Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 1. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8904 18. Wahlperiode 05.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Trittin, Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8788 – NATO-Gipfel in Warschau am 8. und 9. Juli 2016 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die NATO führt gerade „die größte militärische Anpassung seit dem Ende des Kalten Krieges“ durch, so Generalsekretär Jens Stoltenberg. Diese Neuausrichtung begründet Jens Stoltenberg damit, „dass die NATO sich sowohl auf ein deutlich selbstbewusster auftretendes Russland im Osten als auch auf Unruhen und Gewalt, die sich im Gebiet des erweiterten Mittleren Ostens und Nordafrikas ausbreiten“, einstellen müsse (www.nato.int/cps/en/natohq/opinions 131455.htm?selectedLocale=en). Erstmalig wäre die NATO gezwungen, sich auf „diese zwei Aufgaben gleichzeitig zu fokussieren“ (www.nato.int/ cps/en/natohq/opinions_130923.htm). Auf dem anstehenden NATO-Gipfel in Warschau am 8. und 9. Juli 2016 wollen die Mitgliedstaaten entsprechende Maßnahmen beschließen. Bereits 2014 auf ihrem Gipfel in Wales hatten die NATO-Staaten sich infolge der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland auf die Einrichtung einer “Speerspitze” (VJTF – Very High Readiness Joint Task Force) und eine Verstärkung ihrer NATO-Response Force verständigt. In den Jahren 2015 und 2016 wurden zahlreiche Manöver im östlichen Bündnisgebiet durchgeführt und die dortige Präsenz von NATO-Truppen auf einer rotierenden Basis wurde erhöht. Erst kürzlich wurde das NATO-Raketenabwehrsystem weiter vorangetrieben und eine Basis in Deveselu, Rumänien in Betrieb genommen und für eine nächste in Redzikowo in Polen der Grundstein gelegt (www.ardwien .de/2016/05/12/rumaenien-nato-raketenschild/). Während die – so Jens Stoltenberg – „Bedrohung“ durch hybride Szenarien im Osten mit definierten Maßnahmen von Manövern bis hin zu konkreten Rüstungsmaßnahmen entgegengetreten werden soll, bleibt der Kampf gegen „Gewalt und Instabilität“ (www.nato.int/cps/en/natohq/opinions_131283.htm?selected Locale=en) südlich des Bündnisgebietes innerhalb der NATO-Strategie vage. Die traditionellen Instrumente der NATO sind als Antwort auf neue Herausforderungen wie zerfallende und zerfallene Staaten und internationaler Terrorismus kaum geeignet und stellen keine wahre Lösung für Herausforderungen wie zerfallende und zerfallene Staaten und internationaler Terrorismus dar. So bleibt von den „zwei Dingen, die zur gleichen Zeit“ getan werden sollen, im Kern nur Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8904 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode eine Rückbesinnung, um sich verstärkt auf eine Abschreckungs- und Eindämmungspolitik gegenüber Russland zu konzentrieren, mit der den vor allem in den östlichen NATO-Mitgliedstaaten wahrgenommenen Sicherheitsbedürfnissen begegnet werden soll. Diese „Anpassung“ wirft zahlreiche Fragen auf, gerade mit Blick auf den in Kürze stattfindenden NATO-Gipfel in Warschau. 1. Welche konkreten Tagesordnungspunkte sind für den NATO-Gipfel in Warschau bereits geplant, bzw. welche Themen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Mittelpunkt des Gipfels stehen? Im Fokus des NATO-Gipfels werden die sicherheitspolitischen Herausforderungen im Osten der Allianz sowie in der südlichen Nachbarschaft liegen. Darüber hinaus stehen das Engagement der NATO in Afghanistan und Partnerschaftsbeziehungen der NATO beispielsweise zu Georgien und der Ukraine auf der Agenda des Gipfels. 2. Plant die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel oder die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, die Abgabe einer Regierungserklärung im Deutschen Bundestag vor dem NATO-Gipfel in Warschau? Es ist vorgesehen, dass die Bundeskanzlerin am 7. Juli 2016 eine Regierungserklärung zum NATO-Gipfel am 8./9. Juli 2016 in Warschau abgibt. 3. Welche Themen wurden beim letzten Treffen des NATO-Russland-Rates auf Botschafterebene am 20. April 2016 besprochen, und wie bewertet die Bundesregierung dieses Treffen? Auf der Tagesordnung des NATO-Russland-Rates auf Botschafterebene am 20. April 2016 standen die Themen Ukraine und die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen , militärische Aktivitäten sowie Transparenz und Risikoverminderung und die Sicherheitslage in Afghanistan. Das Treffen fand trotz inhaltlich durchaus kontroverser Diskussionen in konstruktiver Atmosphäre statt. Nach ihrem Treffen im Mai 2016 haben die NATO-Außenminister Russland eine erneute Sitzung des NATO-Russland-Rats zeitnah im Umfeld des Gipfels in Warschau angeboten. 4. Welche Instrumente sollen nach Kenntnis der Bundesregierung geschaffen werden, um die von NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg versprochene „transparency, predictability“ (www.nato.int/cps/en/natohq/opinions_ 131283.htm?selectedLocale=en) zu erreichen, bzw. sollten etabliert werden, um gefährliche Situationen und Zwischenfälle, die außer Kontrolle geraten könnten, zu vermeiden? Die NATO verfügt über Instrumente, die vom NATO-Generalsekretär angesprochene Transparenz und Berechenbarkeit herstellen. Dazu gehört der NATO- Russland-Rat als Gesprächsforum. Außerdem hat die NATO bereits im Frühjahr 2015 mit Russland einen militärischen Krisenkontaktmechanismus zur Aufklärung militärischer Zwischenfälle sowie zur Vermeidung von unkontrollierten Eskalationsdynamiken etabliert. Bei NATO-Übungen sind Vorschriften des „Wiener Dokuments“, in dem sich die OSZE-Teilnehmerstaaten auf Regeln bezüglich Ankündigungen von Übungen und Einladungen von Beobachtern von Übungen geeinigt haben, für die Mitgliedstaaten verbindlich. Die NATO und ihre Alliierten unterstützen zudem die Modernisierung des Wiener Dokuments, um Transparenz und die Möglichkeit der Risikovermeidung weiter zu erhöhen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8904 5. Wäre nach Einschätzung der Bundesregierung eine engere Abstimmung im NATO-Russland-Rat geeignet gewesen, um Vorkommnisse, wie den Abschuss des russischen Kampfflugzeugs am 24. November 2015 durch türkische Streitkräfte, zu verhindern? Grundsätzlich ist in Fällen von Luftraumverletzung die bilaterale Kommunikation vorrangig. Flankierend hat die NATO bereits im Frühjahr 2015 einen militärischen Krisenkontaktmechanismus zur Aufklärung militärischer Zwischenfälle sowie zur Vermeidung unkontrollierter Eskalationsdynamiken mit Russland etabliert . Russland hat diesen Mechanismus bisher nicht genutzt. 6. Sollte der NATO-Russland-Rat nach Ansicht der Bundesregierung künftig regelmäßiger und nicht nur fallweise tagen? Die Bundesregierung hat stets unterstützt, dass politische Gesprächskanäle zwischen der NATO und Russland erhalten bleiben und genutzt werden und tut dies auch weiterhin. Dies entspricht auch den Beschlüssen des NATO-Gipfels von Wales im September 2014 und schließt den NATO-Russland-Rat ein. 7. Teilt die Bundesregierung die Wahrnehmung einzelner Bündnispartner Russlands als eine Bedrohung? Durch die völkerrechtswidrige Annexion der Krim im März 2014 und die fortgesetzte Destabilisierung der Ostukraine hat Russland das Verhältnis zur NATO stark belastet und mit dem Bruch völkerrechtlicher Prinzipien die regelbasierte europäische Friedensordnung in Frage gestellt. Die NATO hat hierauf mit strukturellen Anpassungen und Rückversicherungsmaßnahmen reagiert, die defensiv ausgerichtet, verhältnismäßig und im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der NATO sowie der NATO-Russland-Grundakte sind. Die NATO hat in der Gipfelerklärung von Wales zudem dargelegt, dass sie weiterhin ein kooperatives , konstruktives Verhältnis zu Russland anstrebt, wenngleich die Bedingungen hierfür derzeit nicht gegeben sind. 8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Gleichrangigkeit der Herausforderungen bzw. Bedrohungen für die NATO, wie sie der NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg beschreibt (www.nato.int/cps/en/natohq/ opinions_131283.htm?selectedLocale=en)? Wie gewichtet und wie priorisiert sie diese Herausforderungen? Welche Rolle schreibt sie in ihren eigenen Anstrengungen, diesen Herausforderungen zu begegnen, dem militärischen Bündnis NATO zu? 9. Wenn ja, welche konkreten Waffengattungen und Truppenteile der Bundeswehr werden aus Sicht der Bundesregierung zur Bekämpfung dieser Herausforderungen benötigt (bitte nach Art und Umfang der potentiellen Einsätze und Einsatzgebiete ausführen)? Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die gegenwärtigen sicherheitspolitischen Herausforderungen, vor denen die NATO steht, sind vielfältig und liegen unter anderem im russischen Vorgehen in der Ukraine-Krise begründet sowie in den Entwicklungen in der südlichen Nachbarschaft der Allianz. Daher unterstützt die Bundesregierung den 360-Grad-Ansatz der NATO, allen Herausforderungen, denen die Allianz und ihre Mitgliedstaaten ausgesetzt sind, angemessen zu begegnen und sicherzustellen, dass sie der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8904 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Verantwortung zur kollektiven Verteidigung nötigenfalls jederzeit nachkommen kann. Zur Infragestellung der regelbasierten europäischen Sicherheitsordnung durch Russland und die Reaktion der NATO hierauf wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Deutschland beteiligt sich an den Rückversicherungs- und Anpassungsmaßnahmen der Allianz unter anderem durch die geplante Übernahme der Verantwortung als Rahmennation für die künftige rotierende Vornepräsenz des Bündnisses, voraussichtlich in Litauen, die verstärkte Teilnahme am Air Policing Baltikum und an Übungen, vor allem im östlichen Bündnisgebiet. Sicherheitsherausforderungen für die südliche Nachbarschaft der NATO bestehen insbesondere durch verbreitete Instabilität, internationalen Terrorismus und die Proliferation von unter anderem Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen . Terroristische Organisationen wie der sogenannte Islamische Staat (IS) haben in Irak, Syrien und Libyen Rückzugsräume gefunden, die auch für Attentate in Mitgliedstaaten der NATO genutzt werden. Die NATO begegnet den Herausforderungen aus dem Süden unter anderem durch die Unterstützung besonders betroffener Staaten in der Stärkung ihrer Verteidigungskapazitäten, durch den Aufbau einer Raketenabwehr zum Schutz vor ballistischen Raketen sowie durch maritime Präsenz- und Überwachungsmissionen. Die Bundesregierung beteiligt sich unter anderem an den Aktivitäten des Bündnisses in der Ägäis, der Seeraumüberwachungsmission im Mittelmeer Operation ACTIVE ENDEA- VOUR mit Schiffen und Flugzeugbesatzungen sowie an der Ausbildungs-, Beratungs - und Unterstützungsmission RESOLUTE SUPPORT in Afghanistan. Der noch laufende Verteidigungsplanungsprozess der NATO wird Aufschluss über die benötigten Kräfte geben. Im Übrigen wird die Bundesregierung im Weißbuch 2016 ihre Analyse der sicherheitspolitischen Herausforderungen und der Anstrengungen, diesen zu begegnen , ebenso darlegen wie die Bedeutung, die sie der NATO für die Sicherheit Deutschlands zumisst. 10. NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg hat in Bezug auf die Erweiterung der NATO zum Ausdruck gebracht, dass „die Tür auch für andere Staaten offenbleibt“, welche Position wird die Bundesregierung bezüglich der Beitrittsbegehren der Ukraine oder Georgien auf dem Gipfel in Warschau vertreten ? a) Falls die Bundesregierung die Beitritte befürwortet, welche Zeitpläne sind dafür angedacht? b) Inwieweit haben die genannten Länder die Kriterien für einen Beitritt zur NATO heute bereits erfüllt? Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet. Die Außenminister der NATO-Mitgliedstaaten haben in ihrer Erklärung zur Politik der „Offenen Tür“ der Allianz vom 2. Dezember 2015 bekräftigt, dass jedem europäischen Land, das eine NATO-Mitgliedschaft anstrebt, die Möglichkeit eines Beitritts gemäß Artikel 10 des Washingtoner Vertrages offen steht (www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_125591.htm?selectedLocale=en). Die Bundesregierung steht zu dieser Aussage und zu den Beschlüssen früherer NATO-Gipfeltreffen in Bezug auf Georgien und die Ukraine, einschließlich der Notwendigkeit eines Mitgliedschaftsaktionsplanes als Vorbedingung für eine Einladung zum Beitritt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8904 Die Frage eines NATO-Beitritts Georgiens oder der Ukraine steht nicht auf der Tagesordnung des Gipfels in Warschau. Der Schwerpunkt der NATO-Partnerschaft mit Georgien liegt derzeit auf praktischen Heranführungsmaßnahmen im Rahmen des auf dem Gipfeltreffen in Wales 2014 beschlossenen „Substantiellen NATO-Georgien-Pakets“. Für die Erteilung eines Mitgliedschaftsaktionsplans an Georgien gibt es derzeit keinen Konsens in der Allianz. Die ukrainische Regierung selbst legt den Fokus derzeit auf die Umsetzung notwendiger Reformen im Sicherheits- und Verteidigungssektor und strebt vor einem Referendum über einen möglichen NATO-Beitritt zunächst die Anpassung an NATO-Standards bis zum Beginn der 2020er Jahre an. 11. Auf dem NATO-Gipfel in Wales 2014 hat auch Deutschland sich verpflichtet , bis 2024 seine Militärausgaben in Richtung 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu steigern, kann die Bundesregierung quantifizieren, in welchen Schritten der Anstieg um aktuell ca. 0,7 Prozentpunkte des BIP erreicht werden soll? Welche Mittelfristplanung verfolgt die Bundesregierung für den Einzelplan 14, und welche Planungen für den Einzelplan 14 gibt es für den Zeitraum über die aktuelle mittelfristige Finanzplanung hinaus bis 2024 (etwa Planungsdokument des BMVg oder nachgeordneten Bereichs)? Die Bundesregierung hat den Trend sinkender Verteidigungsausgaben seit dem NATO-Gipfel in Wales beendet. Der fünfzigste Finanzplan, der im März 2016 in seinen Eckwerten beschlossen wurde, weist erneut deutliche Steigerungen in der Finanzplanlinie für den Einzelplan 14 auf. Die Bundesregierung strebt eine Berücksichtigung der gestiegenen verteidigungs - und sicherheitspolitischen Anforderungen im Rahmen der finanzplanerischen Möglichkeiten des Gesamthaushalts an. Mit dem Bericht zur aufgabenorientierten Ausstattung der Bundeswehr wurde dem Parlament bereits ein wesentliches Planungsergebnis vorgelegt, das über die aktuelle mittelfristige Finanzplanung hinaus reicht. 12. Ist es das Ziel der Bundesregierung, bis 2024 2 Prozent des BIP zu erreichen ? Falls nicht, welche Zielmarke hat sich die Bundesregierung gesetzt? Vorrangiges Ziel der Bundesregierung ist eine bedarfsgerecht ausgestattete Bundeswehr , damit sie die ihr übertragenen Aufgaben – auch im Rahmen der Bündnisverpflichtungen – erfüllen kann. Die Bundesregierung steht zu der auf dem NATO-Gipfel in Wales getroffenen Absichtserklärung, den Rückgang der Verteidigungsmaßnahmen aufzuhalten und sich innerhalb von zehn Jahren in Richtung der Erreichung des Zwei-Prozent-Ziels zu bewegen, und strebt an, diese in der Finanzplanung angemessen zu berücksichtigen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8904 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Welche personellen und materiellen Bedarfe ergeben sich aus der genannten doppelten Herausforderung? Mittel in welcher Höhe sind zur Deckung dieses zusätzlichen Bedarfs erforderlich ? Wie verteilen sich die auf die beiden Bereiche Herausforderungen im Osten und „Herausforderungen an der südlichen Peripherie“? Die deutschen Beiträge in der NATO sind Ausdruck der Bündnissolidarität Deutschlands und bereits heute eine wichtige Aufgabe der Bundeswehr im Kontext der Landes- und Bündnisverteidigung wie auch der Krisenbewältigung und Konfliktverhütung. Diese Aufgabe wird jetzt und in Zukunft aus einem einheitlichen Kräftedispositiv heraus geleistet. Die Anforderungen an dieses Kräftedispositiv werden absehbar wachsen. Daher sind notwendige Anpassungen beispielsweise hinsichtlich des Umfangs und der zeitlichen Verfügbarkeit Gegenstand laufender Untersuchungen. Erste Ergebnisse liegen mit dem Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur aufgabenorientierten Ausstattung der Bundeswehr und den Entscheidungen zur Trendwende Personal vor. Sich daraus ergebende personelle und materielle Bedarfe werden als Teil der Bedarfsentwicklung der Bundeswehr insgesamt in das jährliche Verfahren zur Aufstellung des Haushalts und der mittelfristigen Finanzplanung eingebracht. 14. Welche Rolle spielt die seit Jahren ausstehende Erreichung des 0,7-Prozent- Ziels bei der Entwicklungshilfe für die Bewältigung der Gefahren aus Staatszerfall und Terrorismus im Süden? Die Früherkennung und Verhinderung von Staatszerfall sowie die Stabilisierung fragiler oder zerfallener Staaten erfordern einen vernetzten Ansatz. Der vernetzte Ansatz ist zentrale Richtschnur des Handelns der Bundesregierung. Er bedeutet, dass alle zivilen und militärischen Instrumente vor, während und nach der Stabilisierung akuter Krisen so eng wie möglich aufeinander abgestimmt werden. Dies gilt für außenpolitische Initiativen, die Entwicklungszusammenarbeit einschließlich der Übergangshilfe sowie für deutsches militärisches und polizeiliches Engagement . In diesem Zusammenhang stehen der Bundesregierung im Jahr 2016 im Einzelplan 05 Haushaltsmittel in Höhe von 2,845 Mrd. Euro (einschließlich 400 Mio. Euro überplanmäßiger Mittel) zur Sicherung von Frieden und Stabilität zur Verfügung . Aus dem Einzelplan 23 wurden im Jahr 2015 Mittel in Höhe von 1,3 Mrd. Euro für Frieden und Sicherheit verausgabt. Es ist weiterhin das Ziel der Bundesregierung, die ODA-Quote („Official Development Assistance“, derzeit 0,52 Prozent des Bruttonationaleinkommens) und damit die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit in den kommenden Jahren weiter dem „0,7 Prozent-Ziel“ anzunähern (Anteil der ODA-Mittel am Bruttonationaleinkommen). 15. Wie wird Russland nach Einschätzung der Bundesregierung auf die geplanten „Reassurance and deterrence“-Maßnahmen der NATO reagieren? a) Welche konkreten Maßnahmen oder Planungen Russlands sind der Bundesregíerung bekannt? b) Welche Reaktion darauf plant die NATO nach Einschätzung der Bundesregierung ? Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8904 Die beim Gipfel in Wales beschlossenen Rückversicherungs- und Anpassungsmaßnahmen und die in Warschau zu beschließenden Maßnahmen sind Reaktionen der NATO auf die völkerrechtswidrige Annexion der Krim, die fortgesetzte Destabilisierung der Ostukraine und die signifikant erhöhten militärischen Aktivitäten Russlands während der letzten Jahre. Die Maßnahmen der NATO sind defensiv, verhältnismäßig und stehen im Einklang mit internationalen Verpflichtungen , einschließlich jenen der NATO-Russland-Grundakte. Die NATO-Maßnahmen bewegen sich im Rahmen der NATO-Russland-Grundakte ; im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Russland hat sich in der NATO-Russland-Grundakte zu ähnlicher Zurückhaltung bei der Stationierung konventioneller Kräfte in Europa verpflichtet. Die NATO-Reaktion auf das russische Verhalten seit 2014 verfolgt in einem Doppelansatz sowohl die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit als auch die Aufrechterhaltung von Kommunikationskanälen zur Fortsetzung des Dialogangebots und der Vermeidung von militärischen Zwischenfällen. 16. Welche konkreten Stationierungen bzw. temporären Verbringungen von NATO-Verbänden in Osteuropa ergeben sich aus den Beschlüssen des NATO-Gipfels in Wales 2014, und bis wann werden diese abschließend realisiert werden (bitte detailliert nach Ort, Personal und Waffengattungen aufführen )? Der von der NATO in Reaktion auf das russische Vorgehen beschlossene „Readiness Action Plan“ (RAP) sieht die Weiterentwicklung des bestehenden Multinationalen Korps-Hauptquartiers Nordost in Polen (Stettin), die Etablierung von NATO-Aufnahmestäben und NATO-Unterstützungselementen („NATO Force Integration Units“, NFIU) in Polen (Bydgoszcz), Estland (Tallinn), Lettland (Riga), Litauen (Wilna), Rumänien (Bukarest), Bulgarien (Sofia), der Slowakei (Bratislava) und Ungarn (Szekesfehervar), sowie die Aufstellung eines Multinationalen Divisionshauptquartiers Südost in Rumänien (Bukarest) vor. Die ebenfalls im Rahmen des RAP beschlossene Erhöhung der Übungsdichte führt nicht zu einer dauerhaften Stationierung von Kräften. Die Entsendung von rotierenden Kompanien ins östliche Bündnisgebiet durch einzelne Verbündete seit der Ukraine-Krise erfolgt auf bilateraler Basis. Diese Kräfte dienen der Rückversicherung der besonders exponierten Bündnispartner und nehmen unter anderem an Übungen der Alliierten und der NATO vor Ort teil. Die Beantwortung eines Teils dieser Frage kann nicht offen erfolgen, da es sich zum einen um Angaben aus einem eingestuften NATO-Dokument und zum anderen um Aktivitäten anderer Staaten im Zusammenhang mit NATO-Übungen handelt, von deren Einverständnis zur Veröffentlichung nicht selbstverständlich ausgegangen werden kann. Das Bekanntwerden dieser Informationen kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein, entsprechen ist der Beitrag als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (§ 3 VS-Anweisung – VSA) mit dem Grad „VS-Vertraulich “ eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Antwort verwiesen. Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8904 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Welche darüber hinausgehende Präsenz von NATO-Truppen oder Truppen von NATO-Staaten in Osteuropa ist in den nächsten Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung bereits geplant? Beim NATO-Gipfel in Warschau im Juli 2016 soll eine verstärkte Präsenz in den drei baltischen Staaten und Polen indossiert werden. Sie sieht die Etablierung von multinationalen rotierenden Verbände in Polen und den drei baltischen Staaten vor. Darüber hinaus planen Rumänien und Bulgarien die Aufstellung eines Verbandes unter Einbeziehung eigener Kräfte und unter freiwilliger Beteiligung weiterer Alliierter. Die USA haben die Entsendung einer zusätzlichen rotierenden Brigade ab Februar 2017 nach Europa angekündigt. 18. Welche Übungen und Manöver sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre 2017 ff. in den östlichen Mitgliedstaaten geplant bzw. in Planung? Welche Länder und welche Waffengattungen werden sich daran beteiligen, und wo sind die Übungsgebiete (bitte auflisten)? Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen, da es sich zum einen um Angaben aus einem eingestuften NATO-Dokument und zum anderen um Aktivitäten anderer Staaten im Zusammenhang mit NATO-Übungen handelt, von deren Einverständnis zur Veröffentlichung nicht selbstverständlich ausgegangen werden kann. Das Bekanntwerden dieser Informationen kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein, entsprechen ist der Beitrag als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (§ 3 VS-Anweisung – VSA) mit dem Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Antwort verwiesen.* 19. Inwieweit unterscheidet sich die Größe der Truppenpräsenzen der NATO in Osteuropa von der Größe vor dem NATO-Gipfel 2014 in Wales und von der Größe zum Zeitpunkt der NATO-Osterweiterung am 29. März 2004? Der beim NATO-Gipfel in Wales beschlossene „Readiness Action Plan“ zur Rückversicherung der östlichen Alliierten und zur Anpassung der Allianz sieht keine spezifischen Größenordnung vor. Seit 2014 wurden in diesem Rahmen Maßnahmen zur Rückversicherung ergriffen, darunter eine Erhöhung der Übungsdichte und die Einrichtung von NATO Aufnahmestäben (NFIU). In diesem Zusammenhang wird außerdem auf die Antworten zu den Fragen 16 und 17 verwiesen. Das Air Policing Baltikum wurde mit dem Beitritt Estlands, Lettlands und Litauens 2004 aufgenommen, derzeit sind sechs Luftfahrzeuge beteiligt, der Einsatz erfolgt rotierend unter den Verbündeten. Die nationalen Streitkräfte der 1999 und 2004 beigetretenen Staaten sind in dieser Aufstellung nicht enthalten. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8904 20. Ab welchem Ausmaß permanenter Rotation muss von einer Präsenz ausgegangen werden, die einer Stationierung gleichkommt, die durch die NATO- Russland-Akte ausgeschlossen ist? In der NATO-Russland-Grundakte verpflichtet sich die NATO dazu „dass das Bündnis in dem gegenwärtigen und vorhersehbaren Sicherheitsumfeld seine kollektive Verteidigung und andere Aufgaben eher dadurch wahrnimmt, dass es die erforderliche Interoperabilität, Integration und Fähigkeit zur Verstärkung gewährleistet , als dass es zusätzlich substantielle Kampftruppen dauerhaft stationiert .“ Die Rückversicherungsmaßnahmen und die Ausgestaltung der verstärkten Präsenz in den drei baltischen Staaten und Polen geschehen auf Rotationsbasis und sind keine permanente, auf Dauer angelegte feste Stationierung von substantiellen Kampftruppen. Es ist Konsens in der NATO, dass diese als Reaktion auf das russische Vorgehen in der Ukraine beschlossenen Maßnahmen im Rahmen der Selbstverpflichtung der NATO-Russland-Grundakte liegen. 21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Mobilisierungsfähigkeiten der russischen Armee, insbesondere bei sogenannten snap exercises in den letzten drei Jahren? Wie sind diese im Vergleich zu den Mobilisierungsfähigkeiten der VJTF zu bewerten? Im Rahmen der Reform der NATO-Reaktionskräfte („NATO Response Force“, NRF), insbesondere der Schaffung der besonders schnell verlegbaren „Very High Readiness Joint Task Force“ (VJTF), hat die NATO ihre Reaktionszeiten erheblich verkürzt: Die VJTF ist in etwa fünf bis sieben Tagen verlegebereit, besonders schnelle Elemente innerhalb von 48 bis 72 Stunden. Die Beantwortung eines Teils dieser Frage kann nicht offen erfolgen, da es sich zum einen um Angaben aus einem eingestuften NATO-Dokument und zum anderen um Aktivitäten anderer Staaten im Zusammenhang mit NATO-Übungen handelt, von deren Einverständnis zur Veröffentlichung nicht selbstverständlich ausgegangen werden kann. Das Bekanntwerden dieser Informationen kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein, entsprechen ist der Beitrag als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (§ 3 VS-Anweisung – VSA) mit dem Grad „VS-Vertraulich “ eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Antwort verwiesen. 22. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Maßnahmen des Readiness-Action- Plan, beschlossen in Wales 2014, als geeignet für den Umgang mit derzeit in der Diskussion befindlichen hybriden Konfliktszenarien an? Die Hauptmerkmale hybrider Konfliktszenarien bestehen in der Kombination von unterschiedlichen Formen und Methoden des Konfliktaustrags, unter anderem von militärischen und nicht-militärischen Mitteln. Die Maßnahmen des „Readiness Action Plan“ sind damit ein Teil der möglichen Antwort auf die Vielzahl der hybriden Bedrohungen, zu denen unter anderem asymmetrische Einsatzformen, Propaganda und Desinformation oder auch Cyberattacken und -sabotage und die Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8904 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nutzung des Informationsraums gehören. Die NATO hat daher neben dem „Readiness Action Plan“ eine Strategie zum Umgang mit hybrider Kriegsführung und einen dazugehörigen Implementierungsplan erarbeitet. Zudem verweist die Allianz auf die Eigenverantwortung der Nationen bei der Resilienzstärkung und dem Umgang mit solchen Bedrohungen und bekräftigt die Notwendigkeit von multilateraler Zusammenarbeit, insbesondere etwa von EU und NATO beim Umgang mit hybriden Konfliktszenarien. 23. Welchen Beitrag kann und sollte die NATO nach Auffassung der Bundesregierung mit Blick auf die „Bedrohungen“ im Osten leisten, und welche Instrumente sind nach Ansicht der Bundesregierung hierzu besonders geeignet ? Die NATO hat auf die völkerrechtswidrige Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ostukraine durch Russland mit defensiven Rückversicherungs- und Anpassungsmaßnahmen reagiert, die als „Readiness Action Plan“ 2014 beim Gipfel in Wales angenommen worden sind. Es ist geplant, beim Gipfel in Warschau im Juli 2016 zudem eine verstärkte rotierende Präsenz in den drei baltischen Staaten und Polen zu beschließen. All diese Maßnahmen sind defensiv, verhältnismäßig und stehen im Einklang mit internationalen Verpflichtungen der NATO, insbesondere der NATO-Russland-Grundakte und sind nach Ansicht der Bundesregierung eine adäquate Anpassung an das derzeitige europäische Sicherheitsumfeld . a) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Spannungen zwischen der NATO und Russland den jüngsten Beitritt Montenegros zur Allianz? Russland und die NATO haben das Prinzip der freien Bündniswahl aus der Helsinki -Schlussakte von 1975 in der Charta von Paris (1990) und in der NATO- Russland-Grundakte von 1997 bekräftigt. Was die am 2. Dezember 2015 von den NATO-Außenministern ausgesprochene Beitrittseinladung an Montenegro und die Unterzeichnung des Beitrittsprotokolls durch die NATO-Außenminister am 19. Mai 2016 betrifft, so können gemäß Artikel 10 des Nordatlantikvertrages die NATO-Mitgliedstaaten „durch einstimmigen Beschluss jeden anderen europäischen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrags zu fördern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen, zum Beitritt einladen“. Die Einladung Montenegros richtet sich nicht gegen Dritte. b) Sollen nach Auffassung der Bundesregierung neben Elementen der Abschreckung des Dialogs auch Maßnahmen zur gegenseitigen Entspannung und Annäherung ergriffen werden? Wovon ist dies abhängig? Wenn nein, warum nicht? Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der NATO oder seitens der Russischen Föderation in den letzten zwölf Monaten Versuche gegeben , auf die jeweils andere Seite mit Initiativen zur Entspannung zuzugehen , die sich ausdrücklich auf der Ebene NATO – Russland bewegten und nicht bilateral angelegt waren? Welche waren bzw. sind das? Die Fragen 23b, i. bis iii. werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8904 Die NATO verfolgt einen Doppelansatz, der die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit mit Angeboten des Dialogs, inklusive Transparenz und Risikoverminderung verbindet. Dies betonten die Staats- und Regierungschefs in Wales und auch der NATO-Generalsekretär in seinen Aussagen, dass sich Stärke und Dialog mit Russland nicht ausschließen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen . 24. Mit welchen Instrumenten und Maßnahmen sollte die NATO nach Ansicht der Bundesregierung dem „Kampf gegen ISIS und dem Terrorismus im Süden “ begegnen, und inwiefern ist die NATO hierzu strukturell adäquat aufgestellt ? a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein direktes Engagement der NATO in der Region des Nahen Ostens kontraproduktiv sein könnte? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? b) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den Kampf gegen IS/Daesh stärker auf die NATO selbst abzustützen, statt dies über die gebildete internationale „Anti-IS-Koalition“ zu tun? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? c) Wird die Bundesregierung sich für ein Mandat des UN-Sicherheitsrates für den Kampf gegen den IS stark machen? Wenn ja, wie sieht der Zeitplan dafür aus? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 24 bis 24c werden zusammengefasst beantwortet. Die NATO unterhält im Rahmen der Istanbuler Kooperationsinitiative, des Mittelmeer -Dialogs sowie der sogenannten „Partners across the Globe“ etablierte Partnerschaftsbeziehungen mit Partnern der südlichen Nachbarschaft. Darunter befinden sich auch Partner, die von Instabilitäten und Gewalt durch den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) besonders betroffen, zum Teil selbst im Kampf gegen den IS engagiert sind. Besonders exponierten Partnern wir Irak und Jordanien leistet die Allianz auf deren Bitte hin im Rahmen der NATO-Ertüchtigungsinitiative („Defence Capactiy Building Initiative“) Unterstützung zur Stärkung der eigenen Verteidigungskapazitäten. NATO-Ertüchtigungsmaßnahmen beinhalten beispielsweise Ausbildungsunterstützung im Sinne des „train the trainers“- Ansatzes in den Bereichen Militärmedizin, Entschärferwesen oder Sicherheitssektorberatung . Eine mögliche Unterstützung der Anti-IS-Koalition durch das „Airborne Warning and Control System“ (AWACS) der NATO als Beitrag zur Luftlagebilderstellung oder zur Luftraumkoordinierung wird derzeit in den NATO-Gremien geprüft. Aus Sicht der Bundesregierung liegt durch Resolution 2249 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eine völkerrechtliche Grundlage zur Bekämpfung des sogenannten IS vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8904 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Laut Generalsekretär Jens Stoltenberg werden derzeit für ein mögliches NATO-Engagement im zentralen Mittelmeer folgende Aufgaben erwogen: Überwachung, Abriegelung („interdiction“), Anti-Terror-Maßnahmen und Unterstützung für Operation EUNAVFOR MED („Sophia“) (www.nato.int/ cps/en/natohq/opinions_131054.htm), befürwortet die Bundesregierung eine solche Ausdehnung der NATO-Präsenz im zentralen Mittelmeer (bitte zu den einzelnen Aufgabenbereichen Stellung nehmen)? a) Wenn ja, für welche Art und welchen Umfang setzt die Bundesregierung sich ein? b) Wenn ja, welchen Beitrag sollen deutsche Kräfte dabei leisten? Die NATO arbeitet zurzeit an der Transition der Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE) im Mittelmeer. Die Mission wird zu einer maritimen Sicherheitsoperation auf der Basis der Maritimen Strategie der NATO von April 2011 umgewandelt. Bereits heute leistet OAE einen Beitrag zur Erstellung eines maritimen Lagebilds im Mittelmeer, dieser Auftrag soll fortgesetzt werden. Ob und wie die NATO im Rahmen von OAE oder ihrer Nachfolgeoperation die EU-Operation EUNAVFOR Med/Operation SOPHIA unterstützen kann, wird zurzeit von der NATO geprüft. Die Bundesregierung setzt sich für einen komplementären und unterstützenden Beitrag der NATO ein. Welchen Beitrag deutsche Kräfte leisten können, kann erst nach Abschluss der Transition bewertet werden. 26. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des NATO-Generalsekretärs Jens Stoltenberg, dass der Rückgang der Zahlen täglich in Griechenland ankommender Geflüchteter im April 2016 im Vergleich zum Vormonat um 90 Prozent gesunken sind, Folge der NATO-Operation in der Ägäis ist (www.nato.int/cps/en/natohq/opinions_130923.htm)? Der Rückgang der täglich über den Seeweg auf den griechischen Inseln ankommenden Personen ist auf eine Vielzahl von Faktoren zurückzuführen, wobei nach Ansicht der Bundesregierung die NATO-Aktivität in der Ägäis maßgeblich zu diesem Rückgang beigetragen hat. 27. Wie viele der Schlepperei verdächtige Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der NATO-Operation in der Ägäis im Einsatzgebiet der Mission verhaftet? a) Welchen Beitrag haben dabei Hinweise von den dort agierenden NATO- Verbänden geleistet? b) Welcher Art und welchen Umfangs war die deutsche Beteiligung? c) In welchen Staaten wurden gegen diese der Schlepperei verdächtigten Personen Gerichtsverfahren eröffnet? d) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Verfahren, wie hoch die Anzahl der rechtskräftig Verurteilten, der inzwischen Freigelassenen beziehungsweise der schwebenden Verfahren? Die Fragen 27 bis 27d werden gemeinsam beantwortet: Die Verhaftung von der Schlepperei verdächtigten Personen ist nicht Bestandteil der NATO-Aktivität in der Ägäis. Gesichtete Boote werden den zuständigen Küstenwachen der Anrainer und der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX gemeldet. Informationen, die Aufschluss darüber geben, ob auf diesen Booten Personen durch die zuständigen Behörden der Anrainer verhaftet werden, liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/8904 28. Wie wirkt sich die NATO-Operation in der Ägäis nach Einschätzung der Bundesregierung auf das Verhältnis zwischen Griechenland und der Türkei aus? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Kooperation im Rahmen der NATO-Aktivität in der Ägäis die Chance eröffnet, die politische und militärische Kooperation zwischen der Türkei und Griechenland weiter zu verbessern. 29. Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, dass es in den letzten Monaten vermehrt zu Verletzungen griechischen Hoheitsgebietes durch türkisches Militär gekommen ist? a) Wie viele Vorkommnisse dieser Art sind der Bundesregierung im Jahr 2016 bekannt? b) Welche Position nimmt die Bundesregierung hierzu ein? Die Fragen 29 bis 29b berühren Aspekte der territorialen Zugehörigkeit bestimmter Gebiete zu Griechenland oder der Türkei. Die Bundesregierung kommentiert Territorialfragen zu Gebieten von Bündnispartnern nicht. 30. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des britischen NATO-Botschafters Adam Thomson, dass die Eskalation von konventioneller zu nuklearer Kriegsführung von der NATO in gemeinsamen konventionellen und nuklearen Simulationen geübt werden solle (www.telegraph.co.uk/news/uknews/ defence/11920563/Britain-backs-return-of-Cold-War-nuclear-drills-as-Natohardens -against-Russia.html)? 31. Wenn ja, setzt die Bundesregierung sich für die Wiedereinführung solcher gemeinsamen Übungen für Befehlshaber der nuklearen und konventionellen Streitkräfte ein? Die Fragen 30 und 31 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die NATO-Nuklearpolitik unterliegt den verpflichtenden Geheimhaltungsregeln des Bündnisses, an die auch die Bundesregierung gebunden ist, weshalb die Bundesregierung Aussagen zu etwaigen nuklearen Übungen nicht kommentiert. 32. Welche Auswirkungen auf die nukleare Abrüstung in Europa hat die Modernisierung der US-Atomwaffen in Deutschland nach Ansicht der Bundesregierung ? 33. Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der NATO für eine Reduzierung der in Europa stationierten amerikanischen Atomwaffen ein? 34. Hält die Bundesregierung an ihrem langfristigen Ziel fest, auf einen Abzug der US-Atomwaffen in Deutschland hinzuwirken? Falls ja, welche konkreten Schritte werden von Seiten der Bundesregierung dazu unternommen? Die Fragen 32, 33 und 34 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die USA haben in ihrer „Nuclear Posture Review“ von 2010 ein Programm zur Lebensdauerverlängerung beschlossen, das den gesamten Nuklearkomplex umfasst . Teil dieses Programms ist auch eine Lebensdauerverlängerung der zwischen 1978 und 1990 eingeführten nichtstrategischen US-Nuklearwaffen in Europa . Das Programm folgt den Vorgaben des amerikanischen Präsidenten, keine Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8904 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode neuen Einsatzzwecke oder militärischen Fähigkeiten zu schaffen, das bestehende Dispositiv aber glaubwürdig und in höchstem Maße sicher zu halten, solange es Seiner bedarf. Die Bundesregierung hat bereits wiederholt hierzu Stellung genommen . Die Bundesregierung bleibt dem Ziel verpflichtet, die Bedingungen für eine Welt ohne Nuklearwaffen zu schaffen und setzt sich seit vielen Jahren gegenüber den Nuklearwaffenstaaten und in den internationalen Abrüstungsgremien für konkrete Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung und deren Verifikation ein. Die Grundsätze der NATO-Nuklearpolitik sind im Strategischen Konzept der Allianz aus dem Jahr 2010 und im sogenannten Deterrence and Defence Posture Review (DDPR) von 2012 verankert. Der NATO Gipfel in Wales 2014 hat die wesentlichen Aussagen zu nuklearer Abschreckung bestätigt. Solange Kernwaffen als Instrument der Abschreckung im strategischen Konzept der NATO eine Rolle spielen, hat die Bundesregierung ein Interesse daran, an den strategischen Diskussionen und Planungsprozessen der Allianz teilzuhaben. Die USA haben ihr Arsenal an nichtstrategischen Nuklearwaffen seit Ende des Kalten Krieges stark reduziert und wiederholt darauf hingewiesen, dass das verbleibende russische Arsenal an nichtstrategischen Nuklearwaffen weit umfangreicher ist als das Amerikanische. Auch hat die US-Regierung Russland wiederholt Gespräche zur nuklearen Abrüstung angeboten – etwa 2013 durch Präsident Obama in Berlin. Die Bundesregierung bedauert, dass die russische Seite bislang nicht auf diese Gesprächsangebote eingegangen ist, zumal sie erfolgreiche Abrüstungsgespräche zwischen den USA und Russland zur verifizierbaren Abrüstung nichtstrategischer Nuklearwaffen als wichtigen Schritt sieht, um dem Ziel eines Abzugs der in Europa stationierten nichtstrategischen amerikanischen Nuklearwaffen näher zu kommen. 35. Welche nationalen Ziele verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der Diskussionen über das NATO-Raketenabwehrsystem? Die NATO-Raketenabwehr ist rein defensiv ausgerichtet und dient dem Schutz von Bevölkerungen, Truppen und Territorien der europäischen NATO-Staaten vor der wachsenden Bedrohung, die von der Proliferation ballistischer Raketen und entsprechender Technologie ausgeht. Die NATO hat daher bereits auf dem Gipfel von Lissabon 2010 mit Zustimmung der Bundesregierung beschlossen, als Beitrag zur Erfüllung ihrer Verpflichtung zur kollektiven Verteidigung auch Fähigkeiten zur Abwehr ballistischer Raketen aufzubauen. Die Gipfel von Chicago 2012 und Wales 2014 haben diese Beschlüsse bestätigt. Deutschland beteiligt sich an der NATO-Raketenabwehr derzeit durch freiwillige Beiträge mit einem Kontingent des Luftverteidigungssystems PATRIOT zum Schutz vor ballistischen Flugkörpern kurzer Reichweite und dem Sitz des Kontroll- und Führungssystems der NATO-Raketenabwehr auf dem NATO Luftwaffenhauptquartier Ramstein. Die Bundesregierung hat sich in den letzten Jahren immer wieder für einen Dialog mit Russland in dieser Frage eingesetzt. Auch auf maßgebliches deutsches Betreiben hin hat die NATO Russland einen gemeinsamen Kooperationsrahmen zur Raketenabwehr auf dem Gipfel in Chicago 2012 angeboten. Zum Bedauern der Bundesregierung hat Russland die Zusammenarbeit mit der NATO im Rahmen des NATO-Russland-Rats zum Thema Raketenabwehr im Oktober 2013 einseitig eingestellt. Die Bundesregierung setzt sich dennoch weiter für einen Dialog mit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/8904 Russland im Rahmen des NATO-Russland-Rats auf Botschafter-Ebene ein – auch zum Thema Raketenabwehr. 36. Welche derzeitigen Bedrohungsszenarien rechtfertigen aus Sicht der Bundesregierung die Aufrechterhaltung des deutschen Beitrags am NATO-Raketenabwehrsystem ? Die NATO-Raketenabwehr ist eine langfristige Investition des Bündnisses und seiner Mitgliedstaaten in den Schutz vor der bereits jetzt bestehenden und perspektivisch weiter anwachsenden Bedrohung sowohl durch Weiterentwicklung als auch Proliferation ballistischer Raketen außerhalb des euroatlantischen Raums. Bereits heute befindet sich eine Reihe europäischer NATO-Staaten in der Reichweite ballistischer Raketen aus diesem Raum. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Entwicklung von Reichweiten, Zielgenauigkeit, Beladung und Zerstörungswirkung der entsprechenden Raketenprogramme in den kommenden Jahren zunehmen wird. 37. Welche Veränderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung für die Bedrohungslage Europas vor dem Hintergrund der bisher erfolgreichen Umsetzung des Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) [1], der am 14. Juli 2015 zwischen den E3/EU+3 und der Islamischen Republik Iran vereinbart wurde? Die NATO-Raketenabwehr ist nicht auf ein spezifisches Land ausgerichtet, sondern soll allgemein zum Schutz vor der steigenden Bedrohung durch Entwicklung und Proliferation ballistischer Raketen außerhalb des euroatlantischen Raums beitragen. Der „Joint Comprehensive Plan of Action“ (JCPOA) ist ein wichtiger Meilenstein zur Beilegung des Konflikts um das iranische Nuklearprogramm. Das iranische Raketenprogramm ist dagegen ausdrücklich nicht vom JCPOA erfasst. Der Iran verfügt über ein weit entwickeltes Raketenprogramm und baut seine Fähigkeiten im Bereich ballistischer Raketen – im Widerspruch zu den Vorgaben des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen – beständig aus. 38. Über welche weitreichenden Raketenfähigkeiten verfügt der Iran nach Einschätzung der Bundesregierung a) gegenwärtig und b) mittelfristig? Die Antwort auf die Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen . Sie könnte Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen zulassen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies hätte für die Auftragserfüllung des BND erhebliche Nachteile zur Folge. Sie kann für die Interessen der Bundesre- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8904 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode publik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft. 39. Welche weiteren Staaten verfügen nach Ansicht der Bundesregierung über Raketenpotenziale, durch deren Einsatz das NATO-Bündnisgebiet bedroht werden könnte? a) Welche Teile Europas werden durch die Fähigkeiten weiterer Staaten nach Ansicht der Bundesregierung gegenwärtig oder mittelfristig bedroht ? b) Wird die Bundesrepublik Deutschland durch Fähigkeiten weiterer Staaten gegenwärtig oder mittelfristig bedroht? Die Antwort zu den Fragen 39 und 39b kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Sie könnte Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen zulassen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage . Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies hätte für die Auftragserfüllung des BND erhebliche Nachteile zur Folge. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft.* 40. Setzt sich die Bundesregierung aktiv dafür ein, dass innerhalb der NATO eine gemeinsame Analyse der gegenwärtigen, aber auch absehbaren Bedrohungen durch ballistische Raketen erstellt wird? Falls ja, wann, und in welcher Form? Die NATO passt ihre Einschätzungen zu den unterschiedlichen Herausforderungen und Bedrohungen für das Bündnis kontinuierlich an. Dies geschieht auch unter Einbeziehung von nachrichtendienstlichen Erkenntnissen der NATO-Mitgliedstaaten . Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/8904 41. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig innerhalb der NATO Zonen unterschiedlicher Sicherheit beim Schutz von Gebieten und Bevölkerungen durch weitreichende Raketen? Falls ja, wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung das Ziel des Schutzes unterschiedlicher Gebiete und Bevölkerungszentren priorisiert werden? a) Welchen Einfluss sollte der Deutsche Bundestag auf eine solche Priorisierung haben? b) Wird es nach Einschätzungen der Bundesregierung nach Fertigstellung der zweiten Raketenabwehrbasis in Polen im Jahr 2018 innerhalb der NATO Zonen unterschiedlicher Sicherheit beim Schutz von Gebieten und Bevölkerungen durch weitreichende Raketen geben? Die Fragen 41 bis 41b werden gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich kann kein Verteidigungssystem absoluten Schutz bieten. Die NATO Raketenabwehr befindet sich derzeit noch im Aufbau. Abdeckung und Schutzbereich steigen mit Zunahme der Raketenabwehrfähigkeiten und erfolgen basierend auf der kontinuierlichen Bedrohungseinschätzung der Allianz. Sobald die volle Abdeckung der europäischen NATO-Staaten durch das System erreicht ist, steht aus Sicht der Bundesregierung insbesondere die Maximierung des Schutzes von Bevölkerungszentren im Vordergrund. Das System ist auf begrenzte Angriffe von außerhalb des euroatlantischen Raums optimiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 42 verwiesen. 42. Wie schätzt die Bundesregierung die technische Effektivität des NATO-Raketenabwehrsystems gegenüber ballistischen Raketen aus dem Nahen und Mittleren Osten ein? 43. Welches Potenzial besitzt aus Sicht der Bundesregierung das System gegenüber russischen Mittelstreckenraketen und Interkontinental- bzw. Langstreckenraketen ? Die Beantwortung der Fragen 42 und 43 kann nicht offen erfolgen, da es sich zum einen um Angaben aus einem eingestuften NATO-Dokument und zum anderen um Aktivitäten anderer Staaten im Zusammenhang mit NATO-Übungen handelt, von deren Einverständnis zur Veröffentlichung nicht selbstverständlich ausgegangen werden kann. Das Bekanntwerden dieser Informationen kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein, entsprechen ist der Beitrag als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (§ 3 VS-Anweisung – VSA) mit dem Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Antwort verwiesen. 44. Welche Initiativen will die Bundesregierung anstoßen oder unterstützen, um einen Prozess der Vertrauensbildung beim NATO-Raketenabwehrsystem gegenüber Russland zu befördern? Die Bundesregierung setzt sich weiter für einen Dialog mit Russland im Rahmen des NATO-Russland-Rats auf Botschafter-Ebene ein – auch zum Thema Raketenabwehr . Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8904 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 6 verwiesen. 45. Welche weiteren Schritte zum Ausbau des NATO-Raketenabwehrsystems sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit a) im Rahmen der NATO, b) auf nationaler Ebene und c) auf europäischer Ebene geplant? Die Fragen 45 bis 45c werden gemeinsam beantwortet. Zur NATO Raketenabwehr stellen die USA im Rahmen ihres freiwilligen Beitrags seit 2015 bis zu vier Schiffe mit dem Warn- und Feuerleitsystem AEGIS und den seegestützten STANDARD MISSILE 3 zur Abwehr von Flugkörpern kurzer und mittlerer Reichweite. Zudem arbeiten die USA zusammen mit Rumänien und Polen an der Installation landgestützter Raketenabwehrsysteme. Die Raketenabwehrstellung in Rumänien wurde im Mai 2016 fertiggestellt. Für die Anlage in Polen ist die Grundsteinlegung erfolgt, die Fertigstellung ist ab 2018 geplant . Ein landgestütztes Radar zur Frühwarnung ist seit 2011 in der Türkei stationiert . Großbritannien hat angekündigt, langfristig in eine bodengebundene Radaranlage zu investieren. Dänemark und die Niederlande arbeiten derzeit an der Fähigkeitserweiterung der Radaranlagen auf ihren Fregatten. Wann, inwieweit und ob diese Fähigkeitsbeiträge als freiwillige Beiträge zur NATO Raketenabwehr gemeldet werden, obliegt den jeweiligen Regierungen. Zu den nationalen Beiträgen wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen. 46. Welche weiteren Maßnahmen zum Ausbau des NATO-Raketenabwehrsystems sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die NATO-Mitgliedstaaten nach der geplanten Fertigstellung der zweiten Aegis-Ashore-Basis in Polen im Jahr 2018 in Planung oder Vorbereitung? Auf die Antwort zu Frage 45 wird verwiesen. 47. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die in Rumänien stationierten MK-41-Abschusssysteme auch zum Einsatz von Marschflugkörpern geeignet sind, bzw. ist das dort vorhandene System dazu ausgelegt? Nach Angaben der US-Regierung ist das in Rumänien stationierte „Aegis Ashore System“ nur in der Lage Abfangraketen zu verschießen (etwa vom Typ SM-3). Es ist nicht in der Lage, offensive Raketen zu verschießen. Abfangraketen sind nicht mit einem Gefechtskopf mit Explosivmasse oder Sprengstoff ausgestattet, sondern zerstören anfliegende ballistische Raketen durch den direkten Zusammenprall und die dabei freigesetzte kinetische Energie. Dem System fehlt nach Angaben der US-Regierung die zum Verschuss von bodengebundenen Offensivraketen notwendige Software, sowie das Feuerleitsystem inklusive der dafür notwendigen Feuerleitanlage. Das Stationierungsabkommen zwischen den USA und Rumänien sieht nur die Stationierung von Abfangraketen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/8904 48. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die US-Raketenabwehrbasis im rumänischen Deveselu personell organisiert (Organigramm mit Flags to post), und inwiefern entsenden NATO-Mitgliedstaaten Personal dorthin? Die Bundesregierung macht grundsätzlich keine Angaben zur personellen Aufstellung von US-Basen in Drittstaaten. Die Raketenabwehrstellung in Deveselu ist bislang nicht der NATO unterstellt. 49. Inwieweit finden nach Einschätzung der Bundesregierung die Ankündigungen von Reaktionen der Russischen Föderation auf das NATO-Raketenabwehrsystem a) in nationalen Überlegungen, b) in den diplomatischen Beziehungen zu Russland auf Botschafterebene und c) im Rahmen der Gespräche innerhalb der NATO Berücksichtigung? Die Fragen 49 bis 49c werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung nimmt russische Ankündigungen zu vermeintlichen „Reaktionen “ auf den fortschreitenden Aufbau der NATO-Raketenabwehr – wie die Allianz auch – zur Kenntnis. Aus Sicht der Bundesregierung sind Drohungen gegen Alliierte, die freiwillige Beiträge zur NATO-Raketenabwehr leisten, unverantwortlich und inakzeptabel. Die Bundesregierung steht im ständigen Dialog mit russischen Gesprächspartnern auf allen Ebenen – auch zum Thema Raketenabwehr . Die Bundesregierung macht aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben zu Inhalten vertraulicher bilateraler Gespräche oder von Gesprächen im Allianzkreis . Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 35 und 44 verwiesen. 50. Inwieweit schätzt die Bundesregierung das Festhalten an einem deutschen Beitrag zum NATO-Raketenabwehrsystem als förderlich hinsichtlich der Zukunft der deutsch-russischen diplomatischen Beziehungen ein? Die Bundesregierung betont stets, dass langfristige Sicherheit in Europa nur gemeinsam mit und nicht gegen Russland zu erreichen ist. Daher hat sie sich stets für partnerschaftliche Ansätze und einen vertrauensvollen Dialog mit Russland eingesetzt und den Gesprächsfaden aufrechterhalten. Das schließt den Dialog über kontroverse Themen ebenso ein wie den beständigen Versuch, Russland zur Beilegung internationaler Konflikte möglichst konstruktiv einzubinden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8904 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 51. Welchen Zugang hat Deutschland im gemeinsamen Führungszentrum in Ramstein zu den Daten US-amerikanischer Frühwarnsysteme und anderer Sensoren a) in Friedenszeiten und b) im Krisenfall? 52. Welchen Zugang hat Deutschland im gemeinsamen Führungszentrum in Ramstein zu den Daten US-amerikanischer Frühwarnsysteme und anderer Sensoren, die a) in der Türkei, b) in Rumänien und c) auf amerikanischen Aegis-Schiffen stationiert sind? Die Beantwortung der Fragen 51 und 52 kann nicht offen erfolgen, da es sich zum einen um Angaben aus einem eingestuften NATO-Dokument und zum anderen um Aktivitäten anderer Staaten im Zusammenhang mit NATO-Übungen handelt, von deren Einverständnis zur Veröffentlichung nicht selbstverständlich ausgegangen werden kann. Das Bekanntwerden dieser Informationen kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein, entsprechen ist der Beitrag als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (§ 3 VS-Anweisung – VSA) mit dem Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Antwort verwiesen. 53. Welche anderen Sensordaten werden im gemeinsamen Führungszentrum in Ramstein zu Zwecken der Raketenfrühwarnung genutzt? Die NATO verfügt über keine eigenen Sensoren zur Frühwarnung vor Raketen, die die europäischen NATO-Staaten bedrohen könnten. Derzeit verfügen von den NATO-Nationen nur die USA über Sensoren, die im Rahmen der Raketenfrühwarnung Sensordaten liefern können. 54. Welche technischen und politischen Voraussetzungen sollte nach Auffassung der Bundesregierung das Raketenabwehrsystem der NATO erfüllen, damit die vorläufige Befähigung (Initial Operational Capability, IOC) erklärt werden kann? 55. Erfüllt das System nach Auffassungen der Bundesregierung bereits jetzt diese Anforderungen? Falls nein, warum nicht? Die Fragen 54 und 55 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Verhandlungen der Allianz hierzu dauern an. Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zum Stand anhaltender vertraulicher Beratungen im Bündnis. Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333