Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. Juni 2016 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8675 18. Wahlperiode 06.06.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Frank Tempel, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8492 – Erweiterung grenzpolizeilicher und polizeilicher Datenbanken der Europäischen Union mit Fähigkeiten zur Gesichtserkennung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Kommission hat am 4. Mai 2016 ihren Vorschlag zur Neufassung der EURODAC-Verordnung vorgelegt (2016/0132(COD)). Geplant sind erhöhte Speicherfristen, die Erweiterung von Datenkategorien und Abgleichsfähigkeiten . Bisher wird EURODAC zum Abgleich von Fingerabdrücken genutzt . Nun soll das System auch Gesichtsbilder speichern und Fähigkeiten zur Gesichtserkennung erhalten. Dem Vorschlag der Kommission zufolge soll die Abnahme von Gesichtsbildern bei einer erkennungsdienstlichen Behandlung nun verpflichtend werden. Zusammen mit den Fingerabdrücken werden die Bilder im EURODAC-Zentralsystem gespeichert. Dies beträfe auch Personen, die auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten aufgegriffen werden. Während die Abnahme bereits mit Inkrafttreten der neuen Verordnung erfolgen soll, werden Technologien zu deren Verarbeitung erst später eingeführt. Die Kommission will spätestens im Jahr 2020 eine Machbarkeitsstudie zur Einführung der nötigen Gesichtserkennungssoftware durchführen. Die Kosten für das runderneuerte Gesamtsystem werden mit rund 30 Mio. Euro beziffert. Mit der neuen Verordnung soll EURODAC zum „Vorläufer“ zur Einführung von Gesichtserkennung auch in anderen EU-Datenbanken werden. Laut dem Verordnungsvorschlag soll die Grenzagentur FRONTEX lesend und schreibend auf die EURO- DAC-Daten zugreifen dürfen. Auch die Polizeiagentur EUROPOL in Den Haag dürfte die Informationen durchsuchen. Fähigkeiten zur Verarbeitung von Gesichtsbildern werden dort bereits seit geraumer Zeit entwickelt, EUROPOL stützt sich dabei auf Erfahrungen des Bundeskriminalamtes (BKA) (Bundestagsdrucksache 18/4193). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 4. Mai 2016 zur Neufassung der Eurodac-Verordnung muss in seinen Einzelheiten geprüft werden. Eine abschließende Bewertung einzelner Regelungen des Vorschlags der Europäischen Kommission ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8675 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Für die Nachrichtendienste kann die Beantwortung der Fragen aus Gründen des Staatswohls nicht gänzlich offen erfolgen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf die Frage 26 und Teile der Antworten zu den Fragen 21, 25 und 27d würde Informationen über die Arbeitsweise der deutschen Nachrichtendienste einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Die Veröffentlichung von Einzelheiten zur Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden kann daher für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Die Antwort zu Frage 26 und Teile der Antworten zu den Fragen 21, 25 und 27d sind daher als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA) mit dem VS-Grad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit oder den Nutzen, in Datenbanken der Europäischen Union Gesichtsbilder zu speichern und diese mit Fähigkeiten zur Gesichtserkennung zu verarbeiten? Die Bundesregierung hält die Speicherung von Gesichtsbildern in Datenbanken der Europäischen Union für eine wirksame Ergänzung anderer biometrischer Verfahren zur Identitätssicherung. Sie begrüßt daher das Anliegen der Kommission. 2. Für welche grenzpolizeilichen Bereiche oder Kriminalitätsphänomene sollte dies prioritär umgesetzt werden? Im Rahmen der jeweiligen Zugangsvoraussetzungen hält die Bundesregierung eine Einschränkung von Funktionalitäten für bestimmte Kriminalitätsphänomene für nicht sinnvoll. Zu Eurodac haben die Strafverfolgungsbehörden bisher in den Fällen schwerer und terroristischer Kriminalität Zugang. 3. Welche Datenbanken sollten aus Sicht der Bundesregierung in welcher Reihenfolge mit entsprechenden Funktionen ergänzt oder neu errichtet werden? Grundsätzlich wird eine Verbesserung der Interoperabilität der unterschiedlichen Anwendungen angestrebt. Insbesondere die EU-Systeme VIS (Visa-Informationssystem ), SIS-II (Schengener Informationssystem der zweiten Generation) und Eurodac kommen für eine entsprechende Ertüchtigung in Betracht. Die Bundesregierung begrüßt zudem die europäischen Aktivitäten zur Einrichtung eines Einund Ausreiseregisters. 4. Für welche Zwecke sollten eine Speicherung der Gesichtsbilder und die Gesichtserkennung aus Sicht der Bundesregierung vorgenommen werden können ? Die Speicherung der Gesichtsbilder und die Gesichtserkennung sollten für Zwecke der Verifizierung und der Identifizierung von Personen erfolgen können. Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht die Nutzung der Gesichtserkennungstechnik insbesondere für die Fälle vor, da aufgrund des Zustands der Fingerspitzen und Weigerung des Betroffenen, die Fingerabdruckabnahme und ein Fingerabdruckabgleich zum Teil nicht möglich sind (Artikel 16 neu des Vorschlags der Europäischen Kommission vom 4. Mai 2016). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8675 5. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine Suche in Datenbanken wie EURODAC nicht nur zur Verifizierung der Daten von Personen, sondern auch zur Identifizierung erfolgen sollte? Die Möglichkeit der Recherche in Datenbanken mit biometrischen Merkmalen kann aus Sicht der Bundesregierung wesentlich zur Identifizierung von Personen beitragen. Auch die bereits geltende Eurodac-VO (Verordnung (EU) Nr. 603/2013 vom 26. Juni 2013) dient dem Zweck der Identifizierung von Personen , siehe insbesondere Erwägungsgründe 4, 5 und 6. Die Feststellung der Identität ist sowohl für die Feststellung des gemäß der Dublin-VO (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 vom 26. Juni 2013) für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Mitgliedstaates als auch für die Prüfung des Asylantrages von essentieller Bedeutung. 6. Auf welche Weise und nach welchem Verfahren sollte hierfür auch die Suche eines Gesichts im Gesamtbestand ermöglicht werden? Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Anwendung der Gesichtserkennungstechnik sind in Artikel 16 neu des Vorschlags der Europäischen Kommission vom 4. Mai 2016 beschrieben. Die Bundesregierung prüft derzeit die Einzelheiten dieses Vorschlags. 7. Welche Agenturen der Europäischen Union sollten aus Sicht der Bundesregierung für welche Zwecke lesenden oder schreibenden Zugriff auf die EURODAC-Daten erhalten? Aus Sicht der Bundesregierung ist der Zugriff auf die Eurodac-Daten für FRONTEX und EUROPOL im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung sinnvoll. 8. Welche Kategorien von Asylsuchenden und Ausländern werden von Bundesbehörden in EURODAC gespeichert, und inwiefern betrifft dies auch Personen, die ohne Aufenthaltsstatus innerhalb deutschen Hoheitsgebiets ohne gültige Aufenthaltsberechtigungen aufgegriffen werden? Aktuell richtet sich die Speicherung der Daten in der Eurodac-Datenbank nach der geltenden Eurodac-VO (Verordnung (EU) Nr. 603/2013 vom 26. Juni 2013). Gemäß Artikel 11 und Artikel 15 der Eurodac-VO werden in der Eurodac-Datenbank die Daten von allen Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind und internationalen Schutz in einem Mitgliedstaat beantragen oder aus einem Drittstaat kommend beim illegalen Überschreiten der Grenze des Mitgliedstaates auf dem Land-, See- oder Luftweg aufgegriffen wurden, gespeichert. Gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Eurodac-VO werden die Fingerabdruckdaten eines Drittstaatsangehörigen oder eines Staatenlosen, der sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhält, mit der Eurodac-Datenbank abgeglichen. Sobald die Ergebnisse des Abgleichs vorliegen, wird in Eurodac ein Abfrageprotokoll ausschließlich zum Zweck der Aufzeichnung der Datenverarbeitungsvorgänge gespeichert (Artikel 17 Absatz 4 der Eurodac-VO). 9. Inwiefern will die Bundesregierung die Dauer einer solchen Speicherung oder auch die betreffenden Personenkreise (wie von der Kommission für die neue EURODAC-Verordnung vorgeschlagen) erweitern? 10. Inwiefern sollten auch Daten von Personen, die beim unerlaubten Grenzübertritt aufgegriffen werden (sog. Kategorie 2) mit der EURODAC-Zentraleinheit abgeglichen werden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8675 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Inwiefern sollten die erkennungsdienstliche Erfassung und Datenspeicherung für Personen, die beim unerlaubten Aufenthalt aufgegriffen werden (sog. Kategorie 3) obligatorisch werden? 12. Bis zu welcher Dauer sollte die Speicherung welcher zu erfassenden Datenkategorien von irregulären Migranten welcher EURODAC-Kategorien erweitert werden? Die Fragen 9 bis 12 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung prüft derzeit die Einzelheiten des Vorschlags der Kommission zur Neufassung der Eurodac-VO. Eine Stellungnahme zu den einzelnen Regelungen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. 13. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag zur Senkung der Altersgrenze für die erkennungsdienstliche Erfassung auf sechs Jahre? Vor dem Hintergrund des derzeit in vielen Fällen ungeklärten Verbleibs unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge innerhalb der Europäischen Union (EU) wird die Absenkung der Altersgrenze seitens der Bundesregierung begrüßt. Erkennungsdienstliche Daten können im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten als ein wichtiges Instrument bei der Klärung des Verbleibs einer Person dienen. 14. Unter welchen Umständen sollte die Abnahme von Gesichtsbildern bei einer erkennungsdienstlichen Behandlung von EU-Ausländern aus Sicht der Bundesregierung verpflichtend werden? Auf die Antwort zu den Fragen 9 bis 12 wird verwiesen. 15. Unter welchen Umständen sollte die Abnahme der Gesichtsbilder bei einer Verweigerung durch die betroffenen Erwachsenen oder Kinder unter Zwang erfolgen? Die zwangsweise Durchsetzung erfolgt national bereits jetzt nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die deutschen Polizeibehörden verfügen über entsprechende gesetzliche Befugnisse. 16. Über welche Technologien welcher Hersteller verfügen die für die Grenzsicherung und -kontrolle zuständigen Bundesbehörden zur Abnahme und Verarbeitung (auch Erkennung) von Gesichtsbildern? Die Bundespolizei setzt im Rahmen der automatisierten Grenzkontrolle das Easy- PASS-System zum 1:1-Abgleich von Gesichtsbildern mit Passdaten ein. Diese Technologie stammt vom Herstellerkonsortium Bundesdruckerei/Secunet. 17. Inwiefern müssten nach einem Beschluss der verpflichtenden Abnahme von Gesichtsbildern im Rahmen der neuen EURODAC-Verordnung weitere Grenzbehörden oder Übergangsstellen mit entsprechenden Geräten zur Abnahme und Verarbeitung von Gesichtsbildern ausgestattet werden? Es ergibt sich kein zusätzlicher Beschaffungsbedarf. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8675 18. In welchen deutschen Polizeidatenbanken werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Gesichtsbilder gespeichert, und wie groß ist der Bestand ? Im polizeilichen Informationssystem INPOL sind derzeit (Stand: 20. Mai 2016) rund 4 863 000 Lichtbilder von 3 340 330 Personen eingestellt. 19. In welchen dieser Datenbanken können nach Kenntnis der Bundesregierung Gesichtsbilder zur Identifizierung (nicht nur Verifizierung) gesucht werden? Seit 2008 ist ein 2D-Gesichtserkennungssysstem (GES) im Bundeskriminalamt (BKA) im Wirkbetrieb. Das GES ist technisch an das polizeiliche Informationssystem INPOL-Zentral (INPOL-Z) gekoppelt. 20. Inwiefern nimmt die Suche nach Gesichtsbildern zur Verifizierung sowie zur Identifizierung von Personen in diesen Datenbanken nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren zu oder ab (bitte beide Bereiche möglichst mit Zahlen belegen)? In den Jahren 2011 bis 2014 war ein Anstieg von Recherchen im GES zu verzeichnen , im Einzelnen stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: 2011: 14 828 GES-Recherchen 2012: 15 433 GES-Recherchen 2013: 15 513 GES-Recherchen 2014: 18 135 GES-Recherchen. Im Jahr 2015 war ein Rückgang der GES-Recherchen auf 16 773 festzustellen. Die Recherchen im INPOL-Datenbestand zum Zwecke der Verifizierung können statistisch nicht erfasst werden. 21. Welche Forschungen, Pilotprojekte, Studien oder Marktsichtungen betreiben die dem Bundesministerium des Innern (BMI) nachgeordneten Behörden hinsichtlich der Verbesserung von Systemen zur Gesichtserkennung, und wer nimmt an diesen Vorhaben teil? Das BKA betreibt Marktsichtung auf dem Gebiet der Gesichtserkennung. Das BKA hat sich zuletzt an dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekt „GES-3D“ beteiligt, das Ende März 2015 abgeschlossen wurde. Ziel des Projektes war die Klärung der Frage, ob eine 3D-Erfassung im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung gegenüber der aktuell gebräuchlichen fünfteiligen Lichtbildaufnahme zu Verbesserungen in der Erkennungsleistung führt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und den „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil verwiesen .* 22. Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzung von künstlichen neuronalen Systemen zur Verbesserung von Systemen zur Gesichtserkennung? Die exakten internen Funktionsweisen solcher kommerziellen Gesichtserkennungssysteme sind der Bundesregierung nicht bekannt. Somit kann die Frage, ob und ggf. mit welchen Vorteilen intern neuronale Systeme zum Einsatz kommen, * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8675 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode nicht beantwortet werden. Die Behörden entscheiden auf Basis eigener Tests mit eigenem Bildmaterial und/oder unabhängiger Vergleichstests, ob ein neues System eine höhere Leistungsfähigkeit (vor allem im Hinblick auf Erkennungsgenauigkeit ) als vorhandene Systeme besitzt. 23. Was ist der Bundesregierung über weitere Pläne Europols zur Beschaffung von Software zur Erkennung von Personen und Sachen in Bild- und Videodaten bekannt, und wofür werden diese genutzt (Bundestagsdrucksache 18/3671)? Im Arbeitsprogramm Europols für das Jahr 2016 hat sich Europol unter anderem das Ziel gesetzt, verbesserte Lösungen zu entwickeln, die Gesichtserkennungen und die Identifikation von Personen in Bildern und Videos ermöglichen. Diese sollen nach hiesiger Kenntnis im „European Cybercrime Centre“ (EC3) zum Einsatz kommen. Nähere Erkenntnisse zum Stand dieser Entwicklungen liegen nicht vor. 24. Wo sollen die noch nicht umgesetzten technischen Schnittstellen von Europol für den Zugang zum VIS (Visa-Informationssystem) und zu EURODAC nach Kenntnis der Bundesregierung eingerichtet werden (Bundestagsdrucksache 18/8170)? Einzelheiten zu den von Europol geplanten technischen Schnittstellen sind der Bundesregierung nicht bekannt. 25. Inwieweit setzen Geheimdienste des Bundes inzwischen selbst Gesichtserkennungssoftware ein, um verdeckte Ermittlungen oder Tätigkeiten von Agentinnen und Agenten ausländischer Behörden zu enttarnen? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 30. Dezember 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/3671 verwiesen . Diese Antwort hat für den Auslandsnachrichtendienst BND (Bundesnachrichtendienst ) weiterhin Bestand. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und den „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil verwiesen.* 26. Inwiefern und mit welchem Ergebnis ist das Projekt „Schutz vor Identitätsaufklärung durch Bildmanipulation/-verfremdung“ des Bundesnachrichtendienstes (BND) inzwischen begonnen oder bereits abgeschlossen worden (ZEIT ONLINE vom 18. November 2014)? a) Welche Kosten entstanden für das Projekt, und wer führte dieses durch? b) Welche Produkte und Verfahren welcher Hersteller wurden oder werden getestet? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und den mit „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil wird verwiesen.* * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8675 27. Auf welche Weise werden das Phänomen verbesserter biometrischer Erkennungsverfahren sowie die rasche Messung biologischer Charakteristiken und deren Auswertung beim Einsatz verdeckter Ermittler des Bundeskriminalamtes oder des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) „in adäquatem Maße berücksichtigt“ (Bundestagsdrucksache 18/3671)? Das Phänomen findet aufbauend auf vorliegenden Erkenntnissen sowohl im Bereich der Aus- und Fortbildung als auch beim Einsatz Verdeckter Ermittler des BKA Berücksichtigung. a) Welche Anstrengungen im Bereich Forschung, Entwicklung, Ausbildung bzw. in sonstigen Bereichen hat die Bundesregierung in den letzten beiden Jahren unternommen, um die Gefahr einer Enttarnung mithilfe biometrischer Verfahren zur Analyse offener Quellen im Internet von mit einer Tarnidentität eingesetzten Angehörigen von Geheimdiensten oder Polizeien zu minimieren? Im angefragten Zeitraum wurde die Gefahr einer Enttarnung regelmäßig besonders im Bereich der Ausbildung thematisiert. b) Mit welchen Systemen im „Feld der biometrischen Datenerhebung sowohl hinsichtlich Stand der Technik als auch der Anwendung“ und möglicher Auswirkungen auf verdeckte Polizeiarbeit hat sich das Bundesministerium des Innern hierzu befasst? Die Befassung beinhaltet schwerpunktmäßig Systeme für Fingerabdruckabgleiche sowie zur Gesichtserkennung. c) Welche Ergebnisse zeitigte die Befassung mit dem Phänomen durch die mit Legendierungsaufgaben befassten Experten des Bundes und der Länder im Rahmen der Kommission Einsatz- und Ermittlungsunterstützung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminalamt (Kommission Einsatz- und Ermittlungsunterstützung )? Das Thema wird in den zuständigen Fachgremien behandelt. Für ihre Untergremien hat die Innenministerkonferenz (IMK) als Ländergremium festgelegt, Tagesordnungen und Beschlüsse nicht zu veröffentlichen. d) Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurde oder wird der „Themenbereich Biometrie“ weiterhin in der Arbeitsgruppe Nachrichtendienstliche Dokumente durch Vertreter von BMI, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BKA, BfV, BND, Militärischem Abschirmdienst und Zollkriminalamt behandelt? Auf die Antwort zu Frage 27c wird verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und den mit „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil verwiesen.* * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8675 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode e) Auf welche Weise hat die Bundesregierung das Thema „auch künftig auf der Fachebene“ weiterverfolgt? Auf die Antwort zu Frage 27c wird verwiesen. 28. An welchen deutschen Bahnhöfen will die Bundespolizei mit welchen Partnern „intelligente Videotechnik“ erproben, und welche Produkte (Hard- und Software) welcher Hersteller kommen dabei zum Einsatz (Berliner Zeitung vom 10. Mai 2016)? Die Deutsche Bahn AG (DB AG) weitet in enger Abstimmung mit der Bundespolizei die Videotechnik auf dem Gebiet der Bahnanlagen aus. Der Einsatz dieser Technik in Form von Videoüberwachung und -aufzeichnung dient sowohl polizeilichen Zwecken (Gefahrenabwehr, Strafverfolgung) als auch der unternehmerischen Sicherheitsvorsorge. Hierbei sollen auch ansatzweise die Möglichkeiten intelligenter Videotechnik Eingang finden. Konkrete Planungen zur Ausstattung von Verkehrsstationen der DB AG mit dieser Technik bestehen derzeit noch nicht. 29. Welche Produkte und Verfahren werden in dem nunmehr von der Bundespolizei und dem Bundesverwaltungsamt allein fortgeführten Pilotprojekt „Intelligente Grenzen“ zur Aufnahme des Gesichtsbildes und/oder der Iris getestet (Bundestagsdrucksache 18/7291)? Die Fragen 29 bis 29c werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der fortgeführten Pilotierung des Projektes „Intelligente Grenzen“ wird zur Aufnahme des Gesichtsbildes und/oder der Iris eine kombinierte Gesichts -/Iriskamera getestet. Diese wird in einem sogenannten Self-Service-Kiosk integriert und mit einer automatischen Höhenjustierung ausgestattet. Über die genaue Produktbezeichnung dieser Teilkomponente liegt der Bundespolizei noch keine weiterführende Information vor. a) Wie lange dauern die durchschnittliche Aufnahme und Speicherung des Gesichtsbildes und/oder der Iris in den einschlägigen Datenbanken? Im Rahmen der Pilotierung „Intelligente Grenzen“ (2015) wurde in der manuellen Grenzkontrolle folgender durchschnittlicher Zeitbedarf ermittelt: Gesichtsbildaufnahme : 22 Sekunden, Irisaufnahme: 16 Sekunden. b) Welche Zeit muss nach Erfahrungen des Pilotprojektes insgesamt für den Grenzübertritt mit Aufnahme und/oder Abgleich des Gesichtsbildes und/oder der Iris kalkuliert werden? Für einen konventionellen (manuellen) Grenzkontrollprozess betrug der Zeitaufwand durchschnittlich 34 Sekunden. Dieser würde sich je nach Anwendungsfall um die in der Antwort zu Frage 29a genannten Zeiten erweitern. c) Inwiefern hält es die Bundesregierung für technisch möglich, die Verifikation oder Identifikation von Personen mithilfe des Gesichtsbildes beim Grenzübertritt auch im Vorübergehen vorzunehmen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Diese Szenarien waren und sind keine Inhalte der Pilotierung. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333