Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. Juni 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8817 18. Wahlperiode 17.06.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8628 – Klimaschutz bei Gebäuden der deutschen Auslandsvertretungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Klimawandel wird vom Auswärtigen Amt als eine der „größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“ und daraus abgeleitet als „eine zentrale außenpolitische Aufgabe“ beschrieben (www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/ GlobaleFragen/Klima/Aussenpolitische-Dimension-node.html). Als drei Ziele der deutschen Außenpolitik in diesem Schwerpunkt wird neben der Unterstützung der internationalen Klimapolitik sowie der Auseinandersetzung mit außenund sicherheitspolitischen Folgen des Klimawandels der „Dialog mit dem Ausland für mehr Klimaschutz“ beschrieben. Die ausländischen Vertretungen Deutschlands sind auch ein Aushängeschild der deutschen Klimaschutzpolitik. Insgesamt werden im Ausland 227 Auslandsvertretungen betrieben. Davon sind 153 Botschaften, 54 Generalkonsulate, sieben Konsulate, zwölf multilaterale Vertretungen und ein Vertretungsbüro. Das Auswärtige Amt bezeichnet die Aufgaben der Auslandsvertretungen wie folgt: „Die Vertretungen kann man als ‚Augen, Ohren und Stimme‘ Deutschlands im Ausland bezeichnen“, desweiteren „vertreten sie unseren Staat“. Wichtiger Teil der Aufgaben der Vertretungen ist es, „die Öffentlichkeit des Gastlandes über unsere Außenpolitik, über Deutschland im Allgemeinen, seine Gesellschaft und Kultur, zu informieren“ (www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Auslandsvertretungen/ Uebersicht_node.html). Im Bereich Klimaschutz sollte die Bundesregierung im Ausland ihrer Vorbildfunktion durch besonders ambitionierte Maßnahmen (Optimierung des Betriebs , Modernisierung der Gebäudetechnik, Sanierung der Gebäudehülle, Einsatz erneuerbarer Energien) im repräsentativen Gebäudebestand gerecht werden . Sichtbar werden sollte die Vorbildfunktion der Auslandsvertretungen durch eine hohe energetische Effizienz, ein deutlich hoher Einsatz von erneuerbaren Energien sowie eine weit überdurchschnittliche CO2-Einsparung. Auch fordert die europäische Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU einen „Vorbildcharakter der Gebäude öffentlicher Einrichtungen“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8817 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Oberstes Ziel beim Bau von Bundeliegenschaften im Ausland ist es, zweckmäßigen , funktionalen und sicheren Raum durch wirtschaftliches Handeln zur Verfügung zu stellen und zu betreiben. Darüber hinaus orientieren sich die Beteiligten auch an weiteren grundsätzlichen Zielen, zu denen auch ökologische und energetische Qualitäten gehören, deren Ausprägung ortsspezifisch unterschiedlich ausfallen muss. Die unterschiedlichen örtlichen Rahmenbedingungen und spezifische örtliche Zusatzerfordernisse, wie etwa der materiellen Sicherheit, erfordern jeweils die Entwicklung individueller Lösungen. Generelle bauliche, für das Inland entwickelte Regelungen können im Normalfall nicht in gleichem Maße auf die unterschiedlichen Gegebenheiten im Ausland angewendet werden. Die Anwendbarkeit der für das Inland geltenden Regelungen im Auslandsbau erfolgt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). 1. Besteht eine Regelung für die Gebäude der Auslandsvertretungen analog zu den Dienstliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die im Rahmen des energetischen Sanierungsfahrplans Bundesliegenschaften (ESB) vorbildlich energetisch saniert werden sollen mit den Zielen , die Reduzierung des Wärmebedarfs bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent und die Minderung des Primärenergiebedarfs um ca. 80 Prozent bis zum Jahr 2050 (Bezugsjahr 2010) zu erreichen? Wenn nein, warum nicht? Eine derartige Regelung besteht für den Auslandsbau nicht. Oberste Priorität haben Bauaufgaben, die der materiellen Sicherheit, der Betriebssicherheit und der Funktionalität dienen. Ferner erfordern unterschiedliche örtliche, klimatische und energetische Gegebenheiten spezifische Energiekonzepte, die bei Neubaumaßnahmen unter Berücksichtigung der örtlichen Bedingungen für den jeweiligen Ort individuell erarbeitet werden. 2. Besteht für die Gebäude der Auslandsvertretungen eine Planung analog der BImA zur Erstellung von Liegenschaftsenergiekonzepten (ESB-LEK) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und der BImA zur baufachlichen Überprüfung? Wenn nein, warum nicht? Die örtlich jeweils sehr unterschiedlichen Bedingungen stehen einer allgemein konzipierten Planung entgegen. Bei konkreten anstehenden, sogenannten „Großen Baumaßnahmen“ (ab Kosten in Höhe von 5 Mio. Euro für den Auslandsbau, aktuell zum Beispiel Generalsanierung Botschaft Paris und Neubau Botschaft Tiflis) werden ortsspezifische energetische Anforderungen für das jeweilige Projekt auch mit dem Bundesministerium für Umwelt Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) abgestimmt. 3. Welche nationalen Bestimmungen oder EU-Regelungen zu Klimaschutz im Gebäudebereich werden auf die Auslandsvertretungen angewendet? Die Baumaßnahmen im Ausland unterliegen den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Anforderungen am Bauort. Ergänzend wird der Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“ nach Maßgabe der Anwendbarkeit im Auslandsbau angewendet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8817 4. Wie sind die Eigentums- und Mietverhältnisse der Auslandsvertretungen, und welche Kosten für die Nutzung der Gebäude enstehen dadurch insgesamt und im Einzelnen (bitte nach Sitz der Botschaft, Generalkonsulate, Konsulate, multilaterale Vertretungen, Vertretungsbüro sowie Art des Nutzungsverhältnisses für den Zeitraum von 2010 bis 2015 auflisten)? 5. Wie groß sind die Flächen der Auslandsvertretungen insgesamt und im Einzelnen (bitte nach Sitz der Botschaft, Generalkonsulate, Konsulate, multilaterale Vertretungen, Vertretungsbüro, Fläche bzw. Quadratmeter sowie Anzahl der Räume auflisten)? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. In nachstehender Auflistung sind die wesentlichen Informationen zusammengefasst dargestellt. Art der Auslandsvertretung Eigentumsstatus der Dienstgebäude (Kanzlei-, Visa-, Rechts- und Konsulargebäude ) Nettogrundfläche der Dienstgebäude (Kanzlei-, Visa-, Rechts- und Konsulargebäude) Botschaften 170 bundeseigen 164 angemietet/ gepachtet 387.137,42 qm Generalkonsulate 30 bundeseigen 69 angemietet/ gepachtet 87.564,20 qm Konsulate 1 bundeseigen 8 angemietet/ gepachtet 4.071,77 qm Multilaterale Vertretungen 4 bundeseigen 5 angemietet/ gepachtet 24.468,25 qm Vertretungsbüros 5 angemietet 3.466,31 qm 6. Wieviel Prozent dieser Nutzflächen werden beheizt oder gekühlt? Diese Daten werden nicht separat erfasst. 7. Von welchen Energieanbietern werden die Auslandsvertretungen versorgt, und hat bei der Auswahl der Energieanbieter die Versorgung mit Ökostrom Vorrang vor einer Versorgung mit Energie aus fossilen oder nuklearen Brennstoffen (bitte nach Sitz der Botschaft, Generalkonsulate, Konsulate, multilaterale Vertretungen, Vertretungsbüro, Energieanbieter sowie Art des Vertrages auflisten)? Wenn nein, warum nicht? Die Möglichkeiten der Versorgung der Auslandsvertretungen werden durch den lokalen Markt bestimmt. Soweit der örtliche Markt Alternativen der Versorgung kennt, sind die Auslandsvertretungen gehalten, ihre Entscheidung unter Beachtung erforderlicher Versorgungssicherheit nach den Haushaltsgrundsätzen zu treffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8817 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie hoch sind die Energieverbräuche und -kosten (in Euro) der Auslandsvertretungen , und um welchen Betrag konnten diese im Zeitverlauf gesenkt werden (bitte total bzw. einzeln angeben und nach Sitz der Botschaft, Generalkonsulate , Konsulate, multilaterale Vertretungen, Vertretungsbüro für den Zeitraum von 2010 bis 2015 sowie Strom und Wärme auflisten)? 9. Wie hoch waren die Verbräuche (in kWh) und Kosten für Strom (in Euro) der Auslandsvertretungen, und um welchen Betrag konnten diese im Zeitverlauf gesenkt werden (bitte total bzw. einzeln bzw. pro Quadratmeter angeben und nach Sitz der Botschaft, Generalkonsulate, Konsulate, multilaterale Vertretungen, Vertretungsbüro für den Zeitraum von 2010 bis 2015 sowie Anteil der Kosten am Gesamtbudget auflisten)? 10. Wie hoch waren die Verbräuche (kWh) und Kosten für Wärme (in Euro) der Auslandsvertretungen, und um welchen Betrag konnten diese im Zeitverlauf gesenkt werden (bitte total bzw. einzeln bzw. pro Quadratmeter angeben und nach Sitz der Botschaft, Generalkonsulate, Konsulate, multilaterale Vertretungen , Vertretungsbüro für den Zeitraum von 2010 bis 2015 sowie Anteil der Kosten am Gesamtbudget auflisten.)? 11. Wie hoch sind die Treibhausgas-Emissionen der Auslandsvertretungen, und um welchen Betrag konnten diese im Zeitverlauf gesenkt werden (bitte total bzw. einzeln bzw. pro Quadratmeter angeben und nach Sitz der Botschaft, Generalkonsulate, Konsulate, multilaterale Vertretungen sowie Vertretungsbüro für den Zeitraum von 2010 bis 2015 auflisten)? Die Fragen 8 bis 11 werden zusammengefasst beantwortet. Die unterschiedlichen ortsspezifischen Rahmenbedingungen (Klima, Maßsysteme, technische Ausstattung , Wechselkurs- und Preisschwankungen) bedingen eine eingeschränkte Aussagekraft von Datenerhebungen, weshalb eine Gesamterfassung oder Zusammenstellung derartiger Daten nicht vorgenommen wird. Relevante Daten werden liegenschaftsbezogen erfasst und genutzt, um etwa bei Sanierungsmaßnahmen Verbesserungen zu erreichen. Bei Sanierung und Instandsetzung wird beim Austausch alter Anlagen auf eine neue Ausstattung mit energiesparenden Aggregaten und Komponenten geachtet, ebenso wie auf Energieeffizienz (Auswahl klimaangepasster Baustoffe, Verbesserung der Außenhautisolierung durch moderne Wärmedämmstoffe und neuartige Fenster- und Fassadensysteme, Reduzierung der CO2 -Emissionen und Ähnliches mehr). 12. In welchen Auslandsvertretungen wird Energie aus gebäudeeigenen Solaranlagen gewonnen (Angabe der genutzten Dachflächen), und wie hoch waren die Investitionen (in Euro) in diese Anlagen (bitte nach Sitz der Botschaft , Generalkonsulate, Konsulate, multilaterale Vertretungen, Vertretungsbüro für den Zeitraum von 2010 bis 2015 sowie Anteil der Kosten am Gesamtbudget auflisten)? Die Kanzleien in Addis Abeba, Bern, Helsinki, Phnom Penh und das Goethe- Institut Jakarta erhalten umfangreiche bauliche und technische Klimaschutzkomponenten (Wärmedämmtechnik und Solaranlagen, geschätzte Kosten von etwa 5,2 Mio. Euro) In Nouakchott wurden aus Mitteln des Investitions- und Tilgungsfonds (ITF) fünf, mit Photovoltaik (30kWp netzgekoppelt) ausgestattete Dienstwohnungen in Fertigbauweise errichtet. Photovoltaikanlagen sind ferner in den Kanzleigebäuden in Karachi und Asmara im Einsatz. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8817 13. In welchen Auslandsvertretungen ist die Installation von gebäudeeigenen Solaranlagen möglich (Angabe der potentiell zur Verfügung stehenden Dachflächen), wo ist diese geplant, und wie hoch sind die veranschlagten Investitionen (bitte nach Sitz der Botschaft, Generalkonsulate, Konsulate, multilaterale Vertretungen, Vertretungsbüro sowie Anteil der Kosten am Gesamtbudget auflisten)? Das Auswärtige Amt ist darauf angewiesen, für spezifische örtliche Bedingungen die optimale Energieversorgung zu identifizieren, die auch unter Berücksichtigung örtlicher Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Wartungspersonal eine langfristige gesicherte und zugleich wirtschaftliche Versorgung ermöglicht. Dies geschieht regelmäßig im Vorfeld von Liegenschaftsentscheidungen durch Analysen der jeweiligen Standortbedingungen, die national/regional zum Teil erheblich divergieren können und somit für jedes Objekt eine Einzelfallbetrachtung erfordern . Auf dieser Basis wird derzeit die Installation einer Photovoltaik-Anlage in Pretoria geprüft. 14. Inwiefern besteht für Unternehmen aus den Gastgeberländern, Deutschland oder der Europäischen Union oder anderen Staaten die Möglichkeit, den Klimaschutz in den Auslandsvertretungen handwerklich und technisch durch öffentliche Auftragserteilung zu verbessern bzw. welche Hürden bestehen? Soweit Sanierungsmaßnahmen für einzelne Auslandsvertretungen geplant werden , beinhaltet die Projektvorbereitung Markterkundungen zur Klärung, ob Vergaben örtlich durchgeführt werden können und hierfür geeignete Anbieter zur Verfügung stehen. Vergabeverfahren werden unter Berücksichtigung örtlicher Möglichkeiten durchgeführt und stehen geeigneten Anbietern unabhängig von ihrer Herkunft offen. Gleiches gilt für in Deutschland durchgeführte Ausschreibungen . 15. Welche Unternehmen haben bisher Aufträge erhalten (bitte Name und Herkunft des Unternehmens, Auftragsvolumen, Maßnahme sowie Art der Auftragserteilung angeben)? Sanierungsmaßnahmen werden wie unter Antwort 14 dargelegt beauftragt. Dabei erfolgt keine spezifische Vergabe oder gesonderte Erfassung von Gewerken, die dem Klimaschutz zuzurechnen sind. Für die in Deutschland vergebenen Aufträge für den Auslandsbau kommt das Auswärtige Amt seiner Veröffentlichungspflicht nach § 20 Absatz 3 VOB/A (1. Abschnitt) auf der Plattform www.bund.de nach. 16. Welche weiteren konkreten Maßnahmen für Klimaschutz, Energie- und Gebäudeeffizienz treffen die einzelnen Auslandsvertretungen, und welche Kosten (in Euro) entstehen dadurch zusätzlich (bitte nach Sitz der Botschaft, Generalkonsulate , Konsulate, multilaterale Vertretungen, Vertretungsbüro, Art der Maßnahme sowie Anteil der Kosten am Gesamtbudget für den Zeitraum von 2010 bis 2015 auflisten)? Bei Bauunterhaltsmaßnahmen der Auslandsvertretungen hat der Erhalt der Funktionalität der Gebäude Priorität. Sofern Maßnahmen durchgeführt werden, wird bei Erneuerung auch auf Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit geachtet, soweit dies nicht durch örtliche Rahmenbedingungen eingeschränkt ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8817 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Gibt es im Auswärtigen Amt einen Beauftragen für Klimaschutz im Gebäudesektor ? Wenn nein, warum nicht? 18. In welchen Auslandsvertretungen gibt es Beauftragte für Klimaschutz im Gebäudesektor? Wenn ja, seit wann (bitte nach Sitz der Botschaft, Generalkonsulate, Konsulate , multilaterale Vertretungen sowie Vertretungsbüro auflisten)? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 17 und 18 werden zusammengefasst beantwortet. Einen Klimaschutzbeauftragten gibt es weder in der Zentrale noch an den Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts. Das Auswärtige Amt orientiert sich in Fragen des Umweltund Klimaschutzes und Nachhaltigkeit an den jeweiligen Aktionsplänen der Bundesregierung . Die Einrichtung eines Klimaschutzbeauftragten ist darin nicht vorgesehen . 19. Wo sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf im Klimaschutz bei Gebäuden der Auslandsvertretungen, und welche Maßnahmen plant sie über welche Stellen und mit welchem Mitteleinsatz zukünftig zu ergreifen? Im Auslandsbau gilt es, den insgesamt bestehenden Sanierungsstau aufzuarbeiten . Im Rahmen dieser Sanierungsmaßnahmen werden auch Maßnahmen umgesetzt , die dem Klimaschutz zuzurechnen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333