Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 4. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9017 18. Wahlperiode 05.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8781 – Sicherstellung des Tierschutzes bei Investitionsförderungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Als Anteilseignerin von internationalen Finanzinstitutionen, wie z. B. der Internationalen Finanzkorporation (IFC), der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) oder der Asiatischen Infrastruktur-Investmentbank (AIIB), trägt Deutschland deren Entscheidungen über Projekte und Kapitalvergaben im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung mit. Durch Hermesbürgschaften unterstützt Deutschland die Ausfuhr von Systemen und Anlagen zur landwirtschaftlichen Tierhaltung. In beiden Fällen handelt es sich um eine Verwendung öffentlicher Gelder und in beiden Fällen werden auch Anlagen und Betriebe unterstützt, die ihre Tiere auf eine Weise halten, die in Deutschland bzw. in der Europäischen Union verboten ist (vgl. Bundestagsdrucksache 17/11266). Dazu zählt die Haltung von Legehennen in Käfigen, die Käfighaltung von Masthühnern oder die dauernde Kastenstandhaltung von Sauen. Internationale Finanzkorporation (engl. International Finance Corporation – IFC) 1. Welche Projekte mit Bezug zu landwirtschaftlichen Nutztieren wurden in der laufenden Legislaturperiode von der IFC bewilligt (bitte nach Jahr, Standort, Finanzsumme, Art der Tierhaltung und Tierzahl aufschlüsseln)? Auf die beigefügte Tabelle der IFC (Anhang 1) wird verwiesen. Angaben zur Tierzahl sind nicht verfügbar. 2. Welche Einflussmöglichkeiten hat die Bundesregierung in den Entscheidungsprozessen der IFC zu Projekten und Kapitalvergaben? Deutschland ist viertgrößter Anteilseigner mit ständigem Sitz im Exekutivdirektorium der Weltbank. Deutschland beteiligt sich auf strategischer Ebene an der Diskussion und Verabschiedung von neuen Strategien, wie der Weltbankgruppen -Strategie, Sektor- und Länderstrategien, den Umwelt- und Sozialstandards und der Budget-Diskussion und vertritt dabei die deutschen Anliegen. Das Budget, die Strategien und die Standards bilden den Rahmen für die Entwicklung von Projekten in der Weltbankgruppe (WBG). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9017 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Auch bei der Behandlung einzelner, unter Umständen strittiger Projekte der WBG hat die deutsche Stimme Gewicht. Dieses wird im Wesentlichen in Vorgesprächen und bei informellen Beratungen im Vorfeld der jeweiligen Befassung durch das Direktorium zum Tragen gebracht, um entsprechende Korrekturen am Projektdesign zu erreichen. Bei Projekten transformativen Charakters oder bei besonders hohem Projektvolumen informiert das Management der Weltbank das Direktorium oft frühzeitig im Rahmen von technischen Briefings über den Stand der Projektplanung. Alle Projekte müssen die Zustimmung des Direktoriums erhalten , bevor sie implementiert werden. Die deutsche Exekutivdirektorin bei der WBG hat im Rahmen der Befassung durch das Direktorium die Möglichkeit, einem Projekt zuzustimmen, sich zu enthalten oder gegen ein Projekt zu stimmen. Zudem kann das Direktorium mündlich und schriftlich Bedenken äußern und um Verbesserungen bitten, die das Management bei der weiteren Entwicklung eines Projektes berücksichtigen muss. Grundsätzlich streben die Gremien der Weltbank an, Entscheidungen soweit wie möglich im Konsens zu treffen. Stimmenthaltungen und ablehnende Voten zu einzelnen Projekten sind deshalb selten und stellen ein deutliches Zeichen dar, das sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen wird. 3. Hat die Bundesregierung Zugang zu Abschlussberichten der Internationalen Finanzkorporation über folgende IFC-Projekte: a) Ukraine Agri-Finance Project (Projekt 564788), b) Ukraine Agri-Insurance Development Project (Projekt 540163), c) Belarus Food Safety Project (Projekt 574207)? 4. In welcher Weise wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Projekten der Schutz landwirtschaftlich genutzter Tiere berücksichtigt? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Die Abschlussberichte liegen der Bundesregierung nicht vor. Nach Informationen der Bundesregierung besteht bei diesen Projekten zudem kein direkter Bezug zur Tierhaltung. Zudem handelt es sich bei den genannten Vorhaben nicht um Investitionsprojekte , sondern um Beratungsvorhaben, die der Bundesregierung grundsätzlich nicht vorgelegt werden. Grundlage für den Schutz landwirtschaftlich genutzter Tiere in den Projekten der IFC ist die „Improving Animal Welfare in Livestock Operations‚ Good Practice Note‘“, die unter https://openknowledge.worldbank.org/handle/10986/21505 abrufbar ist. 5. Welche Ansprüche artikuliert die Bundesregierung im Prozess laufender Projekte (z. B. 600339: Europe and Central Asia Agri-Finance Project) im Hinblick auf den Tierschutz? Konkrete Ansprüche bzw. Positionierungen ergeben sich aus dem jeweiligen Kontext dieser Projekte und werden auf den in der Antwort zu Frage 2 genannten Wegen in die Prozesse eingespeist. Darüber hinaus bringt sich die Bundesregierung bei übergeordneten Prozessen und Strategien der Weltbank ein, um Forderungen im Hinblick auf den Tierschutz sinnvoll zu adressieren. Bei dem in der Frage genannten Vorhaben handelt es sich nicht um ein Investitionsvorhaben , sondern um ein Beratungsvorhaben (Projekt wird umgesetzt durch IFC Advisory Services). Auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9017 6. Warum wurde das IFC-Projekt „Axzon Corp Loan“ (http://ifcext.ifc.org/ ifcext/spiwebsite1.nsf/ProjectDisplay/ESRS37858) als Kategorie B eingestuft , obwohl die betroffenen Anlagen in der Westukraine („Danosha“) weit größer sind als die empfohlenen Schwellenwerte für Kategorie-A-Projekte (www.danosha.com.ua/en/production/animal-production.html)? Die Einstufung in eine Kategorie hängt mit Art und Ausmaß der ökologischen und sozialen Auswirkungen zusammen und wie diese abgemildert werden können . Bei diesem Projekt waren keine signifikanten oder irreversiblen Auswirkungen zu erwarten, da dieser Unternehmenskredit auf einem aus ökologischer und sozialer Perspektive bereits gut umgesetzten Vorhaben aufbaut. Aus diesem Grund stufte die IFC das Projekt in Kategorie B ein. Hermesbürgschaft für Entenfarm in der Ukraine 7. Für welche Projekte in der Ukraine hat Deutschland die Hermesbürgschaft übernommen? 10. Wann erfolgte die Beschlussfassung im interministeriellen Ausschuss über das Kategorie-A-Projekt einer Entenfarm in der Chernigiv-Region in der Ukraine ? Die Fragen 7 und 10 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der Errichtung einer Entenfarm in der Chernigiv-Region der Ukraine mit Beschlussfassung im Dezember 2013 zwei Geschäfte in Deckung genommen. 8. Welche Kosten können für Deutschland durch diese Hermesdeckungen maximal entstehen? 12. Welche Höhe haben die von Deutschland übernommenen Hermesdeckungen für die Entenfarm in der Chernigiv-Region in der Ukraine? Die Fragen 8 und 12 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Entsprechend den allgemeinen Bedingungen entschädigt der Bund im Schadenfall die gedeckte Forderung abzüglich eines Selbstbehaltes. Das Deckungsvolumen beider Geschäfte beträgt rund 42 Mio. Euro. 9. Was besagen die „hohen internationalen Standards“, die laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gewährleistet sind, in Bezug auf den Tierschutz ? Gemäß den Umwelt- und Sozialleitlinien („Common Approaches“) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist die Einhaltung der jeweiligen nationalen Standards des Bestellerlandes Deckungsvoraussetzung . Darüber hinaus erfolgt ein Abgleich mit den internationalen Referenzstandards . So machen beispielsweise die „Environmental, Health, and Safety Guidelines for Poultry Production“ Vorgaben zum Umgang mit Tierkrankheiten. Bei der Überarbeitung der „Operational Safeguard Policies“ der Weltbank sowie der „Common Approaches“ hat sich die Bundesregierung für spezifischere Vorgaben in Bezug auf Tierschutz eingesetzt. So wurden auf Initiative der Bundesregierung beispielsweise die „Good Practice Note: Improving Animal Welfare in Livestock Operations“ der IFC (siehe Antwort zu den Fragen 3 und 4) sowie die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9017 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Standards der Welttiergesundheitsorganisation (OIE) in die seit April 2016 gültigen überarbeiteten „Common Approaches“ aufgenommen. Während die „Good Practice Note“ beispielsweise Anforderungen an gute Tierhaltungspraxis sowie die „Five Freedoms of Animal Welfare“ enthält, adressieren die OIE-Standards unter anderem Tierschutzaspekte in den Bereichen Tiertransport, Schlachtung und Tierhaltung. 11. Wurde vor der Zusage der Hermesbürgschaften eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft eingeholt, und wenn ja, was besagt diese? Über die Indeckungnahme eines Geschäftes entscheidet der Interministerielle Ausschuss (IMA) für Exportkreditgarantien einvernehmlich. Dem IMA gehören folgende Ministerien an: Bundessministerium für Wirtschaft und Energie (federführend ), Bundesministerium der Finanzen, Auswärtiges Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. 13. Welche Haltungsformen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Entenhaltungsanlagen angewandt? Wie viel Platz und welche Ausstattung ist pro Tier vorgesehen bzw. vorhanden ? Angaben hierzu finden sich im Environmental Impact Assessment, das unter httwww .agaportal.de/pdf/nachhaltigkeit/eia/eia_ukraine_entenfarm_.pdf veröffentlicht ist (insbesondere Seiten 13 bis 15). 14. Unter Berücksichtigung des geplanten Haltungssystems, wie begründet die Bundesregierung die Übernahme der Hermesbürgschaft für dieses Projekt? 17. Betrachtet die Bundesregierung das Projektgebiet in Hinblick auf seine Lage zum unregulierten Fluss Desna sowie zum Trinkwasserreservoir der Stadt Kiew als „sensibles Gebiet“ gemäß Common Approaches? Die Fragen 14 und 17 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Nach der zu seiner Zeit durchgeführten Umwelt- und Sozialprüfung entsprachen die Lieferungen den nationalen Vorgaben sowie den Standards der Weltbankgruppe . Auch wurde keine Betroffenheit sensibler Gebiete gemäß der „Common Approaches“ festgestellt. 15. Für welche Märkte sind nach Kenntnis der Bundesregierung die dort produzierten Enten bestimmt? Ist unter anderem ein Import in die Europäische Union (EU) und nach Deutschland geplant? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass ein Export von Entenfleisch in die EU vorgesehen ist. 16. Wann wurde das Umweltverträglichkeitsgutachten zu diesem Projekt auf agaportal.de veröffentlicht? Das Gutachten wurde am 18. Juli 2013 im AGA-Portal veröffentlicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9017 18. Erachtet die Bundesregierung die im Umweltverträglichkeitsgutachten beschriebenen Maßnahmen als ausreichend, um die Desna und die Trinkwasserversorgung Kiews vor negativen Auswirkungen durch die Entenfarm zu bewahren? Das o. g. Umweltverträglichkeitsgutachten wurde mit Hilfe der vom Deckungsnehmer zur Verfügung gestellten Informationen mit den relevanten internationalen Standards (s. Antwort zu Frage 9) abgeglichen. Die Umwelt- und Sozialprüfung ergab keine Hinweise, die negative Auswirkungen auf die Wasserversorgung der lokalen Bevölkerung erwarten lassen. Die anfallenden Sanitärabwässer werden am Standort behandelt und sollen dann dem öffentlichen Kanalsystem zugeleitet werden. Die Abwässer aus den übrigen Anlagen werden gesammelt, in internen Abwasseraufbereitungsanlagen behandelt, überwiegend wieder dem Prozess zugeführt und teilweise zu Bewässerungszwecken eingesetzt. Es soll keine Einleitung in Oberflächengewässer stattfinden. 19. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Umsetzung des Projektes? 20. Wie beurteilt die Bundesregierung das wirtschaftliche Risiko angesichts der finanziellen Schwierigkeiten des antragstellenden Unternehmens (https://inventure.com.ua/en/news/ukraine/creative-group-and-debts-whystanislav -berezkin-sales-his-agribusiness)? Die Fragen 19 und 20 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Aktuell fehlen die finanziellen Mittel, um die Farm fertigzustellen. 21. Welche Möglichkeiten könnten real ergriffen werden, wenn die Bundesregierung die Förderungszusage für dieses Projekt zurückziehen wollte? Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland stellen keine Förderungszusage dar, sondern sind ein Absicherungsinstrument, das den Exporteur bzw. die exportfinanzierende Bank vor wirtschaftlich oder politisch bedingten Zahlungsausfällen schützt. Ein Eingriff des Bundes in die Deckung ist bei gefahrerhöhenden Umständen möglich, sofern der Bund noch nicht haftet, d. h. es sind noch keine Lieferungen erfolgt oder Leistungen erbracht worden (siehe § 13 der jeweiligen allgemeinen Bedingungen unter www.agaportal.de/pages/aga/downloads/ bedingungen.html). 22. Ist der Bundesregierung die Antwort von Cecilia Malström im Namen der Europäischen Kommission auf eine Parlamentarische Anfrage vom 9. März 2016 bekannt, worin die Kommission die EU-Mitgliedstaaten auffordert, keine Ausfuhrkredite zu fördern, wenn die Tierproduktion der Begünstigten nicht den EU-Standards genügt (E-013995-15)? 23. Wird die Bundesregierung der Aufforderung der Europäischen Kommission Folge leisten und sich dafür einsetzen, dass die anderen EU-Mitgliedstaaten dies ebenfalls tun? Die Fragen 22 und 23 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung stimmt mit der Europäischen Kommission überein, dass „alle Ausfuhrkreditagenturen Standards auf einem zumindest ähnlichen Niveau anwenden“. Deutschland, die Niederlande und Dänemark haben bereits im Dezember 2014 in einer gemeinsamen Erklärung, die auch an die Europäische Kommission und die anderen Mitgliedstaaten übermittelt wurde, vereinbart, sich im Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9017 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Rahmen der im Landwirtschaftssektor aktiven nationalen und internationalen Finanzinstitutionen und im internationalen politischen Rahmen der nationalen Ausfuhrkreditagenturen für den Tierschutz einzusetzen, und dabei besonders auf den Erhalt gleicher Wettbewerbsbedingungen zu achten. Projekt „Servolux“ der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung 24. Prüft die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) eine Kapitalvergabe an die Unternehmensgruppe Servolux? 25. Wie viele Anlagen betreibt nach Kenntnis der Bundesregierung Servolux, und wie viele Tiere werden dort gehalten? Welche Erweiterungen wurden kürzlich umgesetzt bzw. sind geplant? 26. Welche Haltungsformen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Anlagen von Servolux angewandt? Wie viel Platz ist pro Tier vorgesehen bzw. vorhanden? 27. Entspricht die in den Anlagen der Servolux-Gruppe nach Kenntnis der Bundesregierung angewandte Haltungsform deutschem bzw. europäischem Standard? 28. Wie hoch ist die geplante Kapitalvergabe? 29. Wurde zwischen EBRD und Servolux ein Environmental and Social Action Plan (ESAP) abgeschlossen, der auch Tierschutzmaßnahmen enthält? Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, in welchem Zeitrahmen sind diese umzusetzen, und auf welche Weise wird die Umsetzung sichergestellt ? 30. Wird die Bundesregierung bzw. die deutsche Vertretung in der EBRD dem Projekt Servolux zustimmen? Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 24 bis 30 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Nach Auskunft der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) ist derzeit keine Kreditvergabe an das Unternehmen Servolux geplant. Die EBRD hat angekündigt, das Projekt von ihrer Website zu nehmen. Zu den Fragen bezüglich der vom Unternehmen Servolux betriebenen Anlagen, Zahl der Tiere, Haltungsformen etc. liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 31. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die EBRD ESAP künftig der Öffentlichkeit zugänglich macht? Wenn nein, warum nicht? Die Frage der Veröffentlichung von Projektinformationen der EBRD richtet sich nach deren „Public Information Policy“ (PIP). Diese ermöglicht einen umfassenden Einblick und beinhaltet in der Regel – sofern im Einzelfall zutreffend – auch Angaben zum „Environmental and Social Action Plan“ (ESAP). Dies entspricht dem Interesse der Bundesregierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9017 EBRD-Projekt „Al Jazeera agricultural company“ 32. Wie hat die Bundesregierung am 22. Juli 2015 bei einer Abstimmung über einen 21-Millionen-Dollar-Kredit für die Expansion von Al Jazeera, einem der größten Geflügelproduzenten Jordaniens, votiert? 33. Wurde zwischen EBRD und Al Jazeera agricultural company ein Environmental and Social Action Plan (ESAP) abgeschlossen, der auch Tierschutzmaßnahmen enthält? 34. Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, in welchem Zeitrahmen sind diese umzusetzen, und auf welche Weise wird die Umsetzung sichergestellt ? 35. Welche technischen Vorkehrungen sichern nach Kenntnis der Bundesregierung die tiergerechte Haltung unter den extremen klimatischen Bedingungen Jordaniens ab? 37. Ist damit die Einhaltung der EU-Tierhaltestandards und damit der ESP der EBRD gewährleistet? Hat die deutsche Vertretung in der EBRD dem Projekt zugestimmt? Die Fragen 32 bis 35 und 37 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Das Projekt wurde am 22. Juli 2015 einstimmig von allen 66 Anteilseignern der Bank, darunter Deutschland, gebilligt. Zwischen EBRD und Al Jazeera agricultural company wurde ein ESAP abgeschlossen. Im Interesse des Tierschutzes wurde vereinbart, dass alle Neuanlagen des Unternehmens den europäischen Tierhaltestandards (Anzahl der Tiere pro Fläche, Be- und Entlüftung sowie Heizung ) entsprechen müssen. Hierzu ist in allen Geflügel-Haltungsbetrieben bis Ende des Jahres 2016 der Einbau neuer Wärmetauscher zur Heizung bzw. Kühlung vorgesehen. Das Unternehmen verfügt über ein nach ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem. Im Rahmen des Projekts hat ein von der EBRD bestellter unabhängiger Gutachter bestätigt, dass die Tierschutzmaßnahmen im Einklang mit europäischen Tierschutzstandards stehen. 36. Hat die Bundesregierung die Übereinstimmung mit den Zielen der deutschen technischen Zusammenarbeit in Jordanien insbesondere hinsichtlich des Umgangs mit Wasser geprüft? Die Umweltauswirkungen des genannten Investitionsvorhabens sind nach Einschätzung der Bundesregierung durch die EBRD in ausreichendem Maße vorab überprüft worden. Ein signifikanter negativer Einfluss der Geflügelindustrie auf die Wasserressourcen Jordaniens ist nicht nachgewiesen worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9017 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Co mm it me nt FY Co mm itm en t Po stin g D ate Pro jec t ID Pro jec t S ho rt N am e Lin k to Pu blic SII Re gio na l D ep t P roj ect Co un try Na me Pro jec t S ites An ima l T ype IF C I nve stm en t (US D M IL) Pr oje ct S ize US D M il 20 14 12 .16 .20 13 32 75 9 As a A lim en tos ht tp :/ /if ce xt CL A Bra zil Bra zil Po ultr y 19 ,7 $ 26 ,5 $ 20 14 03 .31 .20 14 33 50 5 Mu yua n L oa n 2 ht tp :/ /if ce xt CE A Ch ina Ch ina Sw ine 20 ,0 $ 20 ,5 $ 20 14 06 .20 .20 14 34 04 1 MH P C orp Lo an ht tp :/ /if ce xt CE U Uk rai ne Uk rai ne Po ultr y 10 0,0 $ 25 0,0 $ 20 15 10 .15 .20 14 34 07 3 Ac ua gra nja s E xp. ht tp :/ /if ce xt CL A Me xic o Me xic o Tila pia 10 ,0 $ 10 ,0 $ 20 15 11 .27 .20 14 33 94 4 He kan gyu an ht tp :/ /if ce xt CE A Ch ina Ch ina Du cks 10 ,0 $ 10 ,0 $ 20 15 02 .11 .20 15 31 56 8 An you ht tp :/ /if ce xt CE A Ch ina Ch ina Sw ine 15 ,0 $ 83 ,6 $ 20 15 04 .29 .20 15 34 42 1 Ny va ht tp :/ /if ce xt CE U Uk rai ne Uk rai ne Sw ine 25 ,0 $ 25 ,0 $ 20 15 06 .18 .20 15 34 00 7 Ne w H op e S EA ht tp :/ /if ce xt CE A Ch ina Ind on esi a, Ba ng lad esh , My an ma r, L ao s, V ietn am , Ph ilip pin es, Ne pa l an d I nd ia. 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