Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 28. Juni 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9047 18. Wahlperiode 06.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8822 – Ergebnisse der vierten Ausschreibungsrunde der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Spätestens ab dem Jahr 2017 soll die Förderhöhe für die einzelnen erneuerbaren Energieträger nicht mehr gesetzlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen ermittelt werden (§ 2 Absatz 5 Satz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – EEG 2014). Um erste Erfahrungen mit dem neuen Förderinstrument zu sammeln, werden bis zum Jahr 2017 Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen durchgeführt. Diese Pilotausschreibungen werden durch die am 12. Februar 2015 in Kraft getretene Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) geregelt. Anhand der Erfahrungen aus den Pilotausschreibungen soll entschieden werden, ob und in welcher Ausgestaltung auch andere erneuerbare Energieträger auf das Ausschreibungsmodell umgestellt werden. Im Rahmen der Umstellung auf Ausschreibungen soll laut Gesetz die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten bleiben (§ 2 Absatz 5 Satz 3 EEG 2014), d.h. Energiegenossenschaften, Bürgerprojekte und andere kleine Akteure sollen angemessen im weiteren Ausschreibungsverfahren berücksichtigt werden. Die vierte Ausschreibungsrunde endete am 1. April 2016. Allgemeine Fragen zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Gebotsabgabe 1. Wie viele Gebote und welches gesamte Gebotsmengenvolumen (in kW) wurden eingereicht? Es wurden 108 Gebote eingereicht. Das gesamte Gebotsvolumen betrug 539 790 kW. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9047 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie hoch ist der jeweilige abgegebene gesamte Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanteile auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW? Natürliche Personen, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts wurden in den folgenden Angaben zusammengefasst, um Schlüsse auf individuelle Gebote zu vermeiden. Gebotsmenge je Rechtsform und Gebotsgrößen in kW Rechtsform Alle bis 500 500 – 1 000 1000 – 2 000 2000 – 5 000 5000 – 10 000 natürliche Person, KG und GbR 21735 0 725 1500 13160 6350 GmbH 180495 1000 2600 10447 17954 148494 GmbH & Co. KG 300876 264 5202 8700 101628 185082 AG bzw. SE 25300 0 0 0 8700 16600 eingetragene Genossenschaft 1400 0 0 1400 0 0 andere juristische Person 9984 0 0 0 0 9984 3. Wie viele Gebotsmengen wurden aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften , Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen abgegeben , und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanzahlen auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW? Anzahl der Gebote je Rechtsform und Gebotsgrößen in kW Rechtsform Alle bis 500 500 – 1 000 1 000 – 2 000 2 000 – 5 000 5 000 – 10 000 natürliche Person 6 0 1 1 3 1 GmbH 35 2 3 7 6 17 GmbH & Co. KG 61 1 6 6 26 22 AG bzw. SE 4 0 0 0 2 2 eingetragene Genossenschaft 1 0 0 1 0 0 andere juristische Person 1 0 0 0 0 1 4. Wie viele Bieter haben mehrere Gebote abgegeben, und wie hoch ist der jeweilige Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen , GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften , Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen? 14 Bieter haben mehrere Gebote abgeben. Die folgende Tabelle zeigt die Gebotsmenge der Mehrgebotsbieter aufgeschlüsselt nach der Rechtsform der Bieter: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9047 Mehrgebotsbieter je Rechtsform Rechtsform Gebotsmenge in kW GmbH 109.651 GmbH & Co. KG 97.610 5. Wie hoch ist der jeweilige abgegebene Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach der Flächenkategorie der geplanten Freiflächenanlage gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 6 Buchstabe a bis c FFAV? Gebotsmenge je Flächentyp Flächentyp Gebotsmenge in kW Seitenrandstreifen an Autobahnen und Schienenwegen 160.091 Konversionsfläche 194.984 Ackerflächen auf benachteiligtem Gebiet 184.715 6. Wie hoch ist der jeweilige abgegebene Gebotsmengenanteil (in kW ohne Nachkommastellen) von natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen aufgeschlüsselt nach dem Planungsstand gemäß § 6 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a bis c FFAV? Gebotsmenge in kW je Planungsstand Rechtsform/ Planungsstand Aufstellungsbeschluss Offenlegungsbeschluss beschlossener Bebauungsplan AG bzw. SE 10800 4500 10000 andere juristische Person 9984 eingetragene Genossenschaft 1400 GmbH 114511 27758 38226 GmbH & Co. KG 140744 137626 22506 natürliche Person 5260 16475 7. Wie hoch sind der niedrigste und der höchste Gebotswert, der geboten wurde? Der niedrigste Gebotswert beträgt 6,94 ct/kWh, der höchste Gebotswert beträgt 10,98 ct/kWh. 8. Wie hoch ist der Durchschnittswert aller Gebotswerte, die geboten wurden? Der mengengewichtete Durchschnittswert aller Gebotswerte beträgt 7,97 ct/kWh. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9047 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Fragen zur Akteursvielfalt zur Gebotsabgabe 9. Wie viele rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die ein oder mehrere Gebote abgegeben haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)? 54 rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen, die ein oder mehrere Gebote abgegeben haben, besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals. 10. Wie viele GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, andere rechtsfähigen Personengesellschaften , Vereine, Stiftungen, eGs und andere juristische Personen besitzen jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die ein oder mehrere Gebote abgegeben haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)? Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Anteilseigner, die jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern besitzen: Anzahl der Anteilseigner von Geboten je Rechtsform Rechtsform Anzahl der Anteilseigner GmbH 38 GmbH & Co. KG 6 Eingetragene Genossenschaft 1 AG bzw. SE 7 andere juristische Person 2 11. Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen (Hauptmerkmale: weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro) sind? 12. Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinstunternehmen (Hauptmerkmale: weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro) sind? 13. Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie weder ein Kleinunternehmen noch ein Kleinstunternehmen sind? Die Fragen 11 bis 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Angabe der Zuordnung der Bieter zur Größe ihres Unternehmens ist freiwillig und wird daher im Rahmen des Zuschlagverfahrens nicht überprüft. 14 Bieter haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen sind, 31 Bieter haben angekreuzt , dass sie ein Kleinstunternehmen sind, und 16 Bieter haben angekreuzt, dass sie weder ein Klein- noch ein Kleinstunternehmen sind. 21 Bieter haben hier keine Angaben gemacht. 14. Wie viele Bieter, die geboten haben, sind bereit, an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen? 57 Bieter sind bereit an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9047 Allgemeine Fragen zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen nach Gebotszuschlag 15. Wie viele Gebote und welches gesamte Gebotsmengenvolumen (in kW) wurden bezuschlagt? Es wurden 21 Gebote mit insgesamt 128 210 kW bezuschlagt. 16. Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte gesamte Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanteile auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW? Aus Datenschutzgründen ist eine Angabe je Rechtsform nicht möglich, da nur einer KG Zuschläge erteilt wurden und die Angabe dieser Daten Rückschlüsse auf einzelne Bieter zulassen würde. Es werden daher in der folgenden Tabelle kumulierte Daten angegeben: Zuschlagsmengen je Rechtsform und Gebotsgrößen in kW Rechtsform Alle bis 500 500 – 1 000 1000 – 2 000 2000 – 5 000 5000 – 10 000 alle 128210 764 1300 1500 8509 116137 17. Wie viele Gebotsmengen wurden aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften , Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen bezuschlagt , und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanzahlen auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW? Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Angabe je Rechtsform nicht möglich , da nur eine KG einen Zuschlag erhalten hat. Die Angabe dieser Daten würde Rückschlüsse auf einzelne Bieter zulassen. Es werden daher nur kumulierte Daten angegeben: Zuschlagsanzahl je Rechtsform und Gebotsgröße Rechtsform Alle bis 500 500 – 1 000 1000 – 2 000 2000 – 5 000 5000 – 10 000 alle 21 2 2 1 3 13 18. Wie viele Bieter haben mehrere Gebote bezuschlagt bekommen, und wie hoch ist der jeweilige Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen? Drei Bieter haben Zuschläge für mehrere Gebote erhalten. Von den drei Bietern sind zwei Bieter eine GmbH und ein Bieter eine GmbH & Co. KG. Die Gebotsmenge beträgt insgesamt 27 542 kW. Addiert man dazu die Zuschlagsmengen der Bieter, aus deren Angaben zu den Anteilseignern oder Bevollmächtigten hervorgeht , dass sie mittelbar verbunden sind und mehr als einen Zuschlag erhalten haben , erhält man eine Gesamtzuschlagsmenge von 85 326 kW. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9047 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach der Flächenkategorie der geplanten Freiflächenanlage gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 6 Buchstaben a bis c FFAV? Zuschlagsmenge je Flächenkategorie Flächenkategorie Zuschlagsmenge in kW Seitenrandstreifen an Autobahnen und Schienenwegen 33789 Konversionsfläche 24069 Ackerfläche auf benachteiligten Gebiet 70352 20. Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte Gebotsmengenanteil (in kW ohne Nachkommastellen) von natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen aufgeschlüsselt nach dem Planungsstand gemäß § 6 Absatz 4 Nummer 1 Buchstaben a bis c FFAV? Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Angabe je Rechtsform nicht möglich , da nur eine KG einen Zuschlag erhalten hat. Die Angabe dieser Daten würde Rückschlüsse auf einzelne Bieter zulassen. Es werden daher nur kumulierte Daten angegeben. Rechtsform/ Planungsstand Aufstellungsbeschluss Offenlegungsbeschluss beschlossener Bebauungsplan Alle 47075 60194 20941 21. Wie hoch ist der niedrigste und der höchste Gebotswert, der einen Zuschlag bekommen hat? Der niedrigste bezuschlagte Gebotswert betrug 6,94 ct/kWh. Der höchste bezuschlagte Gebotswert betrug 7,68 ct/kWh. 22. Wie hoch ist der Durchschnittswert aller Gebotswerte, die einen Zuschlag bekommen haben? Der mengengewichtete Durchschnittswert der Gebotswerte derjenigen Gebote, die einen Zuschlag erhalten haben, beträgt 7,41 ct/kWh. Fragen zur Akteursvielfalt zu bezuschlagten Geboten 23. Wie viele rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)? Zwölf rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9047 24. Wie viele GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, andere rechtsfähigen Personengesellschaften , Vereine, Stiftungen, eGs und andere juristische Personen besitzen jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)? Anzahl der Anteilseigner je Rechtsform Rechtsform Anzahl der Anteilseigner GmbH 6 GmbH & Co. KG 2 AG bzw. SE 4 25. Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen (Hauptmerkmale: < 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme ≤ 10 Mio. Euro) sind? 26. Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinstunternehmen (Hauptmerkmale: < 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme ≤ 2 Mio. Euro) sind? 27. Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie weder ein Kleinunternehmen noch ein Kleinstunternehmen sind? Die Fragen 25 bis 27 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Angabe der Zuordnung der Bieter zur Größe ihres Unternehmens ist freiwillig und wird daher im Rahmen des Zuschlagverfahrens nicht überprüft. Elf Bieter haben angekreuzt, dass sie ein Kleinstunternehmen sind, fünf Bieter haben angekreuzt , dass sie weder ein Klein- noch ein Kleinstunternehmen sind. Zwei Bieter haben hierzu keine Angaben gemacht. 28. Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, sind bereit , an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen ? Zwölf Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, sind bereit an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333