Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 6. Juni 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8747 18. Wahlperiode 09.06.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8537 – Entwicklungspolitische Effekte des Makeni-Projekts in Sierra Leone V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r 2009 hat das schweizerische Unternehmen Addax Bioenergy mithilfe von acht europäischen Entwicklungsbanken, darunter der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), in Sierra Leone 56 000 Hektar Land gepachtet , um dort Zuckerrohr anzubauen und zu Ethanol zu verarbeiten. Die Entwicklungsbanken haben das sogenannte Makeni-Projekt mit über 200 Mio. Euro finanziert und lange als Vorzeigeprojekt präsentiert – trotz jahrelanger Kritik von lokalen und europäischen Nichtregierungsorganisation (non-governmental organizations – NGOs) (siehe z. B. www.brotfueralle.ch/index.php?id=16&tx_ ttnews%5Btt_news%5D=897&cHash=ef3341c18c80369f672f5f54668b47c9). Mittlerweile ist klar: Das Projekt ist gescheitert, die Ethanolproduktion eingestellt , lokale Mitarbeiter wurden entlassen oder freigestellt. Die Bevölkerung der Region, die durch das Makeni-Projekt bereits ihre Ländereien verloren hatte, ist nun in ihrer Existenz bedroht (www.brotfueralle.ch/fileadmin/deutsch/01_ Service/Medien_Texte/Mediencommuniques/2016/20160322_MM_Addax. pdf). Im Wirtschaftsmagazin ECO des Schweizer Fernsehens vom 21. März 2016 bestätigte der Landwirtschaftsminister von Sierra Leone, Monty Patrick Jones, Übernahmegespräche mit neuen Investoren. Eine lokale Bäuerin und Dorflehrerin kommentierte das Makeni-Projekt dort so: „Wir waren arm, doch jetzt sind wir noch ärmer. Es gibt sogar Hunger in unseren Gemeinden“ (www.srf. ch/news/wirtschaft/addax-bioenergy-schweizer-bioprojekt-in-schieflage). Diese Klage steht im Kontrast zur Darstellung der Bundesregierung, die noch im letzten Jahr in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. festhielt: „Die Bundesregierung und die DEG sind von den positiven entwicklungspolitischen Effekten des Engagements mit ADDAX in Sierra Leone überzeugt“ (Bundestagsdrucksache 18/6025, zu Frage 15). Selbst im Dezember 2015, als die Fabrik schon ein halbes Jahr kein Ethanol mehr produzierte (www.srf.ch/news/wirtschaft/addax-bioenergy-schweizer-bioprojekt-inschieflage ), blieb die Bundesregierung auf erneute Nachfrage bei dieser Einschätzung und betonte, dass die DEG „über umfassende Monitoring- und Beurteilungsmechanismen verfügt, um den Stand des Engagements einzuschätzen“ (Antwort auf die Mündliche Frage 40 des Abgeordneten Niema Movassat, Plenarprotokoll 18/142, Anlage 36). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8747 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung hat in ihren Stellungnahmen mehrere Aspekte des Makeni -Projekts positiv hervorgehoben: Die Schaffung von 3 500 Arbeitsplätzen, „die auch in qualitativer Hinsicht (Bezahlung, Arbeitsschutz, etc.) vorbildlich sind“ (Bundestagsdrucksache 18/6025, Antwort zu Frage 4). Allerdings liegen die Löhne, die Addax gezahlt hat, teilweise unter den Mindestlöhnen im öffentlichen Sektor Sierra Leones und können nicht als existenzsichernde Löhne angesehen werden, da damit die Ausgaben für eine ländliche Familie nicht gedeckt werden können (Silnorf, Annual Monitoring Report on Addax, 2014, S. 6). Nach Auskunft der Bundesregierung hatte die DEG in ihrem Finanzierungsvertrag mit Addax explizit die Vorgabe verankert, die Nahrungsmittelsicherheit in der Region zu verbessern (Bundestagsdrucksache 18/1717, Antwort zu Frage 2). Das Makeni-Projekt biete über das sogenannte Farmer Development Programme „die Chance, die Bevölkerung in der Region erstmals ausreichend zu versorgen“ (Bundestagsdrucksache 18/1717, Antwort zu Frage 27). Diese Hoffnung ist nicht eingetreten. Nicht nur hat die Bevölkerung ihre ursprünglichen Ländereien verloren, bei dem Farmer Development Programme sind die Bauern zudem auf Dienstleistungen von Addax (z. B. Pflügen, Saatgut, Transport; www.brotfueralle.ch/fileadmin/ deutsch/2_Entwicklungpolitik_allgemein/C_Wirtschaft%20und%20MR/ Landgrab/2014_Addax/20140612_Addax_Monitoring_Report_2014.pdf, insbesondere S. 25) angewiesen, die sie nun zu verlieren drohen. „Das Unternehmen stellt über Energieerzeugung […] 20 Prozent der Energie des Landes bereit“ (Bundestagsdrucksache 18/1717, Antwort zu Frage 27). Allerdings hat Addax laut dem Wirtschaftsmagazin ECO überhaupt nur ein halbes Jahr Energie produziert. Anstatt Strom ans nationale Stromnetz zu liefern, bezog Addax für die Bewässerung seiner Plantagen vielmehr zum Zeitpunkt der Recherchen selbst Strom aus dem nationalen Energienetz, und zwar aus der Leitung der ohnehin schon unterversorgten Hauptstadt. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Addax nach dem Roundtable on Sustainable Biomaterials (RSB) zertifiziert ist (Bundestagsdrucksache 18/1717, Antwort zu Frage 27). Dieser zeichnet die Produktion als nachhaltig , umweltfreundlich und sozial aus. Das schweizerische Bundesamt für Umwelt erkennt das RSB-Zertifikat allerdings nicht an, da es die Gesamtökobilanz von Agrartreibstoffen zu wenig berücksichtigt (www.srf.ch/news/wirtschaft/addax-bioenergy-schweizer-bioprojekt-inschieflage ). Zudem haben NGOs bereits 2013 in einer Studie nachgewiesen , dass Addax wichtige Kriterien des RSB nicht einhalte und in den Zertifizierungsprozess vor allem die Meinung von Addax, kaum jedoch kritische Stimmen eingeflossen seien (www.brotfueralle.ch/fileadmin/deutsch/ 01_Service/Medien_Texte/Mediencommuniques/Complaint_RSB_130910. pdf). „Die umwelt-und sozialrelevante Projektprüfung wurde sehr eng mit dem BMZ abgestimmt, insbesondere Fragen der Landnutzung und Landpacht“ (Bundestagsdrucksache 18/1717, Antwort zu Frage 27). Diese Darstellung steht im Widerspruch zu den Aussagen von Anwohnern in der Sendung ECO, dass sie ihr fruchtbares Land verloren hätten, sowie zur Kritik des Landwirtschaftsministers von Sierra Leone an den niedrigen Pachtpreisen. Wenn man sich in Afrika und anderen Weltgegenden umschaue, sei der von Addax gezahlte Pachtpreis der niedrigste, den man für das Land erhalten könne, erklärt er in der Sendung: „2,5 Dollar [pro Hektar und Jahr] sind einfach zu wenig“ (www.srf.ch/news/wirtschaft/addax-bioenergy-schweizerbioprojekt -in-schieflage). Zudem ist auffällig, dass die Pachtverträge zwischen Addax und den drei Chiefdoms Makari Gbanti, Bombali Shebora und Malal Mara nicht im Registrar General von Sierra Leone zu finden und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8747 damit öffentlich einsehbar sind (www.oarg.gov.sl/), wie es eigentlich gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Bundesregierung hat mehrfach das „vorbildliche Verhalten von ADDAX“ (Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6025) während der Ebola-Krise gelobt und das Scheitern des Makeni-Projekts mit eben dieser in Zusammenhang gestellt. Allerdings benennt das Wirtschaftsmagazin ECO Missmanagement bei Addax sowie falsche Kalkulationen bei den zu erwartenden Hektarerträgen als zentrale Ursachen für das Scheitern. Zudem ist auch nicht bekannt, ob Addax überhaupt eigenes Geld für die Bekämpfung der Ebola-Krise zu Verfügung gestellt hat, oder ob das Unternehmen dabei nur mit Geld der europäischen Entwicklungsbanken agierte. Sierra Leone ist ein Pilotland für die Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien zu Landnutzungsrechten (VGGT), die Landgrabbing verhindern und verantwortliche Landinvestitionen garantieren sollen. Deutschland unterstützt Sierra Leone bei der Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien. Vor diesem Hintergrund ist es besonders interessant, inwiefern sich die Bundesregierung und die DEG im Rahmen des Makeni-Projekts an ebendiese Leitlinien halten und auch zukünftig halten werden. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Nach Kenntnis der Bundesregierung wirkte sich der heftige Ausbruch von Ebola in Westafrika und Sierra Leone im Jahr 2014 leider auch stark auf die Tätigkeit von Addax in Sierra Leone aus (siehe auch Bundestagsdrucksache 18/5881 vom 28. August 2015). Auch aus diesem Grund sah sich das Unternehmen 2015 gezwungen und hat dies auch öffentlich angekündigt, seine Tätigkeit in Sierra Leone zu reduzieren und das Makeni-Projekt einem Review-Prozess zu unterziehen. Im März 2016 informierte das Unternehmen, dass der Review-Prozess noch nicht abgeschlossen ist. Als Kreditinstitut ist die DEG rechtlich verpflichtet, sich nicht zu den von ihr mitfinanzierten Unternehmen und deren Vorhaben zu äußern, sofern nicht die Zustimmung des Kunden vorliegt. Dies gilt auch im Fall von Addax. Obwohl der Review-Prozess noch nicht beendet ist, hat das Unternehmen jedoch der DEG die Zustimmung erteilt, darüber zu informieren, dass Addax das DEG-Darlehen zurückgezahlt hat. Sobald der Review-Prozess abgeschlossen ist, werden das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) gemeinsam prüfen, ob eine weitere Unterstützung möglich ist. 1. Inwiefern bleibt die Bundesregierung bei ihrer Einschätzung, dass „[n]egative Auswirkungen von Landverpachtung und der Ausweitung industrieller Agrarmodelle im Zusammenhang mit dem „Makeni-Project“ nicht bestätigt werden [können]“ (Bundestagsdrucksache 18/6025, Antwort zu Frage 4)? Wenn ja, warum? Die Bundesregierung kommt zu keiner grundsätzlichen Neubewertung. Gleichwohl bedauert sie, dass sich das Makeni-Projekt in Sierra Leone aufgrund der herausfordernden Situation vor Ort nicht so entwickelt hat, wie erhofft. Die Bundesregierung möchte in der Gesamtschau auf die von der DEG berichteten positiven Entwicklungen des Finanzierungsvorhabens ADDAX hinweisen: Durch das hohe finanzielle Investment von ADDAX Bioenergy wurde die lokale physische und soziale Infrastruktur im Projektgebiet in Sierra Leone entwickelt und aufgewertet. Bis zu 3 500 feste und saisonale lokale Arbeiter erhielten durch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8747 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ADDAX über mehrere Jahre Arbeitseinkommen. Eine Gruppe von 2 330 Kleinbauern erhielt durch das Farmer Development Programme eine umfangreiche agrartechnische Ausbildung. Das von ADDAX Bioenergy gepachtete Land wurde – zum Teil zum ersten Mal – zur landwirtschaftlichen Nutzung urbar gemacht und damit aufgewertet. 2. Wenn nein, wie ist es nach Meinung der Bundesregierung zu dieser falschen Einschätzung gekommen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Inwiefern kann die Bundesregierung glaubhaft belegen, dass zum Zeitpunkt ihrer Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1717 Addax tatsächlich 20 Prozent der Energie des Landes bereitstellte? Der Satz „Das Unternehmen stellt über Energieerzeugung aus Bagasse 20 Prozent der Energie des Landes bereit“ in der Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/1717 ist als Teilantwort zu Frage 25 der Kleinen Anfrage („Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Kriterien vor, auf deren Grundlage die DEG im Jahr 2011 beschloss, sich an der Finanzierung von Addax & Oryx, in Sierra Leone zu beteiligen?“) zu verstehen. Die Antwort stützt sich auf Planzahlen von ADDAX für die Netzeinspeisung aus dem Kraftwerk des Unternehmens , die zum Zeitpunkt der Beantwortung mit maximal 15 MW (bei einem geschätzten Gesamtenergieproduktionspotenzial von ca. 50 MW in Sierra Leone) angegeben wurde. 4. Inwiefern kann die Bundesregierung glaubhaft belegen, dass Addax jemals 20 Prozent der Energie des Landes bereitgestellt hat, wie das Unternehmen der Regierung Sierra Leones ursprünglich zugesichert hatte? 5. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung dazu, ob Addax jemals Energie in das Stromnetz von Sierra Leone eingespeist hat (bitte mit Angabe, in welchem Zeitraum und in welcher Höhe)? 6. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung darüber, über welche Zeitraum Addax selbst Strom aus dem nationalen Stromnetz bezogen hat? Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierüber keine Informationen vor. 7. Wie viel Geld hat Addax nach Kenntnis der Bundesregierung von der DEG und anderen europäischen Entwicklungsfinanzierern zur Bekämpfung der Ebola-Krise erhalten? 8. Hat Addax im Rahmen seines Engagements zur Bekämpfung der Ebola- Krise nach Kenntnis der Bundesregierung auch eigene finanzielle Mittel eingesetzt , und wenn ja, in welcher Höhe? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Wie in der Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6025 verdeutlicht, hatte die Begleitmaßnahme der DEG im Zusammenhang mit der Ebola-Krise in Sierra Leone zum Ziel, eine von ADDAX bereits eigenständig im Mai 2014 begonnene Krisenreaktionsmaßnahme zu unterstützen. Über die genaue Höhe der von ADDAX eingesetzten finanziellen Mittel liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8747 9. Warum hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung beschlossen, bei der Ebola-Bekämpfung in Sierra Leone auf Addax als Partner zu setzen und nicht auf staatliche Stellen oder unabhängige NGOs? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich der entwicklungspolitische Auftrag der DEG explizit auf die Finanzierung der unternehmerischen Initiative in Entwicklungs- und Schwellenländern bezieht und die DEG daher zu diesem Zweck mit privatwirtschaftlichen Unternehmen zusammen arbeitet. Dabei werden sowohl die spezifische Situation der Finanzierungskunden der DEG als auch die jeweiligen Entwicklungsherausforderung in deren Geschäftsumfeld in Entwicklungs - und Schwellenländern berücksichtigt. Flankierend zu staatlichen Maßnahmen wurde im Rahmen der Zusammenarbeit mit ADDAX sichergestellt, dass sich das Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Ebola-Krise sehr eng mit den lokalen Gesundheitsbehörden abstimmt. ADDAX, das von den Gesundheitsbehörden um Hilfe gebeten worden war, hat die staatlichen Strukturen gezielt unterstützt und damit einen wichtigen Beitrag zu Bekämpfung der Ebola-Krise geleistet. 10. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung darüber, inwiefern Addax die Darlehen der Entwicklungsbanken und insbesondere die der DEG zurückgezahlt hat bzw. noch zurückzahlen wird? Das Darlehen, das die DEG an das Unternehmen ADDAX ausgereicht hatte, ist vollständig zurückgezahlt. Seitdem besteht zwischen der DEG und ADDAX keine vertragliche Kundenbeziehung in Bezug auf die Finanzierung mehr. Über die Rückzahlung an andere Kreditgeber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des schweizerischen Bundesamts für Umwelt zum RSB-Zertifikat? Der Roundtable on Sustainable Biomaterials (RSB)-Standard hat Kriterien und Indikatoren formuliert, die explizit eine Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen im gesamten Lebenszyklus von Biokraftstoffen im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen vorsehen. Diese entsprechen nach Kenntnis der Bundesregierung dem internationalen Stand der Diskussion (z.B. „from Well to Wheel“, Treibhausgasemissionen inkl. der Landnutzungsänderungen und des im Boden gebundenen CO2, Betrachtung von Koppelprodukten in der Produktion). 12. Ist das RSB-Zertifikat in Deutschland offiziell anerkannt? Wenn ja, von wem? Wenn nein, warum nicht? Der RSB wurde im Jahr 2011 von der Europäischen Kommission als Nachweis für die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen unter der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie 2009/28/EG) anerkannt. In Deutschland wird die EU-Richtlinie unter anderem durch die Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV) und die Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraft-NachV) umgesetzt. Die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung sieht vor, dass für in Verkehr gebrachte Biokraftstoffe von akkreditierten Stellen ausgestellte Nachhaltigkeitsnachweise vorgelegt werden müssen, die bestätigen , dass die Anforderungen während ihres gesamten Herstellungsprozesses Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8747 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode eingehalten wurden. Zertifizierungsstellen müssen nach einem anerkannten Zertifizierungssystem die Erfüllung der Anforderungen kontrollieren. Für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen und -stellen ist in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Die von der BLE erteilten Anerkennung für Zertifizierungssysteme und -stellen nach der Biokraftstoffbzw . nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung sind unter folgendem Link veröffentlicht: https://web.archive.org/web/20130927160502/http://www. ble.de/SharedDocs/Downloads/02_Kontrolle/05_NachhaltigeBiomasseerzeugung/ Anerkennung_de.pdf?__blob=publicationFile. Unter der Register-Nummer EU- BM-16 findet sich der RSB, der befristet bis zum 9. August 2016 anerkannt ist. 13. Inwiefern hat in Deutschland eine Prüfung des RSB-Zertifikats stattgefunden , und zu welchem Ergebnis kam eine solche etwaige Prüfung? Laut Evaluations- und Erfahrungsbericht für das Jahr 2014 zur Biomassestromund Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung gelten freiwillige Systeme (wie z. B. der RSB) nach § 41 BioSt-NachV bzw. Biokraft-NachV in Deutschland als anerkannt, solange und soweit sie von der Europäischen Kommission anerkannt sind. Die von der Europäischen Kommission anerkannten freiwilligen Systeme finden sich auf folgender Webseite: https://ec.europa.eu/energy/en/topics/ renewable-energy/biofuels/voluntary-schemes. 14. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Pachtverträge zwischen Addax und den drei Chiefdoms Makari Gbanti, Bombali Shebora und Malal Mara nicht im Registrar General von Sierra Leone auftauchen? Wir weisen darauf hin, dass die lokalen Behörden in Sierra Leone für die Eintragung der Pachtverträge in das „Registrar-General“ verantwortlich sind. 15. Wie bewertet sie dies insbesondere hinsichtlich des Status der Pachtverträge und deren Anfechtbarkeit? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Landwirtschaftsministers von Sierra Leone, dass die von Addax gezahlte Pacht zu niedrig sei und neu verhandelt werden müsste? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum hat sie sich nicht schon früher für höhere Pachtpreise eingesetzt ? Der Bundesregierung ist diese genannte Einschätzung nicht bekannt. Nach Kenntnis der Bundesregierung übernahm ADDAX zum Zeitpunkt der Erstverhandlung der Pachtverträge die von der Regierung Sierra Leones empfohlene Höhe der Pachtzahlungen in die Verträge. 17. Wurden im Jahr 2016 die der Landbevölkerung seitens Addax vertraglich zugesagten Kompensationszahlungen (für gepachtetes Land, gerodete Bäume etc.) bislang ausgezahlt? Wenn nein, warum nicht? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Zahlungen für das Jahr 2016 budgetiert . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8747 18. Ist der Bundesregierung die Kritik von lokalen Communities an den Pachtverträgen bekannt? Wenn ja, warum hat sie sich nicht schon früher für eine Revision der Pachtverträge eingesetzt? Der Bundesregierung ist diese Kritik nicht bekannt. Der von der DEG eingerichtete Beschwerdemechanismus wurde im Zusammenhang mit den Pachtverträgen bislang nach Kenntnis der Bundesregierung nicht bemüht. 19. Stehen die Pachtverträge nach Meinung der Bundesregierung im Einklang mit den VGGT? Die Pachtverträge des Investors Addax wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor Verabschiedung der „Freiwilligen Leitlinien Land“ (VGGT) verhandelt und abgeschlossen. Sie liegen der Bundesregierung nicht vor. Die im Internet veröffentlichten Vertragsmuster von Sierra Leone können nach Einschätzung der Bundesregierung jedoch noch besser auf die VGGT ausgerichtet werden. Die Beratung der sierra-leonischen Regierung zur nationalen Umsetzung der VGGT ist Kern der trilateralen Landpartnerschaft zwischen Deutschland, Sierra Leone sowie der Welternährungs- und Agrarorganisation der Vereinten Nationen (FAO). Diese Landpartnerschaft wurde im Dezember 2015 gezeichnet. Ziel der Vereinbarung ist die Verbesserung der Gesetzgebung und Verwaltungspraxis im Landsektor in Sierra Leone. Die sierra-leonische Regierung wird so bei der Schaffung der rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen für verantwortliche Agrarinvestitionen unterstützt. Ziel ist es, die Landrechte der lokalen Bevölkerung zu stärken und gleichzeitig das Investitionsklima zu verbessern. 20. Können die Pachtverträge von einem potentiellen neuen Investor nach Meinung der Bundesregierung einfach übernommen werden, oder müssten diese neu verhandelt werden? Nach Kenntnissen der Bundesregierung können bestehende Verträge von neuen Investoren übernommen werden. Inwieweit die Verträge neu verhandelt werden, ist Entscheidung der Vertragspartner, also auch hier der sierra-leonischen Regierung , einschließlich der lokalen Behörden. 21. Inwiefern wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die VGGT nach einem möglichen Verkauf oder Ende von Addax eingehalten werden, und was ist ihrer Meinung nach hierbei besonders zu beachten? Die Sensibilisierung relevanter Akteure zu internationalen Leitlinien wie den VGGT ist ein wichtiges Handlungsfeld für die Bundesregierung. Im Rahmen der trilateralen Landpartnerschaft setzt sich die Bundesregierung für die Umsetzung der VGGT in Sierra Leone ein (siehe auch Antwort zu Frage 19). 22. In welchem Stadium befindet sich die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie, die „die Umsetzungsanforderungen der VGGT an öffentliche landbezogene Investitionen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit […] und gute fachliche Praxis in der Umsetzung der Empfehlungen der Leitlinien“ herausarbeiten soll (Bundestagsdrucksache 18/6025, Antwort zu Frage 34)? Ein erster Entwurf der Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte wurde Mitte April vorgelegt und wird zurzeit von der KfW-Entwicklungsbank und der DEG kommentiert. Laut Auftragnehmer soll sie im Herbst 2016 veröffentlicht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8747 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass sie andere Länder wie Sierra Leone bei der Umsetzung der VGGT unterstützt, dass sie aber gleichzeitig bei staatseigenen Unternehmen wie der KfW und der DEG die Umsetzung der Leitlinien noch nicht durchgesetzt hat? Die VGGT richten sich in erster Linie an Staaten und Regierungen im Sinne ihrer menschenrechtlichen Pflichten. Die Bundesregierung unterstützt ihre Partnerländer dabei, die Leitlinien in nationale Politik umzusetzen. Darüber hinaus sind die Leitlinien gemäß der entwicklungspolitischen Vorgaben der Bundesregierung handlungsleitend für Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. 24. Wann ist nach Meinung der Bundesregierung mit einer expliziten Verankerung der VGGT bei KfW und DEG (beispielsweise im Rahmen des Gesellschaftsvertrags ) zu rechnen? Die Bundesregierung unterstützt andere Länder bei der Umsetzung der auf Freiwilligkeit beruhenden VGGT ebenso wie die DEG ihre Kundenunternehmen bei der kontextspezifischen Umsetzung der VGGT unterstützt. Der umwelt- und sozialrelevante Referenzstandard der DEG ist der international anerkannte und von den meisten multi- und bilateralen Finanzierungsinstituten angewendete IFC Performance Standard, der mit allen Beteiligten (auch der Bundesregierung) abgestimmt wurde und laufend abgestimmt wird. Die im privatwirtschaftlichen Kontext wirksamen Empfehlungen der VGGT sind thematisch in den IFC Performance Standards verankert. Für die Bundesregierung sind die VGGT ein wichtiger Referenzrahmen. Die Bundesregierung wird daher ihre Vorschläge zur fokussierteren Verankerung der VGGT in die nächste Runde der Aktualisierung der IFC Performance Standards einbringen. Die Ergebnisse der Studie (siehe Antwort zu Frage 22) und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen werden bis Ende des Jahres 2016 gezogen. 25. Wie bewertet die Bundesregierung ihre eigene Hoffnung, mit dem Makeni- Projekt „die Bevölkerung in der Region erstmals ausreichend zu versorgen“ angesichts der jüngsten Entwicklungen und des ECO-Beitrags? Unbenommen früherer Stellungnahmen der Bundesregierung hängt die aktuelle Einschätzung der Bundesregierung vom Ausgang des derzeit laufenden Review- Prozesses des Makeni-Projekts durch ADDAX Bioenergy ab. 26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Bodenqualität der von Addax gepachteten, mit Zuckerrohr bewirtschafteten Flächen, insbesondere hinsichtlich ihrer möglichen erneuten Nutzung durch lokale Kleinbauern nach einer möglichen Rückgabe der Flächen? Der Bundesregierung liegen hierüber keine Kenntnisse vor 27. Wie sinnvoll erscheinen der Bundesregierung Entwicklungsprogramme für Bauern wie jene des Makeni-Projekts, bei dem die Bauern auf die Bereitstellung von Inputs angewiesen sind, für eine nachhaltige Ernährungssicherung? Bauern sind in jeder denkbaren Konstellation auf agrarische Inputs (z. B. Samen oder Düngemittel) zur Nahrungsmittelproduktion angewiesen. Entwicklungsprogramme für Bauern tragen dazu bei, die vorhandenen Inputs qualitativ zu verbessern und etwaige fehlende Inputs bereitzustellen. Nach Einschätzung der Bundesregierung können Entwicklungsprogramme für Bauern, die eine anfängliche Inputbereitstellung beinhalten, eine Katalysatorwirkung entfalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8747 28. Bleibt die Bundesregierung bei Ihrer Einschätzung, dass die Ebola-Krise ein zentraler Grund für die wirtschaftlichen Probleme von Addax sei, wie sie es in ihrer Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 18/6025 nahe legt, angesichts Meldungen des schweizerischen Wirtschaftsmagazins ECO, das Missmanagement bei Addax sowie falsche Kalkulationen bei den zu erwartenden Hektarerträgen als zentrale Ursachen für das Scheitern benennt? Die Bundesregierung unterstreicht, dass das Vorhaben von ADDAX Bioenergy von Beginn an in einem Post-Konflikt-Land wie Sierra Leone auf schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen stieß. So bedeuteten zum Beispiel die fehlende oder weitgehend unterentwickelte physische und soziale Infrastruktur sowie die begrenzte Leistungsfähigkeit der lokalen Behörden eine besondere Herausforderung . Bis zur Ebola-Epidemie wurden die bestehenden Herausforderungen und Hindernisse für eine erfolgreiche Entwicklung des Makeni-Projekts – sowohl von Seiten der Entwicklungsfinanzierer als auch von Kundenseite – als überwindbar eingeschätzt. Gleichwohl haben sich auch die globalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Bioethanolmarkt verschlechtert. Die in der Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/6025 beschriebenen verheerenden Auswirkungen der Ebola-Krise auf die Geschäftstätigkeit von ADDAX stellten eine zusätzliche Herausforderung dar, die das Unternehmen dazu veranlasste, im Jahr 2015 öffentlich anzukündigen, dass es seine Tätigkeit in Sierra Leone reduzieren und das Makeni-Projekt einem Review-Prozess unterziehen werde. 29. Auf welchen Informationen beruhten die Aussagen der Bundesregierung, dass die von Addax geschaffenen Arbeitsplätze in qualitativer Hinsicht vorbildlich gewesen seien (Bundestagsdrucksache 18/6025, Antwort zu Frage 4)? Nach Kenntnis der Bundesregierung bestätigte das kontinuierliche Projektmonitoring der DEG die Übereinstimmung (Compliance) der Geschäftstätigkeit von ADDAX mit den sierra-leonischen und internationalen Sozialstandards. Zudem gab es nach Kenntnis der Bundesregierung zu diesem Aspekt keine internen Beschwerden der Mitarbeiter des Unternehmens. 30. Bleibt die Bundesregierung bei dieser Einschätzung angesichts des Berichts der Organisation Brot für alle, dass die Löhne bei Addax teilweise unter den Mindestlöhnen des öffentlichen Sektors lagen und nicht für die Bestreitung des Lebensunterhalts ausreichten? Die von ADDAX bezahlten Löhne werden nicht dem öffentlichen sondern dem privatwirtschaftlichen Sektor zugeordnet. Im Bereich des landwirtschaftlichen Sektors kann die Compliance nach Kenntnis der Bundesregierung mit den jeweils anwendbaren Mindestlöhnen bestätigt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8747 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 31. Trifft es zu, dass im März dieses Jahres P. N. als Vertreterin der niederländischen Entwicklungsbank FMO in Makeni Vertretern lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen mitteilte, die europäischen Entwicklungsbanken (auch die DEG) würden sich mit sofortiger Wirkung aus dem Projekt zurückziehen , wie den Fragestellern von Abass Kamara vom Sierra Leone Network on the Right to Food (SiLNoRF) im April dieses Jahres berichtet wurde? Wenn nein, was weiß die Bundesregierung über den Besuch der FMO-Delegation in Makeni? Welchen Zweck hatte die Reise? Nach Kenntnis der Bundesregierung handelte es sich bei dem Besuch um eine Projektabschlussreise des holländischen Entwicklungsfinanzierers FMO. Der Bundesregierung sind weder Inhalte, Gesprächsthemen noch Teilnehmer der Reise und der beschriebenen Austauschsituation bekannt. 32. Was meint die Bundesregierung damit, wenn sie sagt: „Sofern dieses [Makeni-]Projekt beendet werden sollte, […] werden natürlich Folgen zu beachten sein“ (Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Silberhorn in der Fragestunde vom 13. April 2016, Plenarprotokoll 18/163, S. 16032 (C))? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. 33. Inwiefern werden Bundesregierung und DEG nach einem potentiellen Verkauf von Addax bzw. einem Ende des Makeni-Projekts der lokalen Bevölkerung beistehen, sich langfristige Lebensperspektiven in der Region aufzubauen ? Die Bundesregierung begrüßt, dass die DEG sich als Entwicklungsfinanzierer, der privatwirtschaftliche Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern langfristig begleitet, stets für die kurz-, mittel- und langfristigen entwicklungspolitischen Wirkungen der von ihr unterstützten unternehmerischen Initiativen verantwortlich sieht. So werden im Finanzierungsvertrag auch Auflagen zu umweltund sozialrelevanten Aspekten festgehalten, die sich auf eine eingehende Umwelt - und Sozialprüfung des vorgeschlagenen Vorhabens stützen. Zum anderen begleitet die DEG ihre Kunden während der Engagement-Laufzeit eng in Finanzierungs - sowie in Umwelt- und Sozialfragen – unter anderem durch regelmäßige Monitoring- und Berichtsformate sowie Projektbesuche vor Ort. Auch nach Beendigung einer Kundenbeziehung legt die DEG den von ihr finanzierten Unternehmen nahe, die Maßnahmen zur Förderung der entwicklungspolitischen Wirkungen unabhängig von zukünftigen Projektkonstellationen nachzuhalten . Wie eingangs erwähnt, werden – sobald der Review-Prozess abgeschlossen ist – BMZ und DEG gemeinsam prüfen, ob eine weitere deutsche Unterstützung erforderlich und machbar ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333