Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 5. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9113 18. Wahlperiode 07.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Trittin, Annalena Baerbock, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8853 – Auswirkungen und Risiken des Südlichen Gaskorridors V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 29. Februar 2016 fand in Baku das zweite Beiratstreffen des Südlichen Gaskorridors statt. Das Pipelineprojekt soll Erdgas aus Aserbaidschan über Georgien , die Türkei, Griechenland und Albanien nach Italien transportieren. Ab dem Jahr 2020 sollen nach Plänen der Betreiber über die Pipelines TANAP (Transanatolische Pipeline) und TAP (Transadriatische Pipeline) 10 Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr nach Europa geleitet werden. Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini nannte den Südlichen Gaskorridor „einen wesentlichen Bestandteil der EU-Strategie zur Energiesicherheit“ und sagte, das Projekt gehöre „zweifellos zu unseren vorrangigen Prioritäten“ (www.tagesspiegel.de/advertorials/ots/socar-deutschlanderdgas -aus-aserbaidschan-fuer-europa-suedlicher-gaskorridor-im-plan/13314326. html). Während der Südliche Gaskorridor von der Europäischen Kommission als Möglichkeit zur Reduzierung der europäischen Gasimportabhängigkeit von Russland gesehen wird, ist mit LUKOIL ein staatsnaher russischer Konzern maßgeblich an diesem Projekt beteiligt. Die Menschenrechtslage in Aserbaidschan und die Verwicklung des Clans von Regierungschef Ilham Aliyev mit Gasexportgeschäften werfen weitere Fragen darüber auf, ob der Südliche Gaskorridor zur Energiesicherheit in Europa beitragen kann (www.urgewald.org/sites/default/ files/pipe-dreams-jan2015_0.pdf). Außerdem läuft die Europäische Union aus Sicht der Fragesteller Gefahr, mit massiven Investitionen in fossile Infrastrukturen nicht nur die eigenen Klimaschutzziele zu unterlaufen, sondern auch einen fossilen „Lock-in“ zu erzeugen, der die dringend notwendige Wende hin zu erneuerbaren Energien behindert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9113 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Erschließung des Gasfeldes Shah Deniz, hier speziell Phase 2 sowie dem Bau der Pipelines des Südlichen Gaskorridors beteiligt (bitte nach Projektphasen des Gasfeldes und den einzelnen Pipelines aufschlüsseln)? Welche Unternehmen werden direkt mit öffentlicher deutscher Unterstützung versehen, etwa durch Außenwirtschaftsförderung? Dem Betreiberkonsortium für die zweite Phase des Shah Deniz-Projektes gehören BP (28,8 Prozent) als Betriebsführer, SOCAR (16,7 Prozent), Türkiye Petrolleri Anonim Ortaklığı (TPAO,19 Prozent), Petronas (15,5 Prozent), LUKOIL (10 Prozent) und Naftiran Intertrade Company (NICO, 10 Prozent) an. Besitzer der Südkaukasuspipeline als erstem Teilstück des Südlichen Gaskorridors ist die South Caucasus Pipeline Company mit den Anteilseignern BP (28,8 Prozent), TPAO (19 Prozent), SOCAR (16,7 Prozent), Petronas (15,5 Prozent), Lukoil (10 Prozent) und NICO (10 Prozent). Zu den Eigentumsverhältnissen der Trans- Anatolien Natural Gas Pipeline (TANAP) und der Trans Adriatic Pipeline (TAP) wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 39 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die LINKE vom 1. Juni 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8632) verwiesen . Es wurden Letter of Interests (LoI) für die Gewährung von Exportkreditgarantien des Bundes für den deutschen Liefer- und Leistungsanteil der Firma Salzgitter Mannesmann International GmbH, Düsseldorf (Salzgitter) am Bau der TAP- Pipeline ausgestellt. Mit einem LoI signalisiert der Bund eine grundsätzliche Bereitschaft – vorbehaltlich einer gründlichen Prüfung des Exportgeschäfts – zur Übernahme einer Hermesdeckung. Ein LoI ist rechtlich unverbindlich und begründet keine Ansprüche gegen den Bund. Des Weiteren sind nach öffentlich zugängigen Informationen die deutschen Firmen Siemens AG, München, und RMA Kehl GmbH & Co. KG, Kehl, am Bau von TAP beteiligt. 2. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung zu möglichen weiteren Erschließungen von Gasfeldern für das Pipeline-Projekt Südlicher Gaskorridor (bitte ausführen)? Nach Angaben des Konsortiums soll Phase 3 des Erschließungsprojektes Shah Deniz (Beginn Mitte bis Ende 2017 oder erstes Quartal 2018) Tiefenanlagen (Deep Reservoir) und Hochdruck-Gasanlagen auf dem Gasfeld (High Pressure Gaz in the Field) umfassen. Darüber hinaus verfügt Aserbaidschan über Erdgasreserven und -ressourcen in weiteren Erdgasfeldern (u. a. Absheron, Umid, Babek). Welche davon in Zukunft konkret für die Belieferung des Südlichen Gaskorridors mit Erdgas erschlossen werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 3. Welche Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Finanzierung der Entwicklung des Gasfeldes Shah Deniz und den Pipelines TCP – Transkaspische Pipeline –, SCP – Südkaukasus-Pipeline – (einschließlich SCPx, SCPfx und SCPffx), TANAP und TAP beteiligt (bitte nach Institution, Pipeline, Art der Beteiligung und Betrag der Beteiligung aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind folgende Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union an der Finanzierung der in der Frage genannten Energieinfrastrukturprojekte des Südlichen Gaskorridors beteiligt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9113 Die TAP ist im Rahmen der Leitlinien der Europäischen Union für die transeuropäische Energieinfrastruktur als Vorhaben von gemeinsamem Interesse anerkannt worden. Die Europäische Union hat im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) bisher Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 4,57 Mio. Euro für die TAP geleistet. Die Europäische Investitionsbank prüft derzeit den Antrag der Trans Adriatic Pipeline AG zur Vergabe eines Kredits in Höhe von bis zu zwei Mrd. Euro für den Bau der TAP (Referenz: 20140596) und den Antrag der TANAP Dogalgaz ILETIM AS (Referenz: 20150676) für den Bau der TANAP in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro. Zu Finanzierungsanträgen für die Erweiterungen der SCP liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Im Rahmen der staatlichen Exportkreditversicherungen liegt ein Antrag für die Gewährung einer Exportkreditgarantie des Bundes für einen gebundenen Finanzkredit über 500 Mio. Euro für die TAP vor. 4. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) an der Erschließung des Gasfeldes und der angeschlossenen Pipelines eingesetzt (bitte nach Art und Umfang aufschlüsseln )? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bisher keine Mittel aus dem Europäischen Fonds für Strategische Investitionen gewährt. Die durch den Fonds geförderten Projekte können auf der Internetseite der Europäischen Investitionsbank abgerufen werden. 5. Inwieweit und mit welchen Beträgen plant die Europäische Investitionsbank nach Kenntnis der Bundesregierung, TANAP, TAP und weitere Komponenten des Südlichen Gaskorridors zu unterstützen (bitte nach Pipeline, Art der Unterstützung und Umfang aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. Ist die Entscheidung der EIB über die Vergabe eines 2-Milliarden-Kredits für den Bau der TAP nach Kenntnis der Bundesregierung bereits getroffen? Welche Kriterien wurden bzw. werden der Entscheidung zugrunde gelegt (bitte ausführen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung befindet sich das Projekt noch in der Prüfung . Die Bundesregierung geht davon aus, dass diese Prüfung entlang der EIBüblichen Kriterien „Beiträge zur EU/EIB-Politik“, „Qualität und Beitrag zu nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung“ und „EIB-Beitrag“ erfolgt. 7. Welche Realisierungschancen des TAP-Projektes, für das am 17. Mai 2016 in Thessaloniki die Grundsteinlegungszeremonie stattfand, sieht die Bundesregierung , wenn die EIB sich gegen eine Kreditvergabe entscheidet? EIB-Kredite zeichnen sich gegenüber Krediten der Geschäftsbanken in der Regel dadurch aus, dass sie zu geringeren Zinssätzen und erforderlichenfalls mit deutlich längerer Laufzeit gewährt werden. Sie bieten damit dem Kreditnehmer eine langfristig verlässliche Kalkulationsgrundlage. Inwieweit aber ein solcher Kredit für den Projektträger der TAP Voraussetzung für die Umsetzung des Projekts ist, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9113 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welche Rolle für die Realisierung des Projektes spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Staatsbürgschaften seitens Griechenlands, Albaniens, Italiens? Griechenland, Albanien und Italien haben am 13. Februar 2013 ein trilaterales Intergovernmental Agreement (IGA) unterzeichnet und damit ihre politische und wirtschaftliche Unterstützung für das Projekt bekräftigt. Staatliche Bürgschaften der italienischen Regierung für den Südlichen Gaskorridor sind der Bundesregierung nicht bekannt. Allerdings ist das staatliche Kreditinstitut Cassa Depositi e Prestiti (CDP) über ein Tochterunternehmen an der TAP beteiligt. Am 21. Juni 2013 hat das griechische Ministerium für Energie, Umwelt und Klimawandel mit der TAP AG ein Host Government Agreement abgeschlossen. Am 3. März 2016 hat die Europäische Kommission festgestellt, dass die Vereinbarung zwischen Griechenland und der TAP AG mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen vereinbar ist. Zu staatlichen Bürgschaften der griechischen Regierung für den Südlichen Gaskorridor liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Ein weiteres Host Government Agreement wurde am 5. April 2013 von dem albanischen Ministerium für Wirtschaft, Handel und Energie und der TAP AG unterzeichnet . Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Abkommen notwendige Voraussetzungen für die Umsetzung des Projektes regeln. Informationen über Bürgschaften der albanischen Regierung für Projekte im Rahmen des Südlichen Gaskorridors liegen der Bundesregierung nicht vor. Die albanische Regierung ist neben der Regierung von Montenegro und den Unternehmen Plinacro (Kroatien) und BH-Gas (Bosnien-Herzegowina) Träger der Ionian Adriatic Pipeline , eines den Südlichen Korridor ergänzenden Anschlussvorhabens, das am 25. September 2007 im Rahmen der Europäischen Energiegemeinschaft unterzeichnet und 2011 über ein Memorandum of Understanding mit der TAP AG verknüpft wurde. 9. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung über Investitionen der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) in die Entwicklung des Gasfeldes Shah Deniz und weitere Komponenten des Südlichen Gaskorridors (bitte nach Gasfeld bzw. Pipeline und Umfang aufschlüsseln )? a) Wann sind die entsprechenden Kreditentscheidungen gefallen? Für den weiteren Ausbau des Gasfeldes Shah Deniz II in Aserbaidschan, einem der größten Erdgasfelder der Welt, wurde dem privaten russischen Erdölunternehmen Lukoil Overseas Shah Deniz Ltd. am 22. Juli 2015 ein Kredit i. H. v. 470 Mio. US-Dollar (416 Mio. Euro) gewährt, von denen die EBRD 250 Mio. US-Dollar trägt und 220 Mio. US-Dollar auf kommerzielle Banken entfallen. b) Aufgrund welcher ökonomischen und politischen Kalkulationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Finanzierungszusagen der Europäischen Union für Projekte des Südlichen Gaskorridors getroffen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9113 c) War der Bundesregierung bekannt, dass die EBWE am 22. Juli 2015 über eine Kreditvergabe an LUKOIL über 500 Mio. Euro zur Beteiligung an der Erschließung des Shah-Deniz-Gasfeldes entschieden hat (www.urgewald.org/presse/ebrd-gaskredit-oeffentliches-geld-kosten)? Und wenn ja, warum hat die Bundesregierung das bei der Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf die Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/5977 vom 7. September 2015 zu diesem Thema nicht erwähnt? Der Bundesregierung war dies bekannt, die Nichterwähnung war ein technisches Versehen bei der Beantwortung der Schriftlichen Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/5977. 10. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die öffentliche Hand über europäische Mittel an der Finanzierung möglicher Gasinfrastrukturerweiterungen beteiligt wird, die durch den Südlichen Gaskorridor nötig würden, und falls nein, wie hoch wären diese (bitte ausführen und begründen)? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Diversifizierung der Energieversorgung (Energiequellen, Lieferanten und Versorgungswege) einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, dauerhaft eine sichere Energieversorgung der Europäischen Union zu wettbewerbsfähigen Preisen zu gewährleisten. Als wesentliche Teile des Südlichen Korridors werden TANAP und TAP den leitungsgebundenen Transport von Erdgas aus dem kaspischen Raum ermöglichen. Damit verbunden ist auch ein weiterer Ausbau der Gasinfrastruktur in den anliegenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Bau von Interkonnektoren. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen verweist die Bundesregierung darauf, dass die verschiedenen Unterstützungsangebote der öffentlichen Hand grundsätzlich für alle Unternehmen offen sind, soweit diese die jeweiligen Antragsvoraussetzungen erfüllen . Konkrete Informationen zu Finanzierungsanträgen für die in der Frage genannten Infrastrukturmaßnahmen liegen der Bundesregierung nicht vor. 11. Ist der Bau des Südlichen Gaskorridors angesichts der Abschreibungszeiten aus Sicht der Bundesregierung ökonomisch sinnvoll (bitte begründen), und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Studien der Europäischen Kommission über eine ökonomische Sinnhaftigkeit des Projektes? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Studien der Europäischen Kommission zur Wirtschaftlichkeit des Projektes. Ob der Bau angesichts der Abschreibungszeiträume ökonomisch sinnvoll ist, liegt in der Beurteilung der beteiligten Unternehmen. 12. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Kreditanfragen für den Südlichen Gaskorridor an die Weltbank und die Asiatische Entwicklungsbank vor? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Anfragen, und wie wird sie sich in den jeweiligen Entscheidungsgremien dazu verhalten? Der International Bank for Reconstruction and Development liegt ein Antrag (Projekt Nr. P157416) für einen Kredit in Höhe von einer Mrd. US-Dollar für den Bau der TANAP vor. Voraussichtliche Kreditnehmer sind die Boru Hatlari Ile Petrol Taşima A.Ş. (BOTAŞ) und die Southern Gas Corridor CJSC. Ziel des Vorhabens ist es, das Gasexport-Volumen von Aserbaidschan zu erhöhen und die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9113 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sicherheit und Diversität der Energieversorgung der Türkei und Europas zu verbessern . Das Vorhaben befindet sich noch in der Vorbereitungsphase und soll voraussichtlich im Sommer 2016 zur Abstimmung vorgelegt werden. Aktuell gibt es zwei Kreditanfragen für den Südlichen Gaskorridor an die Asiatische Entwicklungsbank von Aserbaidschan. Bei der ersten Kreditanfrage handelt es sich um einen Kredit an die aserbaidschanische Regierung bzw. das staatliche Ölunternehmen i. H. v. 450 Mio. US-Dollar. Das Upstream Projekt „Shah Deniz Gas Field Expansion Project“ soll Infrastruktur finanzieren, u. a. 26 unterseeische Erdgasbohrlöcher, 2 Offshore-Plattformen, unterseeische Pipelines sowie eine Verbindung zur Südkaukasus-Pipeline. Bei der zweiten Anfrage handelt es sich um die Finanzierung eines Investitionsplans für die Erweiterung des Shah Deniz Stadium II-Gasfeldes, „Shah Deniz Stage II Investment Plan“, i. H. v. 505 Mio. US-Dollar im Jahr 2016, 500 Mio. US-Dollar im Jahr 2017 und 500 Mio. US-Dollar im Jahr 2018. Die drei Tranchen sollen je nach Marktnachfrage als Kredit oder partielle Kreditbürgschaft zur Verfügung gestellt werden. Die beiden Projekte sind in der Konzept- bzw. Prüfungsphase und sollen dem Board in diesem Jahr zur Abstimmung vorgelegt werden. Eine Beurteilung der Vorhaben kann die Bundesregierung erst nach der Übersendung der offiziellen Projektdokumente durch die jeweiligen Banken vornehmen. Derzeit liegen diese Dokumente der Bundesregierung noch nicht vor, da die Banken noch an der Finalisierung der Projektvorschläge arbeiten. Sobald die offiziellen Unterlagen vorliegen, wird die Bundesregierung sie im Rahmen eines festgelegten Verfahrens und unter Einbeziehung der betroffenen Ministerien sowie von Experten vor Ort prüfen und auf dieser Basis eine entsprechende Position erarbeiten. 13. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Neubewertung des Projektes und seines Kosten-Nutzen-Verhältnisses nach dem Scheitern des Projektes South Stream? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung über den möglichen Einfluss des Südlichen Gaskorridors auf die Gaspreisentwicklung in Deutschland und Europa, und wie begründet sie diese? Die Bundesregierung teilt unverändert die Kernaussage der Gemeinsamen Erklärung der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan zum Südlichen Gaskorridor vom 13. Januar 2011, dass die mit dem Südlichen Gaskorridor angestrebte Anbindung von Erdgasquellen des kaspischen Raums an den Europäischen Markt einen Meilenstein bei der Diversifizierung der Versorgungsrouten und der Erhöhung der Erdgasversorgungssicherheit in der Europäischen Union darstellen wird. Die Bundesregierung erstellt keine Prognosen zur zukünftigen Gaspreisentwicklung in Deutschland oder Europa. Der Gaspreis wird, auch nach der Fertigstellung des Südlichen Gaskorridors, von Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9113 15. Ist durch das Projekt South Stream angesichts der Erschließung des Gasfeldes Shah Deniz durch den staatsnahen russischen Konzern LUKOIL nach Ansicht der Bundesregierung eine wirkliche Verminderung der Importabhängigkeit Europas von Russland zu erwarten? Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen dem mittlerweile vom Initiator Gazprom zurückgezogenen Projekt einer Ferngasleitung durch das Schwarze Meer (South Stream) und den Vorhaben des Südlichen Gaskorridors. Belege dafür, dass Lukoil, an dem der russische Staat, soweit bekannt, seit der Privatisierung seines Anteils im Jahr 2004 nicht mehr beteiligt ist, im Rahmen seiner jeweils 10prozentigen Beteiligung am Shah-Deniz-Konsortium und an der Südkaukasuspipeline über kommerzielles Gewinnstreben hinaus politische Ziele verfolgt, liegen der Bundesregierung nicht vor. Einflussmöglichkeiten von Lukoil auf den Betrieb der weiteren im Rahmen des Südlichen Gaskorridors geplanten Ferngasleitungen und deren vorgesehene Rolle bei der Diversifizierung von Transportwegen und Bezugsquellen der Europäischen Union sind aus Sicht der Bundesregierung angesichts der in der Antwort zu Frage 39 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 1. Juni 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8632) dargestellten Eigentümerstrukturen der jeweiligen Konsortien nicht gegeben. 16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Südlichen Gaskorridors auf Aserbeidschan vor dem Hintergrund eines aus Sicht der Fragesteller autoritären Charakters der dort amtierenden Regierung Ilham Aliyevs? a) Trägt das Projekt der südlichen Gaspipeline nach Ansicht der Bundesregierung zur Festigung des autoritären Regimes in Aserbaidschan bei? b) Sieht die Bundesregierung die problematische Menschenrechtslage in Aserbaidschan als Hürde für das Projekt der südlichen Gaspipeline? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 1. Juni 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8632) wird verwiesen . 17. Wie beurteilt die Bundesregierung Berichte über eine „Militarisierung“ der TANAP-Route, insbesondere durch den aserbaidschanischen Mineralöl- Staatskonzern SOCAR, der in der Vergangenheit bereits mit Gewalt gegen Kritiker von Bauvorhaben vorgegangen sein soll (www.urgewald.org/sites/ default/files/ pipe-dreams-jan2015_0.pdf)? Der Bundesregierung liegen keinerlei eigene Erkenntnisse über die in der Präsentation von URGEWALD erwähnte Aufstellung paramilitärischer Sondereinheiten durch den aserbaidschanischen Energiekonzern SOCAR vor. Zuständig für den Schutz kritischer Energieinfrastruktur auf aserbaidschanischem Territorium einschließlich der durch das Land führenden Ferngasleitungen ist die aserbaidschanische Präsidialgarde als Sondereinheit des Sicherheitsdienstes der Republik Aserbaidschan (Azərbaycan Respublikasının Xüsusi Dövlət Mühafizə Xidməti). 18. Welchen Bedarf an Gas in der Europäischen Union sieht die Bundesregierung bis zum Jahr 2050? Es gibt verschiedene Analysen und Szenarien (z. B. World Energy Outlook 2015, Zehnjahresplan zur Entwicklung des Gasnetzwerks des Verbandes Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas, EU-Referenzszenarien 2013), die die Entwicklung der Erdgasnachfrage zum Gegenstand haben. Die kürzlich im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie von mehreren Instituten fertig- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9113 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gestellte „Energiereferenzprognose“ ermöglicht eine Einschätzung der Entwicklungen bis 2030 und einen Ausblick bis 2050. Dabei wird seitens der Gutachter eine Verbrauchsminderung bei Erdgas um minus 26 Prozent bis 2030 und um minus 31 Prozent bis 2050 als wahrscheinlich angesehen. Die Bundesregierung macht sich die Ergebnisse dieser und anderer Analysen jedoch grundsätzlich nicht zu eigen. a) Welches Referenzszenario für die Gasnachfrage hält die Bundesregierung für realistisch? Der Bundesregierung liegt kein Referenzszenario über die EU-weite Gasnachfrage bis 2050 vor. Die Höhe der EU-weiten Gasnachfrage im Jahr 2050 hängt von diversen Einflussfaktoren ab. Dies sind unter anderem das europäische Ambitionsniveau bei der Treibhausgasminderung sowie der europaweite Technologiemix im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor. b) Welches Szenario für die Erdgasnachfrageentwicklung hält nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Kommission für realistisch? Die Europäische Kommission hat angekündigt, im Sommer 2016 ein neues EU-Referenzszenario vorzulegen. Die Endergebnisse sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die interne Bewertung dieses Szenarios durch die Europäische Kommission ist der Bundesregierung ebenfalls nicht bekannt. c) Welche Einsparungen beim Gasverbrauch müsste die Europäische Union nach Ansicht der Bundesregierung bis zum Jahr 2050 realisieren, um die Beschlüsse der COP 21 (United Nations Framework Convention on Climate Change, 21st Conference of the Parties) von Paris umzusetzen? Der Bundesregierung liegen keine verlässlichen Erkenntnisse zur Senkung des Gasverbrauchs in der Europäischen Union bis 2050 vor, der notwendig wäre, um die Beschlüsse der COP 21 umzusetzen. Das EU-interne Treibhausgasminderungsziel von mindestens 40 Prozent bis 2030 basiert auf einem kosteneffizienten Minderungspfad zur Einhaltung der 2-Grad-Obergrenze aus dem „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ der Europäischen Kommission. Es muss nun geprüft werden, welche Implikationen sich für die europäische Klimapolitik aus den langfristigen Zielsetzungen des Übereinkommens von Paris (Artikel 2 und 4) ergeben. In den Beschlüssen von Paris ist das Intergovernmental Panel on Climate Chance (IPCC) aufgefordert worden, bis 2018 einen Sonderbericht zu erstellen, der neben den Auswirkungen einer Erwärmung von 1,5 Grad auch die mit einer Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad verbundenen Minderungspfade darstellt. Auch die Europäische Kommission hat angekündigt weitere Analysen sowie den Entwurf einer neuen Langfriststrategie für die europäische Klimapolitik vorzulegen. d) Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung für neue Importinfrastrukturen für Gas vor dem Hintergrund der Verpflichtungen der COP 21? Die Bereitstellung der für die sichere Versorgung mit Erdgas notwendigen Infrastruktur liegt in der Verantwortung der Fernnetzbetreiber. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9113 19. Mit welchen öffentlichen – europäischen wie nationalen – Mitteln wurden in den vergangenen zehn Jahren neue Infrastrukturinvestitionen für den Import fossiler Energien in Europa unterstützt, und wie beurteilt die Bundesregierung ihre Auswirkungen auf den gemeinsamen Binnenmarkt: Die in den letzten Jahren getätigten bzw. in der Umsetzung befindlichen Infrastrukturmaßnahmen tragen zur Erhöhung und Diversifizierung des Angebotes von Erdgas auf dem europäischen Binnenmarkt bei und damit zur weiteren Stärkung der Versorgungsicherheit im Binnenmarkt. a) im Fall von Nord Stream 1, Für die Stränge 1 und 2 der Nord Stream-Pipeline wurden deutsche und italienische Exportkreditgarantien (Hermes, SACE) in Höhe von rund 2,3 Mrd. Euro sowie UFK-Garantien in Höhe von rund 1,5 Mrd. Euro übernommen. Ob weitere europäische Mittel eingesetzt wurden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. b) im Fall von Nord Stream 2, Für die Stränge 3 und 4 der Ostseepipeline (Nord Stream 2) wurden bisher, soweit bekannt, keine Anträge auf Finanzierung aus öffentlichen Mitteln gestellt. Mit Blick auf deren Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb wurde von Seiten der Euler-Hermes AG ein rechtlich unverbindlicher Letter of Interest zur Deckung von potenziellen Liefer- und Leistungsanteilen deutscher Unternehmen an die Projektgesellschaft ausgestellt. c) im Fall des Flüssiggasterminals Świnoujście, sowie Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die EBRD für das Projekt 300 Mio. Polnische Zloty (rd. 68 Mio. Euro) und die EIB 600 Mio. Polnische Zloty (rd. 135 Mio. Euro) bereitgestellt. d) im Fall des Südlichen Gaskorridors? Zu dem Projekt wurden keine deutschen Exportkreditgarantien und UFK-Garantien angefragt. Welche Mittel anderer Mitgliedstaaten eingesetzt wurden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Zu bereitgestellten europäischen Mitteln wird auf die Antworten zu den Fragen 3, 4, 5 und 9 verwiesen. 20. Ist der Bundesregierung bekannt, welche der heutigen Gasimporte durch die zusätzlichen Kapazitäten, die nach Eröffnung des Südlichen Gaskorridors nach Europa bestehen, ersetzt werden sollen? Welche bisherigen Lieferländer wären davon betroffen, und welche heutigen Gastransitländer? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Erdgaslieferungen über den Südlichen Gaskorridor im Wettbewerb zu Lieferungen aus anderen Regionen (einschließlich LNG) und zur Eigenproduktion in der Europäischen Union treten werden . Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 14 und 18 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9113 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Wie würden sich diese Änderungen a) mit dem Bau von Nord Stream 2, und b) ohne den Bau von Nord Stream 2 darstellen? Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen dem Projekt Südlicher Gaskorridor und dem Bau der Nord Stream 2-Pipeline. 22. Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der aktuellen Spannungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei das Projekt Südlicher Gaskorridor hinsichtlich der Versorgungssicherheit für Europa vor dem Hintergrund, dass die Hauptpipeline des Südlichen Gaskorridors, TANAP, ca. 2 000 km über türkisches Territorium führt und mehrheitlich Staatsunternehmen aus Aserbaidschan und der Türkei gehört (www.tanap.com/media/press-releases/ major-shareholder-in-the-project-of-the-century/)? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die aktuellen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei keine Auswirkungen auf die Umsetzung des Vorhabens Südlicher Gaskorridor und die Erdgasversorgungssicherheit der Europäischen Union haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333