Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 8. Juni 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8772 18. Wahlperiode 10.06.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8494 – G20-Gipfel 2017 in Hamburg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesrepublik Deutschland ist im Jahr 2017 Vorsitzland der Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer. Die oder der jeweilige Staatsbzw . Regierungschef entscheidet über den Ort des Gipfeltreffens im eigenen Land. Am 12. Februar 2016 hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Rahmen eines Abendessens im Hamburger Rathaus bekannt gegeben, den G20- Gipfel 2017 in Hamburg abzuhalten. An den G20-Gipfeln nehmen neben den Staats- und Regierungschefs der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländern auch die Vertreter der Afrikanischen Union, der asiatischen ASEAN-Staaten sowie der Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Direktor der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und Vertreterinnen und Vertreter weiterer internationaler Organisationen und Staaten teil. Bis heute ist die Bevölkerung weder über den Entscheidungsprozess noch die damit absehbar verbundenen Konsequenzen informiert. Es ist davon auszugehen, dass ein solches Treffen mit umfangreichenden Einschränkungen für die Bevölkerung in Hamburg sowie hohen finanziellen Kosten für den Bundeshaushalt und den Hamburger Haushalt einhergehen wird. Die Bevölkerung in Hamburg hat sich jüngst in einem Referendum mehrheitlich gegen eine Großveranstaltung ausgesprochen: die Bewerbung Hamburgs für die Olympiade. Die Fragesteller gehen davon aus, dass die Bevölkerung ähnlich im Falle des G20-Gipfels entscheiden würde. 1. Wer war an der Entscheidungsfindung zur Ausrichtung des G20-Gipfels in Hamburg 2017 beteiligt? Die Übernahme der G20-Präsidentschaft wird im Kreis der G20 im Konsens getroffen und obliegt nach einer informellen Absprache der G20 jeweils wechselnden „Länderkörben“. Für 2017 ist es demnach an Europa, den G20-Gipfel auszurichten . Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat in diesem Rahmen in Absprache mit den europäischen G20-Partnern entschieden, dass Deutschland die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8772 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Leitung des G20-Prozesses 2017 übernehmen wird. Innerhalb der Bundesregierung fand eine Abstimmung mit den Ressorts mit maßgeblichen Verantwortlichkeiten im G20-Prozess statt. Das Protokoll des Auswärtigen Amtes wurde anschließend mit der Suche nach einem geeigneten Veranstaltungsort in Deutschland beauftragt. Die Auswahl der Stadt Hamburg als G20-Gipfelort erfolgte nach Prüfung der einschlägigen Anforderungen durch das Auswärtige Amt und unter Einbeziehung des Bundespresseamtes und des Bundeskriminalamtes. Auf Grundlage dieser Prüfung hat sich die Bundeskanzlerin in Abstimmung mit dem Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg für Hamburg als Ausrichtungsort entschieden. 2. Wann wurde die Entscheidung zur Ausrichtung des G20 Gipfels in Hamburg durch wen getroffen? Die Entscheidung erfolgte im zeitlichen Vorfeld des Hamburger Matthiae-Mahls am 12. Februar 2016 und wurde dabei bekannt gegeben. 3. Nach welchen Kriterien wurde über den Ausrichtungsort entschieden, und welche Stellen wurden zur qualifizierten Beurteilung konsultiert? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 4. Zu welchem Zeitpunkt waren welche Institutionen, Behörden, Vertreterinnen und Vertreter aus Gesellschaft, Wirtschaft, Parlament und Hamburger Senat in welcher Form in die Entscheidungsfindung einbezogen, bzw. wann wurden sie über die Entscheidung informiert (bitte einzeln aufgelistet nach Namen/Institution und Art der Einbeziehung bzw. Unterrichtung angeben)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu Umfang und Verfahren der Beteiligung anderer Stellen durch die Senatsverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg vor. 5. Mit welcher Begründung wurde die Hamburger Bürgerschaft an der Entscheidungsfindung nicht beteiligt? Informationen zu Umfang und Verfahren der Beteiligung seitens der Senatsverwaltung Hamburg liegen der Bundesregierung nicht vor. 6. Wann hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel den Hamburger Ersten Bürgermeister Olaf Scholz darüber informiert, dass Hamburg als Ausrichtungsort des G20-Gipfels 2017 in Erwägung gezogen wird? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 7. Zu welchem Zeitpunkt hat der Erste Bürgermeister die Senatsmitglieder der Regierungskoalition davon in Kenntnis gesetzt? Auf Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8772 8. Welche Kosten werden für die Ausrichtung nach heutigem Stand mindestens veranschlagt (bitte nach Bereichen Sicherheit, Verkehr, Unterbringung, Verpflegung , bauliche Veränderungen, Rahmenprogramm, Werbung etc. aufschlüsseln )? 9. Zu welchem Anteil werden die mit der Organisation und Ausrichtung des G20-Gipfels anfallenden Kosten jeweils vom Bund und von der Stadt Hamburg getragen (bitte nach Bereich und Umfang einzeln aufschlüsseln)? 10. Hat der Bund dem Hamburger Senat Zusagen auf Kostenbeteiligung gemacht ? Wenn ja, in welcher Höhe, bzw. mit welchem Anteil an den voraussichtlichen Gesamtkosten? 11. Aus welchen Haushaltstiteln will die Bundesregierung den G20-Gipfel finanzieren ? 12. Welche Umschichtungen oder Einsparungen werden dazu in diesen und/oder anderen Haushaltstiteln über welchen Zeitraum notwendig werden? Die Fragen 8 bis 12 werden im Zusammenhang wie folgt beantwortet. Zu zahlreichen Bereichen der genannten Fragen sind noch keine abschließenden Entscheidungen getroffen. Im Übrigen ist der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2017 und den Finanzplan bis 2020 Gegenstand laufender Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Regierungsentwurf 2017 und den Finanzplan bis 2020 noch vor der Sommerpause zu beschließen. Anschließend wird der Entwurf des Haushaltsgesetzes mit dem Entwurf des Haushaltsplans dem Bundesrat zugeleitet und beim Bundestag eingebracht. 13. Zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung, der Bevölkerung das Gesamtkonzept zur Durchführung des G20-Gipfels vorzustellen, und in welchem Verfahren? Die Bundesregierung informiert die Öffentlichkeit fortlaufend. Die einzelnen Bundesressorts informieren über Sachverhalte ihrer Zuständigkeit. Das Presseund Informationsamt der Bundesregierung (BPA) informiert auch anlassbezogen und dem Planungsstand entsprechend. Hierfür nutzt es seine ihm zur Verfügung stehenden Kanäle, wie beispielsweise die Internetseiten www.bundesregierung. de, www.g20germany.de (letztere ist noch nicht freigeschaltet), Bundespressekonferenz , Facebook, Tag der offenen Tür etc. 14. Welche in- und ausländischen Stellen werden an der Erstellung und Durchführung des Sicherheitskonzepts für den G20-Gipfel beteiligt? Grundsätzlich obliegt die Gesamtplanung und Gesamteinsatzleitung von Sicherheitsmaßnahmen der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg. BKA, BPOL und BfV planen ihre Sicherheitsmaßnahmen auf der Grundlage der jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten. Das THW unterstützt ggf. auf Anforderung die örtlichen Behörden bei der Vorbereitung und Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8772 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Wie gestaltet sich die Erstellung des Sicherheitskonzepts? Die Sicherheitskonzepte werden durch die jeweils zuständigen Sicherheitsbehörden nach Beurteilung der Lage und auf der Grundlage bisheriger polizeilicher Erfahrungen aus der Bewältigung vergleichbarer Veranstaltungen erstellt. a) Welche in- und ausländischen Stellen sind darin eingebunden? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. b) Welche besonderen Gremien werden dafür geschaffen, wie setzen sich diese zusammen, und in welchem Rhythmus tagen sie? BKA, BPOL und BfV haben jeweils Vorbereitungsstäbe eingerichtet. Sie setzen sich aus Mitarbeitern der jeweiligen einsatzvorbereitenden Behörde zusammen. c) Welcher Zeitplan zur Erstellung des Sicherheitskonzepts ist vorgesehen? BKA, BPOL und BfV haben mit der Erstellung ihrer jeweiligen Sicherheitskonzepte begonnen und werden die Einsatzplanungen rechtzeitig vor Einsatzbeginn abgeschlossen haben. 16. Inwiefern ist beabsichtigt, im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder Durchführung des Gipfels Amtshilfeleistungen der Bundeswehr in Anspruch zu nehmen (bitte möglichst detailliert beschreiben)? Konkrete Amtshilfeersuche sind bislang nicht gestellt worden. 17. Inwiefern, zu welchem Zweck und mit welchen Aufgaben ist der Einsatz von Feldjägerkräften, Spähpanzern oder Luftfahrzeugen der Bundeswehr beabsichtigt (bitte nach Amtshilfemaßnahmen sowie Maßnahmen der Eigensicherung oder originärem Aufgabenbereich der Bundeswehr differenzieren)? Auf die Antwort zur Frage 16 wird mit Blick auf Amtshilfemaßnahmen verwiesen . Planungen zur Eigensicherung erfolgen Anlass- bzw. Auftragsbezogen. 18. Inwiefern ist die Bundeswehr in die oben beschriebenen Gremien zur Erstellung des Sicherheitskonzeptes oder sonst in Vorbereitung und Logistik des Gipfels eingebunden, und welchen besonderen Aufgabenschwerpunkt hat sie dabei? Zu Projektbesprechungen der zuständigen Behörden, die der Vorbereitung des G20-Gipfels dienen, ist die Bundeswehr eingeladen worden. Hierbei hat die Bundeswehr eine zuhörende Rolle und berät bei Bedarf hinsichtlich der Fähigkeiten und der gesetzlichen Auflagen der Bundeswehr. Eine aktive Mitarbeit in der Projektgruppe erfolgt nicht. Bei der Erstellung des Luftraumschutzkonzeptes wird die Bundeswehr mit Fachpersonal unterstützen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 15b und 16 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8772 19. Welche Formen des Austausches personenbezogener Daten aus Datenbanken deutscher und ausländischer Sicherheitsbehörden sind im Zusammenhang mit dem Gipfel vorgesehen (bitte entsprechende Dateien nennen)? Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund Ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Einrichtung neuer Dateien mit personenbezogenen Daten ist im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel 2017 nicht vorgesehen. Eine etwaige Übermittlung personenbezogener Daten aus den Dateien des BKA (z. B. INPOL-Z und INPOL-Fall-Innere Sicherheit) an ausländische Sicherheitsbehörden würde nach einer Einzelfallprüfung auf der Rechtsgrundlage des § 14 BKAG erfolgen sowie personenbezogener Daten aus der „NADIS“-Datei an ausländische Nachrichtendienste durch das BfV auf der Rechtsgrundlage des § 19 Absatz 3 BVerfSchG. 20. Inwiefern ist die (auch nur temporäre) Anlage neuer Dateien mit personenbezogenen Daten bei den Bundessicherheitsbehörden beabsichtigt oder bereits vorgenommen worden (bitte Errichtungsanordnung charakterisieren)? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. 21. Mit welchen Kompetenzen, auf welcher Grundlage und mit welchen Begrenzungen werden ausländische Sicherheitskräfte (bspw. Personenschutz, Geheimdienste ) zum Einsatz kommen? Derzeit gibt es keine Absprachen über einen Einsatz von ausländischen Sicherheitskräften anlässlich des G20-Gipfels. Sollten ausländische Sicherheitskräfte (Personenschutz oder Mitarbeiter ausländischer Nachrichtendienste) die Maßnahmen vor Ort begleiten, werden diese ausschließlich unter Anleitung und Aufsicht von Mitarbeitern des BKA bzw. BfV tätig werden. Eigene Kompetenzen haben ausländische Sicherheitskräfte in Deutschland nicht. 22. In welchem Abstimmungsprozess und unter Berücksichtigung welcher Kriterien im Einzelnen wird der Tagungsort des G20-Gipfels von wem genau ausgesucht und festgelegt? Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. 23. Welche Tagungsorte zieht die Bundesregierung zurzeit in Betracht? Dazu stehen endgültige Festlegungen gegenwärtig noch aus. 24. Welche weiteren Orte und Gebäude werden bspw. für ein Medienzentrum, eine Sicherheitszentrale usw. benötigt bzw. genutzt werden? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. 25. Werden temporäre oder Neubauten errichtet werden? a) Wenn ja, welche, und zu welchem Zweck? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. b) Gibt es Konzepte zur Nachnutzung? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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