Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 3. Juni 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8690 18. Wahlperiode 07.06.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Meiwald, Steffi Lemke, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8467 – Müll im Meer – ein Jahr nach Elmau V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Kunststoffabfälle bedrohen zunehmend die Meeresökosysteme. Laut einer Studie des Umweltbundesamtes enden rund 6 bis 10 Prozent der Kunststoffproduktion in den Weltmeeren. Bei einer weltweiten Jahresproduktion von etwa 300 Millionen Tonnen Kunststoffen landen demnach bis zu 30 Millionen Tonnen in den Ozeanen (www.umweltbundesamt.de/presse/presseinformationen/mikroplastik-immeer -wie-viel-woher). Die Folge, Wildtiere verheddern sich und ertrinken, ein Großteil der Seevögel hat Plastikmüll im Magen, viele verenden daran. Plastikabfall braucht Jahrhunderte, um sich zu zersetzen. Mit der Zeit zerfällt der Kunststoff in immer kleinere Teilchen, so genanntes sekundäres Mikroplastik. Zudem wird primäres Mikroplastik Konsumprodukten wie Kosmetika auch bewusst zugesetzt und gelangt, von Kläranlagen häufig nicht rausgefiltert, über das Abwasser in die Umwelt. In verschiedenen europäischen und internationalen Verträgen hat sich Deutschland verpflichtet, das Meer und die Meeresökologie zu schützen. Der Schutz der Meeresumwelt war auch Thema des vor rund einem Jahr, im Juni 2015, in Elmau stattfindenden G7-Gipfels. In der Abschlusserklärung des Gipfels heißt es dazu: „Wir erkennen an, dass Abfälle im Meer […] eine globale Herausforderung darstellen, von der das Leben und die Ökosysteme im Meer und an den Küsten sowie potentiell auch die menschliche Gesundheit unmittelbar betroffen sind“. Die Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten beschlossen einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung und verpflichteten sich zu konkreten Maßnahmen. Auf einem Workshop in Berlin zur Umsetzung des Aktionsplans im August 2015 sagte der Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt , Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Jochen Flasbarth: „Wir streben jetzt ein Bündel konkreter Umsetzungsschritte an, mit deren Hilfe wir die Weltmeere vor noch stärkerer Belastung durch Unmassen von Müll, insbesondere Plastikmüll bewahren können“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/ 2015/08/2015-08-13-g7-aktionspl-meeresschutz.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8690 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der anlässlich des G7-Gipfels in Elmau im Juni 2015 verabschiedete G7-Aktionsplan gegen die Vermüllung der Meere fußt inhaltlich auf dem bereits im Juni 2014 von der OSPAR-(Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks) Kommission verabschiedeten Regionalen Aktionsplan zur Bekämpfung der Vermüllung des Nordostatlantiks (OSPAR RAP ML) sowie dem im März 2015 verabschiedeten regionalen HELCOM-Aktionsplan gegen die Vermüllung der Ostsee (HELCOM RAP ML). Der G7-Aktionsplan ist daher auch als eine regionale Erweiterung der Aktivitäten der Bundesregierung in Sachen Bekämpfung der Vermüllung der Meere anzusehen. In Ergänzung zu den genannten Aktionsplänen fordert auch die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) die EU-Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen gegen die Vermüllung der Meere zu ergreifen. Anknüpfungspunkt ist Deskriptor 10 in Anhang I der MSRL. Die Bundesregierung hat zum 31. März 2016 das gem. § 45 h Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dieser basierend auf Artikel 13 MSRL, zu erstellende Maßnahmenprogramm an die Europäische Kommission übermittelt. Die dazu gehörige Anlage 1 enthält die sogenannten Maßnahmenkennblätter. Die Dokumente können hier eingesehen werden: www.meeresschutz.info/berichte-art13.html. Die Maßnahmenkennblätter UZ5-01 bis UZ5-09 beschreiben Maßnahmen gegen Meeresmüll. Die Bundesregierung treibt die bereits begonnene Umsetzung aller genannten von ihr eingegangenen Verpflichtungen mit größtmöglichen Synergien und gleichwohl so spezifisch wie nötig voran. Als Plattform zur Unterstützung dieser Umsetzungsaktivitäten wurde am 18. März 2016 auf Initiative vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Niedersachsen und Umweltbundesamt (UBA) der ‚Runde Tisch Meeresmüll‘ etabliert. Unter Einbindung aller gesellschaftlichen Gruppen, insbesondere auch jenseits der Bundes - und Länderverwaltungen sollen konkrete Umsetzungsschritte und -verantwortlichkeiten erarbeitet werden. 1. Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um „die Systeme […] zur Vermeidung, Reduzierung und Beseitigung von Abfällen im Meer zu verbessern“ (G7-Aktionsplan zur Bekämpfung der Meeresvermüllung , Annex zur Abschlusserklärung G7-Gipfel, Juni 2015, S. 10)? Deutschland verfügt bereits heute über ein flächendeckend funktionierendes System zur sicheren Erfassung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Ein Eintrag dieser Abfälle in die Umwelt kann daher weitgehend ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Verpackungsmaterialien aus Kunststoffen, welche bundesweit über die „gelbe Tonne“ erfasst werden. Mit einem Wertstoffgesetz und einer Novelle der Gewerbeabfallverordnung sollen zukünftig noch stärkere Anreize gesetzt werden, Kunststoffprodukte recycling-freundlicher zu gestalten und Kunststoffabfälle getrennt zu erfassen und einem hochwertigen Recycling zuzuführen. Anlässlich ihres Treffens am 26./27. Mai 2016 in Ise-Shima (Japan) haben die Staats- und Regierungschefs, insbesondere auf Anregung Deutschlands hin, unter besonderem Hinweis auf Verhinderung und Bekämpfung von Meeresmüll, insbesondere Plastikmüll aus landseitigen Quellen, die Beschlüsse von Elmau bekräftigt . (vgl. G7 Ise-Shima Leaders’ Declaration – G7 Ise-Shima Summit, 26-27 May 2016, dort S. 29). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8690 2. Welche Projekte zur Beseitigung von Meeresmüll fördert die Bundesregierung aktuell, und welche sind in Planung, da „angesichts der großen Mengen von Abfällen, die bereits die Meeresumwelt belasten, Beseitigungsmaßnahmen von erheblicher Bedeutung sind“ (ebd., S. 10)? Wie im G7-Aktionsplan ausdrücklich formuliert, sollte jegliche Entfernung von Müll aus dem Meer umweltverträglich erfolgen. Eine aus Sicht der Bundesregierung sowohl im Sinne der Reduzierung der Müllbelastung in den Meeren als auch mit Blick auf die notwendige Schonung der Meeresökosysteme unterstützenswerte Art der Entfernung von Müll aus dem Meer ist das sog. ‚Fishing for Litter‘. Das an die Europäische Kommission gemeldete Maßnahmenprogramm gemäß § 45 h WHG/Artikel 13 MSRL enthält im Themenfeld ‚Reduzierung von Meeresmüll ‘ auch Vorschläge zur Entfernung von Müll aus dem Meer. In Ergänzung zu den unverzichtbaren präventiven Maßnahmen zur Verhinderung des weiteren Eintrags von Müll sollen, wo ökologisch sinnvoll, Aktionen zur Säuberung in Flüssen und marinen Kompartimenten wie z. B. an Stränden, Küsten, der Wassersäule und -oberfläche, durchgeführt werden, um Müll aus der Meeresumwelt zu entfernen. Aus Sicht der Bundesregierung besteht zur Müllentfernung aus dem Meer jedoch noch grundsätzlicher Bedarf an wissenschaftlicher Forschung. Aufgrund aktuell verfügbarer Erkenntnisse ist aus ökologischen Gesichtspunkten ein einfaches ‚Abschöpfen‘ des Mülls, insbesondere im Meso- und Mikrobereich, ohne Risiken für die Meeresökosysteme nicht möglich, weil dies gleichzeitig die Entnahme von Meeresorganismen bedeuten würde. 3. Wie hat die Bundesregierung „Verhaltensänderungen des Einzelnen und von Unternehmen durch Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit in Hinblick auf Meeresvermüllung“ (ebd., S. 10) gefördert? Und wie lässt sich die Wirkung dieser Maßnahmen beziffern? Deutschland hat im Rahmen seiner G7-Präsidentschaft einen Bericht über die sozioökonomischen Aspekte der Meeresverschmutzung durch Müll bei United Nations Environment Programme (UNEP) in Auftrag gegeben, der gegen Ende der G7-Präsidentschaft vorgestellt wurde. Zudem soll ein gemeinsames interdisziplinäres Forschungs-, Bildungs- und Aufklärungsprogramm aufgebaut werden (vgl. Abschlussbericht der Bundesregierung über die G7-Präsidentschaft 2015, S. 36). Die Bundesregierung setzt daneben auf Information und Bewusstseinsbildung . Neben Informationsmaterialen für ‚den Einzelnen‘ befindet sie sich auch im Dialog mit einschlägigen Industriezweigen. Eine Bezifferung dieser Maßnahmen hat bisher nicht stattgefunden. 4. Welche „wirtschaftliche[n] Anreize, marktgestützte[n] Instrumente und Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor […] zur wirksamen Bekämpfung der Meeresvermüllung“ (ebd., S. 10) hat die Bundesregierung umgesetzt? Und wie lässt sich die Wirkung dieser Maßnahmen beziffern? Im Bereich der Kreislaufwirtschaft gehen von einer Vielzahl von Maßnahmen unmittelbare wirtschaftliche Anreize aus, die zu einer geordneten Abfallwirtschaft mit hohen Recyclingraten und damit zur Verhinderung des Eintrags von Abfällen in die Gewässer geführt haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8690 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welche Fortschritte hat laut Bundesregierung die Reduktion des Eintrags von Kunststoffmikropartikeln in die Meeresumwelt gemacht (ebd., S. 11), insbesondere beim Eintrag von primärem Mikroplastik? Im Oktober 2013 haben das BMUB und das UBA ein erstes Gespräch mit der Kosmetikindustrie über einen freiwilligen Ausstieg aus der Verwendung von Mikroplastik in kosmetischen Mitteln geführt (‚Kosmetikdialog‘). Am 22. April 2015 hat ein weiteres bilaterales Treffen des BMUB und des UBA mit der Kosmetikindustrie stattgefunden. Die Kosmetikindustrie strebt einen Komplettausstieg an. Der Umstellungsprozess hat begonnen. Zahnpasten in neuer Produktion sind bereits frei von Mikroplastikpartikeln. Auch in weiteren bereits auf dem Markt befindlichen Produkten werden bereits alternative Beigaben, wie z. B. Walnussmehl, Zellulose oder Holzmehl verwendet. UBA und der Industrieverband Körperpflege und Waschmittel (IKW) arbeiten wissenschaftlich zusammen. Der nationale Kosmetikdialog wird fortgesetzt. Aufbauend auf den in Deutschland (DE) gemachten Erfahrungen wurde in einem gemeinsamen Treffen von BMUB, Kosmetikindustrie (DE und EU) sowie OSPAR-Vertretern Ende April 2015 das Instrument freiwilliger Vereinbarungen zum Ausstieg der Kosmetikindustrie aus der Verwertung von Mikroplastikpartikeln in kosmetischen Produkten auch auf regionaler Ebene diskutiert. Die von Cosmetics Europe veröffentlichte Empfehlung an seine Mitglieder, zukünftig generell auf die Verwendung von Mikroplastik zu verzichten www.cosmeticseurope.eu/news-a-events/news/822-cosmetics-europe-issues-arecommendation -on-solid-plastic-particles-plastic-micro-particles.html, ist als Ergebnis dieses auch auf regionaler Ebene geführten Dialogs anzusehen. Darüber hinaus hat das UBA in einer Studie weitere Anwendungsbereiche und Produktionsmengen für primäres Mikroplastik in Deutschland recherchieren lassen (z. B. Granulate/Pellets, Strahlmittel etc.), so wie auch andere OSPAR-Staaten . Ziel ist es, im Rahmen der Implementierung des Regional Action Plan on Marine Litter (OSPAR RAP ML) vergleichbare Dialoge mit anderen relevanten Sektoren zu führen, um entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Auf einer OSPAR-Konferenz im Dezember 2015 wurde dieser Austausch mit weiteren relevanten Stakeholdern, darunter der Plastik produzierenden- und -verarbeitenden, der Textil-, Reifen- und Farbindustrie bereits gestartet. 6. Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen zur „Prüfung nachhaltiger und kosteneffizienter Lösungen zur Verringerung und Vermeidung von Abfällen im Zusammenhang mit Abwässern und Niederschlagswasser ; dies schließt ein, zu verhindern, dass Kunststoffmikropartikel in die Meeresumwelt gelangen“ (ebd., S. 11)? Gesicherte Erkenntnisse, welche Mengen an Mikroplastik pro Jahr durch die Kläranlagen hindurch in die natürlichen Gewässer abgegeben werden, liegen bislang nicht vor, auch wenn erfolgte Studien darauf hindeuten, dass circa 10 Prozent nicht zurückgehalten werden können. Das Vorkommen bzw. der Rückhalt von Kunststoffen und Mikroplastik kann derzeit wegen einer fehlenden einheitlichen Untersuchungsmethodik nicht gesichert ermittelt werden. Zunächst müssen die Grundlagen geschaffen werden, um die Belastungssituation und die Wirksamkeit von Verfahren verlässlich einheitlich beurteilen zu können. Daher fördert das BMUB über das Umweltbundesamt verschiedene Forschungs- und Entwicklungsprojekte ; das Umweltbundesamt führt in diesem Bereich auch Eigenforschung durch. So sollen u. a. einheitliche Untersuchungsverfahren entwickelt und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8690 Eintragspfade und Indikatorarten zur Beschreibung der Auswirkungen identifiziert werden. Weiterhin werden Arbeiten im Rahmen der Gemeinsamen Programmplanung von Mitgliedstaaten und Europäischer Union (JPI), welche vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert werden, durchgeführt. Im Rahmen der Förderinitiative „Healthy und Productive Seas and Oceans (JPI Oceans)“ sind die Forschungsarbeiten auch auf die Entwicklung einer einheitlichen Messmethodik und die Erfassung von Eintragspfaden und Verbreitung von Mikroplastik gerichtet. Weitere verschiedene Ressortforschungseinrichtungen des Bundes (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sind zudem damit befasst, validierte analytische Nachweismethoden für die verschiedenen Matrices wie Wasser, Boden, Luft oder Lebensmittel, in denen Kunststoffe und Mikroplastik vorkommen kann, zu entwickeln. Diese Forschungsarbeiten müssen nun abgewartet werden, bevor weitere sinnvolle Schritte unternommen werden können. 7. Plant die Bundesregierung, neben der freiwilligen Selbstverpflichtung des Handels zur kostenpflichtigen Abgabe von Plastiktüten, die Förderung weiterer „einschlägiger Instrumente und Anreize zur Verringerung des Gebrauchs von Einwegprodukten und anderen Gegenständen, die die Meeresumwelt beeinträchtigen“ (ebd., S. 11)? In Staaten mit einer hochentwickelten Abfallwirtschaft ist der Eintrag von Abfällen in die Gewässer ohnehin bereits weitgehend unterbunden. Dennoch sind weitere Anstrengungen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und zur Ressourcenschonung notwendig. In Deutschland sollen auch zukünftig Maßnahmen zur Förderung von Mehrwegverpackungen ergriffen werden. Vorgesehen sind zum Beispiel Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz beim Kauf von Einweg - und Mehrweggetränkeverpackungen. 8. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Einbindung der Abfallentsorgung in die internationale Entwicklungszusammenarbeit und die diesbezüglichen Investitionen und gegebenenfalls Unterstützung bei der Umsetzung von Pilotprojekten“ (ebd., S. 11)? Punkt 6 des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 18. Mai 2016 vorgestellten 10-Punkte-Aktionsplans, der die entwicklungspolitischen Ziele des Meeresschutzes und der nachhaltigen Fischerei aufgreift, lautet: „Wir werden unsere Partnerländer bei der Reduzierung der Meeresverschmutzung durch Abfälle unterstützen“. Um die Ursachen der Meeresvermüllung zu beseitigen, werden mit Partnerländern insbesondere „modellhafte Ansätze einer integrierten Abfallwirtschaft“ entwickelt. Darüber hinaus werden der Wissensaustausch und Partnerschaften mit der Privatwirtschaft gefördert . Erste Pilotmaßnahmen wurden in Südosteuropa und in der Karibik gefördert. Von Juni 2015 bis Juni 2016 hat das BMZ über den Offenen Regionalfonds Südosteuropa zur Modernisierung kommunaler Dienstleistungen einen grenzüberschreitenden Dialogprozess zur Bekämpfung des Meeresmülls an der Adriatischen Küste und dem Flusseinzugsgebiet Tara-Drina-Sava gefördert. Ein Ergebnis davon ist die Verabschiedung von Politikempfehlungen zu Abfallmanagement des Städte-Netzwerks NALAS (Network of Associations of Local Authorities of South-East Europe) im April 2016. Für den Inselstaat Grenada (Karibik) und für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8690 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode die Insel Cozumel in Mexiko wurden Vorschläge zur Einrichtung eines Plastikflaschenpfandsystems bzw. für getrennte Sammelsysteme erarbeitet, um zu einem reduzierten Abfalleintrag ins Meer beizutragen. Darüber hinaus fördert das BMZ weltweit 10 Abfallprojekte der Finanziellen Zusammenarbeit und 8 Abfallprojekte der Technischen Zusammenarbeit sowie zahlreiche weitere Projekte mit abfallwirtschaftlichen Elementen. Neue bilaterale Projekte der Technischen Zusammenarbeit (TZ) im Bereich Abfallmanagement laufen dieses Jahr in Albanien, Ghana und Brasilien an. Eine signifikante Aufstockung der Mittel für laufende TZ-Vorhaben im Thema erfolgt in Jordanien und Algerien. Kriterien für die Auswahl von weiteren Ländern bzw. Städten, die zur Vermeidung von Meeresmüll im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zukünftig verstärkt unterstützt werden sollen, wurden erarbeitet. 9. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Förderung vorbildlicher Verfahren innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette der Kunststoffindustrie von der Herstellung bis zum Transport, beispielsweise durch die Zielstellung, keine Plastikpartikel mehr in die Umwelt abzugeben (zero pellet loss)“ (ebd., S. 11)? Wesentliche Anreize zur Vermeidung von Abfällen in der gesamten Wertschöpfungskette gehen bereits von dem in Deutschland geltenden abfallrechtlichen Rahmen aus. Generell stehen die Förderprogramme des Bundesumweltministeriums für Verfahren wie die beschriebenen offen. Die Bundesregierung begrüßt die Aktivitäten der Kunststoffindustrie im Rahmen von „Responsible Care“-Programmen zum „Null Pelletverlust“ – www. marinelittersolutions.com/projects/zero-pellet-loss/ und deren Teilnahme an den internationalen Aktivitäten zur Verringerung der Meeresverschmutzung im Rahmen der „Joint Declaration for Solutions on Marine Litter“ – www.plasticseurope. de/kunststoff-nachhaltig/marine-litter.aspx . 10. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Feststellung, wo Meeresabfälle besonders vermehrt auftreten, und Erstellung einer Kommunikationsplattform zum Austausch von Erfahrungen mit der Beseitigung von Abfällen an Stränden, Flussufern, vom Meeresboden, aus Zonen innerhalb der Wassersäule und auf der Meeresoberfläche, aus Häfen und Binnenwasserstraßen “ (ebd., S. 11)? Diese sog. Priority Action zielt auf die Identifizierung gehäuften Eintrags von Meeresmüll weltweit. Die im Jahr 2015 veröffentlichte Studie „Plastic waste inputs from land into the ocean“ (Jambeck et al., 2015) geht davon aus, dass die 20 Länder mit der höchsten Verschmutzungsquote für 83 Prozent aller unsachgemäß behandelten Plastikabfälle im Jahr 2010 verantwortlich seien. Die Liste der verantwortlichen Staaten wird danach von China, Indonesien und den Philippinen angeführt. Die Bundesregierung sieht sich dadurch darin bestätigt, dass die Ergebnisse der G7-Arbeit regional ausgeweitet werden sollten, um in den Regionen mit nennenswertem Mülleintrag in die Meere jenseits der G7-Staaten eine effektive Reduktion und damit eine nennenswerte Verringerung des Eintrags auch im globalen Maßstab zu erreichen. Die G7-Umweltminister waren sich anlässlich ihres Treffens am 15./16. Mai 2016 in Toyama (Japan) über die Fortführung und das Bedürfnis zur Ausweitung dieses Themas auf die Ebene der Entwicklungsund Schwellenländer im Rahmen der G20 und UNEPs einig. Neben dem bestehenden Monitoring in der Nordsee von Abfällen im Spülsaum und in den Mägen von Eissturmvögeln hat das UBA in den vergangenen Jahren Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8690 im Rahmen der Implementierung der MSRL ein Pilotmonitoring in anderen marinen Kompartimenten und bezüglich weiterer wesentlicher biologischer Auswirkungen durchführen lassen. Dabei konnten u. a. sog. Hotspots von Meeresmüll weitergehend spezifiziert werden. Die Überführung in ein Langzeitmonitoring wird angestrebt. Die Bundesregierung ist – in Vertretung durch das BMUB – Partner des unter dem „Global Programme of Action for the Protection of the Marine Environment from Land-based Activities“ (GPA) laufenden „Global Partnership on Marine Litter (GPML)“, welches im Jahr 2012 unter Rio+20 eingeführt worden ist. GPML stellt einen freiwilligen „Multi-Stakeholder Koordinierungsmechanismus “ dar, in dem alle Partner, zusammengesetzt aus internationalen Organisationen , Regierungen, NROs, Privatwirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Privatpersonen, vereinbart haben, gemeinsam an einer Reduktion und einem besseren Management von Meeresmüll zu arbeiten. UNEP stellt das Sekretariat – die Partnerschaft wird durch einen Lenkungsausschusses unterstützt und geleitet, in dem das BMUB auf Arbeitsebene seit 2015 einen Sitz hat. 11. Welche Schritte hat die Bundesregierung seit dem G7-Gipfel in Elmau unternommen , „dass möglichst viele Abfälle in Hafenauffangeinrichtungen gelangen und im Einklang mit Anlage V des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) ordnungsgemäß entsorgt werden“ (ebd., S. 12)? Die überarbeitete MARPOL Anlage V wurde bereits mit der 14. Schiffsicherheitsanpassungsverordnung (BGBl. 2012 II Seite 1194) in das deutsche Recht übernommen. Die Europäische Kommission plant eine Überarbeitung der EU- Richtlinie zu den Hafenauffanganlagen. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder. Das Engagement Deutschlands im Rahmen der Umsetzung der HELCOM und OSPAR RAPs hinsichtlich der Optimierung des No-Special-Fee-Systems in der Ostsee und der Etablierung eines vergleichbaren vollständig indirekten Gebührensystems für den Nordostatlantik wird fortgesetzt. Anlässlich des G7-Umweltministertreffens am 15./16. Mai 2016 in Toyama (Japan ) wurden fünf in der Abschlusserklärung konkret benannte Maßnahmen, die seit dem Gipfel von Elmau 2015 in Workshops im Rahmen des G7-Aktionsplanes noch unter deutscher G7-Präsidentschaft auf Arbeitsebene entwickelt wurden, verabschiedet. Eine dieser Maßnahmen fokussiert auf die Zusammenarbeit mit der International Maritime Organization (IMO). Deutschland und die IMO entwickeln derzeit gemeinsam ein Konzept zur Umsetzung. Geplant sind Veranstaltungen und Informationsaktivitäten im IMO Headquarter in London anlässlich einschlägiger Sitzungen wie dem Marine Environment Pollution Committee (Meeresumweltausschuss, MEPC) im Herbst 2016 sowie am Rande von Sitzungen zum London Übereinkommen/London Protokoll. Ziel ist Bewusstseinsbildung bei Vertretern der Internationalen Seeschifffahrt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8690 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Ermittlung von Optionen, wie mit vorrangig anfallenden Abfällen aus der Fischereiwirtschaft und der Aquakultur umgegangen werden kann, die zur Meeresvermüllung beitragen könnten, und gegebenenfalls Umsetzung von Pilotprojekten (darunter Entsorgungspläne, freiwillige Übereinkünfte und Entsorgung von Altprodukten nach Ende der Nutzungszeit) und die Einbeziehung des Expertenwissens der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO)“ (ebd., S. 12)? Auf allen wissenschaftlichen Forschungsfahrten der fischereiwissenschaftlichen Institute des Johann Heinrich von Thünen Instituts wird jeglicher mit den Netzen eingeholter Müll erfasst und genau beschrieben; die entsprechenden Daten werden dann in einer Meeresmülldatenbank beim Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) hinterlegt. Mit den so gewonnenen Daten erlangt die Bundesregierung einen Überblick über die Dimension und die Verteilung der verschiedenen Müllkomponenten in der Nord- und Ostsee. Um negative Folgen des Fischfangs für die Meeresumwelt zu begrenzen, sind durch den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) Maßnahmen förderfähig , die das Ziel einer ökologisch nachhaltigen, ressourcenschonenden, innovativen , wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Fischerei verfolgen. Die Durchführung der Maßnahmen des EMFF obliegt den Ländern. Der Bund beteiligt sich bei Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen des Fischfangs für die Meeresumwelt durch die Bereitstellung von Ko-Finanzierungsmitteln aus dem Bundeshaushalt . Die Länder prüfen zurzeit Maßnahmen, die sich auf umweltschonende Netztechniken beziehen. Das an die EU-Kommission gemeldet Maßnahmenprogramm gem. § 45 h WHG/ Artikel 13 MSRL beschreibt im Themenfeld ‚Reduzierung von Meeresmüll‘ im Maßnahmenkennblatt UZ5-05 ergänzend Vorschläge bzgl. Fischereinetzen und - geräten. Enthalten sind Optionen, um das Verlorengehen von Fischereigerät zu verhindern (beispielsweise über die elektronische Markierung von Netzen, die Etablierung von Pfandsystemen etc,). Das UBA ist ergänzend Partner im EU-Projekt MARELITT und engagiert sich gemeinsam mit dem World Wide Fund For Nature (WWF) Deutschland insbesondere bezüglich der Prüfung der Umweltverträglichkeit von Methoden, um alte Netze (sogenannte Geisternetze) wieder aus der Meeresumwelt zu entfernen. 13. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Förderung von Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die zu individueller Verhaltensänderung führt, durch die die Menge der Abfälle, die in die Umwelt, in Binnengewässer und Meere gelangt, verringert werden kann“ (ebd., S. 12)? Das an die Europäische Kommission gemeldet Maßnahmenprogramm gem. § 45 h WHG/Artikel 13 MSRL beschreibt im Themenfeld Reduzierung von Meeresmüll im Maßnahmenkennblatt UZ5-01 Vorschläge zur Verankerung des Themas Meeresmüll in Lehrzielen, Lehrplänen und –material. Das Programm beschreibt zudem Maßnahmen zur Information und Bewusstseinsbildung bei einzelnen Berufsgruppen. Die Bundesregierung setzt zudem auf Information der Bevölkerung, wobei die Bewusstseinsbildung bei Kindern einen besonderen Stellenwert besitzt. Das Umweltbundesamt hat dazu bereits im Rahmen der Verbändeförderung Informationsmaterialien in Form von Lehrmaterialien für Kinder und Jugendliche sowie für den Einsatz in Ausbildungsgängen für die Schifffahrt entwickeln lassen. erstellt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8690 Bezüglich der Einträge durch die internationale Seeschifffahrt wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 14. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Unterstützung der Initiierung einer harmonisierten weltweiten Überwachung der Abfälle im Meer und der Standardisierung von Methoden, Daten und ihrer Auswertung“ (ebd., S. 12)? Als erster konkreter Schritt zur Umsetzung einer der in der Beantwortung zu Ziffer 11 beschriebenen fünf konkreten Maßnahmen fand bereits im Januar 2016, d. h. vor der Verabschiedung der Maßnahmen durch die G7-Umweltminister am 15./16. Mai 2016, auf Einladung und unter Leitung der aktuellen japanischen G7- Präsidentschaft ein Workshop zur Standardisierung und Harmonisierung des Monitorings von Meeresmüll statt. Deutschland hat, vertreten durch BMUB und das Umweltbundesamt, sowohl in technisch / wissenschaftlicher Hinsicht als auch mit fachpolitischer Expertise aktiv zu den Ergebnissen des Workshops beigetragen . So wurden die Empfehlungen der im Rahmen der Umsetzung der EU MSRL tätigen EU Technical Group on Marine Litter zu standardisierten Monitoringverfahren eingebracht, die sich nun maßgeblich in den Intentionen zur Etablierung entsprechender globaler Verfahren wieder finden. Die in Deutschland oder den Regionalkooperationen zum Schutz von Nordostatlantik (OSPAR) und Ostsee (HELCOM) bereits erlangten Erfahrungen mit Monitoringkomponenten wie z. B. Spülsaummonitoring, Strandmüllerfassung (OSPAR) und Untersuchungen über Abfälle in Eissturmvogelmägen (OSPAR EcoQO) sowie die Ergebnisse des Pilotmonitorings in weiteren marinen Kompartimenten und relevanter Auswirkungen werden ebenfalls in internationale Diskussionen eingebracht. Anlässlich ihres Treffens am 26./27. Mai 2016 in Ise-Shima (Japan) haben die Staats- und Regierungschefs der G7 weitere wissenschaftliche Arbeit zwecks Intensivierung der weltweiten Ozeanbeobachtung und Zustandsbewertung für das wissenschaftlich basierte Management, die Bewahrung und die nachhaltige Nutzung von Meeresressourcen unterstützt (vgl. G7 Ise-Shima Leaders’ Declaration – G7 Ise-Shima Summit, 26-27 May 2016, dort S. 30). 15. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Unterstützung der Bemühungen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) und anderer Organisationen als Beitrag zur Analyse der Quellen, Wege und Wirkungen von Abfällen im Meer“ (ebd., S. 12)? Zum Beitrag Deutschlands im UNEP „Global Partnership on Marine Litter (GPML)“ wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Deutschland bringt sich darüber hinaus auch bei der einschlägigen UNEA-Arbeit ein und hat auf Einladung Norwegens aktiv zu einem side event zu Meeresmüll in der 21. Kalenderwoche teilgenommen. 16. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Unterstützung und Anregung weiterer Forschungsinitiativen, um die Meeresvermüllung anzugehen “ (ebd., S. 12)? Die G7 Wissenschaftsminister/Innen haben sich anlässlich ihres Treffens vom 8. bis 9. Oktober 2015 in Berlin verpflichtet, ein gemeinsames und interdisziplinäres Forschungs-, Bildungs- und Aufklärungsprogramm durchzuführen. Ergänzend wurde beschlossen, Forschungsinitiativen zur Analyse der Vermüllung der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8690 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Meere und der Entwicklung neuer Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Aufbauend auf bestehenden Initiativen, sollen Forschungsanstrengungen für ein besseres Verständnis des Ausmaßes und der Folgen der Plastikvermüllung verstärkt werden . Unter dem Dach der Joint Programming Initiative „Healthy and Productive Seas and Oceans“ (JPI Oceans) hat BMBF eine internationale Pilot Aktion zu „Mikroplastik in marinen Systemen“ mit neun weiteren europäischen Ländern (Belgien, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden ) initiiert. Das Kick-Off Meeting der vier Forschungsverbünde fand am 17. Februar 2016 in Madrid statt; damit gehen die Projekte jetzt in die Umsetzung. Zur Unterstützung der notwendigen wissenschaftlichen Arbeiten durch die G7- Staats- und Regierungschefs wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333