Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 24. Juni 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8954 18. Wahlperiode 28.06.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8791 – Präsidentschaft Deutschlands im Baltic Sea Fisheries Forum ab Juli 2016 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ab dem zweiten Halbjahr 2016 übernimmt Deutschland den Vorsitz im Baltic Sea Fisheries Forum (BALTFISH), einem Gremium der Ostsee-Meeresschutzkommission HELCOM. Jedes Land, das den Vorsitz für ein Jahr innehat, muss eine Liste an Aktivitäten einbringen, die während des Jahres der Präsidentschaft diskutiert und umgesetzt werden sollen. Mitglieder in BALTFISH sind alle EU- Mitgliedstaaten im Ostseeraum. Die Ostsee ist ein überfischtes Meeresgebiet, daher ist es wichtig, dass alle Ostsee -Anrainerstaaten gemeinsame Lösungen entwickeln, damit sich die Fischbestände wieder erholen können und tatsächlich nachhaltige Fischerei betrieben werden kann. Vor allem die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union (GFP), die seit 2014 in Kraft ist, soll dazu beitragen, den Fangmengen Grenzen aufzuzeigen, damit die Fische sich wieder auf nachhaltige Bestandsniveaus erholen können. Im BALTFISH-Gremium sollen die Besonderheiten der regionalen Fischereipolitik zum Tragen kommen. Jüngste Informationen zeigen, dass die Ostsee in vier von sieben untersuchten Beständen überfischt wird (Quelle: Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss der Europäischen Union für die Fischerei, STECF-16-05; https://stecf. jrc.ec.europa.eu/documents/43805/55543/2016-03_STECF+16-05+Monitoring+ performance+CFP+CORRIGENDUM_JRCxxx.pdf). 1. Welche Punkte plant die Bundesregierung mit den Ostsee-Anrainerstaaten der EU im Rahmen der BALTFISH-Präsidentschaft zu diskutieren, und bei welchen Punkten sind Beschlüsse bzw. Lösungen innerhalb des Jahres der Präsidentschaft vorgesehen? Im Mittelpunkt der deutschen BALTFISH-Präsidentschaft wird die Vorbereitung des Beschlusses der Fischereiminister über die Gesamtfangmengen und Quoten 2017 für die Ostsee sowie einer Gemeinsamen Empfehlung zum Kommissionsvorschlag über die technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen und den Schutz von Meeresökosystemen stehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8954 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Welche Ziele hat sich die Bundesregierung für die einjährige BALTFISH- Präsidentschaft gesetzt? Ziel der Bundesregierung ist es, dem Fischereirat ein ausgewogenes Kompromisspapier für den Beschluss über die Gesamtfangmengen und Quoten vorlegen zu können, das dem in der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) festgelegten Ziel einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände bis spätestens 2020 Rechnung trägt. Ein weiteres Ziel der Bundesregierung ist es, Einigung über eine Gemeinsame Empfehlung zum Vorschlag über die technischen Maßnahmen zu erzielen , um diese in die Verhandlungen im Rat einspeisen zu können. 3. Inwieweit hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, dass die jüngsten Daten des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) aufzeigen, dass die Mehrheit der in der Ostsee auf Grundlage des MSY-Ansatzes (Ansatz des höchstmöglichen Dauerertrags) analysierten Bestände zuletzt überfischt (F>Fmsy) wurden, und wie begründet sie ihre Auffassung? Die vom STECF vorgelegten Daten beziehen sich auf die Bestandsanalyse des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) aus dem Jahr 2015 und sind inzwischen überholt. Nach den aktuellen ICES-Daten vom Mai 2016 wurden bei sieben Beständen mit verfügbaren Daten zur Fischereiintensität im Jahr 2015 von drei Beständen noch nicht das Nachhaltigkeitsziel erreicht (F>FMSY). Hierbei handelt es sich um Westdorsch, Sprotte und Hering im Rigaer Meerbusen. Für die Sprotte erwartet der ICES allerdings, dass die fischereiliche Sterblichkeit bereits im Laufe des Jahres 2016 auf ein Niveau sinkt, das den maximalen Dauerertrag sicherstellt. Die zehn Bestände ohne ausreichende Daten für eine Bestandsbeurteilung nach MSY wachsen mit Ausnahme der Flunder in den Untergebieten 27-29 seit vielen Jahren an. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Mehrzahl dieser Bestände bereits nach MSY bewirtschaftet wird. 4. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung auf Basis der Erkenntnis aus Frage 1 und zur Erfüllung der in der GFP formulierten Ziele zum Erreichen des Ziels einer Befischung auf Basis des höchstmöglichen Dauerertrages , um der Überfischung in der Ostsee Einhalt zu gebieten (bitte unter Nennung kurzfristiger und mittelfristiger Maßnahmen sowie zeitlicher Ziele)? Im Vergleich zu anderen Meeresgebieten nimmt die Ostsee bezüglich der Erreichung des Nachhaltigkeitsziels bereits heute eine Vorreiterrolle ein. Ungeachtet dessen ist die Bundesregierung bestrebt, möglichst früh, d. h. deutlich vor 2020, eine nachhaltige Bewirtschaftung aller Bestände zu erreichen. Dazu müssen bei Beständen, deren Laicherbiomasse derzeit noch unterhalb des oberen Referenzpunktes (BTrigger) liegt, insbesondere der Fischereidruck vermindert und ggf. die Schließungszeiten während der Haupt-Laichzeiten in den einzelnen Gebieten angepasst werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8954 5. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Erreichen des MSY-Befischungsgrades für einzelne Ostseebestände weiter aufzuschieben, und wenn ja, bis wann, und für welche Bestände? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6. Wird die Bundesregierung Erkenntnisse vorlegen, um zu begründen, dass ein Erreichen der Fmsy-Zielsetzung für die entsprechenden Bestände im Jahr 2017 die soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit der betreffenden Fischereiflotten ernstlich gefährden würde, und wenn ja, wann, und wo werden diese Informationen öffentlich zugänglich gemacht, und wenn nein, warum wird sie diese Erkenntnisse nicht vorlegen? Nach den jüngsten ICES-Empfehlungen von Ende Mai 2016 können die Fangmengen im Jahr 2017 unter Wahrung der MSY-Prinzips bei fast allen quotierten Arten angehoben werden, bei manchen sogar sehr deutlich (Scholle: + 170 Prozent ; Sprotte: + 29 Prozent). Bei diesen Beständen sollte die Befischung aus Sicht der Bundesregierung auf MSY-Niveau erfolgen bzw. fortgesetzt werden. Beim westlichen Dorsch, dessen Bewirtschaftung für viele kleine Fischer an der deutschen Ostseeküste von existenzieller Bedeutung ist, kann das MSY-Ziel möglicherweise im kommenden Jahr noch nicht erreicht werden. Die von ICES empfohlene Kürzung der Fangmenge um fast 90 Prozent wäre insbesondere für die kleinen Küstenfischer wirtschaftlich nicht zu verkraften. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft prüft derzeit intensiv alle Maßnahmen, die sowohl eine Erholung des Bestandes als auch die Erhaltung möglichst vieler Fischereibetriebe ermöglicht. Die Bundesregierung wird die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Begründung informieren. 7. Welche Fischereien in der Ostsee betrachtet die Bundesregierung gemäß GFP, Artikel 4.1 Absatz 36 als gemischt, und sieht sie diese Kriterien für die Arten Dorsch, Hering und Sprotte als erfüllt an, und wenn ja, warum? Insbesondere die demersalen Fischereien der Ostsee mit den Zielarten Dorsch und Plattfisch sind gemischt. Beifänge von Nicht-Zielarten sind hier fast unvermeidlich und können einen erheblichen Anteil am Gesamtfang ausmachen. In den pelagischen Fischereien wird zwar gelegentlich eine Mischung aus Hering und Sprotte gefangen. Die Anteile der Nicht-Zielart sind aber in der Regel deutlich geringer. Diese Fischereien zählen daher nicht zu den gemischten Fischereien. 8. Was betrachtet die Bundesregierung als einen aufgrund von Wechselwirkungen innerhalb oder zwischen Arten hervorgerufenen „ernstlichen Schaden“ für Fischbestände (Ostsee-Mehrjahresplan, Artikel 4.4a: „serious harm to a stock caused by intra- or inter-species stock dynamics“), ab wann liegt dieser nach Kenntnis der Bundesregierung vor, und welche Beispiele für die Fischbestände der Ostsee können nach Kenntnis der Bundesregierung gegeben werden? Der Ostsee-Mehrjahresplan bietet die Möglichkeit, in klar definierten Fällen eine fischereiliche Sterblichkeit oberhalb des Punktwertes FMSY für die Festsetzung der Fangmengen zu verwenden. Von dieser Möglichkeit kann Gebrauch gemacht werden, wenn die Entwicklung eines Bestandes durch Mehrarten-Interaktionen einen deutlich negativen Einfluss auf einen anderen Bestand hat. In der Ostsee kann dies bei Dorsch und Sprotte der Fall sein: Ein sehr großer Dorschbestand kann durch Prädation auf adulte Sprotten den Sprottenbestand dezimieren, ein sehr großer Sprottenbestand durch Prädation auf Dorscheier den Dorschnach- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8954 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wuchs beeinflussen. Ferner können gravierende Schäden bei sehr großen Beständen durch Dichteeffekte hervorgerufen werden. Dann kann es zu einer Nahrungskonkurrenz zwischen Hering und Sprotte oder zu Kannibalismus bei Dorsch kommen . Beide Phänomene würden das Wachstum des Bestandes verringern. Die Bundesregierung erwartet allerdings nicht, dass sich in absehbarer Zukunft derartige Fallkonstellationen ergeben. 9. Wird die Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse vorlegen, wie durch einen Befischungsgrad oberhalb des Fmsy-Punktwertes (Mehrjahresplan , Annex 1, Spalte B) ernstliche Schäden durch Beziehungen innerhalb oder zwischen Arten reduziert oder abgewendet werden können, und für welche Bestände, wann (Datum), und wo werden diese Erkenntnisse veröffentlicht ? Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, Forschungsaufträge zu erteilen, um eine Überschreitung des Punktwertes für FMSY zu begründen. Diese Erkenntnisse werden durch Analysen des ICES auf internationaler Ebene gewonnen . 10. a) Inwieweit verlangt der politisch vereinbarte Ostsee-Mehrjahresplan nach Auffassung der Bundesregierung, bei der Festsetzung der Fangmengen der ICES-MSY-Regel (Regel benannt nach einem Zusammenschluss von Wissenschaftlern, ICES – Internationaler Rat für Meeresforschung, MSY – höchstmöglicher Dauerertrag eines Fischbestandes) zu folgen? Der Ostseeplan sieht in der Fassung, die in Kürze vom Europäischem Parlament und Rat verabschiedet werden soll, die Anwendung der von ICES empfohlenen Regel (Advice Rule) vor, wonach die Zielsterblichkeit unterhalb des Mindestreferenzpunktes (Trigger) linear mit abnehmender Biomasse reduziert wird (Erwägungsgrund 13). b) Inwieweit betrachtet die Bundesregierung die im Ostsee-Mehrjahresplan vereinbarten Bandbreiten für Befischungsgrade in Einklang mit den wissenschaftlichen Empfehlungen von ICES, diese Bandbreiten nur in jenen Fällen anzuwenden, wenn der Plan verlangt, der ICES-MSY-Regel zu folgen ? Bedingung für die Festsetzung der größeren Bereiche um FMSY war die Implementierung der ICES-Regel im Ostseeplan. Alternativ hätten auch kleinere Bereiche ohne die Notwendigkeit einer linearen Reduzierung von FMSY gewählt werden können. Die Bundesregierung unterstützte die Wahl der ersten Option, weil die ICES-Regel eine schnellere Erholung überfischter Bestände erwarten lässt und insgesamt ein geringeres Risiko birgt, dass sich Bestände länger unterhalb des o. g. Mindestreferenzpunktes befinden. 11. Inwieweit unterstützt es die Bundesregierung für einen Nordsee-Mehrjahresplan , den wissenschaftlichen Empfehlungen des ICES für striktere Bandbreiten in der Nordsee zu folgen, sollte der Nordsee-Mehrjahresplan nicht verlangen , der ICES-MSY-Regel zu folgen? Für die Bundesregierung sind grundsätzlich die in der Antwort zu Frage 10b skizzierten Optionen vertretbar. Nicht akzeptabel wären hingegen größere Bandbreiten ohne Anwendung der ICES-Regel. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8954 12. Welche von Deutschland bewirtschafteten Bestände in der Ostsee befinden sich derzeit oberhalb des Biomasseniveaus, welches den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht (bitte um jeweilige Angaben sowohl zum MSY- Btrig-Referenzwert als auch zum Bmsy-Referenzwert)? Der ICES verwendet BMSY derzeit nicht, da er sich aufgrund der zu intensiven Nutzung der Bestände in den zurückliegenden Jahren nicht in der Lage sieht, diesen Referenzpunkt belastbar zu bestimmen. Die Einschätzung der Bestandsgrößen in Relation zu BMSY ist daher nicht möglich. Stattdessen wird ein MSY BTrigger-Referenzpunkt angegeben, der die untere Grenze des erwarteten Schwankungsbereiches um BMSY angibt. In der Ostsee befinden sich derzeit alle Bestände mit analytischer Bestandsberechnung mit Ausnahme des Dorschs der westlichen Ostsee oberhalb MSY BTrigger. Für die deutsche Fischerei sind hiervon folgende Bestände relevant: Hering der westlichen Ostsee (22-24), Hering der zentralen Ostsee (25-29, 32 ohne Rigaer Meerbusen), Sprotte (22-32) und Scholle in Kattegat, Sund und Beltsee (21-23). Auch für den Schollenbestand der Ostsee (24-32) wird angenommen, dass er sich oberhalb des noch nicht festgelegten MSY BTrigger-Referenzpunktes befindet. Für die anderen durch die deutsche Fischerei genutzten Plattfischbestände lässt sich wegen Datenmangels keine Aussage zur Biomasse bezogen auf MSY BTrigger machen. 13. Inwieweit und mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der BALTFISH-Präsidentschaft dafür ein, dass die Europäische Kommission wissenschaftliche Erkenntnisse über das Biomasse-Niveau, welches den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht, für Bestände in der Ostsee ersucht? Die Bundesregierung unterstützt alle Bemühungen, um zu besseren wissenschaftlichen Erkenntnissen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der kommerziell genutzten Fischbestände zu gelangen, nicht zuletzt durch die bundeseigene Fischereiforschung . Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen erhält die Europäische Kommission in der Regel unmittelbar über die jährliche Bewirtschaftungsempfehlung des ICES. 14. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung im Allgemeinen vor, dass ein Befischungsgrad oberhalb des FMSY-Punktwertes dazu beiträgt, Fischpopulationen schrittweise wiederaufzufüllen und oberhalb des Niveaus der Biomasse zu halten, das den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht? Falls keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, welche Auffassung hat die Bundesregierung dazu? Für Populationen, deren Bestandsgröße bereits um BMSY schwankt, ist eine Befischung nach FMSY nach gängiger wissenschaftlicher Auffassung geeignet, die Biomasse langfristig in dieser Größe zu stabilisieren, und zwar mit Schwankungen, die in natürlichen Ökosystemen unvermeidlich sind. Nach der o. g. ICES-Regel, die Bestandteil des Ostseeplanes ist, soll die Zielsterblichkeit linear abgesenkt werden, wenn sich ein Bestand nicht mehr innerhalb der Schwankungsbreite um BMSY befindet. Diese reduzierte Zielsterblichkeit soll dann eine schnelle Erholung des Bestandes ermöglichen. Eine fortgesetzte Befischung oberhalb des Punktwertes für FMSY dürfte eine Erholung des Bestandes verzögern oder sogar verhindern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8954 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. a) Inwieweit stimmt die Bundesregierung mit der im politisch vereinbarten Ostsee-Mehrjahresplan verankerten Definition überein, dass alle Befischungsgrade innerhalb der festgelegten Bandbreite den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglichen? Die im Ostseeplan verankerten Bandbreiten entsprechen den wissenschaftlichen Empfehlungen des ICES. Diese werden von der Bundesregierung nicht in Frage gestellt. b) Welche Auffassung hat die Bundesregierung zu den Ausführungen des ICES, welcher Bandbreiten mit einer maximalen Reduzierung des höchstmöglichen Dauerertrages von 5 Prozent berechnet hatte, und wie bewertet die Bundesregierung die Folgen? Die Bundesregierung sieht keine Gründe, die Ausführungen des ICES in Zweifel zu ziehen. 16. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung während der deutschen BALTFISH-Präsidentschaft Fanggrenzen für die Ostsee für 2017 zu diskutieren ? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 17. Inwieweit und mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung sicherstellen , dass die BALTFISH-Gruppe Fanggrenzen für 2017 unterstützt, welche nicht oberhalb des MSY-Befischungsgrades (Fmsy-Punktwert) liegen? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 18. Inwieweit stimmt die Bundesregierung zu, dass im Rahmen der GFP sich der Befischungsgrad aller Bestände schrittweise dem MSY-Niveau annähern muss, aber sich nach bereits erfolgter Annäherung nicht erneut von diesem Befischungsgrad weiter entfernen darf? Die Bundesregierung hat an der GFP-Reform maßgeblich mitgewirkt und sie mit beschlossen. Sie fühlt sich den in Artikel 2 der Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik verankerten Zielen uneingeschränkt verpflichtet. Dazu zählt auch das Ziel, Fischpopulationen oberhalb des Niveaus zu halten, das den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht. 19. Inwieweit und mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung während der deutschen BALTFISH-Präsidentschaft die Transparenz von BALTFISH verbessern, und wie wird sie den Einbezug aller direkt bzw. indirekt betroffenen Interessens- und Personengruppen sicherstellen? Aus Sicht der Bundesregierung ist in der BALTFISH-Gruppe bereits ein hohes Maß an Transparenz gegeben. Dies wird insbesondere durch das BALTFISH-Forum gewährleistet, zu dem alle interessierten Nicht-Regierungsorganisationen sowie der Beirat für die Ostsee (BSAC) eingeladen werden. In diesem Forum werden regelmäßig alle zentralen Fragen des Fischereimanagements diskutiert. Gemeinsame Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe (BALTFISH-Fischereidirektoren ) werden vor Übersendung an die Europäische Kommission dem BSAC zur Kommentierung vorgelegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8954 20. Inwieweit würde die Bundesregierung ein öffentliches „Live-Streaming“ der anfänglichen Debatte zu Fanggrenzen in der Ostsee für 2017 im Oktober- Ministerrat 2016 unterstützen? Die Organisation von Ratssitzungen obliegt grundsätzlich der jeweiligen Ratspräsidentschaft . Nach der geltenden Geschäftsordnung des Rates sind die ersten Beratungen des Rates über wichtige neue Vorschläge für einen Rechtsakt ohne Gesetzescharakter öffentlich. Der Vorsitz legt fest, welche neuen Vorschläge wichtig sind, es sei denn, der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) oder Rat beschließen etwas anderes. Die Bundesregierung sieht zurzeit keinen Anlass, die zukünftige Festlegung der Ratspräsidentschaft für die Debatte zu den Fanggrenzen in der Ostsee für das Jahr 2017 über den AStV oder Rat in Frage zu stellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333