Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 31. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8652 18. Wahlperiode 02.06.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Harald Ebner, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8443 – Erkenntnisse des Berichts der Untersuchungskommission „Volkswagen“ (Nachfragen zu den Antworten der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/7603 sowie auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 18/7444, 18/7147, 18/6836, 18/6592 und 18/5656) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In vorangegangenen Antworten auf parlamentarische Anfragen hat die Bundesregierung immer wieder auf den Bericht der Untersuchungskommission zum Abgasskandal verwiesen. Dieser liegt nun seit Ende April 2016 vor. Dennoch bleiben weiter wesentliche Fragen rund um den Dieselabgas-Skandal offen, da der Bericht nach Ansicht der Fragesteller diesbezüglich vage und ungenügend blieb. 1. Wie soll der vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, angekündigte „Doping-Test“ für Autos konkret aussehen (bitte unter Angabe des Zeitplans zur Einführung, der Kosten und zuständigen Behörde; siehe Antwort auf die Mündliche Frage 5, Plenarprotokoll 18/157, Anlage 5, S. 15455)? Mit „Doping-Tests“ sind zusätzliche Messungen gemeint, welche stichprobenartig vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durchgeführt werden sollen. Die Messungen werden beispielsweise auf der Straße mit portabler Emissionsmesstechnik (PEMS) durchgeführt. Zu den genauen Kosten und dem Beginn der Messungen kann gegenwärtig noch keine Aussage getroffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8652 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Welche Inhaltsbereiche der Aktenbestände zum Spritverbrauch und Schadstoffausstoß von PKW werden im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im digitalen Aktenbestand geführt, und welche Einzeldokumente mit welchem Titel bzw. welcher Beschreibung sind dort gelistet, und weshalb kann die Bundesregierung diese Akten im digitalen Bereich nicht in der vorgegebenen Frist erstellen, und welche Frist bräuchte sie dafür (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 18/6592 sowie Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/7444)? Die Begriffe „Spritverbrauch“ und „Schadstoffausstoß“ von Pkw sind mit über 3 800 Treffern in den elektronischen Akten des BMVI von mehr als 160 Organisationseinheiten einschlägig. Die angefragte Auflistung der Einzeldokumente nach Titel und Inhalt ist mit vertretbarem Aufwand nicht leistbar. 3. Wie sah die „konstruktive Mitarbeit in den verschiedenen Arbeitsgruppen der Europäischen Kommission“ (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/7147 sowie Antwort auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 1 bis 3 auf Bundestagsdrucksache 18/6592) bei den RDE-Arbeiten (RDE: real driving emissions) konkret aus? 4. In welchen Arbeitsgruppen der Europäischen Kommission mit welcher Bezeichnung hat die Bundesregierung bei den RDE-Arbeiten konkret mitgearbeitet (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/7147 sowie Antwort auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 1 bis 3 auf Bundestagsdrucksache 18/6592)? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung hat in der sog. Working Group on Real-Driving Emissions of Light-Duty Vehicles (RDE-LDV) konstruktiv und unterstützend mitgearbeitet. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7147, Antwort zu Frage 2 sowie die Antworten 1 bis 3 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6592 verwiesen. 5. In welchem Zeitraum könnte die Bundesregierung den Fragestellern die Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/7147 zu Treffen mit europäischen Behörden (bitte nach Datum, Teilnehmern und Inhalt aufschlüsseln) liefern? Der Zeitraum ist nicht abschätzbar. 6. Welchen Stand hat das Einführungsszenario für die neue technische Regelung , welches mit der Europäischen Kommission (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 8 und 11 auf Bundestagsdrucksache 18/5656) verhandelt wird, und wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss ? Das Ziel der Europäischen Kommission ist die Anwendbarkeit der globalen Technischen Regelung Nr. 15 (WLTP) in den europäischen Typgenehmigungsvorschriften ab September 2017 für neue Fahrzeugtypen und ab September 2018 für alle neue Fahrzeuge (mit Genehmigungsstufe Euro-6-2). Eine Verabschiedung des Verordnungsvorschlages wird von der Europäischen Kommission für den Technischen Ausschuss Kraftfahrzeuge (TCMV) am 14. Juni 2016 angestrebt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8652 7. Sind die „Details der Umrechnung […] [mittlerweile] festgelegt“ (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/6836) in Hinblick auf die Konformitätsfaktoren bei der Umrechnung zwischen CO2-Emissionen auf Basis von WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) und CO2-Emissionen auf Basis von NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus), die Toleranzbereiche für die als akzeptabel angesehene Grenzwertüberschreitungen schaffen, und falls nein, wann ist damit zu rechnen? Es liegt noch kein Vorschlag der Europäischen Kommission vor; dieser soll laut Kommission in den nächsten Wochen vorgelegt werden. 8. Wann wird die Bundesregierung die laut Medienberichten vorliegenden Werte über den CO2-Ausstoß von Autos veröffentlichen (siehe „Dobrindt hält CO2-Werte zurück“ www.tagesschau.de/inland/abgaswerte-101.html), und kann sie bestätigen, dass diese Werte bereits im Bundesverkehrsministerium vorliegen? In Zusammenhang mit den NOx-Messungen auffällige CO2-Werte, die im Rahmen der Prüfungen bei den 53 Fahrzeugtypen festgestellt wurden, werden beim KBA aktuell gesondert betrachtet. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen . Die Ergebnisse werden wie vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, angekündigt in einem eigenen CO2 Prüfbericht mit Darstellung der Messprotokolle und Bewertung der Einzelergebnisse veröffentlicht. 9. Wie oft hat sich die Untersuchungskommission bisher getroffen, und wann ist mit weiteren Veröffentlichungen von Ergebnissen (bitte unter Angabe des Datums und Inhalt) zu rechnen? Die Untersuchungskommission hat sich insgesamt 56-mal (Stand: 23. Mai 2016) getroffen. Weitere Ergebnisse werden nach abgeschlossener Sachverhaltsermittlung anlassbezogen veröffentlicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333