Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 1. Juni 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8669 18. Wahlperiode 03.06.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8493 – Eröffnung eines Internationalen Ermittlungsbüros gegen Migrantenschmuggel in Wien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der österreichische Bundesminister für Inneres Wolfgang Sobotka hat am 4. Mai 2016 ein „Joint Operational Office against Human Smuggling Networks “ (JOO) in Wien eröffnet (Pressemitteilung Bundeskriminalamt Österreich vom 4. Mai 2016). Dort wird die Einrichtung vom österreichischen Bundesministerium für Inneres als „Internationales Ermittlungsbüro gegen Schlepperei “ bezeichnet. Schwerpunkt der Ermittlungsarbeit sei die Balkanroute sowie die Route über Italien. Das JOO soll als „regionale operative Plattform“ für international Ermittlungen dienen (Pressemitteilung Europol vom 4. Mai 2016). Adressiert werden „Migranten schmuggelnde Gruppen der organisierten Kriminalität “. Während einer „heißen Phase“ einer Operation soll das JOO internationale Ermittler miteinbeziehen, „um gemeinsam am Ermittlungsfall zu arbeiten “. Rechtliche Basis sei die „Police Cooperation Convention for Southeast Europe“ (PCC-SEE) mit Beamtinnen und Beamten aus der Balkanregion sowie EU-Ländern. Das Zentrum soll aber auch als Kontaktstelle für entsprechende Ermittlungen von Behörden aus den Herkunftsländern der Migrantinnen und Migranten dienen. Das Ermittlungsbüro arbeitet eng mit dem bei Europol im Februar 2016 gestarteten „Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (EMSC) zusammen, dessen Eröffnung im Rahmen einer gemeinsamen Konferenz von Europol und INTERPOL erfolgte (Pressemitteilung Europol vom 22. Februar 2016). Ziel des erstmals im Mai 2015 in der „Europäischen Migrationsagenda “ erwähnten EMSC ist die Stärkung der Rolle Europols bei der „Zerschlagung von Schleppernetzen“ (Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei Cilip vom 21. Februar 2016). Das Zentrum ist eine Erweiterung des von Europol im vorvergangenen Jahr in Den Haag gestarteten Lagezentrums „Joint Operation Team (JOT) Mare“. Ähnlich wie die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex) verfügt das EMSC über neuartige „mobile Ermittlungsunterstützungsteams“ (EU Mobile Investigation Support Team, EMIST). Zusammengesetzt aus „Experten und Analysten von Europol “ sollen die Teams zuerst in den sogenannten Hotspots in Italien und Griechenland zum Einsatz kommen. Ihre Aufgabe besteht in den „Ermittlungen zur Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8669 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aufdeckung von Schleusernetzen“, aber auch in der Vorbereitung „greifbarer operativer Aktivitäten“ mit nationalen Ermittlungsteams aus den EU-Mitgliedstaaten . Alle zuständigen EU-Agenturen erhalten von den „mobilen Ermittlungsunterstützungsteams “ regelmäßige Frühwarnberichte sowie auf Anforderung auch „operative und strategische Produkte“ zur Einleitung von Ermittlungen oder Durchführung von Razzien (vgl. Bundestagsdrucksache 18/6859). Das JOO in Wien wird als das „operative Bindeglied zwischen EMSC und Europol“ bezeichnet (Pressemitteilung Bundeskriminalamt Österreich vom 4. Mai 2016). Organisatorisch Teil des Bundeskriminalamtes, gehört das JOO zur „Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen “ (EMPACT). Auf diese Weise kann das JOO durch die Europäische Union und Europol gefördert werden. Zunächst sind beim JOO 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Europol will weiteres Personal entsenden. 1. Welche Behörden welcher EU-Mitgliedstaaten nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung fortwährend oder anlassbezogen an dem JOO in Wien teil? Das Joint Operational Office (JOO) in Wien wurde im Rahmen der EMPACT- Priorität „Illegale Migration“ (Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen) eingerichtet, um die Mitgliedstaaten und assoziierten Partner in der Bekämpfung der Schleusungskriminalität, hauptsächlich über die Balkanroute, zu unterstützen. Ziel der Einrichtung des JOO ist die Förderung der direkten, operativen Zusammenarbeit der beteiligten Behörden. Das JOO wurde innerhalb der Zentralstelle zur Bekämpfung der Schlepperei und des Menschenhandels im Bundeskriminalamt in Wien eingerichtet. Am JOO beteiligen sich die nationalen Stellen (in der Regel die nationalen Oberbehörden für Schleusungskriminalität ) von Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Finnland, Vereinigtes Königreich, Ungarn, Kroatien, Rumänien, Schweden, Slowenien, der Slowakei sowie Europol und FRONTEX. a) Wie wird das Zentrum finanziert, und welche Summen werden aus welchen Finanztöpfen übernommen? Die Finanzierung des JOO erfolgt im Rahmen der für die Durchführung der E- PACT-Priorität bereitgestellten Mittel. Die Gesamtsumme der Finanzierung beträgt etwa 300 000 Euro für das laufende Kalenderjahr. b) Welche Behörden oder Agenturen haben wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in das JOO entsandt? Das JOO ist nicht permanent mit entsandten Mitarbeitern besetzt. Die Entsendungen erfolgen ausschließlich anlassbezogen und sind zeitlich begrenzt, so dass hierzu keine verlässliche Aussage getroffen werden kann. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. c) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn das österreichische Bundeskriminalamt davon spricht, es würden bis zu acht ausländische Ermittler „operativ eingesetzt“, um gemeinsam an einem Ermittlungsfall zu arbeiten? Gemeinsame Ermittlungen werden im Rahmen von bi- oder multilateralen Verfahren durchgeführt. Im Bedarfsfall können Ermittlungspersonen aus den beteiligten Staaten nach Wien entsandt werden, um an anlassbezogenen Besprechungen teilzunehmen oder koordinierende Tätigkeiten wahrzunehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8669 d) Auf welcher rechtlichen Grundlage findet eine solche operative Arbeit ausländischer Ermittlerinnen und Ermittler in den jeweiligen Ländern statt? Bei Polizeibeamten aus EU-Staaten fußt die Rechtsgrundlage auf § 28 des österreichischen Polizeikooperationsgesetz (EU-PolKG) sowie mit Blick auf Europol auf dem Ratsbeschluss 2009/371/JI zu Europol. Bei Ermittlern aus Südosteuropa ist zudem die Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa (PCC SEE) einschlägig. 2. Welches Ziel wird mit dem JOO nach Kenntnis der Bundesregierung verfolgt ? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. a) Wie grenzt sich das Zentrum von den sonstigen Aufgaben der Polizeiagentur Europol bzw. des EMSC ab? Das JOO ist als unterstützendes Element der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit eingerichtet worden und fungiert als „operatives Bindeglied “zum European Migrant Smuggling Center (EMSC) bei Europol. b) Auf welche Weise arbeitet das JOO mit dem EMSC zusammen? Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen. c) Welche regionalen Schwerpunkte werden von dem Zentrum gesetzt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 3. Welche Behörden welcher Länder nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an der bei Eurojust eingerichteten Fachgruppe „Migrantenschleusung“ teil? An der bei Eurojust eingerichteten „Thematic Group Illegal Immigrant Smuggling “ nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich Vertreterinnen und Vertreter der sogenannten nationalen Tische von Eurojust teil. Das deutsche nationale Mitglied bei Eurojust ist Mitglied dieser Gruppe. Außerdem sind nach Kenntnis der Bundesregierung die nationalen Mitglieder von Bulgarien, Frankreich , Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, der Niederlande, Schweden, Ungarn und des Vereinigten Königreichs beteiligt. 4. Welche Behörden welcher Länder nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung am 3. und 4. Mai 2016 am „Kick-Off-Meeting“ von EMPACT zu irregulärer Migration teil? An der Auftaktveranstaltung nahmen Vertreter von Eurojust, Frontex, Europol sowie Vertreter aus Deutschland, Österreich, Bulgarien, Schweiz, Tschechien, Finnland, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Mazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei , Slowenien, Schweden und Kosovo nahmen teil. Deutschland wurde durch die Bundespolizei vertreten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8669 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Was ergab der Austausch über „zukünftige Ermittlungsschritte“ und welche Verabredungen wurden getroffen? In der Besprechung wurden Ermittlungsverfahren thematisiert, die aus verschiedenen Ländern in die EMPACT Priorität „Illegale Migration“ eingebracht werden könnten. Dabei wurde ein gemeinsames Vorgehen gegen Schleusernetzwerke als Ziel formuliert. b) Inwiefern wurden im Rahmen des EMPACT-Treffens oder im Rahmen des JOO auch gemeinsame Polizeiaktionen (Joint Police Operations, JPO) erörtert oder geplant? Die Durchführung von Joint Action Days wurde thematisiert. Konkrete Daten liegen bisher noch nicht vor. 5. Auf welche Weise arbeitet das JOO nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem PCC-SEE und mit dem von Europol unterstützen „Southeast European Law Enforcement Centre“ (SELEC) in Bukarest zusammen? Das JOO ist Teil des Bundeskriminalamtes in Wien. Insofern kommen nach Kenntnis der Bundesregierung die Kooperationsübereinkommen des Bundeskriminalamtes zur Anwendung. 6. Welche Behörden oder sonstige Partner nehmen derzeit an dem deutsch-österreichischen Polizeikooperationszentrum in Passau teil (Pressemitteilung der Polizei Bayern vom 16. Dezember 2015), welche Aufgaben werden dort übernommen, und inwiefern ist eine Zusammenarbeit mit dem JOO anvisiert ? Am Polizeikooperationszentrum (PKZ) Passau sind auf deutscher Seite die Bundespolizei , das Bundeskriminalamt (nach Bedarf), die Polizei des Freistaates Bayern und auf österreichischer Seite die Bundespolizei beteiligt. Im PKZ werden folgende Aufgaben übernommen: • Informationsaustausch und -analyse, • Mitwirkung bei der Erstellung/Auswertung regionaler (grenz-)polizeilicher Lageanalysen, bei der Bewertung und Koordinierung der Migrationslage, bei Überstellungen und Rückführungen sowie bei der Koordinierung von Einsätzen und • Unterstützung im Falle der befristeten Wiedereinführung von Grenzkontrollen, bei der Koordinierung gemeinsamer Streifen sowie bei der Dokumentenprüfung . Eine Zusammenarbeit mit dem JOO ist nicht geplant. 7. Mit welchen Mitteln und Kompetenzen für gemeinsame europäische Ermittlungen ist das JOO nach Kenntnis der Bundesregierung ausgestattet? Das JOO verfügt über keine eigenen Kompetenzen oder Mittel. 8. Inwiefern und in welchem Umfang sollen die Ermittlerinnen und Ermittler des JOO nach Kenntnis der Bundesregierung auch Befragungen einzelner Migrantinnen und Migranten durchführen? Die Befragung eingereister Migranten obliegt den österreichischen Behörden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8669 9. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Schleuserkriminalität“, was ist ihr über unterschiedliche Auslegungen in anderen Mitgliedstaaten bekannt , und inwiefern strebt sie eine EU-einheitliche Definition an? Der Begriff „Schleuserkriminalität“ ist im Anhang zum Europol-Ratsbeschluss 2009/371/JI einheitlich definiert als Aktionen, die vorsätzlich und zu Erwerbszwecken durchgeführt werden, um die Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten , den Aufenthalt oder die Arbeitsaufnahme dort entgegen den in den Mitgliedstaaten geltenden Vorschriften und Bedingungen zu erleichtern. Gemäß „United Nations Convention Against Transnational Organised Crime“ (UNTOC) ist unter der Schleusungskriminalität das Herbeiführen der unerlaubten Einreise einer Person in einen Vertragsstaat, dessen Staatsangehöriger diese nicht ist oder in dem sie keinen ständigen Aufenthalt hat, mit dem Ziel, sich unmittelbar oder mittelbar einen finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen. Diese Handlungen sind in Deutschland in § 96 „Einschleusen von Ausländern“ und § 97 „Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen “ des Aufenthaltsgesetzes unter Strafe gestellt. a) Inwiefern soll die Ermittlungsarbeit des JOO lediglich auf Gruppen der „organisierten Kriminalität“ beschränkt sein? b) Nach welcher Maßgabe könnte oder sollte das JOO aus Sicht der Bundesregierung auch die nicht profitorientierte Fluchthilfe aus humanitären oder politischen Gründen verfolgen? Die Fragen 9a und 9b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 10. Auf welche Weise wird die Bundesregierung die Forderung umsetzen, bestehende Informationssysteme sowie öffentliche Daten, Plattformen und Partnerschaften mit Unternehmen der sozialen Medien sowie alle anderen verfügbaren Instrumente „optimal zu nutzen“, um Daten und Systeme „für eine prädiktive Analyse der Migrantenströme und der sich daraus ergebenden Schleusertätigkeiten zu nutzen“ (Schlussfolgerungen des Rates zur Migrantenschleusung vom 10. März 2016)? Die Bundesregierung hat zu der Frage noch keine Haltung entwickelt. 11. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die JOO auch die forensische oder inhaltliche Auswertung (auch Übersetzung) abgehörter Telefonate übernehmen soll bzw. hierzu koordinierend tätig wird? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 12. Was ist aus Sicht der Bundesregierung damit gemeint, wenn der Rat die Kommission zur Unterstützung der Mitgliedstaaten auffordert, „proaktiv“ Finanzermittlungen bei Fällen von „Migrantenschleusung“ durchzuführen und entsprechende Kenntnisse auszutauschen (Schlussfolgerungen des Rates zur Migrantenschleusung vom 10. März 2016)? Finanzermittlungen werden im Rahmen der Durchführung von Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Schleusungskriminalität grundsätzlich geprüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8669 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Welche deutschen Behörden (Polizei, Zoll, Geheimdienste), Koordinationsund Kooperationsplattformen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen arbeiten derzeit mit dem EMSC (mittelbar oder unmittelbar) zusammen bzw. liefern Informationen? Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt arbeiten mit dem EMSC im Rahmen der gesetzlich zugewiesenen Aufgabenwahrnehmung zusammen, soweit dies der Aufklärung von Straftaten der schweren oder organisierten Kriminalität dient. 14. Welche deutschen Behörden erhalten nach welcher Maßgabe tägliche Lage -/Analyseberichte zur Migrationslage des bei Europol eingerichteten „Monitoring Centers zur Analyse der aktuellen Migrationsströme innerhalb der EU“ (Europol Monitoring Team – EPMT)? Das Bundeskriminalamt als nationale Stelle für Europol erhält die täglichen Lageberichte von Europol. Diese werden der Bundespolizei sowie den Landeskriminalämtern nach dortigem Bedarf zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden wichtige Informationen aus den Berichten im Rahmen des „Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums illegale Migration“ (GASIM) den beteiligten Behörden mitgeteilt. 15. Welche Details zur Umsetzung von Plänen des EMSC kann die Bundesregierung mitteilen, wonach der Auswerteschwerpunkt „Checkpoint“, das JOT Mare sowie die neu einzurichtenden oder umstrukturierten Teileinheiten JOT Secondary, das EPMT, das EMIST und das „Europol Mobile Analysis Support Team“ (EMAST) zusammengefasst werden sollten (Bundestagsdrucksache 18/7797)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die Pläne des „Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ durch Einrichtung von drei Bereichen umgesetzt: • „Deployments“ als zentraler Kontaktpunkt für die „European Union Regional Taskforce“ (EU RTF); • „Operations“ zur operativen Unterstützung der Mitgliedstaaten und Partner, insbesondere durch den Auswerteschwerpunkt „Checkpoint“, das JOT Mare, das „Europol Mobile Investigation Support Team“ (EMIST) und das „Europol Mobile Analysis Support Team“ (EMAST); • „Strategy“ zur strategischen Unterstützung der Mitgliedstaaten und Partner. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7797 vom 4. März 2016 verwiesen. 16. Was ist der Bundesregierung inzwischen darüber bekannt, auf welche Weise das EMSC die „Ermittlung von Internetinhalten, mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“ betreibt, und worin die „stärkere Unterstützung durch Europol bei der Aufdeckung der von Schleusern verwendeten Internetinhalte“ besteht (Bundestagsdrucksachen 18/7797 und 18/6591, (COM(2015) 285 final)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7797 vom 4. März 2016 wird verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8669 a) Wie viele „Internetinhalte, mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“ wurden von der Meldestelle gefunden und zur Entfernung beantragt, und in welchen Auswerteschwerpunkten werden Informationen zu den Internetinhalten bei Europol gespeichert? Die Zahl der von der Meldestelle gefundenen „Internetinhalte, mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“ ist der Bundesregierung nicht bekannt. Nach Angaben von Europol wird derzeit eine große Zahl von Nutzerkonten analysiert . Die Speicherung von Informationen in Auswerteschwerpunkten erfolgt in der Verantwortung von Europol und ist abhängig vom Inhalt. Für Informationen zu Schleusungskriminalität ist der Auswerteschwerpunkt „Checkpoint“ vorgesehen . b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die Europäische Kommission dafür Sorge trägt, „dass in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Agenturen konkret erfasst wird, wie soziale Medien für die Zwecke der Migrantenschleusung verwendet werden“ (Schlussfolgerungen des Rates zur Migrantenschleusung vom 10. März 2016)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. c) Auf welche Weise wird Europol dafür sorgen, „dass das EMSC in Zusammenarbeit mit der Meldestelle für Internetinhalte – zusätzlich zu den derzeitigen Tätigkeiten anderer Akteure – den Ausbau der bestehenden und künftigen Plattformen zur Kooperation mit sozialen Medien und Internetdienstanbietern sowie mit Finanzinstitutionen unterstützt“? Nach Angaben von Europol bringt sich die EU-Meldestelle für Internetinhalte aktiv im Rahmen des am 3. Dezember 2015 gegründeten EU-Internet-Forums der Europäischen Kommission ein. 17. Was ist der Bundesregierung über Pläne von EU-Agenturen bekannt, Geflüchtete noch vor Erreichen europäischer Außengrenzen aufzuspüren und zu verfolgen („track and control people trying to reach the continent before they get here“, Guardian vom 18. Februar 2016)? a) Welche Treffen haben hierzu stattgefunden, und inwiefern trifft es, wie von der Tageszeitung „Guardian“ berichtet, zu, dass daran Unternehmen wie Securiport LLC, Crossmatch, Unisys, Thales S. A. und 3M teilnahmen ? b) Welche Firmen haben auf den Treffen welche Anwendungen präsentiert? Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. c) Inwiefern stehen die Anstrengungen im Zusammenhang mit den sogenannten Schnellprüfkarten, deren Einführung die FRONTEX plant, und worum handelt es sich dabei? Die „Schnellprüfkarten“ (QuickCheckCards/QCC) sind Informationen zur Echtbeschreibung von Urkunden. Sie sollen den im Rahmen von FRONTEX-Maßnahmen eingesetzten Beamten als Entscheidungshilfe bei der Bewertung von Urkunden dienen. Ein Zusammenhang mit den vorgenannten Anstrengungen ist nicht gegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8669 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise FRONTEX in der Intranet gefälschte und Echte Dokumente Online (iFADO)-Datenbank enthaltene Fotos für die „Schnellprüfkarten“ nutzen will (Ratsdok. 7819/16)? Das iFADO-System (intranet False and Authentic Documents) wurde als gemeinsame Urkundendatenbank für die EU-Mitgliedstaaten zur Echtheitsbewertung von Reisedokumenten eingerichtet. Zur Arbeitsvereinfachung hat Frontex darum ersucht, Urkundenabbildungen aus der Urkundendatenbank iFADO für die Erstellung der Urkundeninformationen in Form von QCC nutzen zu dürfen. Ein entsprechender Antrag wurde über die EU-Ratsarbeitsgruppe „Grenze/Gefälschte Dokumente“ eingebracht. e) Welche Daten dieser „Schnellprüfkarten“ würden umgekehrt von FRONTEX in die iFADO-Datenbank eingestellt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 18. Auf welche Weise wird die Bundesregierung die Forderung umsetzen, einen Dialog insbesondere mit dem „Transportsektor“ zu führen, um „Verhaltensregeln und Leitlinien im Hinblick auf die Verhinderung von Migrantenschleusung und die Bewältigung der damit verbundenen Gefahren zu untersuchen und neue zu erarbeiten“ (Schlussfolgerungen des Rates zur Migrantenschleusung vom 10. März 2016), und welche Unternehmen oder Verbände werden hierzu angesprochen? Im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) finden regelmäßig einmal im Jahr die Sitzungen des Arbeitskreises „Sicherheit in der Logistik “ statt, in denen aktuelle Themen der Gefahrenabwehr im Bereich Güterund Verkehrslogistik besprochen werden. An diesem Arbeitskreis nehmen Vertreter der Verbände aus der Transportwirtschaft, Betreiber Kritischer Infrastrukturen sowie Experten aus den Verkehrs- und Sicherheitsbehörden teil. Ergebnis war z. B. die Sicherheitsstrategie für die Güterverkehrs- und Logistikwirtschaft aus dem Jahr 2014. Es ist beabsichtigt, das Thema Migrantenschleusung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Arbeitskreises zu setzen. 19. Was ist der Bundesregierung inzwischen zur Aufstellung eines „INTERPOL Specialist Operational Network against Migrant Smuggling“ in enger Kooperation mit Europol bekannt, das aus Mitgliedern der Herkunfts-, Transitund Zielländer bestehen soll (Bundestagsdrucksache 18/7797)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde das „Interpol Specialised Operational Network against Migrant Smuggling“ (ISON) eingerichtet und besteht aus Experten aus den Herkunfts-, Transit- und Zielländern. Das Ziel ist ein erhöhter weltweiter polizeilicher Informationsaustausch zum Zweck der strafrechtlichen Verfolgung von Schleusern und Zerschlagung der Schleusernetzwerke. Europol unterstützt dieses Netzwerk mit operativen Maßnahmen im Rahmen der eigenen Zuständigkeit. Informationen über Aktivitäten des ISON liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8669 20. Welche weiteren Details sind der Bundesregierung mittlerweile über Ziele, Teilnehmende und Zeitraum einer für das Jahr 2016 geplanten „Operation Hydra“ bekannt, die laut der Bundesregierung auf die „Intensivierung der Fahndungen nach Personen, die im Zusammenhang mit Schleusungskriminalität (aktuell) international aber auch national gesucht werden“ zielt (Bundestagsrucksache 18/7797)? Die Operation „Hydra“ ist eine Empfehlung des „Europol and INTERPOL Operational Forum on Countering Migrant Smuggling Networks“. Ziel ist die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Lokalisierung und Festnahme von Hauptbeschuldigten bzw. Organisatoren von Schleusungen unter Nutzung der INTER- POL-Fahndungsmöglichkeiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333