Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 20. Juni 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8928 18. Wahlperiode 23.06.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8682 – EU-Migrations- und Grenzmanagement in Afrika V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Auftrag der Europäischen Union unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) laut Medienberichten der ARD und des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ autoritäre Regime in Afrika bei der Sicherung ihrer Grenzen. Obwohl der sudanesische Machthaber Umar al-Bashir mit internationalem Haftbefehl wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gesucht wird, will die Europäische Union unter Federführung der GIZ das Programm „Better Migration Management “ – für das die Europäische Union 40 Mio. Euro bereitstellt – auch im Sudan umsetzen. Unter anderem soll Ausrüstung wie Kameras, Scanner und Server offenbar zur Erfassung von Flüchtlingen und Migranten an das sudanesische Regime geliefert, Grenzschützer ausgebildet und beim Aufbau von zwei Lagern mit Hafträumen für Migranten geholfen werden (www.tagesschau.de/ ausland/eritrea-sudan-101.html). Auch das diktatorische Regime in Eritrea, dem die Unterdrückung der Bevölkerung sowie flächendeckende Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt werden (www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/CoIEritrea/Pages/ReportCoIEritrea.aspx), soll im Rahmen des „Better Migration Management“ unterstützt werden. Diese Unterstützung erfolgt, obwohl der Europäischen Union bewusst ist, dass die bereitgestellte Ausrüstung zur Unterdrückung der Zivilgesellschaft missbraucht werden kann (vgl. DER SPIEGEL, 20/2016 vom 14. Mai 2016, S. 36: „Pakt mit Despoten“). Im Rahmen der euro-afrikanischen Konferenz von Rabat im Jahr 2006, des im Jahr 2014 initiierten Khartum-Prozesses und des Migrationsgipfels in Valletta im November 2015 wurden zahlreiche Aktionspläne, Programme und Projekte ins Leben gerufen, um die EU-Grenzsicherung über die eigenen Grenzen hinaus zu verlagern und zu externalisieren, Flucht- und Migrationsbewegungen aufzuhalten oder umzulenken und so Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten vom Weg nach Europa abzuhalten. Darüber hinaus sollen die Rückführungsquoten erhöht werden. In Agadez in Niger wurde unter Leitung der Internationalen Organisation für Migration (IOM) ein so genanntes Multifunktionszen- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8928 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode trum aufgebaut, über das die Bundesregierung bislang nur fragmentarisch Auskunft geben konnte (vgl. Schriftliche Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 18/7920 und Mündliche Frage 20 in der Fragestunde vom 16. März 2016 auf Plenarprotokoll 18/160). In einem geleakten und mittlerweile öffentlichen gemeinsamen Non-Paper von Europäischer Kommission und Europäischem Auswärtigem Dienst vom 17. März 2016 zum Sudan (siehe http://statewatch.org/ news/2016/mar/eu-com-eeas-readmission-sudan-7203-16.pdf) wird der explizite Wunsch geäußert, die EU und ihre Mitgliedstaaten mögen dabei helfen, Sudans Kapazitäten bei der Minderung von Flucht- oder Migrationsbewegungen nach Europa zu stärken. Offiziell heißt es hingegen auch im Rahmen des Projekts „Better Migration Management“, eigentliches Ziel sei es, den Grenzschutz zu stärken bzw. Schmuggler und Menschenhändler zu bekämpfen. 1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu Anzahl, Umfang und Zielsetzung der EU-Vorhaben im Bereich des so genannten Grenzmanagements in Afrika (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Informationen zu den bereits bewilligten Vorhaben im Rahmen des EU-Nothilfe- Treuhandfonds für Afrika sind unter http://ec.europa.eu/europeaid/regions/africa/ eu-emergency-trust-fund-africa_en abrufbar. Zu evtl. vorhandenen EU-Vorhaben , die aus anderen Quellen finanziert werden, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 2. Inwieweit entspricht die Unterstützung dieses Grenzmanagements im Sudan und in Eritrea den entwicklungspolitischen Zielen der Bundesregierung? Vorhaben, die zur Verbesserung des Grenzmanagements in anderen Ländern beitragen und aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanziert werden, sind immer ODA-anrechenbar. Diese Maßnahmen tragen, z. B. durch Kapazitätsstärkung für die öffentliche Verwaltung , eine Verbesserung des Schutzes von Flüchtlingen oder auch die Förderung entwicklungsorientierter freiwilliger Rückkehr, zu den entwicklungspolitischen Zielen der Bundesregierung bei. 3. Plant die Bundesregierung bilateral oder im Rahmen der Europäischen Union die Zusammenarbeit mit dem Sudan und Eritrea wieder aufzunehmen ? Wenn ja, in welcher Weise, und aufgrund welcher messbaren Verbesserungen der Menschenrechtslage in diesen Staaten? Eine Wiederaufnahme der deutschen bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit Sudan und Eritrea ist nicht geplant. Dies schließt eine punktuelle Unterstützung aus Mitteln der Übergangshilfe und der Sonderinitiativen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie eine Beteiligung an oder Finanzierung von multilateralen Vorhaben von Organisationen der VN oder der EU nicht aus. Diese Vorhaben werden nach Möglichkeit staatsfern umgesetzt und dienen in erster Linie der Verbesserung der Lebensumstände vulnerabler Bevölkerungsgruppen wie z. B. Flüchtlinge und Migranten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8928 4. Welche Ausrüstung für Sicherheitskräfte soll von deutscher und EU-Seite jeweils zur Verfügung gestellt werden (bitte nach Empfängerländern und Empfängern aufschlüsseln)? Es wurde noch keine Entscheidung darüber getroffen, welche Ausrüstungsgegenstände im Rahmen des Vorhabens Better Migration Management den Partnern zur Verfügung gestellt werden sollen. 5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der Umsetzung der Valletta- Beschlüsse die Kriterien für „menschenrechtsbasiertes Grenzmanagement“ erfüllt sind (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 18/7920)? Die Bundesregierung stellt im Rahmen der politischen Steuerung der relevanten Vorhaben sicher, dass die menschenrechtlichen Vorgaben für die Umsetzung des Valletta-Aktionsplans eingehalten werden, und thematisiert Fragen der Menschenrechte regelmäßig in Gesprächen mit den afrikanischen Partnerländern. 6. Wie sorgt die Bundesregierung bei der Umsetzung der Beschlüsse des Valletta -Gipfels auf europäischer und deutscher Ebene für Transparenz? Informationen über die im Rahmen des Valletta-Prozesses durchgeführten Projekte sowie weitere Informationen zum Valletta-Prozess sind über die Europäische Kommission frei zugänglich (http://ec.europa.eu/europeaid/regions/africa/ eu-emergency-trust-fund-africa_en). 7. Inwiefern greift die Bundesregierung auf Erfahrungswerte aus anderen Ländern zurück, und lässt sie diese in die Unterstützung des Grenzmanagements im Sudan, in Somalia und Eritrea einfließen (bitte nach Ländern auflisten)? Die Bundesregierung führt derzeit in den Staaten Sudan, Somalia und Eritrea keine Unterstützung des Grenzmanagements durch. 8. Wie stellen die Bundesregierung und die Europäische Union sicher, dass im Rahmen der Kooperation gelieferte Sach- und finanzielle Mittel sowie die Ausbildung von Streitkräften nicht zu Repressionen gegen die Menschen im Sudan und in Eritrea benutzt werden? Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen. 9. Auf welche Vorhaben zum EU-Grenzmanagement in Afrika hat sich die GIZ auf europäischer Ebene beworben? Sollte sich die GIZ nicht beworben haben, wie kam es zur Auftragsvergabe? Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH hat sich um die Durchführung folgender Vorhaben mit EU-Förderung im Bereich des Grenzmanagements in Afrika beworben bzw. führt diese aktuell durch: 1. Better Migration Management (Horn von Afrika). Das Vorhaben wird als Regionalvorhaben konzipiert und umfasst insbesondere die Länder Äthiopien, Djibouti, Eritrea, Kenia, Somalia, Südsudan, Sudan und Uganda. 2. Umsetzung der nationalen Grenzmanagement-Strategie in Burkina Faso. Die Finanzierung der genannten Vorhaben erfolgt im Wege der delegierten Kooperation durch die Europäische Kommission. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8928 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Inwieweit ist die Rolle der GIZ bei der Unterstützung des Grenzmanagements in den Staaten Sudan und Eritrea mit dem entwicklungspolitischen Auftrag der GIZ in Einklang zu bringen? Sowohl das Ziel des Vorhabens „Better Migration Management“ als auch etwaige konkrete Maßnahmen im Sudan und in Eritrea, die aktuell im Rahmen von ausführlichen Prüfmissionen geprüft und entwickelt werden, entsprechen dem entwicklungspolitischen Auftrag der GIZ, die eigene Problemlösungsfähigkeit der Menschen, Systeme und Institutionen der Partnerländer auszubauen und zu erhöhen . Bei der Prüfung des Vorhabens und bei der Konkretisierung der Maßnahmen werden die strengen Vorschriften und Standards der deutschen Entwicklungszusammenarbeit angesetzt, die für alle Projekte gelten. Die Kriterien basieren unter anderem auf den Voraussetzungen entwicklungspolitischen Engagements im Kontext von Konflikt, Fragilität und Gewalt der Bundesregierung, den Kriterien des Entwicklungsausschusses der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD-DAC) und dem internationalen „Do no harm“-Ansatz. Bestehende internationale Sanktionslisten werden bei der Ausrichtung von allen Aktivitäten selbstverständlich voll berücksichtigt. Das Vorhaben unterstützt darüber hinaus den Khartum-Prozess mit dem Ziel, den Unterschied zwischen Strafverfolgung von Menschenschmugglern und -händlern und der (menschen-)rechtlichen Schutzverantwortung gegenüber vulnerablen Gruppen wie Migranten auf allen Ebenen zu etablieren. Hierunter fallen Maßnahmen zur Sensibilisierung von Grenzpersonal, zur Vereinfachung der Identifizierung von Opfern und zur Vernetzung von lokalen Behörden mit zivilgesellschaftlichen Hilfsorganisationen. 11. Gibt es bereits Länder, in denen die GIZ ähnliche Maßnahmen im Bereich Grenzschutz umsetzt? Wenn ja, welche (bitte nach Ländern und Maßnahmen aufschlüsseln)? Die GIZ führt aktuell folgende Vorhaben im Bereich des Grenzmanagements in Afrika durch: 1. Grenzprogramm der Afrikanischen Union (Benin, Botswana, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Demokratische Republik Kongo, Gambia, Guinea, Malawi, Mali, Mosambik, Namibia, Niger, Ruanda, Sambia, Senegal, Tansania, Togo und Uganda, im Auftrag des AA) 2. Polizeiprogramm Afrika (in 8 Subsahara-Ländern Afrikas, Maßnahmen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, im Auftrag des AA). Grenzmanagement in diesem Sinne meint dabei die staatliche Aufgabe, die die Sicherung und Kontrolle der Staatsgrenzen wie auch die Regelung und Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs von Personen und Gütern beinhaltet. 12. Mit welchen Partnerorganisationen bzw. -institutionen arbeitet die GIZ in den Staaten Sudan, Eritrea und Südsudan zusammen? Wie stellt sie sicher, dass diese menschenrechtliche Standards einhalten? Als Unternehmen im Eigentum des Bundes sind sämtliche menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland Grundlage des Handelns der GIZ. Die GIZ orientiert sich dabei am verbindlichen BMZ-Strategiepapier „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik“. Die Implementierung der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8928 Vorhaben, einschließlich der Mittelverwaltung und -abrechnung, erfolgt direkt durch GIZ-Personal mit Fokus auf unmittelbar wirksame Maßnahmen. Budgethilfen oder Ähnliches werden nicht geleistet. In der Projektumsetzung wird ein konfliktsensibler Ansatz, der Chancengleichheit, Inklusion aller Menschen, Transparenz und Integrität der Maßnahmen berücksichtigt, sichergestellt. Der Einkauf von Sachgütern oder Dienstleistungen erfolgt nach den geltenden Vergaberichtlinien , und es erfolgt eine Sanktionslistenprüfung. Eritrea: Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Eritrea ist seit 2007 ausgesetzt. Die GIZ setzt aktuell im bilateralen Portfolio keine Maßnahmen in Eritrea um und arbeitet dementsprechend mit keinen Partnerorganisationen zusammen. Sudan: Im Sudan implementiert die GIZ derzeit im Auftrag der Bundesregierung das Vorhaben „Stärkung von Kapazitäten zum Wiederaufbau in Darfur“. Politischer Träger des Vorhabens ist das Ministerium für Internationale Kooperation. Zur Abstimmung und Koordination der Maßnahmen arbeitet die GIZ mit dem für berufliche Bildung zuständigen „Supreme Council for Vocational Training and Apprenticeship “ sowie den zuständigen Ämtern für Arbeit (Department of Labour) in den Bundestaaten West- und Norddarfur zusammen. In Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut wird von der GIZ im Auftrag der Bundesregierung weiterhin die Länderkomponente Sudan des Regionalvorhabens „Deutsches Partnerschaftsprogramm für biologische Sicherheit und Gesundheitssicherstellung “ umgesetzt. Die Länderkomponente im Sudan trägt direkt zur Prävention von und zur Vorbereitung auf den potenziellen Ausbruch von hochansteckenden, gefährlichen Krankheiten und zur Gesundheitssystemstärkung bei. Partner des Vorhabens im Sudan ist das Gesundheitsministerium. Südsudan: Im Südsudan implementiert die GIZ derzeit im Auftrag der Bundesregierung jeweils ein Vorhaben in den Schwerpunkten „Wasser“, „Ernährungssicherung und Landwirtschaft“ und „Gute Regierungsführung“, zwei Vorhaben der Übergangshilfe und ein Vorhaben der Sonderinitiative Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge re-integrieren. Als Teil des Polizeiprogramms Afrika setzt die GIZ in enger Abstimmung mit der United Nations Mission in South Sudan (UNMISS) die Einrichtung eines Kommunikationssystems für den südsudanesischen Polizeidienst inklusive einer Notrufzentrale für Juba um. Partner auf südsudanesicher Seite sind die United Nations Mission in South Sudan (UNMISS), United Nations Police (UNPOL) und der South Sudan National Police Service (SSNPS). Im Schwerpunkt Wasser arbeitet die GIZ im Vorhaben „Entwicklung des städtischen Wasser- und Sanitärsektors im Südsudan“ mit dem Ministry of Electricity, Dams, Irrigation and Water Resources (MEDWR), dem Ministry of Land, Housing and Physical Planning (MLHPP), der South Sudan Urban Water Corporation (SSUWC) sowie dem Local Government Board zusammen. Im Schwerpunkt Ernährungssicherheit und Landwirtschaft sowie bei den Vorhaben der Übergangshilfe und der Sonderinitiative Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren arbeitet die GIZ mit dem Ministry of Agriculture, Forestry, Cooperatives and Rural Development (MAFCRD) zusammen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8928 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Schwerpunkt Gute Regierungsführung arbeitet die GIZ im Vorhaben „Stärkung von Kompetenz und Resilienz lokaler Regierungen im Südsudan“ mit dem Local Government Board zusammen. In der Umsetzung der Programme arbeitet die GIZ darüber hinaus mit verschiedenen internationalen Nichtregierungsorganisationen wie WHH, Johanniter, ACTED, AMREF, Tierärzte ohne Grenzen, Norwegian Refugee Council, um die wichtigsten zu nennen, zusammen. 13. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Zivilgesellschaft in den jeweiligen Ländern im Rahmen des Migrationsmanagements? Mit welchen Partnern im Rahmen des Vorhabens „Better Migration Management “ zusammengearbeitet wird, steht noch nicht fest. 14. Inwiefern sind die von der Bundesregierung unterstützen Vorhaben für die jeweiligen Gesellschaften transparent? Ein Konzept zur Transparenz und Kommunikation des Vorhabens „Better Migration Management“ wird gegenwärtig erarbeitet. 15. Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass bereits im EU- Umsetzungsplan des „Better Migration Management“ festgestellt wird, dass „die Netzwerke der Menschenschmuggler und Menschenhändler in der Region […] hochgradig organisiert und ausgeklügelt“ sind und dieser Menschenhandel „häufig unter Mittäterschaft von Offiziellen“ erfolgt (http://ec. europa.eu/dgs/home-affairs/financing/fundings/security-and-safeguardingliberties /internal-security-fund-police/union-actions/index_en.htm), sicher, dass die Partner der Europäischen Union nicht ausgerechnet jene sind, die sie bekämpfen will, namentlich Schmuggler und Schlepper und deren Helfer? Bei der Prüfung des Vorhabens „Better Migration Management“ und bei der Planung der Maßnahmen werden die strengen Vorschriften und Standards der deutschen Entwicklungszusammenarbeit angesetzt, die für alle Projekte gelten. Die Kriterien basieren unter anderem auf den Voraussetzungen entwicklungspolitischen Engagements im Kontext von Konflikt, Fragilität und Gewalt der Bundesregierung , den Kriterien des Entwicklungsausschusses der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD-DAC) und dem internationalen „Do no harm“-Ansatz. 16. Wie viele so genannte „Reception Centers“ mit oder ohne Haftzentren und andere Aufnahmeeinrichtungen sollen im Rahmen des „Better Migration Management“ der Europäischen Union im Sudan, in Eritrea und den afrikanischen Mitgliedstaaten des Khartum-Prozesses errichtet werden (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Welche konkreten Aktivitäten im Rahmen des Vorhabens Better Migration Management umgesetzt werden, steht noch nicht fest. Der Bau sogenannter Reception Centers im Sudan ist bereits ausgeschlossen worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8928 17. Wem soll die Koordination für die Zentren obliegen? Welche Standards sollen für diese Einrichtungen gelten? Wie soll verhindert werden, dass die Einrichtungen zu dauerhaften Verwahrungszentren für Flüchtlinge werden? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 18. Wie, durch wen und in welchen zeitlichen Abständen soll überprüft werden, dass es in den „Reception Centers“ und bei der Umsetzung des „Better Migration Management“ insgesamt nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt? Ist auf EU-Ebene oder von Seiten der Bundesregierung ein regelmäßiger und transparenter Monitoring-Mechanismus vorgesehen? Auf die Antworten zu den Fragen 5, 15 und 16 wird verwiesen. 19. Durch welche originär entwicklungspolitischen Maßnahmen von Seiten der Europäischen Union und der Bundesregierung werden die Maßnahmen zum Grenzmanagement flankiert (bitte nach Land und Volumen der Official Development Assistance – ODA – aufschlüsseln)? ODA-Zahlungen 2014 laut OECD an Länder, die am Khartum-Prozess beteiligt sind (neuere vergleichbare Zahlen nicht verfügbar): Deutschland bilateral EU Äthiopien 58,34 Mio. USD 267,85 Mio. USD Eritrea 0,49 Mio. USD 11,64 Mio. USD Dschibuti 1,1 Mio. USD 31,64 Mio. USD Somalia 26,64 Mio. USD 187,98 Mio. USD Kenia 105,7 Mio. USD 200,84 Mio. USD Sudan 17,5 Mio. USD 101,68 Mio. USD Südsudan 91,73 Mio. USD 225,66 Mio. USD Uganda 45,27 Mio. USD 148,01 Mio. USD Ägypten 144,08 Mio. USD 305,89 Mio. USD Libyen 5,8 Mio. USD 38,32 Mio. USD Tunesien 53,14 Mio. USD 452,68 Mio. USD 20. Hat für die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Non-Papers von Europäischer Kommission und Europäischem Auswärtigem Dienst die Stärkung von Sudans Kapazitäten bei der Minderung von Flucht- oder Migrationsbewegungen nach Europa oder die Stärkung des Grenzschutzes zum Kampf gegen Schmuggler und Menschenhändler Priorität? a) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es beim Aufbau grenzschutzpolitischer Kapazitäten in Ländern wie dem Sudan nicht letztlich darum geht, potentiell schutzbedürftige Menschen von europäischem Boden fernzuhalten? Ein wichtiges Ziel der Komponente zu Kapazitätsaufbau beim Vorhaben Better Migration Management ist die Vermittlung von Kenntnissen über die Schutzrechte von Flüchtlingen sowie deren praktische Umsetzung. Dadurch soll die Situation von Flüchtlingen in den Partnerländern des Vorhabens nachhaltig verbessert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8928 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Wie soll in dem Zusammenhang sichergestellt werden, dass zwar z. B. Menschenhändler verfolgt werden, gleichzeitig aber Schutzsuchende ihr individuelles Recht auf Asyl wahrnehmen können? Wie soll gewährleistet werden, dass beim Grenzmanagement humanitäre und menschenrechtliche Standards eingehalten werden? Das gesamte Vorhaben „Better Migration Management“ fußt auf der UN-Konvention „Grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität“. Den Handlungsrahmen definieren das „Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels“ der UN- Konvention Grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität (das sogenannte Palermo -Protokoll) und das „Protokoll gegen die Schleusung von Migranten auf Land-, See- und Luftweg“. Alle inhaltlichen Komponenten des Vorhabens zielen darauf ab, den Unterschied zwischen der Strafverfolgung von Menschenschmugglern und -händlern und der (menschen-)rechtlichen Schutzverantwortung gegenüber vulnerablen Gruppen wie Migranten auf allen Ebenen zu etablieren . Das Problem der Kriminalisierung der Opfer wird in den Programmkomponenten explizit thematisiert und bearbeitet, etwa durch Maßnahmen zur Sensibilisierung von Grenzpersonal, zur Vereinfachung der Identifizierung von Opfern und zur Vernetzung von lokalen Behörden mit zivilgesellschaftlichen Hilfsorganisationen . 21. Teilt die Bundesregierung die im besagten Non-Paper geäußerte Einschätzung von Europäischer Kommission und Europäischem Auswärtigen Dienst, dass die Europäische Union in Bezug auf ihr Engagement im Sudan Gefahr läuft, ihren Ruf zu beschädigen, wenn sich die getroffenen Maßnahmen allein auf den Bereich der Migration konzentrieren? Falls ja, wie lässt sie sich mit der federführenden Rolle der GIZ im Rahmen des Projekts „Better Migration Management“ vereinbaren? Better Migration Management ist nicht das einzige Vorhaben im Sudan, das aus dem EUTF finanziert wird. Auf der letzten Sitzung des Operational Committee des EUTF Ostafrikafensters wurden vier weitere Vorhaben beschlossen, die insbesondere der Verbesserung der Ernährungssituation im Sudan dienen. Es besteht somit kein einseitiges Engagement der EU im Sudan. 22. Wie setzen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gelder des in Valletta beschlossenen EU-Treuhandfonds zusammen (bitte nach einzelnen EU- Quellen und bilateralen Anteilen aufschlüsseln)? Wofür sind sie konkret eingeplant (bitte nach Projekten aufschlüsseln)? Die derzeitige Planung der Finanzmittel des EU-Nothilfe-Treuhandfonds ist nach Kenntnis der Bundesregierung wie folgt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8928 Quelle Mittel (in Euro) Europäischer Entwicklungsfonds (EEF) - Reserve des 11. EEF - Regional Indicative Programme for West Africa (11. EEF) - Regional Indicative Programme for Eastern Africa, Southern Africa and the Indian Ocean (11. EEF) - National Indicative Programme for Ethiopia (11. EEF) - National Indicative Programme for Central Africa (11. EEF) - Special Support Programme for the South Sudan Development Plan 1 000 Mio. 200 Mio. 50 Mio. 30 Mio. 10 Mio. 86,4 Mio. Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENI) 200 Mio. Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (EZI) 125 Mio. Humanitäre Hilfe (ECHO) 50 Mio. Weitere EU-Instrumente Noch nicht feststehend Bilaterale Beiträge der EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Schweiz 81,7 Mio. Die bisher durch den Exekutivausschuss bewilligten Vorhaben des Treuhandfonds mit einem Gesamtvolumen von rund 752 Mio. Euro sind unter http://ec. europa.eu/europeaid/regions/africa/eu-emergency-trust-fund-africa_en abrufbar. Die konkrete Zuordnung der restlichen Mittel steht noch nicht fest. Als Richtschnur für die konkrete Verwendung der EUTF-Mittel dienen jedoch der Valletta- Aktionsplan, das Strategische Orientierungsdokument des Fonds sowie die jüngst von EU-Kommission und Mitgliedstaaten beschlossenen „Operational Frameworks “ für das Sahel-/Tschadsee-Fenster und das Horn-von-Afrika-Fenster des EUTF. Hier nennt das Rahmendokument für die Sahelregion insbesondere zwei Ziele: (1) Prävention von irregulärer Migration und Flucht sowie Förderung besseren Migrationsmanagements und (2) Aufbau eines umfassenden Ansatzes für Stabilität, Sicherheit und Resilienz. Das Rahmendokument für das Horn von Afrika führt aus, dass das Regionalfenster sowohl einer Flucht- und Migrationslogik als auch einer Stabilisierungslogik folgt. Erstere umfasst (1) die Adressierung von Ursachen und die Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen, intern Vertriebenen und ihrer Aufnahmegemeinden sowie (2) die Stärkung des Migrationsmanagements auf bilateraler und regionaler Ebene zur Unterstützung der Hochrangigen Dialoge. Im Kontext der Stabilisierung wird angestrebt, (1) Risiken potenzieller zukünftiger Vertreibung sowie primärer und sekundärer Migrationsbewegungen zu minimieren und (2) Konflikte zu verhindern oder zu reduzieren. 23. Wofür waren die Mittel für den EU-Treuhandfonds nach Kenntnis der Bundesregierung ursprünglich eingeplant? Für welche Regionen, Sektoren und Vorhaben steht nun konkret weniger Geld zur Verfügung? Der Großteil der Mittel stammt aus der Reserve des 11. EEF (siehe Antwort zu Frage 22). Diese Mittel waren daher noch keinem bestimmten Zweck zugeordnet. Die Reserve wird genau für Bedarfe dieser Art bereitgehalten: Krisenreaktion und Bedienung neuer Verpflichtungen, die sich erst während der Laufzeit des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8928 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. EEFs (2014-2020) ergeben. Die Mittelbereitstellung für andere Regionen, Sektoren und Vorhaben wird daher nicht gekürzt. 24. Wie bewertet die Bundesregierung diese Umschichtung von Entwicklungsgeldern ? Und ist die Bundesregierung der Meinung, dadurch einen größeren entwicklungspolitischen Nutzen zu erzielen? Im Abkommen über die Einrichtung des Fonds kamen die Unterzeichner-staaten überein, dass der Fonds größeren (entwicklungs-)politischen Nutzen verspricht. Unter Tz. 11 des Abkommens heißt es: „Aufbauend auf den Erkenntnissen aus früheren Krisen und angesichts der Notwendigkeit , die Wiederaufbau-/Entwicklungsprogramme und die Stärkung der nationalen und lokalen Kapazitäten als Teil der Verknüpfung von Soforthilfe, Wiederaufbau und Entwicklung (LRRD) besser mit der humanitären Hilfe zu verzahnen , haben die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik die Einrichtung eines Treuhandfonds vorgeschlagen , um ein gemeinsames Vorgehen im Namen der Europäischen Union und aller Geber des Fonds in strategischer und operativer Koordinierung zu ermöglichen .“ 25. Welche Ausgaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Europäischen Entwicklungsfonds getätigt, die nicht ODA-anrechnungsfähig sind (bitte nach Inhalt und Summe auflisten)? Die Verordnung über die Durchführung des 11. EEF (2015/233) regelt, dass bei der Vergabe der Mittel die Kriterien für die ODA „soweit irgend möglich“ erfüllt werden. Konkret „wird dabei dem Ziel der Union, dass im Zeitraum 2014-2020 mindestens 90% ihrer gesamten externen Hilfe als ODA gewertet werden, Rechnung getragen.“ (Titel 1, Artikel 1, Absatz 3). Mittel des Europäischen Entwicklungsfonds werden für die Finanzierung der African Peace Facility eingesetzt. Dieses Instrument dient der Unterstützung afrikanisch geführter Friedensmissionen, wie AMISOM, um die Sicherheit und Stabilität in Afrika, als Grundvoraussetzung für Entwicklung, zu verbessern. Die Bundesregierung setzt sich stets für einen zurückhaltenden Einsatz der Mittel ein und fordert die Einrichtung alternativer Finanzierungsquellen. Dennoch wurden bisher 900 Mio. Euro aus dem 11. EEF für die APF mobilisiert. Sie sind für die Europäische Kommission nicht ODA-anrechenbar. 26. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung dazu, dass nach Auskunft eines Vertreters der Europäischen Kommission vom 11. Mai 2016 im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bereits ca. 9 Prozent der Gelder des Europäischen Entwicklungsfonds für militärische Zwecke ausgegeben werden, die nicht ODA-anrechnungsfähig sind? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung, die sich weitgehend auf die Ausgaben für die Afrikanische Friedensfazilität stützen, liegt der Anteil der Gelder aus dem Europäischen Entwicklungsfonds, die für nicht ODA-anrechenbare Maßnahmen ausgegeben werden, unter 4 Prozent, wobei auch diese Ausgaben nur teilweise militärischen Zwecken dienen. Rechtlich relevant ist die in der Antwort zu Frage 25 erwähnte Durchführungsverordnung, nach der mindestens 90 Prozent Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8928 der Mittel ODA-anrechenbar sein müssen. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin dafür ein, dass EEF-Mittel nur für ODA-anrechenbare Maßnahmen eingesetzt werden. 27. Wie gedenkt die Bundesregierung mit der Problematik umzugehen, dass weniger Gelder für ODA-Zwecke zur Verfügung stehen? Und in welchen Bereichen stehen dadurch weniger Entwicklungsmittel zur Verfügung? Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333