Deutscher Bundestag Drucksache 18/899 18. Wahlperiode 24.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Dr. Julia Verlinden, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/805 – B-4-Ausbau – gültige Alternativanmeldung zur A 39 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Land Niedersachsen hat zum Bundesverkehrswegeplan 2015 den 2+1- Ausbau der B 4 als Alternative zur A 39 angemeldet. Die A 39 ist unter der Nummer 800107 als Gesamtprojekt und die Alternative B 4 unter der Nummer 800139 als Gesamtprojekt angemeldet. In der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/220) auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag heißt es auf die Frage „Werden die 2+1-Lösungen, die den Anbau einer Fahrspur vorsehen und gemäß den Richtlinien keine Kapazitätserweiterung darstellen, generell oder in Einzelfällen im Rahmen der Bedarfsplanung entschieden?“: „Nur wesentlich kapazitätssteigernde Maßnahmen sind Gegenstand der Bedarfsplanung. Dazu gehören nicht die sogenannten 2+1-Lösungen.“ 1. Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung die durch das Land Niedersachsen erfolgte Anmeldung der B 4 unter der Nummer 800139 zum Bundesverkehrswegeplan 2015 kapazitätserweiternd und damit Gegenstand der Bedarfsplanung durch den Bund? 2. In welcher Form sind aus Sicht der Bundesregierung Nachmeldungen notwendig , damit der Ausbau der B 4 das Kriterium der Kapazitätserweiterung erfüllt und die B 4 als Gesamtprojekt unter der Nummer 800139 als vollwertige Alternative zum Neubau der A 39 durch den Bund geprüft und bewertet wird? 3. Wie bewertet die Bundesregierung einen 2+2-Ausbau der B 4 als Alternative zur A 39 und angesichts des Kriteriums der Kapazitätserweiterung? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 20. März 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Drucksache 18/899 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Als Alternative für den Neubau der A 39 ist für die Projektbewertung im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans der teilweise vierstreifige Ausbau, ein abschnittsweiser Anbau eines dritten Fahrstreifens sowie der Bau von Ortsumgehungen im Zug der B 4 zwischen der A 2 und Lüneburg vorgesehen . Relevant für den Bedarfsplan sind die Abschnitte des vierstreifigen Ausbaus sowie die Ortsumgehungen. Für die Berechnung der verkehrlichen Wirkungen werden aber alle geplanten Maßnahmen im Zug der B 4 einschließlich des abschnittsweisen Anbaus eines dritten Fahrstreifens berücksichtigt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333