Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 6. Juni 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8759 18. Wahlperiode 08.06.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Ralph Lenkert, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8536 – Förderprogramm Wissenschaftlicher Nachwuchs V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 20. Mai 2016 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern zwei Vereinbarungen über Förderprogramme zur Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems vereinbart. Einerseits einen Pakt zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses an den Universitäten sowie anderseits die Vereinbarung „Innovative Hochschule“. Der Pakt für den Wissenschaftlichen Nachwuchs sieht die Förderung von bis zu 1 000 Tenure-Track-Professuren an Universitäten in Deutschland vor. Hierfür stellt der Bund 1 Mrd. Euro im Zeitraum von 2017 bis 2032 bereit. Mit dem Programm wollen Bund und Länder planbare und transparente Karrierewege für den Wissenschaftlichen Nachwuchs fördern. Zudem soll das Programm die Attraktivität des deutschen Wissenschaftssystems im internationalen Wettbewerb steigern sowie die Universitäten bei der Gewinnung und dem dauerhaften Halten der besten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler unterstützen . V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat in ihren Beratungen vom 22. April und 20. Mai 2016 insgesamt drei Entwürfe von Bund-Länder-Vereinbarungen zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Vereinbarungsentwürfe liegen den Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern zu ihrer Sitzung am 16. Juni 2016 zur abschließenden Entscheidung vor. Der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über ein Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist Teil des Gesamtpakets. Soweit die Entwürfe der Verwaltungsvereinbarungen betroffen sind, stehen daher die nachfolgenden Antworten unter dem Vorbehalt der Billigung der Vereinbarungsentwürfe durch die Regierungschefebene. Ziel des geplanten Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist es, die Karrierewege des wissenschaftlichen Nachwuchses an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen besser planbar und transparenter zu gestalten . Jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern soll früher als bisher eine Entscheidung über den dauerhaften Verbleib im Wissenschaftssystem ermöglicht werden. Das Programm soll zudem dazu beitragen, die Attraktivität des deutschen Wissenschaftssystems im internationalen Wettbewerb zu steigern und die Uni- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8759 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode versitäten stärker dabei zu unterstützen, die besten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus dem In- und Ausland zu gewinnen und möglichst dauerhaft zu halten. Bund und Länder greifen mit dem Programm die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu Karrierezielen und -wegen an Universitäten vom 11. Juli 2014 auf. 1. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die aktuell größten Probleme des Wissenschaftlichen Nachwuchses, und wie soll dieser Pakt zu deren Lösung beitragen? Aus Sicht der Bundesregierung ist der Mangel an planbaren und transparenten Karrierewegen in der Wissenschaft das aktuell größte Problem des wissenschaftlichen Nachwuchses. Mit der gewachsenen Zahl an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern ist bei den Professuren kein vergleichbarer Aufwuchs einhergegangen. Die Berufung auf eine Professur erfolgt zudem häufig zu spät in der Berufsbiografie, so dass viele talentierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler lange mit einer unsicheren Perspektive leben. Das kann dazu führen, dass sie gute Berufschancen außerhalb der Wissenschaft verpassen oder der Wissenschaft in Deutschland den Rücken kehren, um andernorts früher selbständig zu forschen und zu lehren. 2. Wie groß schätzt die Bundesregierung die unter dem Begriff „Wissenschaftlicher Nachwuchs“ zusammenzufassende Gruppe an Personen? Der Umfang der Gruppe des wissenschaftlichen Nachwuchses kann nur näherungsweise geschätzt werden, da die Personalgruppen, zu denen der wissenschaftlichen Nachwuchs zuzuordnen ist, nicht in vollem Umfang statistisch erfasst werden und es teilweise auch Mehrfachzählungen gibt. Hochschulen 2014: Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter, Juniorprofessoren, hauptberuflich : 179 141 (Quelle: Statistisches Bundesamt Fachserie 11 Reihe 4.4; Tab. 01) Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 2014: Promovierende, Postdocs, Nachwuchsgruppenleiter: 19 640 (Quelle: GWK-Heft 42 - Monitoring-Bericht 2015; Tab. 30) Summe Schätzung wissenschaftlicher Nachwuchs 2014: 198 781. 3. Wie sollen die 1 000 zusätzlichen Tenure-Track-Stellen sowie die darin enthaltene Strategiepauschale die Karrierewege des Wissenschaftlichen Nachwuchses an den deutschen Universitäten besser planbar und transparenter gestalten? Die tendenziell flächendeckende Etablierung der Tenure-Track-Professur wird dazu beitragen, dass bei Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zukünftig die Entscheidung über den dauerhaften Verbleib im Wissenschaftssystem früher fällt als bisher. Der Übergang auf eine dauerhafte Professur erfolgt automatisch, wenn die bei der Berufung auf die Tenure-Track-Professur vereinbarten Leistungen erbracht wurden und dies in der Tenure-Evaluation festgestellt wurde. Die Implementierung der Tenure-Track-Professur wird die gesamte Personalstruktur der Universität verändern – nicht nur auf Professoren-Ebene, sondern Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8759 auch auf Ebene des gesamten wissenschaftlichen Personals. Um den mit diesem Kulturwandel verbundenen Reformprozess in der gesamten Universität angemessen gestalten zu können, ist der Strategieaufschlag in Höhe von 15 Prozent vorgesehen . 4. Wieso bleibt die Anzahl von 1 000 Tenure-Track-Professuren deutlich hinter den vom Wissenschaftsrat 2014 für die Universitäten geforderten 7 500 Stellen zurück? Der Wissenschaftsrat hat in seinen Empfehlungen zu Karrierezielen und -wegen an Universitäten eine sukzessive und substanzielle Erhöhung des Anteils der Professuren am wissenschaftlichen Personalbestand um 7 500 Professuren bis 2025 empfohlen. Da für die Personalstruktur der Universitäten die Länder zuständig sind, richtet sich diese Empfehlung primär an diese. Die Bundesregierung leistet mit der Förderung von 1 000 Tenure-Track-Professuren hierzu einen wichtigen Beitrag. Im Übrigen empfiehlt der Wissenschaftsrat den Universitäten, dass diese zu dem Aufwuchs an Professuren auch durch die Umwandlung vorhandener Mitarbeiterstellen beitragen. 5. Hat die Bundesregierung vor oder während der Verhandlungen über den Pakt für den Wissenschaftlichen Nachwuchs mit den Vertreterinnen und Vertretern der Personalgruppe des Wissenschaftlichen Nachwuchses bzw. Organisationen die diese vertreten gesprochen? 6. Wenn ja, a) mit wem, und b) welche spezifischen Probleme des Wissenschaftlichen Nachwuchses wurden von diesem an die Bundesregierung herangetragen? Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung ist kontinuierlich mit den betroffenen Akteursgruppen im Gespräch und bezieht deren Anliegen in ihre Überlegungen ein. Für die Verhandlungen selbst war zwischen Bund und Ländern Vertraulichkeit verabredet worden . 7. Hält es die Bundesregierung für angemessen, dass für den Pakt für den Wissenschaftlichen Nachwuchs im Zeitraum von 2017 bis 2032 rund 1 Mrd. Euro zur Verfügung steht, während für die Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative im Zeitraum von 2017 bis 2026 über 4 Mrd. Euro zur Verfügung stehen (bitte begründen)? Eine Milliarde Euro ist erforderlich, um über die geplante Programmlaufzeit 1 000 Tenure-Track-Professuren fördern zu können. Wie in der Antwort zu Frage 4 dargestellt, hält die Bundesregierung diesen Umfang für das geplante Programm für angemessen. Auch die für die Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative bereitgestellten Mittel können – wie schon in der Vergangenheit – für die Schaffung attraktiver Stellen genutzt werden. Beide Förderinitiativen ergänzen sich sinnvoll. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8759 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wieso werden ausschließlich Stellen an Universitäten gefördert und nicht auch an anderen Hochschulen? 9. Hält die Bundesregierung es für notwendig, ein Förderprogramm für den Wissenschaftlichen Nachwuchs an diesen aufzulegen (bitte begründen)? Wenn ja, wann soll dies aus Sicht der Bundesregierung erfolgen? Die Fragen 8 und 9 werden im Zusammenhang beantwortet. Mit dem Programm zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses greifen Bund und Länder die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zu Karrierezielen und -wegen an Universitäten vom 11. Juli 2014 auf. Eine vergleichbare Empfehlungsgrundlage liegt für die anderen Hochschulen bislang nicht vor. Derzeit arbeitet eine Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrates an Empfehlungen zur Personalgewinnung und -entwicklung an Fachhochschulen. Wenn diese Empfehlungen vorliegen , werden Bund und Länder etwaigen weiteren Handlungsbedarf prüfen. 10. Weshalb sind ausschließlich Juniorprofessuren Fördergegenstand? Juniorprofessuren sind nicht Gegenstand der Förderung in dem geplanten Programm . 11. Wie wird sichergestellt, dass diese 1 000 Stellen für den Wissenschaftlichen Nachwuchs tatsächlich zusätzliche Stellen sind? 12. Werden bei dieser Prüfung auch andere Stellenkategorien, wie die Anzahl der Wissenschaftlichen Mitarbeiter, berücksichtigt (bitte begründen)? Die Fragen 11 und 12 werden im Zusammenhang beantwortet. Die GWK stellt regelmäßig, zuletzt fünf Jahre nach Programmende, die Einhaltung der Zusagen der Länder fest. Dazu gehört die Zusage jedes Landes, dass sich die Anzahl der unbefristeten Professorinnen und Professoren an seinen antragsberechtigten Universitäten insgesamt nach Ende des Programms im Umfang der durch das Programm geschaffenen Tenure-Track-Professuren gegenüber dem Stichtag 1. Dezember 2014 erhöht hat. Die Überprüfung der Zusage durch die GWK erfolgt auf der Basis des programmbegleitenden Monitorings sowie der Daten des Statistischen Bundesamtes zur Zahl der befristeten und unbefristeten Professorinnen und Professoren an den antragsberechtigten Universitäten, beginnend mit der Erhebung der Hochschulpersonalstatistik für das Jahr 2014. Bund und Länder werden bis Ende 2016 Inhalt, Umfang und Berichtszeitpunkte des Monitorings festlegen. 13. Wieso wurde darauf verzichtet, 50 Prozent der geförderten Stellen für Frauen zu reservieren, um mit dem Programm wirksam den Frauenanteil an den Professuren zu erhöhen? Ziel des Programms ist es unter anderem, die Chancengerechtigkeit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde vereinbart, dass die Tenure-Track-Phase bei Geburt oder Adoption von Kindern um bis zu zwei Jahre verlängert werden kann, ohne dass die Eltern dafür ihre wissenschaftliche Tätigkeit unterbrechen müssen. Diese Regelung zur Erhöhung von Chancengerechtigkeit bei beiden Geschlechtern gilt seit vielen Jahren an zahlreichen amerikanischen Spitzenuniversitäten; die Bundesregierung hält sie gerade mit Blick auf die Qualifizierungsphase junger Wissenschaftlerinnen für sehr zielgerecht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8759 Darüber hinaus geht die Bundesregierung nach allen vorliegenden Erfahrungen davon aus, dass die Schaffung von mehr Planbarkeit und Transparenz bei den Karrierewegen die Chancengerechtigkeit im Wissenschaftssystem weiter befördert . 14. Wie erfolgt die Förderung der einzelnen Tenure-Track-Stellen, und wie setzt sich diese zusammen? Der Bund unterstützt die Einrichtung von Tenure-Track-Professuren in Form einer Pauschale in Höhe von insgesamt 118 045 Euro pro Jahr. Für die Berechnung der Pauschale werden folgende Teilbeträge zugrunde gelegt: ˗ Teilbetrag für Besoldung basierend auf den am 30. Juni 2016 gültigen monatlichen W 1-Grundgehältern in jedem Land, bezogen auf einen Zeitraum von 12 Monaten und gewichtet nach dem Anteil des jeweiligen Landes an den Professoren an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in 2014, ˗ Teilbetrag für Beamtenversorgung in Höhe von 30 Prozent des Teilbetrags für Besoldung, ˗ Teilbetrag für Personalnebenkosten, ˗ Teilbetrag für anteilige Ausstattung in Höhe von 35 100 Euro und ˗ ein Strategieaufschlag in Höhe von 15 Prozent der Summe dieser Teilbeträge. 15. Wird diese Förderung an die Entwicklung von Löhnen und Gehältern angepasst (bitte begründen)? Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen ist dies geplant? Nein. Zwischen Bund und Ländern wurde eine einheitliche Pauschale für die gesamte Programmlaufzeit vereinbart, um den Aufwand für die Administration des Programms zu begrenzen. 16. Welche Entlohnung ergibt sich aus der im Pakt vereinbarten Pauschale pro Stelle und Jahr (Bruttogehalt inkl. Sonderzahlungen)? Die Universitäten erhalten pro geförderter Person die in der Antwort zu Frage 14 genannte Pauschale. Die weitere dienst- bzw. arbeitsrechtliche Ausgestaltung regeln die Universitäten in eigener Verantwortung. 17. Welche Vergütung erhalten die derzeit in Deutschland vorhandenen Juniorprofessuren (bitte nur aufgeteilt nach Entgeltgruppen und Anzahl der Stellen angeben)? Die vorhandenen Juniorprofessuren in Deutschland werden in der Regel mit der Besoldungsstufe W 1 besoldet. Die dafür geltenden dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Regelungen liegen in der Zuständigkeit der Länder. 18. Auf welche Summe beläuft sich die in der Förderung für jede Stelle vorgesehene Strategiepauschale? Der Anteil der Strategiepauschale in Höhe von 15 Prozent an der Pauschale beträgt 15 397 Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8759 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Was sollen die Universitäten mit dieser finanzieren? Mit der Strategiepauschale können Aufwendungen gefördert werden zur Implementierung der Tenure-Track-Professur, zur Beförderung des mit ihrer Etablierung verbundenen Kulturwandels und zur Weiterentwicklung der Personalstruktur des wissenschaftlichen Personals an der gesamten Universität. 20. Sollen bei der Benennung der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe des Wissenschaftlichen Nachwuchses im Auswahlgremium Vertreter oder Vertreterin dieser Personalgruppe bzw. Organisationen, die diese vertreten, eingebunden werden? Wenn ja, welche und in welcher Weise; und wenn nein, warum nicht? Die Mitglieder des Auswahlgremiums werden von Bund und Ländern einvernehmlich unter Einbeziehung der Hochschulrektorenkonferenz, des Wissenschaftsrats und der Deutschen Forschungsgemeinschaft benannt. 21. Wieso werden die Anschlussstellen für erfolgreich begutachtete Tenure- Track-Professuren nur für zwei Jahre weitergefördert? Durch die Förderung der Anschlussstelle für erfolgreich begutachtete Tenure- Track-Professuren für zwei Jahre unterstützt der Bund die Universitäten dabei, den Übergang auf die dauerhafte Professur auch durch die Entwicklung systemischer Verstetigungsinstrumente sicherzustellen und leistet damit einen Beitrag zu Nachhaltigkeit des geplanten Programms. Die dauerhafte Finanzierung der positiv evaluierten Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren wird durch die Länder sichergestellt. 22. Wird die Pauschale für diese Anschlussstellen an die dann höhere Entlohnung der Professorinnen und Professoren angepasst? Nein. Zwischen Bund und Ländern wurde eine einheitliche Pauschale für die gesamte Programmlaufzeit vereinbart, um den Aufwand für die Administration des Programms zu begrenzen. 23. Wie verteilt sich die Gesamtförderung nach dem vereinbarten Verfahren auf die einzelnen Bundesländer (bitte in Prozent und Euro angeben)? Auf die tabellarische Übersicht in der Anlage wird verwiesen. 24. Wird dieses Förderprogramm von der Bundesregierung als Element der Umsetzung der von ihr im Jahr 2014 vorgelegten und Anfang 2015 in Kraft getretenen Novelle des Artikels 91b des Grundgesetzes angesehen? 25. Welche Elemente des Förderprogramms wären ohne diese Novelle des Artikels 91b des Grundgesetzes nicht möglich gewesen (bitte begründen)? Die Fragen 24 und 25 werden im Zusammenhang beantwortet. Das Programm ist Teil einer Gesamtstrategie zur Weiterentwicklung der deutschen Wissenschaftslandschaft und findet seine verfassungsrechtliche Grundlage in der geltenden Fassung des Artikels 91b des Grundgesetzes. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8759 A nl ag e zu F ra ge 2 3: An te il an d en P ro fe ss or in ne n un d Pr of es so re n* a n Un iv er si tä te n un d gl ei ch ge st el lte n Ho ch sc hu le n ge m itt el t ü be r d ie J ah re 20 12 -2 01 4 in P ro ze nt An te il na ch K ön ig st ei ne r Sc hl üs se l d es J ah re s 20 15 ** in P ro ze nt An te il an d er G es am tfö rd er un g in P ro ze nt (5 0% K ön ig st ei ne r S ch lü ss el u nd 50 % A nt ei l a n P ro fe ss or in ne n un d P ro fe ss or en ) Bu dg et d es L an de s in d er e rs te n Be w ill ig un gs ru nd e (2 01 7) in E ur o (n ac h A nt ei l a n de r G es am tfö rd er un g) Bu dg et d es L an de s in d er z w ei te n Be w ill ig un gs ru nd e (2 01 9) in E ur o (n ac h A nt ei l a n de r G es am tfö rd er un g) B W 1 3, 02 00 9 12 ,8 64 56 12 ,9 42 33 6 4. 71 1. 65 0 6 4. 71 1. 65 0 B Y 1 4, 14 99 8 15 ,5 18 73 14 ,8 34 35 7 4. 17 1. 75 0 7 4. 17 1. 75 0 B E 7, 77 78 2 5, 04 92 7 6, 41 35 5 3 2. 06 7. 75 0 3 2. 06 7. 75 0 B B 2, 07 84 0 3, 06 05 3 2, 56 94 7 1 2. 84 7. 35 0 1 2. 84 7. 35 0 H B 1, 69 04 7 0, 95 68 8 1, 32 36 7 6. 61 8. 35 0 6. 61 8. 35 0 H H 3, 90 80 2 2, 52 96 8 3, 21 88 5 1 6. 09 4. 25 0 1 6. 09 4. 25 0 H E 8, 16 90 2 7, 35 89 0 7, 76 39 6 3 8. 81 9. 80 0 3 8. 81 9. 80 0 M V 1, 88 13 1 2, 02 90 6 1, 95 51 8 9. 77 5. 90 0 9. 77 5. 90 0 N I 8, 35 92 5 9, 32 10 4 8, 84 01 4 4 4. 20 0. 70 0 4 4. 20 0. 70 0 N W 2 0, 27 93 5 21 ,2 10 10 20 ,7 44 72 10 3. 72 3. 60 0 10 3. 72 3. 60 0 R P 4, 17 97 1 4, 83 71 0 4, 50 84 0 2 2. 54 2. 00 0 2 2. 54 2. 00 0 S L 1, 32 52 6 1, 22 17 3 1, 27 35 0 6. 36 7. 50 0 6. 36 7. 50 0 S N 5, 56 98 9 5, 08 38 6 5, 32 68 7 2 6. 63 4. 35 0 2 6. 63 4. 35 0 S T 2, 40 03 5 2, 83 06 8 2, 61 55 2 1 3. 07 7. 60 0 1 3. 07 7. 60 0 S H 2, 41 01 9 3, 40 33 7 2, 90 67 8 1 4. 53 3. 90 0 1 4. 53 3. 90 0 TH 2, 80 09 1 2, 72 45 1 2, 76 27 1 1 3. 81 3. 55 0 1 3. 81 3. 55 0 G es am t 10 0, 00 00 0 1 00 ,0 00 00 1 00 ,0 00 00 50 0. 00 0. 00 0 50 0. 00 0. 00 0 B un d- Lä nd er -P ro gr am m z ur F ör de ru ng d es w is se ns ch af tli ch en N ac hw uc hs es Vo rlä uf ig e B er ec hn un g de s B ud ge ts p ro L an d in d en z w ei B ew ill ig un gs ru nd en (2 01 7 un d 20 19 ) * P er so ne n, e in sc hl . d rit tm itt el fin an zi er te s P er so na l ( na ch S ta tis tis ch es B un de sa m t, Fa ch se rie 1 1, R ei he 4 .4 , T ab . 7 ) ** W ird g gf . e rs et zt d ur ch d en K ön ig st ei ne r S ch lü ss el d es J ah re s 20 16 , s ob al d di es er b er ec hn et u nd v er öf fe nt lic ht w or de n is t. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333