederholt ihre Bereitschaft bekundet, den Basisprinzipien in ihrer Gesamtheit zuzustimmen, sofern auch die aserbaidschanische Seite hierzu bereit sei. Nach Einschätzung der Bundesregierung bestehen die Differenzen zwischen den Seiten weniger in der Auslegung der einzelnen Prinzipien als vielmehr in ihrer Priorisierung und in der Festlegung einer zeitlichen Abfolge ihrer Umsetzung . Im Übrigen wird auf Vorbemerkung sowie die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 20, 25 und 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2816 vom 22. Oktober 2014 verwiesen.* 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die inhaltlichen Gesprächsthemen und Ergebnisse des am 7. April 2016 in Baku stattgefundenen , trilateralen Treffens der Außenminister Aserbaidschans (Elmar Mammadyarov ), Russlands (Sergej Lawrow) und des Iran (Mohammad Javad Zarif ), und welche Informationen hat die Bundesregierung insbesondere im Hinblick auf eine mögliche, zukünftige stärkere Rolle des Iran zu den Fragen der regionalen Sicherheitskooperation und der politischen Regulierung des Bergkarabach-Konflikts (vgl. www.neues-deutschland.de/artikel/1008205. dreieinigkeit-ueber-berg-karabach.html, abgerufen am 25. April 2016; bitte erläutern)? Nach Kenntnis der Bundesregierung waren Fragen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und die Entwicklung regionaler Verkehrsinfrastrukturprojekte wie die Einrichtung eines Transportkorridors zwischen Aserbaidschan, Iran und Russland Gegenstand der Gespräche beim trilateralen Treffen der Außenminister Aserbaidschans , Russlands und der Islamischen Republik Iran am 7. April 2016. Nach einer Pressemitteilung des iranischen Außenministeriums hat der iranische Außenminister Mohammad Javad Zarif bei einem Gespräch mit dem aserbaidschanischen Außenminister Elmar Mammadyarov am 5. April 2016 angeboten, bei einer friedlichen Beilegung des Bergkarabach-Konflikts Unterstützung zu leisten. Öffentliche Verlautbarungen zur Reaktion der aserbaidschanischen Seite sind der Bundesregierung nicht bekannt. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8633 19. Welche aktuelle Position vertritt die Islamische Republik Iran nach Kenntnis der Bundesregierung im Bergkarabach-Konflikt, und wie sind die derzeitigen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen des Iran zu Aserbaidschan und Armenien einzuschätzen (bitte erläutern)? Die Islamische Republik Iran hat die Konfliktparteien nach der aktuellen Eskalation des Bergkarabach-Konflikts mehrmals zur Beilegung der Kampfhandlungen aufgefordert und sich als Vermittler für eine politische Lösung angeboten. In Iran ist die aserbaidschanische Minderheit die größte Ethnie neben den Persern. Gleichzeitig gibt es auch eine armenische Gemeinschaft, die im Parlament mit zwei für die armenisch-christliche Minderheit reservierten Abgeordneten repräsentiert ist. Die Positionierung zur Bergkarabach-Frage ist für Iran insofern auch innenpolitisch relevant. Iran versorgt Armenien mit Erdgas und bezieht seinerseits Strom aus dem Nachbarland . Iran ist Armeniens viertgrößter Handelspartner nach der Europäischen Union, Russland und China. Das Handelsvolumen liegt derzeit bei etwa 300 Mio. US-Dollar. Mit Aserbaidschan beutet Iran gemeinsam Gasfelder im Kaspischen Meer aus. Das Handelsvolumen mit Aserbaidschan lag zuletzt bei etwa 50 Mio. US-Dollar. 20. Hat sich die Bundesregierung im Hinblick auf die jüngsten Kampfhandlungen zwischen Armenien und Aserbaidschan Anfang April 2016 mit der iranischen Regierung über den Bergkarabach-Konflikt ausgetauscht, von welcher Seite ging ggf. hierfür die Initiative aus, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt? Deutschland und Iran teilen die Sorge um Spannungen zwischen Armenien und Aserbaidschan und rufen beide Seiten zur Zurückhaltung auf. Die Bundesregierung tauscht sich hierzu auch mit Vertretern der iranischen Regierung aus. 21. Inwieweit wurde die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem aktuellen OSZE-Vorsitz Deutschlands über die jüngsten Vermittlungsbemühungen des russischen Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe zeitnah konsultiert, und wie haben die US-amerikanischen und französischen Ko-Vorsitzenden bislang auf die von Russland vermittelte Waffenruhe und die neue Verhandlungsinitiative im Bergkarabach-Konflikt reagiert? Am 20. April 2016 haben die Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe den deutschen OSZE-Vorsitz in Berlin über den Stand ihrer gemeinsamen Vermittlungsbemühungen unterrichtet. Die Bundesregierung steht weiter in engem Kontakt mit den Ko-Vorsitzenden, auch im Vorfeld und im Nachgang des Treffens in Wien am 16. Mai 2016. 22. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung auf der Ebene der zwischenstaatlichen Beziehungen zu Armenien und Aserbaidschan bzw. im Zusammenhang mit dem aktuellen OSZE-Vorsitz Deutschlands unternommen, um während der jüngsten bewaffneten Auseinandersetzungen Anfang April 2016 deeskalierend auf beide Konfliktparteien einzuwirken und politische Verhandlungen anzuregen? Die Bundesregierung setzt sich aktiv für eine friedliche Lösung des Bergkarabach- Konfliktes ein. Dazu nutzt sie bestehende bilaterale Gesprächskanäle ebenso wie ihre Möglichkeiten als amtierender OSZE-Vorsitz 2016. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8633 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Am 2. April 2016 hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier – auch als amtierender Vorsitzender der OSZE – die Seiten aufgefordert , die Kampfhandlungen unverzüglich einzustellen und den Waffenstillstand in vollem Umfang zu respektieren. In Telefonaten mit dem armenischen Außenminister am 2. und 4. April 2016 sowie mit dem aserbaidschanischen Außenminister am 3. April 2016 hat er die Seiten zu einer unverzüglichen Beendigung der Kämpfe aufgefordert. Die Situation im Bergkarabach-Konflikt war auch Gegenstand der Gespräche des armenischen Staatspräsidenten Sersch Sargsyan am 5. April 2016 in Berlin mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier sowie des aserbaidschanischen Außenministers Elmar Mammadyarov mit Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier am 11. Mai 2016. Als amtierender OSZE-Vorsitz unterstützt die Bundesregierung zudem die Vermittlungsbemühungen der Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe. Am 11. Mai 2106 hat der Persönliche Beauftragte des amtierenden Vorsitzenden der OSZE, Botschafter Kasprzyk, eine Sonderbeobachtermission in Begleitung von Vertretern des deutschen OSZE-Vorsitzes im Konfliktgebiet durchgeführt. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der OSZE zudem für die Umsetzung der am 16. Mai 2016 beschlossenen stabilisierenden Maßnahmen ein. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 23. Welche konkreten Inhalte enthält der Sieben-Punkte-Plan, den die Bundesregierung kürzlich beiden Konfliktparteien vorgeschlagen hat, und inwieweit war das Vorgehen der Bundesregierung mit den drei Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE vorab abgestimmt gewesen (vgl. www.swpberlin .org/publikationen/kurz-gesagt/waffenstillstand-im-konflikt-um-bergkarabach -bleibt-bruechig.html, abgerufen am 25.4.2016; bitte detailliert ausführen )? Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe um eine Vermittlungslösung im Bergkarabach-Konflikt und stimmt ihre Aktivitäten eng mit den Ko-Vorsitzenden ab. Dabei setzt sich die Bundesregierung auch als amtierender OSZE-Vorsitz dafür ein, über Dialog sowie über stabilisierende Maßnahmen eine Verfestigung des Waffenstillstands und den Einstieg in eine Verhandlungslösung zu erreichen. Bei dem so genannten ‚Sieben-Punkte-Plan‘ handelt es sich um ein internes Arbeitsprogramm, das auf folgende Elemente abzielt: Dialog mit den Seiten und den Ko-Vorsitzstaaten; Treffen der Minsker Gruppe im Wiener Format und Sitzung des Ständigen Rats der OSZE zum Thema Deeskalation; Sonderbeobachtermission des Persönlichen Beauftragten des amtierenden OSZE-Vorsitzenden, Botschafter Kasprzyk, im Konfliktgebiet; Etablierung stabilisierender Maßnahmen; nachhaltige Konsolidierung des Waffenstillstands; Sondierung von Kompromissvorschlägen für (Teil-) Lösungen mit den Seiten und Wiederaufnahme von Verhandlungen über den Einstieg in eine Stufenlösung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8633 24. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die jüngsten Vermittlungsbemühungen Russlands für politische Lösungsfortschritte im Bergkarabach-Konflikt , und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um vor dem Hintergrund des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands die gemeinsame Zusammenarbeit mit Russland zu den Fragen der europäischen Sicherheitspolitik zu intensivieren und die politische Bedeutung der OSZE als regionale Gliederung nach Kapitel VIII der Charta der Vereinten Nationen durch den Ausbau ihrer zivilen Konfliktlösungsfähigkeiten in den bislang ungelösten Territorialkonflikten im OSZE-Vertragsraum insgesamt zu stärken (bitte erläutern )? Die Bundesregierung unterstützt die Aktivitäten der Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe und arbeitet dadurch bei den Bemühungen um eine politische Lösung des im Konflikts um Bergkarabach auch mit der Russischen Föderation zusammen . Die OSZE spielt als zentrales Forum für die Bemühungen um eine friedliche Beilegung des Konflikts eine wesentliche Rolle. Im Rahmen des OSZE-Vorsitzes 2016 verfolgt die Bundesregierung zudem das Ziel, die Fähigkeiten der OSZE zur zivilen Konfliktbewältigung insgesamt zu stärken. Zu diesem Zweck hat der deutsche OSZE-Vorsitz einen strukturierten Dialogprozess zur Stärkung der Fähigkeiten der OSZE im gesamten Konfliktzyklus initiiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333