Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Juni 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8845 18. Wahlperiode 21.06.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8670 – Gemeinsame Meldeplattform der Internetbranche und Europol V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die bei der EU-Polizeiagentur Europol angesiedelte „Meldestelle für Internetinhalte “ hat ihre Tätigkeitsbereiche seit ihrer Gründung im Juli 2015 schrittweise ausgebaut. Ursprünglich nur für „terroristische Inhalte“ folgten „Schleusungskriminalität “ und „hybride Bedrohungen“ (Joint Framework on countering hybrid threats a European Union response, JOIN/2016/018 final). Die Expertise der Abteilung wird genutzt, um in internationalen Ermittlungen unterstützend tätig zu werden. Hierzu gehört die „Taskforce Fraternité“, die nach den November-Anschlägen in Paris durch französische und belgische Behörden gegründet wurde (http://statewatch.org/news/2016/may/eu-europol-ct-centrereport -8881-16.pdf). Die Abteilung hat bereits 7 364 Postings mit mutmaßlich terroristischem und ex-tremistischen Material gefunden, analysiert und bewertet . In 6 399 Fällen hat Europol bei den Internetprovidern die Entfernung der Inhalte verlangt. In 95 Prozent der Fälle war dies erfolgreich. Nun soll die „Meldestelle“ auch die „Partnerschaft mit der Internetbranche“ verstärken (Ratsdokument 8128/16). Im Dezember 2015 hat die Europäische Kommission mit mehreren Anbietern ein „EU-Internet Forum“ gestartet, das möglichst „selbstregulierend“ tätig werden soll. Die Internetindustrie arbeitet laut der Kommissionsmitteilung „unter voller Einbeziehung von Europol“ an einer gemeinsamen Meldeplattform. Sie soll verhindern, dass an einer Stelle entfernte Inhalte an anderer Stelle hochgeladen werden. Die im „EU-Internet Forum“ zusammengeschlossenen Unternehmen sollen auch bei der Entwicklung eines „Gegendiskurses“ helfen. Die Europäische Kommission will zukünftig „Aktionen zur Förderung wirksamer alternativer Argumentationslinien“ unterstützen und „Lösungen für das Problem der Hassreden im Internet“ finden. Für beide Initiativen (neue gemeinsame Meldeplattform und „Gegendiskurs“) werden 10 Mio. Euro aus dem Fonds für die Innere Sicherheit bereitgestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8845 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie viele Postings hat die „Meldestelle für Internetinhalte“ nach Kenntnis der Bundesregierung gefunden, analysiert und bewertet (bitte nach „Terrorismus /Extremismus“, „Schleusungskriminalität“, „hybride Bedrohungen“ aufschlüsseln)? 2. In wie vielen Fällen hat Europol nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Internetprovidern die Entfernung der Inhalte verlangt, und in wie vielen Fällen war dies erfolgreich? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des thematischen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Meldestelle für Internetinhalte (European Union Internet Referral Unit; EU IRU) hat insgesamt 7 364 Internetinhalte bewertet. In 6 399 Fällen wurde eine Meldung zur Löschung vorgenommen (Stand: 13. Mai 2016; vgl. EU-Ratsdokument 8881/16). Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 3. In wie vielen Fällen betreffen die entfernten Inhalte nach Kenntnis der Bundesregierung mehrfach hochgeladene Beiträge? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in wie vielen Fällen die entfernten Inhalte mehrfach hochgeladene Beiträge betreffen. 4. Auf welchen verschiedenen Plattformen wurde das Material nach Kenntnis der Bundesregierung gefunden? Die Recherchen der EU IRU erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich in öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffen sind u. a. die Plattformen Facebook, Twitter, Youtube, Vimeo und Archive.org. Eine Aufschlüsselung der in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten Zahlen im Sinne der Fragestellung ist der Bundesregierung nicht bekannt. 5. Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung nationale Kontaktstellen für die „Meldestelle für Internetinhalte“ eingerichtet, und in welcher Abteilung ist diese beim Bundeskriminalamt angesiedelt? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bislang 25 nationale Kontaktstellen für die EU IRU eingerichtet (EU-Ratsdokument 8881/16 vom 13. Mai 2016). Als Point of Contact (PoC) des Bundeskriminalamts (BKA) für die EU IRU wurde das Lagezentrum der Abteilung ST benannt. 6. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die „Meldestelle für Internetinhalte“ auch ohne eine entsprechende Regelung in der gültigen Europol -Abfrageverordnung von den Internetdienstleistern Personendaten zu den Account-Inhabern der beobachteten oder entfernten Inhalte anfordert und verarbeitet? Nach Kenntnis der Bundesregierung fordert die Meldestelle für Internetinhalte von den Internetdienstleistern keine Personendaten an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8845 7. Sofern Europol diese Daten nicht selbst anfordert, inwiefern werden diese über bilaterale Verfahren mithilfe anderer Strafverfolgungsbehörden angefordert und schließlich an Europol weitergegeben? Eine Anforderung über deutsche Strafverfolgungsbehörden erfolgt nicht. Mit Blick auf andere Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Auf welche Weise wird die „Meldestelle für Internetinhalte“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch gegen „Radikalisierung und Anwerbung von Terroristen “ tätig? Nach Kenntnis der Bundesregierung dient die Entfernung entsprechender Internetinhalte auch dem Kampf gegen Radikalisierung und Anwerbung von Terroristen . 9. In welchen grenzüberschreitenden Ermittlungen war die „Meldestelle für Internetinhalte “ nach Kenntnis der Bundesregierung unterstützend tätig? Nach Kenntnis der Bundesregierung war die EU IRU an 24 operativen Sachverhalten unterstützend beteiligt (EU-Ratsdokument 8881/16 vom 13. Mai 2016). 10. Auf welche Weise soll die „Meldestelle für Internetinhalte“ nach Kenntnis der Bundesregierung die Partnerschaft mit der Internetbranche verstärken? Nach Kenntnis der Bundesregierung soll die EU IRU partnerschaftlich mit den Unternehmen der Internetbranche zusammenarbeiten und dabei von der Europäischen Kommission unterstützt werden. Dies soll auch dazu dienen, ein freiwilliges , selbstregulierendes Tätigwerden der Unternehmen der Internetbranche zu fördern. 11. Was ist der Bundesregierung über Pläne einer gemeinsamen Meldeplattform von Europol und der Internetbranche bekannt? Der Bundesregierung sind Pläne der Europäischen Kommission und von Europol bekannt, eine „gemeinsame Meldeplattform“ mit Unternehmen der Internetbranche einzurichten (s. auch Ratsdokument 8128/16, welches COM(2016) 230 final enthält). Danach arbeitet die Internetindustrie unter voller Einbeziehung von Europol an einer gemeinsamen Meldeplattform, mit der verhindert werden soll, dass an einer Stelle entfernte Inhalte an anderer Stelle hochgeladen werden. Die Plattform soll die Zusammenarbeit auch zwischen den Unternehmen bei der effektiven Entfernung strafbarer Inhalte fördern und das Erkennen strafbarer Inhalte erleichtern . 12. Welche Treffen oder sonstigen Diskussionen hat es hierzu bereits gegeben, und wer nahm daran teil? Im Rahmen eines Treffens auf Einladung der Europäischen Kommission am 18. Mai 2016 in Brüssel wurden Mitarbeiter der Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten in allgemeiner Form über Pläne der Europäischen Kommission und von Europol, eine „gemeinsame Meldeplattform“ einzurichten, informiert. Weitere Treffen zu einer „gemeinsamen Meldeplattform“ unter Beteiligung von Vertretern der Bundesregierung sind nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8845 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung verhindert werden, „dass an einer Stelle entfernte Inhalte an anderer Stelle hochgeladen werden“ (KOM/2016/0230 endg.), und wo könnte ein solches Verfahren angesiedelt werden? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die technische Identifizierung gleicher bzw. ähnlicher Internetinhalte in begrenztem Umfang möglich, etwa anhand von Hashwerten. Aus Sicht der Bundesregierung wäre ein solches Verfahren bei den Unternehmen anzusiedeln. 14. Mit welchen Partnern und in welchen Zusammenarbeitsformen soll die „Meldestelle für Internetinhalte“ nach Kenntnis der Bundesregierung „Lösungen für das Problem der Hassreden im Internet“ finden (ebd.)? Der Schwerpunkt der Tätigkeit der EU IRU liegt nach Kenntnis der Bunderegierung derzeit im Bereich des islamistischen Terrorismus. Aus dem von den Fragestellern in der Vorbemerkung in Bezug genommenen Ratsdokument 8128/16 ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung lediglich, dass die Europäische Kommission nach „Lösungen für das Problem der Hassreden im Internet“ suchen wird, nicht aber, dass die EU IRU dies tun soll. Die Europäische Kommission hat am 31. Mai 2016 einen Verhaltenskodex vorgestellt, auf den sie sich mit den Diensteanbietern Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft verständigt hat. In dem Kodex verpflichten sich die Unternehmen, stärker gegen illegale Hassbotschaften auf ihren Plattformen vorzugehen. 15. Inwiefern werden durch die Europäische Kommission auch deutsche Initiativen bei „Aktionen zur Förderung wirksamer alternativer Argumentationslinien “ und der Entwicklung eines „Gegendiskurses“ unterstützt (ebd.)? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, inwiefern derzeit deutsche Initiativen bei „Aktionen zur Förderung wirksamer alternativer Argumentationslinien“ und der Entwicklung eines „Gegendiskurses“ durch die Europäische Kommission unterstützt werden. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333