Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 23. Juni 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8974 18. Wahlperiode 27.06.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8750 – Beiträge der Bundesregierung zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Mai 2016 hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz mit den Landesministerinnen und Landesministern drei Vereinbarungen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit des Wissenschaftssystems auf den Weg gebracht . Bei aller aus Sicht der Fragesteller berechtigten Kritik im Einzelnen ist immerhin daraus das Bemühen erkennbar, das Wissenschaftssystem in Deutschland zu stärken und zukunftsfähig zu machen. In vielen anderen zentralen Bildungsbereichen sind solche Initiativen anderthalb Jahre vor Ende der Legislaturperiode aber nicht erkennbar. Viele vereinbarte Ziele des Bildungsgipfels von Dresden aus dem Jahr 2008 sind noch nicht erreicht . Ein starkes Wissenschaftssystem ruht allerdings auf einem tragfähigen und leistungsstarken Bildungssystem. Gleichzeitig ist Bildungsgerechtigkeit eine tragende Säule für eine zukunftsfähige und offene Gesellschaft. So müssen Bildungszugänge für alle Menschen gleichermaßen und gut erreichbar sein. Damit das funktioniert, muss Deutschland aus Sicht der Fragesteller nachlegen: Bildungsungerechtigkeit ist, wie von zahlreichen Studien belegt, die Achillesferse des deutschen Bildungssystems. Um Bildungsgerechtigkeit herzustellen, müssen alle staatlichen Ebenen ihre Verantwortung wahrnehmen und ihren Beitrag leisten, anstatt sich hinter Zuständigkeitsdebatten zu verstecken. Schon im Jahr 2011 stellte die Expertenkommission Forschung und Innovation in ihrem Jahresgutachten fest: „Nach Ansicht der Expertenkommission hat der Wegfall der Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung Folgen, die dem Aufbau eines leistungsfähigen Bildungssystems abträglich sind. Der Bereich der Forschungsförderung zeigt, dass ein kooperativer Föderalismus bei gleichzeitiger Leistungs- und Effizienzsteigerung möglich ist. Die Expertenkommission empfiehlt daher die Rücknahme des Kooperationsverbots und ein Anknüpfen an den vor der Föderalismusreform erreichten Status eines kooperativen Föderalismus im Bildungsbereich“ (Bundestagsdrucksache 17/8226, S. 22). Dieser Empfehlung schließt sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an, wie sie es auch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8974 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode in ihrem Antrag „Mehr Bildungsgerechtigkeit für die Einwanderungsgesellschaft – Damit Herkunft nicht über Zukunft bestimmt“ (Bundestagsdrucksache 18/7049) gefordert hat. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Gute und gerechte Bildung eröffnet individuelle Zukunftschancen und ermöglicht Teilhabe und Integration. Sie ist zudem die beste Vorsorge gegen den Fachkräftemangel . Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, mehr Bildungsgerechtigkeit zu schaffen, die Entfaltung individueller Potenziale zu fördern und den Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen. Jedes Kind, jeder Schüler und jeder Erwachsene soll in Deutschland die bestmöglichen Bildungschancen erhalten, unabhängig von seiner kulturellen oder sozialen Herkunft und seinen materiellen Möglichkeiten. Der aktuelle Bildungsbericht 2016 zeigt, dass sich der Bildungsstand in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich verbessert hat; dazu tragen auch die Flexibilität und Durchlässigkeit des Schulsystems im Hinblick auf höhere Schulabschlüsse bei. Der Anteil der Schüler ohne Schulabschluss geht weiter zurück. Vielfach ist es gelungen, die Kluft bei den Bildungschancen zu verringern, z. B. zwischen Kindern und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund. Hier sind gleichwohl weitere Anstrengungen notwendig, gerade auch im Hinblick auf die Menschen, die neu nach Deutschland gekommen sind. Mit Blick auf die verfassungsmäßigen Zuständigkeiten kommt der Bildungspolitik der Länder hier eine besondere Bedeutung zu. 1. Durch welche Maßnahmen und mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsbeginn im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung die Bildungsgerechtigkeit erhöht mit Blick auf a) Menschen mit Migrationshintergrund, b) Menschen mit Behinderung? Immer mehr Kinder besuchen eine Kindertageseinrichtung oder werden von einer Tagespflegeperson betreut und profitieren so von anregungsreichen Bildungsangeboten . Seit dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege: Jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat einen Anspruch auf diese Förderung. Die Betreuungsquote von Kindern mit Migrationshintergrund ist im Zuge des Ausbaus der Kindertagesbetreuung gestiegen. Besuchten 2013 nur 17 Prozent der unter Dreijährigen und 85 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege, so waren es 2015 bereits 22 Prozent bzw. 90 Prozent. Dennoch liegt die Betreuungsquote von Kindern mit Migrationshintergrund deutlich unter jener der unter Dreijährigen (2015: 38 Prozent) und Dreibis Sechsjährigen (2015: 97 Prozent) ohne Migrationshintergrund (Statistisches Bundesamt (2015): Betreuungsquote von Kindern unter 6 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund zum Stichtag 1. März 2015). Ebenso ist die Zahl inklusiver Tagesbetreuungseinrichtungen zwischen 2006 und 2014 von 12 800 auf 17 900 erheblich gestiegen. Zusätzlich setzt das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ (2016 bis 2019) einen inhaltlichen Schwerpunkt auf alltagesintegrierte sprachliche Bildung und inklusive Pädagogik. Das Programm richtet sich an Kitas, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit besonderem sprachlichen Förderbedarf besucht werden. Die Kitas werden von einer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8974 zusätzlichen Fachkraft mit Expertise im Bereich sprachlicher Bildung sowie einer zusätzlichen Fachberatung darin unterstützt, sprachliche Bildung im Kita-Alltag zu verankern. Dafür stehen jährlich bis zu 100 Mio. Euro bereit, mit denen bis zu 4 000 zusätzliche halbe Fachkraftstellen in den Kitas und in der Fachberatung geschaffen werden können. In der Bund-Länder-Initiative zur Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung „Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS)“ werden die sprachlichen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen in der „Bildungssprache Deutsch“ angesprochen. Ziel ist es, auf der Grundlage empirisch fundierter, wissenschaftlicher Erkenntnisse insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund den Zusammenhang von Herkunft und Bildungserfolg nachhaltig zu verbessern. In dem auf sieben Jahre (2013 bis 2019) angelegten Forschungs- und Entwicklungsprogramm werden in den Bundesländern eingeführte Angebote zur Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung für Kinder und Jugendliche vom Elementarbereich bis zur Sekundarstufe I des Schulwesens im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Effizienz wissenschaftlich überprüft und weiterentwickelt . Das Programm wird gemeinsam von Bund und Ländern finanziert. Von Bundesseite sind dafür bis zu 29,4 Mio. Euro angesetzt. 2. Wie wird sich die Bundesregierung an den erforderlichen Schritten beteiligen , um die Betreuung von Kindern mit unterschiedlichen Lebenslagen im Kita-Bereich durch adäquat geschultes Personal, das angemessen vergütet werden muss, zu gewährleisten? Die Weiterentwicklung der Qualität ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb war es ein wichtiger Schritt, dass der Bund mit den Ländern im November 2014 einen gemeinsamen Qualitätsprozess zur Entwicklung gemeinsamer Qualitätsziele in der Kindertagesbetreuung vereinbart hat, in den die Kommunalen Spitzenverbände und weitere Organisationen eingebunden sind. Die Grundlage für den Qualitätsprozess ist das Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“, das die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und die damalige Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz Irene Alt gemeinsam unterzeichnet haben. Es benennt wichtige Handlungsfelder , für die gemeinsame Qualitätsziele vereinbart werden sollen. Ende 2016 werden Bund und Länder einen ersten Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vorlegen. Die Arbeitsgruppe Frühe Bildung bereitet diesen Bericht derzeit vor. Er soll gemeinsame Handlungsziele und Vorschläge für Finanzierungsgrundlagen enthalten. 3. Hat die Bundesregierung zu den Bedarfen von Kindern, die einen erhöhten Förderbedarf wahrscheinlich in einem Betreuungsverhältnis von 1 zu 2 benötigen , Daten erhoben? a) Wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus? b) Wenn nein, wird sie dazu Daten erheben und die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) hat eine Expertise in Auftrag gegeben, die sich mit Fachkraft-Kind-Relationen und Gruppengrößen in Kindertageseinrichtungen beschäftigt und 2015 veröffentlicht wurde (Viernickel, Susanne; Fuchs-Rechlin, Kirsten (2015): Fachkraft-Kind-Relationen und Gruppengrößen in Kindertageseinrichtungen – Grundlagen, Analysen , Berechnungsmodell, Qualität für alle; wissenschaftlich begründete Standards Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8974 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode für die Kindertagesbetreuung). Die Autorinnen empfehlen, bei Kindern mit besonderen Förderbedarfen die Fachkraft-Kind-Relation zu verringern. So schlagen sie für Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache oder in Armutslagen zwischen einem und drei Jahren eine Fachkraft-Kind-Relation von 1:3 und zwischen drei und sechs Jahren eine Relation von 1:6 vor; für Kinder mit drohender Behinderung stets eine Relation von 1:2. Ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel ist auch ein Handlungsfeld, das im Rahmen des Qualitätsprozesses behandelt wird. Dort arbeiten Bund und Länder auf Grundlage der wissenschaftlichen Empfehlungen und unter Berücksichtigung vorhandener Daten Empfehlungen für gemeinsame Qualitätsziele aus. Der Stand der Qualitätsziele wird im ersten Zwischenbericht Ende 2016 vorgestellt. 4. Was plant die Bundesregierung, damit wenigstens die Empfehlungen der EU für einen adäquaten Personalschlüssel in den Kindertageseinrichtungen in Deutschland erfüllt werden? Ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel ist ein zentrales Qualitätsmerkmal für die pädagogische Arbeit der Fachkräfte mit den Kindern. Daher stellt dies auch ein wichtiges Handlungsfeld dar, das im Rahmen des Qualitätsprozesses von Bund und Ländern behandelt wird. 5. Welche Gesetzentwürfe hat die Bundesregierung seit Amtsbeginn in den Deutschen Bundestag eingebracht, um die Qualität der Kindertagesbetreuung weiter voranzutreiben? Inwieweit wurden dabei Fragen der Personalausstattung, Qualifikation und Weiterbildung der Fachkräfte, des Fachkräfteangebots sowie der Sprachbildung geregelt? Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, gleiche Chancen für alle Kinder und Familien zu schaffen. Eine Familien unterstützende Infrastruktur und frühkindliche , zeitlich flexible, den Familienbedarfen angepasste Bildungsangebote sowie bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsangebote für Schulkinder sind hierfür unabdingbar. Deshalb werden in der Kinderbetreuung vielfältige Maßnahmen für einen verbesserten qualitativen und quantitativen flexiblen Ausbau bei Trägervielfalt auch unter Einbeziehung von Kindertagespflege ergriffen und die Vernetzung mit anderen familienunterstützenden Angeboten intensiviert. Mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zum 1. August 2013 hat der Bund einen Meilenstein für eine bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung gesetzt. Der massive Ausbau der Tagesbetreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren (U3) ist maßgeblich auf die finanzielle Förderung des Bundes und die Ausbaubemühungen der Länder zurückzuführen: Bis 2014 wurden insgesamt 5,4 Mrd. Euro für den Ausbau U3 zur Verfügung gestellt. Gesetzliche Grundlagen sind das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) und das Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG). In dieser Legislaturperiode stockt der Bund das Sondervermögen um 550 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro für den weiteren Kita-Ausbau auf. Die gesetzliche Grundlage wurde mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung zum 1. Januar 2015 geschaffen. Bereits seit 2015 erhalten die Länder dauerhaft 845 Mio. Euro jährlich für Betriebskosten. Zudem werden die Länder und Kommunen 2017 und 2018 zusätzlich mit 100 Mio. Euro jährlich bei den Betriebskosten unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8974 Der Bund stellt ab 2016 die Mittel, die durch den Wegfall des Betreuungsgelds freiwerden, den Ländern für den Ausbau qualifizierter Kindertagesbetreuung zusätzlich zur Verfügung. Es handelt sich insgesamt um knapp 2 Mrd. Euro, die von Ländern und Kommunen für Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung genutzt werden sollen. Im März dieses Jahres hat das Bundeskabinett eine zusätzliche Förderung der Kindertagesbetreuung für den Haushalt 2017 und den Finanzplan bis 2020 beschlossen . Damit wird dieser wichtige Gesellschaftsbereich in den kommenden Jahren um insgesamt 1,7 Mrd. Euro aufgestockt. Außerdem wird der in der Antwort zu Frage 2 genannte Qualitätsprozess flankiert durch verschiedene Bundesprogramme: Mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ unterstützt das BMFSFJ seit Anfang 2016 die alltagsintegrierte sprachliche Bildung in Kitas und knüpft dabei an die Erfahrungen aus dem bisherigen Programm Schwerpunkt-Kitas an. Die Kita-Teams werden durch zusätzliche Fachkräfte mit Expertise im Bereich sprachliche Bildung verstärkt, die direkt in der Kita tätig sind. Diese beraten, begleiten und unterstützen die Teams bei der Weiterentwicklung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung. Zusätzlich finanziert das Programm eine externe Fachberatung, die kontinuierlich und prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Sprach-Kitas unterstützt . Ebenfalls im Januar 2016 gestartet ist auch das neue Bundesprogramm „Kindertagespflege “, mit dem die Kindertagespflege weiter gestärkt und qualitativ weiterentwickelt werden soll. Ziel des Programms ist es, die Qualifizierung der Tagespflegepersonen und die strukturellen Rahmenbedingungen zu verbessern . Zudem ist das Programm „Kita Plus“ gestartet, durch das 2016 bis 2018 erweiterte qualitativ hochwertige Betreuungsangebote jenseits der üblichen Öffnungszeiten gefördert werden. 6. Wenn keine derartigen Gesetzentwürfe eingebracht wurden, warum nicht (Frage bitte getrennt beantworten)? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Bedarf von Kindern an ganztägigen Betreuungsangeboten, und inwieweit wird diesem Bedarf gegenwärtig entsprochen (bitte differenziert nach Kindern zwischen einem und drei Jahren und Kindern über drei Jahren bis zum Schuleintritt auflisten; Frage bitte getrennt beantworten)? 40 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren wünschten 2015 einen Betreuungsumfang von mehr als 35 Stunden pro Woche (Ganztagsplatz), tatsächlich gebucht wurde dieser Betreuungsumfang von 53,3 Prozent der Eltern (vgl. Kindertagesbetreuung Kompakt – Ausbaustand und Bedarf 2015, S. 10; abrufbar auf www.bmfsfj.de). 47,8 Prozent der Eltern mit Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt nahmen einen Ganztagsplatz in Anspruch (vgl. S. 13). Informationen zu den Bedarfen für Kinder in dieser Altersgruppe werden derzeit erhoben und liegen noch nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8974 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Bedarf von Eltern von schulpflichtigen Kindern an ganztägigen Angeboten, und inwieweit wird diesem gegenwärtig entsprochen? Nach bundesweiten Meinungsumfragen (vgl. z. B. Forsa-Studie „Wenn Eltern die Wahl haben“ (2013); Monitor Familienleben 2013; Jako-O-Bildungsstudie (2014)) wünschen seit mehreren Jahren konstant 70 bis 80 Prozent der Eltern schulpflichtiger Kinder ganztägige Angebote. Überwiegend werden offene bzw. freiwillige Ganztagsangebote bevorzugt; nur ca. 30 Prozent der befragten Eltern wünschen eine verpflichtende Ganztagsschule. Der Ausbau schulischer Ganztagsangebote hat in den Ländern weiterhin hohe bildungspolitische Priorität. Die Zahl hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Im Schuljahr 2014/15 verfügten 59,5 Prozent der allgemeinbildenden Schulen bis zur Sekundarstufe I über Ganztagsangebote (2002/03: 16,3 Prozent; Kultusministerkonferenz (KMK) 2016). Laut dem aktuellen Bericht „Ganztagsschule 2014/2015“ der „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen – StEG“, der auf einer bundesweiten repräsentativen Befragung von Schulleitungen basiert, übersteigt in rund einem Viertel der Ganztagsgrundschulen die Nachfrage das Angebot. 9. Durch welche Schritte hat die Bundesregierung seit Amtsbeginn den Ausbau der Ganztagsbetreuung in Kindertageseinrichtungen ausgebaut? Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart, die Ganztagsbetreuung in Kindertageseinrichtungen schrittweise auszubauen. Das Bundesprogramm „KitaPlus“, das das BMFSFJ mit bis zu 100 Mio. Euro im Zeitraum von 2016 bis 2018 fördert, sieht vor, flexible Betreuungsangebote für Eltern und Kinder von Beginn der Betreuung bis in den Schulhort hinein mit familiär und beruflich bedingten besonderen Organisationsformen zu schaffen, die über die Kernzeiten hinausgehen (nähere Informationen unter http://kitaplus. fruehe-chancen.de). Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 10. Durch welche Maßnahmen und mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsbeginn im Bereich der allgemeinbildenden Schulen die Bildungsgerechtigkeit erhöht, v. a. mit Blick auf a) Menschen mit Migrationshintergrund, b) Menschen mit Behinderung, c) männliche Kinder und Jugendliche? Für Maßnahmen im Bereich der allgemeinbildenden Schulen wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. Die Bundesregierung unterstützt das breite Engagement für eine gute Bildung und verfolgt weiterhin das Ziel, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von Herkunft, Behinderung oder Geschlecht ihre Potentiale und Talente entfalten können. Wie der aktuelle Bildungsbericht zeigt, waren Bund und Länder in den letzten Jahren erfolgreich, die Chancengerechtigkeit im Bildungswesen zu verbessern. Bund und Länder werden sich auch weiterhin entsprechend ihrer Verantwortung und ihrer jeweiligen verfassungsmäßigen Zuständigkeit für Chancengerechtigkeit im Bildungswesen einsetzen. Zu Maßnahmen der Sprachförderung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8974 11. Durch welche Maßnahmen und mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsbeginn im Bereich der nonformalen Lernwelten im Schulalter die Bildungsgerechtigkeit erhöht, v. a. mit Blick auf a) Kinder und Jugendliche aus sogenannten Risikolagen, b) Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, c) Kinder und Jugendliche mit Behinderung? Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche von 3 bis 18 Jahren. Dazu gehören Projekte zur Leseförderung, Ferienfreizeiten, Musik-, Tanz-, Theater- oder Zirkusprojekte. Die Maßnahmen werden im Rahmen von Bündnissen für Bildung auf lokaler Ebene durchgeführt, d. h. mindestens drei Akteure (z. B. Theater, Museen, Bibliotheken) haben sich zu einer Bildungskooperation zusammengeschlossen. Zielgruppe von „Kultur macht stark“ sind Kinder und Jugendliche, die gemäß dem Nationalen Bildungsbericht für Deutschland in so genannten Risikolagen leben : d. h. in dem Risiko, dass für eine adäquate Bildung nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen (finanzielle Risikolage); dass eines oder beide Elternteile keine Arbeit haben oder finden (soziale Risikolage); oder dass sich die Eltern nicht oder zu wenig für die Bildung ihrer Kinder interessieren (Risiko der Bildungsferne). Nach den hier aufgeführten Risikolagen gehören Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund ebenso zur Zielgruppe wie junge Flüchtlinge . Kinder mit Behinderung sind keine definierte Zielgruppe in „Kultur macht stark“. Die Evaluation des Programms „Kultur macht stark“ bestätigt, dass die Zielgruppe der bildungsbenachteiligten Kinder und Jugendlichen erreicht wird. Seit Beginn des Programms Anfang 2013 wurden bundesweit rund 12 700 Maßnahmen durchgeführt. Nach aktuellem Stand (1. Mai 2016) werden knapp 400 000 Kinder und Jugendliche in den Projekten erreicht. „Kultur macht stark“ hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Das BMBF stellt dafür bis zu 230 Mio. Euro bereit. Ein weiteres Programm, mit dem das BMBF einen Beitrag zu einem Mehr an Bildungsgerechtigkeit in Deutschland leistet, ist „Lesestart – Drei Meilensteine für das Lesen“. Hier werden Eltern für das Vorlesen, Erzählen und den selbstverständlichen Umgang mit Büchern gewonnen. Kinder werden so frühzeitig in ihrer Sprachfähigkeit gestärkt. und erhalten eine gute Grundlage, um lesen zu lernen. Nach der ersten Phase, die sich an Eltern mit einjährigen Kindern richtete (November 2011 bis Oktober 2014) und der zweiten, die Eltern mit dreijährigen Kindern anspricht (2013 bis 2016), startet mit dem Schuljahr 2016/2017 die dritte Phase. Dann erhalten alle Schulanfängerinnen und -anfänger ein Lesestart-Set. Insbesondere in den ersten beiden Programm-Phasen lag der Schwerpunkt auf der Ansprache bildungsferner Familien. Insgesamt werden auf diese Weise bis 2018 rund 4,5 Millionen Lesestart-Sets an Eltern und ihre Kinder verteilt. Die Verbindung von formalen und non-formalen Lernwelten, von Unterricht und außerunterrichtlichen Bildungsangeboten ist das Herzstück der Ganztagsschulen. Mit der Förderung des Programms „Ganztägig lernen“ (2004 bis 2015) wurden wesentliche Impulse für die qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsschulen und den Ausbau der Unterstützungssysteme gesetzt. Aufgrund der Zuständigkeit der Länder für das Schulwesen wird dieses Programm seit 2016 in Verantwortung der Länder fortgesetzt. Das BMBF fördert weiter die Begleitforschung „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen – StEG“, in der Fragen der non-formalen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8974 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Lernwelten und außerunterrichtlicher Bildungsangebote in Kooperation mit außerschulischen Partnern des Sports, der kulturellen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe eine zentrale Rolle spielen. Die aktuellen Ergebnisse der letzten Förderphase zeigen, dass gerade Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund mit Blick auf Sozialverhalten, Motivation, Selbstkonzept und Schulerfolg von den Ganztagsangeboten profitieren. Im Rahmen der bundesweiten Schulleitungsbefragungen ist seit 2015 auch die Inklusion ein Schwerpunkt, der in der laufenden Förderphase (2016 bis 2019) vertieft wird. 12. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, damit Kinder, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen, nicht weiterhin stigmatisiert werden, wie u. a. vom Kinderschutzbund kritisiert? Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Kinderschutzbundes nicht. Die Bildungs - und Teilhabeleistungen werden zwar grundsätzlich nicht als Geldleistung, sondern als Sachleistung über Gutscheine oder Direktzahlung an den Leistungsanbieter erbracht. Hierdurch soll erreicht werden, dass die Leistungen tatsächlich beim Kind ankommen. Es ist richtig, dass die Bedarfsdeckung der begünstigten Kinder insofern nicht gänzlich anonym erfolgen kann. Eine diskriminierende Stigmatisierung ist hierin jedoch nicht zu erkennen. Eine im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) von 2013 bis 2016 durchgeführte Evaluation des Bildungspakets, die in Kürze veröffentlicht wird, zeigt, dass es eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz für diese zweckgebundene Form der Bedarfsdeckung gibt. Drei Viertel der befragten Haushalte sprechen sich gegen eine reine Geldleistung aus. 13. Durch welche Maßnahmen und mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsbeginn im Bereich der beruflichen Ausbildung die Bildungsgerechtigkeit erhöht, v. a. mit Blick auf a) Jugendliche und junge Erwachsene aus sogenannten Risikolagen, b) Jugendliche und junge Erwachsene aus ökonomisch schwächeren Regionen , c) Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund, d) Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung? Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Erhöhung der Bildungsgerechtigkeit im Bereich der beruflichen Ausbildung fortgeführt und weiter ausgebaut. Zentrales Instrument ist die Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“. Diese Initiative, die konzeptionell verschiedene Förderprogramme und Maßnahmen zusammenbindet, wurde 2010 gestartet. Zu ihr trägt auch das Berufsorientierungsprogramm in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten (BOP) bei, das bereits 2008 erstmalig aufgelegt wurde. Im Rahmen der Initiative hat die Bundesregierung auch das ESF-Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung aufgelegt, um förderungsbedürftige junge Menschen individuell beim Erreichen des Schulabschlusses und beim Übergang in eine Berufsausbildung gezielter zu unterstützen. Einen entscheidenden Schritt zur Weiterentwicklung dieses zentralen Ansatzes der Initiative „Bildungsketten“ leitete die Bundesregierung im Juni 2014 mit ihrer Einladung an die Länder ein, in Gespräche mit der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu treten. Ziel dieser Gespräche ist der Abschluss von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8974 Vereinbarungen des Bundes, der BA und des jeweiligen Landes, die Förderangebote der Partner miteinander auf der Grundlage eines Landeskonzeptes zu verzahnen . Angestrebt ist die Verankerung eines konsequenten und effizienten Prozesses für den Übergang von der Schule bis zum Berufsabschluss bzw. bis zur Studienwahl. Die Maßnahmen reichen von der frühen Berufs- und Studienwahlorientierung mit Potenzialanalyse, Praktika zur Berufsfelderfahrung, Berufseinstiegsbegleitung , den konzeptionell eingetakteten Maßnahmen der BA vor und während der Ausbildung bis hin zu individuellen Unterstützungsangeboten, wie dem Programm „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“ (VerA). Wichtige Beiträge leisten auch die unterschiedlichen Ansätze von „Jugendberufsagenturen “, die ein engeres Zusammenwirken der Rechtskreise SGB II, III und VIII sowie möglichst auch der Schule im Übergang zum Beruf eröffnen. Die Initiative betont insbesondere die Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund und die Inklusion. Daher umfasst sie auch die Fortführung von Maßnahmen der beruflichen Orientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der „Initiative Inklusion – Handlungsfeld I: Berufsorientierung “ anschubfinanziert werden. Zur Stärkung der kommunalen Jugendsozialarbeit wird die gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und der BA seit Anfang 2015 auch durch das ESF-Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ flankiert. Das Programm ist eine Verknüpfung und Weiterentwicklung bewährter Elemente der bisherigen ESF- Einzelprogramme der Initiative JUGEND STÄRKEN und der Förderlinie „Übergang Schule-Beruf“ des Programms „Bildung, Wirtschaft und Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ in einem ganzheitlichen Konzept. Ergänzt werden diese Initiativen durch das Ausbildungsstrukturprogramm „JOBSTARTER“, mit dem insbesondere die Ausbildungsbereitschaft und -kompetenz kleiner und mittlerer Betriebe erhöht wird, mit speziellem Blick auf die Verbesserung der Zugangschancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund zur dualen Berufsausbildung. Hierzu dient der Förderschwerpunkt „KAUSA – Koordinierungsstellen Ausbildung und Migration“. Die eingesetzten Mittel und Erfolge dieses Maßnahmenpakets werden jährlich im Berufsbildungsbericht ausführlich dargestellt. 14. Warum hat die Bundesregierung auf die Einführung einer Ausbildungsgarantie , die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom Dezember 2013 vereinbart wurde, bislang verzichtet? Mit der Allianz für Aus- und Weiterbildung wird die im Koalitionsvertrag genannte „Ausbildungsgarantie“ umgesetzt: Jedem ausbildungsinteressierten Menschen soll ein Pfad aufgezeigt werden, der ihn frühestmöglich zu einem Berufsabschluss führen kann. Vorrang hat dabei die betriebliche Ausbildung. 15. Warum ist das Instrument der Assistierten Ausbildung auf betriebliche Ausbildungen beschränkt und wird nicht für Auszubildende in vollzeitschulischen Ausbildungen geöffnet? Die Frage war bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Assistierten Ausbildung im Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Gegenstand der Ausschussberatungen im Deutschen Bundestag. Seitdem liegen zu der Frage keine neuen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8974 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Unterstützung junger Menschen während einer vollzeitschulischen Ausbildung etwa durch Nachhilfe oder durch sozialpädagogische Begleitung ist Aufgabe der Länder. Dementsprechend ist auch die Assistierte Ausbildung auf betriebliche Berufsausbildungen beschränkt. Der Ansatz der Assistierten Ausbildung ist zudem auf betriebliche Berufsausbildungen zugeschnitten. In einer Assistierten Ausbildung wird der Auszubildende während seiner Ausbildung in einem Betrieb individuell und kontinuierlich unterstützt . Dabei werden Auszubildende bzw. Auszubildender und Betrieb gemeinsam betreut. Der Betrieb selbst kann als zentraler Akteur der Assistierten Ausbildung administrativ, organisatorisch und zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses unterstützt werden. 16. Warum hat die Bundesregierung das Instrument der Assistierten Ausbildung nicht, wie in der Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung angekündigt , verstetigt, sondern plant diese weiterhin nur als Modellprojekt bis zum Jahr 2018? Der Bund hat seine Zusage in der Allianz für Aus- und Weiterbildung zur Implementierung der Assistierten Ausbildung mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze in kürzester Zeit umgesetzt . Dabei ist er mit der befristeten Regelung unmittelbar für vier Eintrittskohorten (Start zu den Ausbildungsjahren 2015/2016 bis 2018/2019) über die Allianzvereinbarung , die zunächst einen Einstieg für 2015/2016 und darüber hinaus eine Entscheidung der Allianzpartner zur Verstetigung vorsieht, hinausgegangen und hat somit bereits die gesamte Allianzlaufzeit abgedeckt. Die Allianzpartner haben bei Abschluss der Allianz für Aus- und Weiterbildung zudem vereinbart, die Erfahrungen mit dem neuen Instrument auszuwerten. Diese Erkenntnisse sollten abgewartet werden. 17. Wie viele der angekündigten 10 000 Plätze für Assistierte Ausbildung wird die Bundesregierung nach derzeitigem Stand bis zum Jahr 2018 jährlich tatsächlich bereitstellen? Die Vereinbarung der Allianz für Aus- und Weiterbildung strebt bis zu 10 000 Plätze für eine Assistierte Ausbildung an. Aktuell sind für die im Jahr 2016 beginnenden Maßnahmen über 7 350 Plätze von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern eingekauft worden. In Sachsen sind keine Bestellungen erfolgt , da es dort ein entsprechendes Landesprogramm mit knapp 500 Plätzen gibt. Die Ausschreibungen im Jahr 2016 beziehen Optionsziehungen für einen Beginn der Assistierten Ausbildung in den Jahren 2017 und 2018 mit ein. Die genaue Anzahl der dann tatsächlich in Anspruch genommenen Plätze lässt sich noch nicht beziffern. Maßgeblich ist insoweit der von den jeweiligen Agenturen für Arbeit und Jobcentern konkret gemeldete Bedarf. Die BA geht davon aus, dass sich dieses erst im Mai 2015 geschaffene gesetzliche Instrument noch in der Einführungsphase befindet, so dass mit fortschreitender Etablierung dieser Förderung mit stärkerer Inanspruchnahme zu rechnen ist. Die BA und die weiteren Partner in der Allianz für Aus- und Weiterbildung werben stark für das Instrument der Assistierten Ausbildung, um Bekanntheitsgrad und Akzeptanz zu steigern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8974 18. Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus einer Studie der Bertelsmann-Stiftung, wonach immer noch für Deutschland gilt: „Je höher die Bildungsstufe, desto geringer sind die Chancen auf Inklusion. Gemeinsames Lernen und Spielen ist in Kitas bereits weit verbreitet. Auch die Grundschulen nehmen immer mehr Förderschüler auf. Doch sobald Kinder mit und ohne Handicap eine weiterführende Schule besuchen, müssen sie in der Regel getrennt lernen“ (Quelle: www.bertelsmann-stiftung.de/de/ themen/aktuelle-meldungen/2015/september/inklusion-bleibt-an-vielenweiterfuehrenden -schulen-ein-fremdwort/cit/36152/; dazu auch vergleichend Bildungsbericht 2014, S. 175)? Es wird auf die Zuständigkeit der Länder für Maßnahmen im Schulwesen und dementsprechend auch hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Schulwesen verwiesen. Bund und Länder unternehmen entsprechend ihrer Zuständigkeiten weiter Anstrengungen , die Zahl der Schüler ohne Schulabschluss zu verringern und die Inklusionsrate zu verbessern. Dem dient neben anderem die Qualitätsoffensive Lehrerbildung ebenso wie die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF). Zu erwartende Ergebnisse der bundesseitigen Forschungsförderung zu inklusiver Bildung sind darauf ausgerichtet, mit ihren Erkenntnissen künftig die pädagogische Praxis zu unterstützen. 19. Wird die Bundesregierung sich nach Veröffentlichung der Studie der Bertelsmann -Stiftung zu Ganztagschulen für einheitliche bundesweite Standards für Ganztagsschulen einsetzen, damit Chancengerechtigkeit in Deutschland nicht von Regionen oder einzelnen Schulen abhängt? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Zuständigkeit der Länder für das Schulwesen verwiesen. Fragen der schulischen Bildung von überregionaler Bedeutung, darunter Bildungsstandards , regelt die Kultusministerkonferenz (KMK). Sie hat Ende 2015 den Bericht „Ganztagsschulen in Deutschland“ veröffentlicht. Danach ist die Erhöhung der Chancen- und Teilhabegerechtigkeit in Schule und Gesellschaft neben der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf das wesentliche Motiv für ein verstärktes Engagement im Ausbau der Ganztagsschulen. Anhand von Qualitätsrahmen und Evaluationen investieren die Länder in Unterstützungsangebote sowie die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und pädagogischem Personal, um ein qualitativ hochwertiges Angebot an Ganztagsschulen zu sichern. Der Ausbau schulischer Ganztagsangebote hängt gleichwohl auch vom regionalen und lokalen Bedarf , Elternwünschen und der Finanzkraft der Kommunen ab. Herausforderungen bestehen auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, v. a. in Flächenländern und ländlichen Räumen. Das BMBF unterstützt die Qualitätsentwicklung im Bildungswesen durch Förderung der Bildungsforschung, hier insbesondere auch durch die weitere Förderung der „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen – StEG“ (2016-2019), die eine empirische Grundlage für die qualitative Weiterentwicklung von Ganztagsschulen bietet. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, allen Kindern und Jugendlichen gute Bildungschancen zu ermöglichen. Bund und Länder werden sich auch weiterhin entsprechend ihrer Verantwortung und ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit für Chancengerechtigkeit im Bildungswesen einsetzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8974 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Durch welche Maßnahmen und mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsbeginn im Bereich des Studiums die Bildungsgerechtigkeit erhöht, v. a. mit Blick auf a) junge Erwachsene aus sogenannten Risikolagen, b) junge Erwachsene aus ökonomisch schwächeren Regionen, c) junge Erwachsene mit Migrationshintergrund, d) junge Erwachsene mit Behinderung? Die Förderung der Bundesregierung für ein leistungsfähiges Bildungswesen umfasst alle Abschnitte im Lebensverlauf. Der Einsatz für mehr Bildungsgerechtigkeit ist hierbei ein wichtiger Schwerpunkt. Der Bereich Hochschule fällt allerdings , ebenso wie die Schulen, primär in die Zuständigkeit der Länder. Der Bund unterstützt jedoch mit einer Vielzahl von Maßnahmen Teilhabe- und Bildungschancen und die Integration junger Erwachsener. Beispielhaft sind zu nennen: BAföG: Das BAföG unterstützt junge Frauen und Männer dabei, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie eine Ausbildung zu machen, die ihren Neigungen entspricht. Dabei wurde das Gesetz immer weiter entwickelt und kontinuierlich an die Lebenswirklichkeit der jungen Menschen angepasst. Seit 2015 finanziert der Bund die Ausbildungsförderung alleine und entlastet die Länder damit dauerhaft jedes Jahr um rund 1,2 Mrd. Euro. Qualitätspakt Lehre: Ein Großteil der Projekte, die im Rahmen des Qualitätspakts Lehre gefördert werden , beinhalten Maßnahmen, die sich in unterschiedlichen Phasen des Studierendenzyklus der Herausforderungen (und Chancen) der zunehmend heterogener werdenden Studierenden annehmen. Ein Großteil der Studierenden kommt aus dem unmittelbaren regionalen Umfeld. Abhängig von diesem Umfeld der Hochschulen sind die Studieneingangsphasen von den Herausforderungen der Studierenden geprägt. Auch für die Herausforderungen, die während des Studiums auftreten , setzen Projekte im Qualitätspakt Lehre Akzente, um einen Studienabbruch zu verhindern, z. B. in Form von Beratungen und Förderungen und mittels Coaching. Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“: Ziel ist es, die Entwicklung von Angeboten und Strukturen für berufsbegleitendes Studieren und lebenslanges, wissenschaftliches Lernen besonders für Berufstätige , Personen mit Familienpflichten und Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer zu fördern. Außerdem soll die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung verbessert und neues Wissen schneller in die Praxis integriert werden. Novellierung Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Mit dem Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes werden die zeitlichen Höchstfristen der befristeten Beschäftigung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Behinderung oder schwerwiegender chronischer Erkrankung ausgeweitet. Mit Ausweitung der zeitlichen Höchstfristen für diese Personengruppe wird dem aus den Vorgaben der UN-BRK abgeleiteten gleichberechtigten Zugang zu beruflicher Qualifizierung entsprochen und neben der Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Behinderung verbessert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/8974 Zudem fördert das BMBF die 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW), durchgeführt vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung , um festzustellen, wo im Interesse der Studierenden Handlungsbedarf besteht. Mit der 21. Sozialerhebung sollen erstmalig auch differenzierte Aussagen zu kleineren Gruppen von Studierenden möglich werden, etwa zu Studierenden mit gesundheitlicher Beeinträchtigung, zu Studierenden mit Kind oder zu berufsbegleitend oder dual Studierenden. 21. Welche Auswirkung auf die Bildungsgerechtigkeit in Deutschland hat nach Auffassung der Bundesregierung die Erhöhung der Freibeträge und Fördersätze im Bundesausbildungsförderungsgesetz zum 1. August 2016 im Vergleich zu einem Inkrafttreten der Erhöhung am 1. Januar 2015, als die Gesetzesnovelle in Kraft trat? Eine konkrete Beantwortung der Frage ist mangels empirischer Überprüfbarkeit nicht möglich. Ein Faktum ist jedoch, dass den Ländern aufgrund der vollständigen Übernahme der Geldleistungen nach dem BAföG durch den Bund seit dem 1. Mai 2015 jährlich zusätzlich 1,17 Mrd. Euro zur Verfügung stehen, um diese im Bildungsbereich insbesondere für Hochschulen und Schulen einzusetzen. Die zusätzlichen Mittel kommen somit jungen Menschen in Schule und Ausbildung zugute. 22. Durch welche Maßnahmen und mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsbeginn im Bereich der Weiterbildung und des Lernens im Erwachsenenalter die Bildungsgerechtigkeit erhöht, v. a. mit Blick auf a) Menschen über 50 Jahre, b) Menschen mit Migrationshintergrund, c) Menschen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen, d) Menschen mit Behinderung, e) Frauen nach der Familienphase? Die Bundesregierung sieht die Steigerung der Weiterbildungsbeteiligung auf 51 Prozent als Bestätigung der Bemühungen von Bund und Ländern an, Weiterbildung und Lebenslanges Lernen als immer bedeutendere Elemente eines erfolgreichen Bildungssystems und zur Durchsetzung von Bildungsgerechtigkeit zu fördern. Mit ihren Maßnahmen im Bereich des Lernens im Erwachsenenalter kam es der Bundesregierung in den letzten Jahren vor allem darauf an, den aktuell positiven Trend der Beteiligung an Weiterbildung zu flankieren und die Rahmenbedingungen für aktive Weiterbildungsbeteiligung inner- und außerhalb der Betriebe weiter zu verbessern. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Menschen mit geringeren Chancen beim Zugang zu Bildungsangeboten und mit bisher geringerer Weiterbildungsbeteiligung. Eine klare Angebotstransparenz, Verwertbarkeit der Weiterbildungsabschlüsse, Qualitätssicherung sowie verlässliche Beratungsstrukturen sind wesentliche Voraussetzungen, damit Weiterbildungsmaßnahmen aktiv genutzt werden. Die Bundesregierung hat sich auch dafür eingesetzt, dass die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung im Bereich der Weiterbildung gemeinsam Handlungsfelder identifiziert und sich auf Maßnahmen verständigt haben. Mit dem Inkrafttreten des dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (3. AFBGÄndG) zum 1. August 2016 werden neben der Erweiterung des Zugangs zur altersunabhängig gewährten AFBG-Förderung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8974 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode deutliche Verbesserungen bei den finanziellen Rahmenbedingungen für eine Aufstiegsfortbildung erreicht. Diese kommen auch Menschen mit Migrationshintergrund zugute, wenn sie sich etwa seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten und die Prüfungszulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsregelung erfüllen und dies von der Prüfstelle bescheinigt erhalten. Frauen wird in besonderer Weise die Flexibilisierung der notwendigen Teilzeitfortbildungsdichte , die Pauschalierung von zulässigen Fehlzeiten wie auch die Unschädlichkeit von Unterbrechungen zwischen Maßnahmeabschnitten innerhalb des maximalen Zeitrahmens zugutekommen. Neben den deutlichen Leistungsverbesserungen profitieren Alleinerziehende und damit überproportional Frauen zusätzlich von der Anhebung des bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen einkommensunabhängig gewährten Kinderbetreuungszuschlags. Auch die konsequente Anknüpfung an die Prüfungsordnung oder die Individualisierung des Vorqualifikationserfordernisses wirken – nicht nur, aber besonders – bei Qualifizierungen in den Sozialberufen, die überwiegend von Frauen gewählt werden. Damit kommen auch diese Verbesserungen besonders Frauen zugute. Das am 1. April 2012 in Kraft getretene Anerkennungsgesetz des Bundes hat sich in kurzer Zeit als ein wirkungsvolles Instrument der Fachkräftesicherung in Deutschland bewährt und ist wichtiger Teil einer Willkommenskultur. Es gelingt auf diesem Weg, Menschen mit ausländischen Abschlüssen ihrer Qualifikation angemessen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. In den ersten drei Jahren 2012 bis 2014 sind über 44 000 Anträge auf Anerkennung gestellt und die große Mehrheit der beruflichen Auslandsabschlüsse (2014: 77,8 Prozent) als gleichwertig anerkannt worden. Nur 3,6 Prozent der Anträge wurden abgelehnt (Amtliche Statistik 2014). Begleitend zur Ausweitung und Verbesserung des Anerkennungsverfahrens wurde eine zentrale Telefonhotline beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingerichtet und ein Netzwerk aus inzwischen rund 115 regionalen Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen sowie mobilen Beratungsangeboten im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) aufgebaut, das wesentlich zum Anerkennungserfolg beiträgt. IQ arbeitet seit 2005 an der Zielsetzung, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Im Januar 2015 wurde das Programm um den Schwerpunkt „ESF- Qualifizierungen im Kontext des Anerkennungsgesetzes“ erweitert. 184 Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes haben im Jahr 2015 begonnen. Steigende Anforderungen in der Arbeitswelt, auch für sogenannte „einfache Tätigkeiten “, erfordern immer bessere und umfassendere Kenntnisse der Beschäftigten . Daher ist es notwendig, dass alle Erwachsenen über eine ausreichende Literalität und Grundbildung verfügen. Bund und Länder haben deshalb im September 2015 die Überführung der Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in eine Dekade für Alphabetisierung gestartet. Am 1. Juli 2016 wird die Verordnung zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung in Kraft treten. Damit wird eine aus Bundesmitteln finanzierte berufsbezogene Deutschsprachförderung als Regelförderung eingeführt, die Sprachkompetenz vermittelt, mit der die Chancen auf eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration und qualifikationsadäquate Beschäftigung erhöht werden. Darüber hinaus soll sie den Zugang zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erleichtern und die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sowie den Erwerb von Berufserlaubnissen und Approbationen fördern. Dabei soll der individuelle Sprachförderbedarf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/8974 besser berücksichtigt und die Verzahnung des Spracherwerbs mit einer Ausbildung , einer Beschäftigung oder mit den Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik unterstützt werden. Zur verstärkten Förderung von geringqualifizierten und älteren Beschäftigten führt die BA das Sonderprogramm für die „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen“ (WeGebAU) durch. Dabei werden wie bereits in den letzten Jahren auch in diesem Jahr rund 280 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung hat mit dem Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG) einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der neue Weichenstellungen und Impulse für die Weiterbildungsförderung setzt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch nicht über eine Berufsausbildung verfügen, können zukünftig Förderleistungen zum Erwerb von Grundkompetenzen erhalten, wenn dies für eine erfolgreiche berufliche Nachqualifizierung erforderlich ist. Zur Stärkung von Motivation und Durchhaltevermögen erhalten sie bei Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfungen jeweils eine Prämie. Bei betrieblicher Umschulung können begleitende Hilfen erbracht werden. Die Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen wird fortentwickelt, indem die Förderung weiter flexibilisiert wird. Für gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund von Restrukturierungen von Arbeitslosigkeit bedroht sind, wird zudem eine neue Fördermöglichkeit für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung in Transfergesellschaften geschaffen. Das Gesetz soll zum 1. August 2016 in Kraft treten. Mit Unterstützung des ESF werden im BMBF-Programm „Bildungsprämie“ mehr Menschen für die individuelle berufsbezogene Weiterbildung mobilisiert. Zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung von bislang unterrepräsentierten Personengruppen wird sich die Bildungsprämie weiterhin auf geringverdienende Beschäftigte konzentrieren. Geringverdienende haben schlechtere Zugangschancen bei der Beteiligung an betrieblicher Weiterbildung, haben weniger Geld zur Verfügung, um es selber in individuelle berufsbezogene Weiterbildung investieren zu können und haben auch auf Grund der progressiven Besteuerung schlechtere Refinanzierungsmöglichkeiten über das Einkommenssteuergesetz. Für Berufsrückkehrende wurde die Möglichkeit der beruflichen Weiterbildungsförderung durch eine verbesserte Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung und der Pflege erweitert. Entsprechend richtet sich auch die Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) gezielt an Berufsrückkehrende und Wiedereinsteigende , um ihnen die Rückkehr in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erleichtern. Das IAB begleitet das Sonderprogramm, das jährlich mit jeweils rund 400 Mio. Euro an Fördermitteln weiter aufgelegt wird, durch ein umfangreiches, längerfristig angelegtes Evaluationsprojekt mit positiven Bewertungen . Das Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ wird von der Bundesregierung , der BA, den Ländern und Kommunen, Verbänden, Arbeitgebern sowie weiteren Multiplikatorinnen und Multiplikatoren getragen. Das Aktionsprogramm bietet mit seiner Kombination aus Information, Beratung und Vernetzung einen gewachsenen und innovativen Ansatz zur Ansprache und Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern, die nach längerer Familienphase wieder zurück in den Beruf finden wollen. Es sensibilisiert Arbeitgeber für das Potenzial der Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger und eine chancengleiche Personalpolitik . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8974 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der am 30. Juni 2015 gestartete „Runde Tisch Aktives Altern – Übergänge gestalten “ nimmt die wachsende Gruppe aktiver älterer Menschen und ihre Potenziale mehr in den Fokus des gesellschaftlichen Diskurses. Vertreterinnen und Vertreter von Ländern und Kommunen, Verbänden, Vereinigungen der Zivilgesellschaft sowie der Wissenschaft haben sich um den Runden Tisch versammelt und arbeiten in drei Arbeitsgruppen, darunter auch „Bildung im und für das Alter “, in einem zweijährigen Prozess Handlungsansätze und -empfehlungen aus. Die Arbeitsgruppe „Bildung im und für das Alter“ konzentriert sich auf die allgemeine nachberufliche Weiterbildung älterer Menschen bis ins hohe Alter – insbesondere das Lebenslange Lernen, die Stärkung der Kompetenzen und die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmtheit älterer Menschen. Dies hat sowohl auf gesellschaftlicher Ebene als auch auf individueller Ebene zentrale Bedeutung. Im Mittelpunkt des Interesses stehen dabei non-formale und informelle Bildungskontexte mit konkretem Lebensweltbezug. Es wird untersucht, wie Bildung älterer Menschen gestaltet sein sollte, wie das bestehende Bildungsangebot bedarfsgerecht weiterentwickelt werden kann und welche Handlungsbedarfe bestehen. Menschen mit Behinderungen können ebenso wie nichtbehinderte Menschen bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen von allen Weiterbildungsmaßnahmen profitieren , soweit erforderlich auch in behindertengerechter Form. 23. Welche Rolle hat dabei nach Auffassung der Bundesregierung die Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener gespielt? Im Rahmen der Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener wurden zahlreiche Weiterbildungsinitiativen vereinbart, deren Umsetzung bis 2016 erfolgt. Die Partner der Nationalen Strategie haben in ihrem Umsetzungsbericht 2015 übereinstimmend festgestellt, dass Alphabetisierung und Grundbildung angesichts der voranschreitenden Entwicklungen in allen Lebensbereichen elementare Voraussetzung und unverzichtbarer Bestandteil eines selbstbestimmten und von Teilhabe geprägten Lebens bleibt. Die Förderung von Lese- und Schreibkompetenzen ist deshalb gesamtgesellschaftliche Aufgabe in allen Phasen des lebenslangen Lernens. Die Nationale Strategie hat hierzu in den vergangenen Jahren maßgebliche Beiträge geleistet. Das betrifft insbesondere den Ausbau der Unterstützungsstruktur, Professionalisierung der Lehrkräfte und die Gestaltung des Unterrichts sowie die arbeitsplatzorientierte Grundbildung. Bildungspolitische Initiativen und partnerschaftliches Arbeiten der Akteure haben zum Ausbau und zur Profilierung des Arbeitsfeldes Alphabetisierung und Grundbildung beigetragen. Insgesamt ist die Einbindung von Alphabetisierung und Grundbildung in die Weiterbildungsinitiativen in den letzten Jahren stärker gelungen. 24. Durch welche Maßnahmen und mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsbeginn in allen Bildungsbereichen die Förderung besonders begabter junger Menschen vorangebracht und so die Bildungsgerechtigkeit erhöht, v. a. mit Blick auf a) Kinder und Jugendliche mit Behinderung, b) Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, c) geflüchtete Kinder und Jugendliche, d) junge Erwachsene, die ohne Schul- oder Berufsabschluss sind? Im Rahmen der grundgesetzlich zugewiesenen Kompetenzen hat das BMBF die Förderung leistungsstarker junger Menschen in den vergangenen Jahren stark Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/8974 ausgebaut. Dazu tragen neben dem Deutschlandstipendium und dem Aufstiegsstipendium für beruflich Gebildete insbesondere die 13 Begabtenförderungswerke mit steigenden Stipendiatenzahlen bei. Insgesamt wurden 2015 56 264 junge Menschen mit einem Stipendium aus Bundesmitteln gefördert (2005 betrug die Zahl noch 13 415). Die Begabtenförderungswerke haben sich in den vergangenen Jahren stärker für Studierende mit Migrationshintergrund geöffnet. Zudem steht muslimischen Studierenden mit dem neuen Avicenna-Studienwerk ein eigenes Begabtenförderungswerk zur Verfügung. Die Belange von Studierenden mit Migrationshintergrund werden auch beim Deutschlandstipendium berücksichtigt. Bei der Beurteilung der Förderfähigkeit spielt – neben Begabung, Leistung und gesellschaftlichem Engagement – auch der persönliche Hintergrund eine wichtige Rolle, also die sozialen, familiären oder persönlichen Umstände. Daneben fördert der Bund gemeinsam mit den Ländern die bundesweiten Schüler- und Jugendwettbewerbe . Das BMAS führte, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die im Februar 2013 gestartete Initiative zur Nachqualifizierung junger Erwachsener „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht!“ gemeinsam mit der BA engagiert fort. Die Chancen und Möglichkeiten auf das Nachholen eines Berufsabschlusses für junge Erwachsene werden mit dem von der Bundesregierung in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten AWStG weiter verbessert und die berufliche Weiterbildung erheblich gestärkt. Mit dem bereits bestehenden Rechtsanspruch auf den nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses in der Arbeitsförderung wird sichergestellt, dass jeder Arbeitnehmer mit Aussicht auf eine erfolgreiche Teilnahme die Chance erhält, den Hauptschulabschluss im Rahmen einer beruflichen Bildungsmaßnahme nachzuholen. 25. Wird die Bundesregierung – im Sinne der „Abschließenden Bemerkungen“ des Ausschusses zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (Committee on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) der Vereinten Nationen – gemeinsam mit den Bundesländern eine sofortige Strategie zur Weiterentwicklung des Bildungssystems zu einem inklusiven Bildungssystem in hoher Qualität mit Zeitzielen entwickeln und einleiten? a) Wenn ja, wann und in welchem zeitlichen Rahmen? b) Wenn nein, warum nicht? Nicht der Bundesregierung obliegt es, eine Strategie zur Weiterentwicklung des Bildungssystems zu einem inklusiven Bildungssystem zu entwickeln, sondern den für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in ihrem jeweiligen Hoheitsbereich zuständigen Ländern. Die Bundesregierung setzt sich jedoch weiterhin dafür ein, dass inklusives Lernen in Deutschland eine Selbstverständlichkeit wird, auch wenn „Bildung“ hauptsächlich im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt. Dies zeigt sich auch in dem Entwurf des weiterentwickelten Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0), in dem das Thema „Bildung“ erneut ein eigenes Handlungsfeld darstellt , das verschiedene Maßnahmen im Bereich Aus-, Fort und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften, Hochschule und Bildungs- und Teilhabeforschung enthält. In Bezug auf die schulische Bildung ist das Ziel der Bundesregierung, das erforderliche empirische und Handlungs-Wissen zur Verfügung zu stellen. Basierend auf der Bund-Länder-Vereinbarung über ein gemeinsames Programm „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8974 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode im Jahr 2013 wollen Bund und Länder eine strukturelle und inhaltliche Verbesserung des gesamten Prozesses der Lehrerbildung, auch für inklusive Pädagogik bis in die berufliche Einstiegsphase und Weiterbildung erreichen. Förderziel ist insbesondere die Fortentwicklung der Lehrerbildung in Bezug auf die Anforderungen der Heterogenität und Inklusion sowie die Durchlässigkeit und Offenheit aller Bildungswege. Zugleich soll die Mobilität von Studierenden und Lehrkräften verbindlich gewährleistet werden. Alle 49 im Rahmen der ersten Förderphase (bis 2018/2019) geförderten Einzel- und Verbundprojekte binden die Themen Heterogenität und Diversität (in unterschiedlicher Intensität) in ihre Konzepte ein. Bei 33 Vorhaben werden Heterogenität und Diversität (sowie – weitgefasst – Inklusion ) als konkrete Maßnahme-Aktivitäten bzw. „Teilprojekte“ in den Arbeitsplänen aufgeführt und bilden eine Klammer für die umzusetzenden organisatorisch -strukturellen und wissenschaftlich-fachlichen Projektaktivitäten. Im NAP 2.0 ist auch formuliert, dass als Bund-Länder-Maßnahme die KMK, das BMBF sowie das BMAS einen regelmäßigen Austausch zur Umsetzung der inklusiven Bildung auf allen Bildungsebenen verabreden. Ziel dieser Maßnahme ist die Verstetigung des Austausches zum Stand der inklusiven Bildung und zur Identifikation von Handlungserfordernissen. 26. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Ziele des Bildungsgipfels 2008 – höhere Bildungsausgaben, frühkindliche Bildung und Betreuung, die Zahl der Schul- und Ausbildungsabbrecher verringern, leichteren Übergang zwischen Schule und Universität schaffen – umgesetzt? Mit der auf dem Dresdner Bildungsgipfel beschlossenen Qualifizierungsinitiative für Deutschland „Aufstieg durch Bildung“ haben die Regierungschefs von Bund und Ländern die Weichen für ein umfassendes Programm zur Stärkung von Bildung und Ausbildung in Deutschland gestellt. Die damals beschlossenen Maßnahmen zeigen große Erfolge. Die angestrebten Zielwerte werden schrittweise erreicht, zum Teil sogar übertroffen. Im Einzelnen wird auf die Darstellung der Ergebnisse im Umsetzungsbericht 2015 verwiesen. 27. Wie wird die Bundesregierung die Empfehlungen der Schulbuchstudie Migration und Integration, „diversitätssensible Schulbücher und andere Bildungsmedien zu produzieren, die migrationsbedingte Vielfalt als Normalität widerspiegeln und deren Chance für die Gesellschaft in den Mittelpunkt stellen “ im Einvernehmen mit den Bundesländern umsetzen? Entsprechend der föderalen Grundordnung liegt die alleinige Zuständigkeit für Schulen und damit für die Zulassung von Schulbüchern bei den Ländern. Entsprechend hat die Bundesregierung keine Zuständigkeit, Änderungen in Schulbüchern zu veranlassen. Der gesetzliche Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sieht allerdings eine Kompetenzebenen überschreitende Förderung der Integration vor. Die Schulbuchstudie Migration und Integration, die von der Beauftragten in Auftrag gegeben und im März 2015 vorgestellt wurde, verfolgt das integrationspolitische Ziel, zur Diskussion über eine angemessene und diskriminierungsfreie Darstellung der Themen Migration und Integration in Schulbüchern beizutragen. Seit Veröffentlichung der Studie sind verschiedene Aktivitäten erfolgt. So richtete u. a. das Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen im Mai 2015 die Fachtagung „Diversity und Migration in Lernmitteln“ aus (www. medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Dokumentationen/2015/ 04_FT-Diversity-in-Lernmitteln.html). Im Oktober 2015 verabschiedete die KMK Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/8974 mit Migrantenorganisationen und Bildungsmedienverlagen die gemeinsame Erklärung „Darstellung von kultureller Vielfalt, Integration und Migration in Bildungsmedien “ (www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/ 2015/2015_10_08-Darstellung-kultureller-Vielfalt.pdf). Mit dieser Erklärung ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verankerung interkultureller Vielfalt als eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit in den Schulen erfolgt. Im März 2016 veranstaltete die Beauftragte gemeinsam mit der KMK eine Konferenz zum weiteren fachlichen Austausch über die Schulbuchstudie im Bundeskanzleramt (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/IB/Artikel/Allgemein/2016-01-13- schulbuchstudie.html). Die Studie hat dazu beigetragen, Akteure aus dem Bildungsbereich, darunter Kultusministerien der Länder, Lehrkräfte und Bildungsmedienverlage für die interkulturelle Öffnung von Lehrmaterialien zu sensibilisieren und entsprechende Anregungen gegeben. Die Bundesregierung wird den angestoßenen Prozess weiter verfolgen. 28. Worauf führt die Bundesregierung es zurück, dass der für 2015 angestrebte Anteil der Forschungs- und Bildungsausgaben vom Bruttoinlandsprodukt von 10 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt) um 0,8 Prozent unterschritten wurde? Datengrundlage für das 10-Prozent-Ziel ist das vom Statistischen Bundesamt erhobene Budget für Bildung, Forschung und Wissenschaft. Aktuelle Zahlen liegen derzeit für das Jahr 2014 vor. Nach vorläufigen Berechnungen wurden in Deutschland im Jahr 2014 265,5 Mrd. Euro für Bildung, Forschung und Wissenschaft ausgegeben. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) konnte das Budget für Bildung, Forschung und Wissenschaft von 8,5 Prozent im Jahr 2008 bis 2014 auf 9,1 Prozent gesteigert werden. In absoluten Zahlen entspricht dies einem Zuwachs von rund 48 Mrd. Euro. Noch nie zuvor wurde in Deutschland so viel Geld in Bildung und Forschung investiert. Nicht zuletzt aufgrund der im Jahr 2014 durchgeführten Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, mit der eine deutliche Erhöhung des nominalen BIP einherging, konnte das 10-Prozent- Ziel bisher nicht erreicht werden. Die Bundesregierung setzt sich jedoch dafür ein, dass Bund und Länder das 10-Prozent-Ziel entschlossen weiter verfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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