Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 28. Juni 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8990 18. Wahlperiode 30.06.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Sabine Leidig, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8629 – Haltung der Bundesregierung zur Übernahme griechischer Regionalflughäfen durch die Fraport AG V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Antrag „Stabilitätshilfe zugunsten Griechenlands“ des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. August 2015 an den Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 18/5780) warb das Bundesfinanzministerium für die Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Zahlung einer weiteren Kredittranche an Griechenland . Dieser Antrag wurde damit begründet, dass „eine signifikant gestärkte Privatisierungsstrategie ein wichtiger Eckpunkt des Programms werden [soll]“. Zu den zu privatisierenden öffentlichen Vermögen gehören im dritten Memorandum für ein dreijähriges ESM-Programm (ESM: Europäischer Stabilitätsmechanismus ) neben den Häfen von Piräus und Thessaloniki, der Bahngesellschaft TrainOSE und des Tief- und Straßenbaus auch die Privatisierung der Regionalflughäfen : Unter Artikel 4.4 wird festgelegt, dass „die Behörden unumkehrbare Schritte für den Verkauf der Regionalflughäfen zu den gegenwärtigen Bedingungen , bei denen der erfolgreiche Bieter bereits feststeht, durchführen [werden ]“ (S. 31). Somit wurde die Konzession der Regionalflughäfen an die Fraport AG durch die Europäischen Kommission, Europäische Zentralbank – EZB – und den Internationalen Währungsfonds – IWF – (die sogenannte Troika oder „Institutionen“) nochmal explizit festgelegt. Nachdem der griechische Privatisierungsfonds HRADF (Hellenic Republic Asset Development Fund) und die Fraport AG den Privatisierungsvertrag am 14. Dezember 2015 unterschrieben , wurde der Vertrag am 22. Januar 2016 von Dritten veröffentlicht (vgl. www.thepressproject.gr/article/88058/Auti-einai-i-sumbasi-me-tin-Fraport). Wegen der aus Sicht der Fragesteller für die Fraport AG besonders günstigen Übernahmebedingungen auf Kosten des griechischen Staates sowie wegen des außerordentlichen Drucks, unter dem die griechische Regierung das dritte Memorandum und den Privatisierungsvertrag unterschrieben hat, steht die Veräußerung der 14 profitablen griechischen Regionalflughäfen Griechenlands unter heftiger Kritik insbesondere des Netzwerks Attac Trägerverein e. V. Unter anderem geht aus dem Vertragstext hervor, dass der griechische Staat jene Flughafenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter entschädigen muss, die die Fraport AG nicht weiterbeschäftigt. Würden Beschäftigte bei Arbeitsunfällen verletzt oder Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8990 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode getötet, müsse ebenfalls der Staat zahlen. Sollten durch Gesetzesänderungen zusätzliche Betriebskosten entstehen, so hat die Fraport AG ebenso Anspruch auf Entschädigung wie bei Flugausfällen aus technischen Gründen oder wegen Streik. Kosten für Reparaturen oder Ersatz alter Maschinen sowie für Schulden und Bankkredite bei Vertragsende muss ebenfalls der griechische Staat tragen. Sogar Planungs- und Umbaukosten könne die Fraport AG übertragen. Die Fraport AG muss weder Steuern auf Immobilien zahlen noch Gebühren für z. B. Abwasser, kommunale Beleuchtung oder biologische Kläranlagen. Mit der Konzession der 14 Flughäfen an die Fraport AG profitiert ein Konzern, der mehrheitlich deutschen staatlichen Institutionen gehört, von den Privatisierungsauflagen der Institutionen für Griechenland. Denn die Fraport AG gehört zu mehr als 31 Prozent dem Land Hessen und zu mehr als 20 Prozent der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH. Angesichts der bedeutenden Rolle der Bundesregierung in den Verhandlungen zwischen der Troika und der Regierung Griechenlands muss überprüft werden, ob eine politische Begünstigung während der Verhandlungen zur Festlegung eines dritten Memorandums zugunsten eines deutschen, mehrheitlich öffentlichen Unternehmens seitens der Bundes- oder hessisches Landesregierung erfolgte. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Bund hat seine letzten Aktien an der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide (Fraport AG) im Jahr 2007 veräußert. Der griechische Privatisierungsfonds hat im März 2013 eine Ausschreibung mit dem Ziel veröffentlicht, einen Betreiber für 14 griechische Regionalflughäfen für 40 Jahre zu finden. An dem Wettbewerb haben sich mehrere europäische Konsortien beteiligt. Eines dieser Konsortien besteht aus der Fraport AG und der griechischen Copelouzos Gruppe (COP). Der griechische Privatisierungsfonds hat am 25. November 2014 den präferierten Bieter, das Konsortium aus Fraport AG und COP, ausgewählt. 1. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen o. Ä. der Bundesregierung und deren nachgeordneten staatlichen Stellen, der deutschen Botschaft in Griechenland , der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union und beim Europarat in Brüssel und Straßburg, nahmen seit Anfang 2013 Vertreterinnen oder Vertreter der Fraport AG teil, und wann genau (bitte tabellarisch unter Angabe der entsprechenden Sitzung/Veranstaltung , des Datums, der Namen der Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraport AG und gegebenenfalls kurzer Beschreibung des Besprechungsthemas aufführen – siehe die ausführliche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14698)? 2. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen o. Ä. der Bundesregierung und deren nachgeordneten staatlichen Stellen, der deutschen Botschaft in Griechenland , der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union und beim Europarat in Brüssel und Straßburg, nahmen seit Anfang 2013 Vertreterinnen oder Vertreter des Landes Hessen teil, und wann genau (bitte tabellarisch unter Angabe der entsprechenden Sitzung /Veranstaltung, des Datums, der Namen der Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraport AG und gegebenenfalls kurzer Beschreibung des Besprechungsthemas aufführen – siehe die ausführliche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14698)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8990 3. Bei welchen zu den Fragen 1 und 2 erfragten Treffen waren die Verhandlungen zwischen der EZB, dem IWF und der Europäischen Kommission sowie Griechenland über die Bedingungen des dritten Memorandums Gegenstand der Gespräche? 4. Bei welchen zu den Fragen 1 und 2 erfragten Treffen wurde eine mögliche Übernahme von griechischen Flughäfen durch die Fraport AG besprochen? Die Fragen 1 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung pflegt aufgabenbedingt Kontakte zu einer Vielzahl von Unternehmen und zu Behörden der Länder, ohne diese systematisch zu erfassen. Eine lückenlose Aufstellung von sämtlichen Kommunikationsvorgängen einschließlich der tatsächlichen Gesprächsinhalte kann daher nicht übermittelt werden . Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu Kontakten mit Unternehmensvertretern der Fraport AG oder Vertretern des Landes Hessen gekommen ist. Inwieweit dies tatsächlich der Fall war, kann aus den o. g. Gründen nicht nachgehalten werden. Die nachfolgenden Terminangaben erfolgen auf der Grundlage dieser Hinweise sowie der vorliegenden Erkenntnisse und vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen . Tabelle zu den Fragen 1, 3 und 4 Veranstaltungen, Termine etc. Datum Name der Vertreterin bzw. Vertreter der Fraport AG Frage 3 ja / nein Frage 4 ja / nein Reise der Bundeskanzlerin in die Türkei 24.-25.2.2013 Hr. Dr. Schulte, Vorstandsvorsitzender nein nein PSts’in Reiche, BMVI, Gespräch 19.02.2014 Hr. Dr. Schulte, Vorstandsvorsitzender nein nein PSts Dr. Meister, BMF, Gespräch 07.03.2014 Hr. Dr. Schulte, Vorstandsvorsitzender nein nein St Gatzer und weitere Vertreter des BMF und der Zollverwaltung , Gespräch 16.04.2014 Hr. Schmitz (Vorstand Operations a.D.) und weitere Vertreter der Fraport AG nein nein StM Braun, BK, Gespräch 12.11.2014 Hr. Dr. Schulte, Vorstandsvorsitzender nein nein Sts Machnig, BMWi, Gespräch 15.01.2015 Hr. Dr. Schulte Vorstandsvorsitzender nein nein PSts Fuchtel; BMZ, Gespräch 08.05.2015 Hr. Dr. Schulte, Vorstandsvorsitzender nein nein BM Dobrindt, Initiative „Luftverkehr für Deutschland!“ 10.11.2015 15.10.2014 Hr. Dr. Schulte Vorstandsvorsitzender nein nein Die deutsche Botschaft in Griechenland ist Bitten der Fraport AG um Information über die politische und wirtschaftliche Lage in Griechenland in gelegentlichen Gesprächskontakten nachgekommen. Zu diesen bestehen keine Aufzeichnungen und auch keine Terminübersichten. Der Bundesregierung liegen im Übrigen keine Informationen darüber vor, dass auf Veranstaltungen, Sitzungen und Ähnlichem der Bundesregierung und deren nachgeordneten staatlichen Stellen, der deutschen Botschaft in Griechenland, der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel und Straßburg Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8990 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gespräche zu dem in den Fragen 3 und 4 genannten Inhalt mit Vertretern des Landes Hessen oder der Fraport AG geführt wurden. 5. Welche schriftlichen Stellungnahmen (per Brief, Bote oder E-Mail) hinsichtlich einer Übernahme der griechischen Regionalflughäfen sind bei der Bundesregierung und deren nachgeordneten staatlichen Stellen bisher eingegangen (bitte unter Angabe des Eingangsdatums, des Absenders sowie des Empfängers aufführen)? Der Bundesregierung liegt keine entsprechende Übersicht vor. 6. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung anlässlich des Besuches des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier in Brüssel am 15. Juli 2015 Kommunikationen oder Treffen zur Vorbereitung des Besuches zwischen der hessischen Landesregierung und Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft in Griechenland, der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union und beim Europarat in Brüssel und Straßburg oder sonstigen Stellen des Bundes gegeben (bitte nach Art der Kommunikation, Datum und Ort des Treffens aufschlüsseln)? Der Bundesregierung ist keine Kommunikation oder Kontakt zur Vorbereitung des Besuchs des Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier in Brüssel am 15. Juli 2015 bekannt. 7. Bei welchen Treffen mit Vertreterinnen bzw. Vertretern des IWF, der EZB und der Europäischen Kommission, Sitzungen des Europarats sowie in welchen Dokumenten im Rahmen der Verhandlungen über ein drittes Memorandum of Unterstanding für Griechenland wurde die Privatisierung griechischer Flughäfen thematisiert, und welche Position nahmen jeweils die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Bundesregierung diesbezüglich ein? Die Ausarbeitung und Verhandlung des Memorandum of Understanding (MoU) mit der griechischen Regierung liegt in der Verantwortung des IWF, der EZB und der Europäischen Kommission. Der Euro-Gipfel am 12. Juli 2015 in Vorbereitung eines ESM-Programms für Griechenland hat in seiner Erklärung keine Aussagen zur Privatisierung griechischer Flughäfen getroffen. An Sitzungen des Europarats zu einem dritten Memorandum of Unterstanding mit Griechenland hat die Bundesregierung nicht teilgenommen. Sie kommentiert diese und die Dokumente dieser Treffen nicht. Die Privatisierung der griechischen Regionalflughäfen ist Teil der im MoU für das ESM-Anpassungsprogramm vereinbarten Auflagen. Die Bundesregierung hat dem zwischen den Institutionen und Griechenland vereinbarten MoU zugestimmt , nachdem der Deutsche Bundestag dem ESM-Anpassungsprogramm inklusive dem MoU zugestimmt hat. 8. Auf wessen Betreiben wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Verhandlungen mit Griechenland durchgesetzten Privatisierungsfonds die Fraport AG als Geschäftspartner für die Privatisierung von griechischen Flughäfen genannt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8990 9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung andere, von der Europäischen Union in dem Privatisierungsfonds aufgeführte griechische Infrastruktur, zu der explizit ein Unternehmen genannt wurde, das Infrastruktur aufkaufen oder betreiben soll? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 10. Hält es die Bundesregierung für legitim, dass die Fraport AG den Betrieb von griechischen Flughäfen im Rahmen des EU-Privatisierungsfonds übernimmt , gleichzeitig aber für den Bau eines neuen Terminals Mittel aus dem EU-Investitionspaket 2015 beantragt (bitte begründen)? Die Auswahl der Betreiber durch Griechenland ist nicht Angelegenheit der Bundesregierung . 11. Wie erklärt sich die Bundesregierung das Zustandekommen eines Privatisierungsvertrages mit der Fraport AG, der umfängliche und außergewöhnliche Haftungsauflagen für den griechischen Staat beinhaltet, angesichts der Tatsache , dass die sonstige Auflagenpolitik der Europäischen Union gegenüber Griechenland der umgekehrten Logik folgt, die lautet, der Staat solle seine Ausgaben und Verpflichtungen reduzieren und darüber seinen Handlungsspielraum erweitern? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Hält es die Bundesregierung für legitim, dass deutsche Unternehmen mit öffentlicher Mehrheitsbeteiligung Nutznießer des griechischen Privatisierungsfonds sind, dessen Auflagen von der Bundesregierung maßgeblich mitdefiniert wurden? Wenn ja, wie tritt die Bundesregierung dem Eindruck entgegen, dass der Ausverkauf Griechenlands unter deutscher Regie und zum Nutzen öffentlicher deutscher Einrichtungen, sprich zum Eigennutz, getätigt wurde (bitte begründen)? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass nach ihrer Kenntnis der Betrieb der griechischen Regionalflughäfen von einer griechischen Firma, deren Anteilseigner die Fraport AG und COP sein sollen, übernommen wird. Der Betreiber wurde in einem weltweiten Ausschreibungsverfahren des griechischen Privatisierungsfonds ermittelt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 13. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden nach Kenntnis der Bundesregierung an den von der Fraport AG in Griechenland übernommenen Flughäfen entlassen werden, und wer muss für die soziale Absicherung der entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufkommen? Die Frage ist auf Angaben aus dem Geschäftsplan der Fraport AG gerichtet. Dieser Geschäftsplan obliegt als operatives Geschäft der Verantwortung des Unternehmens . Insofern wird auf die Entscheidung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur Auslegung der §§ 105 und 108 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksachen 13/6149 und 16/8467) verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8990 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Sind der Bundesregierung im Rahmen der von den „Institutionen“ bzw. der Troika auferlegten Privatisierung weitere Verkäufe öffentlicher Einrichtungen bekannt, bei denen fast alle Risiken und Haftungen trotz Veräußerung beim griechischen Staat verbleiben und der private Käufer ungewöhnlich günstige Konditionen genießt, wie es bei der Fraport AG der Fall ist, als da u. a. sind: Befreiungen von Steuern und Gebühren an den Staat, Freiheit zur Festsetzung neuer Gebühren für die Fraport AG, Entschädigungsforderungen an den griechischen Staat, Haftungstatbestände durch den griechischen Staat, die durch Normierung von der Fraport AG selbst herbeigeführt werden können , Umwälzung von Umweltkosten auf den griechischen Staat, Betreiberwechsel auf Flughäfen ohne Schadenshaftung durch die Fraport AG, Garantiebefreiung für die Fraport AG nach Vertragsablauf? Wenn ja, um welche Vertragsabschlüsse handelt es sich? Der Bundesregierung sind die Vertragsabschlüsse des griechischen Privatisierungsfonds nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333