Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 15. Juni 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8818 18. Wahlperiode 17.06.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8485 – Klimaschutz in der Landwirtschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Neben dem bestehenden Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 erarbeitet die Bundesregierung aktuell einen langfristigen Klimaschutzplan, der die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele bis 2050 darlegen soll. 80 bis 95 Prozent Einsparung an Treibhausgasemissionen (THG) über alle Sektoren hinweg sind laut Bundesregierung nötig, um die Ziele zu erreichen. Um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen, ist nach Auffassung sehr vieler Akteure, eine Emissionsminderung um 95 Prozent geboten (www.wwf.de/fileadmin/ fm-wwf/Publikationen-PDF/Klimaschutzplan2050_WEB.pdf). Das Umweltbundesamt (UBA) hat sich mit einem Positionspapier in die Debatte eingebracht und im April 2016 Vorschläge für Emissionsminderungen entlang der einzelnen Handlungsfelder vorgelegt (www.umweltbundesamt.de/sites/default/ files/medien/376/publikationen/klimaschutzplan_2050_der_bundesregierung_ 0.pdf). Für den Bereich der Landwirtschaft verweist das UBA auf einen Anstieg des Anteils an den Gesamtemissionen auf 8 Prozent im Jahr 2014. Durch die Verminderung der THG in anderen Sektoren werde dieser Anteil künftig steigen . Schlüsselmaßnahmen zur Verminderung der landwirtschaftlichen THG sind demnach eine Reduktion der Stickstoffüberschüsse, der Erhalt der Vorräte an organischer Bodensubstanz sowie eine Rückführung der Tierbestände. 1. Können aus Sicht der Bundesregierung die nationalen Klimaziele bis 2020 noch erreicht werden, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen in welchen Sektoren (bitte mit Angabe der voraussichtlichen THG-Minderung jeder Maßnahme auflisten)? Wenn nein, warum nicht? 2. Welche zusätzlichen Maßnahmen in welchen Sektoren wären nötig, um die Ziele des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 doch noch zu erreichen, und woran scheitert die Einführung/Umsetzung dieser Maßnahmen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8818 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welchen Reduktionsbeitrag müsste die Landwirtschaft bis 2020 nach Auffassung der Bundesregierung noch erbringen und mit welchen Maßnahmen? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Mit der Verabschiedung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 hat die Bundesregierung ein Paket von Maßnahmen beschlossen, um das Etappenziel, die Emissionen von Treibhausgasen im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 1990 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren, zu erreichen. Ausgangspunkt für die Erstellung des Aktionsprogramms Klimaschutz war die durch die Bundesregierung – gemessen am nationalen Klimaschutzziel – identifizierte Klimaschutzlücke von 5 bis 8 Prozentpunkten für 2020. Insgesamt ergibt sich durch die Umsetzung der zentralen politischen Maßnahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz ein Beitrag von 62 bis 78 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten zur Schließung der Klimaschutzlücke. Dies setzt voraus, dass die durch die Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen des Aktionsprogramms umgesetzt und die quantifizierten Treibhausgasminderungen erreicht werden. Deshalb begleitet die Bundesregierung die Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz in einem kontinuierlichen Prozess und legt jährlich einen Klimaschutzbericht zu den aktuellen Trends der Emissionsentwicklung in den verschiedenen Handlungsfeldern, zum aktuellen Umsetzungsstand der Maßnahme des Aktionsprogramms und den zu erwartenden Minderungswirkungen vor. Eine aktualisierte Schätzung der Minderungswirkung der einzelnen Maßnahmen des Aktionsprogramms ist für den Klimaschutzbericht 2016 vorgesehen. Die Bundesregierung hat mit dem im Jahr 2014 vorgelegten Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 keine sektorspezifischen Ziele festgelegt. Durch die seitens der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft sollen gemäß Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 3,6 Millionen Tonnen Minderung als Beitrag zur Schließung der identifizierten Lücke erreicht werden. 4. Welche der 38 Prüfaufträge aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 wurden realisiert, und welche nicht (bitte einzeln mit Angabe der Gründe in den Fällen, in denen Prüfaufträge nicht realisiert wurden, auflisten)? Die im Aktionsprogramm enthaltenden Prüfaufträge sind in der nachstehenden Tabelle mit ihrem Umsetzungsstand aufgelistet. Die Zahl 38 kann hier nicht nachvollzogen werden. Prüfauftrag im Aktionsprogramm Stand/ Ergebnisse 1. Bundesregierung prüft gemeinsam mit Ländern eine Erweiterung des Wohngeldes um Klima-Komponente Die Bundesregierung hat mit Kabinettbeschluss vom 3. Dezember 2014 zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossen, die Einführung einer Klima-Komponente im Wohngeld zu prüfen. Mögliche Eckpunkte der Klima-Komponente wurden im Juni 2015 im Rahmen einer Arbeitsgruppensitzung des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen erörtert. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat außerdem das Forschungsprojekt „Machbarkeits- und Umsetzungsstudie für eine Klima-Komponente im Wohngeld“ vergeben, dessen Ergebnisse bis Ende 2016 vorliegen sollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8818 Prüfauftrag im Aktionsprogramm Stand/ Ergebnisse 2. Prüfung einer Ergänzung im SGB II und XII, wonach Kommunen die Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten in einem Gesamtkonzept festlegen dürfen In dem Entwurf der Bundesregierung für ein 9. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Drs. 18/8041) ist vorgesehen , dass die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zur Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung künftig eine Gesamtangemessenheitsgrenze bilden können. Im Übrigen wurde im Hinblick auf die rechtssichere Prüfung des Begriffes der Angemessenheit der Aufwendungen ein Forschungsvorhaben vergeben. Es fokussiert sich vorrangig auf die Ermittlung einer empirischen Grundlage für die Bestimmung der bedarfsdeckenden und existenzsichernden KdU im Sinne der § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II und § 35 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 SGB XII (jeweils in der derzeit geltenden Fassung) und einer möglichen Datengrundlage für ein alternatives Konzept einer Angemessenheitsprüfung . Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens werden voraussichtlich Ende 2016 vorliegen. 3. Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Hinblick auf eine stärkere Berücksichtigung der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit im Mietspiegel Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) arbeitet derzeit an der Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Mietspiegel. Die Berücksichtigung der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit im Mietspiegel ist Bestandteil der Überprüfung. Ein erster Vorschlag für einen Gesetzentwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung beraten. 4. Prüfen, – in Abstimmung mit Modellprojekten Bau- und Energieforschung (Zukunft Bau bzw. EnEff:Stadt) – wie Plusenergiegebäude und innovative Systeme zur Gewinnung von Energie in Quartieren sinnvoll integriert und ggf. stärker unterstützt werden können. Das Programm „Energetische Stadtsanierung“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird ständig weiterentwickelt und mit weiteren Förderprogrammen verzahnt. Folgende Programmverbesserungen wurden bis Ende 2015 realisiert: Für das Sanierungsmanagement wurde ab 1. Dezember 2015 eine Verlängerungsoption von drei auf bis zu fünf Jahren eingeführt . Für das Teilprogramm „Energetische Quartiersversorgung“ sind ab 1. Dezember 2015 Tilgungszuschüsse eingeführt worden. Aspekte des Barriereabbaus sollen künftig sowohl auf Konzeptebene als auch in der Umsetzung stärker berücksichtigt werden. Darüber hinaus war bzw. ist die Weiterentwicklung des KfW-Programms „Energetische Stadtsanierung“ ein Schwerpunkt im „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“. 5. Optimierung der Förderung des Kombinierten Verkehrs Auf Beschluss des Bundeskabinetts wurde seit Sommer 2015 die Bundesförderung des Kombinierten Verkehrs im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens einer Haushaltsanalyse (Spending Review) unterzogen. Das Spending Review, mit dem vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gemeinsam untersucht wurde, ob das Förderprogramm angemessene Ziele verfolgt, ob seine Ziele erreicht werden, ob dies wirtschaftlich geschieht und wie ggf. die Förderung optimiert werden kann, wurde inzwischen abgeschlossen. Haushalts und Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages wurden über die Ergebnisse informiert, die in die anstehende Novellierung der Förderrichtlinie einfließen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8818 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Prüfauftrag im Aktionsprogramm Stand/ Ergebnisse 6. Prüfung der Möglichkeit zur Sonderabschreibung für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge und ggf. weiterer Maßnahmen : ab 2015 Das Bundeskabinett hat am 18. Mai 2016 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr beschlossen. Die steuerlichen Maßnahmen dienen einer klimagerechten Zukunftspolitik und ergänzen das Maßnahmenbündel der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr, das u.a. zeitlich befristete finanzielle Anreize beim Kauf eines E-Fahrzeugs, weitere Mittel für den Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie zusätzliche Anstrengungen bei der öffentlichen Beschaffung von Elektrofahrzeugen beinhaltet. Die Bundesregierung hält eine zusätzliche Sonderabschreibung in diesem Zusammenhang für nicht mehr erforderlich 7. Entsprechend der Beschlüsse der Versammlung der Internationalen Zivilluftfahrt -Organisation (ICAO) im Jahr 2016 ist zu prüfen, inwieweit die Regelungen für den Flugverkehr im Europäischen Emissionshandelssystem fortzuschreiben sind. Die Verhandlungen laufen noch. Die ICAO Versammlung findet im Herbst (27. September bis 7. Oktober 2016) statt. Die EU- Kommission wird nach der ICAO-Versammlung einen Review des Verhandlungsergebnisses durchführen und einen Vorschlag für Ausgestaltung des Anwendungsbereiches der Emissionshandelsrichtlinie im Luftverkehr ab 2017 vorlegen (voraussichtlich im Okt./Nov.). 8. Umsetzung des Abfallvermeidungsprogramms 2013, Prüfung von Indikatoren und der Vorgabe von qualitativen Zielen sowie von Maßnahmen zur Wiederverwendung von Elektrogeräten und Sperrmüll Zunächst ist vorgesehen Recycling durch Erarbeitung eines Wertstoffgesetzes und die Novellierung der Gewerbeabfallverordnung sowie durch forcierten Ersatz von Primär- durch Sekundärmaterialien zu stärken. Darüber hinaus sind im Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder bestehende potentielle Vermeidungsmaßnahmen beschrieben, die in einem laufenden Prozess umgesetzt werden. Zudem sollen im Rahmen eines UFOPLAN-Vorhabens Indikatoren zur Erfolgskontrolle von Abfallvermeidungsmaßnahmen erarbeitet werden. 9. Prüfung und Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen des deutschen Abfallvermeidungsprogramms von 2013, Erarbeiten eines Wertstoffgesetzes ab Herbst 2014; weitere Maßnahmen ab 2015 Die im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 angekündigte Novellierung der Gewerbeabfallverordnung soll 2016 im Kabinett verabschiedet werden. Der Entwurf eines Wertstoffgesetzes wird derzeit mit Ländern, Fraktionen und beteiligten Kreisen erörtert. Im Rahmen des Umsetzungsprozesses des Abfallvermeidungsprogrammes werden mehrere Themendialoge mit Stakeholdern im Rahmen eines UFOPLAN-Vorhabens durchgeführt. 10. Verstetigung und u. a. Prüfung einer Aufstockung des Förderprogramms Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Eine „kleine“ Novelle des im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) bestehenden Förderprogramms für Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen ist am 1. Oktober 2015 in Kraft getreten. In einem ersten Schritt wurde der Adressatenkreis erweitert : neben Unternehmen können nun vor allem auch Kommunen, Kirchen und gemeinnützige Organisationen eine Förderung beantragen . Beratungsmaßnahmen durch einen Sachkundigen waren bereits förderfähig. Seit dem 1. September 2015 wird eine „große Novelle“ der Richtlinie erarbeitet, die im Laufe des Jahres 2016 umgesetzt werden soll. In diesem Kontext wird eine Verstetigung des Förderprogramms sowie die Vereinfachung der Förderbedingungen angestrebt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8818 Prüfauftrag im Aktionsprogramm Stand/ Ergebnisse 11. Verstetigung bestehender Forschungsprogramme mit Bezug zur Ressourceneffizienz und Prüfung von Ausweitung und Aufstockung Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen des dritten Rahmenprogramms Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA³, seit 2015) Forschung mit Bezug zur Ressourceneffizienz. Diese ist in den Gesamtkontext „Vorsorgeforschung zur Nachhaltigkeit“ eingebettet und dient einer intelligenten und schonenden Ressourcennutzung. Darüber hinaus tragen Förderaktivitäten zur Unterstützung der Entwicklung zur Green Economy - als einer der drei Leitinitiativen in FONA³ - zentrale Elemente zur Steigerung der Ressourceneffizienz bei. Als Teil des Rahmenprogramms FONA leistet das Förderprogramm KMU innovativ mit seinem Schwerpunkt „Ressourceneffizienz und Klimaschutz“ einen wichtigen Beitrag zur Ressourceneffizienz . Der Schwerpunkt beinhaltet die Förderthemen Energieeffizienz / Klimaschutz, Ressourceneffizienz und nachhaltiges Wassermanagement . Das Thema nachhaltiges Flächenmanagement wurde 2015 zusätzlich aufgenommen. Die Mittel des KMU innovativ- Schwerpunktes Ressourceneffizienz und Klimaschutz sollen um 25 Prozent erhöht werden. Die Umsetzung der Maßnahme „Stärkung der Ressourceneffizienz “ beinhaltet eine erneute Beauftragung des VDI Zentrums für Ressourceneffizienz (VDI ZRE) bis zum Jahr 2019 mit der Fortführung und dem weiteren Ausbau insbesondere der Bereitstellung von Informationen für KMU zur Stärkung der Diffusion von Wissen ressourceneffizienter Technologien und Verfahren, den Ausbau und die Verstetigung von Ressourceneffizienznetzwerken sowie eine Verstetigung und mögliche Ausweitung und Aufstockung bestehender Forschungsprogramme mit Bezug zur Ressourceneffizienz . Die vorhandene Projektidee zum Ausbau und zur Verstetigung von Ressourceneffizienznetzwerken wird derzeit konkretisiert. Die Umsetzung soll Anfang 2017 beginnen. 12. Darüber hinaus wird die NKI weiterhin Maßnahmen zur Beseitigung von Hemmnissen, die der Nutzung von Treibhausgasminderungspotenzialen entgegenstehen und die gleichzeitig zu einer verstärkten Nutzung des Innovationspotenzials der deutschen Wirtschaft führen, prüfen und untersuchen. Im Rahmen der Weiterentwicklung der NKI wird bei Novellierungen von Richtlinien, bei neuen Richtlinien, Förderaufrufen und Projekten die Hebung von Treibhausgasminderungspotenzialen auch in der Zielgruppe Wirtschaft als Schwerpunkt gesehen. Im Februar 2016 wurde im Rahmen der NKI erstmals der Förderwettbewerb „Ideenwettbewerb Kleinserie“ gestartet, der Klimaschutz und Innovationswirkung miteinander vereinbart. Seit Sommer 2015 sind zudem im Rahmen des NKI-Förderaufrufs für innovative Klimaschutzprojekte im Bereich Wirtschaft drei neue Projekte gestartet worden (Interflex – Integrierte Energieeffizienzpotenzialanalyse zur Senkung des Primärenergiebedarfs und Lastflexibilisierung in bestehenden Gewerbegebieten; Energiekarawane Gewerbe und KEEKS – Klima- und Energieeffiziente Küche in Schulen ). Des Weiteren stärkt die NKI die Minderung von Treibhausgasemissionen in der Wirtschaft – und insbesondere bei KMU – auch über die Aktivitäten des „Zentrums für Ressourceneffizienz“, welches seit Juni 2015 für weitere vier Jahre durch die NKI finanziert wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8818 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Prüfauftrag im Aktionsprogramm Stand/ Ergebnisse 13. Prüfung einer Förderinitiative zur industriellen Abwärmenutzung im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms (UIP) des BMUB im Laufe der 18. Legislaturperiode Insbesondere werden bis zum Jahr 2018 Demonstrationsvorhaben mit dem Fokus Klimaschutz verstärkt gefördert und eine Förderinitiative "industrielle Abwärmenutzung" für besonders innovative Demonstrationsvorhaben in diesem Bereich geprüft Ergänzend zu dieser Initiative hat das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) in Umsetzung des „Industriepakets“ vom 1. Juli 2015 ein „Programm zur Förderung von Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen“ auf den Weg gebracht (in Kraft getreten am 1. Mai 2016). Ziel des Förderprogramms ist eine zusätzliche CO2-Reduzierung von jährlich 1 Million t im Jahr 2020. 14. Für Haushalte mit geringem Einkommen soll geprüft werden, wie die situationsbezogene Beratung und finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung energiesparender und ressourcenschonender Technik (Haushaltsgroßgeräte), orientiert am Bedarf fortgeführt werden kann. Zum 1. April 2016 ist das Projekt "Stromspar-Check Kommunal" des Deutschen Caritasverbands und des Bundesverbands der Energie - und Klimaschutzagenturen (eaD) gestartet. Das BMUB fördert das Projekt im Rahmen der NKI in den kommenden drei Jahren mit rund 30 Millionen Euro. Das Projekt baut auf das bisherige Beratungsangebot für einkommensschwache Haushalte auf. Mehr als 120 000 einkommensschwache Haushalte sollen in den nächsten drei Jahren mit sogenannten „Stromspar-Checks“ Beratung und Soforthilfen zum Energiesparen erhalten. 15. Bei einer Förderung einkommensschwacher Haushalte sind die rechtlichen Implikationen (Anrechenbarkeit der Maßnahme auf Hartz IV-Satz) zu prüfen. Es ist zu prüfen, ob die Umsetzung nicht auf Basis einer Förderrichtlinie erfolgen sollte/muss. Neben der möglichen Klimakomponente beim Wohngeld prüft die Bundesregierung eine Ergänzung im SGB II und XII. Es soll ermöglicht werden, die existenzsichernden Bedarfe für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) auf Basis eines Gesamtkonzepts (der Bruttowarmmiete) zu ermitteln. Hierzu wurde bereits ein Forschungsvorhaben vergeben, das sich vorrangig auf die Ermittlung einer empirischen Grundlage für die Bestimmung der bedarfsdeckenden und existenzsichernden KdU im Sinne der § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II und § 35 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 SGB XII (jeweils in der derzeit geltenden Fassung) und einer möglichen Datengrundlage für ein alternatives Konzept einer Angemessenheitsprüfung fokussiert. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens werden voraussichtlich Ende 2016 vorliegen. 16. Die Bundesregierung wird prüfen, ob und ggf. wie die institutionellen Kapazitäten für eine kontinuierliche Berichterstattung und Überprüfung gestärkt werden müssen, um die Erfüllung internationaler und europäischer Berichterstattungspflichten sicherzustellen. Teilweise Fortschritte durch Verstetigung personeller Kapazitäten in der Treibhausgasberichterstattung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8818 Prüfauftrag im Aktionsprogramm Stand/ Ergebnisse 17. Heizungscheck: Prüfung der Förderung von niedriginvestiven Maßnahmen zur Heizungsoptimierung. Eine begleitende Förderung des von der Wirtschaft weiterentwickelten Heizungs-Checks nach DIN 15378 wird es nicht geben (auf Grund des hohen administrativen Aufwands und damit verbundener Kosten im Verhältnis zur vergleichsweise geringen Förderhöhe ). Privaten Verbrauchern, die an den Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung ihrer Heizungsanlage interessiert sind, steht seit Herbst 2015 der (mit Unterstützung BMWi) vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und von den Verbraucherzentralen angebotene Heiz-Check zur Verfügung. 18. Verbesserung Heizkostenverordnung (Prüfauftrag) Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. 19. Die Bundesregierung prüft die Gründung eines „Forschungsnetzwerks Energieeffizienz “, um die Effizienz der Forschungsförderung zu erhöhen und den Ergebnistransfer in die Praxis zu beschleunigen . Die Bundesregierung setzt auf eine anwendungsnahe und projektorientierte Forschung für mehr Energieeffizienz und wird die Fördermaßnahmen in diesem Bereich weiter ausbauen. Dazu werden sukzessive die themenspezifischen „Forschungsnetzwerke Energie “ gegründet und ausgebaut, bisher in den Bereichen: Gebäude und Quartiere, Stromnetze, Energiesystemanalyse, erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe. Weitere Themenbereiche werden nach Bedarf folgen. 20. Es ist zu prüfen, ob der „Energieberater “ als Berufsbild definiert werden kann. (Maßnahme: Beratung: Bündelung und Qualitätssicherung) Da es für Energieberater kein festes Berufsbild gibt, soll in Kürze die Entwicklung einer Prüfung für Energieberater ausgeschrieben werden. 5. Wird die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission im Zuge des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Nitrat-Richtlinie geforderten Nachbesserungen an der Düngeverordnung vornehmen, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bis wann wird die Einigung zwischen den Ressorts angestrebt? Die Arbeiten am Entwurf der Novelle der Düngeverordnung sind weit fortgeschritten . Der Entwurf enthält bereits eine Vielzahl an neuen Regelungen, um entsprechend den Vorgaben der EG-Nitratrichtlinie eine Verringerung des Eintrags von Stickstoff in die Gewässer zu erreichen. Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Notifizierungsverfahrens zur Novellierung der Düngeverordnung eine ausführliche Stellungnahme abgegeben und darauf hingewiesen, dass aus ihrer Sicht weitere Maßnahmen notwendig sind, um die Vorgaben der EG- Nitratrichtlinie in Deutschland vollständig umzusetzen. Die von der Europäischen Kommission angesprochenen Punkte werden derzeit geprüft. Die Beratungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. 6. Welche Minderungen an THG können durch die von der Europäischen Kommission geforderten Nachbesserungen am vorliegenden Entwurf der Düngeverordnung erreicht werden (bitte einzeln nach Maßnahme/Minderungspotenzial auflisten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8818 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Woran ist bislang die Novellierung der Düngeverordnung gescheitert, und weshalb wurde das Verfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen, um eine Klageerhebung durch die Europäische Kommission zu vermeiden? Die Entwürfe für die Änderung des Düngegesetzes und für eine Novelle der Düngeverordnung wurden parallel vorbereitet. Die vorgesehenen Regelungen sollen einen angemessenen Ausgleich zwischen Umweltinteressen einerseits und praktikablen Lösungen für die Landwirtschaft andererseits schaffen. Für eine ausgewogene Gesamtregelung waren intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung notwendig. Da auch weitere Anliegen, wie die Einführung betrieblicher Gesamtbilanzen und Maßnahmen zur Verminderung der Ammoniakemissionen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie stehen, geprüft wurden, haben die Abstimmungen einen längeren Zeitraum beansprucht . Während des laufenden Notifizierungsverfahrens hinsichtlich des Entwurfs der Novelle der Düngeverordnung gemäß den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2015/1535 erfolgte Ende April 2016 der Beschluss der Europäischen Kommission , Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu erheben. Die Klageschrift der Europäischen Kommission liegt noch nicht vor. 8. Sollte die Novellierung der Düngeverordnung nicht rechtzeitig oder nicht im Sinne der Forderungen der Europäischen Kommission abgeschlossen werden , ab wann drohen Deutschland Strafzahlungen in voraussichtlich welcher Höhe wegen der Nichteinhaltung der Vorgaben aus der EU-Nitrat-Richtlinie ? Die Europäische Kommission hat am 28. April 2016 beschlossen, eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzureichen. Wann die Klage tatsächlich eingereicht wird, ist offen. Im Fall eines für Deutschland negativen Verfahrensausgangs wäre das Urteil umzusetzen. Wäre die Europäische Kommission dann der Auffassung, dass die Urteilsumsetzung nicht oder nur unzureichend erfolgt , könnte sie erneut ein Vertragsverletzungsverfahren (Zweitverfahren) einleiten . Nach einem (dann verkürzten) Vorverfahren könnte die Europäische Kommission erneut den EuGH anrufen und auch finanzielle Sanktionen gegen Deutschland beantragen. Die Bundesregierung geht selbst im Fall einer Erstverurteilung nicht davon aus, dass es zu einem Zweitverfahren kommt. Die Dauer des gesamten Verfahrens kann nicht abgeschätzt werden. Die durchschnittliche Dauer der Klageverfahren vor dem EuGH betrug im Jahr 2015 17,6 Monate (EuGH, Jahresbericht 2015, S. 92). Die tatsächliche Dauer des Klageverfahrens ist stark vom Einzelfall und den prozessleitenden Entscheidungen des Gerichtshofs abhängig. Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass es zu Strafzahlungen kommen wird. 9. Welchen Beitrag könnte aus Sicht der Bundesregierung eine Stickstoffüberschussabgabe zur Erreichung der Klimaziele im Bereich der Landwirtschaft leisten, und plant die Bundesregierung die Einführung fiskalischer Instrumente im Bereich der Stickstoffüberschüsse? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Umsetzung der Vorgaben der Novelle der Düngeverordnung zu einer deutlichen Verbesserung der Stickstoffeffizienz und damit zur Verringerung von Stickstoffüberschüssen führen wird. Ins- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8818 besondere darf hiernach der aufgrund verbindlicher Vorgaben ermittelte Stickstoffdüngebedarf bei der Düngung nicht überschritten werden. Aus diesem Grund plant die Bundesregierung keine Einführung fiskalischer Instrumente im Bereich der Stickstoffüberschüsse. Die Einführung solcher Instrumente, wie eine Stickstoffüberschussabgabe , wäre darüber hinaus mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. 10. Ist das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, bis 2020 20 Prozent Ökolandbau an der Ackerfläche zu erreichen, noch zu schaffen, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen? Die Bundesregierung sieht den ökologischen Landbau als einen wesentlichen Beitrag für das Erreichen des agrarpolitischen Leitbilds an. Der ökologische Landbau ist aufgrund seiner Prinzipien (z. B. Kreislaufwirtschaft, flächengebundene und besonders tiergerechte Haltung) eine besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Wirtschaftsform, deren Erzeugnisse von einer wachsenden Zahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch die Akzeptanz höherer Verbraucherpreise wertgeschätzt wird. Damit eröffnet die Umstellung auf ökologischen Landbau insbesondere kleineren und mittelgroßen Familienbetrieben eine Entwicklungsperspektive für die Zukunft. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, dass der Ökolandbau einen Flächenanteil von 20 Prozent der landwirtschaftlichen Gesamtfläche erreicht. Die Vorgabe eines konkreten Zieljahres, etwa 2020, ist nicht Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Die Erreichung des Ziels hängt von verschiedenen Faktoren ab, die nur teilweise von der Bundesregierung beeinflusst werden können. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Rolle und Verantwortung der Institutionen der Europäischen Union, der Bundesländer, der Lebensmittelwirtschaft, der Landwirtschaft sowie der Verbraucher und Verbraucherinnen hinzuweisen. Zur Unterstützung des 20-Prozent-Ziels und zur Stärkung des ökologischen Landbaus fördert der Bund die Bio-Branche unter anderem über eine breite Palette von Maßnahmen. Die Förderinstrumente reichen von Prämien für die Umstellung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus, über maßgeschneiderte Informationsangebote für alle an der Wertschöpfungskette beteiligten Wirtschaftsakteure bis hin zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Aktivitäten zum Wissenstransfer. Im Jahr 2015 hat die Bundesregierung darüber hinaus die Entwicklung einer umfassenden Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL) initiiert. Gemeinsam mit Vertretern der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und unter Einbeziehung der Länder, der relevanten Verbände und der Wissenschaft werden maßgeschneiderte Konzepte und Empfehlungen für zentrale Handlungsfelder ausgearbeitet. Die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau, einschließlich einer Roadmap zur unmittelbaren Umsetzung soll Anfang 2017 vorliegen. 11. Setzt sich die Bundesregierung für eine maximale Ausschöpfung der Umschichtungsmöglichkeiten von der ersten in die zweite Säule im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik-(GAP) Mittel ein, um den Ländern weitere Fördermöglichkeiten des Ökolandbaus zu eröffnen, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung verweist auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Agrarpolitisches Leitbild der Bundesregierung und Umsetzung“ auf Bundestagsdrucksache 18/7562. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8818 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Wie viel Prozent der Agrarforschungsgelder werden derzeit durch den Bund bereitgestellt, und welchen Anteil daran machen die Forschungsgelder für den Ökolandbau aus? 13. Setzt sich die Bundesregierung für eine Umschichtung der Agrarforschungsmittel für den Ökolandbau ein, damit diese analog zum 20 Prozent-Flächenziel auch 20 Prozent des Gesamt-Agrarforschungsbudgets bis 2020 ausmachen , und wenn nein, warum nicht? 14. Plant die Bundesregierung eine Aufstockung des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und anderer nachhaltiger Formen der Landwirtschaft? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bis wann, und um welchen Betrag? Die Fragen 12 bis 14 werden gemeinsam beantwortet. Eine genaue Aufschlüsselung des Anteils von Forschungsmitteln für den Ökolandbau an den Mitteln für Agrarforschung insgesamt ist nicht sinnvoll möglich. Bei verschiedenen Fragestellungen unterscheiden sich die für ökologisch wirtschaftende oder andere landwirtschaftliche Betriebe erforderlichen Forschungsarbeiten nicht grundlegend. In diversen Fällen trägt das jeweilige Forschungsprojekt zudem sowohl dem ökologischen Landbau als auch der konventionellen Landwirtschaft Rechnung. Viele Ergebnisse der Forschung für den konventionellen Landbau sind auch für den ökologischen Landbau nutzbar und umgekehrt. Zudem sind die Mittel der Grundfinanzierung der Ressortforschung und der von der Bundesregierung geförderten Forschungsinstitute (z. B. Leibniz) nicht vollständig und eindeutig hinsichtlich konventioneller und ökologisch orientierter Landwirtschaft aufteilbar. Über eine Zuweisung von Mitteln zur Bearbeitung bestimmter Forschungsfragestellungen wird nach Maßgabe der aktuellen Analyse des Forschungsbedarfs entschieden . In der Antwort der Bundesregierung vom 29. Februar 2016 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Stand der Zukunftsstrategie Ökolandbau“ (Bundestagsdrucksache 18/7750 vom 1. März 2016) wird insbesondere zu den Fragen 19, 21 und 23 erläutert, dass zunächst die Entwicklung der „Zukunftsstrategie ökologischer Landbau“ abgeschlossen sein soll, was im Frühjahr 2017 der Fall sein wird, bevor über Fragen der Umsetzung dieser Strategie, einschließlich Fragen der Mittelausstattung, entschieden wird. 15. Welches THG-Minderungspotenzial hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Ausweitung der Ökolandbaufläche bis 2020 auf 20 Prozent (gegenüber dem Status quo)? Im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 wird bei einer Erhöhung der Ökolandbaufläche um 2 Prozent eine Treibhausgas-Reduktion von 0,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente angenommen, zudem wird im Sektor Industrie eine Reduktion um bis zu 0,25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente durch die reduzierte Düngemittelproduktion angenommen. Eine Abschätzung des THG- Minderungspotenzials für die Ausweitung der Ökolandbaufläche bis 2020 auf 20 Prozent liegt der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8818 16. Wie haben sich die Tierbestände nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2006 entwickelt, und mit welchen Folgen für die THG (bitte nach Tierarten auflisten)? Die Entwicklung der Bestände landwirtschaftlicher Nutztiere ergibt sich aus nachstehender Tabelle. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nur für Rinder, Schweine und Schafe für jedes Jahr Erhebungen stattfinden. Geflügelbestände werden nur im Rahmen der dreijährlich stattfindenden Agrarstrukturerhebungen erfasst. Für die Emissionsberichterstattung werden für die Zwischenjahre Schätzungen vorgenommen, für die Bestände an Schafen auch zur Ausschaltung des Effektes eines ab 2010 geänderten Erhebungsstichtages. Jahr Rinder Schweine Geflügel Schafe Ziegen Pferde 1 000 Tiere 2006 12 748 26 521 . 2 560 170 . 2007 12 687 27 125 128 463 2 538 180 542 2008 12 970 26 687 . 2 437 180 . 2009 12 945 26 948 . 2 350 220 . 2010 12 706 26 901 128 900 2 089 150 462 2011 12 528 27 403 . 1 658 . . 2012 12 507 28 332 . 1 641 . . 2013 12 686 28 133 177 333 1 570 130 461 2014 12 742 28 339 . 1 601 . . 2015 12 635 27 652 . 1 580 . . Quelle: Statistisches Bundesamt Die direkten Methan- und Lachgasemissionen aus der Tierhaltung in Deutschland einschließlich des Wirtschaftsdüngermanagements in Höhe von 34 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten waren im Jahr 2014 gegenüber 2006 praktisch unverändert (sie haben sich um weniger als 2 Promille erhöht). 17. Wie haben sich die Eigenversorgungsgrade mit Fleisch und anderen tierischen Produkten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2006 entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung dies? Der Selbstversorgungsgrad zeigt an, in welchem Umfang die Erzeugung der heimischen Landwirtschaft den Bedarf (Gesamtverbrauch) decken kann oder um welchen Prozentsatz die Produktion den inländischen Bedarf übersteigt. Der Selbstversorgungsgrad ist gleich der Inlandserzeugung in Prozent des Gesamtverbrauchs für Nahrung, Futter, industrielle Verwertung und Marktverluste. Die Entwicklung der Selbstversorgungsgrade für ausgewählte tierische Erzeugnisse seit 2006 ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich; Angaben für 2015 liegen noch nicht vollständig vor bzw. sind noch vorläufig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8818 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Erzeugnis 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Selbstversorgungsgrad (Prozent) Fleisch und Fleischerzeugnisse insges. 101 102 107 110 114 117 120 119 121 122 Rind- u. Kalbfleisch 126 116 121 117 117 112 109 108 110 107 Schweinefleisch 96 99 103 108 110 114 117 116 117 120 Geflügelfleisch 86 87 93 95 106 108 111 110 112 112 Frischmilcherzeugn.1) 120 119 119 122 123 122 123 121 119 Magermilchpulver 212 234 222 357 309 251 387 379 663 Käse2) 120 120 121 124 126 125 127 128 127 Butter3) 85 88 95 99 98 98 100 103 106 Eier u. Eierzeugnisse 71 69 72 62 58 68 71 72 71 71 1) Einschließlich Sahneerzeugnisse. 2) Einschließlich Schmelzkäse und -zubereitungen. 3) Einschließlich Milchfett- und Milchstreichfetterzeugnisse. Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Der tendenzielle Anstieg des Selbstversorgungsgrads bei den meisten der dargestellten Erzeugnisse beruht auf mehreren Einflussfaktoren, einerseits einer stagnierenden oder sogar rückläufigen heimischen Nachfrage, andererseits der Veränderung der globalen Ernährungsmuster und der damit einhergehenden wachsenden Nachfrage nach hochwertigen tierischen Erzeugnissen vor allem in Schwellenländern. Die Erschließung von Exportmärkten in der zurückliegenden Dekade kann als Indiz für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft gesehen werden. 18. Wie viele Millionen Tonnen CO2-Äquivalente wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten vier Jahren durch den Nettoexport tierischer Produkte aus Deutschland verursacht? 19. Könnte aus Sicht der Bundesregierung eine Reduktion der Tierbestände einen Beitrag zur Erreichung sowohl der kurz- als auch der langfristigen Klimaziele leisten, und wenn ja, in welcher Größenordnung? 20. Welche Emissionsminderungen wären aus Sicht der Bundesregierung durch eine Reduktion der Tierbestände auf ein Niveau, das einer ungefähren Nettoversorgung Deutschlands mit Fleisch und tierischen Produkten entspräche, zu erzielen? Die Fragen 18 bis 20 werden gemeinsam beantwortet. Ein echter Klimaschutzbeitrag ergäbe sich, wenn die Nettonachfrage nach tierischen Produkten insgesamt sinken würde oder die deutschen Exportmengen durch eine klimaschonendere Produktion in anderen Regionen substituiert würden . Die rechnerische Höhe der direkten N2O- und CO2-Emissionen aus der Tierhaltung (Verdauung, Wirtschaftsdüngermanagement sowie N2O aus N-Düngung mit Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft), die den Netto-Exporten an Milch und Milchprodukten sowie Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch zugeschrieben werden können, betrug im Mittel der Jahre 2011 bis 2014 etwa 5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Das entspricht etwa 8 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der Quellgruppe Landwirtschaft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/8818 21. Welche Potenziale sieht die Bundesregierung in einer solchen Reduktionsstrategie für eine Marktentlastung, und könnten aus Sicht der Bundesregierung davon positive Preiseffekte insbesondere für die in akuter wirtschaftlicher Not befindlichen Milch- und Schweinemastbetriebe ausgehen? Verschiedene Märkte, insbesondere für Milch und Schweinefleisch, befinden sich derzeit EU-weit in einem schwierigen Anpassungsprozess. Einseitige Maßnahmen zur Reduzierung der nationalen Produktion könnten diesen Prozess angesichts eines stark integrierten EU-Binnenmarktes nicht beschleunigen. Eine solche Anpassung kann sinnvollerweise nur über die Marktmechanismen erfolgen, wobei auch EU-einheitliche Umwelt- und Klimaschutzregelungen den Handlungsrahmen bilden. 22. Welche Synergieeffekte könnten sich aus Sicht der Bundesregierung für die Erreichung der Klima- und Tierschutzziele durch gezielte Maßnahmen (z. B. längere Mastdauern, ein größeres Platzangebot pro Tier, verringerte Milchleistungen) ergeben? Die Effekte von Maßnahmen zum Klima- und Tierschutz sind im jeweiligen Einzelfall in Bezug auf verschiedene Zielsetzungen zu bewerten. Eine pauschale Aussage, dass Maßnahmen zum Klimaschutz dem Tierschutz entgegenstehen oder in Bezug auf beide Schutzgüter positiv wirken, ist nicht möglich. 23. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Marktentlastung, die gleichzeitig einen Klimaschutz- und Tierwohleffekt haben, und wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Grundsätzlich ist es Aufgabe aller Marktbeteiligten, funktionierende und faire Märkte für die gesamte Wertschöpfungskette zu gewährleisten. Eine aktive Steuerung der Agrarmärkte ist nicht Aufgabe der Politik. In Ausnahmefällen kann Politik Aktivitäten, die auf unterschiedlichen Ebenen initiiert werden, zusammenführen ; die Verantwortung aller Wirtschaftsbeteiligten zur Erreichung eines Marktgleichgewichtes ist hierdurch aber unberührt. Das aktuelle Engagement der Bundesregierung dient in erster Linie der Unterstützung der bäuerlichen Agrarstruktur und der sie tragenden Betriebe. 24. Plant die Bundesregierung die Einführung einer regionalen Obergrenze von 2 GVE/ha (Vorschlag des UBA), oberhalb der keine Neu- oder Zubaugenehmigungen für Tierhaltungsanlagen mehr erteilt werden, um die Klimaziele zu erreichen? Wenn nein, warum nicht? Ziel der Änderung des § 35 Absatz 1 Nummer 4 des Baugesetzbuchs durch das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) hinsichtlich der Zulässigkeit der Errichtung von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich war es, den kommunalen Gebietskörperschaften stärker als bisher eine Einflussnahme auf die Standortwahl großer Tierhaltungsanlagen zu ermöglichen . Über die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen muss im Lichte der Erfahrungen beim Vollzug dieser Regelung entschieden werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8818 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Pariser Klimavertrag , der nun nicht mehr von Dekarbonierung (also Reduktion von CO2) spricht, sondern von Netto-Null-Emissionen, insbesondere im Hinblick auf ein Reduktionsgebot für die anderen landwirtschaftlichen THG außer CO2? Das Paris-Abkommen verpflichtet alle Vertragsparteien auf das langfristige Ziel, „in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken“ herzustellen (Artikel 4 Absatz 1 des Paris-Abkommens). Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Umfang potenzieller Senken und ihrer Erschließung Grenzen gesetzt sind und anzuerkennen, „dass die Gewährleistung der Ernährungssicherheit und die Beendigung des Hungers grundsätzlich Vorrang haben und dass die Systeme der Nahrungsmittelerzeugung gegenüber den nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen besonders anfällig sind“ (Präambel des Paris-Abkommens). Das Ziel der Treibhausgasneutralität gilt für die Gesamtheit der THG-Emissionen . Es erfordert insbesondere eine Dekarbonisierung aller Volkswirtschaften der Welt und eine Transformation der Energiesysteme weltweit. Auch in der Landwirtschaft sind Anstrengungen zur Minderung der Emissionen erforderlich, um das Ziel des Paris-Abkommens zu erreichen. In der Landwirtschaft ist aufgrund biologischer Prozesse im Pflanzenbau und in der Tierhaltung eine Minderung der Nicht-CO2-Emissionen auf null Emissionen wie in anderen Sektoren nicht möglich . 26. Wie viele Millionen Tonnen CO2-Äquivalente machen die anderen klimaschädlichen Emissionen aus der Landwirtschaft außer CO2 aus (bitte einzeln aufschlüsseln), und mit welchen Instrumenten plant die Bundesregierung, deren Minderung im Rahmen des Klimaschutzplans 2050 anzugehen? Im Jahr 2014 wurden durch die Landwirtschaft Methanemissionen in Höhe von ca. 32,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente freigesetzt. Die Lachgasemission betrug in 2014 30,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Die Bundesregierung plant die Lachgasemissionen in einem ersten Schritt durch eine Verbesserung der Produktivität und Effizienz der eingesetzten Stickstoffdünger zu senken. Maßnahmen hierzu sind in der novellierten Düngeverordnung festgelegt. Methanemissionen werden durch die verstärkte Nutzung von organischen Wirtschaftsdüngern aus der Tierhaltung (Gülle, Mist) in Biogasanlagen vermindert. Dazu leistet die EEG-Förderung für kleinere Biogasanlagen auf Wirtschaftsdüngerbasis einen Beitrag. 27. Wie stellen sich die Überschreitungen bei den Ammoniakemissionen der in der NEC-Richtlinie festgelegten nationalen Höchstmenge von 550 kt/Jahr in Deutschland in den vergangenen vier Jahren dar, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung bis wann, um die Vorgaben aus der Richtlinie wieder einzuhalten (bitte nach Maßnahmen und voraussichtlichen Reduktionsbeitrag auflisten)? Zu den Überschreitungen der Ammoniakemissionen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7320 verwiesen, einschließlich der Angaben zum Inventory Adjustment. Die Daten zum Jahr 2014 sind vorläufig. Die vorläufigen Daten zum Jahr 2015 werden Ende 2016 vorliegen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/8818 Zu den Maßnahmen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3, 5 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7320 und auf die Antworten zu den Fragen 1 und 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/4981 verwiesen. 28. Wie ist der Zeitplan für die Erarbeitung einer novellierten NEC-Richtlinie, und für welche Ziele für jeweils welche Luftschadstoffe setzt sich die Bundesregierung bei der Novellierung konkret ein? Das Europäische Parlament hat Ende Oktober 2015 zahlreiche Änderungen am Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Der Rat hat seine Positionen beim Umweltrat am 16. Dezember 2015 formuliert. Die Trilogverhandlungen dauern an; die niederländische Präsidentschaft zielt auf den Abschluss der Verhandlungen noch im Juni 2016. Die Minderungsverpflichtungen für die jeweiligen Luftschadstoffe (SO2, NOx, NH3, NMVOC, PM2, 5) sind Gegenstand der derzeitigen Verhandlungen. Nachfolgende Tabelle fasst die Vorschläge zusammen: Minderung der feinstaubbedingten vorzeitigen Todesfälle um x% (EU-weit) Emissionsminderung 2005 – 2030 in % SO2 NOx NH3 PM2,5 NMVOC (nicht relevant für PM) ursprünglicher KOM- Vorschlag/ EP-Position 52 53 69 39 43 43 Ratsposition (Dezember 2015) ca. 48 58 64 29 42 24 29. Wie stellt die Bundesregierung die Kohärenz mit den Klimazielen für 2050 sicher, und welchen Anteil (in Prozent der bis 2050 nötigen Reduktionen je klimarelevantem Luftschadstoff) könnten die von der Bundesregierung für 2030 vertretenen Ziele in einer novellierten EU-NEC-Richtlinie erbringen? Die geplante Nachfolgerichtlinie der NEC-Richtlinie (NERC-Richtlinie) dient in erster Linie der Luftreinhaltung und damit der Minderung von Luftschadstoffen. Zu Methan wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. Die anderen Luftschadstoffe , für die Emissionsminderungsverpflichtungen verhandelt werden, sind als Treibhausgas kaum relevant. 30. Wird sich Deutschland vor dem Hintergrund der Pariser Klimabeschlüsse für eine Aufnahme von Methan in die novellierte EU-NEC-Richtlinie einsetzen? Wenn nein, warum nicht, und welche zusätzlichen Emissionsminderungen müssten in anderen Bereichen erbracht werden, sollte Methan als Klimaschadstoff nicht berücksichtigt werden? Die Bundesregierung setzt sich auch vor dem Hintergrund der Pariser Klimabeschlüsse nicht für eine Aufnahme von Methan in die novellierte NEC-Richtlinie Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8818 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ein, da Methan bereits einer impliziten Regulierung als Treibhausgas im Rahmen des Klimaschutzregimes unterliegt. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7320 verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333