Deutscher Bundestag Drucksache 18/894 18. Wahlperiode 21.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/744 – Wiederaufbauhilfe nach der Hochwasserkatastrophe Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Juni 2013 traf Deutschland die zweite sogenannte Jahrhundertflut. Viele Menschen standen solidarisch zusammen und halfen sich in der größten Not. Verschiedene politische Akteure besuchten die Betroffenen vor Ort und versprachen ihre Unterstützung, so auch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. In ihrer Regierungserklärung vom 25. Juni 2013 berichtete sie von ihren Eindrücken vor Ort: „Beinahe sprachlos haben auch mich die Bilder gemacht, die sich mir bei meinen Besuchen vor Ort boten, aber auch die Eindrücke, die ich in Gesprächen mit Betroffenen gewonnen habe […]. Das sind Eindrücke, die ich nicht vergessen werde, und deshalb muss geholfen werden, schnell, direkt, unbürokratisch, nachhaltig“ (Plenarprotokoll 17/248). Weiter stellte sie fest, dass „[n]eben der Soforthilfe ein zügiger Wiederaufbau gewährleistet werden [muss]; denn rasche Soforthilfen lindern zwar die erste Not, doch können sie nicht das ganze, das massive Ausmaß der Schäden beheben, die das Hochwasser bei Privathaushalten, Unternehmen und in der Infrastruktur von Bund, Ländern und Gemeinden verursacht hat“ (ebd.). Wie aus verschiedenen Medienberichten hervorgeht, sind aus dem 8 Mrd. Euro umfassenden Fluthilfefonds von Bund und Ländern bisher nur ein Bruchteil der Hilfsgelder abgeflossen. Bis Ende 2013 gaben die Länder neben den Soforthilfen bislang nur 261 Mio. Euro der für den Wiederaufbau bereitstehenden Mittel aus (vgl. FOCUS am 30. Januar 2014). Mit Blick auf Sachsen-Anhalt ist festzuhalten, dass im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bislang 795 Fluthilfeanträge in Höhe von 157 Mio. Euro von den Kommunen gestellt wurden (vgl. Mitteldeutsche Zeitung am 16. Januar 2014). Erste positive Fluthilfebescheide konnten an einige Städte übergeben werden. In anderen Regionen erfolgten dagegen noch keine umfassenden Auszahlungen, darunter Bernburg, Köthen und die Verbandsgemeinde Saale-Wipper. „Es ist alles sehr schleppend und nicht einmal vage abzusehen, wann die ersten Gelder ausgereicht werden,“ so der Verbandsgemeindebürgermeister von Saale-Wipper, Steffen Globig. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. März 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Weiterhin ist festzustellen, dass deutlich weniger Betroffene Folgeanträge auf Wiederaufbauhilfe gestellt haben, als ursprünglich erwartet wurde (vgl. Mitteldeutsche Zeitung vom 10. Februar 2014). Es wird vermutet, dass Antragsteller ohne Versicherungsschutz Probleme haben, ihren 20-prozentigen Eigenanteil zu erbringen (vgl. ebd.). Drucksache 18/894 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Durch das Hochwasser im Mai und Juni 2013 sind große Schäden bei Privathaushalten , Unternehmen sowie der Infrastruktur von Bund, Ländern und Kommunen entstanden. Die Bundesregierung hat hierfür Mittel in Höhe von 8 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt für den Aufbauhilfefonds bereitgestellt und in einer Verwaltungsvereinbarung mit den vom Hochwasser betroffenen Ländern die administrativen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Geschädigten eine schnelle und bedarfsgerechte Abwicklung der Hilfe erfahren. Die Abwicklung vor Ort obliegt wegen der vorhandenen Verwaltungsstrukturen und der Erfahrungen mit der Abwicklung von Wiederaufbauleistungen den Ländern bzw. den von ihnen beauftragten Behörden. Der Bundesregierung geht davon aus, dass insbesondere nach Abschluss des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die Europäische Kommission Ende des vergangenen Jahres nunmehr alle Geschädigten zeitnah ihre berechtigten Ansprüche befriedigen können. 1. Wie ist die Auszahlung der Wiederaufbauhilfe in den Bundesländern verlaufen ? Wie erfolgte die Aufteilung der Mittel, und wie ist der aktuelle Stand des Mittelabflusses (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Per 31. Dezember 2013 sind Wiederaufbaumittel von den Bundesländern wie in der Tabelle (Anlage) dargestellt, abgerufen worden. 2. Welche Hürden und Hindernisse sind der Bundesregierung bekannt, die zur schleppenden Auszahlung der Wiederaufbauhilfe führen oder geführt haben? 3. Wie gedenkt die Bundesregierung diese Hürden und Hindernisse zu überwinden , um „das massive Ausmaß der Schäden [zu] beheben, die das Hochwasser bei Privathaushalten, Unternehmen und in der Infrastruktur von Bund, Ländern und Gemeinden verursacht hat“? Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet: Aus Sicht der Bundesregierung haben die für die Auszahlungsmodalitäten zuständigen Finanzminister der Bundesländer in ihrer Konferenz am 27. Februar dieses Jahres zutreffend festgestellt, dass „die Höhe des Mittelabflusses u. a. durch die späte Genehmigung von Richtlinien durch die EU-Kommission, die komplexen Planungsvorläufe bei Infrastrukturvorhaben sowie die sukzessive Auszahlung bereits bewilligter Zuschüsse beeinflusst wird.“ Abgesehen davon sind der Bundesregierung keine Sachverhalte bekannt, die Anlass gäben, die zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung zu ändern, die die für eine Geltendmachung von Wiederaufbauhilfe maßgeblichen Rahmenbedingungen, beispielsweise hinsichtlich der ersetzbaren Schäden, der Bewirtschaftung der Fondsmittel und der Rechnungslegung , festlegt. Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung haben die Länder zur Durchführung der Wiederaufbauhilfe entsprechende Richtlinien erlassen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/894 4. Ist der Bundesregierung bekannt, nach welchen Kriterien die Auszahlungen an die Gemeinden und Städte erfolgen (bei Kenntnis, bitte Prioritätenliste darlegen)? Die das Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz und die Aufbauhilfeverordnung konkretisierende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern mit ihren Aufbauhilfeprogrammen legt die Rahmenbedingungen für den Bezug von Aufbauhilfeleistungen fest. Hinsichtlich der Mittelbewirtschaftung ist in Artikel 3 vorgesehen, dass die betroffenen Länder die beim Bund abgerufenen Mittel unverzüglich weiterzuleiten haben. „Prioritäre“ Bedarfe sind insoweit nicht vorgesehen . 5. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über a) die Schadenshöhe in den einzelnen Bundesländern, b) in den einzelnen Kommunen, c) über die beantragte Höhe der Schadenssumme in den einzelnen Bundesländern , d) über die beantragte Höhe der Schadenssumme in den einzelnen Kommunen , e) über die Höhe bisher ausgezahlten Wiederaufbauhilfen in den Bundesländern , f) über die Höhe bisher ausgezahlten Wiederaufbauhilfen in den einzelnen Kommunen, g) bis wann die Schäden in den Bundesländern endgültig behoben sein werden, h) bis wann die Schäden in den Kommunen endgültig behoben sein werden ? Für die Schäden im Bereich der Länder und Kommunen sind im Fonds insgesamt 6,5 Mrd. Euro vorgesehen. Für 50 Prozent dieser Summe wurde gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 2 der Aufbauhilfeverordnung eine Länderaufteilung vorgenommen . Eine Schadensaufteilung auf einzelne Kommunen oder Landkreise ist nicht erfolgt. Zum Mittelabfluss an die Länder wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Gesamtschadenshöhe ist derzeit nicht absehbar, da Anträge bis zum Ende des Jahres 2015 gestellt werden können. Folglich wären auch Angaben zum Zeitpunkt der endgültigen Schadensbeseitigung spekulativ. 6. Wie bewertet die Bundesregierung die praktischen Erfahrungen mit dem Verfahren der Auszahlung der Wiederaufbauhilfe, und welche Nachbesserungen für eine schnelle, direkte, unbürokratische und nachhaltige Wiederaufbauhilfe hält sie für notwendig? a) Welche Maßnahmen müssen nach Ansicht der Bundesregierung überarbeitet werden? b) Welcher Personenkreis ist oder wird für diese Optimierung vorgesehen? c) Mit welchem Ziel wird eine Überarbeitung angestrebt? d) Ab wann werden diese überarbeiteten Maßnahmen umgesetzt? Aus heutiger Sicht hält die Bundesregierung Nachbesserungen am bestehenden Regelwerk nicht für erforderlich. Sie teilt die Einschätzung der Länderfinanzminister , die hervorgehoben haben, dass „die Aufbauhilfeprogramme nahezu alle Gruppen von Betroffenen erfassen und ihrer angestrebten Zielrichtung, einen weitgehenden Schadensausgleich zu ermöglichen und den Status quo vor Drucksache 18/894 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dem Hochwasser wiederherzustellen, gerecht werden. Die Aufbauhilfeprogramme formulieren klare Förderkriterien, die in allen Ländern gleichermaßen gelten und einen einheitlichen Maßstab für den Wiederaufbau setzen. Das geschaffene Regelwerk schließt außerdem eine Überkompensation von Schäden aus und gewährleistet, dass Ersatzleistungen Dritter, Spenden und sonstige Unterstützungsleistungen bei Bemessung der staatlichen Wiederaufbauhilfen Berücksichtigung finden.“ 7. Plant die Bundesregierung in Bezug auf den 20-prozentigen Eigenanteil als Voraussetzung zur Beantragung der Wiederaufbauhilfe Änderungen vorzunehmen , und wenn ja, welche? Die angesprochene Regelung hat sich aus Sicht der Bundesregierung bewährt. Für individuelle Schäden von Privathaushalten und Unternehmen können Leistungen von bis zu 80 Prozent des entstandenen Schadens gewährt werden. Die Geschädigten müssen daher einen Eigenanteil von 20 Prozent tragen, es sei denn, dieser Eigenanteil wird von Leistungen Dritter, insbesondere Leistungen von Versicherungen, getragen. Diese Regelung soll die Bereitschaft, verstärkt Versicherungen abzuschließen, nachhaltig fördern. Auch die Spendenbereitschaft wird durch diese Regelung gestärkt. Für begründete Härtefälle kann eine Einzelfallregelung getroffen werden, insbesondere wenn trotz des Leistungsumfangs eine existenzbedrohende Lage des Geschädigten entstehen würde. 8. Ab wann stehen bzw. standen den Bundesländern die 360 Mio. Euro aus dem EU-Solidaritätsfonds für die Beseitigung von Hochwasserschäden real zur Verfügung? Wie erfolgte die Aufteilung der Mittel, und wie ist der aktuelle Stand des Mittelabflusses (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Die Auszahlung der rund 360 Mio. Euro umfassenden Finanzhilfe aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union durch die Europäische Kommission ist noch nicht erfolgt. Sie wird in Kürze erwartet. Die Mittel stehen nicht nur für die Beseitigung von Hochwasserschäden zur Verfügung, sondern auch zur Refinanzierung von Kosten, die während der Flutkatastrophe z. B. durch den Einsatz von Hilfsdiensten, für die Bereitstellung von Notunterkünften, für die Sicherung von Hochwasserschutzeinrichtungen, für den Schutz des Kulturerbes oder für Aufräum- und Sicherungsarbeiten entstanden sind (Einsatzkosten). Die Mittel werden zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt: Rund 60 Mio. Euro erhält der Bund zur Refinanzierung der Einsatzkosten der Bundeswehr, der Bundespolizei, des Technischen Hilfswerks und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Rund 40 Mio. Euro erhält der Bund zur Finanzierung der Beseitigung von Schäden an Bundesschienenwegen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und dem Bundeseisenbahnvermögen. Rund 260 Mio. Euro erhalten die betroffenen Länder für öffentliche Ausgaben zum Wiederaufbau der Infrastruktur (z. B. Verkehr, Telekommunikation, Energieversorgung ) und zur Refinanzierung der Einsatzkosten. Die Aufteilung der Mittel wird sich an der prozentualen Verteilung der Mittel der ersten Tranche aus dem Aufbauhilfefonds orientieren. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/894 9. Beabsichtigt die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern Kriterien für eine verlässliche und bedarfsgerechte Wiederaufbauhilfe zu entwickeln ? Aus Sicht der Bundesregierung sind die Voraussetzungen für eine verlässliche und bedarfsgerechte Wiederaufbauhilfe gegeben. 10. Sollten Wiederaufbauhilfen für private Wohngebäude und Hausrat sowie gewerbliche Wirtschaft nach Ansicht der Bundesregierung an geeignete Eigenschutzmaßnahmen gekoppelt bzw. in Gebieten, die durch die zuständige Behörde bzw. durch die zuständigen Wasser- und Bodenverbände als hochwassergefährdet beurteilt werden, nicht wiederholt gezahlt werden? a) Wenn ja, welche Kriterien wird die Bundesregierung hier zugrunde legen? b) Wenn nein, wie will die Bundesregierung verhindern, dass Gebäude in nachweislich hochwassergefährdete Gebiete gebaut werden und im Schadensfall staatliche Wiederaufbauhilfen genutzt werden? In der Antwort zu Frage 7 hat die Bundesregierung ausgeführt, dass geschädigte Private in der Regel einen Eigenanteil von 20 Prozent der Schadenshöhe zu tragen haben. Diese Regelung soll einen Anreiz schaffen, geeignete Eigenschutzmaßnahmen wie beispielsweise den Abschluss einer Versicherung zu ergreifen. Weitergehende ordnungspolitische Fragestellungen wären an anderer Stelle zu regeln. Drucksache 18/894 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage Au fb au hi lfe fo nd s - M itt el ab flu ss 2 01 3 - - i n € - An la ge 1 Au sg ab en K ap ite l 6 09 5 Ti te l So ll Is t 2 01 3 da vo n Sa ch se n- An ha lt Sa ch se n Ba ye rn Th ür in ge n Br an de nb ur g N ie de rs ac hs en Ba de nW ür tt em be rg Sc hl es w ig - Ho ls te in He ss en M ec kl en bu rg - Vo rp om m er n Rh ei nl an d- Pf al z 61 1 21 45 9. 85 0. 00 0, 00 14 6. 21 5. 55 2, 87 30 .9 55 .4 92 ,2 5 28 .9 09 .6 50 ,4 2 61 .4 89 .7 63 ,6 2 16 .1 30 .4 76 ,3 7 57 1. 19 3, 95 4. 73 6. 38 7, 52 1. 15 5. 16 2, 50 33 5. 12 7, 14 1. 93 2. 29 9, 09 0, 00 0, 00 61 2 21 35 9. 74 1. 67 7, 50 12 7. 72 0. 01 0, 04 30 .9 55 .4 92 ,2 5 28 .9 09 .6 50 ,4 1 55 .0 44 .1 11 ,9 6 9. 16 2. 75 6, 36 56 0. 53 7, 45 0, 00 1. 15 5. 16 2, 50 0, 00 1. 93 2. 29 9, 11 0, 00 0, 00 69 7 21 52 7. 46 8. 19 4, 65 28 .8 00 .3 53 ,2 4 3. 50 0. 00 0, 00 4. 29 7. 58 9, 06 20 .2 26 .7 99 ,9 9 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 72 2. 58 1, 78 51 .2 84 ,9 6 2. 09 7, 44 0, 00 69 7 22 41 1. 60 3. 68 4, 93 79 .6 95 .0 84 ,4 1 36 .5 33 .3 60 ,2 8 98 9. 04 9, 96 21 .9 15 .2 02 ,0 0 30 9. 80 1, 61 17 .0 65 .2 22 ,5 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2. 88 2. 44 8, 06 0, 00 69 8 21 58 7. 49 3. 85 3, 00 52 .8 19 .8 80 ,6 8 15 .5 00 .0 00 ,0 0 2. 26 6. 36 2, 08 34 .3 09 .1 15 ,2 9 51 8. 48 9, 47 51 .8 08 ,0 9 17 4. 10 5, 75 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 69 8 22 62 .7 61 .2 57 ,0 9 37 5. 22 0, 75 21 7. 28 5, 37 0, 00 84 .0 00 ,0 0 73 .9 35 ,3 8 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 69 8 23 2. 25 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 88 2 21 78 5. 25 1. 72 8, 67 35 .2 77 .8 10 ,1 3 19 .0 51 .9 97 ,3 2 7. 68 4. 19 4, 52 8. 47 3. 60 0, 00 0, 00 2. 50 2, 08 0, 00 0, 00 0, 00 65 .5 16 ,2 1 0, 00 0, 00 88 2 22 37 3. 50 4. 60 4, 16 66 .7 86 .1 10 ,1 9 5. 27 6. 44 6, 91 8. 15 3. 15 3, 88 44 .1 43 .0 18 ,8 7 3. 75 8. 21 5, 62 4. 78 7. 19 8, 15 0, 00 0, 00 0, 00 33 7. 16 3, 30 13 0. 91 3, 46 20 0. 00 0, 00 __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ *) in 2 01 3 au s d em B un de sh au sh al t T ite l 6 00 2 63 2 09 b ez ah lt un d au s d em A uf ba uh ilf ef on ds e rs ta tt et Pr og ra m m zu r U nt er st üt zu ng v om H oc hw as se r be tr of fe ne r p riv at er H au sh al te u nd W oh nu ng s- un te rn eh m en Pr og ra m m zu r S ch ad en sb es ei tig un g be i k ul tu re lle n Ei nr ic ht un ge n un d Ku ltu rd en km äl er n un ab hä ng ig vo n de rT rä ge rs ch af t Pr og ra m m zu r S ch ad en sb es ei tig un g be i F or sc hu ng sei nr ic ht un ge n un ab hä ng ig v on d er T rä ge rs ch af t Pr og ra m m zu r W ie de rh er st el lu ng d er In fr as tr uk tu r in d en G em ei nd en Pr og ra m m zu r W ie de rh er st el lu ng d er In fr as tr uk tu r de r L än de r So fo rt hi lfe E rs ta tt un g an d en B un d* ) So fo rt hi lfe n de r L än de r Pr og ra m m zu r U nt er st üt zu ng h oc hw as se rbe tr of fe ne r U nt er ne hm en d er g ew er bl ic he n W irt sc ha ft u nd An ge hö rig e Fr ei er B er uf e so w ie w irt sc ha ft sn ah er In fr as tr uk tu r Pr og ra m m zu r U nt er st üt zu ng d er v om H oc hw as se r be tr of fe ne n La nd - u nd F or st w irt sc ha ft so w ie zu m Sc ha de ns au sg le ic h in d er lä nd lic he n In fr as tr uk tu r im Au ße nb er ei ch vo n Ge m ei nd en Gesamtherstellung: H. 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