Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 1. Juni 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8717 18. Wahlperiode 08.06.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8484 – Kleinwaffenexporte 2015 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Kleinwaffen sind die modernen Massenvernichtungswaffen. Nach Schätzungen der Nichtregierungsorganisation Small Arms Survey sind weltweit rund 875 Millionen Kleinwaffen im Umlauf. Allein der legale Handel mit Kleinwaffen hat pro Jahr ein Volumen von rund 8,5 Milliarden US-Dollar (www.smallarmssurvey. org/weapons-and-markets.html). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Zur Verbesserung der Kontrolle von Kleinwaffenexporten hat die Bundesregierung am 18. März 2015 Grundsätze für die Erteilung von Genehmigungen für die Ausfuhr von Kleinen und Leichten Waffen, dazugehöriger Munition und entsprechender Herstellungsausrüstung in Drittländer beschlossen. Dadurch soll das Risiko der Weiterverbreitung von Kleinwaffen deutlich gesenkt werden. In den Kleinwaffengrundsätzen ist festgehalten, dass bei der Ausfuhr von Technologie und Herstellungsausrüstung grundsätzlich keine Genehmigungen im Zusammenhang mit der Eröffnung neuer Herstellungslinien für Kleinwaffen und entsprechende Munition in Drittländern erteilt werden. Zudem findet bei Genehmigungen für die Ausfuhr von Kleinwaffen in Drittländer grundsätzlich der Grundsatz „Neu für Alt“ Anwendung. Danach müssen staatliche Empfänger von Kleinen und Leichten Waffen grundsätzlich eine Verpflichtungserklärung dahingehend abgeben, dass sie die durch die Neubeschaffung zu ersetzenden Waffen vernichten. Soll keine Aussonderung von Altwaffen stattfinden und ein plausibler Mehrbedarf gedeckt werden, findet alternativ der Grundsatz „Neu, Vernichtung bei Aussonderung“ Anwendung. Danach muss sich der Empfänger verpflichten, dass die zu liefernden neuen Waffen nach deren Aussonderung vernichtet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8717 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ergänzend dazu wurde im Juli 2015 die zunächst pilotmäßige Einführung von sog. Post-Shipment-Kontrollen in Drittländern beschlossen. Während einer Pilotphase werden zunächst Post-Shipment-Kontrollen bei staatlichen Empfängern von Kleinen und Leichten Waffen und bestimmten Schusswaffen (Pistolen, Revolver und Scharfschützengewehre) eingeführt. Mit den Kontrollen soll überprüft werden, ob die gelieferten Waffen noch im Empfängerland bei dem in der Endverbleibserklärung angegebenen Endverwender vorhanden sind. Dadurch wird die Endverbleibssicherung für aus Deutschland exportiertes Rüstungsmaterial verbessert. Der Gesamtwert der Genehmigungen von Kleinwaffen belief sich im Jahr 2015 auf 32,4 Mio. Euro. (Im Jahr 2014 lag der Wert noch bei 47,4 Mio. Euro). Dies entspricht einem Rückgang um ca. 15 Mio. Euro. Auch bei den Genehmigungen von Kleinwaffen für Drittländer ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang des Volumens um ca. 7,1 Mio. Euro von 21,6 Mio. Euro in 2014 auf jetzt knapp 14,5 Mio. Euro zu verzeichnen. 1. In welcher Gesamthöhe wurden im Jahr 2015 Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und Kleinwaffenmunition erteilt (bitte Einzelsummen für Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und Kleinwaffenmunition angeben), und welche 20 Staaten waren die größten Empfänger (bitte nach Genehmigungswert aufschlüsseln)? Güterbeschreibung Wert in € Kleinwaffen1 25.266.062 Teile für Kleinwaffen 7.160.796 Munition für Kleinwaffen2 18.574.141 Teile für Kleinwaffenmunition3 12.789.294 Gesamt 63.790.293 1 Die Definitionen für Kleinwaffen und Kleinwaffenmunition entsprechen den Vorgaben aus dem Rüstungsexportbericht. 2 Einzelgenehmigungen von Munition von Kleinwaffen einschließlich Munitionsteile werden im jeweiligen Rüstungsexportbericht gesondert aufgeführt 3 Einzelgenehmigungen von Munition von Kleinwaffen einschließlich Munitionsteile werden im jeweiligen Rüstungsexportbericht gesondert aufgeführt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8717 Größte 20 Empfängerländer Land Wert in € Niederlande 7.681.948 Katar 7.587.520 Schweiz 7.346.745 Vereinigte Staaten 6.682.539 Frankreich 6.234.193 Irak 3.895.442 Vereinigte Arabische Emirate 3.809.808 Norwegen 2.099.262 Vereinigtes Königreich 2.092.848 Österreich 2.025.567 Türkei 2.017.438 Belgien 1.744.097 Albanien 1.579.667 Kanada 1.294.001 Italien 832.646 Jordanien 813.709 Polen 676.573 Indien 638.959 Japan 624.310 Indonesien 601.462 2. In welcher Gesamthöhe wurden im ersten Quartal 2016 Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und Kleinwaffenmunition erteilt (bitte Einzelsummen für Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und Kleinwaffenmunition angeben)? Güterbeschreibung Wert in € Kleinwaffen 3.608.880 Teile für Kleinwaffen 315.713 Munition für Kleinwaffen 6.015.107 Teile für Kleinwaffenmunition 1.792.148 Gesamt 11.731.848 Hinweis: Die Daten sind vorläufig und können sich durch Korrekturen und Nachmeldungen noch verändern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8717 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. In welcher Höhe wurden im Jahr 2015 Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und Kleinwaffenmunition an die MENA- Staaten erteilt (bitte pro Land nach Ausfuhrposition, Bezeichnung, Stückzahl und Wert aufschlüsseln)? Land Genehm. gesamt AL-Pos. Wert in Euro Güterbeschreibung Stück Irak 5 0001A-02 364.474 Gewehre mit KWL-Nummer; 4.105 7.192 Teile für Gewehre mit KWL-Nummer; 20 0001A-06 29.568 Maschinengewehre; 10 0003A-01 2.245.600 Munition für Gewehre (KWL-Nummer : 0); 4.400.000 1.040.000 Munition für Gewehre (KWL-Nummer : 50); 1.604.000 0003A-06 208.608 Munition für Maschinengewehre (KWL-Nummer : 50) 508.800 Jemen (VN-Mission) 2 0001A-02 12.450 Gewehre mit KWL-Nummer [VN-Mission ]; 10 0001A-05 16.250 Maschinenpistolen [VN-Mission] 10 Jordanien 7 0001A-02 811.440 Gewehre mit KWL-Nummer; 526 54 Teile für Gewehre mit KWL-Nummer; 3 0001A-05 2.027 Maschinenpistolen; 2 188 Teile für Maschinenpistolen 7 Katar 2 0001A-02 1.150.000 Teile für Gewehre mit KWL-Nummer; 517 0001A-05 5.938.000 Maschinengewehre; 196 499.520 Teile für Maschinengewehre 392 Kuwait 2 0003A-01 168.652 Munition für Gewehre (KWL-Nummer : 0) 600.000 Libanon (VN-Mission) 8 0001A-02 11.580 Gewehre mit KWL-Nummer [VN-Mission ]; 6 1.770 Teile für Gewehre mit KWL-Nummer [VN-Mission]; 60 0001A-05 7.500 Maschinenpistolen [VN-Mission]; 4 1.100 Teile für Maschinenpistolen [VN-Mission ]; 27 0003A-01 30.140 Munition für Gewehre (KWL-Nummer : 0) [VN-Mission] 77.000 Libyen 1 0001A-02 36.300 Gewehre mit KWL-Nummer [VN-Mission ]; 20 0001A-05 24.724 Maschinenpistolen [VN-Mission]; 10 19.169 Teile für Maschinenpistolen [VN-Mission ] 351 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8717 Land Genehm. gesamt AL-Pos. Wert in Euro Güterbeschreibung Stück Oman 7 0001A-06 30.465 Teile für Maschinengewehre; 425 0003A-01 132.734 Munition für Gewehre (KWL-Nummer : 0); 311.600 0003A-05 25.650 Munition für Maschinenpistolen (KWL-Nummer : 50) 65.000 Vereinigte 8 0001A-02 167.816 Gewehre mit KWL-Nummer; 30 Arabische Emirate 1.599 Teile für Gewehre mit KWL-Nummer; 50 0001A-05 3.510.000 Maschinenpistolen; 3.000 96.372 Teile für Maschinenpistolen; 3.002 0003A-01 34.021 Munition für Gewehre (KWL-Nummer : 0) 29.900 4. In welcher Höhe wurden im ersten Quartal 2016 Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und Kleinwaffenmunition an die MENA-Staaten erteilt (bitte pro Land nach Ausfuhrposition, Bezeichnung, Stückzahl und Wert aufschlüsseln)? Land Genehm. gesamt AL-Pos. Wert in Euro Güterbeschreibung Stück Algerien 1 0003A-06 4 Munition für Maschinengewehre (KWL-Nummer : 50) 10.000 Libanon 1 0001A-05 700 Teile für Maschinenpistolen [VN-Mission ] 4 Oman 5 0001A-02 36.123 Teile für Gewehre mit KWL-Nummer; 3.390 0001A-06 13.920 Teile für Maschinengewehre; 4.000 0003A-01 29.515 Munition für Gewehre (KWL-Nummer : 0) 56.000 Vereinigte Arabische Emirate 1 0003A-01 6.940 Munition für Gewehre (KWL-Nummer : 0) 20.000 Hinweis: Die Daten sind vorläufig und können sich durch Korrekturen und Nachmeldungen noch verändern. 4 Teil eines Munitionspaketes, Einzelwert nicht ausweisbar Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8717 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welche Exporte von Technologie- bzw. Fertigungsunterlagen zur Herstellung von Kleinwaffen, leichten Waffen, Komponenten von Kleinwaffen, leichten Waffen und dazugehöriger Munition sind im Jahr 2015 genehmigt worden (bitte nach Empfängerland, Waffen, Waffenkomponenten bzw. Munitionstyp und Wert aufschlüsseln)? Land Güterbeschreibung Wert in € Australien Schnittstellenzeichnungen, Außengeometrien, technische Angaben (Impulse, Oberflächen, Materialbeschaffenheiten) von Lafetten für Maschinengewehre 200,00 Technologie für Handfeuerwaffen Modulares Repetiergewehrsystem TDP – Technical Data Pack 120.000,00 Belgien Patronen- und Komponentenzeichnungen und detaillierte technische Informationen 6.250,00 Frankreich Instandsetzungsanleitung zu Selbstladepistole 15,00 Kanada Instandsetzungsanleitungen für diverse Waffen 123,00 Instandsetzungsanleitung und Instandsetzungsanweisung für diverse Waffen verschiedener Kaliber. 75,00 Instandsetzungsanleitung zu Selbstladepistole 1,00 Österreich Technologie für A0001 Ware Zeichnungen für Teile von automatischen Gewehren ,Technologie für A0018 Ware Zeichnungen für SBM zur Herstellung Waffenteilen 2.000,00 Schweden Technologie zur Herstellung von Kleinkalibermunition in gegenständlicher und nicht gegenständlicher Form (Email FTP-Server o.ä.) 100.000,00 Schweiz Technologie für A0001 Güter, Technologie für Einzelteile für automatische Gewehre, Technologie für A0018 Güter Technologie für speziellen Herstellungsausrüstung. 3.000,00 CAD-Daten und Zeichnungen zu Gewehren und div. Teilen dafür (Lauf, Kammer, Hülse, Abzug, System, etc.) 1.000,00 Spanien Unterlagen für Maschinenpistole, automatische und halbautomatische Gewehre, Jagdwaffen und verschiedene Pistolen und Fertigungszeichnungen für Einzelteile der Granatmaschinenwaffe, Granatpistole und verschiedene Anbaugeräte 3.000,00 Tschechische Republik Technologieunterlagen für kleinkalibrige Munition Hülsen / Ge-schosse / Patronen / TLP 3.000,00 Kurbelpresse Type 7171.3 und 7171.7 inkl. Werkzeuge, Zubehör, Lehren, Ersatzteile und Umbauteile gemäß Vertrag & Herstellungszeichnungen für die Arbeitswerkzeuge & Hülsenstadien, nicht fertig bearbeitet Kal. 9,3 mm und .338 Lapua Magnum & Eventuelle Nach- und Garantielieferungen 300,00 Vereinigte Staaten Technologieunterlagen für kleinkalibrige Munition Hülsen / Geschosse / Patronen Kaliber 9mm / 5,56mm / 7,62mm 300,00 Technologie für A0001 Waren, hier: CAD Zeichnung zur Herstellung von Führungsstangen für Selbstladepistolen der Modelle P99, PPQ und PPS in den Kalibern 9mmx19 und .40 150,00 Erprobungsberichte (Kadenzen, Federkennwerte, Bohrungsmaße, Puffermassen, Maße der Gasabnahme, Gewindemaße, Härteangaben etc.) 46,00 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8717 Technologie für A0001 Waren / Fertigungs-unterlagen, Stücklisten, Arbeitspläne zur Herstellung von Pistole PPK, PPK/S und PDS (ex PP) (ausgenommen: Technologie für Verschlüsse) 1.533,00 Vereinigtes Königreich Blockwerkzeuge mit Arbeitswerkzeugen und zusätzlich je 1 Satz Arbeitswerkzeuge für eine Kurbelpresse Type 7063 und Herstellungszeichnungen für die Arbeitswerkzeuge sowie Nach- und Garantielieferungen 1,00 Technologie für A0001 Güter Technologie-Fertigungsunterlagen für Produkte & Technologie für A0002 Güter; Technologie-Fertigungsunterlagen für Produkte und Herstellungstechnologie für 00018 Güter , Fertigungs-Wärmebehandlungs-, Materialspezifikationen etc. für Sonderbetriebsmittel 10.000,00 6. Welche Exporte von Spezialmaschinen zur Herstellung von Kleinwaffen, leichten Waffen, Komponenten von Kleinwaffen, leichten Waffen und dazugehöriger Munition sind im Jahr 2015 genehmigt worden (bitte nach Empfängerland , Waffen, Waffenkomponenten bzw. Munitionstyp und Wert aufschlüsseln )? Land Güterbez. Wert Tschechische Republik Kurbelpresse inkl. Werkzeuge, Zubehör, Lehren, Ersatzteile und Umbauteile 1.750.000 Ungarn Platarg-Presse zur Herstellung von 9mm Hülsen mit Ersatzteilen und Zubehör 72.551 Ungarn Horizontalpresse zur Herstellung von Geschoß-mänteln 4.150 7. Für wie viele deutsche Hersteller von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und Kleinwaffenmunition bestand im Jahr 2015 ganz oder teilweise ein Exportverbot bzw. wurden vorübergehend keine Exportgenehmigungen und/oder keine Exportgenehmigungen für bestimmte Länder erteilt? 8. Welchen Anteil hatten diese Hersteller (s. Frage 7) jeweils am Gesamtexportvolumen von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und Kleinwaffenmunition in den Jahren 2010, 2011 und 2012? 9. Für welche deutschen Hersteller von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und Kleinwaffenmunition bestand im Jahr 2015 ganz oder teilweise ein Exportverbot bzw. wurden vorübergehend keine Exportgenehmigungen und/oder keine Exportgenehmigungen für bestimmte Länder erteilt (bitte nach Hersteller , Grund für das Aussetzen von Genehmigungen, genauem Sachverhalt – wie zum Beispiel eine räumliche Einschränkung von Genehmigungen – und Zeitraum, in dem keine Genehmigungen erteilt wurden, aufschlüsseln )? 10. Welchen Anteil hatten diese Hersteller (s. Frage 9) jeweils am Gesamtexportvolumen von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und Kleinwaffenmunition in den Jahren 2010, 2011 und 2012? Die Fragen 7 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8717 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportpolitik. Entscheidungen für die Ausfuhrgenehmigung von Rüstungsgütern werden jeweils im Einzelfall getroffen. Dabei werden alle Aspekte des jeweiligen Falls berücksichtigt, gewichtet und abgewogen. Grundlage sind die Politischen Grundsätze der Bundesregierung aus dem Jahr 2000, der Gemeinsame Standpunkt der EU aus dem Jahr 2008 und der Vertrag über den Waffenhandel. Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen . Hierbei spielen auch Erwägungen zur Zuverlässigkeit des jeweiligen Ausführers eine Rolle. Kein deutsches Unternehmen war 2015 pauschal von der Antragstellung von Ausfuhrgenehmigungsanträgen ausgeschlossen. Die erfragte Differenzierung bzw. firmenbezogene Darstellung im Verhältnis zum Gesamtexportvolumen lässt sich mithin nicht durchführen. Waffenembargos, die als Ausfuhrverbote alle Exporteure treffen, galten im Jahr 2015 in dem in den §§ 74 ff. der Außenwirtschaftsverordnung normierten Umfang . Für die im Runderlass Außenwirtschaft Nr. 6/2014 (BAnz AT 28. November 2014 B1) darüber hinaus genannten Länder wird ein Waffenembargo administrativ durch die Verweigerung von Ausfuhrgenehmigungen umgesetzt. 11. Welche Lieferungen von Waffen und sonstigen Rüstungsgütern sind gegenwärtig für die Peshmerga im Nordirak zugesagt, und wann werden die Auslieferungen beginnen (bitte Güter und Stückzahl detailliert angeben)? Die Bundesregierung beabsichtigt eine weitere materielle Unterstützung der Regierung der Region Kurdistan-Irak. Die Details werden derzeit ausgearbeitet. 12. Welchen jährlichen Gesamtwert hatten die Nullbescheide (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Rüstungsexporte und Nullbescheide“, Antwort zu Frage 1 auf Bundestagdrucksache 18/8364) in den Jahren 2011 bis 2016? Jahr Anzahl der Nullbescheide Wert in Mio. € 2011 6.208 3.519,4 2012 6.021 2.326,5 2013 6.578 2.738,3 2014 8.242 2.585,9 2015 10.296 3.013,3 2016 (bis 17.05.) 3.391 1.587,0 Hinweis: Die Daten sind vorläufig und können sich durch Korrekturen noch verändern . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333