Deutscher Bundestag Drucksache 18/898 18. Wahlperiode 20.03.2014 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. März 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/694 – Soziale Proteste in Bosnien und Herzegowina Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im bosnisch-herzegowinischen Tuzla begannen am 4. Februar 2014 Sozialproteste von ehemaligen bzw. noch aktiven aber nicht bezahlten Arbeiterinnen und Arbeitern einer lokalen Fabrik, die in gewaltsamen Ausschreitungen gegen Regierungsgebäude endeten. Die Demonstrationen griffen schnell auch auf weitere Städte des Landes wie Sarajewo, Bihac, Mostar und Bijeljina über. Die Lage in Bosnien und Herzegowina ist sozial problematisch; „fast jeder Zweite in Bosnien und Herzegowina hat […] gar keinen Job“ (www.tagesschau.de/ ausland/bosnien140.html), ein Viertel der Bevölkerung lebt in Armut und viele leiden Hunger (www.dw.de/regierungsparteien-in-bosnien-treten-flucht-nachvorne -an/a-17420600). Bereits Anfang des Monats hatte Milorad Dodik, der sozialdemokratische Präsident des bosnisch-herzegowinischen Teilstaates Republika Srpska, Bosnien und Herzegowina als einen „failed state der internationalen Schutzherren“ bezeichnet (http://derstandard.at/1389858869510/WirSerben -wollten-Bosnien-von-Beginn-an-nicht). Das Balkanland „steht vor dem Bankrott“ äußern Experten (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/ proteste-in-bosnien-niemandsland-ist-abgebrannt-12793277.html). In einem Fünf-Punkte-Programm forderten Demonstranten, dass „kriminelle Privatisierungen“ rückgängig zu machen sind (http://kurier.at/politik/ausland/ valentin-inzko-eu-truppen-wenn-die-lage-eskaliert/50.439.268). Außerdem warfen Demonstranten der Polizei des Landes vor, Gefangene zu misshandeln (www.theprovince.com/news/Bosnian+antigovernment+protesters+accuse+ police+brutality/9487186/story.html). Valentin Inzko, der österreichische Hohe Repräsentant der Europäischen Union (EU) in Bosnien, äußerte am 8. Februar 2014 in der österreichischen Presse, dass wenn „die Lage eskaliert, […] wir eventuell an EU-Truppen denken [werden ] müssen.“ (http://kurier.at/politik/ausland/valentin-inzko-eu-truppen-wenndie -lage-eskaliert/50.439.268). Eine Aufstockung des österreichischen Truppenkontingents war bereits vor den Protesten beschlossene Sache (www.salzburg .com/nachrichten/welt/politik/sn/artikel/oesterreich-schickt-mehr-soldatennach -bosnien-92327/). Drucksache 18/898 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie schätzt die Bundesregierung die Situation in Bosnien und Herzegowina ein? Bosnien und Herzegowina steht vor politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen , die sicherheitspolitische Lage ist stabil. Mit den seit Anfang Februar 2014 stattfindenden Protesten nehmen die Bürgerinnen und Bürger Bosnien und Herzegowinas ihr demokratisches Recht auf freie Meinungsäußerung wahr. a) Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung bezüglich einer möglichen bzw. einer Neufassung der Friedensregelung von Dayton, wie sie vom kroatischen Ex-Präsidenten Stjepan Mesic gefordert wurde (http:// orf.at/stories/2217566/)? Die Schwierigkeiten, die bereits eine verfassungsrechtliche Umsetzung des „Sejdic/Finci“-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum passiven Wahlrecht von nichtkonstitutiven Volksgruppen bereitet, zeigen, dass die Zielsetzungen einer möglichen Reform der in Anhang IV des Daytoner Friedensabkommens enthaltenen Verfassung entlang ethnisch-politischer Linien stark divergieren. Für eine Verfassungsreform ist jedoch ein entsprechender gemeinsamer Wille in Bosnien und Herzegowina – d. h. nicht zuletzt die notwendigen Mehrheiten in beiden Kammern des Parlaments – eine wesentliche Voraussetzung. b) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich die Föderation Bosnien und Herzegowina und die Republika Srpska „immer mehr zu ‚Para-Staaten‘ entwickeln würden“ (http://orf.at/stories/ 2217566/)? Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht. 2. Besteht eine sicherheitspolitische Strategie der Bundesregierung (namentlich des Auswärtigen Amts), falls es zu einer weiteren möglicherweise auch polizeilichen und militärischen Eskalation des Konfliktes in Bosnien und Herzegowina kommen sollte? a) Welche Position hat die Bundesregierung auf der Sitzung des Lenkungsausschusses des Friedensimplementierungsrats am 11. Februar 2014 zur Frage der Entsendung von EU-Militärtruppen eingenommen, vor dem Hintergrund der Ankündigung des Hohen Repräsentanten Valentin Inzko, darüber in dieser Sitzung reden zu wollen (http://kurier.at/politik/ausland/ valentin-inzko-eu-truppen-wenn-die-lage-eskaliert/50.439.268)? b) Inwieweit hat die Bundesregierung über eine Beteiligung an einer möglichen EU-Operation im Falle der Eskalation der bosnisch-herzegowinischen Sozialproteste nachgedacht (http://kurier.at/politik/ausland/valentininzko -eu-truppen-wenn-die-lage-eskaliert/50.439.268)? c) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen bzw. Planungen eines möglichen Einsatzes von EU-Battlegroups in Bosnien und Herzegowina? Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die bosnisch-herzegowinischen Sicherheitskräfte eigenständig in der Lage sind, die Sicherheit im Land aufrechtzuerhalten . Die Bürgerproteste wegen der schlechten Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage , in deren Zusammenhang es am 6. und 7. Februar 2014 in verschiedenen bosnisch-herzegowinischen Städten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kam, werden seither mit stark reduzierter Teilnehmerzahl friedlich fortgeführt. Zugleich beobachtet die Bundesregierung die sicherheitspolitische Lage in Bosnien und Herzegowina sehr aufmerksam und steht diesbezüglich mit ihren Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/898 Partnern in der Europäischen Union und weiteren internationalen Partnern in engem Kontakt. Die Frage eines Einsatzes von Kräften der in Bosnien und Herzegowina tätigen EU-Mission EUFOR Althea wurde auf der Sitzung des Lenkungsausschusses des Friedensimplementierungsrats am 11. Februar 2014 nicht erörtert. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über Planungen oder Überlegungen zu einer neuen EU-Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) in Bosnien und Herzegowina. Die Bundesregierung hat sich mit der Möglichkeit einer personellen Beteiligung an einer neuen EU-Mission daher nicht befasst. Auch bezüglich der bestehenden EU-Mission EUFOR Althea, in der Deutschland seit Ende des Jahres 2012 nicht mehr personell vertreten ist, bestehen keine Überlegungen zu einer neuen deutschen Beteiligung. Planungen zu einem möglichen Einsatz der EU-Battlegroups in Bosnien und Herzegowina sind der Bundesregierung nicht bekannt. 3. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung über die Teilnahme deutscher Polizistinnen und Polizisten bei der EU-Polizeiausbildungsmission EUPM angesichts der Gewalt der bosnisch-herzegowinischen Polizei gegen Demonstrantinnen und Demonstranten, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für laufende und etwaige künftige Polizeiausbildungsmissionen , an denen deutsche Polizistinnen und Polizisten beteiligt sind? Die EU-Polizeimission EUPM hatte die Aufgabe, Bosnien und Herzegowina mittels Anleitung, Beobachtung und Kontrolle der lokalen Polizeiarbeit beim Aufbau einer professionellen und multiethnischen Polizei zu unterstützen. Die Mission bestand von Januar 2003 bis Juni 2012. Das Mandat der EUPM konzentrierte sich zuletzt vorrangig auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption; zusätzlich sollte die Zusammenarbeit zwischen der lokalen Polizei und der Staatsanwaltschaft in Ermittlungsverfahren verbessert werden. Deutschland war an der Mission mit Polizistinnen und Polizisten sowie zivilen Expertinnen und Experten beteiligt und stellte seit November 2008 den Missionsleiter . Deutsche Polizistinnen und Polizisten nahmen ihre Aufgaben im Rahmen der Gesamtverantwortlichkeit der Europäischen Union wahr. Die Bundesregierung zieht eine positive Bilanz der Teilnahme der deutschen Polizistinnen und Polizisten, die maßgeblich zu den Erfolgen der Mission – insbesondere im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption – beitrugen. Die Bundesregierung plant auch weiterhin, sich an internationalen Polizeiausbildungsmissionen, auch im Rahmen der GSVP, zu beteiligen. 4. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für laufende etwaige künftige Polizeiausbildungsmissionen, an denen deutsche Polizistinnen und Polizisten beteiligt sind? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Welche Ausrüstung, die auch militärisch relevant sein könnte und somit in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung – EG Nr. 428/2009 – genannt wird, sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln, und somit in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung – EG Nr. 1236/2005 – aufgeführt wird, ist seit dem Jahr 2005 nach Bosnien und Herzegowina exportiert wor- Drucksache 18/898 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode den (bitte entsprechend nach Jahren sowie nach Umfang und Warenwert der Ausrüstungsgegenstände auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu tatsächlich erfolgten Exporten vor. Seit dem 1. Januar 2005 wurden zur Ausfuhr von Gütern des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste folgende Einzelausfuhrgenehmigungen erteilt: Der Rüstungsexportbericht für das Jahr 2013 wird zurzeit nach einem beschleunigten Verfahren erarbeitet und vor der Sommerpause veröffentlicht. Seit dem 1. Januar 2005 wurden zur Ausfuhr von Gütern des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 folgende Einzelausfuhrgenehmigungen erteilt: Seit dem 1. Januar 2005 wurde zur Ausfuhr von Gütern des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 (sog. Anti-Folter-Verordnung) folgende Genehmigung erteilt: Es wird darauf hingewiesen, dass diese Verordnung erst seit dem 30. Juli 2006 in Kraft ist. Jahr Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro 2005 – – 2006 8 733 133 2007 3 660 001 2008 4 131 660 2009 4 112 700 2010 2 4 087 2011 3 100 859 2012 3 103 767 Jahr Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro 2005 15 3 927 368 2006 17 485 88 2007 13 613 075 2008 8 1 009 607 2009 12 377 424 2010 18 1 749 424 2011 13 1 062 484 2012 13 1 946 412 2013 19 473 136 Jahr Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro 2012 1 3 031 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/898 a) Welche Polizeiausrüstung (Helme und andere Schutzkleidung, Schilder, Handschellen, Funkgeräte, Fahrzeuge, Waffen), so genannte weniger letale Waffen, insbesondere Wasserwerfer, deren Komponenten und chemische Reizstoffe (Tränengas etc.) sowie IT-Technologie, die sich für die Überwachung des Internets und der Telekommunikation und deren Zensur eignet, haben deutsche Polizeibehörden ihren bosnisch-herzegowinischen Partnern nach Kenntnis der Bundesregierung überlassen? Das Bundeskriminalamt hat im Rahmen der polizeilichen Aufbauhilfe keine Polizeibehörde in Bosnien und Herzegowina mit der in der Frage aufgeführten Ausrüstung ausgestattet. Zwischen den Jahren 2009 und 2012 hat das Bundeskriminalamt bosnisch-herzegowinischen Partnerbehörden IT-Grundausstattung und Fotoausstattung zur Verfügung gestellt. Es wurde keine Software geliefert, die für die Überwachung des Internets und der Telekommunikation sowie deren Zensur geeignet ist. Für den Bereich der Bundespolizei wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., einschließlich Anlage, auf Bundestagsdrucksache 18/317 vom 20. Januar 2014 verwiesen. b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über von anderen Ländern gelieferte Polizeiausrüstung (Helme und andere Schutzkleidung, Schilder , Handschellen, Funkgeräte, Fahrzeuge, Waffen), so genannte weniger letale Waffen, insbesondere Wasserwerfer, deren Komponenten und chemische Reizstoffe (Tränengas etc.) und IT-Technologie, die sich für die Überwachung des Internets und der Telekommunikation und deren Zensur eignet? Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine Erkenntnisse. 6. Waren oder sind bosnisch-herzegowinische Militärs – beispielsweise im Rahmen des Lehrgangs internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst – an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr seit dem Jahr 2000 beteiligt? Wenn ja, welche und wie viele Angehörige der bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte waren an welchen Ausbildungsprogrammen beteiligt (bitte nach Jahren auflisten)? Angehörige der bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte sind und waren an Ausbildungsmaßnahmen der Bundeswehr im Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe beteiligt. Diese zielen darauf ab, das Verständnis für die Rolle von Streitkräften in der Demokratie zu verstärken und vorzuleben. Die Einzelaufstellung ist der Anlage zu entnehmen, die dem Deutschen Bundestag mit der Einstufung „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ gesondert zugeleitet wird.* 7. Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr hielten sich seit dem Jahr 1995 ohne ein Mandat des Deutschen Bundestages in Bosnien und Herzegowina im Rahmen ihrer Bundeswehrtätigkeit auf? Im Betrachtungszeitraum wurden drei Soldaten als Militärberater in Bosnien und Herzegowina eingesetzt. * Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft . Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 18/898 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wann und wo haben Ausbilder der Bundeswehr Angehörige der bosnischherzegowinischen Streitkräfte in den Jahren von 1995 bis Ende 2013 ausgebildet (bitte entsprechend nach Jahren, Anzahl der ausgebildeten Soldaten und Offiziere sowie Orten auflisten)? Inwiefern waren Techniken zur „Crowd Control“ Teil dieser Ausbildung? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Eine spezielle Ausbildung von Streitkräfteangehörigen Bosnien und Herzegowinas in „Crowd and Riot Control “ fand im Betrachtungszeitraum nicht statt. 9. Halten sich dauerhaft Berater der Bundeswehr in Bosnien und Herzegowina auf? Wenn ja, wie viele, seit und bis wann sowie zu welchem Zweck? Derzeit halten sich keine Militärberater der Bundeswehr in Bosnien und Herzegowina auf. 10. In welchen Umfang hat die Bundeswehr der bosnisch-herzegowinischen Armee militärisches Gerät in den letzten zehn Jahren zur eigenen Nutzung überlassen (bitte entsprechend den Jahren nach Geräten auflisten)? Im Jahr 2012 wurden zwei Rüstsätze AIRMEDEVAC Rack Bell UH-1D (Air Medical Evacuation als Einbausatz in/für Hubschrauber) unentgeltlich an Bosnien und Herzegowina abgegeben. 11. Inwieweit ist es der Bundesregierung bekannt, dass im Falle eines Auseinanderbrechens Bosnien und Herzegowinas – angesichts des Beschlusses des Parlaments der Republika Srpska – der Teilstaat seine Unabhängigkeit erklären will, sollte die Mehrheit der EU- und UN-Staaten den Kosovo als unabhängig anerkennen (www.b92.net/info/vesti/index.php?yyyy=2008 &mm=02&dd=22&nav_id=285932)? Ein entsprechender Beschluss der Nationalversammlung der Republika Srpska aus dem Jahr 2008 ist der Bundesregierung bekannt. Bereits im Jahr 2008 hat die Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Republik Kosovo als unabhängig anerkannt. Seit dem Jahr 2013 wird die Republik Kosovo auch von einer Mehrheit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen völkerrechtlich anerkannt . Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass die Republika Srpska daraufhin Aktivitäten in Richtung einer Unabhängigkeitserklärung entwickelt hat. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333