Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9051 18. Wahlperiode 06.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8839 – Aktueller Stand bei der Umsetzung des Antragsverfahrens für eine Anerkennungsleistung an sowjetische Kriegsgefangene V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 20. Mai 2015 beschlossen hat, dass ehemalige sowjetische Kriegsgefangene eine symbolische finanzielle Anerkennungsleistung erhalten sollen, können diese seit dem 30. September 2015 auf Antrag eine einmalige Leistung in Höhe von 2 500 Euro erhalten. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. teilte die Bundesregierung am 22. Februar 2016 mit, dass zu damaligem Zeitpunkt erst 899 ehemalige Rotarmisten einen Antrag beim zuständigen Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) gestellt hatten. Von diesen hatten bereits 106 eine symbolische Entschädigung erhalten, fast 800 Antragsteller warteten aber noch auf die Bewilligung (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Umsetzung des Antragsverfahrens für eine Anerkennungsleistung an sowjetische Kriegsgefangene“ auf Bundestagsdrucksache 18/7623). In der Bundestagsdebatte zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Anerkennung der sowjetischen Kriegsgefangenen als NS-Opfer“ (Bundestagsdrucksache 18/8422) am 2. Juni 2016 berichtete Dr. André Berghegger (CDU/CSU): „Aktuell liegen rund 1 200 Anträge auf Auszahlung dieser Mittel vor, aus 16 verschiedenen Ländern. 50 Prozent der Anträge kommen aus Russland , und in der Reihenfolge der Anzahl der Anträge folgen die Staaten Ukraine, Armenien, Belarus und Georgien.“ Seine Kollegin Barbara Woltmann (CDU/CSU) ergänzte: „Bisher sind 1 233 Anträge eingegangen. In 391 Fällen wurden Leistungen ausgezahlt, etwas mehr sind erledigt, und nicht alle konnten anerkannt werden.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9051 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie hat sich das Antragsverfahren seit dem 30. September 2015 konkret entwickelt ? 2. Wie viele Antragsformulare wurden bisher vom BADV verschickt (bitte wenn möglich nach Staaten der Empfänger gesondert aufführen)? 3. Wie viele formlose Anträge hat das BADV bislang erhalten, und wie wurde seitens des BADV damit umgegangen? 4. Wie viele ausgefüllte Antragsformulare sind bereits eingegangen (bitte wenn möglich nach Staaten gesondert aufführen), und wie viele dieser Anträge wurden bislang a) positiv beschieden, b) abgelehnt, c) noch nicht abschließend bearbeitet? 5. Wie viele Antragsteller haben bislang die Anerkennungsleistung erhalten (bitte wenn möglich nach Staaten der Antragsteller gesondert aufführen)? Die Fragen 1 bis 5 werden im Zusammenhang mit der nachfolgenden Tabelle beantwortet. Stand: 27. Juni 2016 Land A nt rä ge davon Formanträge davon formlose- Anträge erledigte Anträge so ns tig e* Formanträge noch nicht abschließend beschieden ausgezahlt bzw. Zahlungsauftrag erteilt bewilligt abgelehnt Russland 695 500 195 317 19 2 162 304 Ukraine 304 232 72 162 18 3 49 157 Armenien 118 39 79 13 4 3 19 10 Belarus 107 82 25 50 11 1 20 45 Georgien 63 5 58 3 - 1 1 3 Aserbaidschan 13 13 - 2 2 - 9 2 Kasachstan 28 26 2 5 3 - 18 4 Deutschland 6 6 - 6 - - - 6 Kirgisistan 5 5 - 4 - - 1 4 Usbekistan 5 3 2 - 2 - 1 - Anzahl der Anträge unter 5 Israel, Neuseeland, Polen, Tadschikistan, Australien, USA, Estland, Turkmenistan *Antragsrücknahme etc. Zum 27. Juni 2016 lagen dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) 1356 Anträge vor. In der überwiegenden Mehrzahl hat das BADV die Antragsformulare verschickt. In einigen Fällen haben sich die Antragsteller das Antragsformular von der Internetseite des BADV heruntergeladen. Auf welche Weise der jeweilige Antragsteller das Antragsformular erhalten hat, wird im BADV nicht erfasst. Grundsätzlich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9051 hat jeder Antragsteller, soweit dieser im BADV einen formlosen Antrag eingereicht hat, ein Antragsformular übersandt bekommen, verbunden mit der Bitte, dieses ausgefüllt an das BADV zurückzusenden. Derzeit liegen dem BADV noch 435 formlose Anträge vor. Darüber hinaus wurden weitere 700 potenzielle Antragsteller angeschrieben und über die Anerkennungsrichtlinie informiert. Ihnen wurde ebenfalls ein Antragsformular übersandt. Insgesamt liegen dem BADV bisher 921 Formanträge vor. Davon wurden - 565 positiv beschieden, - 61 abgelehnt, - 285 noch nicht abschließend bearbeitet. An 537 Antragsteller wurde die Anerkennungsleistung bisher angewiesen bzw. ausgezahlt. Zu Frage 1 wird ergänzend darauf hingewiesen, dass Anträge nicht erst seit dem 30. September 2015, sondern bereits (formlos) seit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21. Mai 2015 eingereicht werden können. 6. Welche Gründe führten bislang zur Antragsablehnung (bitte nach Häufigkeit aufführen)? 30 Antragsteller waren keine Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte. 24 Anträge wurden von Familienangehörigen anstelle des (verstorbenen) Berechtigten gestellt. 6 Antragsteller waren nach eigenen Angaben nicht in einem Kriegsgefangenenlager . 1 Rechtsnachfolger ist kein Hinterbliebener im Sinne der Richtlinie. 7. Wie lange ist bislang die durchschnittliche Bearbeitungszeit? Die Bearbeitungszeit reicht von einem Tag bis zu 4 Monaten. Längere Bearbeitungszeiten resultieren in der Regel aus der Nachforderung von Unterlagen oder beispielsweise erforderlichen Nachfragen bei den Antragstellern und den damit verbundenen Postlaufzeiten. Teilweise müssen die eingereichten Unterlagen zum Übersetzungsdienst gegeben werden (z. B. Unterlagen in den Turksprachen). 8. Mit wie vielen Anträgen bis zum 30. September 2017 rechnet die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 22. Februar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7623) und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 18. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5782) verwiesen. Die Bundesregierung geht weiterhin von bis zu 4 000 Berechtigten bis zum 30. September 2017 aus. 9. Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass bislang die Anzahl der eingegangenen Anträge deutlich unter den insgesamt geschätzten 4 000 überlebenden Antragsberechtigten liegt? Die Zahl von bis zu 4 000 möglichen Berechtigten wurde im Rahmen der Sachverständigenanhörung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9051 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode vom 18. Mai 2015 genannt. Dabei handelte es sich – angesichts der Zahl von mehr als 5 Millionen ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen – um eine überschlägige Schätzung. Vor diesem Hintergrund ist es aus der Sicht der Bundesregierung positiv zu bewerten, dass seit dem 22. Februar 2016 die Anzahl der Anträge weiter angestiegen ist und sich zum Stand 27. Juni 2016 von 899 um rund 50 Prozent auf 1 356 Anträge erhöht hat. Anträge können noch bis zum 30. September 2017 gestellt werden. Ob bis dahin die Zahl von 4 000 Berechtigten erreicht oder eventuell sogar überschritten wird, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. 10. Wurden seit dem 22. Februar 2016 Anzeigen in Zeitungen oder elektronischen Medien geschaltet, und wenn ja, in welchen, und welche Kosten sind hierbei entstanden (bitte nach Ländern und Medien aufgliedern)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 22. Februar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7623) verwiesen. Die dort beschriebenen Maßnahmen werden auch seitdem fortgesetzt. Kostenpflichtige Anzeigen wurden seitdem nicht geschaltet. Die Bundesregierung verfügt nicht über ein vollständiges Medienecho. Medien in russischer Sprache haben das Thema aber seit dem 22. Februar 2016 aufgegriffen. Ebenfalls ist festzustellen, dass auch örtliche Behörden in Russland Informationen zur Anerkennungsleistung für sowjetische Kriegsgefangene auf ihren Internetseiten eingestellt haben. 11. Hat sich, angesichts des aktuellen Stands im Antragsverfahren, an der Einschätzung der Bundesregierung, dass die bisherigen Maßnahmen zur Information des betreffenden Personenkreises ausreichen etwas geändert? Wenn ja, welche Pläne für eine verbesserte Informationspolitik gibt es bereits ? Angesichts der positiven Entwicklung der Antragszahlen sieht sich die Bundesregierung in ihrer Auffassung bestätigt, dass die bisher von ihr getroffenen Maßnahmen zur Information des betreffenden Personenkreises umfassend und ausreichend sind (vergleiche die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 22. Februar 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/7623). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. Sind im Verfahren seit dem 22. Februar 2016 neue Probleme aufgetaucht? Wenn ja, welche sind dies, und wie wurde darauf jeweils reagiert? Probleme gibt es mit der Postzustellung und der Auszahlung der Leistung auf die Krim. Dies betrifft jedoch nur wenige Einzelfälle. Das BADV versucht hier, jeweils gemeinsam mit den Antragstellern Lösungen zu finden. Zudem steht das BADV im engen Austausch mit der Deutschen Botschaft in Kiew. 13. Hat es Rückmeldungen der angeschriebenen Veteranenverbände in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion gegeben, und wenn ja, mit welchem Tenor (bitte ausführen, falls die Veteranenverbände auf Probleme hingewiesen oder Verbesserungsvorschläge unterbreitet haben), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus? Es hat keine Rückmeldungen der angeschriebenen Veteranenverbände gegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9051 14. Erwägt die Bundesregierung anlässlich des 75. Jahrestages des Überfalls der deutschen Wehrmacht auf die Sowjetunion am 22. Juni 2016 besondere Formen politischer Anerkennung (z. B. durch die feierliche Übergabe der Anerkennungsleistung stellvertretend an einige Antragsteller durch die Botschaften , Gedenkveranstaltungen, Ausstellungen, Erklärungen etc.), und wenn ja welche? Die Bundesregierung hat wiederholt des großen Leids gedacht, das Deutsche während des Zweiten Weltkriegs über die Menschen in der Sowjetunion gebracht haben. Zuletzt legte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel anlässlich des 70. Gedenkens an das Weltkriegsende am 10. Mai 2015 gemeinsam mit dem russischen Präsidenten Putin einen Kranz am Grabmal des unbekannten Soldaten in Moskau nieder. Der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier besuchte gemeinsam mit dem russischen Außenminister Lawrow am 9. Mai 2015 die zentrale Gedenkstätte der Russischen Föderation zur Erinnerung an die „Schlacht von Stalingrad“ im heutigen Wolgograd. Der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier und sein russischer Amtskollege haben zudem am 22. Juni 2016 das von der Bundesregierung finanzierte deutsch-russische Projekt zur Suche und Digitalisierung von Archivunterlagen sowjetischer und deutscher Kriegsgefangener und Internierter auf den Weg gebracht und dazu eine gemeinsame Erklärung abgegeben, in der insbesondere das Leid der während des Zweiten Weltkriegs in deutsche Kriegsgefangenschaft geratene Soldaten gewürdigt wird. Außerdem hat Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier anlässlich des 75. Jahrestages des Überfalls der deutschen Wehrmacht auf die Sowjetunion am 22. Juni 2016 im Plenum des Deutschen Bundestages gesprochen. Darüber hinaus führen zahlreiche, von der Bundesregierung geförderte Einrichtungen der historischen, politischen und kulturellen Bildung Veranstaltungen und Ausstellungen zum 75. Jahrestag des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion durch. Zu nennen ist hier insbesondere die Tafelausstellung der Ständigen Konferenz der Leiter der NS-Gedenkorte im Berliner Raum „Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion 1941-1945“, die am 21. Juni 2016 von der Staatsministerin für Kultur und Medien Prof. Monika Grütters eröffnet wurde. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 25. Mai 2016 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 25. Mai 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8532) verwiesen . 15. Wie kann und soll nach Auffassung der Bundesregierung dauerhaft ein ehrendes Andenken an die sowjetischen Kriegsgefangenen in unserer Erinnerungskultur bewahrt werden? Auch künftig wird den sowjetischen Kriegsgefangenen ein ehrendes Andenken in der Erinnerungskultur bewahrt. Dies geschieht durch Ansprachen an den einschlägigen Gedenktagen wie zuletzt am 75. Jahrestag des Überfalls der deutschen Wehrmacht auf die Sowjetunion am 22. Juni 2016 oder im Rahmen des auf Veranstaltungen zum Volkstrauertag gesprochenen Totengedenkens, das alle Opfer von Krieg und Gewalt, und damit auch die sowjetischen Kriegsgefangenen einschließt . Ferner ist hier auf die Gedenktafel an der zentralen Gedenkstätte der Neuen Wache Unter den Linden in Berlin hinzuweisen. Andererseits tragen Projekte wie das von der Bundesregierung finanzierte deutsch-russische Projekt zur Suche und Digitalisierung von Archivunterlagen sowjetischer und deutscher Kriegsgefangener und Internierter dazu bei, das An- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9051 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode denken an die sowjetischen Kriegsgefangenen weiter zu bewahren durch die Digitalisierung Informationen über ihr Schicksal einem noch breiteren Publikum zugänglich zu machen. Der dauerhaften Erinnerung an den Krieg gegen die Sowjetunion sowie dem Gedenken an dessen Opfer widmen sich insbesondere auch die institutionell durch die Bundesregierung geförderten Gedenkstätten und Erinnerungsorte , wie z. B. die sowjetischen Ehrenmale in Berlin und das Deutsch- Russische Museum Berlin-Karlshorst. Letzteres realisierte beispielsweise in den Jahren 2012 bis 2015 mit zahlreichen Kooperationspartnern ein Projekt zu den Grabstätten sowjetischer Kriegsgefangener in Deutschland, mittels dessen erstmalig alle deutschlandweit vorhandenen sowjetischen Grabstätten und Ehrenmale in einer Datenbank erfasst wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333