Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 6. Juni 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8758 18. Wahlperiode 08.06.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Ralph Lenkert, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8535 – Förderprogramm Innovative Hochschule V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 20. Mai 2016 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern zwei Vereinbarungen über Förderprogramme zur Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems vereinbart. Einerseits einen Pakt zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses an den Universitäten sowie andererseits die Vereinbarung „Innovative Hochschule“. Die Vereinbarung Innovative Hochschule sieht die Förderung von kleinen und mittleren Hochschulen im Bereich Ideen-, Wissens- und Technologietransfer vor. Dieses Programm wurde von der Bundesministerin für Bildung und Forschung , Prof. Dr. Johanna Wanka, in Folge der Kritik des am 22. April 2016 von der GWK beschlossenen Konzepts zur Exzellenzinitiative (z. B. Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom 11. Mai 2016) vorgestellt und soll neben der Exzellenzforschung andere wichtige Leistungsbereiche der Hochschullandschaft fördern (vgl. z. B. SPIEGEL ONLINE vom 29. März 2016: „Zusätzlich zur Exzellenzinitiative: Wanka will auch kleine Unis und FHs fördern“). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat in ihren Beratungen vom 22. April und 20. Mai 2016 insgesamt drei Entwürfe von Bund-Länder-Vereinbarungen zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Vereinbarungsentwürfe liegen den Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern zu ihrer Sitzung am 16. Juni 2016 als Gesamtpaket zur abschließenden Entscheidung vor. Der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen – „Innovative Hochschule“ – ist Teil dieses Gesamtpakets. Soweit die Entwürfe der Verwaltungsvereinbarungen betroffen sind, stehen daher die nachfolgenden Antworten unter dem Vorbehalt der Billigung durch die Regierungschefebene . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8758 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Vor welchen Herausforderungen stehen aus Sicht der Bundesregierung kleine und mittlere Hochschulen derzeit? Die Hochschulen erfüllen unabhängig von ihrer Größe in allen Leistungsbereichen vielfältige und beständig herausfordernde Aufgaben. Die Bundesregierung bietet ein Förderangebot, das die Hochschulen darin unterstützt, die an sie gestellten Aufgaben in hoher Qualität erfüllen zu können. 2. Weshalb wurde dieses Förderprogramm so kurzfristig, nach der Kritik an der Fokussierung des am 22. April 2016 von der GWK beschlossenen Konzepts zur Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative auf große Universitäten, angekündigt ? Der Grundsatzbeschluss für eine neue Bund-Länder-Initiative (Nachfolge Exzellenzinitiative ) der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern vom Dezember 2014 formuliert insbesondere die drei folgenden Ziele: „Hochschulen in der Ausbildung fachlicher und strategischer Profile zu unterstützen , die sich auf alle Leistungsbereiche der Hochschulen beziehen können“, „die Kooperation von Hochschulen untereinander und mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie der Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren in regionalen Verbünden, Netzwerken oder neuen institutionellen Formen strategisch auszurichten und zu stärken“ sowie „exzellente grundlagen- und anwendungsorientierte Spitzenforschung in Universitäten zu fördern“. Die Internationale Expertenkommission zur Evaluation der Exzellenzinitiative unter der Leitung von Prof. Dr. Dieter Imboden empfiehlt in ihrem Endbericht vom Januar 2016, das Ziel der Stärkung der universitären Spitzenforschung konsequent in den Fokus eines Nachfolgeprogramms zur Exzellenzinitiative zu nehmen und nicht mit anderen Zielen zu vermischen. Dieser Empfehlung sind die Bundesregierung und die Regierungen der Länder gefolgt und legen mit den Verwaltungsvereinbarungen zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten – „Exzellenzstrategie“ und zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissensund Technologietransfers an deutschen Hochschulen – „Innovative Hochschule“ zwei inhaltlich und administrativ voneinander unabhängige aber komplementäre Initiativen zur Erfüllung der Ziele des Grundsatzbeschlusses zur Stärkung des deutschen Hochschulsystems vor. Die vertraulichen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur „Innovativen Hochschule“ sind zeitgleich mit denen zur „Exzellenzstrategie“ im Rahmen der GWK gestartet. 3. Sieht die Bundesregierung kleine und mittlere Universitäten als nicht ausreichend leistungsfähig an, um in der Exzellenzinitiative erfolgreich zu sein (bitte begründen)? 4. Handelt es sich bei dem Förderprogramm um einen Ausgleich für die z. B. von der HRK bemängelten schlechteren Chancen von kleinen und mittleren Universitäten bei der Bewerbung um eine Förderung als Exzellenzuniversität im Rahmen der Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative (bitte begründen )? Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet. Bereits in der laufenden Exzellenzinitiative haben kleine und mittlere Universitäten bewiesen, dass Exzellenz keine Frage der Größe ist. Die Größe der Universitäten , die derzeit mit einem Zukunftskonzept gefördert werden, variiert. Bezogen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8758 auf die Studierendenschaft liegt sie beispielsweise zwischen knapp 11 000 Studierenden (Universität Konstanz) und über 50 000 Studierenden (Ludwig-Maximilians -Universität München). Im Programm zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten – „Exzellenzstrategie “ sind alle Universitäten antragsberechtigt. Eine Größenbeschränkung gibt es nicht. Die Begutachtung und Bewertung der Anträge der Universitäten und ihrer Leistungsfähigkeit erfolgt in diesem Kontext nach wissenschaftlichen Kriterien in bewährten wissenschaftsgeleiteten Verfahren. 5. Wenn ja, wie ergibt sich dieser Ausgleich anhand der inhaltlichen und finanziellen Ausgestaltung der vereinbarten Förderprogramme? 6. Weshalb wurde es nicht als dritte Förderlinie in die Exzellenzinitiative aufgenommen ? 7. Hält es die Bundesregierung für angemessen, dass das Programm Innovative Hochschule für kleine und mittlere Hochschulen innerhalb von zehn Jahren rund 550 Mio. Euro umfassen soll, während für die Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative im gleichen Zeitraum über 4 Mrd. Euro zur Verfügung stehen (bitte begründen)? Die Fragen 5 bis 7 werden im Zusammenhang beantwortet. Aufgrund der unterschiedlichen Programmziele und Fördergegenstände verfolgen die Förderinitiative „Innovative Hochschule“ zur Förderung der Leistungsdimension „Transfer und Innovation“ und das Programm „Exzellenzstrategie“ zur Förderung international sichtbarer Spitzenforschung unterschiedliche Förderziele mit unterschiedlichem Finanzbedarf. Dies begründet zwei separate Verwaltungsvereinbarungen . Der im Vergleich zur „Exzellenzstrategie“ höhere relative Finanzierungsanteil des Bundes von 90 Prozent am Programm „Innovative Hochschule“ und dessen separate Ausschreibung unterstreichen die besondere Bedeutung der hier angesprochenen Zielgruppe und der damit verbundenen Förderziele für die Bundesregierung . 8. Weshalb wurde der Ideen-, Wissens- und Technologietransfer als Fördertatbestand ausgewählt? Die Bund-Länder-Initiative zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens - und Technologietransfers – „Innovative Hochschule“ greift die Empfehlungen zahlreicher Expertinnen und Experten auf und schafft für Hochschulen die Möglichkeit, Forschungsergebnisse und Erkenntnisse aus allen Wissenschaftsdisziplinen für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar zu machen und bisher ungenutzte Innovationspotenziale zu heben. 9. Plant die Bundesregierung weitere Förderprogramme für Hochschulen mit anderen Schwerpunkten? Wenn ja, mit welchen Schwerpunkten? Wenn nicht, weshalb nicht? Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern mit den Programmen zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten – „Exzellenzstrategie“ und zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zwei weitere Verwaltungsver- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8758 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode einbarungen verhandelt, die nach der Entscheidung durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern am 16. Juni 2016 umzusetzen sein werden. Darüber hinaus steht sie insbesondere in der GWK im kontinuierlichen Gespräch mit den Ländern. 10. Weshalb ist der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e. V. an der Auswahl der Expertinnen und Experten des Auswahlgremiums sowie der Ausgestaltung des Begutachtungsverfahrens beteiligt? 11. Weshalb dürfen sich über den Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e. V. nahezu ausschließlich Unternehmen an dem Vorschlagsrecht für die Expertinnen und Experten des Auswahlgremiums sowie für die Ausgestaltung des Begutachtungsverfahrens beteiligen? 12. Sieht die Bundesregierung einen Interessenkonflikt, wenn eine Organisation, deren Mitglieder durch das Förderprogramm gefördert werden können, an der Besetzung des Auswahlgremiums sowie der Ausgestaltung des Begutachtungsverfahrens beteiligt sind (bitte begründen)? 13. Wie wird in diesem Rahmen eine gleichberechtigte Beteiligung von Akteuren der Zivilgesellschaft, wie z. B. Umweltverbänden oder Organisationen im Bereich Kultur, die nach der Vereinbarung ebenfalls Transferpartner sein können, sichergestellt? Die Fragen 10 bis 13 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Benennung der Expertinnen und Experten des Auswahlgremiums erfolgt einvernehmlich durch Bund und Länder. Maßgeblich für die Benennung der Expertinnen und Experten sind Erfahrungen und Kompetenzen im Bereich der Hochschulgovernance und -strategie, des Ideen-, Wissens- und Technologietransfers, im Innovationsprozess oder in der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Expertinnen und Experten sollen die Bereiche Wissenschaft, Wirtschaft und (Zivil-)Gesellschaft repräsentieren. Um dies sicherzustellen , werden sowohl die Expertise des Wissenschaftsrates als Beratungsgremium der Bundesregierung zu Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung von Hochschulen, Forschung und Wissenschaft, in dem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens mitwirken , als auch des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft als eingetragenem Verein und Gemeinschaftsinitiative von Unternehmen und Stiftungen mit langjähriger Erfahrung in den Bereichen Kooperation zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sowie Innovation durch die Gewährung eines Vorschlagsrechts sowie die Konsultation zur Ausgestaltung des Begutachtungsverfahrens nach den in der Verwaltungsvereinbarung festgelegten Kriterien einbezogen . Die Begutachtung durch die von Bund und Ländern benannten Expertinnen und Experten erfolgt nach wissenschaftlichen Kriterien und den Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis zum Ausschluss von Interessenkonflikten. 14. Wie soll aus Sicht der Bundesregierung eine Zusammenarbeit zwischen Hochschulen mit der Gesellschaft und Kultur im Rahmen der Vereinbarung Innovative Hochschule konkret aussehen? Im Rahmen der Förderinitiative „Innovative Hochschule“ wird die Umsetzung der Transferstrategie der Hochschulen für die Profilierung der gesamten Hochschule oder in ausgewählten thematischen Bereichen im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer gefördert. Dabei wird der strategische Auf- und Ausbau der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8758 Kooperation mit der Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren in Verbünden , Netzwerken und in innovativen Formen angestrebt. Der Rahmen der Förderung wird insbesondere durch die in der Vereinbarung definierten Programmziele , den Gegenstand der Förderung und die Antragsberechtigung gesetzt. Entscheidend ist, dass die Vorhaben in eine kohärente Transferstrategie der Hochschulen eingebunden sind, gemeinsame fachliche Schwerpunkte der Hochschule und ihrer Partner, Stärken und Schwächen vorhandener Transferstrukturen und -aktivitäten sowie Bedarfe, Beiträge und die Bereitschaft zur längerfristigen Zusammenarbeit der Kooperationspartner adressieren. 15. Was ist unter dem Förderkriterium „Orientierung an Bedarfen und Potentialen der regionalen Kooperationspartner und ggf. der Kooperationspartner außerhalb der Region“ zu verstehen? In der Vereinbarung „Innovative Hochschule“ wird unter anderem als Programmziel festgelegt, dass die zu fördernden Vorhaben Bedarfe, Beiträge und die Bereitschaft zur längerfristigen Zusammenarbeit der Kooperationspartner adressieren müssen. Mit dem in der Frage formulierten Förderkriterium wird die Erfüllung dieses Programmziels im Begutachtungsverfahren zu bewerten sein. Dabei sind im Rahmen eines gemeinsamen Antrags mit einer antragsberechtigten Hochschule oder eines antragsberechtigten Verbundes von Hochschulen auch Kooperationspartner in räumlicher Nähe (demzufolge „regionale Kooperationspartner“) förderberechtigt. Bei der Profilierung von Hochschulen in den Geistes-, Sozialund Kulturwissenschaften ist auch die Einbindung überregionaler Partner (demzufolge „Kooperationspartner außerhalb der Region“) möglich. 16. Können über die Vereinbarungen auch die Kooperationspartner von Hochschulen aus Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur gefördert werden, mit denen diese im Rahmen ihres Antrages zusammenarbeiten? Wenn ja, in welchem Umfang? 17. Wird von den Kooperationspartnern aus Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur eine Eigenleistung erwartet? Wenn ja, in welchem Umfang und über welchen Zeitraum? 18. Wie ist dies nachzuweisen? 19. Sieht die Bundesregierung in einer solchen Eigenleistung ein Ausschlusskriterium für mögliche Kooperationspartner aus Gesellschaft und Kultur (bitte begründen)? Die Fragen 16 bis 19 werden im Zusammenhang beantwortet. Im Rahmen eines gemeinsamen Antrags mit einer antragsberechtigten Hochschule (bzw. eines antragsberechtigten Verbundes von Hochschulen) können auch Partner aus Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur gefördert werden. Im Falle eines solchen gemeinsamen Antrags muss (müssen) die Hochschule(n) mindestens 70 Prozent der Zuwendung erhalten. Förderberechtigte Kooperationspartner können demzufolge bis zu 30 Prozent der Zuwendung erhalten. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare gemeinnützige Institutionen, auch aus Kultur und Gesellschaft, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8758 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode werden können. Ein Ausschlusskriterium für Kooperationspartner aus Kultur und Gesellschaft besteht unter diesen Voraussetzungen demnach nicht. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Soweit die Zuwendungen in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Kommission als mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfen gewährt werden, erfolgt dies gemäß der Abschnitte 2 und 4 sowie der Artikel 22 und 31 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014. Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) und zusätzlich die BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF, sofern die Zuwendungsmittel im elektronischen Abrufverfahren des BMBF ausgezahlt werden. Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98). 20. Sieht Bundesregierung in einer Förderung der Fokussierung der Hochschulen auf die regionalen Innovationssysteme, die auch bei der Gestaltung von Studiengängen im Bologna-Prozess eine große Rolle spielt, Gefahren für a) die Internationalisierung der Hochschulen; b) eine zu spezialisierte Ausrichtung, die die Entwicklung von radikalen Innovationen unterdrückt; c) Risiken für die spezifisch qualifizierten Beschäftigten, die infolge radikaler Innovationen oder dem regionalen Wegbrechen einzelner Branchen im internationalen Wettbewerb, entstehen können? Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen der Stärkung der strategischen Rolle der Hochschulen im regionalen Innovationssystem und einer Internationalisierung der Hochschulen bzw. der Entwicklung von radikalen Innovationen . Die räumliche Nähe der Akteure fördert einen intensivierten Wissensaustausch auch über Disziplin-, Branchen- und Technologiegrenzen hinweg, steigert damit die Wahrscheinlichkeit für die Entwicklung radikaler Innovationen , verbessert die Identifikation der Akteure mit den regionalen Aktivitäten, erhöht deren Sichtbarkeit auch auf der internationalen Ebene und verbessert damit die internationale Wettbewerbs- und auch Kooperationsfähigkeit der regionalen Innovationssysteme. Diese Vorteile räumlicher Nähe werden auch durch die wissenschaftliche Untersuchung der Cluster- und Netzwerkinitiativen des Bundes wie beispielsweise der begleitenden Evaluierung des Spitzencluster-Wettbewerbs durch das Rheinisch- Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH Köln (ISG), dem Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre/Mikroökonomik der Friedrich-Schiller- Universität Jena und der Joanneum Research GmbH Graz bestätigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333