Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. Juni 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8844 18. Wahlperiode 21.06.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8665 – ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Mai 2015 startete das „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter“ (ESF: Europäischer Sozialfonds). Das Programm umfasst Lohnkostenzuschüsse, durch die Langzeitarbeitslose den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt schaffen sollen. In den ersten sechs Monaten erhält der Arbeitgeber 75 Prozent, in den folgenden neun Monaten 50 Prozent und danach für drei Monate 25 Prozent des Gesamtlohns. Der Arbeitgeber muss sich verpflichten, die Teilnehmer anschließend ein weiteres halbes Jahr ohne Zuschüsse bei vollem Gehalt zu beschäftigen (Nachbeschäftigungspflicht). Gefördert werden außerdem Arbeitsplatzakquisiteure bei den Jobcentern. Adressaten des Programms sind (i. d. R. über 35-jährige) Langzeitarbeitslose, die mindestens seit zwei Jahren ohne Job sind, über keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen und vermutlich mit einer anderen Förderung nicht in Arbeit gebracht werden können. Vorgesehen ist ein begleitendes Coaching. Intensiv geförderten Langzeitarbeitslosen, die weitere Teilnahmevoraussetzungen erfüllen müssen, werden höhere Lohnkostenzuschüsse über einen längeren Zeitraum gewährt. Eine Nachbeschäftigungspflicht ist in diesen Fällen nicht vorgesehen. Von den ursprünglich geplanten 33 000 Stellen haben 336 Jobcenter in der dem Programmstart vorgeschalteten Ausschreibungsrunde etwas mehr als 24 000 Plätze abgerufen. Im April 2016 waren davon 4 700 besetzt. Durch eine Änderung der Richtlinie wurde im Februar 2016 die förderfähige Zielgruppe erweitert. Zum 30. April 2016 waren die teilnehmenden Jobcenter aufgerufen, eine Einschätzung abzugeben, wie viele Teilnehmer sie nach ihren bisherigen Erfahrungen bis zum Programmende fördern können (vgl. 7.6 der Förderrichtlinie), um gegebenenfalls Zuwendungen nach oben oder nach unten zu korrigieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8844 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie viele Personen umfasst unter Berücksichtigung der erweiterten förderfähigen Zielgruppe das Teilnehmerpotenzial für das ESF-Bundesprogramm? Das Teilnehmerpotenzial für das ESF-Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit wurde von den teilnehmenden Jobcentern im Rahmen der Antragstellung zu Beginn des Jahres 2015 ermittelt. Maßgeblich für die Bestimmung des Potenzials durch die Jobcenter waren die Zielgruppenkriterien in der Förderrichtlinie einschließlich der individuellen Prognose zu den Eingliederungschancen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die definierten Kriterien und insbesondere die individuelle Eingliederungsprognose sind statistisch nicht hinreichend auswertbar . Eine valide statistische Bestimmung des Zielgruppenpotenzials ist daher nicht möglich. Näherungsweise kann auf die Potenzialbestimmung im Rahmen der Antragstellung verwiesen werden. Die teilnehmenden Jobcenter sind damals von einem förderfähigen Teilnehmerpotenzial von rund 211 000 Langzeitarbeitslosen ausgegangen. Mit der Zielgruppenerweiterung durch die geänderte Förderrichtlinie vom 23. Februar 2016 erhöht sich das förderfähige Teilnehmerpotenzial. Die Jobcenter müssen das zusätzliche Teilnehmerpotenzial vor Ort anhand der nunmehr geltenden Zielgruppendefinition (neu) bestimmen. Auf eine gesonderte Erhebung konkreter Zahlen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in diesem Zusammenhang verzichtet. Damit wurde zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Jobcenter vermieden. 2. Wie hoch war seit Programmstart die Zahl der Zugänge in das ESF-Bundesprogramm , und wie hoch ist der aktuelle Bestand? Seit dem Programmbeginn in 2015 bis Mai 2016 gab es nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit 6 721 Eintritte in das ESF-Bundesprogramm. Der aktuelle Bestand beläuft sich im Mai 2016 auf 5 642 Teilnehmer. Methodische Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 3 bis 5 Für die in den Fragen 3 bis 5 erbetenen Aussagen zu ausgewählten Strukturmerkmalen muss für Angaben bis zum aktuellen Stand auf das Berichtswesen des Bundesverwaltungsamtes zurückgegriffen werden. Die Angaben aus den unterschiedlichen Quellen weichen geringfügig voneinander ab. Zum Vergleich: Laut Berichtswesen des Bundesverwaltungsamtes lag die Zahl der Eintritte zum 31. Mai 2016 bei 6 893. Auch für die Angabe des jeweiligen Anteils muss in den Antworten auf die Fragen drei bis fünf folglich die im Berichtswesen des Bundesverwaltungsamtes ausgewiesene Zahl der Eintritte seit Programmbeginn als Bezugsgröße verwendet werden. 3. Wie hoch ist aktuell der Zahl der Intensivgeförderten (bitte auch als Anteil an allen Geförderten ausweisen)? Bis Mai 2016 sind 1 602 Personen als Intensivgeförderte in das Programm eingetreten . Dies entspricht einem Anteil von 23 Prozent aller Teilnehmenden. 4. Wie hoch ist aktuell die Zahl der geförderten Frauen (bitte auch als Anteil an allen Geförderten ausweisen)? Bis Mai 2016 sind 2 208 Frauen in das Programm eingetreten. Dies entspricht einem Anteil von 32 Prozent aller Teilnehmenden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8844 5. Wie hoch ist aktuell jeweils die Zahl der geförderten Migranten sowie der älteren Personen über 54 Jahre (bitte auch als Anteil an allen Geförderten sowie als Anteil am Teilnehmerpotenzial ausweisen)? Bis Mai 2016 sind 1 277 Migranten und 1 456 Personen über 54 Jahre in das Programm eingetreten. Dies entspricht einem Anteil von 19 bzw. 21 Prozent aller Teilnehmenden. 6. Wie hoch ist aktuell die Zahl der geförderten schwerbehinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer? Zu diesem Strukturmerkmal sieht das Berichtswesen des Bundesverwaltungsamtes keine Angaben vor. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurden im Februar 2016 (aktuellster verfügbarer Berichtsmonat) 178 schwerbehinderte Menschen gefördert. 7. Wie viele der Programmteilnehmer werden zusätzlich qualifiziert (bitte auch als Anteil an allen Teilnehmern sowie differenziert nach arbeitsplatzbezogenen beruflichen Qualifizierungen und nach Qualifizierungen zur Verbesserung von Grundkompetenzen ausweisen)? Angaben zur Qualifizierung von Programmteilnehmern werden im Berichtswesen des Bundesverwaltungsamtes noch nicht erhoben. Diese Daten stehen erst nach vollständiger Implementierung der Teilnehmer-Daten-Erfassung in ZUWES (Zuwendungsmanagement des Europäischen Sozialfonds) zur Verfügung. Gegenwärtig liegen auch in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit lediglich für die Jobcenter in gemeinsamen Einrichtungen entsprechende Angaben in begrenztem Umfang vor. Laut Angaben der BA-Statistik wurden in diesen Jobcentern im Februar 2016 2 738 Personen gefördert und darunter 477 oder 17 Prozent zusätzlich qualifiziert. Eine Differenzierung nach Art der Qualifizierung ist nicht möglich. 8. Wie viele Stellen wurden bislang insgesamt für das ESF-Bundesprogramm eingeworben? Hierzu liegen keine Angaben vor. 9. Wie viele Betriebsakquisiteure sind aktuell im Rahmen des ESF-Bundesprogramms bei den Jobcentern tätig? Die Jobcenter haben den Einsatz von Betriebsakquisiteuren im Antragsverfahren mit Vollzeitäquivalenten geplant. Es wurden Zuwendungen in Höhe von 489,06 Vollzeitäquivalenten für die Beschäftigung von Betriebsakquisiteuren bewilligt . Die Zahl der tatsächlich als Betriebsakquisiteure tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfte aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen größer sein. Eine gesonderte Berichtspflicht der Jobcenter zu diesem Punkt besteht nicht. 10. Wie viele Coaches sind aktuell im Rahmen des ESF-Bundesprogramms tätig ? Hierzu liegen keine Angaben vor. Die Jobcenter haben die Möglichkeit, das Coaching mit eigenem Personal selbst durchzuführen oder als Dienstleistung bei einem Dritten einzukaufen. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8844 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wird vor Ort getroffen. Aus diesem Grund wird durch das Berichtswesen des Bundesverwaltungsamtes der Umfang des Coachings über die Zahl der erbrachten Coachingstunden unabhängig von der Art der Erbringung erhoben. Danach wurden bis zum 31. Mai 2016 rund 145 000 Coachingstunden erbracht. 11. Wann endet jeweils in wie vielen Jobcentern die Zuwendungsfähigkeit der Betriebsakquisiteure und damit die Möglichkeit, Stellen im Rahmen des ESF-Bundesprogramms neu- bzw. nachzubesetzen (bitte monatsweise angeben )? Die Zuwendungsfähigkeit für die Betriebsakquisiteure endet laut Förderrichtlinie spätestens am 31. Juli 2017. Bis zu diesem Zeitpunkt können Stellen im Rahmen des Bundesprogramms neu- bzw. nachbesetzt werden. 12. Wann enden jeweils in wie vielen Jobcentern die Projektlaufzeiten für das ESF-Bundesprogramm (bitte monatsweise angeben)? Die Projektlaufzeit endet bei allen teilnehmenden Jobcentern spätestens Ende Juli 2020. Das späteste Projektende ergibt sich dabei aus der Höchstförderdauer von 36 Monaten für Intensivförderfälle und dem spätesten Eintrittstermin zum 31. Juli 2017. 13. Welche Ergebnisse hat die Planungsrevision der Jobcenter zum 30. April 2016 hinsichtlich der erwarteten Gesamtteilnehmerzahl sowie der Anzahl der erwarteten Normal- und Intensivförderfälle im Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen ergeben? Die Sachstandsabfrage zum 30. April dieses Jahres diente der generellen Einschätzung des Umsetzungsstandes und der künftigen Entwicklung. Aussagen zu geänderten Teilnehmerzahlen und einer gegebenenfalls geänderten Verteilung von Normal- und Intensivförderfällen sind erst nach Abschluss des gegenwärtig laufenden Umverteilungsverfahrens möglich. Die Jobcenter können bis zum 24. Juni 2016 Änderungsanträge beim Bundesverwaltungsamt stellen. Erst nach Eingang aller Anträge und deren vollständiger Bearbeitung sind entsprechende Aussagen möglich. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333