Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 5. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9116 18. Wahlperiode 07.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Jürgen Trittin, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8850 – Zu den Risiken des internationalen Engagements in Libyen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Anerkennung der neuen libyschen Einheitsregierung durch alle relevanten internationalen Staaten und Organisationen gibt es ungeachtet der nach wie vor fragilen und unübersichtlichen Lage in Libyen erste schwache Ansätze zu einer Verbesserung der Gesamtsituation. Dazu hat das beharrliche Agieren des UN-Sonderbeauftragten für Libyen, Martin Kobler entscheidende Impulse gegeben . Andererseits bestehen nach wie vor massive Probleme: durch die immer noch nicht vollzogene Anerkennung der libyschen Einheitsregierung durch das Parlament in Tobruk steht diese Regierung nach wie vor auf einer schwachen legitimatorischen Grundlage; die Schaffung einer einheitlichen libyschen Armee ist ebenso dringlich, wie unter den gegebenen Umständen schwierig einzuleiten und umzusetzen; die humanitäre Lage eines hohen Anteils der Bevölkerung ist vor allem aufgrund der Sicherheitslage trotz des Ölreichtums des Lands prekär: unzählige Krankenhäuser sind funktionsunfähig, zahlreiche Schulen sind zerstört , Strom gibt es nur stundenweise; die Ölproduktion ist dramatisch gesunken . Daesch (IS) breitet sich weiter aus. Die Lage in den verschiedenen Gefängnissen und Haftzentren ist katastrophal. Die Anzahl der Menschen, die von Libyen aus versuchen, über das Mittelmeer nach Europa zu fliehen, nimmt wieder zu, ebenso die Zahl derjenigen, die bei diesem Versuch im Mittelmeer ertrinken. Die internationale Gemeinschaft hat in den vergangenen Wochen zahlreiche Entscheidungen getroffen, die viele – bislang unbeantwortete – Fragen im Zusammenhang mit ihrer Umsetzung aufwerfen. Auf der internationalen Stabilisierungskonferenz in Wien wurde am 16. Mai 2016 eine Erklärung unterzeichnet , wonach das UN-Waffenembargo gegen Libyen gelockert werden kann, wenn die libysche Einheitsregierung entsprechende Anträge stellt. Die EU-Marinemission EUNAVFOR MED – „Operation Sophia“ wurde um ein Jahr verlängert und um die Aufgaben des Kapazitätsaufbaus für die libysche Küstenwache und Marine sowie um die Durchsetzung des UN-Waffenembargos auf Hoher See vor der Küste Libyens erweitert. Die Europäische Union (EU) stellt außerdem eine neue zivile GSVP-Mission (GSVP: Gemeinsame Sicherheits- und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9116 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Verteidigungspolitik) zum Kapazitätsausbau in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit , Grenzmanagement und Bekämpfung illegaler Migration und Menschenhandel für den Fall in Aussicht, dass eine entsprechende Anfrage der libyschen Einheitsregierung ergehen sollte. Es ist fraglich, ob die beschlossenen Maßnahmen in der gegebenen instabilen Lage dazu geeignet sind, die Einheitsregierung zu stabilisieren, oder ob nicht neue Probleme hervorgerufen würden. 1. Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass die libysche Einheitsregierung eigene Vorstellungen zu einer Sicherheitssektorreform vorlegen kann, und welche Aspekte einer solchen hält die Bundesregierung für entscheidend , damit Daesch (IS) effektiv bekämpft werden kann? Der libysche Präsidialrat hat mit Dekret vom 9. Mai 2016 die Schaffung einer Präsidialgarde beschlossen. Auch die Bildung des „Provisorischen Sicherheitskomités “ in Umsetzung des in Skhirat, Marokko, am 17. Dezember 2015 unterzeichneten Libyschen Politischen Abkommens sowie die Einrichtung einer Kommandozentrale der Einheitsregierung zum Kampf gegen den Islamischen Staat (IS) sind Schritte auf dem Weg zu einer Sicherheitssektorreform. Das Kommuniqué der Libyenkonferenz vom 16. Mai 2016 in Wien ruft zur Bildung einer geeinten Kommandostruktur unter Führung der Einheitsregierung auf. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat dies in Resolution 2291 (2016) vom 13. Juni 2016 zur Kenntnis genommen und betont, dass es die Aufgabe von geeinten und gestärkten nationalen Sicherheitskräften unter der ausschließlichen Hoheitsgewalt der Einheitsregierung im Einklang mit dem Libyschen Politischen Abkommen sein muss, die Sicherheit in Libyen zu gewährleisten und gegenüber dem Terrorismus zu verteidigen. Dies ist auch aus Sicht der Bundesregierung ein wichtiger Aspekt, damit der IS in Libyen effektiv bekämpft werden kann. 2. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Anerkennung der libyschen Einheitsregierung durch das libysche Parlament? Die Bundesregierung wie auch die internationalen Partner weisen die libyschen Akteure immer wieder auf die gebotene Parlamentsbefassung hin. Bisher sind Versuche, eine beschlussfähige Sitzung des Repräsentantenhauses einzuberufen, nach Kenntnis der Bundesregierung an einem fehlenden Quorum gescheitert. a) Wäre nach Einschätzung der Bundesregierung diese Anerkennung eine notwendige Voraussetzung für die positive Prüfung von Unterstützungsanfragen der libyschen Regierung durch die EU und ggf. die NATO? Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit Resolution 2259 (2015) vom 23. Dezember 2015 das Kommuniqué von Rom vom 13. Dezember 2015 gebilligt , in dem die libysche Einheitsregierung als alleinige rechtmäßige Regierung Libyens unterstützt wird. Der Sicherheitsrat hat die Mitgliedstaaten dringend gebeten , die Einheitsregierung umgehend bei der Antwort auf Bedrohungen für die libysche Sicherheit zu unterstützen. Die Bundesregierung hat der Einheitsregierung ihre volle Unterstützung angeboten, um die staatlichen Strukturen Libyens wiederherzustellen. Inhalt und Umsetzung möglicher Unterstützungsanfragen der libyschen Einheitsregierung sind im Einzelfall zu prüfen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9116 b) Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die größten Hindernisse für die Anerkennung? Das Vorgehen des Repräsentantenhauses wird nach hiesigen Erkenntnissen durch die stark divergierenden und meist von persönlichen Motiven geleiteten Interessen seiner Abgeordneten bestimmt. Aus Sorge vor einer Marginalisierung in neuen staatlichen Strukturen, verhindern Anhänger des Parlamentspräsidenten oder des Oberbefehlshabers der sogenannten Libyschen Nationalarmee (LNA), General Khalifa Haftar, eine Abstimmung über die Einheitsregierung. Zudem erwarten sie die Klärung der Frage, welche Rolle der Oberbefehlshaber LNA in den künftigen Sicherheitskräften spielen wird. 3. Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolgschancen der von der libyschen Einheitsregierung gegründeten Kommandozentrale für den Kampf gegen Daesch (IS)? Anfang Mai 2016 etablierte der Präsidialrat eine Operationszentrale zur Bekämpfung des sogenannten Islamischen Staats (IS) in der Stadt Sirte. Mit zunehmender Gefechtsintensität ab Anfang Juni zeigte sich, dass diese Operationszentrale verstärkt mit Problemen in den Bereichen der Logistik und Versorgung von Verwundeten konfrontiert ist. Abschließende Aussagen zu den Erfolgschancen der Operationszentrale können derzeit nicht abgegeben werden. An den Kämpfen gegen den IS in und um Sirte beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung General Haftar und seine Truppen nicht. 4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, der libysche Ministerpräsident Fayez al-Serraj werde auf absehbare Zeit keine Form westlicher Militärintervention erbitten, um der Behauptung, seine Regierung sei vom Westen installiert, um eine westliche Militärintervention zu legitimieren, keinen Vorschub zu leisten (www.ecfr.eu/publications/summary/intervening_better_ europes_second_chance_in_libya)? Der Vorsitzende des Präsidialrats Sarraj hat die Europäische Union um Unterstützung bei der Ausbildung von Sicherheitskräften gebeten, und zwar konkret um eine gemeinsam konzipierte Ausbildung der Küstenwache. Details sollen zunächst in einer Erkundungsphase mit den libyschen Partnern eruiert werden. 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass sich Spezialeinheiten Frankreichs, Italiens, der USA und mutmaßlich auch Großbritanniens auch ohne formelle Anforderung durch die libysche Einheitsregierung bereits im Land befinden (www.ecfr.eu/publications/summary/intervening_ better_europes_second_chance_in_libya)? Der Bundesregierung sind Medienberichte bekannt, wonach sich Spezialeinheiten Frankreichs, Italiens, der USA oder Großbritanniens ohne Einladung der libyschen Einheitsregierung im Land befinden. Eigene Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9116 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ein unkoordiniertes und unilaterales militärisches Agieren einzelner Staaten in Libyen den Kampf gegen Daesch (IS) letztlich erschweren wird (http://carnegieendowment. org/sada/?fa=63621), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den hierzu gemachten Äußerungen des UN-Sondergesandten Martin Kobler (www.deutschlandfunk.de/libyen-martin-kobler-libyenbraucht -eine-einheitliche-armee.694.de.html?dram:article_id=351235)? Die Bundesregierung unterstützt die Schaffung geeinter Kommandostrukturen unter Führung der Einheitsregierung. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des European Council On Foreign Relations, die Unterstützung der libyschen Nationalarmee von General Haftar durch Spezialkräfte aus Ägypten und Frankreich stärke die Haltung von Politikern und Militärführern im Osten Libyens, denn diese bräuchten kein Abkommen zur Teilung der Macht mit den Kräften, die die Einheitsregierung unterstützen, vor allem den Kräften in Misrata, abzuschließen , um gute Beziehungen nach Europa und in die USA zu haben (www. ecfr.eu/publications/summary/intervening_better_europes_second_chance_ in_libya)? Die Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 2259 (2015) fordert die Mitgliedstaaten auf, die Parallelinstitutionen, die für sich in Anspruch nehmen , die rechtmäßige Autorität zu sein, aber nicht Teil des Libyschen Politischen Abkommens sind, nicht länger zu unterstützen und den offiziellen Kontakt mit ihnen einzustellen. Diese Forderung hat auch der Europäische Rat für Außenbeziehungen in seinen Schlussfolgerungen vom 18. April 2016 unterstrichen. Entsprechend zielt die Politik der Bundesregierung darauf ab, in Libyen die Schaffung zentraler Strukturen und eines geeinten militärischen Kommandos zu befördern . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 8. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ihre Kontakte zur ägyptischen Regierung zu nutzen, um diese zu einem größeren Druck auf General Chalifa Haftar zu drängen, mit der Einheitsregierung zusammenzuarbeiten? Die Notwendigkeit einer geeinten Kommandostruktur unter Führung der Regierung der Nationalen Einheit (RNE) wird von der Bundesregierung regelmäßig in den Kontakten mit der ägyptischen Regierung thematisiert. 9. Welche Schritte sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um die Schaffung einer einheitlichen libyschen Armee voranzubringen? a) Welche Rolle soll nach Ansicht der Bundesregierung General Chalifa Haftar dabei spielen? b) Welche Rolle sollte er dabei nicht spielen? Die Fragen 9a bis 9b werden zusammengefasst beantwortet. Die Schaffung einer einheitlichen Armee ist eine schwierige, wenngleich zentrale politische Aufgabe der Einheitsregierung, bei deren Bewältigung verschiedene Akteure einzubeziehen sind, darunter auch General Haftar und seine Truppen, um die Bekämpfung des IS durch die Bündelung aller Kräfte unter der Einheitsregierung nachhaltig zu verfolgen. Die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) kann dabei vermittelnd und beratend Hilfestellung geben, Entscheidungen über Armeestrukturen und die Ausgestaltung der Streitkräfte müssen die libyschen Akteure jedoch selbst treffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9116 10. Wie schätzt die Bundesregierung die Haltung Russlands im Blick auf eine teilweise Aufhebung des UN-Waffenembargos ein? Russland hat sich beim Zustandekommen der Resolution 2292 vom 14. Juni 2016 konstruktiv verhalten und zugestimmt. Die Präambel dieser Resolution stellt fest, dass die Einheitsregierung Ausnahmen zum Waffenembargo beantragen kann. Die Prüfung der notwendigen nötigen Voraussetzungen und Festlegung der Verfahrensschritte obliegt dem Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. 11. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung verhindert werden, dass künftig für die Einheitsregierung bestimmte und gelieferte Waffen in die falschen Hände geraten? Die Resolution 2278 vom 31. März 2016 legt der Einheitsregierung nahe, eine Kontaktstelle zu benennen, die den Sanktionsausschuss auf sein Ersuchen über die Struktur der ihrer Kontrolle unterstehenden Sicherheitskräfte, die konsolidierten Beschaffungsverfahren, die bestehende Infrastruktur zur Gewährleistung der sicheren Lagerung, Registrierung, Wartung und Verteilung militärischen Geräts durch die Sicherheitskräfte der Regierung sowie über den Ausbildungsbedarf unterrichtet und für die Arbeit des Ausschusses sachdienliche Informationen bereitstellt . Die Resolution betont die Bedeutung der Kontrolle über Rüstungsgüter und ihrer sicheren Lagerung durch die Einheitsregierung mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft. 12. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Berichte oder eigene Erkenntnisse, dass einzelne Staaten, trotz des UN-Waffenembargos, Waffen nach Libyen liefern? Falls ja, um welche Staaten handelt es sich dabei? Hierzu wird auf den ausführlichen, öffentlich einsehbaren Bericht des Expertengremiums der Vereinten Nationen vom 9. März 2016 verwiesen (Dokument Nr. S/2016/209). Der Bundesregierung liegen keine darüber hinaus gehenden Informationen vor. 13. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Berichte oder eigene Erkenntnisse, wohin diese gelieferten Waffen innerhalb von Libyen gelangt sind und welchen Milizen bzw. bewaffneten Gruppen diese Waffen erhalten haben? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung gelangt , dass die Beantwortung bezüglich Informationen des Bundesnachrichtendienstes nicht offen erfolgen kann. In der Antwort sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit besonders schutzwürdig sind. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste sind nicht nur Einzelheiten der Kooperation, sondern bereits deren Existenz vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeit ist die Geschäftsgrundlage für jede nachrichtendienstliche Zusammenarbeit. Eine öffentliche Bekanntgabe der Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes mit ausländischen Nachrichtendiensten entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde den Bundesnachrichtendienst in grober Weise diskreditieren, infolgedessen ein Rückgang von Informationen aus diesem Bereich und somit eine Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage zu befürchten wäre. Darüber hinaus können Angaben zur Art des Erkenntnisaustauschs mit ausländischen Nachrichtendiensten auch Rück- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9116 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode schlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und Aufklärungsschwerpunkte des Bundesnachrichtendienstes zulassen. Es bestünde weiterhin die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der anderen Nachrichtendienste gezogen werden können. Aus den genannten Gründen würde eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Der Beitrag des Bundesnachrichtendienstes ist daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem Grad „VS- Vertraulich“ eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Antwort verwiesen.* 14. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, aus welchen Staaten die Piloten kommen sollen, die gemäß einer Forderung des libyschen Ministerpräsidenten zur Bekämpfung von Daesch (IS) in Jagdbombern sowie Kampfhubschraubern zum Einsatz kommen sollen (www.fr-online.de/flucht-undzuwanderung /libyen-das-zerrissene-libyen,24931854,34311694.html)? Nach Kenntnis der Bundesregierung liegt dem Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates bislang kein Ausnahmeantrag zu einer solchen Unterstützungsleistung vor. 15. Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der Vorbehalte der libyschen Einheitsregierung sowie der tunesischen Regierung, von ihrem Plan, libysche Soldaten im Nachbarland Tunesien ausbilden zu lassen, Abstand zu nehmen (www.spiegel.de/spiegel/vorab/bundeswehr-stoesst-mit-ausbildungsmissionfuer -libysche-armee-auf-widerstand-a-1093289.html)? Die Bundesregierung favorisiert grundsätzlich die Ausbildung von Sicherheitskräften vor Ort. In Libyen ist aufgrund der aktuellen Lage ein Einsatz ausländischer Ausbilder nicht möglich. Zu alternativen Ausbildungsangeboten für libysche Sicherheitskräfte steht die Bundesregierung mit der tunesischen und libyschen Regierung weiterhin in engem Dialog. 16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Kontrolle der Migration angesichts der zahlreichen anderen Herausforderungen keine Priorität der libyschen Einheitsregierung sein wird (Wolfram Lacher: Libyen kann kein Partner für den Westen sein, Der Tagesspiegel, 22. Mai 2016)? Die Herausforderungen in Libyen sind komplex. Das Fehlen eines staatlichen Gewaltmonopols begünstigt eine strukturelle Verflechtung von Kriminalität, regionalen Schmuggelnetzwerken für Drogen, Waffen und Menschen sowie Terrorismus . Die Kontrolle der Migration kann nur dann gelingen, wenn wesentliche ursächliche beziehungsweise begünstigende Umstände beseitigt werden. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, bedarf es eines ganzheitlichen Ansatzes, den die libysche Einheitsregierung konsequent umsetzen muss, wobei ihre Anstrengungen die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft finden. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als VS – Vertraulich eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9116 17. Unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung von „vorübergehenden Auffanglagern für Migranten und Flüchtlinge“ und „Inhaftierungseinrichtungen “ in Libyen, wie sie kürzlich durch den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) vorgeschlagen worden sind, und plant die Bundesregierung eine Beteiligung an einer möglichen Mission zur Einrichtung solcher Lager (www. spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-europaeische-union-peilt-schmutzigendeal -mit-libyen-an-a-1089670.html)? Planungen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Vielmehr hat am 15. Februar 2016 die EU ihre Mission zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) um eine zivile Planungskapazität erweitert, zudem wurde das Mandat der Mission um sechs Monate bis zum 21. August 2016 verlängert. EUBAM Libyen fördert Planungen für eine künftige zivile Mission zum Kapazitätsaufbau von Sicherheitskräften und -strukturen sowie der Reform des Sicherheitssektors. Sie unterstützt und stimmt sich eng mit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen ab. 18. In welchem Planungsstand befindet sich derzeit die Einrichtung einer solchen Mission? Welche Absprachen und Vorgespräche gibt es dazu, und wann ist dazu eine Beratung bzw. ein Beschluss im Europäischen Rat vorgesehen? Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 19. Steht aus Sicht der Bundesregierung die Einrichtung solcher „vorübergehenden Auffanglager für Migranten und Flüchtlinge“ und „Inhaftierungseinrichtungen “ in Libyen im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der UN-Flüchtlingskonvention? Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Jedes Engagement der Bundesregierung beachtet die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland, dazu gehören auch die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. 20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Zusammensetzung der libyschen Küstenwache, ihre Bewaffnung und ihr Kommando ? Die Küstenwache operiert von acht Basen aus in sechs Sektoren (Zuwara, Tripolis , Misrata, Benghazi, Derna und Tobruk). Projekte zur Schaffung eines die gesamte Küste abdeckenden Radarnetzes und zur Vernetzung der Küstenwacht-Basen untereinander und mit anderen relevanten Akteuren waren bereits vor 2014 in Angriff genommen worden, seitdem jedoch ins Stocken geraten. Die Küstenwache hat nominell 3 500 Mitarbeiter. Zur vorgesehenen Ausbildung von Teilen der libyschen Küstenwache durch die EU erfolgen im ersten Schritt Erkundungen und Abstimmungen mit der libyschen Einheitsregierung zur Ermittlung des Bedarfs und der Ausbildungsmodalitäten. Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9116 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Wie schätzt die Bundesregierung die derzeitige Funktionsfähigkeit der libyschen Küstenwache ein, und sieht sie die Voraussetzungen für eine Ausbildungsmission gegeben? Ob die Voraussetzungen für den Beginn von Ausbildungsmaßnahmen durch EUNAVFOR MED Operation Sophia erfüllt sind, wird erst bewertet werden können , wenn die Ergebnisse der Erkundungen und Gespräche mit der libyschen Einheitsregierung vorliegen. Bei dieser Bewertung wird die Bundesregierung höchsten Wert auf die Qualifikation und die Auswahl der Auszubildenden legen. Zum zweistufigen Ansatz der Ausbildungsaktivitäten wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. 22. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit einer Ausbildung der libyschen Küstenwache auch dann begonnen werden sollte, wenn Libyen noch nicht über eine funktionsfähige sowie handlungsfähige Einheitsregierung verfügt? Auf die Antworten zu den Fragen 2a und 23 wird verwiesen. 23. Welche libyschen Kräfte sollen im Rahmen der Mission EUNAVFOR MED „Sophia“ nach der am 23. Mai 2016 beschlossenen Ausweitung der Mission ausgebildet werden, und wo werden diese Kräfte voraussichtlich ausgebildet ? Ist dafür aus Sicht der Bundesregierung eine Änderung des Bundeswehrmandats notwendig? Bei den Ausbildungsaktivitäten ist für die Operation ein zweistufiger Ansatz vorgesehen . Zunächst wird es Erkundungen und Abstimmungen mit der libyschen Einheitsregierung zur Ermittlung des konkreten Bedarfs sowie der Ausbildungsmodalitäten geben (Stufe 1). Für die Durchführung der Ausbildungsprogramme auf der zweiten Stufe im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA sind grundsätzlich drei „Pakete“ vorgesehen: „Paket 1“ sieht bei erfüllten Voraussetzungen bezüglich der Qualifikation und Auswahl der Auszubildenden ihre Ausbildung auf Hoher See, auf einem der EUNAVFOR MED Operation Sophia unterstellten Schiff, vor. „Paket 2“ sieht eine vergleichbare Ausbildung vor wie Paket 1 für 500 Angehörige der libyschen Küstenwache auch an Land. Diese könnte in einem EU-Mitgliedstaat, einem Drittstaat oder in Libyen stattfinden. „Paket 3“ sieht bei erfüllten Voraussetzungen eine Ausbildung auf See mit einer EU-Partnereinheit vor. Insbesondere für Paket 2 und 3 liegen derzeit die Voraussetzungen noch nicht vor. Eine Ausbildung an Land in Libyen oder in den libyschen Küstengewässern ist derzeit nicht vorgesehen. Paket 1 kann in Kraft gesetzt werden, sobald eine Vereinbarung mit der libyschen Regierung erzielt wurde, wer ausgebildet werden soll und entsprechende Kandidatinnen und Kandidaten ausgesucht werden. Die Ausbildung auf Hoher See wird als nicht mandatierungspflichtig nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz angesehen , ist aber vollständigkeitshalber in das Bundestagsmandat zur Erweiterung des Einsatzes aufgenommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9116 24. Wie beurteilt die Bundesregierung den Bericht „Operation Sophia, the EU’s naval mission in the Mediterranean: an impossible challenge“ des britischen Oberhauses, in dem festgestellt wird, die Operation EUNAVFOR MED „does not, and we argue, cannot, deliver its mandate“ (www.publications.parliament. uk/pa/ld201516/ldselect/ldeucom/144/14403.htm#_idTextAnchor003)? a) Sieht die Bundesregierung diesen Bericht als Widerspruch zur Position der Bundesregierung? b) Wenn ja, kann die Bundesregierung erklären, warum der Bericht zu einer diametral gegensätzlichen Einschätzung der Operation EUNAVFOR MED kommt? c) Wenn nein, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus für die Fortsetzung der Operation? Die Fragen 24, 24a und 24b werden zusammen beantwortet. Im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA wurden von Beginn an Schleusertätigkeiten erfolgreich aufgeklärt, das aktive Vorgehen gegen diese Schleusertätigkeiten hat Abschreckungs- und Signalwirkung. Insgesamt wurden durch die Besatzungen der bei EUNAVFOR MED Operation SOPHIA eingesetzten Schiffe mehr als 15 000 Menschen aus Seenot gerettet. Dass die Operation ihrem Mandat entsprechende Erfolge erzielt, ist damit bereits belegt. Mit der von der EU am 20. Juni 2016 beschlossenen Erweiterung des Mandates der Operation soll der Wirkungsgrad der Operation erhöht werden. Zur Bekämpfung der Schleusernetzwerke ist nach Ansicht der Bundesregierung die Unterstützung der libyschen Küstenwache bei vorliegenden Voraussetzungen (siehe auch die Antwort zu Frage 23) eine geeignete und wichtige Maßnahme. 25. Wie bewertet die Bundesregierung den Mandatsgrund „Schlepperbekämpfung “ bei der Operation EUNAVFOR MED, angesichts der Tatsache, dass bis zum 20. Mai 2016 in Phase 2i insgesamt erst 53 der Schlepperei verdächtige Personen festgesetzt wurden („Seit Beginn der Mission haben die Hinweise der Operation SOPHIA zur Festnahme von 53 Schleusereiverdächtigen durch italienische Behörden geführt.“ www.einsatz.bundeswehr.de/portal/ a/einsatzbw/!ut/p/c4/LYuxDYAwDARnYYG4p2MLoEEOeZAVJ0HBgMT0 pEBf3emeZmrLfMvOJiWz0kjTKr1_nH8CFkg-2d6GHO2C6q9gLxyu9txKTQ guoP6tpCRm0ARUOuLQfXgJ-yA!/)? Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. 26. Sieht die Bundesregierung in einer Ausbildung der libyschen Küstenwache das Risiko, dass das Wirken der Einheitsregierung behindert würde? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung für den Beginn einer Ausbildungsmission geschaffen werden? Die Fragen 26a bis 26b werden zusammen beantwortet. Die libysche Einheitsregierung unter Führung des Vorsitzenden des Präsidialrats Sarraj hat um schnelle und substanzielle Unterstützung beim Aufbau staatlicher Strukturen gebeten. Hierzu trägt EUNAVFOR MED Operation SOPHIA durch gezielten und am erbetenen Umfang und von der Einheitsregierung genannten Bedarf orientierten Kapazitätsaufbau bei. Die Bekämpfung der Schleusernetzwerke in libyschen Territorialgewässern und an Land durch libysche Sicherheitsorgane unter zentralem Kommando der Einheitsregierung ist ein nachhaltiger An- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9116 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode satz zur Bekämpfung von Schlepper- und Schleuseraktivitäten, dessen Effektivität und damit Erfolg mit einer funktionsfähigen libyschen Küstenwache und libyschen Sicherheitsstrukturen an Land einhergeht. 27. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Amnesty International, dass die EU-Mitgliedstaaten mit der Unterstützung des Ausbaus der libyschen Küstenwache riskieren, sich zu Komplizen der unrechtmäßigen Inhaftierung derjenigen zu machen, die auf See aufgegriffen werden (Mouna Elkekhia: Flüchtlinge sind im Land massiver Gewalt ausgesetzt. Eine Kooperation mit Libyen führt zur Mitschuld der EU, Der Tagesspiegel, 22. Mai 2016)? Die Zustände in den in Libyen existierenden Auffanginstitutionen für Flüchtlinge und Migranten liegen weit unterhalb internationaler Standards. Deshalb vertritt die EU einen umfassenden Ansatz in ihrer Libyenpolitik, bei dem auch die Fragen von Menschenrechten und des menschenwürdigen Umgangs mit Flüchtlingen und Migranten einen zentralen Platz einnehmen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. 28. Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass ihr konkrete Anträge der libyschen Einheitsregierung zur Unterstützung von Maßnahmen zur Beratung und zum Kapazitätsaufbau in den Bereichen Polizei, Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung , Grenzmanagement und Migration vorgelegt werden? Zu diesen Themen bestehen Kontakte zwischen der Einheitsregierung und der Europäischen Union. Auch die Bundesregierung steht diesbezüglich mit Vertretern der Einheitsregierung im Dialog, die Vorlage konkrete Anträge wurde ihr bislang jedoch nicht angekündigt. 29. In welchem Zeitraum rechnet die Bundesregierung damit, dass der militärische Planungsprozess für eine mögliche multinationale Ausbildungs- und Beratungsmission mit dem Arbeitstitel „Libya International Assistance Mission “ (LIAM) abgeschlossen und politische Entscheidungen über eine mögliche Durchführung und damit über den Mandatsumfang einer solchen Mission getroffen werden? Wesentliche Grundlage für die Konkretisierung und weitere Ausgestaltung der bisherigen Planungen für eine „Libya International Assistance Mission“ (LIAM) wäre eine entsprechende Unterstützungsbitte der libyschen Einheitsregierung, die bislang nicht vorliegt. Insofern kann die Bundesregierung derzeit keine Aussagen über einen möglichen Zeitrahmen machen. 30. In welchem Umfang wurde Libyen seit Bildung der libyschen Einheitsregierung humanitäre Hilfe geleistet von: a) Deutschland, Im Jahr 2016 stellt die Bundesregierung bisher insgesamt 8 Mio. Euro für humanitäre Hilfsmaßnahmen in Libyen zur Verfügung, wobei die Stärkung des Gesundheitsbereichs prioritär ist: In Zusammenarbeit mit dem libyschen Roten Halbmond leistet das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) in allen Landesteilen medizinische Nothilfe, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) unterstützt vorrangig Gesundheitsmaßnahmen für Kinder, die internationale Flüchtlingsorganisation (IOM) hilft bei der Versorgung von Binnenflüchtlingen und Migranten mit wichtigsten Sachgütern und medizinischer Notversorgung . Außerdem engagiert sich das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9116 (UNHCR) im Rahmen von Hilfs- und Schutzmaßnahmen für Flüchtlinge und Binnenvertriebene . b) der Europäischen Union, Die EU hat 2016 Mittel in Höhe von etwa 20 Mio. US-Dollar für Libyen bereitgestellt , davon fast 5 Mio. US-Dollar durch das Amt für humanitäre Hilfe der EU (ECHO). Die Durchführung der humanitären Programme erfolgt durch VN-Organisationen (UNHCR, UNICEF), das IKRK und internationale Nichtregierungsorganisationen (Agency for Technical Cooperation and Development – ACTED, Danish Refugee Council – DRC, International Medical Corps – IMC), vorrangig in den Bereichen humanitärer Schutz, Gesundheit und Bildung. c) der UN? Der Zentrale Nothilfe-Fonds der VN (CERF) hat für humanitäre Hilfe in Libyen in diesem Jahr bislang 11 Mio. US-Dollar bereitgestellt. Deutschland ist einer der wichtigsten Geber des CERF (2015: 40 Mio. Euro, 2016 50 Mio. Euro). Finanziert werden Programme von UNHCR und IOM (Schutz und Nothilfe für Flüchtlinge , Asylsuchende und Migranten), UNICEF (Kinderschutz und Wasser/Hygiene ), dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP), sowie dem Minenräumungsdienst der Vereinten Nationen (UNMAS) zur Sensibilisierung zu Risiken in Bezug auf Verminung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333